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„Compact“-Urteilsbegründung: Spektakuläre juristische Abfuhr für Verbotsphantasten

Von MANFRED ROUHS | Im August 2024 hob das Bundesverwaltungsgericht ein auf das Vereinsrecht gestütztes Verbot des Magazins „Compact“ im einstweiligen Verfahren auf. Dem folgte im Sommer 2025 eine gleichlautende Entscheidung des Gerichtes in der Hauptsache, die von den Mainstream-Medien als das Resultat einiger Besonderheiten des Falls „Compact“ abgetan und wie eine Art politisch-juristischer Betriebsunfall behandelt wurde.

Die „tagesschau“ äußerte dazu am 24. Juni 2025: „Die Meinungs- und Pressefreiheit sind für das Gericht aber so hohe Güter, dass es hier trotzdem nicht für ein Verbot des gesamten Magazins reicht. Für ein Verbot wäre die Voraussetzung, dass die verfassungsfeindlichen Inhalte das Gesamtangebot des Magazins ‚prägen‘. Genau diese Schwelle sei hier ‚noch‘ nicht überschritten, so das Gericht. Weil es dort auch um viele andere Themen und Äußerungen gehe, die noch von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt seien.“

Das heißt: Etwas weniger Themenbreite, und schon könnte eine hinreichend politisch „böse“ Publikation doch verboten werden.

Als aber jetzt, Anfang November 2025, das BVerwG die vollständige schriftliche Begründung der Aufhebung des „Compact“-Verbots öffentlich machte, schwiegen nicht nur ARD und ZDF, sondern auch deren privatwirtschaftlich organisierte Konsorten. Denn aus dem Text ergibt sich ein Scheitern der innenministeriellen Verbotsbemühungen gegen „Compact“ – wie potentiell auch gegen andere Medien – nicht nur im Detail, sondern auf ganzer Linie.

Deutsches Verfassungsrecht „steht der Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf Presse- und Medienunternehmen nicht entgegen“, stellt das Gericht zunächst in der Randnummer 36 fest. Das heißt: Die Träger notorisch krimineller Medien können nach dem Vereinsrecht verboten werden. Das ist beispielsweise für Projekte wie „Indymedia“ bedeutend.

Aber die verfahrensgegenständlichen, seinerzeit vom Bundesinnenministerium zitierten Ausführungen in „Compact“ zur Migrationspolitik sind nicht verfassungsfeindlich, wie das Gericht in der Randnummer 161 festhält:

„Größtenteils lassen sich die im angefochtenen Bescheid als verbotsrelevant angeführten Äußerungen unter Berücksichtigung der Deutungsvorgaben der Meinungsfreiheit noch als Ausdruck einer polemisch formulierten Machtkritik und der verfassungsrechtlich unbedenklichen Forderung nach einer Verschärfung des Zuwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrechts verstehen. Dies betrifft die weit überwiegende Zahl der von der Beklagtenseite zur Begründung des Vereinsverbots angeführten Aussagen. Die vorstehend als verbotsrelevant gewürdigten Beiträge werden dadurch in beachtlichem Maße relativiert.“

Nancy Faesers politischer Einschüchterungsversuch in Richtung aller Migrationskritiker ist also voll nach hinten losgegangen.

Zudem ist es nicht verboten, „rechtsradikale“, ja sogar verfassungsfeindliche politische Auffassungen zu äußern. Unter der Randnummer 159 führt das Gericht aus:

„Sie unterfallen dem grundrechtlichen Schutz der Meinungs-, Presse- und Rundfunk- bzw. Medienfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG. Das Grundgesetz gewährt die Meinungsfreiheit im Vertrauen auf die Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung grundsätzlich auch den Feinden der Freiheit. Das Äußern und Verbreiten verfassungsfeindlicher Ideen – auch in Presse- und Medienerzeugnissen – überschreitet als solches noch nicht die Grenze der freien politischen Auseinandersetzung. Die Verfassung setzt grundsätzlich auf die freie, öffentliche Kommunikation und die Kraft des Diskurses. Rechtsradikales Gedankengut ist hiervon nicht per se ausgenommen, erst recht gilt dies für bloße Geschmacklosigkeiten oder wissenschaftliche Halbwahrheiten.“

Diese Wertung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichtes entzieht allen gesinnungsorientierten Verbotsphantasten – auch beim „Verfassungsschutz“ – die rechtliche Grundlage. Kein Wunder, dass sie im etablierten Medienbetrieb keine Berücksichtigung gefunden hat. Nach dem Informationsauftrag der öffentlich-rechtlichen Medien gegenüber der Öffentlichkeit werden wir in diesem Zusammenhang nicht fragen müssen: Es gibt ihn offenbar nur auf dem Papier.


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs, Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL herausgibt und täglich im Internet publiziert. Bitte folgen Sie ihm hier bei X! Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.

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13 Kommentare

  1. In einem funktionierenden Rechtsstaat säßen Merzel, Färse, der Vergessliche und noch viele andere schon längst hinter Gittern.
    Wann kommt endlich das SPD-Verbot ???

  2. Im batteriegläubig-verschuldeten SH des angegrünten Merkel-Ziehsohnes Genosse Günnie
    hat die Grüne Pest hinterrücks Merzkels Brandmauer-Kontakverbotsfantasien hintertrieben.

    „Eklat im Bauausschuss von Kiel:
    Antrag der Grünen kommt nur dank AfD-Stimme durch *
    Streiten über die Umgestaltung der Esmarchstraße und das Abstimmungsverhalten…“
    +https://www.kn-online.de/lokales/kiel/eklat-im-bauausschuss-antrag-der-gruenen-kommt-nur-dank-afd-stimme-durch-YCTBQFZ4NNCEPLXAEN7BTRQ2XI.html

    „Die Stimmung ist angespannt nach dieser Sitzung des Kieler Bauausschusses:
    Am Donnerstag kam ein Antrag der Grünen zur Umgestaltung der Esmarchstraße
    nur dank einer Stimme der AfD durch. Die SPD dagegen unterstützte beim Votum
    ihre Kooperationspartner im Rathaus nicht. Bröckelt die Brandmauer ™ ?“

    * Wir alle sterben.

  3. Haremhab 8. November 2025 Beim 16:24

    Nncy Färse hat sich viel geleistet. Das hätte für 10 Rücktritte gereicht.
    ——————————
    Eher für 100 Jahre Knast.

  4. Die Renaissance des Überwachungsstaates
    Der deutsche Inlandsgeheimdienst hat sich zum Aufseher über die politischen Meinungen der Bürger entwickelt. Äußerungen in sozialen Medien werden großflächig überwacht. Ausgerechnet der Verfassungsschutz verstößt damit gegen das Grundgesetz. Von Hubertus Knabe.
    https://hubertus-knabe.de/die-renaissance-des-ueberwachungsstaates/

    Faesers Altlasten:
    https://www.fr.de/politik/urteil-duerfte-dobrindt-beunruhigen-ploetzlich-ausgeladen-doch-gericht-sieht-aufnahmezusage-fuer-sudanesin-zr-94025571.html
    Eine voll pflegebedürftige Sudanesin, plus Mutter, plus Bruder, plus drei Enkelkinder.
    Was hat Deutschland sonst noch alles zugesagt?

  5. Das Verbot einer GmbH – der Compact-Verlag ist eine solche – übers Vereinsrecht ist nach wie vor als kritisch anzusehen, da eine GmbH eine Firma und kein „Verein“ im Sinne eines politischen oder anderweitigen Zusammenschlusses ist. Auch die Beschreibung dieser GmbH als „rechtsradikal“ unterliegt der Anschauung dessen, der ihn gebraucht. „Rechtsradikal“ ist keine juristische, sondern politische Zuordnung, die das Strafrecht als solches noch lange nicht tangiert, was die Unterstellung eines politisch motivierten Gerichts, zumindest aber der politischen Motivation einer weisungsgebundenen, damit aber nicht mehr freien Staatsanwaltschaft nahelegt.

    Insofern ist das Urteil in seiner Begründung zwar erwartbar, dennoch aber vergiftet. Vorteilhaft wäre es tatsächlich dann, wendete man die gleiche Rechtsprechung auf extremistische Plattformen wie „Indymedia“ an. Das aber setzte voraus, daß Justitia in Deutschland tatsächlich noch „blind“ wäre. Davon kann leider immer weniger ausgegangen werden. Auch der sogenannte Verfassungsschutz befindet sich in seinem verfassungsfeindlichen Bestreben, die Opposition durch das gezielte Streuen von Legenden und anderer Märchengeschichten einschließlich untergeschobener False-Flag-Aktionen zu zersetzen, längst auf derartigen schweren Abwegen.

  6. OT

    Schöne naive Interviewerin kann wohl einfach
    nicht fassen, daß im Mordfall Fabian (8, RIP)
    eine Frau beschuldigt wird.
    https://nowak-communications.de/moderatoren/fanny-fee-werther/

    GÜSTROW: Wende im Fall Fabian?!
    Ex-Freundin, Gina H., des Vaters in U-Haft!
    Experte äußert sich (u. verpaßt ihr einen Dämpfer):
    WELT Nachrichtensender
    https://www.youtube.com/watch?v=6Pyf2gCxBjM
    5:38 Min.

    Gina H. (29) ist die Hauptverdächtige im Mord an dem kleinen Fabian (8) aus Güstrow. Seit Donnerstag sitzt sie in U-Haft. Ihr Anwalt Andreas Ohm (53) kündigte gegenüber BILD eine Stellungnahme in etwa zwei Wochen nach Sichtung der Akten an.

    Nach BILD-Informationen stand Gina H.
    bereits früher wegen Diebstahls vor Gericht
    +https://www.bild.de/news/inland/mordverdaechtige-gina-h-sie-stand-schon-mal-vor-gericht-690e22360166cd59ef998478
    Diebstahl und Mord sind aber meilenweit
    voneinander entfernt. Oder ging es um Raub?

  7. Was hier geschrieben steht klingt natürlich positiv. Eine genauere Sichtung des Urteils eines Gerichts, welches von den Politikern benannt und zum Essen eingelademwird, bleibt für mich unbedingt notwendig.

    Die Erfahrungen seit den tendenziell totalitären Zuspitzungen der Zustände in Deutschland und der EU der letzten beiden Jahrzehnte und dem Missbrauch der Gerichte, lassen in mir Skepsis aufkommen.

    Ubd wie werden die Urteile mit der neuen Parteitags-Richterin Kaufhold der SPD (ermöglicht durch die Union) in Zukunft aussehen?

  8. @ Der boese Wolf 8. November 2025 Beim 17:46 | Mantis 8. November 2025 Beim 16:30

    „Was ist der Unterschied zwischen ‚politischem Islam‘ und Islam?“

    Ich liebe besonders die Fragen, die die zu erwartende Antwort bereits enthalten.

  9. SPD Verbot, diese Partei hat nichts mehr mit Demokratie
    zu tun !
    CDU herunter bis zur 5 Prozentmarke, eine Partei des Verrats
    an der freiheitlichen Demokratie !
    Den Grünen, gönne ich einen Stimmenanteil von 40 Prozent, aber
    nur wenn sie unsere Heimat verlassen und nach
    Korea im nördlichen Teil ihre Zelte aufschlagen. Dort
    als politische Flüchtlinge mit Bürgergeld abgesichert,
    könnten sie zusammen einen Stimmenanteil mit dem Regime
    von 99,9 % erreichen, so wie es bei den Kommunisten üblich ist !
    Linke zur Splitterpartei, warum diese Partei in einer Demokratie
    zugelassen ist, verstößt doch schon alleine gegen
    das Grundgesetz !
    BSW muss Kleinstpartei bleiben; obwohl diese Partei den größten
    innenpolitischen Schaden für Deutschland angerichtet
    und die LT-Wahl in Thüringen manipuliert hat, scheint
    sie augenscheinlich geleutert zu sein. Ihre Schweinerei
    in Thüringen könnte sich aber jederzeit wiederholen.
    Getraue keinen Sozialisten/Kommunisten.
    FDP gibt es nicht mehr, die einst durch Genscher verlässlich Demokratische
    Partei, hat sich durch Lindner zu einer überflüssigen,
    opportunistischen Grünen/Sozi-Partei entwickelt.
    Das hat ihr das endgültige Aus beschert.
    Alle anderen …. opportunistische Anhängsel !

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