Der Blogger Alexander-Wallasch hat am Freitag ein Verfahren vor dem Berliner Landgericht II gegen die NGO Campact gewonnen. „Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller“, heißt es in dem wegweisenden Urteil. PI-NEWS hat mit dem Anwalt von Wallasch, Dirk Schmitz, über die Vorgeschichte und die Folgen für die alternative Medienlandschaft gesprochen.
PI-NEWS: Herr Schmitz, Sie haben für Alexander Wallasch und seine Internet-Plattform spektakulär gegen Campact e.V. vor dem Landgericht Berlin in einem äußerungsrechtlichen Verfügungsverfahren gewonnen. Worum ging es?
DIRK SCHMITZ: Der Ausgangspunkt war unspektakulär. Zahlreiche Plattformen, Publikationen und Organisationen warfen Campact eher „nebenbei“ vor, auch von „Steuerknete“ zu leben. Hiergegen schoss Campact mit ihrer Anwaltskanzlei JBB Rechtsanwälte Jaschinski Biere Brexl Partnerschaft mbB. Deren Dr. Wiebke Fröhlich, Rechtsanwältin, zeichnete sich vor allem in ihrer Unterschrift durch ein für Kollegen unübliches „(sie/ihr)“ aus. Woraus ich schließe (Schmitz lächelt), dass sie keine US-Regierungsaufträge erhält.
Das wäre eigentlich mediales „Grundrauschen“. Aber nicht für Campact. Für die war das ein No-Go. Auffällig in einem Umfeld, bei dem staatliche Unterstützung eher als „Qualitätsmerkmal“ gelesen wird. So haben selbst die „Omas gegen Rechts“ mehrere 1000 Euro direkt aus der Kasse des Kanzleramtes erhalten.
Hier wehrte sich also Campact. Wallasch, dem das zunächst nur Randthema war, war überrascht. Er gab – gegen meinen Rat – eine Unterlassungserklärung ab. Was inhaltlich dagegen sprach: Deren Tochtergesellschaft HateAid lebt von Staatsknete und deren nahezu führungsidentische Stiftung ist über absetzbare Spendenquittungen letztlich auch staatssubventioniert. Diese ehrenhafte Appeasement-Tat holte Wallasch aber kurz danach ein. Er veröffentlichte einen Artikel über Sevim Dagdelen, die ihrerseits Campact „Staatsfinanzierung“ vorwarf. Das sah Campact nun als Verstoß gegen die Unterlassungserklärung und wollte 6000 Euro Strafgeld und eine neue Unterlassungserklärung. Das hätte „all over“ weit über 10.000 Euro gekostet.
Wie schätzen Sie Alexander Wallasch in dem Fall ein?
Hier kann die gesamte Branche Alexander Wallasch für die Verteidigung der Meinungs- und Pressefreiheit dankbar sein. Denn er streitet offen, sichtbar und risikohaft für die Meinungsfreiheit in Deutschland. Denn am Ende geht es um jeden Blogger, jeden Facebook-Beitrag und – wenn der Wokismus gewinnt – um jedes „Like“ unter einen „falschen“ Artikel.
Was machte das Landgericht?
Es sah in zitierender Berichterstattung auch ohne „Disclaimer“-Distanzierung – also dem „Kondom des Zitatrechts“ – keinen Rechtsverstoß. Es sah das alles als klar zulässig und den Antrag für unbegründet. Das Gericht erklärte wörtlich (Rechtsanwalt Schmitz legte PI-NEWS den Entscheidungsauszug des Gerichts vor):
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Presserecht erfordert ein Zu-eigen-Machen einer fremden Äußerung, dass der Äußernde diese so in den eigenen Gedankengang einfügt, dass die gesamte Äußerung insgesamt als eigene erscheint. In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist daraus die Folgerung gezogen worden, dass derjenige, der in sozialen Netzwerken fremde Beiträge mittels „Teilen“, „Retweet“, „Repost“ technisch reproduziert, ohne zugleich eigene Gedanken der Verbreitung hinzuzufügen, jedenfalls nicht als Täter oder unmittelbarer Störer für den Inhalt der Äußerung haftet, denn in diesen Fällen fehlt es an der Verknüpfung mit eigenen Gedankeninhalten. Hier hat der Antragsgegner das streitgegenständliche Video in seinem Blog verlinkt. Der Kammer ist zwar bewusst, dass der Antragsgegner das Video der Rede, in der die angegriffene Behauptung geäußert wird, nicht nur verlinkte und die Rednerin nicht nur zitierte, sondern einen eigenen befürwortenden Beitrag verfasste. Dass er sich die Rede aber insgesamt Zu-eigen-Machen wollte, kann entgegen der Auffassung der Antragstellerseite trotz der vom Antragsgegner gewählten Überschrift („Im Alleingang: Sevim Dagdelen ist die deutsche Friedensbewegung“) und trotz der – der Rede vorangestellten anerkennenden und lobenden – Einleitung nicht angenommen werden. Der Umstand, dass der Antragsgegner die streitgegenständliche Passage zitiert, obwohl er sie auch hätte weglassen können, führt nicht dazu, dass er auch diese als eigenen Gedankengang verstanden wissen wollte. Vielmehr hat der Antragsgegner in dem relativ kurzen Beitrag, der dem Zitat der Rede vorausgeht, über die Person der Rednerin berichtet und ihre Courage und ihr Engagement für den Frieden gelobt. Auf die streitgegenständliche Äußerung, der Antragsteller werde von Steuergeldern finanziert, ist er hingegen an keiner Stelle eingegangen. Insoweit fehlt es – wie die Antragsgegnerseite zu Recht einwendet – seitens des Antragsgegners an einer eigenständigen Kommentierung, Bewertung und / oder positiven Bezugnahme auf die streitgegenständliche Passage. Es fehlt mithin an der von der Rechtsprechung geforderten Verknüpfung der zitierten Äußerung eines Dritten mit eigenen Gedankeninhalten. Allein aus dem Umstand, dass der Antragsgegner die Rede von Sevim Dagdelen insgesamt als bewegend beschreibt und schreibt, dass man sich eine solche Rede auch von anderen Parteivertretern gewünscht hätte, kann noch nicht der Rückschluss gezogen werden, dass er sich den gesamten Inhalt der Rede Zu-eigen-gemacht hätte.
Sie werfen darüber hinaus Campact e.V. Scientology-Methoden vor. Was hat Campact mit Scientology zu tun?
Inhaltlich zunächst gar nichts. Bei Campact handelt es sich meines Erachtens um eine NGO-Vorfeldorganisation des Staates in Form eines eingetragenen Vereins, der aber seine Legitimation aus dem Willen von „Millionen seiner Mitglieder“ herleiten möchte, nicht aus Regierungsnähe. Insoweit erklärt der Verein seine „Staatsferne“. Aber die Methoden von Campact ähneln Scientology dramatisch.
Können Sie das erklären?
Als „Scientology gegen das Internet“ bezeichnet man historisch eine Gesamtstrategie der Scientologen gegen ihre Gegner. Dies geschah bereits 1994. Ziel dieser Maßnahmen war es, die Verbreitung unliebsamer Fakten zu verhindern, die die Finanzierung von Scientology, den Mitgliederumgang und den Gründer L. Ron Hubbard betrafen. Zu diesen Vorgehensweisen zählten damals unter anderem:
- bei Verwendung von Zitaten aus Scientology-Schriften wurden Copyright-Verletzungen mit Abmahnungen und Klagen angegriffen.
- es wurden Websites, die das Wort Scientology oder das achtzackige Scientology-Kreuz verwendeten, unter Hinweis auf einen Missbrauch der Handelsmarke „Scientology“ juristisch angegriffen.
- Mit dem Digital Millennium Copyright Act wurden manche missliebige Internet-Seiten gestoppt. Nach damaligem US-Recht genügte die bloße Behauptung, dass eine Internet-Seite amerikanisches Urheberrecht verletzt, damit der US-Provider die Seite löschte, um nicht selbst einer Copyright-Verletzung beschuldigt zu werden. Gegen unberechtigte Behauptungen von Copyright-Verletzungen konnte man nur mittels teurer Prozesse vorgehen.
- Nutzung eines Internet-Filter-Programms für die eigenen Anhänger, der die Betrachtung kritischer Seiten verhindert.
- Überschwemmen von User-Plattformen mit unsinnigen computergenerierten Beiträgen, um deren Leser abzuschrecken.
- Publizieren von zahlreichen, sehr ähnlichen Internet-Seiten und Domains, um andere Seiten aus Google und Co. zu verdrängen.
- Verleumderische Desinformationen über Gegner.
Welchen Vorwurf erheben Sie gegen Campact?
Ins Jahr 2025 übersetzt: Überziehen missliebiger unabhängiger oder staatskritischer Plattformen wie z.B. alexander-wallasch.de bis später sicher auch PI-NEWS mit Rechtsstreitigkeiten, Unterlassungsanträgen oder -verfügungen, anwaltlichen Schriftsätzen pp. – um diese einzuschüchtern oder wirtschaftlich zu gefährden.
- Als nächstes werden Zitat- und Copyright-Verfahren beginnen.
- Nutzung staatlicher Organe von den Landesmedienanstalten bis hin zu den Staatsanwaltschaften, um „Erkenntnisse“ weiterzugeben.
- Stigmatisierung über die Systemmedien
- Überschwemmen von User-Plattformen mit feindlichen Kommentaren und Beiträgen, ob durch „Fans“ oder KI-generiert, um Rezipienten abzuschrecken.
- Veröffentlichen verleumderischer Desinformationen über Gegner.
Was ist denn die Zukunftsstrategie von Campact e.V. und anderen NGOs?
Ich werfe Campact e.V. und seinen Gesinnungsgenossen vor – in vertraulichen „Soundings“ wohl mit Vertretern von SPD, Grünen und wohl auch der zwischenzeitlich der CDU und deren Vorfeld-Akteuren – sich schon heute als „staatsferne Trusted Flagger“ zu positionieren. Da ist mir vieles als Anwalt aus vertraulichen Whistleblower-Quellen bekannt. Aber derzeit nicht offen nutzbar.
Was bedeutet „Trusted Flagger“ für uns?
Der Begriff „Trusted Flagger“ stammt aus der Welt der Online-Plattformen, besonders von Plattformen wie YouTube, Facebook oder X. Ein Trusted Flagger ist eine Person oder Organisation, die von der Plattform als besonders vertrauenswürdig eingestuft wird, zukünftig werden muss, wenn „problematische Inhalte“ gemeldet werden („Flagging“ = Melden).
Warum ist das gerade heute wichtig und für wen?
Das bedeutet nach neuem EU-Recht „Geld und Einfluss zu gewinnen“. Das Konzept von „Trusted Flaggern“ (offiziell „vertrauenswürdige Hinweisgeber“) durch den Digital Services Act (DSA) soll gezielt die politische Meinungsfreiheit „durch staatsferne Einrichtungen“ abschaffen. „Staatsferne“ sind nach Sicht von Merz und Co. sogar die staatlichen Landesmedienanstalten. Sicher auch linke NGOs wie Campact.
Was gibt das neue EU-Recht vor?
Der Digital Services Act (Verordnung EU 2022/2065) schreibt vor, dass zukünftig ALLE Online-Plattformen von Facebook, X bis TikTok, bestimmte besonders „zuverlässige Akteure“ als vertrauenswürdige Hinweisgeber anerkennen müssen. Artikel 22 des DSA regelt genau, was ein Trusted Flagger ist: Einzelpersonen oder Organisationen. Sie müssen nur nachweisen, dass sie Kompetenz, Unabhängigkeit und Genauigkeit beim Melden angeblich illegaler Inhalte haben. Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige nationale Behörde der EU-Mitgliedstaaten, nicht durch die betroffene Plattform selbst. Diese müssen dann „Meldungen“ anerkannter Trusted Flagger – also zukünftig auch Campact – vorrangig und schnell bearbeiten. Organisationen gegen Hassrede, die sich als „verlässlich“ im Melden von vermeintlicher Beleidigungen, Volksverhetzungen, falscher Tatsachenbehauptungen „bewährt“ haben, werden – das ist der feste Plan – in Deutschland von der Bundesnetzwerkdurchsetzungsgesetz-Behörde bzw. der final zuständigen Stelle als „Trusted Flagger“ zugelassen.
Das ist ja das Ende der Meinungs- oder Pressefreiheit!
Genau darum geht es. Da die direkte Abschaffung der Meinungs- oder Pressefreiheit offensichtlich rechtswidrig ist, übertragen EU und Regierungen die Zensurkompetenz Privaten – also woken Gruppen und Linksorganisationen – die dann als Zwangsvertragspartner in den sozialen Medien die Schmutzarbeit übernehmen. Diese sind die neue SA des Internet-Zeitalters. Und deshalb haben Campact und andere einen Teil der staatlichen Zuschussflüsse an Töchter ausgegliedert – HateAid u.a – um gewisse Organisationsteile schon jetzt „staatsfern“ zu halten. Deshalb legen sie – zunächst völlig unverständlich – plötzlich so großen Wert auf „Staatsferne“ und klagen gegen die Behauptung einer Steuerfinanzierung.
Danke für das Interview, Herr Schmitz.
Sehr gerne.
(Hinweis: Die Interviewfragen wurden RA Dirk Schmitz vorher schriftlich eingereicht)

Dirk Schmitz M.A., ist seit 1991 Rechtsanwalt, langjähriger ehrenamtlicher Richter, Kommunikationswissenschafter, engagierter Strafverteidiger und Arbeitsrechtler. Schmitz sieht durch den Zeitgeist Presse- und Meinungsfreiheit sowie körperliche Unversehrtheit in Gefahr. Als “alter Liberaler” ohne FDP-Hintergrund steht Schmitz für Bürgerrechte und “die Freiheit des Andersdenkenden”. Sein dem Philosophen Voltaire zugeschriebener Leitspruch lautet: „Obwohl ich völlig anderer Meinung bin als Sie, würde ich mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen.“



NGO’s, Sozen, Grüne, CDU, BSW, Linke, Neger, Islamisten und Zigeuner gehören alle in
1 Sack!
Jemand vergessen?
Die Grünen sind eine Sekte und schlimmer als Scientology und die Zeugen Jevoha zusammen.
NGO‘s, Sozen, Grüne, CDU, BSW, Linke, Neger, Islamisten und Zigeuner gehören alle in
1 Sack!
Jemand vergessen?
Dieser Artikel voller Anwalts-Chinesisch ist für mich als Laien in weiten Teilen unverständlich.
Bitte aufbereiten in klarer Form, worum es im wesentlichen geht…
Wo ist der Unterschied zwischen Campact und Correctiv?
1. Mai 2025
ANTIFA: „CORRECTIV“ ABSCHAFFEN! 😀
MACHT KAPUTT, WAS EUCH KAPUTT MACHT!
ZERSCHLAGT DAS SYSTEM! AUF DIE BARRIKADEN!
*******************
„Correctiv“ schnüffelt auf PI-News
herum, seit es „Correctiv“ (2014)
mit Aktivitäten gibt. Wetten? 😐
Seit 10 J. beobachte man mich,
laut KHK:in[sic] anno 2024.
+++++++++++++++++++
Das Blog (PI-News) … Laut „correctiv“ hatte die Seite 2017 um 400.000 Besucher pro Tag.[1]
https://de.wikipedia.org/wiki/Politically_Incorrect
Halte ich für übertrieben, um PI-News
als extrem gefährlich u. sich selber(Correctiv)
als immens wichtig u. unentbehrlich darzustellen.
Kriegt man jetzt `ne Unterlassungsklage, wenn man sog. „Trusted Flagger“ als „staatlich lizensierte Fachkräfte für Denunziation, Unterstellung und üble Nachrede“ bezeichnet?
In Nordkorea ware so eine Bezeichnung eine Auszeichnung, nehme ich an.
@ nicht die mama 27. April 2025 Beim 21:47
Trustted Flagge ist das gleiche wie Stasi IM in der DDR. Nur zur Vergleichbarkeit.
„Campact“ nicht zu verwechseln mit „Compact“, oder wurde das bewusst verwechselt?
https://kress.de/news/beitrag/147758-warum-bundeskanzler-olaf-scholz-das-verbot-des-compact-magazins-richtig-findet.html
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte «Compact» am 16. Juli verboten. Das Magazin darf seither nicht mehr erscheinen. Webseiten wurden gesperrt. Bei Durchsuchungen in mehreren Bundesländern wurden unter anderem Datenträger und Exemplare des Magazins beschlagnahmt. Faeser verbot auch die Conspect Film GmbH.
Als ein Beleg für die «kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung» wird in der Verbotsverfügung unter anderem eine Äußerung von Chefredakteur Jürgen Elsässer bei einer «Spendengala» im Beisein von Mitarbeitern angeführt. Demnach soll Elsässer bei dem Treffen im Juni 2023 gesagt haben: «Und auch noch ein wichtiger Unterschied zu anderen Medien: Wir wollen dieses Regime stürzen.» Nur wenn man dieses Ziel vor Augen habe, könne man auch die entsprechenden Texte schreiben. In der Verfügung werden zudem Informationen über Bezüge mehrerer Mitarbeiter zur rechtsextremen Partei «Die Heimat» (vormals NPD) aufgelistet.
Der Verfassungsschutz liest auch Näncy
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/naency-compact-nachfolge-100.html
Wenn das Verbot rechtswidrig war, warum läuft Nancy Faeser immer noch frei rum?
Warum wird Campact nicht verboten?
Wir wollen Handschellen clicken hören!
Ist Spekulieren noch erlaubt?
WAR DIE ADRETTE DAME,
WIEBKE FRÖHLICH (sie/ihr),
FRÜHER EIN KNABE?
Schmale Hüften, grobe Hände,
dunkle Schatten um den Mund,
struppige Brauen über evtl.
Knochenwülsten, trotzig-frecher
Blick in die Kameras, seltsames Lächeln,
wie ich es bei solchen oft sah:
https://jbb.de/anwaelte/wiebke-froehlich/
https://heise.cloudimg.io/v7/_www-heise-de_/imgs/18/2/9/3/7/9/5/5/wiebke_froehlich_portraet-c22acaefc7bce136.jpg
(Artikel dazu hinter Sperre.)
Die Person Wiebke F. verlinkt u.a. zu:
Der Deutsche JURISTINNENbund wird -versprochen! – die kommenden Koalitionsverhandlungen mit feministisch-juristischer Expertise begleiten.
(vor 2 Mon.)
https://de.linkedin.com/posts/verena-haisch-485280162_djb-deutscherjuristinnenbund-juristinnenbund-activity-7300504321144553472-SHUt
https://de.linkedin.com/posts/jbb-rechtsanwaelte_dr-wiebke-fr%C3%B6hlich-jbb-rechtsanw%C3%A4ltinnen-activity-7214940123027664896-Ghza
1. Mai 2025
ANTIFA: „CORRECTIV“ ABSCHAFFEN! 😀
MACHT KAPUTT, WAS EUCH KAPUTT MACHT!
ZERSCHLAGT DAS SYSTEM! AUF DIE BARRIKADEN!
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„Correctiv“ schnüffelt auf PI-News
herum, seit es „Correctiv“ (2014)
mit Aktivitäten gibt. Wetten? 😐
Seit 10 J. beobachte man mich,
laut KHK:in[sic] anno 2024.
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Das Blog (PI-News) … Laut „correctiv“ hatte die Seite 2017 um 400.000 Besucher pro Tag.[1]
https://de.wikipedia.org/wiki/Politically_Incorrect
Halte ich für übertrieben, um PI-News
als extrem gefährlich u. sich selber(Correctiv)
als immens wichtig u. unentbehrlich darzustellen.