Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat der AfD am Donnerstag einen weiteren Schlag versetzt: Die zweitgrößte Fraktion im Bundestag hat keinen Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal. Stattdessen bleibt der nach Otto Wels benannte Saal bei der SPD – einer Fraktion mit nur 120 Abgeordneten, während die AfD mit deutlich mehr Mitgliedern in einem engen Raum gepfercht wird. Eine Entscheidung, die nach Willkür riecht und den Parlamentarismus untergräbt.
Stephan Brandner, parlamentarischer Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Fraktion, ist fassungslos: „Die Entscheidung ist zum Schaden des Parlamentarismus in Deutschland. Wir sind enttäuscht. Minderheitenrechte, die die Demokratie am Laufen halten, werden rausgekegelt. Es geht um die Arbeitsfähigkeit der Opposition – und die hat eine weitere Niederlage erlitten. Wenn die Mehrheit machen kann, was sie will, ohne objektive Maßstäbe, dann ist das Willkür!“
Im Interview erklärt Brandner den Hintergrund: Bisher war die Saalvergabe unkompliziert – größte Fraktion, größter Saal. Doch die SPD klammert sich starrsinnig an „ihren“ Saal, benannt nach Otto Wels, dem Nazi-Gegner. Brandner ironisiert: „Wels hätte mit seinen Ansichten heute wohl eher in der AfD gepasst als in der SPD. Und der Saal heißt gar nicht so – er war nie dort!“ Das BVerfG übernimmt diese Legende kritiklos.
Die AfD hatte im Sommer 2025 Klage eingereicht, nachdem der Ältestenrat den Saal der SPD zusprach. Nun urteilt das Gericht: Keine Willkür. Brandner widerspricht: „Als Jurist war ich perplex. Unter rechtlichen Gesichtspunkten mussten wir gewinnen. Die SPD hat einen Tanzsaal, wo zwei Drittel leer stehen, wir 1,5 m² pro Abgeordnetem – weniger als Tierschutzvorschriften für Hunde!“
Das Urteil passt in ein Muster: Die AfD wird bei Vizepräsidenten und Ausschussvorsitzen benachteiligt, trotz klarer Regeln. Brandner warnt: „Das Gericht ist durchpolitisiert. Richter werden von Kartellparteien wie SPD und Union ernannt – die AfD ist außen vor. Wir brauchen Entpolitisierung: Mehr Kandidaten, öffentliche Anhörungen!“
Folgen für die Demokratie? „Ganz schlecht“, sagt Brandner. „Stellen Sie sich vor, andere Mehrheiten nutzen das aus – keine Säle mehr für die Opposition!“ Das BVerfG verspielt Vertrauen: „Vernünftige Menschen schütteln den Kopf. Das Gericht hat sich ein faules Ei gelegt mit dieser absurden Begründung.“
Die AfD plant, öffentlichen Druck aufzubauen. Organisatorisch: Der Mini-Saal ist unzumutbar, ein Ausweichraum suboptimal. Juristisch ist Schluss – „darüber kommt nur noch der liebe Gott“. Doch Brandner bleibt kämpferisch: „Wir lassen uns die Laune nicht verderben. Das war ein Tiefpunkt, aber wir packen es an!“. Das Urteil entlarvt einmal mehr das System: Die Kartellparteien missbrauchen die Institutionen gegen die stärkste Opposition.



ACHTUNG AFD: HÖRT HIER MAL HER!
Hallo Herr Brandner,
der ex F.D.P.-Knanichenstall lässt sich doch bestimmt wirkungsvoll und entsprechend dem Brandschutz umbauen. Also: Handwerker in der AfD nach vorn. Ein Architekt plant den Umbau und die Mitglieder stemmen die Arbeit. Wenn das jemand schaffen kann, dann doch wohl die AfD, oder? Da gibt’s noch Personal mit einer fundierten Ausbildung. Also nochmals: Handwerker nach vorn und angepackt!
Ihr seid doch schließlich Mieter in der Bude und dann könnt Ihr mit Eurem Mietobjekt doch einigermaßen kreativ umgehen, oder etwa nicht?
Hier ein Foto von dem ex F.D.P.-Kaninchenstall im Reichstagsgebäude:
https://images.welt.de/682edfc5eda06e14eeaa6ce9/1c76abf064fcb965626212e5b1697d41/ci3x2l-w1200/img-5033 Die abschließenden Malerarbeiten mit umweltfreundlichen Innenfarben übernimmt der Malerbetrieb von Herrn Chrupalla. Übrigens die ausgehängten Gemälde zur Deutschen Einheit im Paulskirchen-Saal find ich super. Die solltet Ihr als Wandbilder-Set verticken.
Ständerwerk und brandsicherer Trockenbau (kann man sogar Ebenen übereinander anordnen und dann ist Platz für die gesamte Fraktion. Ich kenn das aus eigener leidvoller Immobilien-Erfahrung bevor wir endlich den Vierseitenhof kaufen konnten, den wir (meine 3 Töchter mit Familien) und wir beiden alten Eltern gemeinsam bewohnen. Früher hatten wir auch nur, durch clevere Um- und Einbauten, einigermaßen Platz in der Hütte.
Auch dieser Beitrag freut sich über den Art. 5 GG im besten Deutschland allah Zeiten.
H.R
Der gesunde Menschenverstand ist abgeschafft.
Mal wieder ein nettes Gefälligkeitsurteil unseres sogenannten Verfassungsgerichtes. Die dort sitzenden „unabhängigen“ Richter aus den Kartellparteien müssen sich schließlich auch mal erkenntlich zeigen gegenüber ihren Unterstützern,die ihnen diese üppig bezahlten Posten verschafft haben.
Die Besetzung dieses Gerichtes aus den Reihen der Kartellparteien ist ein schlechter Scherz ,und hat mit einer unabhängigen Justiz nichts mehr zu tuen. Hier ging es ausschließlich um die richtige Haltung (gegen Rechts). Juristische Qualifikation und Unabhängigkeit spielten hier noch nie eine Rolle. Der Vorsitzende Habarth ,ein Merkelfreund, hatte früher als Wirtschaftsanwalt gearbeitet und meines Wissens keinerlei Berufspraxis als Richter. Was also qualifizierte ihn also zum höchsten deutschen Richter?
Ach ja ,vielleicht haben auch die vielen üppigen „Arbeitsessen“ im Kanzleramt bei der Entscheidung mitgewirkt. Das man als Richter Distanz zu allen Prozessparteien zu wahren hat ,scheint diesen höchsten Richtern offenbar noch nicht in den Sinn gekommen zu sein.
Willkür ohne schlechtes Gewissen. Liegt daran das ihr denen weder in den Ars.. noch zum Essen eingeladen habt!
Also wundert euch nicht! Mit der Demokratie haben die es nicht so eher den feuchten Träumen staatlich finanzierter Wohnzimmer und Freunde der Mauermörderlinken in Berlin. Als Blockpartei hättet ihr das was ihr wolltet. Ihr seit zu stur!
Peinlicher als die Bundestagspräsidenten geht es nicht. Menschenverstand wird ausgeschalte weil die Stasi2.0 heimlichen Terror wie die Gestapo betreibt unterstützt von linken und grüne.
Ich glaube nicht mal das dies ein Witz ist.
Wir sind enttäuscht. Minderheitenrechte, die die Demokratie am Laufen halten, werden rausgekegelt.
Kann man so nicht sagen. Wenn’s den Kommunisten paßt, werden Minderheiten sogar überhöht.
..
BVerfG = Scharlach-rote Karnevalstruppe mit weißem Beffchen.
1.) Friedel
.
@ friedel_1830 5. Februar 2026 Beim 18:13
Freisler trug auch eine rote Robe. Damals war der Volksgerichthof das höchste Gericht.
Worüber wird sich hier noch gewundert?
Noch viel verschärfter finde ich das Urteil ,das Islam-Frauen das Recht haben, am Flughafen
Bodenkontrollen vor dem Einstieg in das Flugzeug ,mit Kopftuch zu machen .
Genau jene Religions-Angehörige, welche mit den Flügen in die Twin-Tower in New York,
dem Normalvolk, diese unsäglichen Kontrollen am Flughafen, seit über 20 Jahren aufgezwungen haben!
Gefühlt sind auf jedem Deutschen Flughafen schon 80 % Anhänger dieser Ethnie, als Kontrolleure tätig.
Und zum Hohn dürfen die Trullas, die Anders-Gläubigen ,auch noch mit dem Kopftuch kontrollieren!
https://www.stern.de/politik/deutschland/kopftuchurteil–urteil–kontrolleurin-am-flughafen-darf-kopftuch-tragen-37089248.html
Die BRD existiert seit 1949. Seit dieser Zeit wurden
im Bundestag die Parteisäle unter Berücksichtigung
der Fraktionsgröße vergeben.
Jetzt, wo wir die AfD als größte Oppositionspartei im
Parlament haben, wird aufgrund der Haßwünsche einer
linksgepolten und vom Volk nicht mehr für vollgenommenen
und abstürzenden Partei plötzlich davon abgewichen.
Das BVerfG unterstützt, für uns Bürger vollkommen unverstândlich,
diese gegen die Parlamentsgeflogenheiten gerichtete Aktion mit
einem mehr als dubiosen Urteil.
Damit kommt der Verdacht auf, daß hier wie im Reichsgericht in
längst gegangenen unseligen Zeiten, das Recht gebeugt werden soll
und wird.
Da dürfte es wohl nicht mehr lange dauern, bis Oppositionsabgeordnete
bei nächster Gelegenheit mit “ sie sind ja ein schäbiger Lump“
tituliert werden.
Falsche Waage ist dem Herrn ein Greuel, sagt die heilige Schrift. Dort sind wir nun angekommen. Angesichts dieses neuerlichen Schandurteils, das schon in den unterstellten Sachen falsche Behauptungen aufstellt, die bereits ein Schüler würde aufklären können, und die mit Lügen gesättigten Narrative der SPD letztlich nur wiederholt, fände ich es angemessen, nicht mehr von einem Bundesverfassungsgericht, sondern von einem Altparteienerhaltungsgericht zu sprechen. —
Die eigenen Leute, die das „Rot“ der Roben offenbar für eine Verpflichtung zur Linksneigung halten, womit man Justitia endlich auch offen die Augenbinden abgenommen hat, bestimmen hinfort, was als „Recht“ zu gelten hat. Dies ist das Ergebnis. Auch bei anderen Urteilen, die zu fällen das Gericht keinerlei wissenschaftliche Kompetenz besaß, fällt diese Neigung hin zu Links und vor allem zu Grün auf. Rechtsprechung in Deutschland ist damit nur noch reine Glückssache, wobei es gewiß nicht schadet, zu den „richtigen“ Parteien zu gehören, die dem Wahn anhängen, den Staat für sich allein gepachtet zu haben und das dann „Unseredemokratie“ ™ zu nennen. —
Ich schlage vor, sich hinfort weniger an „Moskau“ abzuarbeiten, dem man gemeinhin jene Rechtsbeugung nachsagt, die hier offenkundig geschieht, sondern erst einmal den eigenen Saustall auszukehren. Das könnte für den Anfang den Verdacht der Heuchelei ausräumen helfen. Besser hätte das „höchste deutsche Gericht“ sich selbst jedenfalls nicht delegitimieren können.
Vorweg: Dieser Kommentar gehört zum Bahn/SPD-Artikel weiter unten aber dort kann ich – obwohl angemeldet – nicht schreiben und werde auf’s Dashboard gepromptet. Merkwürdig.
Also zum Thema Bahnsicherheit:
Das Sicherheits-Regelwerk ist klar formuliert.Das kann ein SPD-Politiker natürlich nicht wissen.
1.) Die Besetzung und Ausrüstung der Züge im NAHVERKEHR wird durch die Bestellung der Landesnahverkehrsgesellschaften zusammen mit den Eisenbahn-Verkehrsunternehmen/-gesellschaften (EVU’s) vor/bei der Vergabe der einzelnen Strecken/Netze vertraglich festgelegt. Von den Landesnahverkehrsgesellschaften gibt es im Bundesgebiet viel zu viele. Die leiten ihre Aufgaben häufig weiter an die Verkehrsverbünde wie beim RMV („Richtig Mieser Verkehrsverbund“) oder die sind eins wie beim HVV in Hamburg. Häufig ein ruhiger Parkplatz für nicht mehr benötigte Beamte, ähnlich wie bei den den Krankenkassen, den ganzen Verbänden, NGO’s. Weiterleiten=sich der Verantwortung entziehen.
EVU’s und Landesnahverkehrsgesellschaften können also VOR Vertragsbeginn festlegen (oder nicht) ob in einem 8 – Waggon-DoSto-Zug ein einzelner, armer Schaffner sich im Dienst die Hacken ablaufen und blöd anmachen muß oder 2-3 Mann („Schränke“) einer Sicherheitstruppe mitlaufen. Oder eben ob 3 Zugbegleiter sich in einem Triebwägelchen im Bayrischen Wald gegenseitig auf den Füßen stehen und den Triebfahrzeugführer in Schnack aufhalten. Sowas gibt’s auch.
Diese Vertrags-Partner legen auch die technische Ausrüstung der Züge fest: D.h. ob mit oder ohne Kameras / Bodycam ausgestattet.
2.) Für die Sicherheit auf den Bahnsteigen / in den Bahnhöfen ist i.d.R. neben der Bahn die Bundespolizei zuständig. Bei Privatbahnstrecken, also wo das EVU selber auch die Strecke unterhalten muß und nicht die DB ( = „Alt-Privatbahnen“) ist es die Landespolizei.
3.) Jederzeit können die BuPo und die Landespolizei um Hilfe gerufen werden. Ähnlich wie bei der Bundeswehr. Man muß sie nur anfordern. Häufig wollen die Länderfürsten das nicht wie bei den Abschiebungen, im Ahrtal, Berliner-Stromausfall etc.
Natürlich können BuPo und andere nicht gleichzeitig überall sein.
Dann gibt es auch noch temporäre ?) Sicherheits-Partnerschaften zwischen BuPo, LaPo und den lokalen Behörden. D.h. alle arbeiten zusammen für die Sicherheit wie in Hamburg.
Die Verhältnisse in Landstuhl kenne ich nicht aber der Zugbegleiter war definitiv alleine unterwegs.
In Hamburg-Dammtor geschah der Angriff auf dem Bahnsteig.
Natürlich können BuPo und andere nicht gleichzeitig überall sein.
Wenn die DB-Chefin Frau Palla behauptet „Wir müssen uns fragen…“ zeigt sie mit dem Finger auf sich selber denn SIE muß sich fragen und in den oben beschriebenen Verhandlungen darum kümmern wie man die Sicherheit in den Bahnen gestaltet.
Das Grundproblem unkontrollierte Einreisen / Migration bleibt natürlich weiterhin aber wenn ein Alba…sorry…“Luxemburger Grieche“ (das glaube ich niemals) sich innerhalb der EU bewegt ist das nicht zu kontrollieren.
P.S.: Vielleicht können die MOD’s meinen Beitrag entsprechend dahin verschieben wo er thematisch hingehört.
Politik werde immer häufiger außerhalb des eigentlichen „politischen Prägeraums“ (Kabinett, Parlament) entschieden, formuliert es der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht, Udo di Fabio, als die Umwelthilfe Fahrverbote wegen Diesel-Feinstaub-Belastung durchsetzen wollte. Botschaft: Wählt doch, was und wen ihr wollt, wir klagen euch einfach aus der politischen Arena.
https://nius.de/politik/news/berlin-eistanz-ums-streusalz-wenn-naturfreunde-zu-menschenfeinden-werden
Was ist schlimmer, Beinbruch oder eine Klage am Hals?
Wenn Wegner wieder gewählt werden will, sollte er es auf eine Klage ankommen lassen.
Berlin sollte Bonn um Amtshilfe bitten und Tausalz anrollen lassen, der Winter bleibt mindestens noch den ganzen Februar.
Leider ist Fairness und Demokratie mit Merkel gestorben in Buntland, nur rudimentäre bürokratische Relikte sind noch übrig, die natürlich diese links-grüne an vergeblichen Klimarettungs Versuchen durch CO2 Reduzierung experimentierende Scheindemokratie, die in dieser Form nicht reformierbar ist, auch nicht durch Wahlen.
Man versucht durch undemokratische und Altparteien bevorzugende Entscheidungen, diese Koalition noch eine Weile zu halten, das Endergebnis wird jedoch demokratisch durch einen Sieg der AfD entschieden, denn die Menschen wissen, daß Altpareien nur reden, vertuschen, lügen, Propaganda und Brainwash verbreiten.
Die Justiz ist regierungstreu linksgrün versifft.
So wie Freisler und Co. seinerzeit unter Hitler!
Mantis 5. Februar 2026 Beim 19:31
Berlin sollte Bonn um Amtshilfe bitten und Tausalz anrollen lassen, der Winter bleibt mindestens noch den ganzen Februar.
++++
Oberschenkelhalsbrüche bei Omas gegen Rechts sind linksgrün! 🙂
Das Gericht entblödet sich nicht, seine Begründung mit einen dümmlich-polemischen Text zu eröffen, um seine Befangenheit, seine Herkunft und seine Würdelosigkeit zu unterstreichen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bvg26-009.html
„Der verfassungsrechtliche Status der Fraktionen umfasst nicht das Recht auf einen bestimmten Fraktionssitzungssaal. Die Ansicht der Antragstellerin, der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl. Die organschaftlichen Rechte des Grundgesetzes garantieren keine Erfolgsprämien, sondern sichern die Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Willensbildung in den Staatsorganen“
Die BILD würde posten: „Das Gericht ist Altpartei“
Delegitimierung braucht da von Außen keiner mehr.
Schon längst sind die Transatlantischen Roben von Merkels Gnaden nichts mehr Wert.
Verfassungsrechtliche Kompetenz wurde durch parteibuchartigen Kadavergehorsam ersetzt.
Ach Hr. Brandner, was wollen Sie denn von einem NS-Staat (ja, weil die regierenden Protagonisten an den täglichen Adolf mit überall Hitlerei und alle Oppositionellen sind NS-Anhänger glauben) erwarten, der eine korrupte, weil abhängige Justiz hat?
Diese Antidemokraten werden das immer so weiter treiben, das wird noch schlimmer.
Das Einzige, was Sie als Partei machen können ist die gesetzlichen Verfehlungen dieser Gutmenschen, Altparteien, Justiz etc. zu dokumentieren für die Nachwelt.
Denn die wissen sehr genau, dass sie den Bogen schon lange überspannen, gesetzwidrig handeln und haben vor nichts mehr Angst, als irgendwann mal für ihre Untaten (gegen die AfD und Einzelpersonen, die sie für AfD-verdächtig halten) zur Rechenschaft gezogen zu werden.
OT Nuklear
Der New Start Vertrag läuft aus, beklagt Putin.
Was ist NEW START?
Der Vertrag wurde 1994 als NEW START Abkommen gemacht. Es geht um die Abrüstung von Nuklearwaffen. PUTIN erinnert daran und kümmert sich. Er sagt wenn sie nicht wollen dann eben nicht.
Das NEW START ABKOMMEN ist der größte Abrüstungsvertrag zwischen Amerika und Russland. Er läuft jetzt ab.
PUTIN hat einen kompletten Überblick über alles!
Bei ihm gibt es keine Schlamperei!
TRUMP wollte den Vertrag zusammen mit CHINA und RUSSLAND zur nuklearen Abrüstung machen.
Jedoch China steigt aus. Will sich nicht beteiligen, will sich nicht in die Karten schauen lassen.
TRUMP will einen neuen Vertrag, New START sei schlecht abgewickelt worden.
Haremhab 5. Februar 2026 Beim 22:04
Plagiatsjäger Stefan Weber exklusiv: So erlegte er Mario Voigt (CDU)!
————————
So????
Hab ich was verpaßt? Soweit ich weiß, ist dieser Sack immer noch in Amt und Würden.
Wie ich schon sagte, da Deutschland keine Verfassung hat, ist dieses sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ und zwar absolut juristisch gesichert, eine hochkriminelle, illegale Vereinigung/Organisation, die es in einem Rechtsstaat nicht geben kann, absolut nicht möglich und muß rigoros und schnellstmöglich aufgelöst und die „Richter“ abgeurteilt und inhaftiert werden.
LIFESTYLE
TEILZEIT!
Lanz fragt:
„Was können wir uns noch leisten?“
Keiner sagt:
Wir können uns die Ukraine nicht mehr leisten und
wir können uns die „Flüchtlinge“ nicht mehr leisten!
Das sind vollkommen unnötige Ausgaben!!
WOFÜR sollen wir denn länger arbeiten??
Kevin Kühnert fragte schon vor einer Woche: WOFÜR!
Bis heute keine Antwort!
Sollen wir länger arbeiten weil Merz mehr Steuern braucht, dass er mehr Waffen einkaufen kann?
Sollen die Flüchtlinge jetzt Bungalows bekommen?
WOFÜR sollen die DEUTSCHEN länger arbeiten??
Am liebsten würden sie es so machen wie immer:
DIE BÜRGER ERPRESSEN!
ENTWEDER DU ARBEITEST VOLLZEIT ODER GAR NICHT!
Oder du wirst sanktioniert!
Da die Säle eine unterschiedliche Größe haben, sollen sie den einzelnen Fraktionen gemäß ihrer Größe zugeteilt werden. Es geht dabei um die optimale Arbeitsfähigkeit des Parlaments. Einer Fraktion einen nicht ihrer Größe entsprechenden Saal zuzuteilen, ist eine Beeinträchtigung der Parlamentsarbeit und damit eine Beeinträchtigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das Handeln der Kartellparteien im Ältestenrat ist verfassungswidrig. GG Art. 21(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Die Saalvergabe darf nicht zu einer Mehrheitsentscheidung des Ältestenrates gemacht werden, sondern sie ergibt sich aus dem Wählervotum. Das Karlsruher Gericht hat sich hier über das Demokratieprinzip hinweggesetzt. Warum? Einzige Erklärung: Fehlende Verfassungstreue!
Ach du Schei…..
hier ist der Mörder, der U-Bahn Killer.
Pechschwarz ist der.
So wie der aussieht und sein Gesichtsausdruck, in dessen Nähe wäre ich niemals gekommen, mindestens 50 METER ABSTAND bei dieser Visage.
Dass der extrem gemeingefährlich ist, das springt ihm förmlich aus dem Gesicht!!
Kein Wunder, dass man dieses Foto wochenlang unter der Tischdecke gehalten hat!
https://www.bild.de/regional/hamburg/video-zeigt-hier-rastet-der-u-bahn-killer-von-hamburg-aus-6984ba1a7f5bc5017ea
Die Trauergäste für den Ermordeten DB Schaffner versammeln sich.
NUR MÄNNER,
keine einzige Frau dabei!
Dürfen die Frauen dorthin nicht mit?
https://www.bild.de/regional/rheinland-pfalz/serkan-c-36-wurde-im-dienst-erschlagen-traenen-abschied-fuer-getoeteten-schaffner-6984b44a9d88d6e92
eanette 5. Februar 2026 Beim 23:45
LIFESTYLE
TEILZEIT!
Lanz fragt:
„Was können wir uns noch leisten?“
Keiner sagt:
Wir können uns die Ukraine nicht mehr leisten und
wir können uns die „Flüchtlinge“ nicht mehr leisten!
—
Lanz zitierte aber auch den Hamburger Finanzsenator Dressel (SPD, konservativer Flügel), der schrieb daß die Sozialkosten in Hamburg jedes Jahr deshalb um 10% steigen weil sog. „minderjährige unbegleitete Flüchtlinge“, „MuFl“s, jährlich 6-stellige Kosten verursachen bei der angeblich erforderlichen 24/7/365-Betreuung. Jugendwerkhöfe wie damals in der DDR wären da wohl billiger wenn man die „Systemsprenger“ schon nicht abschieben kann bzw. will.
Wenn diese nutzlosen, kriminellen Spackos 18 Jahre alt sind, werden sie weiter betreut weil sie natürlich keine Wohnung finden.
Die Bremer(!) Sozialtante empört: „Wir müssen die aber…“. Na klar. Bremen. R-R-G. Sagt schon alles.
Zur Bahnsicherheit hier eine neue Meldung:
Das Land Thüringen stockt die Mittel für Bahnsicherheitspersonal in den Nahverkehrszügen auf.
Höcke wirkt!? Indirekt?
https://www.n-tv.de/regionales/thueringen/Landesgeld-fuer-Sicherheitspersonal-in-Zuegen-aufgestockt-id30328104.html
Besonder schlimm soll es auf der Strecke zur LEA nach Suhl sein.
@ gonger 6. Februar 2026 Beim 00:42
Früher hat sich die Trapo um Sicherheit gekümmert. Ist alles weg.
Haremhab 6. Februar 2026 Beim 09:19
@ gonger 6. Februar 2026 Beim 00:42
Früher hat sich die Trapo um Sicherheit gekümmert. Ist alles weg.
———–
!!!
Die haben mich 2 damals teure Farbfilme gekostet als ich in den 80ern die Hundelaufanlage an der Harzer Schmalspurbahn „von hinten“ fotografieren wollte. Im kleinen Grenzverkehr durfte ich als Wessi dahin. Nicht ohne Grund heißen die Dörfer Elend und Sorge…
Aber da herrschte Ordnung an den Bahnhöfen und die passten auch auf daß die NVA-Rekruten nicht zuviel Chemie-Bier soffen auf dem Weg in ihre Kasernen.
Tatsächlich habe ich selbst in DDR-Klageschriften keine so unsaubere und unverschämte Polemik wie den „Urteil“ genannten Erguß des heute nur noch sogenannten „Bundesverfassungsgerichtes“ gelesen. Dazu kommen die 1:1-Übernahmen der verlogenen Narrative aus der SPD und all der anderen Falschaussagen. Die ganze Formulierung ist eine Frechheit und eines studierten Juristen, von dem man wohl annehmen darf, er sei in der Lage und Willens, einfachste Sachbestände auseinanderzuhalten, vollkommen unwürdig.
1. Es gibt im ganzen Reichstagsgebäude keinen Otto-Wels-Saal. Es gibt Säle mit Nummern. Die Bezeichnung „Otto Wels“ stammt von der SPD, die diesen Saal so genannt hat, als gehöre er ihr für alle Zeiten. Das ist sachlich wie rechtlich nicht der Fall. Die größere Fraktion erhält den größeren Saal. So war es bis jetzt ungeschriebener Brauch, weil alles andere weder gerecht noch praktikabel wäre. Und nur darum geht es!
2. Wenn die rotgewandeten und wohl auch im Inneren geröteten Herrschaften der AfD unterstellen, es sei ihr um einen Wettbewerb um den größten Saal gegangen, als sei der eine „Medaille“ für den „Sieger“, befinden sie sich ebenfalls auf dem Holzweg. Sie sollten mit einem derartigen Kindergarten-Sprech (so kann man diese unverschämte Frechheit vielleicht gerade noch nennen) sich besser gleich an einen Kindergarten wenden. Vielleicht an die Grünen? Bildungsmäßig paßt das sicherlich eher dorthin. Die Mitglieder der AfD-Fraktion sind, soweit ich das bisher gesehen habe, jedenfalls erwachsene und gebildete Leute.
Und jetzt, werte Genossen Robenträger, besehen Sie sich bitte alle gemeinsam im Spiegel und sprechen alle im Chor: Wir sind eine Schande geworden für den Rechtsstaat!
Die Urteilsbegründung hätte auch aus den Parteizentralen der Alt-Parteien kommen können.
Das riecht lupenrein nach MACHTERGREIFUNG
Wer war der Richter?
Ein SPD-Mann?
Oder gibt es „eine Hand wäscht die andere“ im obersten Wächterrat der BRD?
Man besetzt alle Stellen des Rechsstaats mit Parteibuckkarrieren ohne Rücksicht auf Kompetenz.
Das Urteil wurde nicht „verkündet“
Es wurde ausgekotzt!
Eine Sammlung der dümmsten Urteile dieses Gerichts in Buchform dürfte ein Renner werden
Belgrad-Bombing:
Das Urteil zur Bombardierung von Serbien auf der Basis von „Nie wieder Auschwitz“
Das hat sich dann später als Lüge herausgestellt und war Völkerechtswidrig!
Klage: Grundgesetz „Vorbereitung eines Angriffskriegs“.
Das Gericht urteilet, dass die Bundesregierung ja nicht einen Krieg vorbereitet hat
Sie hat nur direkt angegriffen und bombardiert. Solche Gerichte…
Oder weltweite Drohnen-Morde von Ramstein, deutsches Staatsgebiet:
Das Gericht war dann der Meinung, dass unterliegt der Entscheidung des Bürgers und der Wahlen
Wer wusste davon? Gibt es demokratische Wahlen in Deutschland?
Das Gericht kann sich ja mal vom Bürger auf Steuerzahlerkosten zum Essen einladen lassen
Und nicht von der Regierung
Absurde Zustände
Dann hat Merkel tatsächlich gesagt, dass man mit dem Abkommen von Minsk II nur Zeit zur Aufrüstung schinden wollte. Also Vorbereitung eines Angriffskrieges.
Ein Prozess gegen Merkel ist unwarscheinlich. Inzwischen hatte sie ihren Mann (Harbarth) im Gericht installiert
Bestimmte Parteien haben ihre eigenen Richter im obersten Gericht
Der Rechststaat muss aber von allen Parteien als solcher sichtbar sein
Das ist er definitiv nicht mehr
Und er wird es immer weniger
Bemerkung: das Bundesverfassungsgericht ist längst der verlängerte Arm der letzten bis aktuellen Regierung. Unabhängig ist da gar nichts! A.Merkel und das pikannte Abendessen
Wenn man erkennt wie die Bürger von der Politik und Institutionen trotz schwerer Kritik ignoriert werden, Zb. : KI- Zitat: …“ Da das Verfassungsgericht zu diesem Zeitpunkt über Klagen gegen Corona-Maßnahmen der Regierung Merkel sowie über die Wahl des früheren CDU-Abgeordneten Harbarth (o.g. Großkopf – Größenwahn) zum BVerfG-Präsidenten entscheiden musste, löste das Treffen Kritik aus. Es wurde als „pikantes Abendessen“ und im Hinblick auf die Gewaltenteilung diskutiert.
Befangenheit? Ein Befangenheitsantrag gegen Harbarth aufgrund dieses Treffens wurde abgelehnt.( erwartbar „logisch“ !)
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/das-bundesverfassungsgericht-zu-gast-im-bundeskanzleramt
Deutschland die neue Bananenrepuplik. !
Mittlerweile gibt es Stimmen, nach denen die AfD den Vergleich mit einem sportlichen Wettkampf, dessen Sieger den größeren Saal quasi als „Medaille“ bekäme, selbst initiiert habe. Die JUNGE FREIHEIT hat hierzu den AfD-Politiker Bernd Baumann interviewt.
https://jungefreiheit.de/debatte/interview/2026/der-vergleich-mit-medaillen-ist-vollends-irrefuehrend/
Baumann argumentiert stringent verfassungsrechtlich und erklärt die Vorstellung, ein ausreichend großer Saal sei sozusagen die Silbermedaille für den zweiten Sieger, als irreführend. Es geht nicht um Sport; nicht um den Sieger und daher auch nicht um eine Siegermedaille, sondern um die Arbeitsfähigkeit, einer Fraktion, die sich massiv vergrößert hat, so daß der Saal hierfür nicht mehr ausreicht, um vernünftig arbeiten zu können. —
Von daher ist es sehr unwahrscheinlich, daß die AfD-Fraktion in ihrer Klageschrift selbst diesen Vergleich angestrengt haben soll. Es wäre in der Tat eine kaum wiedergutzumachende Dummheit gewesen, und wenn schon Baumann diese „Dummheit“ zu nennende Art der Argumentation zumindest als irreführend bezeichnet, sollten wir dem Klagesteller diese Dummheit – logischerweise – auch nicht unterstellen wollen, auch nicht als Möglichkeit. —
Andererseits wäre selbst ein solcher Fehlgriff in der Klagebegründung kaum eine Rechtfertigung für ein derartig fehl gehendes Urteil gewesen. Das Gericht ist längst parteipolitisch eingefärbt; von daher fehlt schlicht der Wille. Das BVerfG argumentiert aus meiner Sicht weniger juristisch als vielmehr politisch – so auch bei anderen, mitunter verheerenden Urteilen, die zu fällen die Herrschaften keinerlei wissenschaftliche Kompetenz besaßen – und ist als rechtsstaatliches Gremium daher nicht mehr zu gebrauchen.