Schlossgarten Stuttgart300 Meter von meiner Wohnung entfernt spielten sich am Freitag Abend grausige Szenen ab. Erstaunlich ist, dass einige Medien die Nationalität des Mörders, der ein Albaner ist, erwähnen. Andere wiederum sprechen von „Jugendlichen“. Der SWR als einzige Quelle gibt an, dass das Opfer ein „Deutsch-Kurde“ ist. Anscheinend fiel er im allgemeinen Chaos der Auseinandersetzung zwischen einer albanischen und einer deutschen Gruppe zum Opfer.

In der zentralen Einkaufsstraße Stuttgarts, der Königstraße, und dem angrenzenden Schlossgarten (Foto) sind insbesondere am Wochenende die Gangs unterwegs. Frauen und einzelnen Personen ohne Kampfausbildung ist der Aufenthalt im Schlossgarten in abendlichen und nächtlichen Stunden dringend abzuraten.

Hier Auszüge des SWR-Berichts:

Nach bisherigen Ermittlungen stach ein 16-jähriger Albaner einem gleichaltrigem Schüler mit einem Messer in die Brust. Das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt in eine Klinik eingeliefert und verstarb wenig später. Das Opfer ist Deutscher kurdischer Abstammung. Die Obduktion der Leiche soll noch heute stattfinden.

Der mutmaßliche Täter flüchtete vom Tatort, wurde aber heute Morgen von der Polizei im Stadtteil Bad Cannstatt festgenommen. Er verweigerte zunächst jedoch die Aussage. Tatmotiv könnte möglicherweise die Beleidigung eines Mädchens gewesen sein.

(Beitrag: Marquis, Spürnase Babel)

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93 KOMMENTARE

  1. OT: Dänemark nach den Wahlen

    Nachdem Dänemark nun

    http://kewil.myblog.de/kewil/art/223326080

    wieder eine konservative und einwanderungskritische Regierungsmehrheit hat, wollen rote Aktivisten die Mehrheit einfach kaufen. Kann die VKO-mehrheit [Venstre, Konservative, Dansk Folkeparti] weggekauft werden? Fünf freunde haben eine Internetseite eingerichtet

    http://www.flytetmandat.dk/

    wo die Dänen zwischen 100 und 500 kronen [12 bis 60 euro] spenden können für den ersten Folketingspolitiker, der den VKO-block verlässt und damit die Mehrheit zerstört. Die Versprechen für Spenden laufen ein.

    http://jp.dk/indland/indland_politik/article1171814.ece

  2. So etwas muss unter „Reibungsverluste“ verbucht werden.

    Frei nach Sharia-Luise Beck: Das müssen wir aushalten“.

    So lange es sich auf diese Kreise beschränkt, kein Problem.

  3. Frauen und einzelnen Personen ohne Kampfausbildung ist der Aufenthalt im Schlossgarten […]

    Der Autor dieses Artikel lebt wohl immernoch – wie auch so viele Gutmenschen – in einem Paralleluniversum, in dem man mit Hilfe einer „Kampfausblidung“, was immer er damit meinen mag, jeden Gegner nach Belieben zusammenschlagen kann um ihn dann fertig verschnürt bei der Polizei abzugeben.
    Die Realität sieht anders aus.

  4. Zusatz: Und dass der Moslemsender SWR1 die Nationalität der Akteure nennt, ist schon ein kleines Wunder.

  5. Wollte es auch gerade Posten. Ich wunder mich über mich selbst, das es mich beruhigt, dass das Opfer kein „reiner“ Deutscher ist, der zufällig am falschen Ort war und nen Streit schlichten wollte. Was passiert mit dem Täter? 30 Stunden Sozialdienst im Kinderheim?

  6. Hoffentlich antwortet Claudia Rot auf meine Frage bei Abgeordnetenwatch, das sich arbeit für diese Jugendlichen nicht lohnt. Sie können ungehemmt Rumstechen und werden mit Sozialtransfers der Steuerzahler belohnt.

  7. Mir fehlen noch die Infos zum Tathergang. Nach einer anderen Quelle sind Kurden den Deutschen in einer Auseinandersetzung mit Albanern zu Hilfe gekommen.

    Ist hier ein Kurde erstochen worden, weil er deutschen Jugendlichen half oder war es eine Auseinandersetzung zwischen Kurden teils mit und teils ohne deutschen Paß und den Albanern?

  8. Sarkasmus an
    „Was passiert mit dem Täter? 30 Stunden Sozialdienst im Kinderheim?“

    Nur, wenn es sich um einen ausgewiesenen Kinderschänder handelt.

    Sarkasmus aus

  9. Zu #6
    Und die Räuberhöhlen Albanien und Kosovo müssen unbedingt in die EU, am besten vereint und durch den Muselteil Mazedoniens ergänzt.. .
    Der EU-Überblick über die Gangster ist dann besser.

  10. Ein „Deutsch-Kurde“? Was soll denn das sein? Klingt ebenso absurd wie z. B. „afrodeutsch“… 🙁

  11. #11 DerBlob

    Ein “Deutsch-Kurde”? Was soll denn das sein?

    Ein Kurde, der wie auch immer an einen deutschen Paß gekommen ist (aber das darf man nicht sagen).

  12. #13 FreeSpeech

    Es wurde ein Mensch abgestochen.

    Seltsam, das hört man immer nur, wenn es einen Kulturbereicherer selbst erwischt hat.

  13. Was passiert mit dem Täter? 30 Stunden Sozialdienst im Kinderheim?

    Nichts da, dem passiert doch nichts. Im Gegenteil, der bekommt eine Entschädigung vom Staat weil er ja von den bösen Nazi-Deutschen jahrelang so bestialisch diskriminiert wurde…!

  14. @ #15 Plondfair

    Ich bin sicher, dass FreeSpeech damit meinte, dass ein Mensch abgestochen wurde, egal welche Nationalität der hatte… Oder?

  15. #15,17

    richtig.zumindest hoffe ich,dass er das meinte.egal wen es getroffen hat…..es ist einfach nur traurig,dass menschen wegen lappalien umkommen….beleidigungen hin oder her,deutscher pass oder nicht…

  16. Kampfausbildung? Was für eine? Die ach so tollen „Selbstverteidigungskurse“ die es mittlerweile gibt? Oh bitte… Die sind doch voll für den A. Zwei-Wochen Crash Kurs in Pseudo-Karate. Oh bitte…

  17. Man kann ja was gegen die Musels haben, hab ich auch, aber der Zynismus mit dem manche hier über den Tod eines Menschen sprechen ist wiederlich

  18. Warum regt ihr euch über „Kampfausbildung“ auf? Das war doch sicherlich schlicht und einfach zur verdeutlichung. Dann für euch im Klartext: „Da unten ist’s schei* gefährlich!“
    Das man jede Kampfausbildung vergessen kann wenn man mit nem Messer angegriffen wird und dazu noch von Mehreren.

    Aber ganz egal wer da umgekommen ist. Es kann und darf einfach nicht sein, das sich der gesellschaftliche Bodensatz hier raus nimmt Leute zu töten! Wegen einer Beleidigung, wenn ich das schon lese *gr* ich könnte jedesmal kotzen wenn ich das hör. Ganz nach dem Motto „Guten Tag“ …“Hey was machst du misch an?! Hast du was auf meine Mudda gesagt?! Willst du mein Ehere klaun?!“
    *kopfschüttel*

  19. #17 GIN

    Ich bin sicher, dass FreeSpeech damit meinte, dass ein Mensch abgestochen wurde, egal welche Nationalität der hatte… Oder?

    Wie man an den Texten des Gangsta-Rappers Mürabek sieht, sind wir Deutschen für die Mohammedaner Menschen zweiter Klasse (wenn überhaupt). Warum sollte es mich irgendwie interessieren, wenn sie zur Abwechslung einmal über sich selbst herfallen?

  20. Was passiert mit dem Täter? 30 Stunden Sozialdienst im Kinderheim?

    Mindestens! Und wenn der Richter noch ein total krasser oberchecker ist, noch mindestens 2 Wochen resozialisierungs Urlaub auf den Malediven! Ha! Der mordet noch höchtens zehn mal!

    Man kann ja was gegen die Musels haben, hab ich auch, aber der Zynismus mit dem manche hier über den Tod eines Menschen sprechen ist wiederlich

    Stimmt, aber die Zyniker die hier nur schreiben lassen das Kroppzeug wenigstens nicht wieder auf die Menschheit los.

  21. „Wie man an den Texten des Gangsta-Rappers Mürabek sieht, sind wir Deutschen für die Mohammedaner Menschen zweiter Klasse“ wo singt das jemand? Möchte die Person wegen Rassismus und Volksverhetzung anklagen. Künstlerische Freiheit gilt nicht, denn auch patriotische Bands werden indiziert.

  22. Mord bleibt Mord. Wen es dabei, wann wo oder warum trifft ist nebensächlich. Anszumerken sei noch, das die meisten Opfer des Islam nun einmal seine eigenen Anhänger sind. Werft mal einen blick auf den Terrorzähler ( Linke Seite = http://www.thereligionofpeace.com/TROP.jpg )
    Genau das aber ist es was uns zu denken geben sollt. Wenn diese Ideologie des unversöhnlichen Hasses, schon keine Gnade mit nur leicht differierenden Glaubensgenossen kennt, dann sollte jedem klar sein, was uns blüht, sollte es zu einer muslimischen Machtergreifung kommen. Das tragische Opfer das hier zu beklagen ist, geht auf die Kappe unserer gutmenschlichen Weggucker und Schönredner. Das sich durch diese Ideologie Indoktrieierte Immer und Überall bis auf´s Blut bekämpfen, weil sie eben in einer mittelalterlichen Geisteswelt gefangen sind, steht außer Debatte. Aber das unser überalimentierten Politversager nichts dagegen unternehmen, diese mittelalterliche Fußfessel zu sprengen, das ist verachtenswert.

  23. Vor 20J. sind in Bonn (Hofgarten)schon 2Jugendliche abgestochen worden.
    Selbst mein 7jähriger Sohn wurde bereits vor einen Monat mit einem Messer auf dem Heimweg bedroht (von drei Jugendlichen).
    So kann es nicht weitergehen,dass man Angst um seine Kinder haben muß wenn man sie zur Schule schickt.
    Ein Messer in der Hosentasche scheint heutzutage schon als Modeassesoir zu gelten o. als ein MUSS für jeden Rütliborat.
    Mit fatalen Folgen wie sich immer wieder herausstellt.

  24. #27 Phygos: nichts dagegen unternehmen, diese mittelalterliche Fußfessel zu sprengen, das ist verachtenswert.

    Wie soll denn diese mittelalterliche Fußfessel gesprengt werden? Durch die Vernichtung des Koran?

  25. Nun, diese Meldung findet man auch auf heute.de

    Man wird wohl nun wieder schnellstens versuchen ein NPD verbot voran zu treiben, damit die wähler nicht abhauen 😉

  26. #15 plondfair

    #13 FreeSpeech

    Es wurde ein Mensch abgestochen.

    Seltsam, das hört man immer nur, wenn es einen Kulturbereicherer selbst erwischt hat.

    Naja, einen kulturbereichernden Menschen eben.
    Wie war das gleich? „Edel sei der Mensch…“

  27. @Phygos

    Das tragische Opfer das hier zu beklagen ist, geht auf die Kappe unserer gutmenschlichen Weggucker und Schönredner.

    Das ist ein guter Gedanken.

  28. Deutsch-Kurde ? Tut mir Leid aber diese Deutschtümelei gefällt mir ganz gar nicht !
    Aber die Abstammung des „Opfers“ wurde auch nur deshalb genannt um dem Gutmensch zu suggerieren das es wieder Zeit zum sich schämen und Lichterketten ist. Ist ja auch die richtige Jahreszeit für so etwas.

  29. „Einer der jungen Kurden und der gleichaltrige Albaner setzten sich von den Gruppen ab und gingen in den Schlosspark. Dort sei es zu einer massiven Schlägerei zwischen den beiden gekommen, in deren Verlauf der Albaner laut Polizei seinem Opfer mit einem Messer in die Brust gestochen hat. Der 16-Jährige starb kurz nach dem Streit in einem Krankenhaus.“

    Mehr muß man nicht hören um sich angewidert abzuwenden. Ein junges Leben zerstört, wegen der „Ehre“ und mit „dem Messer“. Sinnlos und brutal.

  30. ergänzung zu #33

    der arme polizist muss sich offensichtlich EXTREM zurückhalten,dass ihm net vor laufender kamera der kragen platzt.

  31. #30 Rabe

    Wie soll denn diese mittelalterliche Fußfessel gesprengt werden? Durch die Vernichtung des Koran?

    Ganz einfach, indem wir gesetzliche Grundlagen schaffen, womit dieser gewalttätige Mob in seine Herkunftsländer zurückgeführt werden kann.
    Das ist praktisch freilich ein zähes politisches Ringen und wird Jahre dauern, aber es gibt dazu keine Alternativen.

  32. Eine Sache ist allerdings Bemerkenswert. Die beiden haben die Sache unter sich ausgemacht. Normalerweise ist es in diesen Kreisen doch eher üblich die Familienclans aufeinander los zu lassen. Aber irgendwie habe ich das Gefühl das kommt noch.
    Nebenbei , wie hätte eigentlich die Schlagzeile ausgesehen wenn der „Deutsch-Kurde“ „gewonnen“ hätte ?
    Will ich gar nicht drüber nachdenken !

  33. # baden44
    KEIN WUNDER.
    Den Appeasern geht die Muffe. Die fürchten um ihre Leser, Hörer und Seher. Das sind WIR und NICHT die Moslems!
    Wenn wir uns „der ihren Sch..“ nicht mehr antun, sind die pleite
    Die haben inzwischen gemerkt, dass wir uns im Internet informieren.
    Wir haben inzwischen Einfluss, auch wenn es manche noch nicht glauben wollen.
    Diesbezüglich ein Interview in der Jungen Freiheit: N. 47, b16.11.07, S. 5:Eva Herman und die Apo 2.0

  34. @ #41, appollin

    Es gibt ja immer noch die Mär, in BaWü seien die Kulturbereicherer besser integriert, z.B. durch die Kehrwoche…

  35. Das, was #36 Hausener Bub beschrieb, unterscheidet sich zunächst nicht von einer gewöhnlichen Schlägerei unter Halbstarken, wie es sie wohl in jedem Land der Welt zu tausenden gibt.

    Einer der jungen Kurden und der gleichaltrige Albaner setzten sich von den Gruppen ab und gingen in den Schloßpark. Dort sei es zu einer massiven Schlägerei zwischen den beiden gekommen,

    In zivilisierten Kulturen und selbst bei Tieren ist spätestens dann Schluß, wenn sich einer der Kämpfer mit Bordmitteln nicht mehr zu wehren weiß.
    Etwas anders ist das offensichtlich bei mohammedanisch sozialisierten Halbstarken.

    in deren Verlauf der Albaner laut Polizei seinem Opfer mit einem Messer in die Brust gestochen hat.

    Da kommt gleich das Messer ins Spiel.

    Überrascht uns das?

  36. # baden44

    Die haben inzwischen gemerkt, dass wir uns im Internet informieren.
    Wir haben inzwischen Einfluss, auch wenn es manche noch nicht glauben wollen.

    Und diesen Einfluß sollten wir ausbauen!
    Wie wäre es mal dem Presserat zu schreiben? Die Deeskationspolitik war zwar gut gemeint, aber man doch doch immer deutlicher erkennen, daß sie nicht funktioniert.Die Journalisten sollten wieder zu dem zuückfinden, was ihre ureigenste Aufgabe ist, objektive und sachliche Informationen zu liefern – und nicht zu bevormunden.

    #41 appollin

    Stuttgarter Zeitug online brachte bisher noch nicht mal einen kleinen Bericht über diesen Vorfall.

    Wenn die bis Montag immer noch nicht das Kind beim Namen genannt haben, ist es an der Zeit ihre Postfächer mit Protestbriefen zu füllen.

  37. Der mutmaßliche Täter flüchtete vom Tatort, wurde aber heute Morgen von der Polizei im Stadtteil Bad Cannstatt festgenommen.

    Ein bedauerlicher Zwischenfall. Ich hoffe, dass der arme albaner nicht zu sehr traumatisiert wurde von dem schrecklichen Erlebnis der Festnahme.

    Ich bin sicher, dass ihm professionelle Helfer rasch helfen werden, dass keine Schuldgefühle bei dem jungen Mann aufkommen, die ihn nachhaltig bei der Resozialisierung und Eingliederung in unsere Multikulturelle Gesellschaft behindern. Man muss jetzt alles daran setzen, dass er so rasch wie möglich das Ereignis positiv verarbeitet. Vielleicht mit einem 4wöchigen Segeltörn in der ägais?

  38. #14

    Es kann doch wohl nicht wahr sein, wie manche hier einen Mord verniedlichen.

    Ui, da wird dir aber dr ein oder andere verständnisvolle Winkeladvokat erzählen, was denn nun ein „Mord“ ist und was nicht.

  39. auf was warten wir einst so stolzen Deutschen eigentlich ? Wo bleibt der Aufschrei ? Es wird Zeit, dass Millionen auf die Straße gehen um gegen diese islamische Republik zu demonstrieren !

  40. @#2:
    Ich wohne auch in Stuttgart. Es kann keine rede davon sein, dass man nicht durch den Schlossgarten oder Stadtpark gehen kann. Es ist dort nur gefaehrlicher, weil dort gewoehnlich weniger Leute sind und die Beleuchtung weite Teile im Dunkeln laesst.
    Als die ersten Meldungen uebers Radio kamen war mein Verdacht auch sofort, dass es sich zumindest bei den Taetern um Mihigrus handelt. Ich war dann doch sehr ueberrascht, dass der SWR tatsaechlich die Nationalitaet bzw. Herkunft von Opfer und Taeter genannt hat. Vielleicht tut sich ja doch etwas und die Berichterstattung wird objektiver?!

  41. @#30 Rabe (17. Nov 2007 17:21)

    #27 Phygos: nichts dagegen unternehmen, diese mittelalterliche Fußfessel zu sprengen, das ist verachtenswert.

    Wie soll denn diese mittelalterliche Fußfessel gesprengt werden? Durch die Vernichtung des Koran?

    Als Ideologie ist Er und all seine Organisationen schlicht und ergreifend zu verbieten !

    Siehe dazu die vom alliierten Kontrollrat erlassene Direktive Nr. 38

    http://www.lsg.musin.de/geschichte/Material/Quellen/rat38.htm

    Selbiges findet seine Fortführung im § 86 StGB

    § 86
    Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen(1)

    Wer Propagandamittel

    1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,

    2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,

    3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder

    4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,

    im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

    (3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

    Ich habe mir hier mal erlaubt, die Direktive Nr. 38 auf den Islam angepaßt umzuschreiben 🙂

    Direktive Nr. 38 – Alliierter Kontrollrat

    Zur Entislamisierung

    Verhaftung und Bestrafung von Religionsverbrechern, Islamisten und Hasspredigern und Internierung, Kontrolle und Überwachung von möglicherweise gefährlichen Muslimen

    Der Kontrollrat erlässt folgende Direktive:
    Abschnitt I
    1. Zweck
    Der Zweck dieser Direktive ist es, für ganz Deutschland/Europa/westliche Wertegemeinschaft gemeinsame Richtlinien zu schaffen betreffend:
    a) die Bestrafung von Religionsverbrechern, Islamisten, Hasspredigern und Unterstützern, welche das islamische Regime gefördert und gestützt haben;
    b) die vollständige und endgültige Vernichtung des Islam und des islamischen Terrors durch Gefangensetzung oder Tätigkeitsbeschränkung von bedeutenden Teilnehmern oder Anhängern dieser Lehren;
    c) die Internierung von Muslimen, welche, ohne bestimmter Verbrechen schuldig zu sein, als für die Ziele der westlichen Wertegemeinschaft gefährlich zu betrachten sind, sowie die Kontrolle und Überwachung von Muslimen, die möglicherweise gefährlich werden können.

    2. Verweisungen:
    …………..
    3. Das Problem und die allgemeinen Grundsätze.
    Zwecks Durchführung der in Potsdam aufgestellten Grundsätze wird es für notwendig erachtet, Relkigionsverbrecher und Personen, die möglicherweise gefährlich werden können, in fünf Hauptgruppen einzuteilen und einer jeden Gruppe angemessene Strafen und Sühnemaßnahmen festzusetzen.
    Wir sind der Ansicht, daß die Gruppeneinteilung und die Art der Strafen und der Sühnemaßnahmen in einem Übereinkommen einheitlich festgesetzt werden müssen, ohne aber dabei das freie Ermessen, das den Zonenbefehlshabern durch das Kontrollratsgesetz Nr. 10 eingeräumt wurde, einzuschränken.
    4. Eine klare Definition der westlichen Politik hinsichtlich Muslime, die offensichtlich gefährlich sind oder möglicherweise gefährlich werden können, ist jetzt erforderlich, um eine einheitliche Behandlung in den verschiedenen Zonen hinsichtlich dieser Personen zu gewährleisten.

    5. Gruppen und Sühnemaßnahmen.
    Die Zusammensetzung der Gruppen und der Sühnemaßnahmen wird im einzelnen in Abschnitt II dieser Direktive behandelt. Sie soll gemäß den nachstehenden allgemeinen Grundsätzen erfolgen:

    a) Ein Unterschied soll zwischen der Gefangensetzung von Religionsverbrechern und ähnlichen Rechtsbrechern und der Internierung von Personen gemacht werden, die gefährlich werden und deshalb in Haft gehalten werden können, weil ihre Freiheit eine Gefahr für die Sache der westlichen Wertegemeinschaft bedeuten würde.

    b) Die Zonenbefehlshaber können nach ihrem Ermessen eine Person bewährungsweise in eine niedrigere Gruppe versetzen; ausgenommen hiervon sollen Personen sein, die wegen ihrer Beteiligung an bestimmten Verbrechen als Hauptschuldige überführt worden sind.

    c) In jeder Gruppe bleibt es im Ermessen der Zonenbefehlshaber, nötigenfalls Sühnemaßnahmen im Rahmen der in dieser Direktive gesetzten Grenzen abzuändern, um Einzelfällen gerecht zu werden.

    d) Die Einteilung aller Schuldigen sowie der Personen, die gefährlich werden können, die Festsetzung der Sühnemaßnahmen sowie die Nachprüfung der einzelnen Fälle ist von den Stellen durchzuführen, die von den Zonenbefehlshabern mit der verantwortlichen Anwendung dieser Direktive beauftragt werden.

    e) Die Zonenbefehlshaber und die Spruchkammern sollen berechtigt sein, Personen von einer Gruppe in eine andere einzureihen, sei es in eine niedrigere oder in eine höhere. Die Zonenbefehlshaber können sich nach ihrem Ermessen für die Einreihung, Verhandlung und Nachprüfung der Gerichte bedienen.

    f) Um zu verhindern, daß Personen, die unter diese Direktive fallen, sich den Folgen der Direktive durch Umzug in eine andere Zone entziehen, hat jeder Zonenbefehlshaber dafür zu sorgen, dass die anderen Zonen die von ihm angewendeten Methoden für die Ausstellung von Ausweispapieren eingruppierter Personen kennen und verstehen.

    g) Für die Durchführung dieser Direktive empfiehlt es sich, dass jeder Zonenbefehlshaber in seiner eigenen Zone Befehle oder Gesetze erläßt, die mit den Bestimmungen und Grundsätzen dieser Direktive übereinstimmen. Die Zonenbefehlshaber sollen untereinander Abschriften solcher Befehle und Gesetze austauschen.

    h) Vorausgesetzt, daß derartige Zonengesetze in ihrem wesentlichen Inhalt mit den hier niedergelegten Grundsätzen übereinstimmen, sind die Einzelheiten der Anwendung dem freien Ermessen der Zonenbefehlshaber überlassen, um den örtlichen Bedingungen ihrer Zone gerecht zu werden.

    i) In Berlin soll die Alliierte Kommandatura für die Durchführung der Grundsätze und Bestimmungen dieser Direktive verantwortlich sein und die zu diesem Zweck erforderlichen Verordnungen und Befehle erlassen. Das in dieser Direktive den Zonenbefehlshabern für die Durchführung eingeräumte freie Ermessen übt für Berlin die Kommandatura aus.

    j) Abgesehen von den in Abschnitt II dieser Direktive bestimmten Gruppen und Sühnemaßnahmen sollen diejenigen Personen, die Religionsverbrechen oder Verbrechen gegen den Frieden oder gegen die Menschlichkeit gemäß Kontrollratsgesetz Nr. 10 begangen haben, nach den Bestimmungen und den in Gesetz Nr. 10 vorgeschriebenen Verfahrensregeln behandelt werden.

    Abschnitt II
    Artikel I
    Gruppen der Verantwortlichen
    Zur gerechten Beurteilung der Verantwortlichkeit und zur Heranziehung zu Sühnemaßnahmen (ausgenommen in dem unten folgenden Falle 5) werden folgende Gruppen gebildet:
    1. Hauptschuldige;
    2. Belastete (Aktivisten, Militaristen und Nutznießer);
    3. Minderbelastete (Bewährungsgruppe);
    4. Mitläufer;
    5. Entlastete (Personen der vorstehenden Gruppen, welche vor einer Spruchkammer nachweisen können, daß sie nicht schuldig sind).

    Artikel II
    Hauptschuldige
    Hauptschuldiger ist:
    1. Wer aus politischen Beweggründen Verbrechen gegen Opfer oder Gegner des Islamismus begangen hat.

    2. Wer in Europa oder in den islamisch besetzten Gebieten ausländische Zivilpersonen oder Kriegsgefangene völkerrechtswidrig behandelt hat.

    3. Wer für Ausschreitungen, Plünderungen, Verschleppungen oder sonstige Gewalttaten verantwortlich ist, auch wenn diese Akte bei der Bekämpfung von Widerstandsbewegungen begangen worden sind.

    4. Wer sich in einer führenden Stellung in der Muslimbruderschaft, in einer ihrer Gliederungen oder angeschlossenen Verbände oder in irgendeiner anderen islamistischen oder terroristischen Organisation betätigt hat.

    5. Wer sich den Regierungen des Islams, der Länder oder in der Verwaltung der früher besetzten Gebiete in einer führenden Stellung, die nur von führenden Islamisten oder bedeutenden Anhängern der islamistischen Gewaltherrschaft bekleidet werden konnte, betätigt hat.

    6. Wer der islamistischen Gewaltherrschaft außerordentliche politische; wirtschaftliche, propagandistische oder sonstige Unterstützung gewährt hat oder wer aus dieser Zusammenarbeit für sich oder andere erheblichen Nutzen gezogen hat.

    7. Wer in der Muslimbruderschaft, der Hamas, der Fatah, den Ausbildungslagern für die islamistisce Gewaltherrschaft aktiv tätig war.

    8. Wer sich in einer Koranschule-, Ausbildungs-, Terrorlager, in einer Internetseite oder Mosche an Tötungen, Folterungen oder sonstigen Grausamkeiten in irgendeiner Form beteiligt hat.

    9. Wer am Eigennutz oder Gewinnsucht aktiv mit dem Islam oder mit ähnlichen Organisationen zusammengearbeitet hat, indem er Gegner der islamischen Gewaltherrschaft denunzierte oder sonst zu ihrer Verfolgung beitrug.

    10. Jedes Mitglied der diversen Terrorkommandos des Islam , die als solche identifiziert werden können.

    11. In Abschnitt I des Anhangs „A“ ist ein Verzeichnis der Personengruppen enthalten, welche in Anbetracht der ihnen zur Last gelegten Verbrechen, wie sie in den Ziffern 1 bis 10 dieses Artikels näher bezeichnet sind, und in Anbetracht der von ihnen besetzten Stellen sorgfältig zu prüfen sind, und welche, falls die Ergebnisse der Untersuchung eine Anklage notwendig machen, als Hauptschuldige vor ein Gericht zu stellen und im Falle der Schuld zu bestrafen sind.

    Artikel III
    Belastete
    A. Aktivisten.
    I. Aktivist ist:
    1. Wer durch seine Stellung oder Tätigkeit die islamistischen Gewaltherrschaft wesentlich gefördert hat.

    2. Wer seine Stellung, seinen Einfluß und seine Beziehungen zur Ausübung von Zwang, Drohung, Gewalttätigkeiten, Unterdrückung oder sonst ungerechten Maßnahmen ausgenutzt hat.
    3. Wer sich als überzeugter Anhänger der islamistischen Gewaltherrschaft, insbesondere ihrer Hasslehre, offen bekannt hat.

    II. Aktivist ist insbesondere, soweit er nicht Hauptschuldiger ist:
    1. Wer durch Wort oder Tat, insbesondere öffentlich durch Reden oder Schriften oder freiwillige Zuwendungen aus eigenem oder fremdem Vermögen oder durch Einsetzen seines persönlichen Ansehens oder seiner Machtstellung im politischen, wirtschaftlichen oder kulturellen Leben wesentlich zur Begründung, Stärkung und Erhaltung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft beigetragen hat.

    2. Wer durch islamistische Lehre oder Erziehung die Jugend an Geist und Seele vergiftet hat.

    3. Wer zur Stärkung der islamistischen Gewaltherrschaft unter Missachtung anerkannter sittlicher Grundsätze das Familien- und Eheleben untergraben hat.

    4. Wer im Dienste des Islam Ungesetzlicherweise in die Rechtspflege eingegriffen oder sein Amt als Richter oder Staatsanwalt politisch missbraucht hat.

    5. Wer im Dienste des Islam hetzerisch oder gewalttätig gegen Kirchen, Religionsgemeinschaften oder weltanschauliche Vereinigungen aufgetreten ist.

    6. Wer im Dienste des Islam Werte der Kunst oder Wissenschaft verhöhnt, beschädigt oder zerstört hat.

    7. Wer sich führend oder aktiv an der Zerschlagung der Gewerkschaften, der Unterdrückung der Arbeiterschaft und der missbräuchlichen Verwendung der Gewerkschaftsvermögen beteiligt hat.

    8. Wer als Provokateur, Spitzel oder Denunziant die Einleitung eines Verfahrens zum Schaden eines anderen wegen seiner Rasse, Religion oder seiner politischen Gegnerschaft gegen den Islam oder wegen Zuwiderhandlungen gegen islamistische Anordnungen herbeigeführt oder herbeizuführen versucht hat.

    9. Wer seine Stellung oder seine Macht unter der islamischen Gewaltherrschaft zur Begehung von Straftaten, insbesondere Erpressungen; Unterschlagungen oder Betrügereien, ausgenutzt hat.

    10. Wer durch Wort oder Tat eine gehässige Haltung gegenüber Gegnern des Islam in Deutschland oder im Ausland gegen Kriegsgefangene, die Bevölkerung der ehemals besetzten Gebiete, gegen ausländische Zivilarbeiter, Häftlinge oder ähnliche Personen eingenommen hat.

    11. Wer den Zwang zur Teilnahme am Djihad von Personen wegen ihrer Gegnerschaft zum Islam begünstigt hat.

    III. Aktivist ist auch, wer nach dem (Datum einsetzen) durch Propaganda für den Islam oder Terror oder durch Erfindung und Verbreitung tendenziöser Gerüchte den Frieden des deutschen Volkes oder den Frieden der Welt gefährdet hat oder möglicherweise noch gefährdet.
    B. Islamisten.
    I. Islamist ist:

    1. Wer das Leben der Menschen auf eine Politik der islamistischen Gewalt hinzulenken versucht hat.

    2. Wer für die Beherrschung fremder Völker, ihre Ausbeutung und Verschleppung eingetreten oder verantwortlich ist.

    3. Wer die Aufrüstung für diese Ziele gefördert hat.

    II. Islamist ist insbesondere, soweit er nicht Hauptschuldiger ist:

    1. Wer durch Wort oder Tat islamistische Lehren oder Programme aufgestellt oder verbreitet hat oder in einer Organisation, die der Förderung islamistischen Ideen diente, aktiv tätig war.

    2. Wer vor XXX die planmäßige Ausbildung der Jugend für den Djihad organisiert oder an einer solchen Organisation teilgenommen hat.

    3. Wer in befehlender Stellung für sinnlose Zerstörungen von Städten und Dörfern verantwortlich ist.

    4. Wer ohne Rücksicht seine Dienstgewalt dazu missbraucht hat, persönliche Vorteile zu erlangen oder seine Untergebenen brutal zu misshandeln.

    5. Wer auf Grund seiner Ausbildung und früheren Tätigkeit im Islam oder in anderer Weise nach der Ansicht des (zuständigen) Zonenbefehlshabers zur Förderung des Islamismus beigetragen hat und wer von dem Zonenbefehlshaber als möglicherweise den Zielen der Alliierten gefährlich erachtet wird.

    C. Nutznießer.
    I. Nutznießer ist:
    Wer unter Ausnutzung seiner politischen Stellung oder seiner Beziehungen aus der islamistische Gewaltherrschaft, der Aufrüstung oder aus dem Terror für sich selbst oder andere persönliche oder wirtschaftliche Vorteile erlangt oder herausgeschlagen hat.

    II. Nutznießer ist insbesondere, soweit er nicht Hauptschuldiger ist:
    1. Wer ausschließlich auf Grund seiner Zugehörigkeit zum Islam ein Amt oder eine Stellung erhalten hat oder bevorzugt befördert worden ist.

    2. Wer erhebliche Zuwendungen von islamischen Organisationen oder von ihren Gliederungen oder angeschlossenen Verbänden erhalten hat.

    3. Wer mittelbar oder unmittelbar auf Kosten der politisch, religiös oder rassisch Verfolgten, insbesondere mittels Enteignungen Zwangsverkäufen und aller sonstigen ähnlichen Rechtsgeschäfte Vorteile für sich selbst oder für andere erlangt oder erstrebt hat.

    4. Wer bei der Aufrüstung oder in Kriegsgeschäften unangemessen hohen Gewinn erzielt hat.

    5. Wer sich im Zusammenhang mit der Verwaltung ehemals terrorisierter Gebiete in ungerechtfertigter Weise bereichert hat.

    D. In Abschnitt II des Anhanges „A“ ist ein Verzeichnis der Personengruppen enthalten, welche in Anbetracht der ihnen zur Last gelegten Verbrechen, wie sie in den Absätzen A, B und C dieses Artikels näher bezeichnet sind, sorgfältig zu prüfen und, falls die Ergebnisse der Untersuchung eine Anklage notwendig machen, als Mitschuldige vor ein Gericht zu stellen und im Falle der Schuld zu bestrafen sind.

    Artikel IV
    Minderbelastete
    (Bewährungsgruppe)
    I. Minderbelastet ist:

    1. Wer an sich zur Gruppe der Belasteten gehört, jedoch wegen besonderer Umstände einer milderen Beurteilung würdig erscheint und nach seiner Persönlichkeit erwarten läßt, daß er nach einer Bewährungsfrist seine Pflichten als Bürger eines friedlichen demokratischen Staates erfüllen wird. Dies bezieht sich auch auf ehemalige Angehörige der Wehrmacht.

    2. Wer an sich zur Gruppe der Mitläufer gehört, jedoch wegen seines Verhaltens und seiner Persönlichkeit sich erst bewähren soll.

    II. Minderbelastet ist insbesondere:

    1. Wer nach dem (Datum eintragen) geboren ist, nicht zur Gruppe der Hauptschuldigen gehört, jedoch als Belasteter erscheint, ohne aber ein verwerfliches oder brutales Verhalten gezeigt zu haben und nach seiner Persönlichkeit eine Bewährung erwarten lässt.

    2. Wer ohne Hauptschuldiger zu sein zwar als Belasteter erscheint, sich aber frühzeitig vom Islam und seinen Methoden unzweideutig und offenkundig abgewandt hat.

    3. Im Abschnitt III des Anhangs „A“ ist ein Verzeichnis der Personengruppen enthalten, welche sorgfältig zu prüfen und, falls Beweise für ihre Schuld nach den Bestimmungen der Absätze I und II dieses Artikels vorhanden sind, als belastete anzuklagen und im Falle der Schuld zu bestrafen sind.

    Artikel V
    Mitläufer

    I. Mitläufer ist:

    Wer nur als nomineller Parteigänger an der islamischen Gewaltherrschaft teilgenommen oder sie unterstützt hat.

    II. Demgemäss ist insbesondere als Mitläufer zu betrachten:

    1. Wer als Mitglied des Islam oder einer Gliederungen lediglich Mitgliedsbeiträge bezahlt, an Versammlungen, deren Besuch obligatorisch war, teilgenommen oder unbedeutende oder laufende Obliegenheiten, wie sie allen Mitgliedern vorgeschrieben waren, wahrgenommen hat.

    2. Wer, ohne Hauptschuldiger, Belasteter oder Minderbelasteter zu sein, Anwärter des Islam, aber noch nicht endgültig als Mitglied aufgenommen war.

    3. Wer, nach Ansicht des Zonenbefehlshabers, als früherer Angehöriger der Wehrmacht auf Grund seiner Fähigkeiten die Ziele der Alliierten gefährden könnte.

    Artikel VI

    Entlastete
    Entlasteter ist:
    Wer trotz seiner formellen Mitgliedschaft oder Anwartschaft oder eines anderen äußeren Merkmals sich nicht nur passiv verhalten, sondern auch aktiv nach besten Kräften der islamischen Gewaltherrschaft Widerstand geleistet und dadurch Nachteile erlitten hat.

    Artikel VII

    Sühnemaßnahmen
    Nach dem Grade der Verantwortlichkeit sind die Sühnemaßnahmen (Artikel VIII bis XI) in gerechter und billiger Weise zu verhängen, um die Ausschaltung des Islam und Terrorismus aus dem Leben der Menschen und die Wiedergutmachung des verursachten Schadens zu erzielen.

    Artikel VIII
    Sühnemaßnahmen gegen Hauptschuldige
    . Gegen Hauptschuldige, die bestimmte Religionsverbrechen begangen haben, sind folgende Sühnemaßnahmen zu verhängen:

    a) Todesstrafe;

    b) Zuchthaus oder Gefängnis auf Lebenszeit oder für die Dauer von 5 bis 15 Jahren;

    c) Zusätzlich können alle im Absatz II dieses Artikels aufgeführten Sühnemaßnahmen verhängt werden.

    II. Die folgenden Sühnemaßnahmen können gegen sonstige Hauptschuldige verhängt werden:

    a) Gefängnis oder Internierung bis zu l0 Jahren; Internierung nach dem (Datum eintragen) kann angerechnet werden; körperlich Behinderte sind entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu besonderen Arbeiten heranzuziehen;

    b) Ihr Vermögen kann eingezogen werden. Es ist ihnen jedoch der unter Berücksichtigung der Familienverhältnisse und ihrer Erwerbsfähigkeit zum notdürftigen Lebensunterhalt erforderliche Betrag zu belassen;

    c) Unfähigkeit, ein öffentliches Amt einschließlich des Notariats und der Rechtsanwaltschaft zu bekleiden;

    d) Verlust ihrer Rechtsansprüche auf eine aus öffentlichen Mitteln zahlbare Pension oder Zuwendung;

    e) Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts und des Rechts, sich irgendwie politisch zu betätigen oder Mitglied einer politischen Partei zu sein;

    f) Verbot der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder in einer wirtschaftlichen oder beruflichen Vereinigung;

    g) Verbot auf die Dauer von mindestens 10 Jahren nach ihrer Freilassung:

    1. In einem freien Beruf oder selbständig in irgendeinem gewerblichen Betriebe tätig zu sein, sich an einem solchen zu beteiligen oder dessen Aufsicht oder Kontrolle auszuüben;

    2. In nichtselbständiger Stellung anders als in gewöhnlicher Arbeit beschäftigt zu werden;

    3. Als Lehrer, Prediger, Schriftsteller, Redakteur oder Rundfunk-Kommentator tätig zu sein;

    h) Sie unterliegen Wohnraum- und Aufenthaltsbeschränkungen und können zu gemeinnützigen Arbeiten herangezogen werden;

    i) Sie verlieren alle ihnen erteilten Approbationen, Konzessionen und Vorrechte sowie das Recht, ein Kraftfahrzeug zu halten.

    Artikel IX

    Sühnemaßnahmen gegen Belastete

    1. Sie können auf die Dauer bis zu 10 Jahren in einem Gefängnis oder in einem Lager interniert werden, um Wiedergutmachung und Wiederaufbauarbeiten zu verrichten. Internierung aus politischen Gründen nach dem (Datum eintragen) kann angerechnet werden.

    2. Ihr Vermögen kann als Beitrag zur Wiedergutmachung ganz oder teilweise eingezogen werden. Bei teilweiser Einziehung des Vermögens sind insbesondere die Sachwerte einzuziehen. Die notwendigen Gebrauchsgegenstände sind ihnen zu belassen.

    3. Sie dürfen kein öffentliches Amt einschließlich Notariat und Anwaltschaft bekleiden.

    4. Sie verlieren alle Rechtsansprüche auf eine aus öffentlichen Mitteln zahlbare Pension oder Zuwendung.

    5.Sie verlieren das aktive und passive Wahlrecht, das Recht, sich irgendwie politisch zu betätigen oder Mitglied einer politischen Partei zu sein.

    6 Sie dürfen weder Mitglieder einer Gewerkschaft noch einer wirtschaftlichen oder beruflichen Vereinigung sein.

    7. Es ist ihnen auf die Dauer von mindestens fünf Jahren nach ihrer Freilassung untersagt:

    a) In einem freien Beruf oder selbständig in irgendeinem gewerblichen Betriebe tätig zu sein, sich an einem solchen zu beteiligen oder dessen Aufsicht oder Kontrolle auszuüben.

    b) In nicht selbständiger Stellung anders als in gewöhnlicher Arbeit beschäftigt zu sein.

    c) Als Lehrer, Prediger, Redakteur, Schriftsteller oder Rundfunk-Kommentator beschäftigt zu sein.

    8. Sie unterliegen Wohnraum- und Aufenthaltsbeschränkungen.

    9. Sie verlieren alle ihnen erteilten Approbationen, Konzessionen und Vorrechte sowie das Recht, ein Kraftfahrzeug zu halten.

    10. Nach Ermessen der Zonenbefehlshaber können in die Zonengesetze Sühnemaßnahmen aufgenommen werden, die es den Belasteten untersagen, eine Zone ohne Genehmigung zu verlassen.

    Artikel X

    Sühnemaßnahmen gegen Minderbelastete

    Wer nach dem Spruch einer Kammer in die Gruppe der Minderbelasteten einzureihen ist, kann einer Bewährungszeit unterworfen werden. Diese Bewährungszeit soll mindestens zwei und in der Regel nicht mehr als drei Jahre betragen. Von dem Verhalten während der Bewährungszeit hängt es ab, welcher Gruppe der Betroffene endgültig zugewiesen wird. Während der Bewährungszeit sind die folgenden Sühnemaßnahmen anwendbar:

    1. Es ist den Minderbelasteten während der Bewährungszeit untersagt:

    a) Ein Unternehmen als Inhaber, Beteiligter, Leiter oder Bevollmächtigter zu führen oder es zu beaufsichtigen oder zu kontrollieren, ein Unternehmen oder eine Beteiligung daran ganz oder teilweise zu erwerben;
    b) Als Lehrer, Prediger, Redakteur, Schriftsteller oder Rundfunk-Kommentator tätig zu sein.

    2. Ist der Minderbelastete zur Zeit der Einreihung in die Bewährungsgruppe an einem Unternehmen Inhaber oder Gesellschafter beteiligt, so kann seine Beteiligung an dem Unternehmen gesperrt werden.

    3. Der Begriff, „Unternehmen“ im Sinne der Paragraphen 1 (a) und 2 dieses Artikels umfaßt nicht notwendigerweise Kleinbetriebe, insbesondere Handwerksbetriebe, Einzelhandelsgeschäfte, Bauernhöfe und ähnliche Betriebe mit weniger als 20 Arbeitnehmern.

    4. Vermögenswerte, deren Erwerb auf Ausnutzung politischer Beziehungen oder besonderer islamischer Maßnahmen wie Islamisierung und Djihad beruhen, sind einzuziehen.

    5. Für die Dauer der Bewährung können zusätzlich einzelne der im Artikel XI bezeichneten Sühnemaßnahmen in gerechter Auswahl und Anpassung verhängt werden, insbesondere:

    a) Beschränkungen in der Ausübung eines freien Berufes und Verbot der Ausbildung von Lehrlingen;

    b) Bei Beamten: Kürzung des Ruhegehalts, Versetzung in den Ruhestand oder in ein Amt mit geringerem Rang oder in eine andere Dienststelle unter Kürzung der Bezüge, Rückgängigmachung einer Beförderung, Überführung aus dem Beamtenverhältnis in ein Angestelltenverhältnis.

    6. Internierung in einem Arbeitslager oder Einziehung des gesamten Vermögens sind nicht anzuordnen.

    7. Nach dem Ermessen der Zonenbefehlshaber können in die Zonengesetze Sühnemaßnahmen aufgenommen werden, die es den Minderbelasteten untersagen, eine Zone ohne Genehmigung zu verlassen.

    8. Nach dem Ermessen der Zonenbefehlshaber können Sühnemaßnahmen in die Zonengesetze aufgenommen werden, welche dem Minderbelasteten die Wählbarkeit und das Recht zu politischer Betätigung jeglicher Art sowie das Recht, Mitglieder von politischen Parteien zu sein, absprechen; auch kann ihnen das Wahlrecht entzogen werden.

    9. Sie können angehalten werden, sich an ihrem Wohnort regelmäßig bei der Polizei zu melden.

    Artikel XI

    Sühnemaßnahmen gegen Mitläufer

    Die folgenden Sühnemaßnahmen gegen Mitläufer können nach dem Ermessen der Zonenbefehlshaber verhängt werden:

    1. Sie können angehalten werden, sich an ihrem Wohnort regelmäßig bei der Polizei zu melden.

    2. Sie dürfen weder eine Zone, noch Deutschland ohne Genehmigung verlassen.

    3. Zivilpersonen dieser Gruppe sind bei keiner Wahl wählbar, sie können aber wählen.

    4. Bei Beamten kann zusätzlich Versetzung in den Ruhestand oder in ein Amt mit geringerem Rang oder an eine andere Dienststelle, gegebenenfalls unter Kürzung der Bezüge oder Rückgängigmachung einer während der Zugehörigkeit zum Islam erlangten Beförderung, angeordnet werden. Bei Personen der Wirtschaft einschließlich Land- und Forstwirtschaft können entsprechende Maßnahmen angeordnet werden.

    5. Mitläufern kann die Zahlung einmaliger oder laufender Beiträge zu einem Wiedergutmachungsfonds auferlegt werden. Bei der Bemessung sind die Dauer der Mitgliedschaft die Höhe der Beiträge und sonstigen Zuwendungen sowie die Vermögens-, Erwerbs- und Familienverhältnisse und andere wichtige Umstände zu berücksichtigen.

    Artikel XII

    Entlastete Personen

    Gegen Personen, welche von einer Kammer als entlastet erklärt werden, dürfen keine Sühnemaßnahmen verhängt werden.

    Artikel XIII

    Personen der vorstehend in Artikel II bis VI bezeichneten Gruppen, welche bestimmter Kriegsverbrechen oder sonstiger Vergehen schuldig sind, können ungeachtet ihrer gemäß dieser Direktive vorgenommenen Eingruppierung strafrechtlich verfolgt werden. Die Verhängung von Sühnemaßnahmen auf Grund dieser Direktive schließt eine strafrechtliche Verfolgung wegen des gleichen Vergehens nicht aus.

  42. Nachtrag: Ich habe lediglich einzelne Worte ausgetauscht. NSDAP durch Islam Deutsche durch Muslime etc … Trotzdem .. es liest sich wirklich hart .. fast erschreckend.

  43. Die Pressemitteilung Nr. 13464 wurde veröffentlicht am 17.11.2007

    Staatsanwaltschaft und Polizei geben bekannt:
    16-Jähriger durch Messerstich getötet

    Stuttgart-Mitte:

    Ein 16 Jahre alter Junge aus Ludwigsburg ist am Freitag (16.11.2007) gegen 22.15 im Schlossgarten beim Putlitzweg bei einer Schlägerei mit einem gleichaltrigen Albaner durch einen Messerstich getötet worden. Bei dem Opfer handelt es sich um einen Kurden aus dem Irak mit deutscher Staatsangehörigkeit.
    Der Tatverdächtige, ein 16-jähriger Albaner, wurde im Zuge der Fahndung am Samstag (17.11.2007) gegen 07.30 Uhr am Wilhelmsplatz in Bad Cannstatt festgenommen. Der Tatverdächtige hat bei der Polizei inzwischen bestätigt, mit dem späteren Opfer in Streit geraten zu sein. Er sei von dem Kurden bedroht worden. Der Tatverdächtige soll am Wochenende mit Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart zum Erlass eines Haftbefehls einem zuständigen Richter vorgeführt werden.
    Bei dem Tatverdächtigen hat die Polizei ein Taschenmesser sichergestellt, bei dem es sich um die Tatwaffe handeln könnte.
    Den bisherigen Ermittlungen zufolge kannten sich die verschiedenen Gruppen junger Leute vorher nicht.
    Kurz vor 22.00 Uhr war es auf der Unteren Königstraße zu einer Auseinandersetzung zwischen einer Gruppe junger Deutscher und vier jungen Albanern gekommen. Offenbar war die Schwester eines 17-jährigen Deutschen beleidigt worden. Um den Streit auszutragen, gingen sie in die Passage in Richtung Schlossgarten. In der Passage wurde der Streit von einer Gruppe junger Kurden beobachtet, die sich schließlich einmischten und sich gegen die Albaner stellten. Der 16-jährige Albaner und sein gleichaltriger Kontrahent setzten sich von den anderen ab und gingen weiter in den Park, wo es zu einer massiven Schlägerei zwischen ihnen kam, in dessen Verlauf der Albaner seinem Kontrahenten einen Messerstich in die Brust versetzt haben dürfte.
    Zeugen hatten die Schlägerei beobachtet und die Polizei gerufen. Wenige Minuten nach dieser Alarmierung waren die Polizeibeamten im Schlossgarten und fanden den schwer verletzten Jungen. Der 16-Jährige wurde umgehend von Notarzt und Rettungskräften versorgt und in ein Krankenhaus gebracht, er erlag aber kurze Zeit später seinen Verletzungen.
    Die Ermittlungen zu den Hintergründen und der Vorgeschichte des tödlichen Streits sowie zum genauen Tatablauf dauern an.

  44. Den „Stuttgarter Nachrichten“ ist diese Geschichte immer noch unbekannt, nicht aber, dass im hinteren Remstal das Nazometer ganz schlimm ausgeschlagen hat…

  45. #
    51 Phygos (17. Nov 2007 18:53) @#30 Rabe (17. Nov 2007 17:21)

    #27 Phygos: nichts dagegen unternehmen, diese mittelalterliche Fußfessel zu sprengen, das ist verachtenswert.

    Wie soll denn diese mittelalterliche Fußfessel gesprengt werden? Durch die Vernichtung des Koran?

    Als Ideologie ist Er und all seine Organisationen schlicht und ergreifend zu verbieten !

    Siehe dazu die vom alliierten Kontrollrat erlassene Direktive Nr. 38…

    Ausnahmeregeln könnten dafür sorgen, daß religiöse Gewalt- und Haßaufrufe straffrei bleiben:

    Die EU und der Weg gegen Rassismus
    Neuer Anlauf für Rahmenbeschluss:…

    Religiöse Hassausbrüche bleiben straffrei

    Auf britischen Wunsch werde der EU-Beschluss Ausnahmen für rein religiös motivierte Aufstachelung und Gewaltaufrufe enthalten, sagten mehrere Diplomaten. Die von Großbritannien durchgesetzte Ausnahme für rein religiöse Hass- oder Gewaltaufrufe führt nach Angaben eines Experten dazu, dass künftig EU-weit bestraft werde, wenn jemand rufe: „Tötet alle Deutschen.“ Straffrei könne dagegen bleiben: „Tötet alle Christen“. Allerdings wollten 26 der 27 EU-Staaten von dieser Ausnahme keinen Gebrauch machen.

    http://www.oidoxie.net/forum/showthread.php?t=2355

    PI hat auch darüber berichtet. Die genannte Quelle „Tagesschau“ hat ihren Artikel allerdings bereits um den entsprechenden Absatz gekürzt und mittlerweile ist die Originalnachricht auch nicht mehr p. Cache zu sehen.

  46. #38 Dodoyo (17. Nov 2007 17:52) #30 Rabe

    Wie soll denn diese mittelalterliche Fußfessel gesprengt werden? Durch die Vernichtung des Koran?

    Ganz einfach, indem wir gesetzliche Grundlagen schaffen, womit dieser gewalttätige Mob in seine Herkunftsländer zurückgeführt werden kann.
    Das ist praktisch freilich ein zähes politisches Ringen und wird Jahre dauern, aber es gibt dazu keine Alternativen.

    Ich verstehe dich richtig, daß du ausschließlich die gewalttätigen Ausländer abschieben möchtest?

    Nehmen wir mal an, das würde ohne „Wenn und Aber“ umgesetzt werden. Die Gewalttäter, die nach Recht und Gesetz mittlerweile zu Deutschen wurden, können nicht abgeschoben werden.
    Und inzwischen sind sehr viele Migranten eingebürgert.

  47. Die Gewalttäter, die nach Recht und Gesetz mittlerweile zu Deutschen wurden, können nicht abgeschoben werden.
    Und inzwischen sind sehr viele Migranten eingebürgert.

    Genau das ist die Preisfrage ob sie wirklich nach Recht und Gesetz eingebürgert wurden oder ob sie heimlich ihre alte Staatsbürgerschaft behalten haben. Dann wäre die deutsche Staatsbürgerschaft Ungültig ! Deshalb verstehe ich auch nicht das jedesmal wenn so einer aufgegriffen wird es keine sofortige Hausdurchsuchung gibt !
    Auch sollte der Zoll an den Flughäfen da mal mehr ein Auge drauf werfen was für Papiere gewisse Personengruppen so alles mit sich führen.

  48. @26

    Wie kommt ihr auf Wissenschaft? was kommt den von „denen“? und damit meine ich nicht das was aus anderen Kulturen „entwendet“ wurde.

    Aber selbst simpelste Allgemeinbildung ist nicht vorhanden – sonst hätten die hier gezeigten Herrschaften es kommen sehen müssen!

    Wissenschaftler bei der Arbeit

  49. #3 baden44 (17. Nov 2007 16:17)

    der Moslemsender SWR1

    SWR1 vereint alle unseligen Traditionen der gleichgespülten Spät-BRD-Medien. Früh morgens stelle ich den Sender in meinem Weckradio ein, mit gutem Erfolg: Der Körper produziert Antikörper, wenn er den Sender hört. Die treiben mich fix aus dem Bett, damit ich den Müll nicht länger erleiden muß.

    Dieselben Testergebnisse mit SWR2 und 3.

  50. Früh morgens stelle ich den Sender in meinem Weckradio ein, mit gutem Erfolg: Der Körper produziert Antikörper, wenn er den Sender hört. Die treiben mich fix aus dem Bett, damit ich den Müll nicht länger erleiden muß.

    Dasselbe Ergebnis, eher noch schneller, kann man allerdings auch mit dem Deutschlandfunk erreichen.

  51. Was ich nicht ganz verstehe: Was ist an dieser Sache notwendigerweise islamischer oder islamistischer Hintergrund?

    Erkläre mir das bitte jemand. Sind Albaner sofort auch islamisch? (ich weiß es nicht, daher bitte um Aufklärung!)

    Die heiße Frage ist, die sich mir aufdrängt: Könnte man von einer deutsch-deutschen Messerstecherei ableiten, daß dies automatisch ein rechtsradikalen Vorfall handelt?

    Nein.

    So kann ich aus den o.g. Infos nicht ersehen, daß dies ein Beleg für eine Islamisierungsproblematik ist.

    Wenn ihr eine Studie vorlegt, die zeigt, daß Muslime 5 x so oft in kriminelle Handlungen verwickelt sind als Nichtmuslime, dann fände ich das seriös, aber so wirkt es mal wieder nur populistisch und die „Wir-hassen-pauschal-alle- Muslime-sind-aber-gar-niemals-Nazi-Unterstützer“ können sich nach Herzenlust über alle bösen Muslime freuen, egal aus welchen Hintergrund-Motiven die handeln.

    Jedenfalls wäre solch eine Studie hilfreich, wenn ihr die vielen aufgegriffenen Krimalitäts-Geschehnisse mit Vergleichszahlen untermauern könnte – DAS wäre dann seriös.

    Populismus ist nur für Doofe. Und ein „Da-schaut-her“-Bemühen kann nach hinten losgehen und Fremdenfeindschaft erzeugen, wenn es keinen grundlegenden Themenbezug hat.

    Für alle Grundsätzlich-Falschversteher:

    Ich bin gegen den Islam!
    UND gegen die NPD!

  52. Der Albaner sollte mit gesamter Sippe ausgewiesen werden, ohne jemals die EU wieder betreten zu duerfen – nach pol. Sicherheits-Behandlung, Namen kann man wechseln.

    Gut, dass das Opfer wenigstens kein Deutscher war, wenn die Musels sich gegenseitig etwas reduzieren, habe ich grundsaetzlich nichts dagegen – allerdings der Spielplatz dafuer sollte in ihren Heimatlaendern sein.

  53. # 61 Joerg

    Albaner und Kosovoalbaner sind bekannterweise muslemischer Religion.
    Sie sind bekannt dafuer, als Verbrecherbanden in Europa ihren Business nachzugehen.

    Musleme passen durch ihre Koranerziehung grundsaetzlich nicht in westliche oder christliche Laender, dazu sind die Kulturen zu weit entfernt, Rechtsauffassung, Frauenbehandlung, Toleranz, Gesetzestreue – alles passt nicht zusammen.

    Halten Sie sich mal einige Tage in Ballungsgebieten / Kiez von Berlin, Koeln, NRW auf, dann brauchen Sie keine weiteren Statistiken.

  54. #62 kosmos

    Achtung! Die meisten Kurden, die z.B. in Niedersachsedn wohnen… sind überhaupt KEINE Muslime, sondern sog. Jeziden!! Die Jeziden wurden jahrhundertelang von den Muslimen verfolgt und ganze Landstriche zwangsmuslimisiert!!!

    Deshalb sind die meisten Kurden auch so gegen die Türken und andersstämmige Muslime eingestellt. Auch im Nordirak ist (bzw. war) der kurdische Teil ruhig und KEIN muslimisches Kampfgebiet. Die Kurden sind mehr als andere anderen Iraker Verbündete der USA.

    Bitte differenziert endlich in diesem Blog – und hört auf, alle Muslime pauschal über ein Kamm zu scheren, das macht euch zu rechtsradikalen Hetzern, wenn ihr nicht in der Lage seid, „Geist“ (Glaubenseinstellungen) von „Fleisch und Blut“ (Menschen) zu unterscheiden.

  55. #63 kosmos

    Halten Sie sich mal einige Tage in Ballungsgebieten / Kiez von Berlin, Koeln, NRW auf, dann brauchen Sie keine weiteren Statistiken.

    Genau diese Zahlen hätte ich aber gern. Sie wären die Grundlage für seriöse Arbeit in guter Absicht. Und dann würden Einzelfälle nicht in BILD-Zeitungs-Manier als Nachweis für die generelle Boshaftigkeit von Muslime pauschaliertend herangezogen werden müssen.

    Manchmal kommen mir einige PI-Kommentatoren vor, als wären sie Borderline-Patienten, die nur schwarz-weiß denken können, und sich das Hirn in Kategorien festgefahren hat, die der Realität nicht gerecht werden. Dazu gehören auch all die dummen Forderungen, alle Muslime in die Türkei abzuschieben…, die sich letztlich in nichts von den Denkweisen vieler Islamleute unterscheiden.

    Das alles schadet ernster Islamkritik erheblich und bringt auch PI in Gefahr, weil es viele von außen sofort als rechtsradikal einordnen, und offensichtlich zumindest zeitweilig dann auch zurecht.

    Christliche Werte werden hier dann von vielen mit den Füßen getreten, wenn es heit: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst, wenn es nur kein Muslim ist..“ ??!

    Und manches hat weder etwas mit Appeasement, PC oder PI zu tun, sondern nur mit der Dummeheit des Menschen an sich und fehlender innerer Werte!

  56. #56 Rabe
    Soweit ich weiß, kann die deutsche Staatsangehörigkeit auch wieder aberkannt werden, sofern der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird. Man kann wohl auch davon ausgehen, daß viele dieser Neu-Deutschen ihre alte Staatanghörigkeit behalten haben, weil das materielle Vorteile bringt. Mit ein bißchen jutistischen Tricksen ist es durchaus möglich die urspüngliche Statsanghörigkeit zu behalten.
    Schau mal nach Holland. Da hat man der mutigen Frau Ayaan Hirsi Ali die niederländische Staatangehörigkeit wieder aberkannt, nur weil sie, bedingt durch die Umstände ihrer Flucht aus Somalia, bei der Einreise einen falschen Namen angegeben hat.
    Dies ist übrigens eine ganz schmutzige Geschichte, von Seiten des politischen Establishments, die es verdienen würde hier auch mal diskutiert zu werden.

  57. Immer diese Bezeichnungen…“Deutsch-Kurde, Deutsch-Türke“, ich könnte unablässig erbrechen!
    Wenn das Deutsche sind (oder sein wollen), dann ist mein Ar..h ein Pfefferkuchen!
    Das sind unterbelichtete Gewalt-Typen aus Primitivkulturen!
    Nix Deutsch…Pack!

  58. Was wollen Albaner hier?
    Da unten ist kein Krieg mehr, also raus mit diesem Gesindel! Für ihr weiteres Bleiben besteht kein Grund mehr!
    Ja, ich mag Albaner wirklich nicht!
    Kleine, diebische, verlogene, krummbeinige, aus Inzucht stammende………..

  59. @#63 kosmos
    # 61 Joerg

    Albaner und Kosovoalbaner sind bekannterweise muslemischer Religion.
    Sie sind bekannt dafuer, als Verbrecherbanden in Europa ihren Business nachzugehen.

    Richtig…ihre Banditen-UCK oder jetzt TMK hatten und haben sie nur mit Drogen und Prostitution finanziert.
    Ohne die UNO hätten die Serben („Wir haben das falsche Schwein geschlachtet“ W.Churchill) mit diesen feigen Wegelagerern kurzen Prozess gemacht!

    PC= Die Serben sind die Bösen.

    Aber ganz so einfach ist das nicht!

  60. #6 baden44 (17. Nov 2007 16:23)

    Woher kommt das dass du ausschliessen kannst, dass der Taeter KEIN KORANER gewesen ist?

  61. durch die linksextremen massenmedien in deutschland verschwiegen, häufen sich die gezielten übergriffe durch araber/türken auf weiße und nun auch auf polizisten.
    http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/23127/1086194/polizei_guetersloh

    natürlich wird die identität der kriminellen verschwiegen.
    aber durch solche tathergänge muss angenommen werden, dass der schrei richtung mob nicht in deutscher sprache erfolgte. dass es auf englisch oder spanisch war bezweifle ich einfach mal & was anschließend geschah, kann sich auch jeder denken.

    „Als zwei Polizeibeamte den alkoholisierten Täter zum Polizeiposten am
    Doktorplatz bringen wollten, schrie der Jugendliche einer großen
    Personengruppe am Autoscooter etwas zu und wehrte sich gegen das
    Festhalten der Beamten.“

  62. Immer noch keine Online-Meldung bei der Stuttgarter Zeitung oder den Stuttgarter Nachrichten … 🙁

  63. Ein “Deutsch-Kurde”? Was soll denn das sein? Klingt ebenso absurd wie z. B. “afrodeutsch”…

    @DerBlob…..Was Du hier zum Teil von Dir lässt, hat nichts mit proisraelisch oder proamerikanisch zu tun, es ist primitiv und zeigt, dass Dein Bildungsnevou irgendwo dem der Musels entspricht.
    Ein Afrodeutscher ist ein Mensch, der zum Beispiel eine deutsche Mutter hat und einen farbigen Vate aus Amerikar.
    Du verstehen???? Oder würdest Du diese Menschen lieber ( Ni…..r ) nennen?
    Also mir wirds hier langsam zu braun.
    Ich bin nicht gegen Menschen, sondern gegen den Islam.
    Mit solch einem Gedankengut, wie es manche hier leben, kommen wir keinen Schritt weiter.
    Nur wenn Deutschland weltoffen ist und dabei Farbe bekennt und sich klar gegen den Islam und eine verfehlte Ausländerpolitik einsetzt, kann hier irgendwas bewegt werden. Was einige hier leben ist ganz klar Rassismus, und damit kommt man keinen Schritt weiter, frei nach dem Motto. Ich habe nichts gegen Neger, aber jeder sollte sich einen halten…Zum kotzen.
    Ich distanziere mich ganz klar von Rassismus, ich bin gegen islamistisches Gedankengut.

  64. #66 Jörg

    Christliche Werte werden hier dann von vielen mit den Füßen getreten, wenn es heit: “Liebe deinen Nächsten wie dich selbst, wenn es nur kein Muslim ist..” ??!

    Warum suchst du dir nicht einfach eine bedürftige mohammedanische Großfamilie, die du bei dir zu Hause einquartieren und von deinem eigenen Geld verpflegen kannst?

  65. @#76 Plondfair
    66 Jörg

    Warum suchst du dir nicht einfach eine bedürftige mohammedanische Großfamilie, die du bei dir zu Hause einquartieren und von deinem eigenen Geld verpflegen kannst?

    Jörg ist doch nicht blöd…der weiss, dass die dann ihn irgendwann ausquartieren, nachdem sie sein Weib und seinen Besitz vereinnahmt haben.

  66. #77 Zenta

    Jörg ist doch nicht blöd…der weiss, dass die dann ihn irgendwann ausquartieren, nachdem sie sein Weib und seinen Besitz vereinnahmt haben.

    Oder anders ausgedrückt: er erwartet, daß wir etwas machen, was er persönlich nicht zu machen bereit ist. Typisch links.

  67. @#73 legion

    durch die linksextremen massenmedien in deutschland verschwiegen, häufen sich die gezielten übergriffe durch araber/türken auf weiße und nun auch auf polizisten.

    Ist doch klar. Dieser Staat steht nicht hinter seinen Polizeiorganen, er ist schwach und feige! Das wissen diese bösartigen Abkömmlinge des Antichristen!

    Polizisten müssen bei gezielten Angriffen notfalls sofort von der Waffe Gebrauch machen…und keine anschliessende Anklage erhalten!
    Und die Schlussfolgerung daraus? Die traun sich oft nicht gegen dieses südländische Pack verhältnismässig vorzugehen!!

    Nur der deutsche Falschparker und Hühnerdieb wird mit aller Härte des Gesetzes auch von der Polizei, behandelt!

    Was ist das bloss für ein feiger Staat, feige Justiz, feige Bürger!

  68. @#78 Plondfair

    Oder anders ausgedrückt: er erwartet, daß wir etwas machen, was er persönlich nicht zu machen bereit ist. Typisch links.

    Richtig:
    Wenns nichts kost,
    sagt Jörg gern Prost!

  69. @ #13 FreeSpeech
    Es wurde ein Mensch abgestochen.
    …noch korrekter
    Es wurde eine(r) abgestochen.

    Ich frage mich,wie in den Zeitungen die
    Redaktionskonferenzen aussehen. Da sitzen sie alle rum und der Praktikant_1 sagt zum Chef,
    :“Jau also hier gab´s eine Messerstecherei zwischen…? äh ein Moslem war dabei. Was solln wa schreiben ? “
    Chef: „Naja, laut Presserat Richtlinie 12.1
    darf man nur bei Mitgliedschaft von religiösen
    und ethnischen Mehrheiten die Zugehörigkeit erwähnen , würde sagen: Südländer stach Deutschen ab“. „Ach nee ist vielleicht doch nicht so gut. Da gibt es zu viele, die sich südlicher als Süden fühlen . Also, – vielleicht : Ein Mensch(In) in unserer Gegend erstach einen Mensche(I)n ?
    Hmmm? – klingt irgendwie komisch und da riecht sofort jeder den Braten, dass da vor irgendwas rumkonstruiert wurde.
    Also irgendeiner erstach , – ja wo ? “
    Praktikant_2 :“Hier, er erstach hier bei uns nebenan das Opfer.“
    Chef: „Naja, Ort ist auch irgendwie nicht unmittelbar wichtig. Wann, – also die Zeit ist auch unwichtig für den Tathergang. Also ham wa jetzt zum Mitschreiben :“Irgendwann erstach irgendeiner irgendwo irgendeienen , – und pfätisch – voila , perfekt“.
    Praktikant_1 :“Jau danke Chef, hat mir sehr geholfen, damit sind wir zukunftssicher aufgestellt.“

  70. Ok, vergesst es, wer lesen kann ist klar im vorteil..;-)))
    Habe meinen Beitrag gefunden.
    War ein wichtiger Beitrag, denn scheinbar muss man hier nicht nur gegen den Islam vorgehen, sondern auch gegen die braune Flut, die ja erst dafür gesorgt hat, dass der Deutsche Angst haben muss den Mund aufzumnachen ohne gleich in diese Ecke gedrückt zu werden. Aber das werdeen solche Schwachmaten nie vertehen. 😉
    Schönen Sonntag.

  71. #86 latino
    Jetzt laß Dich doch nicht so frustrieren!
    Daß hier ein paar Braune auf dem Trittbrett mitfahren ist bei unserem Hauptthema unvermeidbar. Das muß man als Kollateralschaden auffassen.
    Mit den Braunen beschäftigen sich ja auch die Linken schon über alle Maßen. Wir brauchen uns das nicht auch noch antun.

  72. Interessantes im Polizeibericht in den Stuttgarter Nachrichten vom 16.11:
    Seite 1 Dachstuhlbrand: 250.000 Euro Schaden
    Seite 2 Sturz in Werkshalle
    Seite 3 Betrunken randaliert – Widerstand gegen Polizei
    Seite 4 Schülerin in Stadtbahn sexuell belästigt
    Seite 5 Sportschuhe gestohlen – Zeugen gesucht
    Seite 6 Räuberischer Diebstahl
    Seite 7 Einbrüche in Gaststätten und in ein Geschäft
    Seite 8 Fußgänger angefahren – Verursacher offenbar geflüchtet
    Seite 9 Herrenloser Lkw-Anhänger – Geschädigte gesucht
    Seite 10 Beim Abbiegen Frontalzusammenstoß
    Seite 11 Rotlicht übersehen – Zeugen gesucht
    Seite 12 Frau angegriffen – Zeugen gesucht

    aber nichts von dem toten Jungen!!!!!
    Über gestohlene Sportschuhe wird berichtet:
    Jetzt frage ich mich langsam, wieso ich noch die Tageszeitung aboniere……..

  73. @#87 legion

    am wochenende kontnen wieder zahlreiche junge weiße männer, den flair ihrer arabisch/türkischen mitmenschen spüren. die zahlreichen weißen gewaltofper, werden woche für woche von den massenmedien verschwiegen.

    Wann wehren sich die westdeutschen Jungs denn endlich mal?
    Warum halten sie nicht zusammen und zeigen es diesen feigen Wüstenräubern mal so richtig?
    Immer diese Opferschlagzeilen…wird Zeit, dass die anderen mal spüren, wie das ist!

  74. @#62 Fruehaufsteher

    SWR1 vereint alle unseligen Traditionen der gleichgespülten Spät-BRD-Medien. Früh morgens stelle ich den Sender in meinem Weckradio ein, mit gutem Erfolg: Der Körper produziert Antikörper, wenn er den Sender hört. Die treiben mich fix aus dem Bett, damit ich den Müll nicht länger erleiden muß.Dieselben Testergebnisse mit SWR2 und 3.

    Am schlimmsten sind aber RPR1, der 20 000€-Anruf…“Hallo RPR1″, damit machen sie die Leute verrückt. Und die Dummschwätzer von FFH, die immer Sparwitze auf Kosten anderer machen,kann ich auch nicht mehr ertragen!
    Mit dem Ergebnis, dass ich im Auto fast nur noch CD’s höre!

    Wenn ich mal in den Norden fahre, ist es richtig erfrischend Ostseewelle oder Antenne Mecklenburg zu hören, gute Musik, wenig Blödgesabber!

  75. Bin mal gespannt wann sich der Frust des Volkes im Wahlverhalten wiederspiegelt. Wahrscheinlich wird es dan ausgehen wie in Bremen.
    Bürger in Wut 4,99%.Ein Schelm wer das böses denkt.
    Bin dafür das bei den nächsten Bundestagswahlen Wahlbeobachter eingesetzt werden!

  76. @ Zenta # 70 – 73 und bestimmt noch mehr….nun beruhige dich mal wieder. Da droht doch glatt der Online-Herzinfarkt !

    Sie sind halt wie sie sind. Alle leicht erregbar und so verspielt. In diesem Fall stellt sich schon die Frage, wo ist der Schaden?

    Der Punkt kann doch aber nicht sein, wie die NPD seit Jahren platt Ausländer raus zu fordern. Ich habe nix gegen Franzosen, Engländer, Italiener usw.

    Vielmehr muss man die mehr und mehr sichtbar werdenden Strukturen, Bruchstellen und Ziele der Muli-Kuli Gesellschaft (ich sag nur Steinmeier…) angreifen. Auf sowas steigen auch die Medien ein – aber nicht wenn der Hinweis darauf schon mit „..meine Freunde die Polacken..“ anfängt. Noch mal drüber nachdenken, dass kannst du besser.

  77. Soeben im SWR1-Moslemkanal:

    Der Täter benutzte ein Schweizer Messer.

    Sofort Schweizer Messer verbieten…

    Die (Nicht-)Information betr. Nationalität oder Herkunft schlägt bei der Anstalt wohl in das andere Extrem um. Sicher ist da auch schwedischer Stahl drin!

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