Der türkische Moslem Murat K. ging im Mai 2012 in Bonn mit einem Messer auf zwei Polizisten los und verletzte sie schwer. Seine Tat begründete er mit seinem Auftrag im Namen des Islams, Reue zeigte er nicht. Er wurde schließlich zu sechs Jahren Haft verurteilt. Das änderte zwar nichts an den Traumata der beiden Polizisten, doch zumindest war es ein Zeichen der Überlegenheit unserer Gesetze über der islamischen Tradition der Selbstjustiz. Jetzt hob der Vorsitzende BGH-Richter Thomas Fischer (kl. Foto l.) mit einer aberwitzigen Begründung das Urteil von damals auf.

(Von L.S.Gabriel)

Am 5. Mai letzten Jahres wurden bei schweren Ausschreitungen (PI berichtete) der islamischen Szene in Bonn-Lannesdorf zwei Polizisten durch Messerattacken des Salafisten Murat K. schwer verletzt. Die Polizisten hätten Demonstranten, die den Propheten beleidigt hätten, geschützt und deshalb den Tod verdient, begründete der Täter die Tat. Auch verweigerte er dem Gericht den gebührenden Respekt, mit dem Hinweis, dass ihm Allah mehr gelte als die deutschen Gesetze. „Ich akzeptiere das Gericht nicht als legitim“, stellte er dreist klar.

Schon die Anklage wegen Körperverletzung löste damals verbreitet Kopfschütteln aus, handelte es sich doch um einen klaren und auch durch die Aussagen des Angreifers bestätigten Mordversuch an den beiden Beamten. Trotz Filmdokument und Zeugenaussagen sah sich die Staatsanwaltschaft, aus Gründen der „zu geringen Beweislast“, außer Stande, eine Mordanklage zu begründen. Nicht einmal die klare Missachtung des Gerichts war von Richter Klaus Reinhoff geahndet worden. So gesehen war die Verurteilung zu sechs Jahren Freiheitsstrafe, wegen gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruchs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, durch das Landgericht Bonn beinahe schon ein Wunder gewesen.

Am letzten Verhandlungstag hatte Murat K. dann auch noch die Chuzpe, Deutschland zu drohen: „Die Muslime haben dem deutschen Staat den Krieg erklärt“, machte er das Gericht aufmerksam und Deutschland habe künftig mit Anschlägen zu rechnen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte das Urteil damals als zu gering bezeichnet. GdP-Bundesvorsitzender Bernhard Witthaut sagte:

„Wer in blinder Raserei mit einem Messer auf meine Kolleginnen und Kollegen einsticht, nimmt deren Tod in Kauf. Der Täter hat ohne Reue auch während des Prozesses deutlich gemacht, dass in seinen Augen Polizisten Freiwild sind wenn sie sich gegen seine Überzeugung stellen.“

Das ist eine durchaus legitime Sichtweise der Umstände. Nun aber wird die Polizei durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe noch einmal vorgeführt. Denn der fragwürdige Vorsitzende BGH-Richter Thomas Fischer verlangt eine neuerliche Prüfung der Haftstrafe für den korangläubigen Polizistenattentäter in der Hoffnung, „dass ein neuer Richter zu einem anderen Ergebnis komme“.

Die Bonner Rundschau berichtet:

Die Haftstrafe gegen einen gewalttätigen Muslim, der bei einer Demonstration in Bonn auf zwei Polizisten eingestochen hatte, muss neu geprüft werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Mittwoch die Verurteilung des Türken zu sechs Jahren Haft zum Teil auf. Das Gericht habe die Höhe der Strafe nicht rechtsfehlerfrei begründet, hieß es. Der 27-Jährige kann nun möglicherweise mit einem milderen Urteil rechnen. (..) Die Begründung für die recht hohe Haftstrafe sei zu knapp ausgefallen, sagte der Vorsitzende BGH-Richter Thomas Fischer. Die Strafe könnte zwar noch angemessen sein. Es könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass ein neuer Richter zu einem anderen Ergebnis komme.

Noch müssen Moslems in Deutschland zwar mit dem Widerstand von Teilen der Bevölkerung rechnen, die sich ähnlich wie damals im Mai 2012 öffentlich gegen das islamische Religionsdiktat stellen. Mit Demonstrationen und der öffentlichen Islamaufklärung, die dem Herrschaftsanspruch dieser Gewaltideologie die Stirn bieten, müssen sie leben. Leider aber können die neuen Herrenmenschen offenbar immer öfter auf eine weichgespülte Kuscheljustiz zählen, die nicht nur unserer Exekutive in den Rücken fällt, sondern auch den Eindruck vermittelt, ihren Auftrag für den Rechtsfrieden im Land einer seltsam anmutenden Verständnis- und Toleranzgesinnung unterzuordnen.

Kontakt:

» BGH-Richter Thomas Fischer: info@fischer-stgb.de

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90 KOMMENTARE

  1. Richter Thomas Fischer…in anderen Ländern wäre bereits der versuchte Angriff auf einen Polizisten anders abgelaufen.

    Richter Thomas Fischer…Ihre Begründung ist derart an den Haaren herbeigezogen, dass es stinkt.

    Richter Thomas Fischer…Es gibt einen Grund, weshalb in Gerichtssälen ein Kreuz hängt.

    Richter Thomas Fischer…Sie haben richtig Karriere im Justizsystem gemacht mit Ihrer Einstellung -Durchmarsch durch die Institutionen nannte man das in Ihren Kreisen richtig?!

    Richter Thomas Fischer…Sie haben der Islamischen Ideologie wieder ein ganzes Stück mehr Macht verliehen in diesem Lande. Viele Mohammedaner im In- und Ausland werden es Ihnen danken. Da bin ich ganz sicher.

    Richter Thomas Fischer – Glückwunsch zu Ihrer Unantastbarkeit als Richter.

  2. Ich muss aufhören PI zu lesen, das bekommt mir gar nicht.
    Vielleicht kann mir ja irgendeine evangelische Meditationstruppe helfen ein Weltbild zu bekommen, mit dem ich in Zukunft sorgenfrei überleben kann.

  3. Wie urteilen eigentlich Richter in USA, China, Russland oder Japan, wenn Polizisten und damit die Staatsmacht attackiert werden?

  4. Mal sehen wann es so richtig gegen Islamkritiker zur Sache geht.
    Wer wird dann der neue Freisler?

    Und mich interessiert dann schon, ob das Jugendstrafrecht auch verlängert angewendet wird.

    Vielleit werden Islamkritiker plötzlich mit 18 volljährig.

  5. Mit einem Messer Polizisten attackieren und alles ist ok?????

    Welche Botschaft wird dem ganzen Land vermittelt?
    Welche Botschaft an Polizisten die ihren Dienst tun und angegriffen werden?

    In den letzten Tagen wurden Autofahrer „gewarnt“ bloß brav zu fahren ab dem heutigen Tage, da es bundesweit verstärkt Radarkontrollen gäbe.

    Aber sonst ist alles ok in diesem Land oder wie?

    *Kopfschüttel*

  6. „Die Begründung für die recht hohe Haftstrafe sei zu knapp ausgefallen, sagte der Vorsitzende BGH-Richter Thomas Fischer. Die Strafe könnte zwar noch angemessen sein. Es könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass ein neuer Richter zu einem anderen Ergebnis komme.“

    Wenn Fischer als Vorsitzender des 2. Senates Pech hat, könnte eine andere Kammer nicht nur zum selben Ergebnis kommen, sondern sogar die Haftstrafe erhöhen. Mal sehen, was Fischer dann macht!? Solange an andere Kammern zurückgegeben, bis er das von ihm offensichtlich gewünschte pflaumenweiche Urteil erhält, das er sich vorstellt?

    Wenn Fischer ganz großes Pech hat, kann es sein, dass der 1. Senat sein Urteil wieder einkassiert, zumal sich die beiden Vorsitzenden des 1. und 2. Senates, offensichtlich nicht Grün sind.

    #1 bona fide (10. Okt 2013 10:21)

  7. “dass ein neuer Richter zu einem anderen Ergebnis komme”.

    Strafe verdoppeln und diese gleich außerhalb Deutschlands absitzen, plus Abschiebung und Sippenhaft für sein Umfeld.

    Oder habe ich da was falsch verstanden;-)

  8. #2 schmibrn (10. Okt 2013 10:23)
    …Es gibt einen Grund, weshalb in Gerichtssälen ein Kreuz hängt.
    —————————————

    Ein Kreuz im Gerichtssaal ist heute nur ein Zeichen , das die deutsche Justiz vor dem Islam zu kriescht.
    Wenn die Justitz das Leben eines Polizisten so wenig achtet, was werden dann die Kulturbereicher für eine Meinung haben

  9. @Eurabier

    In souveraenen Staaten laufen solche Leute nicht frei in der Gegend rum und erzaehlen, wie sie sich freuen/ankuendigen noch mehr Leute zu schlachten.

    Die BRD ist schon ein erstaunlich suizidales Konstrukt, zumal die Verantwortlichen von den Selbstmordkandidaten gewaehlt und bezahlt werden.

    Fast amuesant.

  10. #3 CCAA73

    Irgendwann kommt eben unsereins wg Islamkritik in Haft.
    Fragt sich,wann das der Fall sein wird.

    Schneller als Sie glauben, fürchte ich.

    „So sieht das „Europäische Rahmenstatut zur Förderung der Toleranz“ unter anderem vor, dass die EU zukünftig „konkrete Maßnahmen ergreift, um Intoleranz entgegen zu treten, insbesondere mit der Absicht Rassismus, Vorurteile aufgrund der Hautfarbe, ethnische Diskriminierung, religiöse Intoleranz, totalitäre Ideologien, Xenophobie, Antisemitismus, Homophobie und Feminismuskritik zu eliminieren.“

    http://ef-magazin.de/2013/10/09/4562-pressekodex-eu-zertifizierte-light-medien

  11. #6 GrundGesetzWatch

    Dieser Arsch von Vorsitzendem BGH-Richter Thomas Fischer hat nicht mal ein Impressum auf seiner Homepage!!!

    Doch unter http://fischer-stgb.de/

    Prof. Dr. Thomas Fischer
    Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof

    Damit ist die Impressumspflicht erfüllt.

  12. BOOOOOOOOOOOAAAAAAAAAAAAAAAAAHHHHHHHHHHH
    DA schwillt mir ja wieder die Halsschlagader an!!! NUR 6 Jahre für versuchten Mord an 2 Polizisten! In den USA wäre der Typ Lebenslänglich in Guantanamo(alleine schon auf Grund seiner terroristischen Aussagen), auf der Giftliege gelandet oder gleich beim Zustechen erschossen worden!!

  13. Herrn Fischer 4x auf die Fähre zwischen Marseille und Algier setzen,wenn alle Kabinen ausgebucht sind.
    Vornehmlich zur Ramadan Zeit,wenn die Aversionen gegen „Kuffar“ besonders ausgeprägt sind;Muslime werden ihn an Bord herzlich ein Schauspiel ihrer „KULTÜR“ angedeihen lassen.

    Danach sein kleinlautes Geständnis seiner naiven Fehleinschätzungen abnehmen;danach wird er NIE wieder negativ in Erscheinung treten,wetten?

  14. Hoffentlich gibt es für ne ausführliche Begründung eine Ausweisung für diesen Dreck samt seiner Sippe und Gesinnungsgenossen. Ansonsten kann ich es nicht fassen, was hier für Belohnungen für Fanatiker von unseren Gerichten verteilt werden.
    Da kann man den Polizisten nur raten das nächste mal wenn so ein Berserker mit einem Messer auf die zu gerannt kommt von der Schusswaffe Gebrauch zu machen. Sie bekommen von dieser verträumten Justiz absolut keine Rückendeckung und werden auch von der Politik mit diesem Mördern allein auf der Strasse gelassen. Es wäre also nur konsequent.

  15. Das einige was hier knapp war ist das Strafmaß von 6 Jahren. Es war eine vorsätzliche Tat. Dieser Verrückte zeigt noch nicht mal Reue und wäre bereit jederzeit wieder einen Mordversuch zu begehen. Dann kommt so ein Dhimmi Richter und verdreht die Tatsachen. Bleibt nur zu hoffen das sich bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens sich ein Richter findet, der das Strafmaß für einen vorsätzlich und geplanten Mordversuch kennt und nach der zu verhängenden Haft, die Ausweisung dieses Verbrechers in die Türkei anordnet.

  16. 27 Jahre und Moslem dürfte etwa dem Intellekt eines 5-jährigen Biodeutschen entsprechen.

    Und da man mit 5 noch nicht strafmündig ist, kann das Urteil nur Freispruch bedeuten, bzw. es hätte niemals zu einem Prozess kommen dürfen.
    Ich finde der Muselmann muss zur Strafe bis zur geistigen Reife ( also für immer) beim Richter einquartiert werden!

  17. Der türkische Moslem Murat K.(….)

    Na na na , er ist doch „Deutscher mit türkischen Wurzeln“, oder „Deutsch-Türke“ – soviel Sarkasmus muss sein.

  18. ach es weiß doch jeder, dass es einen Deal gibt zwischen Politik, Justiz, Partnern in Saudi-Arabien und Katar, und den diversen Gruppen in Deutschland.

    Salafisten dürfen hier ohne jegliche Konsequenzen im Sinne des Korans (wortwörtlich ausgelegt) leben und „wirken“.
    Unsere Partnerstaaten dürfen ihren Staatsglauben „fördern“, also finanzieren.
    Die Justiz darf etwaige Straftagen (nach deutschem Recht) nicht verfolgen.
    Die Politik darf öffentlich sagen, was immer sie will… solange real nicht gehandelt wird gilt der Deal und Öl und Flüssiggas werden prompt geliefert. Im Gegenzug erhalten die Partnerstaaten Rüstungsgüter nach Wunsch und man mischt sich nicht in deren innere Angelegenheiten (Menschenrechte).

    Gestern bei Anne Will hat der US_Botschafter Kornblum deutlich gesagt, wo die strategische Schwäche Deutschlands liegt:
    – gnadenlose Abhängigkeit von Energieversorgung
    – gnadenlose Abhängigkeit von Rohstoffen allg.
    – Militärischen Schutz durch Verbündete

    All das wissen die genannten Gruppen und Staaten natürlich und nutzen es gnadenlos aus…

    Ohne Öl, Gas und Industriemetalle läuft in Deutschland nichts.. dann ist die Wirtschaft tot.

  19. #19 Eugen von Savoyen (10. Okt 2013 10:50)

    Das ist nicht OT, das sollte ein eigener Thread werden!

    Bünde schafft sich ab!

  20. #16 ratloser (10. Okt 2013 10:45)

    „Europäisches Rahmenstatut zur Förderung der Toleranz“. Um Intoleranz entgegen zu treten, insbesondere mit der Absicht…

    – Rassismus
    – Vorurteile aufgrund der Hautfarbe
    – ethnische Diskriminierung
    – religiöse Intoleranz
    – totalitäre Ideologien
    – Xenophobie
    – Antisemitismus
    – Homophobie
    – Feminismuskritik

    … zu eliminieren.

    Meinten die es ernst, könnten sie sofort anfangen, den Islam in der EU wahlweise zu verbieten bzw. alle Mohammedaner auszuweisen. Alle diese neun Punkte werden vom Islam ausdrücklich gefordert, gelten als allahgegebene Gesetze und Pflicht für jeden Mohammedaner und sind ausführlich in den Quelltexten des Islams verankert und begründet.

    Leider wird dieses Statut aber nur auf die angewandt, die den Islam wegen seiner durch und durch grauenvollen Theorie und Praxis kritisieren und ablehnen.

  21. § 258
    Strafvereitelung.

    (1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt. ff

    § 339
    Rechtsbeugung.

    Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

    Ein Kandidat für Nürnberg 2.0

  22. „Mehr Zuwanderung wagen!“

    heute:

    http://www.derwesten.de/staedte/gevelsberg/50-fans-und-spieler-liefern-sich-massenpruegelei-nach-abpfiff-id8544212.html#plx1133275985

    50 Fans und Spieler prügelten wild aufeinander ein: Nach dem Pokalspiel SV Ararat Gevelsberg gegen Türk Spor Kulübü Hohenlimburg eskalierte die Situation — ausgelöst durch eine Kopfnuss auf dem Platz. Der Hohenlimburger Kapitän Özer Atmaca liegt nach der Prügelei noch immer im Krankenhaus.

    Augenzeugen beschreiben die Szenen als unglaublich brutal. Was nach dem Pokalspiel SV Ararat Gevelsberg gegen Türk Spor Kulübü Hohenlimburg passiert, hat mit Fußball nichts zu tun. Etwa 50 Spieler und Zuschauer dreschen in einer Massenschlägerei aufeinander ein. Der Hohenlimburger Kapitän Özer Atmaca liegt weiterhin mit einer Gehirnerschütterung und Gesichtsverletzungen im Krankenhaus. Ein Zuschauer hat mit einer Eckfahne auf ihn eingedroschen.

  23. die Organisation Islamischer Länder OIC gibt jedes Jahr 10 Milliarden $ für die Verbreitung des Islam auf der Welt aus. Wer hat schon mal TV oder Plakatwerbung dieser Organisation gesehen ?
    Wie wird dieses Geld ausgegeben ?

    Bei solchen Urteilen, ebenso bei manchen politischen Entscheidungen liegt die Antwort auf der Hand.

  24. OT
    Kay One, einst ein enger Kumpel des Rappers Bushido, fürchtet sich heute vor Racheakten des Abou-Chaker-Clan. „Und Kay ist der allererste tote deutsche Rapstar!“

    Abendzeitung München 10.10.2013

    Bushido und die Mafia: Rapper Kay One packt aus

    Kay One (29), mit bürgerlichem Namen Kenneth Glöckler, war einst ein Zögling des Rappers Bushido. Der erfolgreiche Rapper förderte den aufsteigenden Teeniestar, wohnte mit ihm zusammen, sie gingen gemeinsam auf Tournee. Wie das Magazin „Stern“ in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, steht Kenneth Glöckler mittlerweile unter Polizeischutz – weil er beim Landeskriminalamt in Berlin gegen seinen einstigen Förderer Bushido aussagte und auch über dessen Verstrickungen mit dem berüchtigten Berliner Abou-Chaker-Clan auspackte.
    Anzeige
    Der Abou-Chaker-Clan ist eine Großfamilie aus dem Libanon, die in Berlin unter anderem den ältesten Straßenstrich kontrolliert. Gegen die Mitglieder hat die Polizei unter anderem wegen Raubes, illegalem Waffenbesitz, Bedrohung, Hehlerei, Körperverletzung, Vergewaltigung und Drogenbesitz ermittelt. Mehrere Mitglieder sitzen oder saßen in Haft. Dem Chef der Bande, Arafat Abou-Chaker, soll Bushido laut „Stern“ eine Generalvollmacht ausgestellt haben. Kenneth Glöckler bezeichnet Bu shido als „Sklave des Clans“. Arafat sei Miteigentümer des Plattenlabels „ersguterjunger“, das offiziell Bushido gehört. Er verdiene an Bushidos Musik mit und habe auch bei Kay One, der bei dem Label unter Vertrag stand, gut verdient.
    Kenneth Glöckler wollte berühmt werden – Bushido und der Abou-Chaker-Clan bauten ihn gezielt zum Rap-Star auf. Der junge Rapper war ebenfalls eng mit Arafat befreundet und bekam laut Bericht Geldübergaben, Gewalt und Demütigungen mit. „Am Anfang gefiel mir dieses ganze Bad-Boy-Ding. Ich war jung, naiv, ich hatte auch eine große Klappe“, sagt Kay One im „Stern“. Doch als er selbst zum Star wurde, habe ihn der Clan „systematisch abgezockt“.
    Laut Bericht fürchtet Kay One nun Racheakte seiner mächtigen Ex-Freunde. „Natürlich hab ich Schiss. Die sind durch und durch organisiert.“
    Während eines Konzerts in Hamburg hat ihm Bushido kürzlich indirekt gedroht. Er sang: „Und Kay ist der allererste tote deutsche Rapstar!“

    http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.abou-chaker-clan-bushido-und-die-mafia-rapper-kay-one-packt-aus.72810ee7-8f18-4db6-ab69-c9ac817609a3.html

  25. #28 Eurabier (10. Okt 2013 11:15)

    Milde Töne aus der CDU nach Grünen-Attacken in der Flüchtlingsfrage. Sogar der konservative CDU-Politiker und Ex-Bundesminister Franz Josef Jung ruft zu “Tabubrüchen in Koalitionsfragen” auf.

    Ich hätte da einen „Tabubruch“ für Jung. Er braucht nur Göring-Schreckardt zu zitieren:

    „weil wir auch Menschen hier brauchen, die i n unseren Sozialsystemen zu Hause sind und sich auch zu Hause fühlen können.“

  26. #15 Mistkerl (10. Okt 2013 10:42)

    Die BRD ist schon ein erstaunlich suizidales Konstrukt, zumal die Verantwortlichen von den Selbstmordkandidaten gewaehlt und bezahlt werden.

    Exakt so ist es. Das deutsche Volk soll ausgedünnt, ausgerottet und von der Oberfläche dieses Planeten getilgt werden. Vorher darf es noch für alle anderen schuften. (Den anderen europäischen Völker sind übrigens kein wirklich anderes Schicksal zugedacht worden).

    Ich habe mir das nicht ausgedacht, sondern diese Leitlinie bestimmt seit Jahrzehnten die Politik. Sie fusst auf der „Neuen Frankfurter Schule“. Woher die nun auf diese rachsüchtige Idee kam, ist mir nicht bekannt.

    Faszinierend ist nur, daß zum einen die „Linken“ da begeistert mitmachen („Mehr Flüchtlinge! No borders! Volkstod! Deutschland verrecke!“), und zum anderen mindestens genauso faszinierend ist, daß die „rechten“ Regierungen das alles sogar noch umsetzen.

    Fast amuesant.

    Ja.
    Ich bin mir sicher: es gibt sie, diejenigen die sich haltlos über das Aufgehen dieses Plans zur Abschaffung der europäischen Völker amüsieren.

  27. OT:

    Schüsse in Pizzeria

    Neuss-Weckhoven- Nach Angaben von Zeugen betrat in der Nacht zum Donnerstag (10.10.), gegen 00:30 Uhr, eine mit einem Schal maskierte Person eine Pizzeria an der Otto-Wels-Straße. Im Eingangsbereich gab dieser Mann mehrere Schüsse aus einer Waffe in das Lokal ab. Dabei zielte er nicht auf Personen, die sich in dem Lokal aufhielten. Anschließend flüchtete der Schütze zu Fuß in unbekannte Richtung. Personen wurden nicht verletzt.

    Habe mal nach dem Inhaber gegoogelt: ein „Ömer Kavak“, wen wunderts?

  28. #19 Eugen von Savoyen (10. Okt 2013 10:50)
    OT (oder vielleicht doch nicht): Der Rotkreuz-Ortsverband Bünde jetzt auch mit rotem Halbmond:

    http://www.nw-news.de/owl/kreis_herford/buende/buende/9361938_Rotes_Kreu

    Ich betrachte es bis heute als eine Frage des Anstandes, seit nunmehr fast 20 Jahren an das Rote Kreuz und an die Malteser eine Jahresspende zu entrichten, auch wenn es am Monatsende für mich manchmal mehr als knapp war.
    Eine solche Aktion des hiesigen Ortsverbandes und meine Spendentätigkeit wird innerhalb von Minuten beendet sein.

  29. Wozu die Aufregung? Das ist genau die Justiz, die sich die Deutschen mit gut 90% Zustimmung gewählt haben und – wie die letzte Wahl beweist – voll in Ordnung finden. Die Aufregung darüber ist höchst undemokratisch, denn man kann doch den Willen von 90% in einer Demokratie nicht missachten! Der Herr Richter urteilt eindeutig „Im namen des Volkes“ – es sei denn ich habe was übersehen, und die Regierungen in den letzten 50 Jahren sind durch Putsch an die Macht gekommen.
    Und jetzt ganz scharf nachdenken: Wie lange würde dieser Spuk einer bolschewistischen Justiz unter einer „rechten“ Regierung andauern? Einen Tag, oder doch zwei nachdem das neue Richterdienstgesetz (mit Inkrafttreten am 8.5.1945 natürlich) beschlossen wurde? Hättet doch was Anderes wählen sollen…

  30. Domain fischer-stgb.de
    Letzte Aktualisierung 09.01.2010
    Domaininhaber
    Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte.

    Domaininhaber: Thomas Fischer
    Adresse: Krippenhof 18
    PLZ: 76530
    Ort: Baden-Baden
    Land: DE

  31. „…ein anderer Richter zu einem anderen Ergebnis kommen“ . Was, wenn der zu dem Ergebnis kommt, es war ein Mordversuch und der Fachkraft 10 Jahre reinwürgt?

  32. @ #41 Cedrick Winkleburger

    Wo hast es denn gefunden? Ich fand es weder bei Alexa noch bei GoDaddyCom

    Trotzem, ein Impressum fand ich immer noch nicht auf der HP vom Thomas Fischer

  33. #44 GrundGesetzWatch (10. Okt 2013 11:56)

    Denic.de ist dein Freund 🙂

    Jedermann zugänglich, ist allerdings kein Impressum sondern die Informationen über den Domaininhaber

  34. OT
    Duisburg: 10 Verletzte bei Brand in Wohnhaus

    Kurz nach der Alarmierung um 1.20 Uhr rückte die Feuerwehr Duisburg an dem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Hochheide an, aus dem gesamten Gebäude quoll dichter Rauch.
    Die Feuerwehr war mit über 80 Einsatzkräften vor Ort, auch 10 Rettungswagen waren im Einsatz.

    Grund für das Feuer soll brennendes Gerümpel im Treppenhaus sein, die Polizei Duisburg ermittelt.

    http://www.bild.de/news/inland/brand/kinder-bei-brand-in-duisburg-gerettet-32891044.bild.html

    Duisburg Hochfeld ist durch das Zigeunerhochhaus in den Peschen bekannt. Man ahnt also, was es mit dem Brand auf sich hat.

    Und jetzt will die Stadtverwaltung die Bewohner aus den Peschen in ganz „normale Wohnungen“ unters Volk umverteilen?
    Dezentralisierung nennt man das wohl!
    Unter solchen Umständen kann man das den Einheimischen auf keinen Fall zumuten!

  35. #22 Babieca (10. Okt 2013 11:05)
    Wieso nur muß ich bei Thomas Fischer
    sofort an Bufo bufo denken?

    Ist das die Krotn, die die Polizisten schlucken müssen?

  36. “Zu knappe Begründung”: Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen Bonner Messer-Salafist auf
    ———————————————————–

    Dafür aber wird der Limburger Bischof Tebartz-van Elst von der „Humanist_innen“ Kamarilla, wie bei einer Treibjagd gejagt, in die Ecke getrieben und zu Fall gebracht.
    Der Spargel hat jetzt was gefunden, und die „Behörde“ hat Strafbefehl beantragt. Jetzt versucht die linke Drecksjournaille sogar Druck auf den Vatikan auszuüben.
    http://www.spiegel.de/panorama/staatsanwaltschaft-beantragt-strafbefehl-gegen-tebartz-van-elst-a-927088.html

    Aber grün- kriminelle Kinrerfxxx….. (Politiker), und mohammedanische Mörder werden verschont.

    Doischelan kaputt !

    :mrgreen:

  37. #47 masha85 (10. Okt 2013 12:18)

    Hab auch Hunger und mache daher jetzt Mittagspause.

    Bin ich jetzt ein zynisches, herzloses Arschloch?

  38. #46 freitag (10. Okt 2013 12:16)

    Duisburg Hochfeld ist durch das Zigeunerhochhaus in den Peschen bekannt. Man ahnt also, was es mit dem Brand auf sich hat.

    Das „Haus in den Peschen“ ist im Stadtteil Duisburg-Rheinhausen. Nicht das es gleich wieder heisst, Rechte hätten einen Brand im Zigeunerhaus gelegt.
    Aber Hochfeld ist neben Marxloh eines der Stadtteile in DU, wo die meisten Türken wohnen.

  39. Eine Justizhure!

    Lenin:

    -Die Justiz ist die hure der Politik

    Schuld sind unsere einheitspolitiker.
    Die vernichten uns alle.

  40. Die deutschen flutopfer sitzen immer noch kurz vorm winter in ihren Ruinen.
    Sie warten immer noch auf geld. Die angebl. Flüchtlinge werden bestens ausgestattet mit voll eingerichteten Wohnungen. Und viel kohle.

  41. Die deutsche Justiz ist derart überheblich, dass sie sich schon als „Staat im Staat“ bezeichnen lassen müssen.

  42. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines 26 jährigen türkischen Staatsangehörigen wegen Landfriedensbruchs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen durch das Landgericht Bonn im Schuldspruch bestätigt, die Freiheitsstrafe von sechs Jahren jedoch aufgehoben.

    Zugrunde lagen Geschehnisse während einer Demonstration gegen eine Kundgebung der Partei „Pro NRW“ am 5. Mai 2012 in Bonn-Lannesdorf. Bei dieser Kundgebung wurden demonstrativ sog. „Mohamed-Karikaturen“ des dänischen Zeichners Kurt Westergaard gezeigt. Eine größere Gruppe gewaltbereiter und bewaffneter Gegendemonstranten, zu denen der Angeklagte zählte, versuchte daraufhin, die Polizeiabsperrungen zu durchbrechen, die die verfeindeten Demonstrationen trennte, und griff die eingesetzten Polizisten insbesondere mit Steinwürfen an.

    Die Polizei rückte daraufhin im Bereich einer Straßenkreuzung vor, drängte die gewalttätige Gruppe zurück und räumte die Kreuzung. Dem Angeklagten gelang es, in den Rücken der Polizeikette zu gelangen, wo auch weitere Demonstranten die Polizisten angriffen. Der Angeklagte zog ein Messer hervor und griff nacheinander drei Polizeibeamte an, indem er in den Bereich ihrer – ungeschützten – Oberschenkel stach.

    Der 2. Strafsenat hat den Schuldspruch bestätigt. Er hat insbesondere angenommen, dass die Angriffshandlungen des Angeklagten im Rücken der Polizeikette noch als Teil der von der Menschenmenge ausgehenden Gewalttätigkeiten anzusehen waren.

    Den Strafausspruch hat der Senat aufgehoben, weil das Landgericht bei der Bemessung der Strafhöhe unter anderem zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt hat, dass sich sein Angriff gegen „Repräsentanten des Staates“ richtete, die dazu „keinerlei Anlass“ gegeben hatten. Diese Erwägung lasse besorgen, dass das Gericht rechtfehlerhaft das bloße Fehlen eines Strafmilderungsgrunds strafschärfend gewertet und gegen das Doppelverwertungsverbot (§ 46 Abs. 3 StGB) verstoßen habe.

    Urteil vom 9. Oktober 2013 – 2 StR 119/

  43. Das die Muslime dem Deutschen Staat den Krieg erklärt haben, müßte spätestens seit der ´offiziellen Kriegserklärung des Islam´ am 9-11 jedem Dummkopf bekannt sein.

    Dies war der Befehl zum Angriff auf ALLES.
    Auf 5,4 Milliarden Menschen.

    Eine in Arabien beliebte Schächtungsart von Menschen ist zudem das Aufschlitzen von Arterien am Hals und an (Polizisten-)Beinen.

    Daher hätte die Anklage auf ´Mordversuch´ laufen müssen. (15 Jahre mit anschließender Sicherheitsverwahrung)

    Und da dieser faschistische ´Mönch´ völlig uneinsichtig ist, gibts es obendrauf noch den ´Klosterrabbat´ mit 25 Jahren zum Studium des Märchenbuches und zur inneren Einkehr im Dschihad.

  44. Ob der vorsitzende Richter Thomas Fischer auch bereits durch den Islam-Faschismus anonym mit dem Tode bedroht wurde?

    Was heute für ´Lehrer´ üblich ist, wird auch vor einem ´Richter´ nicht Halt machen.

    Global-Faschismus hat Europa an den wichtigen Stellen bereits fest in seinen Klauen!

  45. Sein Lebenslauf, entnommen seiner eigenen Homepage, viele Lücken, viele Abbrüche, viele Studiengänge. Karriere machte er erst nach der Wiedervereinigung, als massenweise Juristen in den Osten verschifft wurden.


    Vita

    • Geboren 1953 in Werdohl
    • Gymnasium in Plettenberg und Friedberg/Hessen; Abitur 1975
    • Arbeit als Musiker und Kraftfahrer 1971 bis 1973
    • Studium Germanistik Universität Frankfurt a. M. 1976 bis 1978; Arbeit als Korrektor
    • Arbeit als Postzusteller 1978 bis 1980
    • Studium Rechtswissenschaft Universität Würzburg 1980 bis 1984; 1. Staatsexamen 1984; 2. Staatsexamen 1987
    • Wissenschaftlicher Mitarbeiter Universität Würzburg, Lehrstuhl Prof. Dr. Ulrich Weber
    • Promotion zum Dr. jur. utriusque Universität Würzburg 1986
    • Strafrichter Amtsgerichte Ansbach und Weißenburg i.B. 1988 bis 1990
    • Studium Soziologie Universität Würzburg 1990 bis 1993
    • Richter am Landgericht Leipzig; Vorsitzender einer allgemeinen großen Strafkammer und der Schwurgerichtskammer 1993
    • Vorsitzender Richter am Landgericht Leipzig; Vorsitzender der Schwurgerichtskammer 1994 bis 1996
    • Ministerialrat im Sächsischen Staatsministerium der Justiz 1996 bis 2000; Referatsleiter „Strafprozessrecht, strafrechtlicher Datenschutz, strafrechtliche Aufarbeitung des SED-Unrechts, Rehabilitierung“; stellvertretender Abteilungsleiter Strafrecht
    • Lehrbeauftragter Universität Würzburg seit 1991 (Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtssoziologie)
    • Lehrbeauftragter Universität Leipzig 1993 bis 2000 (Strafrecht, Strafprozessrecht)
    • Prüfer im 1. Staatsexamen 1996 bis 2000, im 2. Staatsexamen 1994 bis 2000; nebenamtlicher Referendarausbilder 1993 bis 2000
    • Honorarprofessor an der Universität Würzburg seit 1998 (Strafrecht, Strafprozessrecht)
    • Richter am Bundesgerichtshof seit 2000; Mitglied des 2. Strafsenats; stellvertretender Vorsitzender seit 2008
    • auch: Ermittlungsrichter des BGH 2003 bis 2005
    • auch: ständiger Beisitzer im Richterdienstgericht des Bundes 2007 bis 2011
    • Mitglied des Großen Senats für Strafsachen des BGH seit 2008
    • Seit 1. Juni 2013 Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof; Vorsitzender des 2. Strafsenats
    • Mitglied des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes

    http://s313816869.online.de/?page_id=3

  46. >>Schuldspruch wegen Angriffs auf
    Polizisten rechtskräftig
    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines 26 jährigen türkischen Staatsangehörigen wegen Landfriedensbruchs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen durch das Landgericht Bonn im Schuldspruch bestätigt, die Freiheitsstrafe von sechs Jahren jedoch aufgehoben.

    Zugrunde lagen Geschehnisse während einer Demonstration gegen eine Kundgebung der Partei „Pro NRW“ am 5. Mai 2012 in Bonn-Lannesdorf. Bei dieser Kundgebung wurden demonstrativ sog. „Mohamed-Karikaturen“ des dänischen Zeichners Kurt Westergaard gezeigt. Eine größere Gruppe gewaltbereiter und bewaffneter Gegendemonstranten, zu denen der Angeklagte zählte, versuchte daraufhin, die Polizeiabsperrungen zu durchbrechen, die die verfeindeten Demonstrationen trennte, und griff die eingesetzten Polizisten insbesondere mit Steinwürfen an.

    Die Polizei rückte daraufhin im Bereich einer Straßenkreuzung vor, drängte die gewalttätige Gruppe zurück und räumte die Kreuzung. Dem Angeklagten gelang es, in den Rücken der Polizeikette zu gelangen, wo auch weitere Demonstranten die Polizisten angriffen. Der Angeklagte zog ein Messer hervor und griff nacheinander drei Polizeibeamte an, indem er in den Bereich ihrer – ungeschützten – Oberschenkel stach.

    Der 2. Strafsenat hat den Schuldspruch bestätigt. Er hat insbesondere angenommen, dass die Angriffshandlungen des Angeklagten im Rücken der Polizeikette noch als Teil der von der Menschenmenge ausgehenden Gewalttätigkeiten anzusehen waren.

    Den Strafausspruch hat der Senat aufgehoben, weil das Landgericht bei der Bemessung der Strafhöhe unter anderem zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt hat, dass sich sein Angriff gegen „Repräsentanten des Staates“ richtete, die dazu „keinerlei Anlass“ gegeben hatten. Diese Erwägung lasse besorgen, dass das Gericht rechtfehlerhaft das bloße Fehlen eines Strafmilderungsgrunds strafschärfend gewertet und gegen das Doppelverwertungsverbot (§ 46 Abs. 3 StGB) verstoßen habe.<<

    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0169%2F13&utm_source=dlvr.it&utm_medium=twitter

  47. #11 bona fide

    Wenn Fischer als Vorsitzender des 2. Senates Pech hat, könnte eine andere Kammer nicht nur zum selben Ergebnis kommen, sondern sogar die Haftstrafe erhöhen. Mal sehen, was Fischer dann macht!? Solange an andere Kammern zurückgegeben, bis er das von ihm offensichtlich gewünschte pflaumenweiche Urteil erhält, das er sich vorstellt?

    Hier scheint doch einige Verwirrung und pauschalisierende Unkenntnis sich breit zu machen.
    Das letzte, was man Thomas Fischer vorwerfen kann, ist, er neige zu linkem Gutmenschentum und zur Verharmlosung des Islam. Im Gegenteil: Er ist als juristischer „Hardliner“ bekannt und soll vor seiner Zwangsernennung zum Vorsitzenden (per BJustizMin) um sich eine solche Atmosphäre der Strenge und Disziplin verbreitet haben, dass mindestens zwei Senatskolleginnen beim BGH-Präsidenten Tolksdorf durchblicken ließen, eine Zusammenarbeit mit T. F. sei ihnen nicht länger – menschlich – zumutbar!

    Was Fischer, gemeinsam mit seinen vier „Beischläfern“, zu diesem Beschluss bewogen hat, ist ausschließlich sein erzkonservatives und hier völlig richtiges, weil dem Strafrechtsprinzip der Unschuldsvermutung entsprechendes Verständnis einer umfassenden Urteilsbegründung.
    Es genügt nicht, dass die Unschuldsvermutung während der Beweisaufnahme „zerbröselt“ wurde, das heißt die Anklage dem Grunde nach bestätigt ist, solange die daraus gewonnene (freie) richterliche Beweiswürdigung sich nicht im gebotenen Umfang und in der nötigen Stringenz in der Urteilsbegründung widerspiegelt.
    Der BGH führt ja keine neue Beweisaufnahme durch und kann deshalb nur auf die schriftlichen Prozessakten zurückgreifen – auf sonst nichts!

    Fischer hat also nicht das geringste persönliche Eigeninteresse daran, dass Islamisten hier mit einer Kuscheljustiz bevorzugt werden, aber er hält sich strikt an die Vorgaben – und wie diese aussehen, weiß kaum jemand besser als er selbst, ist er doch Verfasser einer der gängigsten Kommentare zum Strafgesetzbuch (StGB). Und natürlich weiß er auch, dass möglicherweise das Strafmaß nun sogar verschärft wird!

    Wenn in diesem Fall die Justiz zu rügen ist, dann definitiv nicht der BGH, sondern die Vorinstanz, das Landgericht in Bonn, wegen eines schlampig begründeten Urteils.

  48. Sobald er wieder Frei kommt wird er zu 100% rückfällig. Somit wird er zur Akuten Gefahr für die Bevölkerung. Wenn man mich fragt besteht absolut kein Grund ***Gelöscht!***. Schade dass es die Todesstrafe in Deutschland nicht gibt. Wirklich sehr sehr schade.

    .
    ***Moderiert! Bitte sachlich bleiben, vielen Dank! Mod.***

  49. #47 Das_Sanfte_Lamm (10. Okt 2013 11:40)
    War auch mein erster Gedanke.
    Möglicherweise werden ihr noch telepathische Fähigkeiten angedichtet.
    Im Buntland wundert mich nicht mehr!

  50. #70 LupusLotarius

    Den Strafausspruch hat der Senat aufgehoben, weil das Landgericht bei der Bemessung der Strafhöhe unter anderem zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt hat, dass sich sein Angriff gegen “Repräsentanten des Staates” richtete, die dazu “keinerlei Anlass” gegeben hatten. Diese Erwägung lasse besorgen, dass das Gericht rechtfehlerhaft das bloße Fehlen eines Strafmilderungsgrunds strafschärfend gewertet und gegen das Doppelverwertungsverbot (§ 46 Abs. 3 StGB) verstoßen habe.

    Interessant.
    Das ist nun offenbar doch eine „kleine“ Panne des BGH, vermutlich aber nur seiner Pressestelle.
    Schlägt man nämlich den Fischer-Beck-Kommentar zu § 46 StGB auf (in der 56. Aufl. 2009 ist das S. 382), liest man unter 6), Rn. 76, wo der Kommentar zu Abs. 3 beginnt: „Das in III aufgestellte Verbot der Doppelverwertung von Strafzumessungstatsachen … bedeutet, dass die Merkmale des Tatbestands, welche die Strafbarkeit begründen und schon der Bestimmung des gesetzlichen Strafrahmens zugrundeliegen, nicht nochmals bei der Strafzumessung berücksichtigt werden dürfen. Vereinfacht: Dass die Tat begangen wurde, darf nicht als straferhöhender Umstand gewertet werden“

    Worum es aber im vorliegenden Fall geht, dass sich nämlich aus dem Fehlen eines Strafmilderungsgrunds [hier: Mitverursachung in Form der Provokation durch das Tatopfer, vgl. § 46 4) C. c), Rn. 60] noch kein (zusätzlicher) Strafschärfungsgrund ergibt, behandelt Thomas Fischer im Kommentar richtigerweise noch unter Abs. 2, Strafzumessungstatsachen [siehe § 46, 5), Rn. 74 a.E.!].

    Dieser Fall ist also, schon laut Standardkommentar des Vors. Richters, überhaupt keine Frage des in Abs. 3 normierten Doppelverwertungsverbots.

  51. Ein weiterer Beweis, dass solche Richter offensichtlich bedroht oder erpresst werden und daher das Recht biegen, bis es fast bricht. Das gesunde Rechtsempfinden haben sie allerdings schon lange verraten und verloren. Das, was der da äußert, ist doch dermaßen an den Haaren herbeigezogen, dass jeder Trottel sofort merkt, dass da etwas nicht stimmen kann.

  52. Diese Justiz ist eine Gefahr für unsere Demokratie und eine Gefahr für das Leben und die Sicherheit der Polizisten!

  53. Was fuer eine schandbare Begruendung, diesem hasserfuellten Messerstecher freizusprechen.

    Hoffe, dass die Staatsanwaltschaft diese offensichtliche Parteinahme des kaesegesichtigen Richters ? Thomas Fischer wieder aufhebt und das urspruengliche Urteil seinen Weg nimmt.

    Kann die Polizeigewerkschaft hier taetig warden?

  54. @ #45 Das_Sanfte_Lamm (10. Okt 2013 11:37)

    >>>>>> #19 Eugen von Savoyen (10. Okt 2013 10:50)
    OT (oder vielleicht doch nicht): Der Rotkreuz-Ortsverband Bünde jetzt auch mit rotem Halbmond:

    http://www.nw-news.de/owl/kreis_herford/buende/buende/9361938_Rotes_Kreu

    Ich betrachte es bis heute als eine Frage des Anstandes, seit nunmehr fast 20 Jahren an das Rote Kreuz und an die Malteser eine Jahresspende zu entrichten, auch wenn es am Monatsende für mich manchmal mehr als knapp war.
    Eine solche Aktion des hiesigen Ortsverbandes und meine Spendentätigkeit wird innerhalb von Minuten beendet sein.<<<<<
    Genau so habe ich nach 20 Jahren meine Spendentätigkeit für den Weißen Ring eingestellt. Nach dem man mir eröffnete, den Opfern wäre es egal aus welchem Kulturkreis heraus sie geschlagen, beraubt und was weiß ich noch, werden.
    Das war sinngemäß die Antwort des WR auf meine Frage, warum Täterherkunft auch beim WR neuerdings verschwiegen wird. 🙁

  55. Gegen die BRD-Justiz ist ein Roland Freisler wirklich ein Waisenknabe…

    Ich werde gnadenlos verfolgt, weil ich in Brandenburg in eine von den vielen Radarfallen – die nichts mit der Herstellung von Verkehrssicherheit zu tun haben – gefahren bin und bekomme wegen einer Lächerlichkeit 440 Euro + x Abzockgebühr und noch 2 Monate Fahrverbot (übrigens genauso blödsinnig wie Fernsehverbot für Kinder) aufgebrummt. Wo ist denn da die Verhältnismäßigkeit?

  56. #27 Gast100100

    Das dürfte ein Teil dieser Aktion sein:

    ***Gelöscht!***dawa-news.net/33-stadte%e2%80%9333-manner

    .
    ***Moderiert! Bitte keine direkte Verlinkung zu extremistischen Seiten, vielen Dank! Mod.***

  57. Vielleicht hat der neue Richter ja genügend große Eier und macht 8 Jahre daraus mit anschließender Sicherungsverwahrung. Auch Juristen wollen Anerkennung vom Volk!

  58. #71 quaidelaporte vousenallez (10. Okt 2013 13:53)

    ich kann nicht erkennen, dass Sie hier irgendwelche Neuigkeiten oder Aufklärungen verbreiten, die nicht schon bekannt sind per verschiedenster Pressedefinitionen.

    Wenn Fischer der Ansicht ist, dass die Erklärungen und Begründungen nicht ausreichend sind, ein sechs Jahres-Urteil zu begründen, dann kann er das Kraft seines Amtes durchaus machen und auch „begründen“.
    Andere Juristen teilen die Ansichten Fischers nicht. Und wie gesagt: könnte der 1.Senat Kraft Amtes durchaus die Ansichten Fischers kippen, wenn seitens der Kläger, hier die Opfer, Einspruch gegen die Entscheidung des 2. Senats durch Fischer beim BGH erheben würden.

  59. Ich schätze mal, wenn die Revolution kommt,die der bayerische Seher Alois Irlmaier für Deutschland vorausgesagt hat, wird dieser Richter zu den Verrätern gerechnet werden und wird sich verantworten müssen.

    Alois Irlmaier ( 1959 + )über die Zukunft Deutschlands:

    Zuerst kommt ein Wohlstand wie noch nie.
    Dann folgt ein Glaubensabfall wie nie zuvor.
    Darauf eine nie da gewesene Sittenverderbnis.
    Alsdann kommt eine große Zahl Fremder ins Land.
    Es herrscht eine hohe Inflation.
    Das Geld verliert mehr und mehr an Wert.

    Bald darauf folgt die Revolution.

  60. Wenn ich Polizist wäre, würde ich die Richter, die solche Urteile fällen nicht schützen.

    Wenn sie Polizisten zu Freiwild machen, sollen sie selbst zu Freiwild werden.

  61. Deutschland bei Flüchtlingen am beliebtesten:

    Österreich: Größte Flüchtlingswelle seit 1999

    10.10.2013 | 18:30 | von Köksal Baltaci (Die Presse)

    Der Strom an Flüchtlingen aus Syrien ist in den vergangenen Monaten drastisch gestiegen. Die meisten befinden sich allerdings auf der Durchreise in „asylfreundlichere“ Länder wie etwa Schweden.

    Gerald Tatzgern vom Bundeskriminalamt, zuständig für Schlepperbekämpfung, ergänzt: „In Schweden kann man sich aufgrund der liberaleren Gesetze ziemlich lang legal aufhalten. Zudem wird dort weniger Aufwand betrieben, um das Schlepperwesen einzudämmen.“

    Für Deutschland wiederum spreche die „besondere finanzielle und soziale Unterstützung“, die das Land Asylwerbern gewähre. Diese Motive würden von den Flüchtlingen am häufigsten genannt, wenn sie gefragt werden, warum sie nicht in Österreich um Asyl ansuchen wollten.

    http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/1463322/Oesterreich_Groesste-Fluechtlingswelle-seit-1999?_vl_backlink=/home/index.do

  62. Die zu knappe Begründung ist wirklich ein Witz. Ich war in Godesberg bei der Fahd-Akademie und dort hat mir einer unserer Mitstreiter, der damals dabei gewesen ist, vorgeführt, wie der Angriff durchgeführt wurde. Es war eindeutig versuchter Mord, denn enen solchen Angriff muss man üben.

    Es bleibt nur zu hoffen, dass der Schuss nach hinten losgeht und der neue Richter härter urteilt. Am besten lebenslang mit Dunkelhaft und jeden Tag Schweinefleisch.

  63. #12 Auf ein Wort (10. Okt 2013 10:40)

    Mich würde interessieren, was in den Köpfen der Polizisten vorgeht.
    *******************************************
    NICHTS, absolut NICHTS! Wer sich das besagte Video angeschaut hat,wird genau dieser Meinung
    sein! Wenn alle Polizisten so blind sind wie in dem Beweisvideo,frage ich mich, wie die durch
    den Einstellungstest gekommen sind.

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