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GEZ-Datenauskunft: Jetzt Schadensersatz und Nachbesserung einfordern

Im Dezember 2025 beteiligten sich über 200.000 Bürger an einer bundesweiten Massenaktion (PI-NEWS berichtete), bei der sie gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die Speicherung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten beim Beitragsservice (GEZ) einforderten. Viele Teilnehmer waren sich nicht bewusst, dass sie ein solches Recht haben – ebenso wenig wie über die rechtlichen Folgen, wenn diese Auskunft nicht oder nur unvollständig erteilt wird.

Nach dem Versand der Anfragen folgt nun die zweite Phase der Aktion: Die eingegangenen Antworten werden ausgewertet, mögliche Verstöße dokumentiert, und für Betroffene werden konkrete rechtliche Schritte vorbereitet – mit wenigen Klicks, ohne juristische Vorkenntnisse.

Was ist Phase 2?

Die Website gfrei.news stellt Bürgern nun strukturierte Hilfestellung bereit. Dabei werden alle Fälle drei Fallgruppen zugeordnet:

  1. Keine Antwort erhalten.
  2. Nur eine stark eingeschränkte oder verspätete Antwort erhalten.
  3. Nur Basisdaten ohne vollständige Informationen gemäß DSGVO bekommen.

In allen drei Fällen besteht nach aktueller Rechtsprechung ein Anspruch auf Nachbesserung – in zwei davon zusätzlich auf immateriellen Schadensersatz.

Was steht Betroffenen rechtlich zu?

Die Datenauskunft gemäß Art. 15 DSGVO muss vollständig und rechtzeitig erfolgen. Dazu gehören u.a.:

  • eine Kopie aller verarbeiteten personenbezogenen Daten.
  • Information über Zweck, Empfänger, Dauer der Speicherung.
  • Herkunft der Daten (z.B. Melderegister, Dritte).
  • Information über automatisierte Entscheidungen (z.B. Score-Werte, Profiling).

Wer nur eine knappe Antwort mit Name und Adresse erhalten hat, hat keine vollständige Auskunft bekommen – dies ist ein Verstoß gegen die DSGVO. Die Gesetzeslage ist eindeutig: Eine verspätete oder unzureichende Auskunft verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Inzwischen liegen mehrere nationale und europäische Urteile vor, die Schadensersatzansprüche zwischen 300 und 1000 Euro bei vergleichbaren Verstößen bestätigen – auch ohne materielle Schäden. Der EuGH stellte 2023 klar: Bereits der Kontrollverlust über die eigenen Daten reicht aus, um einen immateriellen Schaden anzunehmen.

Jetzt aktiv werden – mit wenigen Klicks

Wer betroffen ist, kann unter gfrei.news gezielt prüfen, was ihm rechtlich zusteht – und direkt handeln. Dort stehen individuelle Briefvorlagen, E-Mail-Generatoren und PDF-Dokumente zur Verfügung.

Zur Vertiefung der rechtlichen Bewertung der Fälle und zur Einschätzung der Schadenshöhe bietet die Webseite gfrei.news eine fundierte Übersicht mit rechtlichen Grundlagen, Fallbeispielen und Gerichtsurteilen.

Beschwerde bei der Landesdatenschutzaufsicht (LDSA)

Parallel zu den individuellen Forderungen kann jeder Betroffene zusätzlich eine formelle Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde einreichen. Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Bundesländer sind für die Kontrolle der Landesrundfunkanstalten verantwortlich – theoretisch.

Praktisch liegt hier das Problem: In vielen Bundesländern unterliegen die Rundfunkanstalten keiner unabhängigen Aufsicht, sondern prüfen ihre Datenschutzverstöße selbst (interne Datenschutzbeauftragte ohne externe Kontrolle). Diese Praxis steht in der Kritik – doch gerade deshalb ist jede Beschwerde wichtig, um den politischen Druck zu erhöhen. Die Formulare und Ansprechstellen sind ebenfalls auf der Webseite mit einem Klick erreichbar.

Beschwerde an die EU-Kommission – wegen strukturellem Kontrollversagen

Da sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ÖRR) der unabhängigen Kontrolle entziehen, ist Deutschland als Staat selbst verpflichtet, für rechtskonforme Strukturen zu sorgen. Die DSGVO schreibt in den Artikeln 51 und 52 vor, dass die Datenschutzaufsicht durch völlig unabhängige Behörden erfolgen muss.

Das ist in Deutschland beim ÖRR nicht der Fall. Aus diesem Grund ermöglicht die Aktion auch die formelle Beschwerde bei der Europäischen Kommission – direkt per E-Mail. Dort kann jeder Fall als systemischer Verstoß gegen EU-Recht gemeldet werden. Auch dieser Schritt ist auf der Plattform vorbereitet und kann mit einem Klick angestoßen werden.

Wer in Phase 1 mitgemacht hat, sollte jetzt prüfen, ob seine Rechte verletzt wurden – und sie geltend machen. Die DSGVO gibt jedem Bürger klare Werkzeuge an die Hand. Phase 2 der Aktion macht sie zugänglich.

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6 Kommentare

  1. Viel Glück beim Kampf mit der GEZ, da braucht man gute Nerven, ich habe die leider nicht mehr.

    Eltern mit Kindern sollten sich gegen diesen Gendergedöns-Drecks-Queen wehren:
    https://archive.is/uyiEs
    „Julian ist eine Meerjungfrau“: Stadt Hannover verteilt queere Kinderbücher an Kitas
    Hannover. Die Stadt Hannover stattet ihre 41 Kitas mit „queeren Bücherkisten“ aus. Darin enthalten sind je 14 Bücher, die unter anderem verschiedene Familienkonstellationen thematisieren und Geschlechterrollen aufbrechen wollen – nicht allen Eltern gefällt das.
    Warum darf Julian kein „Kleiner Wassermann“ sein?

  2. Wenn man die Tagesschau guckt, erfährt man nichts vom erbitterten Freiheitskampf der Iraner: Junge Menschen spielen Musik, tanzen, verbrennen ihre Gesichtsverschleierung aus Protest gegen das Mullah-Regime. Doch in Deutschland wird das historische Ausmaß dieser Bewegung weitgehend ignoriert. Larissa Fußer kommentiert.
    https://www.youtube.com/watch?v=4YXOshjcvmE

  3. @ Mantis 17. Januar 2026 Beim 18:32

    In Deutschland wird Kopftuch und Verschleierung bald zur Pflicht. Iran wird freier und wir?

  4. „Im Dezember 2025 … bundesweiten Massenaktion…“

    Vordruck mit handschriftlich GEZ-Nummer und Namen am 9.12. per Briefpost versendet.
    Stand heute, 5 Wochen später : Keine Antwort.

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