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Freitag, Mai 22, 2026
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Aktionswoche: Holen Sie sich Ihre GEZ-Daten und möglichen Schadensersatz

Vom 6. bis 12. Dezember nutzen tausende Bürger eine bundesweite Aktionswoche, um
ihre komplette GEZ-Akte nach Art. 15 DSGVO anzufordern. Organisiert wird die Aktion von
der privaten Initiative gfrei.news.

Nach Art. 15 DSGVO hat jeder Bürger einmal pro Jahr das Recht auf eine kostenlose
Auskunft über alle beim „ARD, ZDF, Deutschlandradio“-Beitragsservice gespeicherten Daten. Dazu gehören nicht nur Stammdaten, sondern auch interne Vermerke, Score-Werte,
Meldedaten-Abgleiche sowie Hinweise auf Weitergaben an Schufa oder Inkassounternehmen und die zugrunde liegende Profiling-Logik.

Die Antwort muss – vollständig, schriftlich und kostenfrei – innerhalb von 30 Tagen
erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten oder sind die Daten unvollständig oder missbräuchlich verarbeitet, haben Gerichte bereits Schadensersatz zugesprochen.

In bisherigen Entscheidungen lagen die Beträge typischerweise bei 500 bis 1000 Euro bei verspäteter Auskunft, bis zu 1200 Euro bei groben Verstößen – in der Regel anwaltsfrei vor dem Amtsgericht einklagbar. Um die Hürde möglichst niedrig zu halten, stellt gfrei.news
eine Ein-Klick-Lösung bereit: wahlweise als fertiger Brief zum Ausdrucken und Versenden
oder als sofort versandfertige Ein-Klick-E-Mail.

Ein Papierbrief erzeugt dabei den größten Druck, da jeder einzelne in Köln von Hand geöffnet und bearbeitet werden muss. Die Aktionswoche ist bewusst gebündelt angelegt: Je mehr Schreiben innerhalb weniger Tage eingehen, desto stärker das Signal. Bei einer fünfstelligen Zahl von Anfragen dürfte es für den Beitragsservice schwierig werden, alle Fälle fristgerecht und vollständig zu beantworten – mit entsprechenden rechtlichen Folgen.

Im Januar folgt der nächste Schritt: Dann wird eine KI-Lösung bereitgestellt, die auf einen
Klick die eingegangenen Antworten prüft, mögliche Ansprüche bewertet und automatisch
eine Klageschrift vorbereitet. 100 Prozent legal, auf Basis Ihres Grundrechts – und ohne
Anwaltszwang.

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11 Kommentare

  1. Was für eine smarte Aktion!!

    Ja, wenn die Bürger alle ihre Rechte kennen und wahrnehmen würden, so wie unsere Gäste (auch die Analphabeten, und die die der deutschen Sprache nicht mächtig sind werden an die Hand genommen, ihnen wird geholfen durch ihre internen Netzwerke. Davon kann sich der brave Bürger hier eine Scheibe abschneiden was die Organisation betrifft!), dann sähe es in Deutschland bald anders aus!!

  2. Gegen mich wurde gerade Vollstreckung angekündigt.

    Gerne mache ich jetzt hier mit – aber sowas von!

  3. le waldsterben 8. Dezember 2025 Beim 11:59
    Gegen mich wurde gerade Vollstreckung angekündigt.
    ——-
    Fürchte Dich nicht!
    Von der Ankündigung bis zur Vollendung vergeht einige Zeit.
    Niemand ist verpflichtet Unbekannten die Tür zu öffnen, falls der Gerichtsvollzieher klingelt.
    Der NDR, WDR usw. darf nicht persönlich Vollstrecken, bzw. hat kein Bock darauf? das wurde an die jeweiligen Stadtverwaltungen bzw. Stadtkassen weitergereicht.

    KI sagt:
    Ja, es gab Berichte, vor allem aus Nordrhein-Westfalen (NRW), dass einige Städte und Gemeinden sich weigerten, den Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) einzutreiben, oft aufgrund politischer Entscheidungen gegen höhere Gebühren, aber diese Haltung wird von den Rundfunkanstalten nicht anerkannt und führt letztendlich dazu, dass die Beitragspflichtigen selbst direkt belangt werden können – inklusive Mahnungen, Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher oder Bußgeldern, da die Beitragspflicht rechtlich besteht und die Anstalten zur Einziehung verpflichtet sind.

    Ruhe bewahren! <<< ist die erste Bürgerpflicht.

  4. die schnelle click variante ist wohl überlastet, da werde ich dann wohl doch eine Briefmarke investieren müssen?
    KI sagt:
    —Nein, Sie müssen Briefe an den Rundfunkbeitragsservice (ehemals GEZ) nicht frankieren, wenn der Umschlag einen Freimachungsvermerk wie „Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“ trägt; in diesem Fall ist die Frankierung für Sie als Verbraucher freiwillig und liegt in der Verantwortung des Empfängers, aber Sie sollten die Briefe dennoch immer beantworten, um Mahnungen und Zwangsbeiträge zu vermeiden—

    Irgendwo habe ich sicher noch so einen Umschlag mit „Freimachungsvermerk“ <<< geniale Wortschöpfung.

  5. Man kann ja auch Fragen / Kommentare auf deren Seiten eingeben – sehr schön!
    Aber parallel dazu auch hier gefragt (hier lesen vermutlich doch noch mehr Leute mit):
    Sollte / könnte man nicht genau diese Auskunft auch direkt von den Sendeanstalten (also WDR, NDR usw.) verlangen, parallel zur GEZ Köln? Je mehr die zu tun haben, umso besser 😉

    Und: geht ein entsprechend angepasster Vordruck nicht auch gegen die Kommune, die ja immer für diesen Drecksladen die Vollstreckungen durchführt? Schon allein, weil man dann einem illegalen Datenaustausch viel leichter auf die Spur kommen kann!

  6. TIM KELLNER spricht über politische Verfolgung & prophezeit Haftstrafe! – BRD verfolgt mich!
    https://www.youtube.com/watch?v=Tf5BVrcBdSI
    bald sitzen wir alle im Knast.
    KI sagt:
    Wegen des nicht bezahlten Rundfunkbeitrags droht nicht direkt Knast, aber mittelbar kann es dazu kommen: Zunächst werden Vollstreckungsmaßnahmen wie eine Geldbuße und Erzwingungshaft bei Verweigerung einer Vermögensauskunft verhängt. Werden die Geldbußen nicht bezahlt, kann dies zu Erzwingungshaft führen, was dann einen Gefängnisaufenthalt zur Folge hat. Nach der Haft bleiben die Schulden jedoch bestehen…..<<< ich hab gedacht die wären dann "abgesessen".

  7. Hier könnten sich ARD +ZDF (mit dem zweiten Sieht man besser)
    mal wirklich als ernsthafte INFORMATIONSQUELLE feiern lassen
    https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article6936db7911f914c89b856cad/nrw-er-hatte-28-identitaeten-polizei-nimmt-abgelehnten-asylbewerber-fest.html
    AUF GEHT’S: MACHT EINEN BRENNPUNKT HEUTE ABEND NACH DER TAGESSCHAU
    Hier ein Kommentar aus dem WELT-online Artikel:
    HB
    Heike B.
    Veröffentlicht vor 16 Minuten | Eingereicht vor 16 Minuten
    28 Identitäten. Ich bin beeindruckt.
    Wie merkt man sich da noch die Details?
    Vermutlich floss auch 28 x Geld.
    Sowas ist auch nur in Deutschland möglich.
    # # #
    In Frankreich, zu Zeiten der Musketiere, wurde Verbrechern noch die schwarze (böse) Lilie eingebrannt.
    Manchmal wünscht man sich die gute alte Zeit der Brandeisen zurück.
    Dieser Beitrag ist von Art. 5 GG gedeckt.
    H.R

  8. @Mantis

    Nein, private Forderungen kann man, anders als Geldbußen die ja immer als „Tagessätze“ verhängt werden, nicht absitzen.

  9. Mach ich mit, schick es sogar per Einschreiben ab.

    Ansonsten viel dahin geschrieben, alles abgeschmettert. Die letzten fünf Jahren überweise ich unregelmäßig unterschiedliche Zwangs-Gelder immer mit Vermerk „Unter Vorbehalt, ohne jegliche Anerkenntnis“

    Warum?
    1. Ich erkenne es nicht an und falls ein Gericht rückwirkend feststellen sollte, dass Zwangsabgaben ohne Vertrag mit mir (und es gibt keinen Vertrag mit mir) unwirksam sind, möchte ich die Gelder zurück bekommen.
    2. Unregelmäßige und unvollständige Überweisungen zwingen die GEZ zur Quartels-Rechnungserstellung (worauf ich ursprünglich bestanden habe, was aber verweigert wurde) ohne Erhebung von Versäumniszuschlag.

    Ob es was nützt ist mir egal, Hauptsache es ärgert die! Ich schau die nicht, ich will die nicht bezahlen!

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