zwangsheiratch.jpgEin Türke musste im Jahr 2006 die Schweiz verlassen, weil er seine Tochter zwangsverheiratet hat. Jetzt darf der Mann laut Bundesgerichtsurteil wieder in die Schweiz zurückkehren. Ein frauenfeindliches Urteil, das für internationales Aufsehen sorgen wird. Das Bundesgericht hat entschieden: „Eine arrangierte Ehe ist keine Zwangsheirat“.

Abdil E. – ein Moschee-Vizepräsident – lebte seit 1980 in der Schweiz und brauchte bis zu seiner Ausreise immer noch einen Dolmetscher, da er kein Deutsch lernen wollte. In der Schweizer Presse wurde seine baldige Rückkehr unterschiedlich wahrgenommen, über den Fall berichtet ebenfalls Side Effects.

Der Blick schreibt davon, dass die Tochter Angst vor einer Rückkehr des Vaters habe:

1995 fängt Abdil E. plötzlich an, seine Familie streng religiös zu führen. Er gibt seinen Töchtern islamische Namen und schickt sie in den Koran-Unterricht.

Weil er die Mädchen nicht ins obligatorische Schullager gehen lässt, wird der Vater gebüßt.

Dann zwingt Abdil E. seine älteste Tochter, in der Türkei einen Landsmann zu heiraten. Ein paar Monate später, zurück in der Schweiz, flüchtet die heute 22-Jährige im Mai 2006 in Todesangst auf einen Polizeiposten in St. Gallen.

Ihr Vater und ihr Ehemann wollten sie töten. Die junge Türkin zeigt ihre Eltern und ihren Ehemann schließlich wegen Drohung und Nötigung an. …

Die Tochter will keinen Kontakt mehr zu ihrem Vater. Bald ist er aber wieder zurück in der Schweiz. Was ist dann? Sie hat Angst.

Im Tagblatt hingegen wird die Tochter sogar der Falschaussage bezichtigt und so zitiert, als hätte sie nichts gegen eine Einreise des Vaters. Der Vater erscheint hier als „herzensguter Mensch“, der jahrelang in Schichtwechsel mit seiner Frau gearbeitet haben soll, bis sie gehbehindert wurde. Er kümmerte sich um den Haushalt und die beiden lebten von der Invalidenrente.

Das Tagblatt schreibt über Zwangsheiratsvorwürfe der Tochter:

Jetzt löst sich die spektakuläre Version der Geschichte in Luft auf. Der Vater darf zurück in die Schweiz. Die Strafbehörden hatten zunächst wegen Todesdrohungen, Vorbereitungshandlungen zur Freiheitsberaubung, Zwang zur Verlobung und Heirat sowie anderen nötigenden Handlungen ermittelt. Außer vergleichsweise harmlosen Nötigungsvorwürfen, die geringe Strafen zur Folge hätten, ist nichts mehr davon übrig. „Und selbst das trifft nicht zu“, sagt der Anwalt des Vaters. …

Der Anwalt ist zufrieden, weil „die Rechtswege funktioniert haben und die ungerechte Verurteilung korrigiert wurde“.

Wurde hier etwa Druck auf die Tochter ausgeübt?

Was beabsichtigt das Bundesgericht mit seinem Urteil? Will es Zwangsheiraten gutheißen? Wird die Scharia bald über Schweizerisches Recht gestellt oder muss sich das Schweizerische Recht an die Scharia anpassen?

Bundesgerichtsurteile sind praktisch unumstößliche Präzedenzfälle. Als letzte Hoffnung bleibt, dass die das St. Galler Ausländeramt, das den Mann damals ausgewiesen hatte, den Fall weiterzieht und das Bundesgericht gezwungen wird, sein Urteil zu revidieren.

(Spürnasen: Roman und Herakleitos)

Like
Beitrag teilen:
 

25 KOMMENTARE

  1. Das Bundesgericht hat entschieden: “Eine arrangierte Ehe ist keine Zwangsheirat”.

    Völlig korrekt. Die Tochter kann ja leicht dem Zwang entkommen.

    Sie kann sich aufhängen, das bringt allerdings Schande über die Familie.

    Sie kann sich wie viele ihrer Vorbilder aus ähnlichen Gründen mit einem Sprengstoffgürtel vorzugsweise in Kindergruppen in die Luft sprengen. Problem gelöst – Ehre der Familie erhöht.

  2. Sollte man den seitlich wegknickenden eidgenössischen Angstappeasementkuschelbundesrichtern nicht einen Kompass und Gebetsteppich für ihre zukünftigen gemeinsamen Gebete mit den Arschhochbetern spendieren?

  3. OT: Mohammed war ein fröhlicher Mensch
    Mohammed war nicht nur Begründer des Islam, sondern auch ein Liebhaber von Satire. Auf ihn geht eine muslimische Tradition des Witzes und des Humors zurück, für die selbst Mohammed nicht als unantastbar galt. Heute allerdings scheint die Zeit der Satire in der muslimischen Welt zu Ende zu sein.

    Der Autor ist ex- DKP und Islam- Konvertit, also Spucktüte bereithalten…

    http://www.welt.de/politik/article1785735/Prophet_Mohammed_war_ein_Scherzbold.html

  4. Das Arrangieren von Ehen alleine ist nicht strafbar. Sonst dürften schließlich alle Ehevermittlungsinstitute zumachen.

    Wenn allerdings eine Ehe unter Zwang „arrangiert“ wird, ist diese arrangierte Ehe eben eine Zwangsehe.

    Ist doch eigentlich ganz einfach?!!!!!

  5. Eine arrangierte Ehe schliesst sicher keinen Sex ein, sonst könnte man das ja auch staatliche Beihilfe zur Vergewaltigung nennen.

  6. #6 Templar
    Also, man darf folglich Satire machen, sie darf an Schärfe aber keinen Witz auf der Hörzu-Kinderseite übersteigen. Klasse, noch ist Europa nicht verloren.

  7. An PI
    Jüdisches Kunstwerk in Mönchengladbach im Stile von Beuys Fettecke oder Badewanne von der Stadt „entsorgt“!
    Mönchengladbach
    Stadt will nicht für „entsorgte“ Kunst zahlen
    Wolfram Kastner schuf für eine Ausstellung im Alten Museum in Mönchengladbach eine Installation aus weiß bemalten Koffern. Diese sollten an die Ermordung der Juden erinnern. Nach Ausstellungsende wurde das Kunstwerk „entsorgt“ und der Künstler forderte Entschädigung. Die Stadt sieht das anders…

    http://www.welt.de/kultur/article1782137/Stadt_will_nicht_fuer_entsorgte_Kunst_zahlen.html#article_readcomments

  8. Mir ist schlecht.

    Hier wurde bestimmt nicht nur Druck auf die Tochter ausgeübt, sondern auch auf Politiker und wahrscheinlich auch auf die Richter. Oder wie darf dieser Absatz verstanden werden?

    „Selbst ein «Club» im Schweizer Fernsehen widmete sich darauf dem Thema Zwangsheirat und Ehrenmord. Auch Regierungsrätin Karin Keller-Sutter nahm daran teil. Später musste sie deswegen auf Betreiben des Anwaltes des Vaters der angeblich zwangsverheirateten Frau in den Ausstand treten und den Fall an Regierungskollegin Heidi Hanselmann abgeben.

  9. #D.N.Reb

    Auch eine arrangierte Ehe schließt Sex ein, sonst wäre sie ja keine Ehe.

    Allerdings besteht ein großer Unterschied, ob das Arrangement mit nicht erzwungener Zustimmung der Verheirateten zustandekam, also freiwillig

    oder diese angebliche Freiwilligkeit erzwungen wurde. Wenn und falls dieser Zwang ausgeübt wurde, ist die Ehe eine Zwangsehe und die Heirat eine Zwangsheirat.

    Es besteht doch ein Unterschied, ob ich eine Ehe über z.B. ein Institut oder wie in China über einen Ehevermittler arrangieren lasse, das ganz freiwillig

    oder ob ein liebender Daddy mit unverhohlenen Drohungen gegen Leib und Leben die Zusage zu einem Arrangement erzwingt.

  10. Was damals geschah:

    Ausschaffung wegen Drohung nach Zwangsheirat

    Vorgehen gegen Türken in St. Gallen

    St. Gallen, 22. Mai. (sda) Ein 25-jähriger Türke hat seine im Kanton St. Gallen lebende Frau mit dem Tod bedroht, weil sie ihn nach der Zwangsheiratnicht als Ehemann akzeptierte. Nun haben die Behörden den Mann sowie den Vater der Frau ausgeschafft. Der Ehemann wurde mit einem fünfjährigen Einreiseverbot belegt, wie die St. Galler Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte. Der 46-jährige Vater der Frau, der eine Niederlassungsbewilligung hatte und laut dem Chef des Ausländeramts treibende Kraft in dem Konflikt war, darf für zehn Jahre nicht mehr in die Schweiz einreisen. Die 21-jährige Türkin hatte vor zwei Wochen
    bei der Kantonspolizei gegen ihren Ehemann und ihre Eltern Strafanzeige wegen Drohung und Nötigung erstattet. Die Frau war vor einem Jahr in der Türkei gegen ihrenWillen verheiratet worden. Nach der Rückkehr in die Schweiz verlangte die Familie von ihr, alles Nötige für die Einreise des Ehemanns zu veranlassen. Dieser traf im April 2006 ein und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung. Doch die Frau weigerte sich, die Ehe zu leben. Darauf soll ihr der Ehemann mit dem Tod gedroht haben. Laut Staatsanwaltschaft kam es auch zu
    Nötigungen seitens der Familienangehörigen. Man habe die Drohungen sehr ernst genommen,
    zumal der Ehemann in seiner Heimat wegen eines gravierenden Gewaltdelikts vorbestraft sei. Nicht gelebte Ehen würden «in fundamental islamischen Kreisen als schwere Verletzung der Familienehre angesehen», schreibt die Staatsanwaltschaft. Es bestehe die Gefahr eines «Ehrenmords». Zum Schutz der Frau und wegen Verdunkelungsgefahr nahm die Staatsanwaltschaft den Vater und den Ehemann vorübergehend in Untersuchungshaft. Anschliessend verfügte das Ausländeramt die Ausweisung der beiden und schaffte sie in die Türkei aus. Allfälligen Rekursen wurde dabei die aufschiebende Wirkung entzogen. Das Verwaltungsrechtspflegegesetz sieht dies zum Schutz von gefährdeten Personen vor.
    Gegen weitere Familienangehörige prüft das Ausländeramt fremdenpolizeiliche Massnahmen.
    Laut Amtsangaben befinden sich die Mutter und zwei Schwestern der Frau im Kanton St. Gallen.
    (NZZ, 22.05.06)

  11. Arrangiert ist nicht Zwang. Aber des weiteren denke ich, dass die Frau gebrieft wurde. Wenn sie kippt – was soll der Staat dann tun?

    Schlimm ist etwas anderes: Mangelnde Integration ist kein Grund zur Ausweisung. (Rechtlich auf dieser Ebene richtig entschieden, aber dennoch problematisch)

  12. die schweiz heisst nicht deutschland.
    in deutschland spricht man deutsch.
    in der schweiz spricht man, ???

    also zwei väter haben sich arrangiert, ohne die braut zu fragen. das ist kein zwang, dass nennt man „zürcher hochzeit!“
    wenn man in der schweiz jemand entführt, dann nennt man das: „er hat ihn arrangiert“
    in der schweiz kennt man das wort gewalt nicht. ein ehrenwerter richter.

  13. @#6 Templar

    (11. Mrz 2008 13:59)

    Der Autor ist ex- DKP und Islam- Konvertit, also Spucktüte bereithalten…
    http://www.welt.de/politik/article1785735/Prophet_Mohammed_war_ein_Scherzbold.html

    zu Peter Schütts Islam-Bekenntnis eine Replik von Said:

    Warum muss es immer eine Religion sein? Eine Antwort auf Peter Schütt
    „Du verteidigst einen Islam, der nur in Deinem Hirn existiert“
    http://www.welt.de/welt_print/article1174240/Du_verteidigst_einen_Islam_der_nur_in_Deinem_Hirn_existiert.html

  14. Leseprobe aus: Die fremde Braut, von Necla Kelek

    … Die Braut (Leman) wurde tränenreich verabschiedet und allein in die mitgebrachte Pferdekutsche gesetzt. Sie kam erst drei Monate später wieder bei ihren Eltern zu Besuch, um ihre Aussteuer abzuholen und den Eltern zum Dank für ihr Leben die Hände zu küssen. Im Haus des Bräutigams dagegen war alles für ein großes Fest vorbereitet. Eine Kapelle spielte, eine große Tafel für das Festessen war aufgebaut, und Verwandte, Nachbarn und Freunde feierten und tanzten.

    Irgendwann wurde von den ältesten Verwandten die Braut ins Haus geführt. Man hatte ihr ein großes rotes Tuch über den Kopf gezogen, sodass niemand ihr Gesicht sehen konnte. Nur die Kinder versuchten, den Schleier zu lüften, um herauszubekommen, ob die Braut auch schön war und weinte. Man erwartete, dass sie vor Trauer über den Verlust ihrer Familie weinte. Freude wäre eine Ungehörigkeit gewesen, ein Ausdruck von Fitna, sexueller Unruhe.
    Leman hatte Angst. Vor allem vor ihrem Mann, den sie nicht kannte. Ein Mann mit Schnurrbart, der schon eine Frau verstoßen hatte und der ihr Schmerzen zufügen würde. Das wusste sie. Das hatte man ihr gesagt. Aber sie war zu neugierig, um zu weinen. An der Hochzeitsfeler nahmen weder sie noch irgendjemand von ihrer Familie teil. Das Fest war ein Fest der Familie des Bräutigams.
    „Die Hochzeitsnacht und ein Fluch“

    Leman wurde in das gemeinsame Zimmer gebracht, in dem sie künftig mit ihrem Mann leben sollte. Vor der Tür standen die Sadic, Frauen, die auf das Laken warteten, mit dem sie ihre Unschuld beweisen musste. Sie nahm den Schleier ab, trat in den Raum, der holzgetäfelt war wie alles im Haus. Sie sah ein großes Bett, mit vielen Sitzkissen und schönen Teppichen. Man ließ sie allein in dem Raum und sagte ihr, sie solle sich »vorbereiten“. Sie wusste nicht, worauf, und verspürte nur Furcht, denn über das, was in der Hochzeitsnacht geschehen würde, hatte sie die schrecklichsten Dinge flüstern gehört. Immer war dabei von Schmerzen die Rede gewesen. Leg dich hin und bete, hatte man ihr geraten, und sie damit zu trösten versucht, dass jede Nacht einmal vorüberginge.
    Auf einem Tisch am Fenster stand eine Obstschale. Vor lauter Aufregung hatte sie seit Tagen nichts Richtiges gegessen, und nun war sie hungrig. Sie nahm sich einen Apfel und beobachtete durch das Fenster, das auf den Hof hinausging, wie unten getanzt wurde. So bemerkte sie nicht, dass Duran ins Zimmer trat. Als er sie am Fenster in ihrem Brautkleid stehen sah, den angebissenen Apfel in der Hand, ging er auf sie zu, holte aus und schlug ihr mit der flachen Hand ins Gesicht. »Wage es nie wieder, ohne zu fragen irgendetwas in diesem Hause zu nehmen! ~< Der Apfel fiel auf den Boden. Leman war starr vor Schreck und Entsetzen. Buchstäblich mit einem Schlag endete die Zeit der Unbeschwertheit. Sie war allein mit diesem fremden Mann in einem fremden Haus. Ihre Wange schmerzte. War es das, was die Freundinnen gemeint hatten, als sie von Schmerzen sprachen? Sie wusste es nicht. Sie sah ihm ins Gesicht. Er trat schweigend auf sie zu, riss ihr das Kleid vom Körper und drängte sie zum Bett. Es würde schon seine Richtigkeit haben, sagte sie sich, das ist mein Kismet. Ihr Mann begann mit der »Arbeit«, wie sie mir später sagte. Und Leman schrie das erste Mal um ihr Leben.
    Sie empfand nichts als Schmerz, einen lebenslangen Schmerz, der nur auszuhalten war, indem sie diesen Mann verfluchte.

    Dreißig Jahre lang hat sie ein Stoßgebet zum Himmel geschickt, auch noch in Deutschland. Wenn sie meinem Vater morgens die Schuhe band, bevor er aus dem Haus ging, murmelte sie vor sich hin: »Möge Allah mir deine Leiche bringen.«

  15. Noch heute verbringen 1000de Importbräute nicht nur in Deutschland ein Leben in den 4 Wänden der kleinen Wohnungen.

    Sie sprechen kein Deutsch und haben das Straßenende noch nie gesehen.

    Sie haben auch nichts zu sagen…

  16. Von der eigenen Familie verraten.
    Vom Ehemann misshandelt.
    Vom Gesetzgeber einen Tritt in den Arsch.
    Fazit: lieber Kopftuch an und Schnauze halten!
    Wen wundert es das noch?
    Diese bedauernswerten Frauen sind der Schlüssel
    und das ist auch vielen nicht unbekannt.
    Warum sonst lässt man so etwas zu?
    Es gäbe keinen Grund der nicht abfällig wäre und er würde das Ziel verfehlen.
    Es gibt nur einen Grund….die Muselmänner sollen sich wohl fühlen.
    Stellt euch nur mal vor, diese Frauen hätte Rechte die sie wahrnehmen könnten.
    Iss klar….die bietet der Staat (fadenscheinig).
    Aber er bietet diesen Frauen keine Sicherheit.

  17. Ohne genaue Informationen aus den Gerichtsakten sind dieser Artikel und die Kommentare nur dumme Spekulationen und Geschwätz.

  18. Ist doch nicht wirklich traurig!

    Ist doch eigentlich mehr Ekelhaft. Oder täusche ich mich da?

    Hab wirklich so ein Ekelgefühl plötzlich, sorry Leute…….

  19. ………….. “Eine arrangierte Ehe ist keine Zwangsheirat”

    Solange die Braut nicht mit vorgehaltener Flinte vor den Traualtar geschleppt wird, kann man anscheinend nicht von Zwang sprechen.

  20. @16fingers

    Na klar, musste ja sein, dass einer wieder alles zu relativieren versucht… „war doch sicher alles nicht so schlimm, die bösen, bösen Richter, der arme Ausländer, der nach 28 Jahren immer noch kein Deutsch spricht, das ist klare Integrationsverweigerung der Schweizer, etc.“

    Meiner Meinung nach ist schon die Tatsache, dass er nach 28 Jahren in der Schweiz immer noch nicht die Landessprache sprechen kann und die Schweizer Sitten ablehnt, Grund genug dafür, ihn in seine Heimat zurückzuschicken. Der Rest ist das Tüpfelchen auf dem i.

    Aber anscheinend scheint die oft so gelobte Heimat des Typen nicht ganz so toll zu sein. Ist dort eventuell die IV-Rente nicht so hoch? Nachfolgeartikel in der Blick-Zeitung:

    Mein Mann ist schon nächste Woche wieder da

    Immerhin sind die Leserkommentare unter dem ersten Artikel mehrheitlich klar gegen diese Entscheidung. Aber was hilft das, wenn die Richter eh machen, was sie wollen?

Comments are closed.