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Donnerstag, April 16, 2026
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StartDeutschlandStuttgart: Ballweg-Verteidigung beantragt Schließung der Beweisaufnahme

Stuttgart: Ballweg-Verteidigung beantragt Schließung der Beweisaufnahme

Die Verteidigung von Michael Ballweg hat am Mittwoch beim Landgericht Stuttgart beantragt, die Beweisaufnahme im laufenden Verfahren zu schließen. Der Antrag wurde durch den Berliner Strafverteidiger Gregor Samimi im Namen von Michael Ballweg eingereicht.

Laut Verteidigung hat die bisherige Beweisaufnahme im Verfahren gegen Michael Ballweg zu einer umfassenden Aufklärung aller wesentlichen Umstände geführt. Eine weitere Beweisaufnahme sei nicht erforderlich und aus Sicht der Verteidigung auch nicht mehr zielführend.

„Von der Vernehmung weiterer, bislang nicht gehörter Zeugen ist kein wesentlicher Beitrag zur Wahrheitsfindung mehr zu erwarten“, heißt es in dem Schriftsatz.

Die Verteidigung betont, dass das Landgericht Stuttgart selbst bereits vor vier Wochen – am 12. März – die Einstellung des Verfahrens wegen versuchten Betruges angeregt hatte. Dennoch wurde das Verfahren weitergeführt – ohne neuen Erkenntnisgewinn.

„Es ist nicht erkennbar, was die zusätzliche Ladung weiterer Zeugen noch beitragen soll. Die Fortführung des Verfahrens erscheint zunehmend unverhältnismäßig.“

Zeugen ohne Mehrwert – „Ballhof“-Verwechslung sorgt für Heiterkeit

Seit dem Vorschlag der Kammer zur Einstellung am 12. März wurden unter anderem mehrere Polizeibeamte, Finanzbeamte sowie Beteiligte aus dem Unterstützerumfeld vernommen. Inhaltlich bestätigten sich dabei bereits bekannte Aussagen – ohne neue belastbare Hinweise gegen Ballweg.

Selbst die Fachplattform staatsanzeiger.de titelte zur Stimmungslage der letzten Verhandlungstage:

„Ballweg-Prozess: ‚Sind Sie der Herr Ballhof?‘ und andere Heiterkeiten.“

Die Verteidigung sieht in der Fortführung des Verfahrens daher keinen sachlichen Fortschritt, sondern vielmehr ein Beispiel für ineffiziente Verfahrensführung.

In dem Antrag verweist die Verteidigung auf die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach die Beweiserhebung kein Selbstzweck sei. Es müsse vielmehr abgewogen werden zwischen dem zu erwartenden Erkenntnisgewinn und dem mit der weiteren Verfahrensdauer verbundenen Aufwand.

„Die Effizienz des Strafverfahrens und das Gebot der Verfahrenskonzentration sind unter dem Aspekt der prozessökonomischen Verfahrensführung zu beachten.“

Hintergrund des Verfahrens

Im Verfahren gegen Michael Ballweg stehen unter anderem der Vorwurf des versuchten Betruges sowie der versuchten Steuerhinterziehung im Raum. Das Landgericht Stuttgart hatte die ursprüngliche Anklage wegen Betruges im Oktober 2023 aus tatsächlichen Gründen nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. In der Folge wurde die Anklage überarbeitet – mit den bekannten Schwächen.

Die Verteidigung sieht mit der beantragten Schließung der Beweisaufnahme die Möglichkeit, das Verfahren zügig zu einem Abschluss zu bringen – und vermeidbare Prozesskosten für alle Beteiligten zu sparen.


(Pressemitteilung von QUERDENKEN-711)

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9 Kommentare

  1. Die Erzeugung möglichst hoher Prozesskosten für Herrn Ballweg ist ein mögliches Motiv der Anklage, den Prozess bis ins Unendliche auszudehnen. Wenn man schon das erhoffte Urteil nicht bekommt, dann soll er wenigstens finanziell leiden.

  2. Irgenwdwie muss dem Angeklagten doch was anzuhängen sein. Wo kämen wir denn sonst in einem Land hin, das Vergewaltiger (vollendete Vergewaltigung) und schwere (vollendete) Körperverletzungen mit Freisprüchen oder Bagatellstrafen sanktioniert.

  3. Als ob es um Kosten sparen oder die Suche nach einem gerechten Urteil ginge. Träumt da noch wer vom ehemaligen Rechtsstaat der Bonner Republik?

    Es geht darum, einem aus Sicht der Mächtigen frechgewordenen Regimegegner zu zeigen, wo der Hammer hängt – einmal, weil sie s können, dann, weil es denen Spaß macht und vor allem präzise nach der Lehre der Mao-Bibel:

    „Bestrafe einen, erziehe hundert“

    Und deswegen, unschwer zu erraten, wird der Antrag abgelehnt.

    Die Technik ist so einfach – auch ich könnte unschwer Richter in diesem Terrorregime werden. Dafür braucht es keine Ausbildung.

    Allerdings das Entscheidende für den Job fehlt mir:
    ich habe noch ein Gewissen!

  4. @Amos 10. April 2025 at 13:24

    „Die Erzeugung möglichst hoher Prozesskosten für Herrn Ballweg ist ein mögliches Motiv der Anklage“
    Nein Ballweg hat ein Pflichtverteidiger und dan geht es nur um das Strafmass.

  5. ich2 10. April 2025 at 15:17
    ——————————————

    Ballweg = Pflichtverteidiger
    „dringend benötigte Fachkraft“ = mind. 2 Top Anwälte

    Oder habe ich da was falsch verstanden?

  6. @ ich2 10. April 2025 at 15:17 | Amos 10. April 2025 at 13:24

    „Die Erzeugung möglichst hoher Prozesskosten für Herrn Ballweg ist ein mögliches Motiv der Anklage“

    Nein Ballweg hat ein Pflichtverteidiger und dan geht es nur um das Strafmass.

    1. Lernen Sie erst einmal, richtig zu schreiben.
    2. Ihr „Nein“ gegenüber der mit Recht geäußerten Vermutung ist gegenstandslos, denn Ihre Einlassung belegt und widerlegt nichts. So wie ich das miterlebe, geht es der durchaus nicht unabhängigen (weil weisungsgebundenen) Staatsanwaltschaft vor allem ums Einschüchtern und Mürbe-Machen. Etwas Substantielles, was die o. g. Anklage rechtfertigen würde, hatten sie bisher nicht vorzulegen.

  7. @ich2: Die Kosten eines Pflichtverteidigers gehören zu den Verfahrenskosten. Und die Verfahrenskosten trägt der Verurteilte. Nur bei einem Freispruch und bei einem Pflichtverteidiger ohne Honorar-Zusatzvereinbarung zahlt die Staatskasse und fallen für Herrn Ballweg keine Anwaltskosten an. Ob letzteres der Fall ist oder nicht kann nur gemutmaßt werden. Ballweg und sogar seine Frau wurden 06/2022 festgenommen. Sein Vermögen ist seither „eingefroren“. Er saß bis 04/2023 etwa 10 Monate in U-Haft. Seit Eröffnung des Hauptverfahrens vor 6 Monaten muss er zu den einzelnen Verhandlungstagen an- und abreisen, er muss sich mit seiner Verteidigung abstimmen. Das bedeutet natürlich Kosten. Und wieviel Lebenszeit hat er nun schon verloren? Staatliche Akteure haben sich wie bei Kachelmann an einer Person verbissen und sich dabei anscheinend total verrannt. Sie ziehen das bis zum get-no durch, um zumindest seinen Zeitverlust und materiellen Schaden zu maximieren und ihn auch psychisch zu beschädigen. Dazu kommt noch, dass durch den Prozess Ressourcen der Justiz unnötig gebunden werden – mit den bekannten Folgen.

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