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Mittwoch, Mai 27, 2026
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StartJustizOLG München: 16 Monate Haft für Telefonat mit Fremdem

OLG München: 16 Monate Haft für Telefonat mit Fremdem

Von LINDA AMON | Im Oberlandesgericht München ist am 21. Mai Alarmstimmung angesagt. Das merkt man an den Sicherheitsmaßnahmen, die sich nahezu ins Hysterische gesteigert haben. Endlose Kontrollen am Eingang, Handtaschen werden komplett ausgeräumt und leer nochmal durchs Röntgengerät gefahren, jedes Papiertaschentuch, jeder alte Kassenzettel inspiziert, zum Schluss noch Körperscanner. 15 Minuten Albtraum! Und dann das Ganze vor Sitzungssaal B275 nochmal. Wer zwischendurch zur Toilette möchte, muss den „Sicherheitstrakt“ wieder verlassen und wird anschließend noch mal überprüft. War Deutschland nicht mal in aller Welt für seine perfekte Organisation bekannt? Oder geht’s hier um pure Schikane?

Welche „Schwerverbrecher“ sitzen denn bei derartig verschärften Vorkehrungen vor Gericht? Auf jeden Fall mal keine Messermörder, Gruppenvergewaltiger oder Clankriminelle – da würde weniger Aufwand betrieben. Den drei älteren Männern, die an Polizisten gekettet in den Saal geführt werden, wird die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und geplanter gemeingefährlicher Straftaten sowie Hochverrat vorgeworfen. Hört sich erstmal bedrohlich an. Bei Achim M. (60), bis dato unbescholten, reduziert sich der Vorwurf allerdings auf einige WhatsApp-Nachrichten und ein einziges Telefonat mit einem Fremden – was mittlerweile vier Jahre zurückliegt.

18 Verhandlungstage sind erstmal für den Prozess anberaumt. Die Anklageschrift liest sich ein bisschen wie das Drehbuch zu einer grotesken TV-Satire. Da sollen die – mittlerweile verurteilten – Mitglieder der „terroristischen Vereinigung“, die als „Kaiserreichgruppe“ bekannt wurde, Pläne für einen bewaffneten Umsturz geschmiedet haben. Der damalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach war als Entführungsopfer auserkoren. Außerdem wollte man Schauspieler anheuern, die Olaf Scholz und Frank-Walter Steinmeier ähneln sollten, um in den Medien den Rücktritt der Regierung glaubhaft zu verkünden. Auch ein Stromausfall sowie eine Schifffahrt nach St. Petersburg war geplant, um die russische Regierung um militärische Unterstützung zu bitten.

Wer nimmt so was ernst? Achim M. zumindest nicht, wie er der AfD-Bundestagsabgeordneten Dr. Christina Baum erzählt, die ihn in der Reha besuchte. Für das Gericht hörte es sich jedoch ganz anders an.

Was ist genau geschehen?

Jahresanfang 2022: Achim M., selbstständiger Dipl.-Kaufmann aus der Nähe von Aschaffenburg, war durch die Corona-Maßnahmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, und auf die Regierung nicht gut zu sprechen. Das bekundet er des Öfteren in den sozialen Netzwerken. Dadurch kam er in Kontakt mit einem Gleichgesinnten – nennen wir ihn Jan – mit dem es in der Folgezeit zu einem regen Austausch kam. Irgendwann fragte der, ob Achim Interesse hätte, „politisch zu arbeiten“. Und vermittelte den Kontakt zu einem Mann, von dem man heute weiß, dass er der „Kaiserreichgruppe“ angehörte. Es folgen einige WhatsApp-Nachrichten und dann, im April 2022 um 22.30 Uhr, der verhängnisvolle Anruf. Was Achim M. nicht wusste: Der Fremde stand bereits unter Beobachtung der Ermittlungsbehörden. Auch das Telefonat wurde abgehört. Sein Gesprächspartner kam schnell auf die Pläne der Gruppe zu sprechen und fragte ihn, ob er an einem Ministerposten unter der neuen Regierung interessiert sei.

Wirklich ernst genommen habe er das alles nicht – wie auch, erzählte Achim M. später. Er habe den Anrufer eher für einen Wichtigtuer gehalten. Warum sollte ein Fremder ausgerechnet ihn in seine Terrorpläne einweihen? Andererseits sei er neugierig gewesen, wie lange der Unbekannte das „Spiel“ noch treiben würde, bis es sich als dummer Scherz herausstellen würde. Hinzu kam: Er hatte auch schon ein paar Gläschen getrunken – und so bekundete er zunächst sein Interesse, an der neuen Regierung mitzuarbeiten. Wirtschaftliche Sorgen in Verbindung mit Alkohol treiben bisweilen seltsame Blüten. Nach dem Gespräch habe er das Thema allerdings als „ziemlich verrückt“ abgehakt und nicht weiter daran gedacht.

April 2025, drei Jahre später: Die Mitglieder der Kaiserreichgruppe sind mittlerweile verurteilt. Achim M. wird per internationalem Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben und in der Wohnung seiner Verlobten in Österreich verhaftet – an dem Tag, an dem er eigentlich nach Aschaffenburg zurückfahren wollte, weil sein Vater erkrankt war. Das ganze Treppenhaus sei voller bewaffneter Polizisten gewesen, erzählten die Nachbarn später.
M. kam für zehn Tage in Österreich in U-Haft, in der Zeit wusste niemand etwas über seinen Verbleib. Danach Überstellung nach Aichach in Bayern. Zehn Monate saß er dort ein – obwohl in Deutschland die Untersuchungshaft laut § 121 Abs. 1 StPO grundsätzlich auf maximal sechs Monate begrenzt ist, bevor ein Hauptverfahren beginnen muss.

Besuch von AfD-Abgeordneten Christina Baum

Christina Baum (AfD) mit Achim M.
Christina Baum (AfD) mit Achim M.

Bei schweren Straftaten wie Tötungsdelikten oder Vergewaltigungen hat man da auch weniger Skrupel: Im Jahr 2025 wurden in Deutschland laut Richterbund 50 Personen, die schwerer Straftaten dringend tatverdächtig waren, vorzeitig aus der Untersuchungshaft entlassen, da gesetzliche Fristen wegen Überlastung der Justiz überschritten waren. Auch bei Lina E., Chefin der hochaggressiven „Hammerbande“, die schließlich eine fünfjährige Freiheitsstrafe bekam, wurde die U-Haft vor Prozessbeginn ausgesetzt. Jetzt wird über ihre vorzeitige Freilassung diskutiert.

Achim M. dagegen verbrachte seinen 60. Geburtstag hinter Gittern, musste seinen eigenen Hochzeitstermin verschieben und verpasste die Beerdigung seines Vaters. Und erlitt schließlich aufgrund der psychischen Belastungen einen Schlaganfall. In der Reha besuchte ihn die AfD-Politikerin Dr. Christina Baum, die von dem Fall gehört hatte.

„Für mich ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz“, erklärt die Bundestagsabgeordnete. „Zeitgleich wurde ein Polizistenmörder freigesprochen, Vergewaltiger von Kindern werden zu lächerlichen Strafen verurteilt, kriminelle Clans haben nahezu Narrenfreiheit. Aber einen bis dato unbescholtenen Bürger sperrt man zehn Monate in U-Haft ein wegen eines einzelnen Telefonats…“

In der Hauptverhandlung bot M.s Anwalt Dubravko Mandic ein mögliches Geständnis gegen eine Bewährungsstrafe an. Man einigte sich auf ein Jahr und vier Monate. Doch was gab es konkret zu gestehen, nachdem das maßgebliche Telefonat bereits aktenkundig war? Deshalb mutete die Befragung durch Gericht und Staatsanwaltschaft auch eher wie eine Kaskade an Vorwürfen an, auf die man eigentlich gar keine Antwort hören wollte: Verdachtsmomente, Mutmaßungen und Unterstellungen ersetzten Fakten und Beweise.

Achim M.: „Ich kam kaum zu Wort“

Auch die Aschaffenburger AfD-Landtagsabgeordnete Ramona Storm, in deren Umfeld der Angeklagte seinen Wohnsitz hat, interessierte sich für den Fall und stellte eine Anfrage an die Staatsregierung. „Offensichtlich haben Gesetze mittlerweile nur noch optionale Bedeutung“, stellt die AfD-Politikerin irritiert fest. „Paragraph 121 scheint nur dann zum Tragen zu kommen, wenn es ideologisch passt. Es kann nicht angehen, dass Willkür zunehmend den Rechtsstaat ersetzt. Gesetze müssen für alle gleichermaßen gelten!“

Eine Frage wurde trotz des Aufwands nicht zufriedenstellend geklärt: Was ist eigentlich aus besagtem Jan geworden, der den fragwürdigen Telefon-Kontakt zur Kaiserreichgruppe vermittelt hatte? Er soll wohl aktenkundig sein, von Ermittlungen gegen ihn ist allerdings nichts bekannt…


Linda Amon.
Linda Amon.

PI-NEWS-Autorin Linda Amon startete ihre Laufbahn bei der BILD-Zeitung, bevor sie als freie Autorin für Illustrierte (Bild der Frau, Bunte, Cosmopolitan) und im PR-Bereich arbeitete. Außerdem gab sie Presseseminare und schrieb Bücher („Todesfalle Kranken­haus“). Amon lebt in München und Budapest und ist seit einigen Jahren vor allem als Pressereferentin und Redenschreiberin von Politikern tätig. Zu erreichen ist sie über ihre Homepage amonpress.de.

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4 Kommentare

  1. „Gesundheitsminister Karl Lauterbach war als Entführungsopfer auserkoren“ …

    Wäre geschickt gewählt gewesen (wenn es denn gestimmt hätte) – mit Lauterbach wäre das Land sehr leicht erfolgreich erpressbar gewesen:

    „Gebt uns eine Menge Geld, oder wir lassen den wieder frei!“

    🙂

  2. Gibt es im Ausland einen halbwegs vergleichbaren Fall, was staatliche Willkür angeht?

  3. Frau Kanzelbunzler 27. Mai 2026 Beim 10:47

    Gibt es im Ausland einen halbwegs vergleichbaren Fall, was staatliche Willkür angeht?
    ########

    Fündig wird man sicherlich – manchmal aber nur – in totalitären Regimen, d.h. in D-Land wohl eher nicht…
    Sark. Ende

  4. Was ist eigentlich aus besagtem Jan geworden,
    der den fragwürdigen Telefon-Kontakt zur
    Kaiserreichgruppe vermittelt hatte?

    EIN LOCKSPITZEL DES STAATSSCHUTZES?
    Könnte uns vielleicht H. G. Maaßen einen
    Tip geben?

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