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Donnerstag, April 30, 2026
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Aschaffenburg: Wird AfD-Politikerin wegen 35 Sekunden-Video vorbestraft?

Von LINDA AMON | Gesinnungsjustiz im Land von UnsererDemokratie™: Patrioten werden für teils harmlose Meinungsäußerungen vor Gericht gezerrt und mit drakonischen Strafen überzogen, während linksextreme und migrantische Straftäter mit geradezu lächerlich milden Urteilen davonkommen.

In Aschaffenburg steht demnächst wieder so ein Prozess an: Da hat ein linker Fanatiker gegen das Gesetz verstoßen – doch den Strafbefehl bekam die bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Ramona Storm (PI-NEWS berichtete).

Was ist passiert? Bei einer Demo der patriotischen Bürgerbewegung „Rhein-Main steht auf“ vor zwei Jahren zeigte ein Passant am Straßenrand den Hitlergruß. Die Veranstalter filmten die Straftat und riefen die Polizei. Das Verfahren gegen den Täter, einen pensionierten Lehrer, wurde gegen Auflagen eingestellt.

Die AfD-Politikerin Ramona Storm dagegen, die an der Kundgebung teilgenommen und die Tat mit einem 35-Sekunden langen Video-Ausschnitt dokumentierte hatte, bekam einen Strafbefehl: 24.000 Euro – 120 Tagessätze á 200 Euro. Wegen des angeblichen Verstoßes gegen Paragraph 86a des Strafgesetzbuches – „Verwenden von Kennzeichen verfas-sungswidriger und terroristischer Organisationen“. Ab 90 Tagessätzen gilt man übrigens als vorbestraft…

Die Abgeordnete legte Einspruch ein. Denn: „Das Recht auf Berichterstattung über reale Sachverhalte, die der Information dienen, ist Teil der Meinungsfreiheit!“ Und: Besagter Paragraph 86a gilt nicht bei Vorgängen des Zeitgeschehens…

Der Prozess findet am 4. Februar um 13.30 Uhr am Amtsgericht in Aschaffenburg statt.


Linda Amon.
Linda Amon.

PI-NEWS-Autorin Linda Amon startete ihre Laufbahn bei der BILD-Zeitung, bevor sie als freie Autorin für Illustrierte (Bild der Frau, Bunte, Cosmopolitan) und im PR-Bereich arbeitete. Außerdem gab sie Presseseminare und schrieb Bücher („Todesfalle Kranken­haus“). Amon lebt in München und Budapest und ist seit einigen Jahren vor allem als Pressereferentin und Redenschreiberin von Politikern tätig. Zu erreichen ist sie über ihre Homepage amonpress.de.

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22 Kommentare

  1. „In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als derjenige, der den Schmutz macht.“
    Kurt Tucholsky

  2. Linke und Grüne dürfen Hakenkreuze auf Wahlzettel malen und der Hitlergruß zeigen. Da passiert nichts. Komisch.

  3. @Love Priest
    @Hendrik Schnelle
    @AFD Juristen
    @Stephan Brandner
    @Dubravco Mandic
    @Daniel Halemba

    Handelt es sich hier um Billigung einer Straftat (Unterlassene Hilfeleistung nach 323 StgB oder gar die Ankündigung zur Begehung künftiger Straftat?

    https://youtube.com/shorts/pktgmRYmvsg?si=lyTF1KCgr4KKK882

    Zumindest dürften hier erhebliche charakterliche und persönliche Mängel für den Dienst als Sanitäter bestehen!

  4. @Haremhab 20. Januar 2026 Beim 11:29
    Linke und Grüne dürfen Hakenkreuze auf Wahlzettel malen und der Hitlergruß zeigen. Da passiert nichts. Komisch.

    Ja, die dürfen sogar den Grabstein von Loki und Helmut Schmidt mit Hakenkreuzen verzieren.
    Ob da wohl ermittelt wird?

  5. AfD‘ s einzige Chance ist bei Präsident Trump um Amtshilfe zu bitten, damit er hilft diesen linken Saustall auszumisten, ansonsten geht es immer so weiter…..

  6. Da verschlägt es einen die Worte.
    Das ist Faschismus in reinster Form.
    An die Justiz;
    Freisler lässt grüßen, ihr Nazis !

  7. aschaffenburg-wird-afd-politikerin-wegen-35-sekunden-video
    ****************
    vor wenigen Jahren unvorstellbar…. heute „normal“ was aus Deutschland geworden ist. Wir sind im Irrenhaus gelandet .Schwester Ratched (einer flog über das Kuckucksnest) hat ganze Arbeit geleistet. )Es ist keine Filmfiktion mehr… sondern der Wahnsinn wurde Wirklichkeit. Ich hoffe die AfD-Politikerin Ramona Storm wird sich mit div. kundigen Anwälten aus diesem Wahnsinn in Aschaffenburg befreien können. !!!
    Leider kommt der gleiche Irrsinn auf den Fuss. (Von Merz persönlich?!)

  8. Die Schikanen werden immer krasser, brutaler und penetranter.

    Vor dem Staat graut einem jetzt schon mehr als vor den Messermännern draußen!!

    Der Staat muss aufpassen, denn wenn sich die Bürger mit den Messermännern und anderen Taugenichtsen erst verbrüdern, dann verliert der Staat komplett die Kontrolle.

    Die Landesstimmung schlägt schon um.

  9. Also gegen solche schwerstkriminellen und korrupten Staatsanwaltschaften muß jetzt endlich einmal rigoros vorgegangen werden und auch Gefängnisstrafen verhängt werden, wer daß Grundgesetz so ekelhaft und widerwärtig mit Füßen tritt, ist für kein einziges Amt geeignet !

  10. Wahlplakate tun Lügen feil bieten:
    Ehemals mit blauem Hintergrund, präsentiert sich die cduhhh schon seit einigen Wahlen auf grünem (Petrolfarbenen) Hintergrund; Sicherheit, Sauberkeit, Klimaschutz und anderer Unsinn wird da verzapft…

  11. Und natürlich wurde die Immunität der Abgeordenten vom Landesparlament aufgehoben … weil diese eine Dokumentation eines Vorfalls veröffentlichte. Der Täter – wahrscheinlich ein Linker – kommt nahezu ungeschoren davon.
    Wer hier dafür gestimmt hat – trägt Mitschuld an den noch folgenden Dingen in Richtung Faschismus!

  12. Die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft ,die diesen idiotischen Strafbefehl erlassen hat ,hat vermutlich auf Befehl von oben diesen Schwachsinn verfasst, denn wenn es darum geht AFD-Politiker zu schikanieren ist denen nichts zu peinlich. Ich hoffe für Frau Storm ,daß die Richter am Amtsgericht noch einen Rest gesunden Menschenverstand haben und diesen Strafbefehl aufheben.
    Das Ganze erinnert übrigens an den Fall David Bendels ,der in erster Instanz wegen einer Faeser-Karikatur zu 7 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde ,dann aber in der Berufungsverhandlung zum Glück freigesprochen wurde.
    Erschreckend ist jedoch ,wie die „unabhängige“ Justiz mit ihren weisungsbebundenen Staatsanwaltschaften immer mehr von der Politik mißbraucht wird (Staatsanwälte) bzw.sich von der Politik mißbrauchen läßt (Richter),um rechte (AFD) Politiker boshaft zu schikanieren und einzuschüchtern. Die Bearbeitung solcher „Gesinnungs-und Meinungskrimnalität“ nimmt extrem viel Zeit in Anspruch ,die bei der Bekämpfung der echten Kriminalität fehlt. Wenigstens die unabhängigen ? Richter sollten soviel Courage haben, die meistens völlig substanzlosen Anklagen und Strafbefehle zurückzuweisen bzw.aufzuheben. Schließlich wird ja auch bei linken Straftaten großzügig gehandelt.

  13. Man muß alles im Kontex der vermerkelten Scheindemokratie in diesem Land sehen, schwer zu ertragen, ohne Korektur wird es weiter bergab gehen.

  14. Die Gerichte sind längst der verlängerte Arm der EU-Diktatur

    Die Urteile sind voraussehbar und haben mit einem Rechtsstaat nichts mehr zu tun

  15. §86. Abs. (4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient. Das gilt natürlich auch für §86a, der sich nicht mit Propagandamitteln sondern mit Kennzeichen befasst. Man kann das Verbreiten des Videos mit dem Lehrer, der den Hitlergruß zeigt, als Abwehr einer verfassungswidrigen Bestrebung werten oder einfach als Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens. In beiden Fällen macht man sich nicht strafbar.

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