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Mittwoch, April 15, 2026
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Politiker im Kampf gegen die Pressefreiheit

Von MANFRED ROUHS | Wahrscheinlich nicht nur, aber jedenfalls auch im Rhein-Erft-Kreis missbrauchen Politiker Steuergelder, um einen juristischen Kleinkrieg gegen die Pressefreiheit zu führen. Sie haben sich ganz offenbar, wie es der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim mal so trefflich formuliert hat, „den Staat zur Beute gemacht“.

Selten ist der Mantel, hinter dem die Delegitimierung des Staates von oben betrieben und jedem das Maul gestopft wird, der die politische Klasse herausfordert, so erfolgreich gelüftet worden wie in diesem besonderen Fall in der rheinischen Regionalpolitik. Es geht dabei um sogenannte „Luxus-Schleusungen“ von vermögenden Arabern und Chinesen, denen politische Amtsträger der Altparteien – im Mittelpunkt der Vorwürfe steht der CDU-Politiker Wolfgang Spelthahn – gegen üppige Geldzahlungen unrechtmäßig zu Aufenthaltstiteln in Deutschland verholfen haben sollen.

Das Strafverfahren beginnt im Herbst. Bis zu rechtskräftigen Urteilen können noch Jahre vergehen. Bis dahin sind alle Beschuldigten nur Tatverdächtige, nicht aber überführte Straftäter.

Behörden und kommunale Körperschaften können keine Straftaten begehen. Das können nur natürliche Personen. Deshalb ist die Verteidigung in einem Strafverfahren eine höchstpersönliche Angelegenheit der Beschuldigten.

Zur Strafverteidigung im weiteren Sinne gehört auch das zivilrechtliche Vorgehen gegen Medienberichte über ein Strafverfahren, durch die sich Verdächtige vorverurteilt fühlen können. Im Fall der mutmaßlichen politischen Schleuserbande mit Zugriff auf die Staatskasse wurden für Zivilprozesse gegen Medienvertreter, die über den Fall berichtet haben, seit April 2024 bis heute insgesamt 20.343,76 Euro aufgewendet. Das berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Das Geld stammt aus Steuermitteln des Kreises Düren. Der Mechanismus ist einfach: Wer über den Fall berichtet, wird hohen rechtlichen Risiken ausgesetzt. Straftat-Verdächtige mit politischer Anbindung werden gegenüber anderen bessergestellt. Ihnen stehen für die Abwehr der gegen sie gerichteten Vorwürfe mehr Ressourcen zur Verfügung.

Bei der rheinischen Schleuseraffäre geht es übrigens nicht um Kleingeld, sondern um 350 Migranten, die jeweils sechsstellige Summen für ihre Schleusung aufgewendet haben, von denen ein Teil regionalen politischen Amtsträgern zugeflossen sein soll.


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs, Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL herausgibt und täglich im Internet publiziert. Bitte folgen Sie ihm hier bei X! Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.

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6 Kommentare

  1. Das alles hat mit Grundgesetz und Demokratie nur noch wenig bis nichts zu tun. Von wegen vor dem Gesetz sind alle gleich.
    Manchmal denkt man, man träumt. Wie schnell das alles geht und man sich in einem System befindet, das man immer in ganz anderen Ländern vermutet hat und man immer arrogant den Kopf geschüttelt hat: Bei uns doch nicht!

  2. „Behörden und kommunale Körperschaften können keine Straftaten begehen.“

    Womit wir wieder bei der grundsätzlich und im System nicht behebbaren Unbrauchbarkeit des Rechtssystems sind, denn genau das wird andauernd gemacht (Corona / Umvolkung / Klima / Marxismusförderung / Kampf gegen Deutsch / …). Behörden (und nachgeordnet auch kommunale Körperschaften) begehen gewohnheitsmäßig, auf Befehl von Oben, millionenfach Straftaten, die dann keine sind. Das ganze System ist verrottet, kriminell bis ins Mark und hat nichts zu befürchten, es müßte ja gegen sich selbst agieren.

  3. Seit Merkel fürt die Regierung mit allen gleichgeschalteten Mitteln einen Krieg gegen das deutsche Volk.

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