Gefährliche Körperverletzung, räuberische Erpressung, Nötigung, Bedrohung, Hehlerei, Diebstahl: Sofian S. ist der Polizei kein Unbekannter. Der Jordanier gilt wie sein Bruder als sogenannter „Intensivtäter“, im November vergangenen Jahres raste er in Münster eine dreifache Mutter tot (PI berichtete). Nun wurde der 26-Jährige wegen fahrlässiger Tötung – er hatte Alkohol und Drogen im Blut – zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. Die Richter blieben damit einen Monat unter der Grenze von drei Jahren, ab der Ausländer bei einer vorsätzlichen Tat zwingend ausgewiesen werden müssen.

Die „Ahlener Zeitung“ berichtet:

Der „Todesraser von Roxel“ muss für zwei Jahre und elf Monate ins Gefängnis. Am 5. November 2011 war der 26-jährige Sofian S. in einer Kurve in Roxel mit seinem BMW von der Fahrbahn abgekommen und frontal mit dem Pkw einer 43-jährigen alleinerziehenden Mutter zusammengestoßen. Die Frau erlag wenig später ihren Verletzungen. (…)

Laut medizinischem Gutachten wurde bei der Blutuntersuchung des Angeklagten ein Alkohol-Promille-Wert von 1,19 nachgewiesen, außerdem wurden Spuren von Cannabis und Kokain festgestellt. (…)

Sofian S. war in den vergangenen zehn Jahren bereits mehrfach verurteilt worden – unter anderem wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung. Zudem fiel er immer wieder mit Verstößen im Straßenverkehr auf. Bei seiner Todesfahrt im November 2011 war sein BMW bis zu 155 Stundenkilometer schnell, berichtete gestern ein Gutachter. Erlaubt sind in der Kurve, in der es zum Zusammenstoß kam, lediglich 70 km/h.

Bleibt die Frage, wie man sich als Pasta-Koch einen BMW leisten kann…

» Münstersche Zeitung: „Todesfahrer von Roxel muss fast drei Jahre hinter Gitter

Nachtrag: In einer vorherigen Version suggerierte PI, dass Safer S. bei einer Verurteilung zu einem Monat mehr hätte abgeschoben müssen. Dies wäre allerdings nur bei einer vorsätzlichen Straftat der Fall. Wir bedauern den Irrtum.

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84 KOMMENTARE

  1. Sehr weise Richter.

    Schließlich hätte die zwingende Ausweisung nur den Fachkräftemangel verschärft. Außerdem sind diese Menschen mit ihrer Herzlichkeit und ihrer Lebensfreude doch eine Bereicherung für uns.

    Ironie: off

  2. Nun die Justiz hatte mal wieder, wie so oft, salopp ausgedrückt: ‚keine Eier in der Hose‘

  3. Sofian S. war in den vergangenen zehn Jahren bereits mehrfach verurteilt worden – unter anderem wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung.

    Sollte Herr Intensivtäter Sofia S. in den letzten 5 Jahren auch nur einem Monat aufgebrummt bekommmen haben, dann müsste er abgeschoben werden.

    Aufenthaltsgesetz
    § 53
    ,
    Zwingende Ausweisung.Ein Ausländer wird ausgewiesen, wenn er

    1. wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist oder wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu mehreren Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist,

    Oder liege ich da falsch?

  4. Nach dem Verursacherprinzip müsste man alle Folgekosten (HIV und medizinische Kosten sowie die Behandlungskosten seiner zukünftigen Opfer) bei diesem Richter einpfänden.

  5. #2 a_l_b_e_r_i_c_h

    Langsam kann man davon ausgehen, dass diese Urteile aufgrund von Weisungen aus den Ministerien gefällt werden.

  6. Dieser eine Monat wird uns allen,( nicht den verbrecherischen Juristen)! sehr teuer zu stehen bekommen.
    Dieses Land ist so krank:::::::::::::::::::!!!!

  7. Solche Urteile schreien nach Politikwechsel in Deutschland, damit solche milden Urteile nie wieder gesprochen werden.
    Es kommt regelrecht die Vermutung auf, deutsche Richter wollen Kriminalität von Mohammedaner belohnen!
    Irgendwann kommt der Bumerang zurück, „liebe“ Richter.

  8. Klar, blieben die Richter bewusst unter den drei Jahren. Bleibt nur noch die Ausweisung „im Regelfall“ (§54), wenn

    „Ein Ausländer wird in der Regel ausgewiesen, wenn
    1. er wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist, …“

    Wie die Regelfallausweisung praktiziert wird, ist ja allgemein bekannt.

  9. Das Vorstrafenregister des Mannes hätte längst eine Ausweisung gerechtfertigt, zumindest nach der Denkweise normaler Menschen mit einem gesunden Rechtsempfinden. Was allerdings die milde Strafe an sich betrifft, muss ich bemerken, dass Verkehrsdelikte mit Todesfolge generell viel zu lasch bestraft werden, und das beschränkt sich nicht nur auf – wie in diesem Fall – kriminelle Zuwanderer. Menschen, die im Straßenverkehr andere Menschen getötet haben, kommen in der Regel mit Bagatellstrafen davon, selbst wenn nachweislich schuldhaftes Verhalten wie Fahren unter Alkohol, Drogen etc. im Spiel war. Ein Menschenleben zählt im Straßenverkehr nicht viel, dafür ist der Einfluß der Autolobby wohl zu groß.

  10. und nach den paar monaten gefängnis, mit playstation und halal essen, gibt’s ne geräumige sozialwohnung und bis ans lebensnede hartz4. deutschland ist wunderbar.

  11. Interessant auch die anderen kürzlich ergangenen Urteile gegen Todesfahrer:

    Berlin: durch einen Fahrfehler der Angeklagten kommen 14 Menschen in einem Bus ums Leben – ein Jahr auf Bewährung

    Hamburg: Epileptiker hatte wiederholt kleinere Unfälle wegen epileptischer Anfälle und verursacht während eines Anfalls Unfall mit vier Toten – 3,5 Jahre ohne Bewährung

    Die Urteile sind im Grunde in Ordnung, wenn man sich das individuelle Versagen anschaut.

  12. Der Jordanier gilt wie sein Bruder als sogenannter “Intensivtäter”,…

    Eine in D gewünschte und gehätschelte Spezie`s.

  13. Da gabs aber reichlich Migrantenbonus bei dem Urteil. Das heißt aber auch anderseits, das Deutsche vor Gericht diskriminiert werden, denn bei ihnen gibt es diese 3 Jahresbegrenzung, die Ausländer vor Abschiebung u. höheren Strafen bewahrt, nicht.

    Als autochthoner (blond u. blauäugiger) Deutscher hat man echt die Arschkarte gezogen im multibunt-islamischen Staat BRD.

  14. OT
    aber wichtig.
    Wenn das in SPON steht wird der EURO Crash nicht mehr lange auf sich warten lassen.

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/wolfgang-muenchau-die-euro-zone-steht-vor-dem-zusammenbruch-a-837214.html

    „Die Narrative dieser Krise sind völlig außer Kontrolle geraten, und die Politik weiß nicht, wie sie sie wieder einfängt. Das geht Merkel nicht anders. Vielleicht kommt die politische Union. Vielleicht kommt der Zusammenbruch. Eines von beiden wird aber kommen, und Deutschland hat sich auf keines der beiden Szenarien vorbereitet.“

  15. Der Schlächter von Neuköln soll jetzt angeblich psychisch krank sein.. Der Specher der Staatsanwaltschaft sagte,dass er wohl nicht oder nur teilweise zurechnungsfähig sei. Und jetzt der Hammer: Es ist kein Mord, es liegen keine Mordmerkmale vor, so der Sprecher..

    Aha! Also wenn ich einem Menschen töte und den Kopfabhacke sind das keine Mordmerkmale? Wie krank ist die dt. Justiz schon..? Herrscht schon Schariarecht?

  16. Der Kerl wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
    das schließt doch den Vorsatz recht deutlich aus.
    Also nichts mit § 53, auch bei 15 Jahren Haft nicht

  17. Ja man hat in Europa das grösste „Gsocks“ (wie man in Österreich abfällig sagt) zu Millionen hereingelassen,. und wird einen bitteren Preis dafür zahlen.
    Warum die Politiker, Parteien, Medien und sogar der, scheints korrupte, christ. Klerus Europa der Zerstörung durch den Islam preis gibt – möchte ich nur zu gerne wissen.
    Auch wer vermutet, dass die „Bilderberger“ hinter diesem Wahnsinn stehen, so bleibt doch die Frage-„Kann man alle Menschen verdummen, verblöden?“ Es scheint so.
    Aber nur so weiter, dann sind wir bald am Ende, und dann fällt die Entscheidung.
    Islam or no Islam – thats the question!

  18. Da es sich um einen Wiederholungs-Kriminellen handelt, ist das Urteil einfach unfassbar! In drei Jahren macht der Typ wahrscheinlich genau so weiter!

    Es hätte eine Verurteilung wegen Totschlags geben müssen.

  19. @ BePe

    „Da gabs aber reichlich Migrantenbonus bei dem Urteil.“

    Hier wage ich zu widersprechen, und zwar ganz entschieden. Es gab Autofahrerbonus, und das ist eine Schande.

  20. Ich kann und will nicht glauben, daß es ewig mit diesen urteilen weitergeht.

    Der Bumerang muß eines Tages kommen.

  21. Nur mal so als rein rhetorische Frage:
    Wie hoch wäre die Strafe wohl ausgefallen, wenn ein besoffener Bio-Deutscher mit seiner Karre eine dreifache, vollverschleierte Mohammedaner-Mutti platt gemacht hätte?

    Don Andres

  22. #20 survivor,

    das kommt davon, wenn ein Narrenschiff voller ökonomischer Laien bzw. inkludierter Kurven und bösartiger Juristen die Mannschaft und den Steuermann mimen, und letzter w.g. Rollstuhl nicht zum Fenster herausschauen kann.

    Hoch lebe das Primat der Politik – alternativlos ohne Verantwortung

    Warten wir ab, ob Richter Lynch noch zum Einsatz kommt.

  23. Geht gar nicht.

    WIE kann man in so einem Fall unter der Höchststrafe bleiben ?
    Zumal es „aufenthaltstechnisch“ im Knast ja nur um 1 Monat geht ??

  24. Hauptsache Bunt statt braun.

    Aber wehe wehe Karl Kartoffel vergisst sein Knöllchen zu zahlen. Dann wird´s finster.

    B ananen
    R epuplik
    D eutschland

  25. Ach noch was. Wie wäre wohl das Urteil ausgefallen wenn ein Micheal eine (schwangere) Müslima todgefahren hätte?

    Ich kann mir das Szenario bildlich ausmalen.

  26. @ Don Andres

    „Wie hoch wäre die Strafe wohl ausgefallen, wenn ein besoffener Bio-Deutscher mit seiner Karre eine dreifache, vollverschleierte Mohammedaner-Mutti platt gemacht hätte?“

    Eine durchaus interessante Frage, aber ich denke, auch hier wäre das Strafmaß verhältnismäßig milde ausgefallen. Wie schon erwähnt, gelten bei Verkehrsdelikten offenbar andere Regeln. Inwieweit der imaginäre Bio-Deutsche vor der Rache der Verwandten sicher gewesen wäre, vermag ich allerdings auch nicht zu sagen.

  27. Alkohol, Cannabis und Kokain im Blut?
    Nun.
    Vielfältige Lebensfreude.

    Pasta Koch?
    Tja.
    Eine Bereicherung für uns alle.

    Und die Kinder der toten Mutter?
    Mmmh.
    Die müssen das aushalten.

    Man muss schon sagen:
    Ganz schön bunt, unsere Gesellschaft.

    🙁

  28. Das ist zwar ein bisschen unpassend, aber bin ich der einzige, der bei „Safer S.“ an Safer Sex denkt?

  29. Da haben die Gerichte gut gehandelt. So ein Juwel sollte man sich auf jeden Fall erhalten! Ausserdem eignet sich so ein Zeitgenosse hervorragend, um von den immer krimineller werdenden Machenschaften unserer Politiker – mit Verlaub, ein wenig abzulenken!

  30. Also da bleiben wir mal ganz objektiv:

    1. Der Todesfahrer bleibt bis zum Antritt der
    Haft auf freiem Fuß.

    2. Nachdem er nun seinen Stellungsbefehl zum
    Haftantritt nach ca. max. sechs Monaten
    erreicht hat, kommt er mit Sicherheit in
    den offenen Vollzug.

    3. Dort erhält er spätestens nach drei
    Monaten Ausgang und nach sechs Monaten
    Hafturlaub. Zur Freude der Angehörigen des
    Opfers.

    4. Nach einem Jahr ist er Freigänger mit noch
    mehr Lockerungen und der nächste große BMW
    steht für Ausgang / Hafturlaub vor der
    Vollzugsanstalt.

    5. Bei guter Führung ist er spätestens nach
    2/3 der Haftzeit (die Ausgänge und
    Hafturlaube wollen wir lieber nicht
    einrechnen) wieder zu Hause.

    6. Sollte doch eine Abschiebung drohen
    aufgrund der Vorstrafen, dann wird schnell
    noch geheiratet und ein Kind gemacht. So
    greift dann schnell die Härtefallregelung
    und die Beamten der Ausländerbehörde
    werden wie immer als Monster dargestellt.

    Deutche Vollzugsrealität!!!!

  31. Canabis und Kokain im Blut.
    BMW für € 22.000,–.
    Pasta Koch.
    Verkauft der etwa Pasta-Bomba mit kolumbianischer Gewürzmischung 😀

  32. Ein anderer Mohammedaner, Mustapha A., hat vor einigen Jahren den teuersten Autounfall Deutschlands verursacht, als er ohne Führerschein mit dem Auto seines Bruders einen Tanklaster von einer Brücke in ein Dorf darunter fegte.

    Gottseidank haben wir unsere Bereicherer bei uns, die täglich im Schweiße ihres Angesichts unsere Löhne verdienen, unsere Renten sichern und mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit dafür sorgen, dass wir weiterhin in Luxus und Komfort leben können.

    Dank! Dank! Dank! (Das ist verdolmetschet: Haut endlich ab.)

  33. Danke an PI, dass ihr solche Fälle hier dokumentiert! Nur in Zusammenschau, deutschlandweit, wird das ganze Ausmaß erst deutlich.

  34. Erneut solch ein Urteil, bei dem man vor Wut und Entsetzen aufschreien könnte!

  35. #3 Inzuchtboy (06. Jun 2012 18:26)

    Sollte Herr Intensivtäter Sofia S. in den letzten 5 Jahren auch nur einem Monat aufgebrummt bekommmen haben, dann müsste er abgeschoben werden.

    In der Tat ein weiteres Schmankerl aus dem Kuriositätenkabinett der deutschen Justiz, jemand 4 Wochen unter dem Strafmass zu verurteilen, was eine Ausweisung nach sich ziehen würde.
    In der Tat ist es so, dass Richter bei der Kundschaft vom Schlage eines Miri oder Safer S. merkwürdig anmutende Urteile fällen.
    Es könnte durchaus möglich sein, dass in den einschlägigen Kreisen mittlerweile die Wohnadressen der Richter und Staatsanwälte kursieren, dann möchte ich kein Richter sein.
    Oder, was ebenso nicht unwahrscheinlich ist, die Herren in den Roben sind schlicht weltfremd und/oder leiden unter Realitätsverlust.

  36. Es gibt da dieses Zitat „Soldaten sind Mörder“.
    Dem möchte ich hinzufügen: „Richter sind Mörder“.
    Wäre Safer S. wegen gefährlicher Körperverletzung, räuberischer Erpressung, Nötigung, Bedrohung, Hehlerei, Diebstahl angemessen bestraft worden, wäre er im Gefängnis oder in seiner Heimat und die Frau würde noch leben.

  37. Beruhigt Euch. Ihr braucht gar nicht hyperventilieren wegen der Strafhöhe. Es ist doch völlig egal, was für eine Strafe der kriegt. Abgeschoben wird sowieso nicht. Wäre doch unmenschlich, weil in Jordanien die Lebensbedingungen nicht so gut sind wie hier. Menschenrechte und so, Ihr wisst schon.

  38. „Bleibt die Frage, wie man sich als Pasta-Koch einen BMW leisten kann…“
    – – –
    Diese Frage habe ich mir eben noch in einem innerstädtischen Einkaufszentrum gestellt:
    2 watschelnde Armeemäntel mit Kopftuch, die samt ihren Einkäufen im nagelneuen Audi heimgefahren wurden; gleich daneben eine junge Mohammerdanerin´in Vollmontur + Kleinkind, deren Mann die Einkäufe in einen Volvo verlud.
    Also meine Schätzung: Die Damen verdienen in hochbezahlten Fachkraftstellen so gut hinzu, daß die Familie sich diesen Lebensstil leisten kann.

  39. 1 Monat unter der Abschiebegrenze? Reiner Zufall!

    Das Strafmaß ist völlig angemessen für gewaltaffine MohammedanerInnen, einen Norweger oder Finnen hätte man 10 Jahre eingebuchtet, weil es nicht der norwegischen oder finnischen Kultur entspricht, solche Taten zu begehen!

    Daher sollen weiße Europäer auch härter rangenommen werden, die wissen schließlich, wie man sich zu benehmen hat!

    2050 – Kölner Dom wird Claudia-Fatima-Roth-Moschee

  40. Die Frau, die letztes Jahr beim einfädeln auf die A10 einen polnischen Reisbus rammte, der an einen Brückenpfeiler stieß und ich glaub 12 Menschen starben,wurde meines Wissens aktuell zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Es war eine „Biodeutsche“

    Im obigen Fall waren Drogen im Spiel. Egal welcher Ethnie oder Religion jemand angehört: Bei Todesfahrten im Drogenrausch sollte immer von Mordversuch ausgegangen werden.

  41. # 3:
    Ach, Inzuchtboy, wen interessieren schon tote Gesetzesbuchstaben, wenn es um ein junges, vielversprechendes Leben geht? Wo blieben da Menschlichkeit und Wilkommenskultur? Und Verständnis für südliches Temperament und so was? Wo, bitte?!

  42. 2013 – Einen Monat nach der Bundestagswahl verleiht die BundesintegrationsministerIn Claudia Fatima Roth allen mohammedanischen GewalttäterInnen die deutsche Staatsangehörigkeit als Zeichen der Willkommenskultur und spendiert allen Pforzheimer Migrantenjungs Dauerfreikarten für alle Schwimmbäder in Beben-Wütendberg.

  43. @ #47 Das_Sanfte_Lamm

    Es könnte durchaus möglich sein, dass in den einschlägigen Kreisen mittlerweile die Wohnadressen der Richter und Staatsanwälte kursieren, dann möchte ich kein Richter sein.

    Heute hat „Transparency International“ eine Studie (die 25.000ste Studie in diesem Jahr) zur Korruption in 25 Ländern veröffentlicht. Mich würde allmählich interessieren, wie es um dieses Thema im Justizwesen und in der Politik bestellt ist. Immerhin haben einige mohammedanische Länder unverdient mit die größten Vermögen dieser Welt zu vergeben.

    Es sollte doch mit Allah zugehen, wenn die nicht auch ein wenig zur Einflussnahme in aller Welt benutzt würden. Darüber berichtet „Transparency International“ aber nicht, das wäre ja religionsfeindlich und rassistisch!

    Allahu akbar!

  44. Beim Zerstückeln der Ehefrau „Allah akbar“ rufen und strafrei bleiben, Doitschelan:

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/nach-bluttat-in-kreuzberg-mordprozess-gegen-ehemann-fraglich/6719726.html

    Ist Orhan S. nicht schuldfähig? Gegen ihn wird derzeit nur wegen Totschlags, aber nicht wegen Mordes ermittelt. Er befindet sich im Moment in einer geschlossenen Psychiatrie. Wenn seine Diagnose „paranoide Schizophrenie“ bestätigt wird, kommt es eventuell nicht einmal zu einem Prozess.

  45. #57 schweinsleber (06. Jun 2012 21:56)

    Siehe #51 Eurabier (06. Jun 2012 21:43)

    Caesar wird härter bestraft als Safer!

    Auch würde Epilepsie bei Safer nicht so eng gesegen!

  46. #52 norbert.gehrig   (06. Jun 2012 21:45)  

    Das geht mwn juristisch nicht, da kein Mordmerkmal (Vorsatz, Heimtücke usw.) gegeben ist.
    Wenn man besoffen vollgekokst Auto faehrt ist das eben „nur“ fahrlässig, wenn jemand umgenietet wird,

  47. Gottseidank gibt es immer noch unabhängige Initiativen, die sich auch um die Rechte mohammedanischer Autofahrer kümmern, denen deutsche Mütter in rassistischer Absicht vor ihr Auto fahren:

    festival contre le racisme 2012!

    In Konstanz am Bodensee dürfte dieser Vortrag vielen Rassisten unter uns die Augen öffnen:

    Auf der Veranstaltung werden Ursachen und Erscheinungsformen von antimuslimischem Rassismus analysiert sowie antirassistische Handlungsperspektiven aufgezeigt.
    Marwa Al-Radwany arbeitet seit 2005 zum Thema antimuslimischer Rassismus. Sie initiierte das „Netzwerk gegen antimuslimischen Rassismus und Islamfeindlichkeit“ (NARI) des Vereins Initiative Grenzen-Los! e.V. in Berlin, dessen Vorsitzende sie ist.

    Kleiner Tipp am Rande: Wenn ihr irgendetwas veranstalten wollt – Kaninchenzüchterabend, Konzert zur Finanzierung eines Probelokals eures Musikvereins oder Theaterabend, um Spenden für euren PI-Ortsverein zu sammeln – dann verbreitet einfach groß in der Presse, dass diese Veranstaltung „gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ gerichtet ist, und kein Mensch wird sich trauen, etwas dagegen zu sagen und zur Sicherheit gleich mal 100 Euro spenden.

    Viel Erfolg!

  48. Die Richter blieben damit (bewusst?) einen Monat unter der Grenze von drei Jahren, ab der Ausländer zwingend ausgewiesen werden müssen.

    Der Todesraser ist offensichtlich eine geschätzte Fachkraft, auf die man nicht verzichten kann.

    PS Die Regierung sucht noch mehr davon:
    http://www.make-it-in-germany.com/

  49. #50 Kara Ben Nemsi (06. Jun 2012 21:42)

    2 watschelnde Armeemäntel mit Kopftuch, die samt ihren Einkäufen im nagelneuen Audi heimgefahren wurden; gleich daneben eine junge Mohammerdanerin´in Vollmontur + Kleinkind, deren Mann die Einkäufe in einen Volvo verlud.
    Also meine Schätzung: Die Damen verdienen in hochbezahlten Fachkraftstellen so gut hinzu, daß die Familie sich diesen Lebensstil leisten kann.

    das kann recht einfach und schnell zusammengerechnet werden:

    Pro (erwachsene) Person 350,- H4 Grundbezug, wenn ich richtig informiert bin. Kindergeld. Verschiedene Zuschüsse.
    Dann hat in den meisten Fällen mindestens ein Mitglied der Grossfamilie ein Gewerbe angemeldet, entweder Mikro-Gastronomie, Taxiunternehmen, Wäscheservice, Wettbüro, Schlüsseldienst oder Gemüsegeschäft – diese Gewerbe melden meistens, trotzdem man nie Gäste sieht, fünfstellige Umsätze im Monat.
    Zumindest hier in Mittelhessen ist diese Konstellation noch ein offenes Geheimnis. Ich denke in Berlin, Köln, Essen oder Bremen ist man bereits weiter: dort wird sich seitens dieser Familien nicht einmal mehr die Mühe gemacht, den Grund für die exorbitanten Umsätze dieser Kleingewerbe zu verbergen und trotzdem H4 bezogen.

  50. #38 Basilisk (06. Jun 2012 20:10)

    Haben diese Richter eigentlich ein Gewissen?

    Das sind keine Richter.
    Das sind Verbrecher, die andere Verbrecher schützen.

  51. #64 Dysis (06. Jun 2012 22:13)

    Das sind keine Richter.
    Das sind Verbrecher, die andere Verbrecher schützen.

    Es wäre interessant, wenn es wirklich einen Richter geben sollte, der etwas weniger kuriose Urteile fällt, wie schnell er unter Depressionen Suizid begeht oder um seine Versetzung bittet.

  52. Strafregisterauszug 30 Seiten, Sozialprognose negativ, ein trotzig im Gerichtssaal sitzender Angeklagter, vom Verteidiger wie eine Witzfigur in einen Anzug gepresst, ein gelangweilter – weil schlecht vorbereiteter – Staatsanwalt Rookie und ein Richter, der sich ernsthaft Sorgen macht, eine Existenz zu vernichten.
    Absurdes Theater.
    Lachhaft, aber täglicher Alltag in deutschen Gerichten.

  53. Weisungsgebundene Staatsanwaltschaft, mir kommt das Kotzen. Mich wuerde interessieren, hat es jemals die „Schnapszahl“ 2J11M bei einer Verurteilung gegeben, bevor diese 3J Regelung kam? BRD-Recht ist einfach nur pervers. So denken BRD-Juristen: Schuldfaehigkeit gemindert wegen Alkohol und Drogen. Alkohol und Drogenmissbrauch laesst sich zudem auf psychische Ursachen zurueckfuehren an der die Gesellschaft Schuld hat. Wiederholungstat und kriminelle Vorgeschichte faktisch irrelevant, da Verkehrsdelikt was anderes als ein Raub ist. Bei jedem Delikt 3 Freikarten: erst eine, dann noch eine, dann eine die bei Strafbemessung nicht so streng ist.

  54. Der Hammer: 3 Jahre Führerscheinentzug bei 2 Jahren und 11 Monaten Knast – völlig sinnfrei, es sei denn, man darf im Knast Auto fahren. An diesem Fall kann man auch wieder sehr schön sehen,das die Justiz in einer ihrer Aufgaben VÖLLIG versagt – Bürger vor solch extremen Typen zu beschützen. Ohne Bewährung wäre die Mutter noch am Leben.

  55. Ähhhhm, ich bin mir nicht sicher, aber der Führerscheinentzug tritt erst nach der Haftentlassung in Kraft. Bin mir nicht 100% sicher aber fast.

  56. @ #66 Das_Sanfte_Lamm

    Es wäre interessant, wenn es wirklich einen Richter geben sollte, der etwas weniger kuriose Urteile fällt, wie schnell er unter Depressionen Suizid begeht oder um seine Versetzung bittet.

    Ooch, eine Richterin in Berlin, Kirsten Heisig, die genau das versuchte, etwas weniger kuriose Urteile zu fällen, brachte sich doch zufällig im Grunewald selber um, weil sie das Fällen etwas weniger kurioser Urteile seelisch einfach nicht ertrug.

    Gott, einige Politiker, Richter, Mohammedaner und Journalisten allein wissen, warum sie so schrecklich sensibel war.

    R.I.P. und „Mein ist die Rache, spricht der Herr.“

  57. Als hier nochmals für alle zum mitschreiben obwohl in post 24 von ich2 ja schon richtig angesprochen:
    Der Kerl wurde lediglich wegen fahrlässiger Tötung verurteilt und eben nicht wegen vorsätzlicher Tötung. Die Anwendbarkeit von § 53 Aufenthaltsgesetz scheidet daher aus, da dort ausdrücklich nur von vorsätzlich begangenen Delikten die Rede ist!!!!!!! Auch wenn der Mann zu 5 Jahren verurteilt worden wäre, gäbe es keine gesetzlich zwingende Abschiebung. Der Artikel ist von daher Quatsch!!!

  58. Die Richter blieben damit (bewusst?) einen Monat unter der Grenze von drei Jahren, ab der Ausländer zwingend ausgewiesen werden müssen.

    Nicht nur bewusst, sondern zielbewusst = in voller ideologisch gefärbter Berechnung.

  59. #72 globski (06. Jun 2012 23:21)
    ok, kann ja sein und vielen Dank für die Aufklärung. Aber totzdem denke ich, dass überhaupt nur so ein Strafmaß zustande gekommen ist, weil er schon etliche sachen auf dem Kerbholz hatte:
    Sofian S. war in den vergangenen zehn Jahren bereits mehrfach verurteilt worden – unter anderem wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung. Zudem fiel er immer wieder mit Verstößen im Straßenverkehr auf.

  60. Bitte genau die Definition analysieren: Dieser Straftäter ist nicht einfach ein „Straftäter“, nein, er ist ein „Intensiv-Straftäter“, demzufolge keim kommuner, sondern ein besonders zu behandelnder Straftäter, zumal aus einem Bereicherungsland und daher besser zu behandeln wie andere Kriminelle. Ich glaub‘ ich dreh‘ langsam durch!

  61. „Die Richter blieben damit (bewusst?) einen Monat unter der Grenze von drei Jahren, ab der Ausländer zwingend ausgewiesen werden müssen.“

    Würde mich persönlich überhaupt nicht wundern. Wer kontrolliert in diesem „Rechtsstaat“ eigentlich die Richter?

  62. æ#75 neworder

    Bitte genau die Definition analysieren: Dieser Straftäter ist nicht einfach ein “Straftäter”, nein, er ist ein “Intensiv-Straftäter”,

    Himmel! Pisa lässt grüßen nicht er sondern sein Bruder ist “Intensiv-Straftäter” ( der wird aber auch abgeschoben)

  63. Die “Ahlener Zeitung”:

    Das Amtsgericht befand Sofian S. nun der fahrlässigen Tötung für schuldig.

    § 53

    wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist oder wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu mehreren Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt oder……

  64. #77 ich2 (07. Jun 2012 01:29)
    nein, ich glaube da irrst du.
    Sein Bruder, der besagte „König von Gievenbeck“, ist mit Sicherheit Intensivtäter und sollte „eigentlich“ abgeschoben werden.
    Sofian S. ist wohl auch „Intensivtäter“, oder wie soll man sonst diese Info verstehen?
    Sofian S. war in den vergangenen zehn Jahren bereits mehrfach verurteilt worden – unter anderem wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung. Zudem fiel er immer wieder mit Verstößen im Straßenverkehr auf.
    „Räuberische Erpressung“ ist m. E. schon ein schweres Kaliber.

  65. hier eine ältere Meldung dazu:

    Er war am 5. November angetrunken mit dem Auto gefahren und hatte in Roxel einen Unfall verursacht. Dabei starb eine 43-jährige Mutter von drei Kindern.

    Die Ermittlungen besagen, dass Sofian fast 1,2 Promille Alkohol im Blut hatte, also fahruntüchtig war. Zudem sei er mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Die Rede war von 150 bis 200 Stundenkilometern. Ein entsprechendes Gutachten liegt inzwischen vor, das Ergebnis ist aber noch nicht bekannt.

    Mehrere Jahre Haft drohen

    Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen abgeschlossen und wird Sofian S. wegen „Fahrlässiger Tötung“ und „Gefährdung des Straßenverkehrs“ anklagen, bestätigte Heribert Beck, Sprecher der Staatsanwaltschaft, am Freitag. Der Unfallfahrer muss mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung rechnen.

    Obwohl der Amtsrichter im Haftbefehl die Untersuchungshaft angeordnet hatte, ist Sofian jetzt auf freiem Fuß, bis zum Prozessbeginn muss er sich regelmäßig bei der Polizei melden. Die Behörden befürchten nicht, dass sich der gebürtige Wuppertaler aus Angst vor der Strafe nach Jordanien absetzen wird, erläuterte Beck.

    Wie sein Bruder Samer handelt es sich bei Sofian um einen „Intensivtäter“. Er ist zurzeit auf Bewährung auf freiem Fuß. Beim Amtsgericht stehen weitere vier Anklagen gegen ihn an.

    König ohne Pass

    Auch der „König von Gievenbeck“ hat zahlreiche Straftaten begangen, weshalb das Ausländeramt ihn nach seiner Haft nach Jordanien abschieben will. Doch dazu benötigt er einen Pass aus seinem Heimatland. „Den haben wir jetzt beantragt“, sagt Hans-Joachim Schlumm, Leiter des münsterschen Ausländeramtes.

    Doch niemand rechnet wirklich damit, dass die jordanische Botschaft Ausweispapiere nach Münster schickt. „Letztlich bleibt nur, dass wir ihn in Deutschland dauerhaft dulden müssen“, so Schlumm.

    http://www.muensterschezeitung.de/lokales/muenster/Mutmasslicher-Todesfahrer-ist-Bruder-des-Koenigs-von-Gievenbeck;art993,1486585

  66. “Wir müssen akzeptieren, dass die Zahl der Straftaten bei (jugendlichen) Migranten besonders hoch ist”, sagte die CDU-Chefin Angela Merkel

    Ebenso müssen wir akzeptieren, dass Itensivtäter bleiben. Abschiebung und Ausweisung verstoßen gegen die Menschenrechte und insbesonders gegen das Grundgesetz.

    Die Haftstrafe von Safer S wird von einem Imam und den überwiegend muslimischen Mitgefangenen begleitet.

    Am Ende steht der resozialisierte Safer S in Nachthemd und Häckelkäppchen am Ausgang.
    Ausgestattet mit Harz 4 auf Lebenszeit und gut indoktriniert wird dann im Namen der wahren Religion weiter verbrechert.

    Was bringen Gesetze wenn es immer ein aber gibt?

    Null Konsequenz obwohl die Gesetze es hergeben würden.

    Upps, hab fast vergessen, dass Safer S noch Familie hat. Wäre nicht zumutbar den Papa auszuweisen.

    Was sagt die Familie der getöteten Mutter dazu?
    Opfer und Angehörige haben keine Rechte.

    Noch nicht mal das Recht vor dem Täter geschützt zu werden. Was passiert wenn Safer S aus dem Knast kommt und das nächste mal im breiten Hirn eine Familie zerstört?

    Deutschland ist so was von am Arsch.

  67. Wunderbar !

    Wieder mal ein Fall mit einem Richter ohne Eier.
    Wieso nimmt er seinen neuen Freund nicht einfach mit nach Hause, wenn er ihm schon so ein kumpelhaftes Urteil zuspricht ?

  68. Das Problem ist doch, dass es bei unserer Justiz nur noch um die Befindlichkeiten der Täter geht. Opferschutz – das war mal.

    Ich will aber samt meiner Familie vor diesen Safer S. und Konsorten geschützt werden, Sonst ist das Leben in Deutschland nicht mehr lebenswert, wenn ich jederzeit und überall Schwerverbrechern begegnen kann, die man nicht oder viel zu kurz aus dem Verkehr gezogen hat.

    Ich nenne das eine pervertierte Justiz, Justitia hat sich längst selbst abgeschafft.

  69. #3 Inzuchtboy (06. Jun 2012 18:26)

    Sofian S. war in den vergangenen zehn Jahren bereits mehrfach verurteilt worden – unter anderem wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung.

    Sollte Herr Intensivtäter Sofia S. in den letzten 5 Jahren auch nur einem Monat aufgebrummt bekommmen haben, dann müsste er abgeschoben werden.

    Oder liege ich da falsch?

    Da liegst Du richtig.

    Du bist noch nicht so lange dabei… Im Laufe der Zeit wirst Du feststellen, daß hier zuerst Beißreflexe ausgetobt werden, statt sich, wie bei Dir geschehen, erst einmal kundig zu machen.

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