Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen den türkischen Europaminister Egemen Bagis (Foto) wegen Leugnung des Völkermordes an den Armeniern eingeleitet, was in der Schweiz strafbar ist. Bagis hatte am 30. Januar auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos gesagt: „Wir sind in der Schweiz und ich sage, es hat sich bei den Vorfällen 1915 nicht um einen Genozid gehandelt“. Während die Schweizer Zwerge ermitteln, verspottet sie Bagis.

Die Schweizer sollten keine Zeit mit Ermittlungen verschwenden, ja, er habe das gesagt, und sage es auch jetzt und immer, und notfalls komme er nochmals in die Schweiz und leugne den Völkermord an den Armeniern erneut. Er kenne keine Macht, die einen türkischen Minister verhaften könne. So Hürriyet und die Deutsch Türkischen Nachrichten.

Bagis hat völlig recht. Die Zwerge in der Schweiz und die Gartenzwerge in Brüssel und Berlin würden sich niemals getrauen, einen türkischen Minister zu verhaften, auch wenn er alle EU-Kommissarinnen samt Merkel vergewaltigt hätte.

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57 KOMMENTARE

  1. Ich halte von solchen Straftatbeständen mit Blick auf die Meinungsfreiheit nichts.

    Aber der Türke zeigt das wahre Gesicht der Türken, deren teuflische Fratze – und tut sich einen Bärendienst. Wem da nicht auffällt, daß die Türken nicht in die EUdSSR (nicht einmal in deren Nähe) gehören, dem ist nicht zu helfen.

    Im Übrigen staune ich immer wieder, wie dreist ein Bittstellerland auftreten kann, ohne daß die Almosen einbehalten werden.

  2. In Sachen „Scharia konforme Anweisung in Schulbücher“ erhielt ich von Herrn Bosbach folgende Antwort:

    in obiger Sache bestätige ich dankend den Erhalt Ihrer E-Mail vom 31. Januar 2012 und bitte Sie zunächst angesichts einer wirklich großen Arbeitsbelastung und einer Fülle von Zuschriften – gerade zu dem o.a. Thema um Verständnis dafür, dass ich leider erst heute und nur kurz antworten kann. Desweiteren bitte ich Sie um Ver-ständnis dafür, dass ich etwas überrascht bin, dass in dieser Sache ausgerechnet ein Bundespolitiker angeschrieben wird, denn der Bund hat noch nie (!) Schulbücher für die allgemeinbildenden Schulen herausgegeben oder für den Unterricht einge-führt. Wie Sie sicherlich wissen fällt dies ausdrücklich – und ausschließlich – in die Kompetenz der Bundesländer, alleine sie haben die Kulturhoheit im Schulbetrieb. Für den Inhalt von Schulbüchern sind Verlag und Autoren verantwortlich und für deren Einführung im Schulbetrieb die jeweiligen Bundesländer. Leider geht aus Ihrem Schreiben nicht hervor, in welchem Bundesland/in welchen Bundesländern das Schulbuch überhaupt Anwendung findet, in welchen Klassen, im Rahmen welchen Unterrichtes und mit welchen pädagogischen Zielen, sodass es wirklich sinnvoll wä-re, sich an das Kultusministerium des Landes zu wenden, dass das Schulbuch an Unterrichtsmaterial eingeführt hat. Der Bund war es nicht.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr
    Wolfgang Bosbach MdB
    ??
    Wolfgang Bosbach
    Rechtsanwalt Mitglied des Deutschen Bundestages Vorsitzender des Innenausschusses
    des Deutschen Bundestages
    11011 Berlin – Platz der Republik 1 Büro: Paul- Löbe- Haus, Zi. 2.237 Telefon (030) 227- 7 3245 Telefax (030) 227- 7 6831 E-Mail: wolfgang.bosbach@bundestag.de
    Internet http://www.wobo.de
    Wahlkreisbüro Hauptstraße 164 b, 51465 Bergisch Gladbach Telefon (02202) 9 36 95-30 Telefax (02202) 93 27 00

    Natürlich war mir klar, dass der Bund mit Schulbüchern nichts zu tun hat. Dennoch hatte ich die Hoffnung, dass Herr Bosbach etwas bewegen kann. Jedenfalls mehr als ich es kann.

  3. Schon ein toller Held, dieser Bagis. Ganz in Türkenmanier mal die Gesetze eines Gastlandes mit Füßen treten. Und sicherlich dafür „in Heimat auf Schulter geklopft kriegen“.
    Wie wäre es, ihn als unerwünschte Person zu erklären ? Und gleich noch in Frankreich dazu ? Diplomaten haben keine Narrenfreiheit, auch wenn es sich offensichtlich um ebensolche handelt…upps, habe ich nun das Türkentum beleidigt ? 🙂

  4. Natürlich kann/darf man einen ausländischen Politiker in diplomatischer Mission nicht verhaften. Das ist auf Grund des Wiener Abkommens nicht möglich und gilt für alle Staaten.

    Allerdings kann man solche Leute zu unerwünschten Personen erklären und sie zur Ausreise auffordern bzw. ihnen die Einreise verweigern.

  5. :30 Sen. Obama (before his President election): „For those who are not aware of it … a genocide has taken place against the Armenian people“ (ein Völkermord HAT stattgefunden gegen die Armenier)

    5:50 Now, Obama hides cowardly the turth: „A break with such an economic & military NATO partner as the Turkey … USA don’t want to risk“

    http://schnellmann.org/aghet.html

  6. Ist das nicht tatsächlich eine totale Farce? Der Typ genießt doch diplomatische Immunität. Man koennte ihm allerdings die Einreise als unerwünschte Person verwehren.

  7. #2 Ausgewanderter (08. Feb 2012 12:50)

    Ist ne alte Laier. Meinungsfreiheit gilt nicht unendlich, und das ist auch gut so. Delikte wie Beleidigung, Betrug, etc, sind alles Einschränkungen der Meinungsfreiheit. Das gleiche gilt für Präsidentenbeleidigung, auch hier in Deutschland. Find ich auch OK. Und ich frage mich auch, wieso man allen ernstes in einer Demokratie das Recht beanspruchen sollte, einen Völkermord zu leugnen? Das soll mir mal einer erklären… Um des Prinzips wegen? Dann müssen wir wohl auch dulden, wenn leute die Religionsfreiheit missbrauchen, eine verfassungsfeindliche Politideologie zu verfolgen? Um des Prinzips wegen?

    Nix da. Weder Meinungsfreiheit noch Religionsfreiheit gilt „unendlich“, und das ist gut und richtig so.

    Grüsse MichM

  8. #8 Pedo Muhammad (08. Feb 2012 12:57)

    – – – – –

    Das ist der Punkt, ohne die Rückendeckung der USA würden die Türken so kleine Brötchen backen, dass man diese, selbst mit einer Lupe, nicht finden würde!

  9. @ #4 Demokedes (08. Feb 2012 12:51)

    Warum leisten wir uns dann ein Bundesbildungsministerium?

    Weg damit, nur noch ein Forschungsministerium und die Hälfte der Leute entlassen – am besten direkt in Hartz IV.

  10. Inzwischen dürfen Präsidentinnen Gattin sogar den Hitlergruß vor der Wulfsschanze zeigen. Diese lächerliche würdelose Regierung wird nie Respekt ernten.

  11. @ #6 ichauch (08. Feb 2012 12:55)
    OT Nun ist es bestätigt. Das Mordopfer aus Werther bei Gütersloh war Jesidin.

    Komisch. Auch wieder, wie das WB berichtet, die gleiche Anwaltskanzlei wie bei der OWL-Jesidin #2 Arzu.

  12. Minister gelten als Regierungsmitglieder als diplomatisch immun.

    Man kann ihn nicht festnehmen.

    Also, liebe Türken und TürkInnen: Nicht nachmachen.

  13. #13 Bernhard von Clairveaux (08. Feb 2012 13:17)

    In Österreich gibt es solche Politiker, die auch einen türkischen mInister verhaften würdern:

    http://www.youtube.com/watch?v=cWXCShw_cwY

    In dem Video wird vom Redner nur gefordert, „den türkischen Botschafter zur ‚unerwünschten Person‘ zu erklären und ihn auszuweisen“.
    Von einer Verhaftung ist da keine Rede.

  14. Ebenso lächerlich wie traurig. Entweder man zieht das wirklich richtig durch & schnappt sich das Backpfeifengesicht oder man lässt es bleiben.

  15. @ mich.emm

    wieso man allen ernstes in einer Demokratie das Recht beanspruchen sollte, einen Völkermord zu leugnen?

    genau. wieso sollte man in einer demokratie eine offiziell verkündete wahrheit leugnen ?

    wo kämen wir denn da hin. wer so etwas widerwärtiges macht, stellt sich selbstverständlich ausserhalb des konsens aller demokraten und MUSS entsprechend verfemt werden.

    Nix da. Weder Meinungsfreiheit noch Religionsfreiheit gilt “unendlich”, und das ist gut und richtig so.

    sie haben vollkommen recht. und über die grenzen der Meinungsfreiheit wachen gottseidank unsere gerichte:

    http://www.pi-news.net/2011/12/justitia-tragt-in-wien-ein-islamisches-kopftuch/

    Scheinheiligerweise führte der Vorsitzende der Kammer, Leo Levnaic-Iwanski, aus, dass die beanstandeten Äußerungen von Elisabeth Sabaditsch-Wolff als wahre Tatsachenbehauptungen sehr wohl vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt seien, aber wiederum doch nicht, wenn sie dazu geeignet wären, sozusagen die Anhänger Mohammeds in ihrer Eitelkeit zu verletzen und damit „herabzuwürdigen“.

    Das wäre analog auch auf den §188 anzuwenden, der auch eine wahre Tatsachenbehauptung unter Strafe stellen würde, wenn sie den Träger des „religiösen Bekenntnisses“ verspotten würde.

    aber ich höre sie schon: das ist jetzt selbstverständlich etwas ganz anderes, oder ?

    das ist doch überhaupt nicht zu vergleichen, leugnung von völkermord (würde der opfer etc.) und islamkritik (man kritisiert doch nur die ideologie, nicht aber die menschen) kann man doch nicht auf eine stufe stellen.

    sind sie etwa islamkritiker ?

  16. Natürlich gab es einen türkischen Völkermord an den christlichen Armeniern Anfang des 20. Jahrhunderts; Punkt!
    .
    Aber die strafrechtliche Verfolgung des Leugnens von Tatsachen lehne ich entschieden ab, denn Tatsachen können auch – wenn auch nicht in diesem Fall – eine ziemlich schwammige Sache sein und dass Behörden und andere staatliche Organe festlegen, was Tatsache ist und welche gegenteilige Meinung dann mit aller Macht des Staates verfolgt werden muss, öffnet Willkür letztendlich Tor und Tür.
    .
    Insofern empfinde ich schon die Strafbarkeit des Leugnen des Holocaust – wiewohl auch der eine Tatsache – als prinzipiell viel größere Gefahr als die Leugnung selbst. Mit solchen generellen Redeverboten wird nur die Büchse der Pandora in Punkto Zensur geöffnet.

    _________

  17. auch wenn er alle EU-Kommissarinnen samt Merkel vergewaltigt hätte

    Dann wäre eine Verhaftung auch nicht mehr nötig.
    Aber der sollte doch mal in die USA fahren und da gegen ein Gestezt verstoßen.

  18. @ Graue Eminenz

    ausgezeichnet geschrieben.

    Aber die strafrechtliche Verfolgung des Leugnens von Tatsachen lehne ich entschieden ab, denn Tatsachen können auch – wenn auch nicht in diesem Fall – eine ziemlich schwammige Sache sein und dass Behörden und andere staatliche Organe festlegen, was Tatsache ist und welche gegenteilige Meinung dann mit aller Macht des Staates verfolgt werden muss, öffnet Willkür letztendlich Tor und Tür.

    siehe z.b. katyn:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Massaker_von_Katyn

    In der DDR wurden Einwände gegen die offizielle Version als „faschistische Hetze“ verfolgt.[93] Die Pressezensur in der DDR regelte die Sprache der Medien zu Katyn bis ins Detail: Die Aussage „erschossen von den Nazis“ sei erlaubt, Datierung vor August 1941 sei verboten, polnische Häftlinge der Sowjetunion dürften nicht „Gefangene“ genannt werden.[94]

    Mit solchen generellen Redeverboten wird nur die Büchse der Pandora in Punkto Zensur geöffnet.

    genauso ist es. du kennst sicher J.S.Mill. falls aber nicht, sein buch „On Liberty“ ist sehr lesenswert.

    http://en.wikipedia.org/wiki/Freedom_of_speech

    In „On Liberty“ (1859) John Stuart Mill argued that „…there ought to exist the fullest liberty of professing and discussing, as a matter of ethical conviction, any doctrine, however immoral it may be considered.„[41] Mill argues that the fullest liberty of expression is required to push arguments to their logical limits, rather than the limits of social embarrassment. However, Mill also introduced what is known as the harm principle, in placing the following limitation on free expression: „the only purpose for which power can be rightfully exercised over any member of a civilized community, against his will, is to prevent harm to others.“[41]

  19. #28 kantata (08. Feb 2012 14:31) auch wenn er alle EU-Kommissarinnen samt Merkel vergewaltigt hätte

    Dann wäre eine Verhaftung auch nicht mehr nötig.
    Aber der sollte doch mal in die USA fahren und da gegen ein Gestezt verstoßen.
    ______________________________________________

    Auch dann würde Er höchstens aus dem Land
    gewiesen; Inhaber des diplomatischen Status
    – da kann amn einfach nichts machen.#
    Und das ist dem Herrn auch wohlbekannt!

  20. @ agentjoerg (14:50):

    Übrigens ist ja selbst in den USA die Redefreiheit zum Teil eingeschränkt: Sie kennen wohl auch das berühmte Beispiel davon, dass die generelle Redefreiheit nicht einschließt, in einem voll besetzten Kinosaal laut FEUER! zu rufen, oder?

    😉

    Aber das ist etwas völlig anderes, als irgendeinen Völkermord zu leugnen oder sonst was, was staatliche Autoritäten als zensurwürdig und deshalb unter strafrechtliche Verfolgung stellen wollten/konnten/sollten.
    _________

  21. #11 mich.emm

    Was würden Sie denn davon halten, wenn man sie in einer der neuen arabischen „Demokratien“ verurteilt, weil Sie die „Schuld der Juden“ leugnen? Oder den Völkermord der USA an den Afghanen? Oder die permanenten Menschenrechtsverletzungen in Deutschland?
    Ich will das nicht gleichsetzen, aber „Fakten“ sind sehr häufig politisch und Ideologisch motiviert. Wo wollen Sie die Grenze setzen?

  22. Die Zwerge in der Schweiz und die Gartenzwerge in Brüssel und Berlin würden sich niemals getrauen, einen türkischen Minister zu verhaften, auch wenn er alle EU-Kommissarinnen samt Merkel vergewaltigt hätte.

    Und wer stellt das dumme Dauergrinsen von Merkel ab?

  23. Genozidleugnungsgesetz als Chance begreifen.
    😀

    Klar, dass Bagis solche netten national-islamischen Gesetze wie den Straftatsbestand der „Beleidigung des Türkentums“ überall dort sehen will, wo Türken leben.

    Man kann ihn zwar wegen seinem Standpunkt zu Völkermorden für ein Schloch halten, aber er kommt seinem Wählerauftrag und seinem Amtseid wenigstens nach:

    „Ich gelobe….alles zum Wohl der Türkei und der Türken…“

    Wo kämen wir denn hin, wenn sich die Neo-Osmanen nicht mehr als untadelige Bessermenschen hinstellen können sondern im Gegenteil die Büsserkappe verpasst bekommen, wenn sie mal wieder Bevorzugung fordern und zur Bekräftigung mit der Nahssi- und Türkenhasser-Keule wedeln?

    Zum Thema Wählerauftrag und Amtseid können sich unsere Führungspolitiker also sowohl von Bagis als auch von Erdolf eine Scheibe abschneiden.

    —————————–

    #33 mabank (08. Feb 2012 15:05)

    Ich bin zwar nicht gefragt, aber ich würde die Grenze bei den Fakten ziehen.

    Ein Faktum kann nie ideologisch verfälscht werden, wenn man den Ideologen von Anfang an die Möglichkeit nimmt, falsche Fakten zu erschaffen.

    Millionen ermordete Juden = Fakt

    Milionen ermordete Armenier = Fakt

    Deutschland wurde nach WK2 nicht von Türken aufgebaut = Fakt

    Gesetze zum Schutz der Fakten dienen dazu, Fakten- und damit Geschichtsverfälschung und andere Verfestigungen von Unwahrheiten zu verhindern.

    Der Meinungsfreiheit ist Genüge getan, wenn man seine Meinung zu den Fakten frei sagen darf.
    Ein kleiner, aber doch gravierender Unterschied.

  24. #2 Ausgewanderter   (08. Feb 2012 12:50)
     
    der Türke zeigt das wahre Gesicht der Türken

    ***************
    Dem hat es in Davos einfach ein bisschen auf den Kopf geschneit!

    Dafür bringen wir Islamkritiker halt Fakten und Zahlen, z.B. von CSI zusammengestellt:

    http://www.csi-schweiz.ch/tuerkeireise2.php

    Gefährlicher als das Erdbeben: Christsein in der Türkei

    1894–1896 Ermordung von (je nach Quelle) 80 000 bis 300 000 armenischen Christen.
    1909/10 Ermordung von ca. 50 000 armenischen Christen, teils durch Massaker, aber auch mit künstlich erzeugten Hungersnöten.
    1913 Vertreibung von bis zu 400 000 orthodoxen und katholischen Bulgaren aus den anatolischen Gebieten während des Zweiten Balkankrieges.
    1915–1917 Ermordung von (je nach Quelle) 600 000 bis 1,5 Millionen armenischen Christen. Massenmorde auch unter Aramäern und den sogenannten Pontosgriechen.
    1922/23 Vertreibung von 1,25 Millionen griechisch-orthodoxen Christen nach Griechenland, Zehntausende wurden dabei ermordet.
    1955 Pogrom von Istanbul, Mord und Vertreibung Tausender

    Auf dass dann viele ungläubige Touristen auch in diesem freundlichen Land ihre Ferien verbringen!

  25. @ nicht die mama

    Ein Faktum kann nie ideologisch verfälscht werden, wenn man den Ideologen von Anfang an die Möglichkeit nimmt, falsche Fakten zu erschaffen.

    falsch. fakten können sehr wohl aus ideologischen gründen verfälscht werden. siehe z.b. katyn:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Massaker_von_Katyn

    In der DDR wurden Einwände gegen die offizielle Version als „faschistische Hetze“ verfolgt.[93] Die Pressezensur in der DDR regelte die Sprache der Medien zu Katyn bis ins Detail: Die Aussage „erschossen von den Nazis“ sei erlaubt, Datierung vor August 1941 sei verboten, polnische Häftlinge der Sowjetunion dürften nicht „Gefangene“ genannt werden.[94]

    auch das folgende ist m.M.n. falsch, denn wer definiert, was „faktum“ ist ?

    Gesetze zum Schutz der Fakten dienen dazu, Fakten- und damit Geschichtsverfälschung und andere Verfestigungen von Unwahrheiten zu verhindern.

    Graue Eminenz hat das sehr gut geschrieben:

    dass Behörden und andere staatliche Organe festlegen, was Tatsache ist und welche gegenteilige Meinung dann mit aller Macht des Staates verfolgt werden muss, öffnet Willkür letztendlich Tor und Tür.

  26. Minister gelten als Regierungsmitglieder als diplomatisch immun.

    Was sie ihrerseits verpflichtet sich nicht in die Landespolitik einzumischen. …

    Ein solches Verfahren hat in der Regel die Aberkennung des Diplomatenstatus zur Folge und zwar nicht im Rahmen des Verstoßes gegen das Genozid-Verleumdungsgesetz, sondern weil er durch provokantes öffentliches Verstoßen gegen das Gesetz Landespolitik machen will.

  27. Der Schutz der diplomatischen Immunität bezieht sich aber nur auf das Amt und nicht auf Herrn Bagis persönlich.
    Alle EU-Staaten könnten in zeitgleich zur „persona non grata“* erklären. Dann wäre er für die türkische Regierung relativ nutzlos und würde gefeuert. 🙂

    * Das ist wie Köln-Kalk Verbot nur größer!

  28. #38 agentjoerg (08. Feb 2012 16:05)

    Man kann natürlich jedes Gesetz missbrauchen und beugen, siehe auch unser Asylgesetz oder das EU-„Recht“.

    So eine Regierung verfälscht dann aber die Fakten so oder so in die gewünschte Richtung und ist dann ein Regime und keine Demokratie, sollte also nicht als Massstab gelten.

    Um bei Katyn zu bleiben…was wäre aus der Katyn-Lüge geworden, wenn damals ein Gesetz gegen Faktenverfälschung existiert hätte?
    Hätte sich diese Lüge dermassen verfestigen können?

    Vielleicht ja, aber sicher nicht so leicht, wie es ohne Gesetz passierte.

  29. Größenwahnsinniger, pathologischer Nationalismus bei den Türken. Nichts gelernt seit dem Ende des 1. WK nebst türkischen Völkermord.

  30. nicht die mama (16:30):
    >>Man kann natürlich jedes Gesetz missbrauchen und beugen, siehe auch unser Asylgesetz oder das EU-”Recht”. So eine Regierung verfälscht dann aber die Fakten so oder so in die gewünschte Richtung und ist dann ein Regime und keine Demokratie (…)<<

    Du sagst es!
    .
    Und damit eine Regierung eben auch nicht die Demokratie abschaffen kann, darf es ihr und staatlichen Behörden nicht erlaubt sein, irgendeine Meinung strafrechtlich zu verfolgen. Denn ob diese Meinung „wahr“ oder „falsch“ ist, kann einfach nicht in der Obhut staatlicher Behörden liegen, wenn sie daraus in Konsequenz strafrechtliche Verfolgung vom Stapel lassen können. Ich lehne mich da ganz eng an die amerikanische Auffassung von Free Speech an, die ein purer Ausfluss der Aufklärung ist.
    .
    Ließ doch bitte einfach mal auf die Schnelle (und gut leserlich sowie leichgängig) diese Ausführung dazu (erspart mir Worte):

    http://usaerklaert.wordpress.com/2006/11/22/free-speech-teil-1-warum-die-usa-holocaust-leugner-schutzen/

    _________

    🙂

  31. Der Mann leidet wohl an Morbus Basedow; er hat offenbar keinen geregelten Hormonhaushalt. Das mit den Hormonen kennen wir ja von unseren wilden Jungs aus der U-Bahn.Ich meine die Männer, die zwei Beine und zwei Arme haben und meist ein Jahr nach der Tat von der Polizei verzweifelt gesucht werden.

    Übrigens: der Kalif vom Bosporus unterliegt nicht automatisch der Immunität. Dies ist nur der Fall, wenn er in offizieller Mission in der Schweiz ist. Wenn er z.B. im Urlaub die Westprovinzen des türkischen Kalifats mit seiner Frau bereist, kann er sehr wohl festgenommen werden.

    @kewil:
    Die Schweizer („Zwerge“)haben schon einmal im Gaddafi-Fall Rückgrat bewiesen. Von unseren großmäuligen „Doitschen“, die tumb sind wie die Schafe und ständig ihre Metzger weiterwählen, kann man das nicht sagen.

    Übrigens falls jemand nicht weiß, was Basedow ist:

    http://www.wdr3.de/fileadmin/user_upload/Sendungen/Zeitzeichen/2009/Beitragsbilder/Maerz_09/090328-Basedow-WDR3.jpg

    Gluppschauge in den DTN:

    „Kommt und holt mich”

    Ich denke wir sollten niemand mehr von denen holen. Unsere Gefängnisse sind schon voll genug.

  32. @ nicht die mama

    Man kann natürlich jedes Gesetz missbrauchen und beugen

    weshalb die gründungsväter der USA auch folgendes in die verfassung geschrieben haben:

    http://en.wikipedia.org/wiki/First_Amendment_to_the_United_States_Constitution

    Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the Government for a redress of grievances.

    interessant auch das folgende:

    http://en.wikipedia.org/wiki/Freedom_of_speech

    „The Internet is a far more speech-enhancing medium than print, the village green, or the mails. Because it would necessarily affect the Internet itself, the CDA would necessarily reduce the speech available for adults on the medium. This is a constitutionally intolerable result. Some of the dialogue on the Internet surely tests the limits of conventional discourse. Speech on the Internet can be unfiltered, unpolished, and unconventional, even emotionally charged, sexually explicit, and vulgar – in a word, „indecent“ in many communities. But we should expect such speech to occur in a medium in which citizens from all walks of life have a voice. We should also protect the autonomy that such a medium confers to ordinary people as well as media magnates.

  33. Ach ja, die Herren Türken sind immer ganz stark, wenn sie sich daheim oder fünf gegen einen ganz sicher fühlen. Maulhelden.

  34. @ #10 johann

    Berlin: Die Verlängerung der Probezeit an den Gymnasien wird zum Problem: Obwohl bei schätzungsweise 1000 Siebtklässlern schon jetzt feststeht, dass sie für diese Schulform ungeeignet sind, müssen sie auf den Gymnasien bleiben, weil die Sekundarschulen jetzt keine Plätze frei haben.

    Und so was Ähnliches erwartet uns dann auch, wenn endültig überall die Hauptschule abgeschafft worden ist, wie? Aber wir können ja alles einmal im Kreis umbenennen, damit’s nicht so auffällt. Und fünf Jahre später noch mal, ab dann alle fünf Jahre per Gesetz.

  35. Kewil……….

    Zwerge, lass doch mal diese Art der Polemik.

    Immerhin hat man hierzulande auch mal einen gaddafi Sohn verhaftet.

    Also der mann wird bei einem genügenden Tatverdacht unter Umständen zur „Persona non Grata“ erklärt.
    Si macht man das in der schweiz

  36. Im Prinzip ist es ganz einfach: Frankreich kann auf Grund seiner Gesetzt einen Internationalen Haftbefehl ausstellen und dann ist es Schluss mit lustig.

    Polen stellt 1/3 aller internationalen Haftbefehle in der gesamten EU aus: wegen überzogener Konten, wegen Unterhaltschulden säumiger Väter, wegen Ladendiebstahl, sebst wegen unbezahlter Parkstrafen usw.

    Mal sehen, was der großkotzige Türkenpräser dann macht… seine Diplomaten kann er ja nicht mehr aus Frankreich abziehen, die sind eh alle schon weg

    Andre1

  37. Nochmals, schiefgegangen…….

    also.

    Kewil……

    Zwerge, ……lass doch mal diese Art der Polemik.

    Immerhin hat man hierzulande auch mal einen Gadaffi Sohn verhaftet.

    Also der Mann wird bei einem genügenden Tatverdacht unter Umständen zur “Persona non Grata” erklärt.
    So macht man das in der Schweiz.

    èber Immunität verfügt der mann so oder so, aber er kann nicht mehr einreisen, das wird so eine hyperempfindliche Türkenseele weit mehr kränken wie manch anderes.

    Die kommen nämlich sehr gerne in die Schweiz, zum Beispiel für medinzinische behandlungen usw.

    Zudem droht dem mann eine Schengener Einreisesperre. Die wird man ür so einen unwichtigen Fall nie verhängen, sollte er aber auch noch in Frankreich seine Äusserungen wierderholen, könnte dieses doch am Horizont aufleuchten.

    Das wird den Mann durchaus beschäftigen, gerade weil er selber genau weiss das er im Unrecht ist.

    XY

  38. Der herr mit den Froschaugen plustert sich doch nur auf, weil er genau weiß, daß ihn niemand für seine Worte zur Rechenschaft ziehen kann.
    Sollte es, wider Erwarten, doch passieren, wird das große Lamentieren beginnen.
    Eventuell würde die Türkei sogar mit ernsten Sanktionen drohen.

    Ach ja, richtig.

    Da war doch noch etwas mit ernsten Sanktionen gegen Frankreich. Kam da noch etwas ?
    Etwa eine Dönersperre oder eine Ayranknappheit ?
    Oder war es wieder einmal nur die übliche Aufplusterei dieser Leute ?

  39. @ #54 Bartholomaeus

    Da war doch noch etwas mit ernsten Sanktionen gegen Frankreich. Kam da noch etwas ?Etwa eine Dönersperre oder eine Ayranknappheit ?
    Oder war es wieder einmal nur die übliche Aufplusterei dieser Leute?

    Nichts kam. Die Türkei ist nichts anderes als die Fortsetzung des Osmanischen Reiches – der kranke Mann am Bosporus.

    Die Krankheit hat sich als einziges an diesem lebenden Leichnam weiter entwickelt. Die glorreiche Vergangenheit der blutigen Eroberungen, Versklavungen, Pfählungen, Knabenlesen usw… hat man verleugnet, jetzt ist nur noch Totenstarre übrig und blutiges Ausspucken des Ekels an der eigenen Vergangenheit, aber nicht als wenigstens scheinbare Reue, sondern nur als verrotztes Weinen über die angebliche Unterdrückung durch die früher Unterdrückten.

  40. Fensterzu (21:53)
    >>Nichts kam. Die Türkei ist nichts anderes als die Fortsetzung des Osmanischen Reiches – der kranke Mann am Bosporus. Die Krankheit hat sich als einziges an diesem lebenden Leichnam weiter entwickelt. Die glorreiche Vergangenheit der blutigen Eroberungen, Versklavungen, Pfählungen, Knabenlesen usw… hat man verleugnet, jetzt ist nur noch Totenstarre übrig und blutiges Ausspucken des Ekels an der eigenen Vergangenheit, aber nicht als wenigstens scheinbare Reue, sondern nur als verrotztes Weinen über die angebliche Unterdrückung durch die früher Unterdrückten.<<

    Was tatsächlich der Fall ist, kann man wohl nicht in treffendere Worte fassen, als somit.

    ____________

  41. #11 mich.emm (08. Feb 2012 13:11)

    #2 Ausgewanderter (08. Feb 2012 12:50)

    Ist ne alte Laier. Meinungsfreiheit gilt nicht unendlich, und das ist auch gut so. Delikte wie Beleidigung, Betrug, etc, sind alles Einschränkungen der Meinungsfreiheit.

    Mag sein, aber ist die Meinungsfreiheit auch.

    Und die Vergleiche hinken mächtig.

    Beleidigungen sind ehrverletzend und deswegen verboten (gilt ebenso für die anderen genannten Tatbestände).

    Wie hier nun ausgerechnet der Betrug rein passen soll, erschließt sich mir nicht. Schutzgut beim Betrug ist das Vermögen, nicht das Lügen. Es darf gelogen werden, daß sich die Balken biegen. Nur wenn am Ende eine Vermögensverfügung nebst rechtswidriger Vermögensvorteil stehen, dann ist es strafbar (auch der Versuch in der „Absicht“, also final handelnd).

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