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Meinungsvielfalt ist Bürgerrecht!

Von WOLFGANG HÜBNER* | Es gibt viele Belege für die Unreformierbarkeit der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten (ÖRR) in Deutschland. Und doch böte ein ÖRR, in dessen Redaktionen und Programmen sich die bisher verhinderte Meinungsvielfalt im Volk endlich widerspiegeln würde, die beste Gewähr für die Rettung der Demokratie vor einer sich immer weiter ausbreitenden Gesinnungsdiktatur.

Deshalb haben sich viele Persönlichkeiten von links über Mitte bis rechts und Initiativen zusammengetan, um die Bedeutung einer breiten Meinungsvielfalt für funktionierende demokratische Prozesse und die damit eng verbundene Besinnung auf Dialog statt Konfrontation zu betonen.

Mehr als 150 Persönlichkeiten aus Medien, Kultur und Wissenschaft haben bislang eine Erklärung mit dem Titel: „Meinungsvielfalt ist die Grundlage von Demokratie und Frieden – Alle Drei bedingen sich gegenseitig“ namentlich unterschrieben. Nun macht das von der Bürgerinitiative „Leuchtturm ARD ORF SRG“ gegründete Forum aufmerksam auf einen wichtigen Termin: Am nächsten Mittwoch, 1. Oktober, wird ab 10 Uhr in Leipzig das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Frage behandeln, inwieweit der ÖRR bei der Aufgabe, Meinungsvielfalt zu gewährleisten, strukturell versagt (Aktenzeichen BVerwG 6 C 5.24).

Die Initiatoren rufen alle interessierten Bürger dazu auf, sich zur Unterstützung der Klage am 1. Oktober ab 9 Uhr auf dem Simsonplatz vor dem Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts zu treffen. Dort werden vor, während und nach der Verhandlung Redner, darunter auch Politiker, Stellung zu der genannten Thematik nehmen.

Von Faktoren wie dem Ausgang dieses von einer ÖRR-Konsumentin angestrengten Verfahrens wird es abhängen, ob die Beitragspflicht für den ÖRR künftig noch gegenüber ausreichend vielen Bürgern glaubhaft gerechtfertigt werden kann.

Die Initiatoren haben jedenfalls formuliert: „Wir erkennen den Nutzen einer Beibehaltung der Beitragspflicht, sofern der öffentlich-rechtliche Rundfunk dadurch in der Zukunft dem Ziel der freien Meinungsbildung endlich gerecht wird.“ Sollte das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht negativ ausgehen, dürfte es fast unmöglich sein, noch Hoffnung auf die Reformierbarkeit des ÖRR zu pflegen. Es geht also um viel am kommenden Mittwoch in Leipzig, nicht zuletzt um die Demokratie in Deutschland insgesamt.

* in Zusammenarbeit mit Jan Veil.


Wolfgang Hübner.
Wolfgang Hübner.

PI-NEWS-Autor Wolfgang Hübner schreibt seit vielen Jahren für diesen Blog, vornehmlich zu den Themen Geopolitik, Linksfaschismus, Islamisierung Deutschlands und Meinungsfreiheit. Der langjährige Stadtverordnete und Fraktionsvorsitzende der „Bürger für Frankfurt“ (BFF) legte zum Ende des Oktobers 2016 sein Mandat im Frankfurter Römer nieder. Der leidenschaftliche Radfahrer ist über seine Facebook-Seite und seinen Telegram-Kanal erreichbar.

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10 Kommentare

  1. Was diese „Leuchtturm“-Initiative da fordert, ist Wischiwaschi. Noch nicht einmal der unsägliche „Rundfunkbeitrag“ wird abgelehnt. Wer in der real-existierenden BRD des Jahres 2025 noch Gerichte oder Debatten glaubt, ist unglaublich naiv. Gerhard Wisnewski nimmt Jimmy Gerum, den Gründer dieser irrelevanten Inititative in diesem Gespräch auseinader: https://youtu.be/xXEQ0p6YHGg

  2. Na da bin ich einmal gespannt, wie ich gespannt bin !
    Meine richterlichen Erfahrungen in diesem Land sind
    fast alle negativ und es wird auch hier nicht anders sein.
    Bei der CDU/CSU, ist es gang und gebe, dass vor einem
    richtungsweisenden Urteil, das ganze Gesox zum
    Essen ins Kanzleramt eingeladen wird.
    Das gehört bei Faschisten immer zur Demokratie.

  3. Außerdem, möchte ich der AFD einmal
    empfehlen, die Einkommen der Fußballvereine etwas
    unter die Lupe zu nehmen.
    Die Unterstützung der Profi-Vereine, für die Linke, faschistische
    Politik, schreit ja schon gegen den Himmel !
    Wenn es nur vereinzelte Profivereine wären, könnte man es
    noch verstehen, aber es gibt keinen Verein, der sich gegen
    die Linke Verbrechenspolitik stellt.
    Im Gegenteil, sie gehen gegen Spieler vor, die noch etwas
    Courage haben und ihre Meinung frei heraus sagen.(Borussia Dortmund)
    Da kann doch etwas nicht stimmen ?

  4. Alle Erwerbstätigen sollten mal kurz 1, 2 Monate krank „werden“, dann mal schauen wie die Politik dieser Berufspolitiker ausfällt !

    Ruckzuck stehen wir wieder auf den Beinen.

  5. Ohne Meinungsfreiheit geht gar nichts

    Dann kann man alles komplett vergessen

    Andere Meinungen muss man verkraften können. Das ist Teil unserer 2000 Jahre alten Kultur

  6. Es gibt eien öffentliche linksextreme Meinung. Wer davon abweicht oder eine andere Meinung hat, wird als Nazi oder rechtsextrem bezeichnet. Soviel zur Meinungsfreiheit.

  7. Im besten D aller Zeiten haben wie eine Meinungsfreiheit wie Nordkorea. Wer auch nur rechts aussieht, wird zusammengeschlagen oder mit Hämmern traktiert. Die Hammerbande ist ein gutes Beispiel dafür.

  8. Die Bundeskulturkammer wird keinensfalls auf das beste Propagandafernsehen aller Zeiten verzichten wollen, soviel ist sicher.

  9. Aus dem Text der Initiative:

    „Wir erkennen den Nutzen einer Beibehaltung der Beitragspflicht, sofern der öffentlich-rechtliche Rundfunk dadurch in der Zukunft dem Ziel der freien Meinungsbildung endlich gerecht wird.“

    Bedauerlicherweise versagt die Initiative, die an sich löblich und notwendig ist, bereits an der Frage der Art und Weise, wie die Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten ihre Finanzierung gestalten. Stünde da „Beitragszahlung“, hätte ich nichts einzuwenden; „Beitragspflicht“ aber führt vollkommen in die Irre. Eine Pflicht zur Begleichung von Rundfunkbeiträgen entsteht in einem Rechtsstaat dann – und nur dann -, wenn der Konsument mit dem Produzenten einen Vertrag abgeschlossen hat, auf dessen Grundlage Rundfunk- und TV-Sendungen empfangen werden, so daß ihm daraus Kosten entstehen, die zu begleichen sind.

    Keine Pflicht zur Beitragszahlung besteht also dann, wenn ein solcher Vertrag nicht besteht. Wie lange ist es her … Wann habe ich einen Vertrag mit ARD, ZDF und anderen unterschrieben? Es gibt keinen. Also besteht für den Bürger auch keine Beitragspflicht. Eine pro Kopf eingezogene Gebühr wäre eine Steuer. Aber die Rundfunkanstalten sind keine Behörde. Nicht einmal die in der DDR bestehenden Medien dieser Art zogen zwangsweise Gelder ein. Es besteht wohl ein Rundfunkstaatsvertrag mit den Bundesländern. Nur hat der mit den Personen nichts zu tun, von denen man Gelder eintreibt. Ein „Vertrag zu Lasten Dritter“ aber ist sittenwidrig, und vollkommen egal, wie man dieses Unrecht nennt, sind solche Verträge, was die Frage der Finanzierung betrifft, nicht nur rechts-, sondern auch sittenwidrig.

    „Demokratieabgabe?“ Was hat Demokratie mit Zwang zu tun? Was mit der Verwechslung von linksgrüner, feindseliger und volksverhetzender Agitation und Propaganda mit „Berichterstattung oder gar „Bildung“? Natürlich nichts. Diese Sender werden sich, demokratischen Gepflogenheiten zufolge, dem Markt zu stellen haben, und der Markt wird entscheiden, was Bestand hat. Es muß also ein Modell mit Verschlüsselung her, bei dem nur der zahlt, der diese Sender sehen und demzufolge für sie auch zahlen will und es dann auch muß. Heißt: Man wird um eine Box oder Smartcard, die freiwillig zu erwerben sind, nicht herumkommen. Wird Verhetzung betrieben, muß das endlich zur Sache ordentlicher Gerichte gemacht werden.

    Eine Reform der öffentlich-Rechtlichen muß also zwingend an diesem Punkt anfangen. Danach erst kann (und muß) man sich über die Inhalte unterhalten, inwiefern die dem Auftrag einer politisch ausgewogenen Berichterstattung genügen. Zäumt das Pferd nicht von hinten auf, sondern von vorne. Wenn schon die Grundlage nicht stimmt, stimmt auch der ganze Rest nicht, wobei der Inhalt in Richtung Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit ohnehin jeder Beschreibung spottet. Die Klage ist richtig, setzt aber falsch an und zementiert damit Teile desselben Unrechts, das doch bekämpft werden soll.

  10. Ein später Nachtrag

    „… sind solche Verträge, was die Frage der Finanzierung betrifft, nicht nur sitten-, sondern auch rechtswidrig und damit nichtig.“ wäre der Vollständigkeit halber zu sagen gewesen. Mit welchem „schönen“ Wort – „Solidarbeitrag“, Demokratieabgabe“ und anderes mehr – man den Rechtsbruch tarnt, ist dabei völlig gleichgültig. Die Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen durch Zwangsabgaben ohne Rücksicht darauf, ob die Menschen das auch so haben wollen, ist illegal.

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