Es wird immer toller. Dreimal „Ich verstoße dich“ im Siegburger Amtsgericht „als Serviceleistung“! Weil eine deutsche Scheidung bei den Mullahs im Iran nicht anerkannt wird, wurde ein iranisches Paar gestern im Amtsgericht Siegburg doppelt geschieden, erst nach deutschem Recht per Richter, dann kam der „Hojjat-Al Islam“ in den Saal und trennte die beiden per Scharia. Birgit Niepmann, Direktorin des Siegburger Amtsgerichts, erklärte: „Das war eine Serviceleistung des Gerichts, ein Gefallen für die Ehefrau.“
Denn die muß zu ihrer kranken Mutter in den Iran und hatte Angst vor Verhaftung, wenn sie nur deutsch geschieden wäre. Zu Dokumentationszwecken kopieren wir den Artikel aus der Kölnischen Rundschau:
Scheidung eines iranischen Ehepaares
Scharia im Siegburger Amtsgericht
Von Cordula Orphal, 16.11.11, 07:03hEin wohl deutschlandweit einzigartiger Vorgang beschäftigte gestern das Siegburger Amtsgericht. Dort wurde die Ehe eines iranischen Paares geschieden, zugleich nach deutschem und nach iranischem Recht, der Scharia.
SIEGBURG/TROISDORF – Ein wohl deutschlandweit einzigartiger Vorgang beschäftigte gestern das Siegburger Amtsgericht. Dort wurde die Ehe eines iranischen Paares geschieden, zugleich nach deutschem und nach iranischem Recht, der Scharia. Ein Hojat-al Islam, ein iranischer Mullah, war aus Frankfurt angereist, um zu protokollieren, dass der Ehemann zu seiner Frau sagt: „Ich verstoße dich.“
Seine Mandantin habe lange für diesen Tag gekämpft, sagte ihr Rechtsanwalt Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy. Denn diese öffentliche Verkündung in arabischer Sprache könne der Ehemann nicht widerrufen.
Die Frau hatte die Scheidung eingereicht, nach deutschem Recht. Das gelte aber nicht im Iran, wo allein der Mann sich scheiden lassen kann, so Amtsgerichtspräsidentin Brigitte Niepmann. Die 34-Jährige, die mit den gemeinsamen Kindern ihre kranke Mutter in der Heimat besuchen möchte, könnte in diesem Fall im islamischen Gottesstaat verhaftet und dauerhaft festgehalten werden. Unter Umständen dürften Frau und Kinder nicht mehr nach Deutschland ausreisen, erläuterte der Rechtsanwalt, der wie der Mullah aus Frankfurt kommt. „Sie war bisher wie in einer Art Gefängnis“, so Iranbomy, „er konnte die Ausreise verbieten.“
Seit 13 Jahren ist das Paar verheiratet, seit neun Jahren lebt es in Deutschland, seit vier Jahren getrennt. Mit der Ehescheidung waren beide Partner einverstanden, die Frau wollte auch das Sorgerecht für die neunjährigen Zwillinge zugesprochen bekommen und im Gegenzug auf die „Morgengabe“, 500 Goldmünzen im Wert von insgesamt rund 30.000 Euro, verzichten. Diese Brautgabe ist ein Zahlungsversprechen des Ehemanns an seine Frau zum Zeitpunkt der Eheschließung im Falle einer Scheidung.
Die Verhandlung stieß auf großes Interesse der iranischen Seite. Neben Verwandten und Bekannten fanden sich sowohl Angehörige der Botschaft wie auch islamische Geistliche im Amtsgericht ein. Nicht nur der Mullah, auch die iranische Botschaft müsste die Bedingungen überprüfen, unter denen die Scheidung vollzogen wurde, erklärte Iranbomy.
Da die Verhandlung vor dem Familiengericht nicht öffentlich war, saß im Saal 136 neben der Richterin, den Rechtsbeiständen und dem Hojat-al Islam zunächst nur der 33-jährige Ehemann. Die Frau hatte das alles so sehr mitgenommen, dass sie in einem oberen Stockwerk ärztlich betreut werden musste.
Laut BILD hofft der Anwalt in diesem Fall, Dr. Dr. Seyed Sharam Iranbomy, daß diese Art der Scheidung öfter durchgeführt wird. Wir nicht! Das Foto zeigt Mahmood Khalilzadeh, „Hojjat-Al Islam“, mit der von ihm unterzeichneten Scheidungsurkunde. Wo steht, daß diese „Serviceleistung“ nicht auch im Döner nebenan hätte stattfinden können, Frau Amtsrichter?
Kontakt:
» Amtsgericht Siegburg: poststelle@ag-siegburg.nrw.de
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Islam ich verstoße dich, Islam ich verstoße dich, Islam ich verstoße dich! Wie einfach das doch geht 😀
Jaja, die „angebliche“ Islamisierung Europas, nicht wahr liebe „Qualitätspresse“?
E-Mail: poststelle@ag-siegburg.nrw.de
Gleich ein Fall, den auch PRO NRW aufgreifen kann.
Gute Integration!
(Immerhin gab es noch keine Verletzten und auch keinen Ehrenmord)
Man wird ja langsam mit wenig zufrieden :-/
500 Goldmünzen Morgengabe, Mullah, deutsche Gerichtsentscheidung muss nach Scharia-Recht bestätigt werden, iranische Botschaft muss prüfen und so weiter…
Das ist doch absurd!
Wenn ich im Iran (warum sollte ich da hin?) verurteilt werde, wandere ich ins Gefängnis. Kann ich da einen katholischen Priester holen, der alles mit Weihwasser bespritzt? Kontrolliert die deutsche Botschaft dann auch das Urteil?
Wir leben in Absurdistan. Armes Deutschland!
Das Schlimme ist ja, dass diese Leute (die Verwandten und Bekannten, die Angehörigen der Botschaft, die islamische Geistlichen und vor allem der Mullah) diesen Hokuspokus wirklich ernst meinen.
@ walter
„Das Schlimme ist ja, dass diese Leute (die Verwandten und Bekannten, die Angehörigen der Botschaft, die islamische Geistlichen und vor allem der Mullah) diesen Hokuspokus wirklich ernst meinen.“
Und das ist das wirklich Bemerkenswerte dabei. Ich denke, ich wäre im Gerichtssaal vor Lachen vom Stuhl gefallen 🙂
Das hier stinkt auch wieder bis zum Himmel:
Am Dienstagmorgen wurde an der Bismarckstraße in Berlin-Charlottenburg gegen 7.40 Uhr in der Zufahrt zu einer Tiefgarage unter einem Wohnhaus ein nicht gezündeter Brandsatz gefunden. Daneben lagen Flugblätter mit rechtsextremistischem Inhalt, wie Morgenpost Online aus Sicherheitskreisen erfuhr. Die Nazi-Parolen darauf seien demnach in sehr schlechtem Deutsch verfasst.
http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article1827091/Brandsatz-in-Plastiktuete-entdeckt.html
Kreuze aus dem Gerichtssaal verbannen wegen der angeblichen Neutralitätspflicht des Staates, und dann sowas…
…und nu? Was war denn da so furchtbar. Das das Gericht der Frau geholfen hat?
Jeder weiss doch, was passiert wäre, reist die Frau in den Iran ein.
Ich hoffe, jemand kann mir eine adäquate Alternativlösung anbieten, mir würde keine einfallen, die im Sinne der Frau wäre.
Im übrigen sind Scheidungtermine immer unter Ausschluß der Öffentlichkeit.
Der Islam ist die dümmste Religion der Welt. Diese Dummheit scheint aber bis in deutsche Gerichte auszustrahlen . Vielleicht bieten sie demnächst noch als Serviceleistung das Amputieren von Gliedmaßen an .Als kleine Extraleistung könnte man auch mal eine Steinigung im Gerichtshof durchführen . Jetzt verstehe ich was unsere Gutmenschen mit dem Begriff “ Interkulturelle Kompetenz “ meinen. Es lebe das Mittelalter.
Die islamische Scharia hat in einem deutschen Amtsgericht grundsätzlich nichts zu suchen. Bei bestimmten Sachverhalten mit Auslandsbezug (z.B. iranische Staatsbürgerschaft) kann aber ausländisches Recht angewendet werden. Hier wird allerdings nicht eindeutig erwähnt, ob die Beteiligten noch die iranische Staatsbürgerschaft haben oder nur aus dem Iran stammen.
#10 Informant
Kreuze aus dem Gerichtssaal verbannen wegen der angeblichen Neutralitätspflicht des Staates, und dann sowas…
Das Christentum bis auf das Messer bekämpfen und dem Islam Tür und Tor öffnen.
Die Bigotterie ist das ekelhafteste an unseren rotgrünen 68er-Ideologen.
Also, ich finde das nicht schlecht. Ein ausländisches Paar, beide Bürger eines faschistischen Staats, auch nach dem Vorgaben ihres Staats zu scheiden ergibt SInn – dann bekommen sie daheim keinen Stress. Solange es als zusätzlicher Akt gehandhabt wird, finde ich es in ordnung. Angesichts der Zustände im Iran halte ich diese »Serviceleistung« sogar für äußerst nützlich.
>„Das war eine Serviceleistung des Gerichts,
Das war eine Lachnummer in Sachen Rechtsstaat
Ähnlich auch die sog. Kamel-Fatwa es Oberverwaltungsgerichts Münster aus 2002:
“Kamel-Fatwa” des OVG Münster: Befreiung von Klassenfahrt aus religiösen Gründen
(GG Art. 4 I , I I , 7 I; NWASchO §§ 9 I, 11 1):
Die Furcht einer muslimischen Schülerin, sich auf einer Klassenfahrt nicht so verhalten zu können, wie es ihr Glaube von ihr verlangt, kann Krankheitswert besitzen und dazu führen, dass die Schülerin gem. § 9 I NWASchO wegen Erkrankung an der Teilnahme der Klassenfahrt gehindert ist. (Leitsatz der Redaktion)
OVG Münster, Beschluß vom 17. 1. 2002 – 19 B 99/02
weiterführend:
http://fakten-fiktionen.net/2011/10/06/das-kamel-als-tugendwachter/
Man kann diese „Serviceleistung“ ja duchaus als
einen humanitären Akt verstehen, und ich gehe davon aus, dass das in diesem Fall vom Gericht
so gemeint war, und nicht als Geste vorausei-
lenden Gehorsams gegenüber der Hegemonial-
religion Islam. Sollte das aber zu einer neuen
Sitte in der Rechtsprechung werden, ist natür-
absehbar, dass auch andere Teile der Scharia
im deutschen Rechtssystem Fuß fassen und über
kurz oder lang auch die drakonischen Strafen
wie Handabhacken oder gar Steinigungen auf
deutschem Boden aus „Respekt“ vor einer anderen Kultur zugelassen werden.
Aber immerhin:
Mittwochs gibts immer noch Schweineschnitzel (Schnitzeltag)…
http://www.ag-siegburg.nrw.de/service/kantine/speisenplan.pdf
…wobei man das Angebot selbstverständlich auch auf Putenschnitzel ausgedehnt hat.
Aufschlußreich auch eine Spiegel-Ausgabe aus 2003, als man dort noch nicht völlig politisch korrekt gleichgeschaltet war:
Das Kreuz mit dem Koran
Von Cziesche, Dominik; Hipp, Dietmar; Kurz, Felix; Schmid, Barbara; Schreiber, Matthias; Sümening, Martin; Tyburski, Silvia; Ulrich, Andreas
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird aus dem Streit um das Kopftuch einer muslimischen Lehrerin ein Kulturkampf: Islamisten stellen die Grundwerte der bürgerlichen Demokratie in Frage, die Integration der drittgrößten Glaubensgemeinschaft droht zu scheitern.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-28721204.html
#18 Livermore (16. Nov 2011 08:35)
So verstehe ich das auch. Die Kosequenz muß aber hier sein, den Mann auszuweisen. Jeder der es wagt nach einem anderen Rechtssystem hier sein Recht zu bekommen ist hier falsch und gehört nicht hierher.
Bei der Frau kann ich mir die Zukunft ebenfalls vorstellen.: Sie wird in Kürze Hilfe bei einbem Frauenhaus suchen, weil islamische Freunde ihr ihre Meinung offenbaren wollen. Dann findet sie wieder einen dieser Stehkragenvertreter sehr nett ist und läßt sich natürlich für ihre Befriedigung auf ihn ein. Die Zwei-Dreizimmerwohnung wird vom Frauenhaus und dem Sozialamt bezahlt. Und Ruck-Zuck beschwert sich der Vermieter, absichtlich bei nichtzuständigen Personen darüber, dass seine Untermieterin seit Monaten beim Besuch ihres „Stechers“ geschlagen wird und vor Schmerzen schreit.
Ich habe so eine Geschichte von einem Hausbesitzer geschildert bekommen. Das Frauenhaus wußte nichts davon. Ich hatte die Frau im Flur getroffen. Geschwollene Wagenknochen und humpelte.
Mittlerweile hat der Vermieter etwas unternommen.
Das passiert auch in nicht islamischen Familien! Dieser Kultukreis will unter sich bleiben.
Ehemann sofort ausweisen, ggf. deutsche Staatsbürgerschaft aberkennen, die Frau reist ja eh aus, und das ganze Gericht inkl. der Direktorin vor ein ordentliches deutsches Gericht stellen, dass noch verfassungsgemäß nach deutschen Gesetzen richtet. Todesstrafe ist ja abgeschafft.
@#5 Der Christ (16. Nov 2011 07:57)
Das noch gehört doch fett! Spätestens wenn dem integriertem Mann die Besinnung kommt, dass er nicht mehr das Kindergeld einzustreicht, kann der noch kommen!
Mir ist nicht ganz klar was ein deutsches Amtsgericht überhaupt mit dem Fall zu tun hat. Offensichtlich handelt es sich bei den Eheleuten um Iraner die nach iranischem Recht verheiratet waren.
Wieso sollte ein deutsches Gericht sich genötigt sehen dort überhaupt tätig zu werden?
Hätte es nicht genügt wenn ein berechtigter Mullah die Trennungsworte in z.B. einer Moschee, von mir aus auch in der iranischen Botschaft, bezeugt hätte?
…was zu den Döner Morden,
http://www.merkur-online.de/nachrichten/bayern-lby/doener-morde-informantangeblich-untergetaucht-1369653.html
Ich denke, alles eine inszinierte Geschichte!
#24 Rheinperle (16. Nov 2011 08:51)
genau, was hat das Amtsgericht damit zu tun?
Ein wohl deutschlandweit einzigartiger
Vorgang beschäftigte gestern das Siegburger Amtsgericht. Dort wurde die Ehe eines iranischen Paares geschieden, zugleich nach deutschem und nach iranischem Recht, der Scharia. Ein Hojat-al Islam, ein iranischer Mullah, war aus Frankfurt angereist, um zu protokollieren, dass der Ehemann zu seiner Frau sagt: „Ich verstoße dich.“
Ich halte es für „Ungebühr“, ein Gericht in einen Kommödienstadel zu verwandeln. Aber
AmtsgerichtsdirektorInnen sind in § 178 GVG* nicht erwähnt.
Solche Eskapaden verwundern allerdings nicht, wenn ‚Recht‘ immer mehr als positivistisches Beliebigkeitsinstrument in der Hand einer parteitaktisch agierenden Legislative verstanden wird.
Wie das Recht, so das Gericht. Wird das Recht zur Lachnummer, wird es auch das Gericht.
„Eigentum gebiert Ordnung“
Wer keinen Respekt vor dem Eigentum hat, der hat auch keinen Respekt vor Recht und Gericht.
„Wer keinen Respekt vor dem Eigentum hat…, der wird auch die Diebe nicht verjagen, ja sie noch nicht einmal als Diebe erkennen, und der wird auch dann kein Unrechtsbewußtsein entwickeln, wenn er selber wie ein Rabe stiehlt.“ (Roland Baader, Fauler Zauber – Schein und Wirklichkeit des Sozialstaats, S. 113).
—
* § 178 GVG
(1) Gegen Parteien, Beschuldigte, Zeugen, Sachverständige oder bei der Verhandlung nicht beteiligte Personen, die sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig machen, kann vorbehaltlich der strafgerichtlichen Verfolgung ein Ordnungsgeld bis zu eintausend Euro oder Ordnungshaft bis zu einer Woche festgesetzt und sofort vollstreckt werden.
#22 Luetzower_Jaeger (16. Nov 2011 08:51)
Wenn das mal alles so einfach wäre, wie am Stammtisch. Eine Ausweisung aus Gründen einer Ehescheidung ist einfach albern, die Forderung nach Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft zeugt von kindlicher Unkenntnis des deutschen Rechts.
Vielleicht informierst Du Dich erst mal, bevor Du solchen Quatsch postest. Das WWW. ist da eine große Hilfe.
Zustimmung zu
#18 Dr. T (16. Nov 2011 08:34)
(Ich bin kein Jurist, aber ich meine dass sie zwischen dem deutschen und ihrem eigenen Recht wählen können).
#24 Rheinperle (16. Nov 2011 08:51)
Scheidungen erfolgen in Deutschland grundsätzlich vor Gericht.
Hätte laut iranischer Rechtsauffassung vielleicht ausgereicht. Im konkreen Fall wollte man wohl den Zeitraum, in welchem sich die Frau im iranischen Sin rchtswidrig verhält (illegal geschieden) so kurz wie möglich halten und hat deshalb die Scheidung noch im Gerichtssal islamisch legalisieren lassen. Das Primat der zivilen Rechtsentscheidung wurde dadurch gewahrt, dass die Scheidug nach deutschem Recht zuerst vollzogen wurde.
#26 hagenvontronje (16. Nov 2011 08:57)
interessante Meldung, die du da vom 21. August ausgegraben hast:
Wie das Magazin in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, hatte ein Mann Ende 20 den Ermittlern angeboten, die mögliche Mordwaffe zu liefern. Der Informant namens Mehmet stamme aus dem Milieu mafiöser türkischer Nationalisten und arbeite seit längerem mit dem Verfassungsschutz zusammen – auch, um aus der Organisation auszusteigen.
Auch wenn sich die ganze Geschichte sehr merkwürdig anhört, so macht der Hinweis auf den Verfassungsschutz hellhörig.
Ich verstehe das Gezeter nicht. Auf der einen Seite wird immer über Beamte gemosert, wie unflexibel sie seien, dann ist mal jemand flexibel und wieder ist es nicht recht.
Die Präsidentin hat doch klipp und klar gesagt, daß der Mummenschanz rechtlich absolut unbeachtlich und als Service (!!!) des Gerichts zu verstehen ist. Von deutscher Seite her stand einer rechtlichen Relevanz schon ein Klageverbrauch entgegen, abgesehen davon, daß dieser Müslimen gebrabbelt hat, der aber in Absurdistan kein Recht sprechen kann (hat ohnehin nur das Gestammel des scheidenden Lebensabschnittsgefährten zur Kenntnis genommen).
Okay, es stand im Zusammenhang mit dieser grenzenlosen Bereicherung, wenn man aber dabei in Betracht nimmt, welche Folgen das Ausbleiben des Hokuspokus gehabt haben könnte, finde ich die Reaktion der Präsidentin ausgesprochen honorig.
Es ist doch ganz einfach, ihr Scharia-Anhänger hier! Man glaubt nicht, wer hier alles schreibt! Die Hodscha-Scheidung hat in einem deutschen Gericht nichts verloren. Hab doch geschrieben, die können das im nächsten Döner machen, in der Moschee, im Park, wo sie wollen, nur nicht in Amtsräumen der deutschen Justiz!
Und wir wundern uns wenn sich Moslems nicht integrieren lassen, wenn wir denen immer und überall entgegenkommen?
@#18 Dr. T
Solche Sachen haben bisweilen Ihren Sinn. Damit z.B. die Frau bei einem Besuch in der Heimat nicht verhaftet wird.
Aber es stinkt hier doch sehr nach der alten Weisheit wer A sagt muss auch B sagen. Denn vermutlich sind Beide in Ihrem Heimatland bei einer solche Trennung finanziell nicht durch den Staat abgesichert. Diese Vermischung von deutschem Familienrecht mit mittelalterlichen Shariagesetzen halte ich für pervers. Der Mann hätte seine Frau doch schon vor Jahren verstoßen können (MÜSSEN?).
Das ganze sieht mir eher wieder nach Gutmenschen-Integrations-Marionettentheater aus. Und der deutsche Michel darf das ganze bezahlen.
In dem geschilderten Fall steht für mich das Wohl der Frau im Vordergrund. Es wurden alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt, um der Frau eine angstfreie Reise zu ihrer kranken Mutter zu ermöglichen.
Klar ist für mich aber auch, dass solche Vorgänge nur absolute Ausnahmen sein können.
Ich schließe mich der Überlegung an, dass der Frau aus zeitlichen Gründen geholfen werden sollte.
Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass die Frau im Iran trotzdem Probleme bekommen wird.
Die Scheidung auf „Islamisch“ hätte ich als Richterin allerdings demonstrativ auf der Straße bezeugt – nicht in den Amtsräumen. Das war ein Fehler!!
Von einem ehemaligen Mitarbeiter im Auswärtigen Dienst, der u.a. auch im Iran „stationiert“ war, habe ich schon mehrfach erzählt bekommen, dass grade Iraner wahre Meister der Flexibilität sind:
Er berichtete von der Zeitehe.
Da Sex nur für Verheiratete gestattet ist, gibt es natürlich ein Problem mit der Prostitution.
Die Lösung: Die Zeitehe, auch bekannt als Genussehe, von vornherein befristet auf von 1 Stunde bis soundsolange.
Man kann das zurecht als blöden Hokuspokus bezeichnen, aber es wirft ein Licht darauf, wie wichtig die Formalien zu sein scheinen, und wie unfrei sich das Ganze gestaltet.
Immerhin, Iraner haben m.E.n. tendenziell mehr historische Zivilisation im Hintergrund, als die Araber und Türken – auch wenn es mit dem Mullahs und deren fortlaufenden Drohungen gegen Israel eher nicht den Eindruck macht.
Es geht in solchen Fällen nicht um die Islamisierung Deutschlands, sondern wirklich um Hilfe für die Frau. Ihre Scheidung wäre sonst im Iran nicht anerkannt worden, was dem Ehemann dort weit gehende Rechte sichert.
Für solche Situationen gibt es klare Gesetze hier, die die Anwendung ausländischen Rechts in Deutschland betreffen. Eine wichtige Einrichtung, die nicht nur islamisches Recht betrifft!
Die Scharia sollte immer außen vor bleiben. Hier gilt lediglich unser Recht, bzw. das Recht Österreichs und das ist bindent.
Das ist doch eindeutig Amtsmißbrauch.
@#33 kewil
Na ja..nicht so absolut. Wer bei einem katholischen Pfarrer mal sein Traugespräch geführt hat, weiss, dass auch im Christentum solche Artefakte zu finden sind. Zugegeben…die kirchliche Trauung bedeutet „gesetzlich“ nichts. Aber hier geht es doch um DEN Islam (den es nicht gibt), also ich meine DER GEHÖRT zu Deutschland. Will sagen…alles was DEUTSCH ist gehört dahinter gestellt…Ach..es ist halt verwirrend beim Thema Islam zu differenzieren. Aber eins ist sicher. Sobald das I Wort im Raum steht ist das GG mit Hilfe des Religionsparagrafen vorübergehend ausgehebelt.
Aber dennoch, wenn ich jetzt mal Sharia-Pro sein darf,es ist nicht verkehrt bei einer Vetragskündigung sich den ursprünglichen Vertrag anzusehen und die vereinbarten Paragrafen zur Trennung zu beachten. Sonst kann es teuer (blutig) werden.
Im übrigen drohe ich regelmässig meiner Frau zum Islam zu konvertieren, wenn ich mal wieder den Müll raustragen soll! Aber für den Islam meinen Humor aufgeben wäre mir dann doch ein Schritt zu viel!
und wo ich es selbst noch mal durch den Kopf gehen lasse. Die einzig wirklich saubere Logig wäre, alle Ehen nach islamischen Recht in Deutschland für ungültig zu ereklären.
Ach, so eng darf man das jetzt auch wieder nicht sehen…
Wenn schon nach „rechtlich absolut unbeachtlichem Mummenschanz“ geschieden wird,
dann werden vielleicht demnächst nach „rechtlich absolut unbeachtlichem Mummenschanz“ ganz andere Kulturbereicherungen vollzogen.
Im Ausland, nach dortigem Recht geschlossene Ehen, werden bei uns üblicherweise auch nach dem jeweiligen Recht geschieden. Das ist kein einzigartiger Vorgang und hat mit Anbiederung an den Islam und Einzug der Scharia überhaupt nichts zu tun (Artikel 14, 17 EGBGB).
Würde die Frau zu ihrer kranken Mutter in den Iran reisen, so wäre Sie nach dortigem Rechtsverständnis noch verheiratet und ohne ihren Mann nur eingeschränkt rechtsfähig. Dies könnte ihr sicherlich zum Verhängnis werden.
Hier bei PI wird immer über die Unterdrückung und Ungleichbehandlung der Frauen im Islam berichtet und sich kollektiv darüber aufgeregt. Da kann ich beim besten Willen nicht verstehen, warum man sich dann über diesen Fall so negativ ausläßt. Wäre es besser die Frau säße nach ihrer Reise in den Iran im Gefängnis (unter welchen fadenscheinigen Gründen auch immer) und die Kinder kämen zur Familie des Mannes in Obhut? Würde dies nicht auch hier zum Anlass genommen, vollkommen zu recht über die frauenverachtenden Zustände im Iran zu berichten? So etwas nenne ich Doppelmoral!
Ich als Richter hätte es zum Schutz dieser Frau ebenso gemacht und ich finde die Vorgehensweise als die einzig richtige.
Der Fortschritt lauert um die Ecke …
http://www.heise.de/tp/blogs/6/150846
Ich hab keine Zeit mic mit jedem Schwachsinn zu beschäftigen. Wahrscheinlich wird sich die Art Mensch spalten, in jene, die von Gott bzw. den Göttern abstammen und jene, die eine tierische Herkunft präferieren.
#31 johann
…die Sache wird niemals augeklärt werden!
Der Verfassungsschutz kommt an brisante Daten, er kennt die mafiösen Strukturen wie kein anderer, sei es die religiösen Kräfte oder die Kriminellen Drogen und Waffengeschäfte ect.
Es scheint als ob irgendwelche Leute beim VS
dass eine oder andere Wissen missbraucht hätten, sei es für Erpressung oder für irgend einen anderen Vorteil.
Wahrscheinlich konnte man nicht mehr alles geheimhalten und tischt uns diese Geschichte auf wo bei die Hauptdarsteller nicht mehr aussagen können.
mal sehen was die anderen dazu zusagen haben,
die Hoffnung stirbt zu letzt;-)
JAUCHZET UND FROHLOCKET – HEUTE IST „INTERNATIONALER TOLERANZTAG“!
http://www.kleiner-kalender.de/event/internationaler-tag-fuer-toleranz/7544-welt.html
Toleranz, das ist die Feigheit davor, einen Gast aus der Wohnung zu schmeißen, der mutwillig auf den Teppich scheißt.
Bitte Termine vormerken:
Das Amtsgericht Siegburg gibt bekannt, dass Auspeitschungen künftig jeden Freitag zwischen 13 Uhr und 15 Uhr im Raum 16 stattfinden werden (außer an Ramadan, denn da wird erst nach Sonnenuntergang gepeitscht). Wer mitpeitschen möchte, soll dies bitte vorab anmelden.
„Das war eine Serviceleistung des Gerichts“
@Dieses war der erste Streich
und der zweite folgt sogleich!
Rise and rise again until lambs become lions!
Problematisch ist nach meiner Ansicht nur, dass neben der rechtlich eindeutigen Scheidung vor einem deutschen Gericht, eine Scharia Entscheidung durch einen deutschen Richter und im Amtssitz des besagten Richters, stattfand.
Um der Scharia den Schritt in das öffentliche Recht in Deutschland zu verwehren, hätte auch eine andere Lösung für beide Seiten genügt.
Zum einen wäre die Scheidung, vor einem deutschen Gericht, rechtlich einwandfrei, nach deutschem Recht, vollzogen worden, zum Anderen hätten die Scheidenen, vor einem islamischen Rechtsgelehrten erscheinen können, wo dann der Mann seine Verstoßungsformel aufgesagt hätte. Damit wäre den Islamischen Recht Genüge getan.
Alles in Allem – Diese “ Serviceleistung “ provoziert nur die einheimische Bevölkerung, da hiermit der Eindruck erwecht wird, die Scharia, wäre in Deutschland rechtsrelevant
Es ist voll nicht in Ordnung, wenn hier der kultursensible Rechtsakt in Siegburg keine gutmenschliche Würdigung erfährt.
Der „Muslim Markt“ empfahl in einem älteren Artikel ausdrücklich die staatliche, bzw. Standesamt-Ehe auch für gläubige MoslemInnen.
Dadurch kann der Erwerb der Deutschen Staatsbürgerschaft erleichtert und u. U. eine soziale Absicherung der Familie, bzw. eines zugereisten nach moslemischen Recht verheirateten Paares/Partners abgesichert werden.
Leider ist der Artikel nicht mehr vorhanden.
#36 MaxMoritz und andere Islamversteher
Wieso können die ihre Scheidung nach islamischem Recht nicht eine Stunde später in den Räumen einer Moschee durchführen? Dann wäre der Frau doch genauso geholfen. Sowas muss doch nicht in den Räumen eines deutschen Gerichts ablaufen. Das ist doch wieder mal der erste Schritt. In ein paar Jahren ist soetwas völlig normal. Da ist das keine einmalige Serviceleistung mehr sondern an jedem Amtsgericht ist ein Mullah angestellt, auf Kosten der Steuerzahler natürlich, der hier nach der Sharia Scheidungen durchführt.
Wehret den Anfängen!!
#38 Kodiak
„Es geht in solchen Fällen nicht um die Islamisierung Deutschlands, sondern wirklich um Hilfe für die Frau. Ihre Scheidung wäre sonst im Iran nicht anerkannt worden, was dem Ehemann dort weit gehende Rechte sichert.“
Frieden auf der Welt kann es grundsätzlich nur dann geben, wenn es souveräne Staaten gibt und zwischen diesen Staaten hinreichende Segregation herrscht.
Die andere Alternative wäre ein einziges weltweites Terrorregime McWorld, das aber mit Sicherheit trotz aller Gewalt von oben ständig mit ganz enormen Spannungen leben müßte.
Wir leben in Deutschland z.B. zusammen in einer Stadt mit den schrägsten und allerschrägsten Vögeln. Das ist zwar nicht immer, aber doch in den allermeisten Fällen möglich ohne Gewalt, häufig kann man dem anderen sogar ausgesprochen höflich begegnen.
Wie ist das bloß möglich?
Lösung: Der schräge Vogel X hat seine eigene Wohnung, wo er schalten und walten kann, wie er mag, und ich habe meine eigenen Wohnung, in der ich schalten und walten kann, wie ich mag.
Ich werde den Teufel tun, den X zu besuchen und ihm in seiner Wohnung auch noch Vorschriften zu machen, und der herzensgute X verschont mich ebenfalls mit seinen Besuchen, kann mich also nicht herumkommandieren.
So einfach ist das nämlich.
Ob einem der Iran nun paßt oder nicht, der Iran ist ein souveräner Staat. Und wenn Deutschland sich um 12 Uhr 20 tatsächlich noch einmal auf die Beine stellte, dann könnte sich sogar Deutschland mutig zum souveränen Staat erklären. Wenn 90 Prozent der Bevölkerung sich hinter diese Unabhängigkeitserklärung stellten, glaube ich nicht, daß die USA es wagen würde, so in unser Land einzufallen, wie man es in Libyen praktiziert hat.
Iraner, die sich hier niederlassen, haben sich bei uns gefälligst einzufügen und die Deutschen geht es nicht die Bohne etwas an, welche gesellschaftlichen Bedingungen im Iran herrschen.
Muß nicht schon wieder sein, daß ein totalitäres Deutschland meint, daß an seinem Wesen die ganze Welt genesen wird, man sollte zunächst einmal vor der eigenen Haustür in die Hände spucken, damit hier eine neue, unabhängige und pluralistische Demokratie aufgebaut werden kann.
OT
Flucht aus Euro
15.11.2011
Frankreich taumelt. Rekord-Spreads nun auch bei Österreich. Zinsen steigen auf breiter Front: Die Zinsen für 2-jährige aus IT, ES, BE, FR, AT, FI und NL explodieren gerade, bei NL um 49%. Auch die 10-jährigen Zinsen steigen signifikant. Alles was nicht Bunds aus Deutschland ist, wird gerade massiv abverkauft. Hat die große Flucht aus dem Euro begonnen?
Weiter hier….
http://www.mmnews.de/index.php/wirtschaft/8875-flucht-aus-euro
Darf eine Frau, ohne ihren Mann wohl nicht in den Iran einreisen?
Oder werden getrennt lebende dort verfolgt?
Und woher wissen die Sittenwächter dann dort, dass die Frau getrennt lebt?
Wird das durch die iranische Botschaft in Deutschland überwacht?
Gibt es also bei uns auch schon eine iranische Sittenpolizei?
Und wie ist die Frau überhaupt nach Deutschland gekommen?
Wurde sie schon vom Schah verfolgt und bekam deshalb Asyl?
Der war aber nur bis 1979 an der Macht.
Danach regierten die Mullahs bis heute.
War sie also gar nicht politisch verfolgt?
Muss sie deswegen zu Unrecht erhaltene Flüchtlingsbeihilfen zurückzahlen?
Oder darf sie jetzt, da sie rechtmässig geschieden ist, dem Sozialamt ihren Cousin aus Teheran als neuen Ehemann und Bereicherer vorstellen?
Im Gepäck natürlich auch die kranke Mutter zwecks Behandlung in Almania.
Fragen über Fragen.
WSD
Beim Lesen des Gedichts, ist mir aufgefallen, dass es im Stil der Nationalhymne geschrieben wurde. Könnte man durchaus mal auf Protestveranstaltungen singen.
@hagenvontronje #47
langsam aber stetig dämmert in meinem Hirn die Vermutung hinter dem Horizont der politischen Raison und steigt bis zum Zenit der Gewißheiten, daß auch hinter dem Islamismus nicht die „Moslems“ sondern die Geheimdienste stecken, ein international geführte Klicke zum Zwecke des dosierten Terrors in der Hand der humanistischen Weltverbesserer … insofern ist der Unterschied zwischen Islam und Islamismus gerechtfertigt, als der Islamismus ein von außen indizierter Radikalimus zum Zwecke der Beschäftigung „nützlicher Idioten“ ist. Schach spielt immer der am besten, der seine Züge als vom Gegner Hervorgerufene darzustellen vermöchte.
Ein Christ sollte mal ein Ansinnen stellen, welches nichts mit der deutschen Justiz zu tun hat, alle Anwesenden incl. Richter und Staatsanwalt würden sich halbtotlachen und an die Kirche verweisen.
Es gibt doch genug Mohammedanische Versammlungshäuser und ist diese „Religion“ nicht einmalig, ehrlich, friedlich, …?¿?
Zu diesen Wulff´schen Errungenschaften, sag ich einfach nichts!
@
DU HAST JA SO RECHT!!!
#38 quarksilber (16. Nov 2011 09:19)
Du wirst lachen, Türken mögen die so gern wie wir (Thais hassen auch Türken).
Die Städter sind zivisiliert, allerdings gilt hier wie im richtigen Leben, daß Ausnahmen die Regel bestätigen (siehe Achmachihnplatt).
Ich war von 1980 bis 1983 mit einer Perserin liiert die aus Teheran kam und deren Familie den Mullahs aus dem Weg gegangen ist. Waren im übrigen Schah-Anhänger.
Okay, der Vater hatte einen Knacks in der Birne, seine Tochter amüsierte sich, daß er nach drei Jahren immer noch meinte, sie sei Jungfrau (allerdings wußte er auch nicht, daß wir zusammenwohnen).
Sie aß Schwein, trank Alkohol, war Gelegenheitsraucherin und Sex vor der Ehe war alles andere als tabu (wenn sie am Anfang auch noch meinte: „Bei uns ist das aber anders“). Und sie hatte Bildung: Sprach gut Englisch, Spanisch, Deutsch perfekt und natürlich Farsi, machte allen Mist mit und war, wie manche Männer sich nach ihr umdrehend ächtzend: „Rasse mit Klasse.“
Sie lebt heute in der Frankfurter Ecke mit Familie. Moschee hat sie in DE nie von innen gesehen, in der Familie lebt man nach westlichen Gebräuchen – einschließlich Weihnachtsfest. Sie wie ihre beiden Geschwister (eine Schwester, ein Bruder) sind alle mit Deutschen verheiratet. Sie sind voll integriert (sie allerdings in soweit zu integriert, als sie den PC-Sprech verinnerlicht hat).
@ #26 hagenvontronje (16. Nov 2011 08:57)
Hier der original Bericht des dort zitierten Spiegels.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-80075315.html
Ich habe in meine Liste mal die Banküberfälle und anderen mutmaßlichen Taten ergänzt.
Mensch, was hatten die einen engen Zeitplan.
Auffällig, 12 der 14 Banküberfälle waren in Zwickau bzw Chemnitz, also quasi vor der Haustüre. Die Überfallen also Banken vor der Tür, um dann irgendwo in Deutschland, aus ausländerfeindlichen Motiven einen Ladenbesitzer zu töten?
#61 Don Quichote (16. Nov 2011 10:02)
Du wirfst hier Äpfel und Birnen in einen Korb.
Ein Christ hätte auch nicht solche Folgen zu besorgen.
Außerdem kenne ich aus meiner jahrzehntelangen forensischen Praxis durchaus Fälle, wo man mal außerordentlich vorgegangen ist.
Was hat eigentlich ein Staatsanwalt mit einem laufenden Scheidungsverfahren zu tun?
Das deutsche Recht genügt nicht mehr in deutschen Gerichten, es muss jetzt auch die Sharia sein!
Bisher ist diese Zeremonie auch in den Moscheen durchgeführt worden, persönlich weiß ich von einer islamischen Scheidung in einer Moschee.
Nein, ein deutsches Gericht musste es sein! Den Rechtsstaat weiter aushöhlen, die Alleinstellung des Grundgesetzes in Frage stellen dies waren die Ziele der Iraner.
Frau Niepmann muss gewußt haben das es auch unter Moslems Scheidungen in Deutschland gibt, MUSS sich die Frage gestellt haben wie das bisher läuft. Sie hat bewusst dem deutschen Recht geschadet, indem sie der Sharia Raum in Justizias Hallen gab.
Damit ist Frau Niepmann nicht nur ein weiterer Beweiß dafür das Frauenquoten die Leistung der betroffenen Institutionen schmälern, sie ist auch eine Verräterin am Prinzip der Rechtstaatlichkeit.
Aber was solls?
In Allmanya sind die Kuffar gerade damit beschäftigt braune Gespenster zu jagen…..
Das die Mullahs eventuell derartige Fälle inszenieren könnten um das Fundament des Rechtsstaates zu untergraben ist wohl auch ein Gedanke der nur einem kritischen Beobachter kommt.
@#49 Fluchbegleiter (16. Nov 2011 09:38)
Und tolerant wie wir sind, darf auch Weibsvolk dabei sein, oder sollte ich mir jetzt Barthaar-Atkien zulegen?
und der iranische Anwalt heißt wirklich Dr.Dr.
IRANBORNY?
wer soll das denn glauben?
sollte vielleicht mal jemand überprüfen, nacher ist der ganze Zinnober auch noch ungültig, weil der Herr Dr.Dr. einen falschen Namen angegeben hat
»Toleranz, das ist die Feigheit davor, einen Gast aus der Wohnung zu schmeißen, der mutwillig auf den Teppich scheißt.«
Treffender kann man’s nicht sagen!
@#9 Puseratze (16. Nov 2011 08:16)
Seltsam, wenn der Brandsatz gebrannt hätte, wären doch die Zettel daneben mitverbrannt…
Brennbare Flüssigkeit mit Briketts? Kohlefeuer??
Das ist ein Türöffner. Es lag keine Nortendigkeit dafür vor diesen Rechtsbruch zu begehen.
Ein Bruch des Rechtes ist es, denn die Grundlage, der Kern unseres Rechtes, ist dessen Unteilbarkeit.
Das Paar hätte zum nächsten Mulla an der Ecke gehen können. Ich halte die Geschichte für einen gefaketen Versuchsballon.
Die Europäisierung unserer Rechtsnormen hat das Tor zur Beliebigkeit geöffnet- wer am lautesten jammert bekommt was er will, Schnarrenberger faselt von der Vereinbarkeit von Scharia und Grundgesetz, NRW hat im Integrationsgesetz die Einrichtung von „Schiedsstellen“ mit ausländischen Vorsitzenden verankert. Ei, was mag das wohl sein?
Nach den durch und durch schlechten Erfahrungen mit Schariagerichten in England,war es ja klar, dass wir den Dreck als nächste bekommen. Keine Angst- für das Steinigen hat die Moslem Bruderschaft den Europäern ein Moratorium geschenkt, bis die Moslems die Mehrheit stellen und die Brutalostrafen erzwingen können.
Hier wurde eine gutmenschelnde Geschichte aufgebaut,um die Herzen der Dummichel/innen zu erweichen. Ach die arme Frau! – Die Mutter will sie pflegen- und all die süüüßen Kinderchen…
Ein kleiner Einstig in die Problematik:
http://de.wikipedia.org/wiki/Scharia
Wer nicht begreift, warum ein aufgespaltenes Recht eine Gefahr ist, setze doch mal ein:
Ein Recht für Weiße, eines für „Mischlinge“,
dann für Zulus eines und die Bantus bekommen auch eines.
Über dem Salat das weiße Recht, das natürlich von allen Braunen/ Schwarzen eingehalten werden muss.
Klingelt etwas!
Nun sehen wir in die islamische Welt.
Da gibt es die Scharia. Unter der Ebene dieses „Göttlichen Rechtes“ gibt es die privatrechtlichen Regeln der „anerkannten“ religiösen Minderheiten. Untereinander haben diese ihr eigenes Recht. Treffen sie allerdings auf Moslems gilt die Scharia.
Unter der Scharia ist der nicht-Moslem ein Mensch zweiter Klasse,Untermensch. Sehen Sie sich die Regelungen für Blutgeldzahlungen in Saudi Arabien an oder wer da eigentlich hauptsächlich geköpft wird, oder aktuelle Urteile in Ägypten und Indonesien an!
Wer dann noch glaubt, dass ein Mullah Urteil in einem deutschen Gericht eine niedliche Sache ist, dem ist nicht mehr zu helfen.
Bisher war eigentlich nur immer die rede von der abhängigkeit von den alliierten und der eu. Jetzt ist die unterwerfung unter allah voll im gange.
Das volk lässt sich mit brot und spielen einduseln
Tittitainment fürs prekariat. Urlaub, autos beim schuften für die andern macht den rest blöde.
Da könnte man ja wünschen, dass der niedergang schneller vorangeht, damit „die revolution durch den magen“ gehen kann.
#70 Jim Panse
»Toleranz, das ist die Feigheit davor, einen Gast aus der Wohnung zu schmeißen, der mutwillig auf den Teppich scheißt.«
Treffender kann man’s nicht sagen!
Isso, Klasse-Spruch!
Das letzte, was dem armen Wermutsbruder mitunter noch bleibt, ist die Flasche, das letzte, auf was der heimatlose und enteignete bio-deutsche Neospießer noch stolz ist, ist seine „Toleranz“.
(Zu sagen, man sei „tolerant“, also bereit, Unangenehmes auszuhalten, zu ertragen, kann man immer nur dann, wenn man Macht, Recht und Entscheidungsfreiheit besitzt.
Wer sagt:“Es regnet schon seit Tagen, und ich toleriere das“ oder „Ich bin jetzt 73 Jahre alt und habe bereits fast alle Haare verloren und toleriere das“ ist ein …“
Lassen wir das lieber.
Als ich damals zur Schule ging, hatten die Zausel und Gammler, die als Junglehrer von den Universitäten kamen, noch nicht sofort alles
umgekrempelt. Da haben wir von Max Frisch „Biedermann und die Brandstifter“ gelesen.
Manche blicken das nicht und halten das Stück für Fiktion. Stimmt aber nicht, es ist eine DOKUMENTATION.
Iwo! Kaptitalmärkte sind ganz gefährlich.
Also einfach zum Falschbartverleih, der befindet sich in Raum 18 und alles ist knorke 😉
Ich möchte mal auf eine Gefahr hinweisen, die darin besteht, bei der Scharia immer die schwierige Situation der Mosleminnen rauszustreichen. Das ist ja auch alles sehr traurig aber was bitte sehr ist mit uns???
Die mutige Seyran Ates wollte zu einem Welt- Scharia Kongress in die Türkei reisen – was ihr verwehrt wurde.(ein Imam Rauf/ Daisy Kan Projekt)
Dort debattieren Mosleminnen über die Schönheit der Scharia und wie man sich dem modernen Alltag anpassen kann ohne sie im Kern zu verändern. Und, darauf kommt es an, wie man sie so überpinseln kann, dass die Westler sie nicht mehr als frauenfeindlich bezeichnen können.
Frau Ates wird wegen ihrer Reformbemühungen von Moslems bedroht. Ihr Interesse gilt der moslemischen Frau.Deren Situation will sie verbessern.
Fein.
Oder eben nicht!
Frau Ates erkennt die Scharia an. Sie kennt die Scharia und akzeptiert deren Kern.
Der Kern der Scharia ist aber die Apartheit gegenüber Ungläubigen! Deren Dhimmistatus!
Wenn die Scharia im Sinne von Frau Ates frauenfreundlicher wäre, (mosleminnenfreundlicher) hätte sie keine Probleme damit, dass das Leben eines Ungläubigen (unseres) weniger wert ist als das ihre????
An unseren Unis wird die Scharia staatlich gefördert unterricht.Ein Weg,die verschiedenen Rechtsschulen und Vorschriften in unser Recht einzugliedern läuft seit Langem.
Aber nie stellt jemand die Frage danach, ob und warum es einen Rechtskorpus auf unserem Boden geben darf, der uns zu Untermenschen erklärt!
Im „WDR“ hies es nach deutschem islamischen und iranischem „Recht“ . Willkommen zum ersten Probleauf der Sharia es ist soweit !!!
Und dann diesen Vollhonkkommentar einer „Sprecherin“ der Iman hat ja keinen Einfluss auf die Rechtssprechung des Gerichtes.
Für die Mohamedaner ist das ein Meilenstein das wird jetzt Ruckzuck auf alle möglichen Bereiche ausgedehnt werden genau wie es Adolf in wenigen Monaten gelungen ist D-Land gleichzuschalten und die False Flag Mission des VmfsS (wie war das noch mir dem VS Anwesenden) sorgt für die Kulisse des Reichstagsbrandes.
Jetzt ist es echt zu spät zumal die Massendummheit – genau wie bei Adolf- alles „fressen“ wird.
Das wars mit Demokratie und Rechtstaatlichkeit.
BTW: Wenn die Sharia dann da ist wird auch alles Islamgegnerische verboten werden , Wetten ? nun ratet mal was ich meine.
Tja wohl das devote Unterwerfen der „deutschen“ Rechtssprechung unter die Sharia/iranische denn ein Vertreter dieser Bananenrepublik muss ja Anwesent sein weil Richter ja soooooooooooooo unabhängig sein sollen.
anwesend sorry
Eine „Tradition“ die ab 1933 bestand spätetens aber seit 1935 jetzt wohl wieder „ausgegraben“ wird.
siehe http://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Gesetze
IRRE ,Unglaublich und PEVERS
wieder wurde ein Präzedenz-Fall zugunsten des Mörder-Rechts-System Scharia von DEUTSCHEN Richtern abgesegnet
Möchte mal wissen was dieser Fall den Steuerzahler gekostet hat .. Anwälte Richter Gerichtskosten , usw usw
ot:
heute morgen mußte ich eis kratzen, trotz klimawandel haben wir in klimatisch begünstigter weinbauregion schon mitte november minusgrade.
kann nicht endlich jemand von der church of global warming vorbeikommen und das eis von den scheiben meines autos kratzen?
Update 4 Mitwisser haben geholfen .. Blutige Kleidung ? Hat alles NICHTS mit dem Islam zu tun
und Kolat und seine TGD-Gmbh schweigt weiter
http://politik.forumieren.com/t389-herr-kolat-fordert-mal-nicht-ware-gegen-erdogans-vorgaben
Hier die angekündigte Stellungnahme von PRO NRW:
http://www.pro-nrw.net/?p=6913
#11 theShowmustgoon (16. Nov 2011 08:20)
Bei deiner Meinung: Gute Nacht Deutschland…
Dann wäre sie halt im Iran in den Knast gegangen. Dann hätte sie mal gesehen was ne tolle Religion sie doch hat. Habe nicht gelesen, das sie abgeschworen hat!!!
Man sollte es mit der berechtigten Kritik am Islam auch nicht übertreiben.
Das ausländisches Recht angewendet wird, selbst wenn es im Widerspruch zu unseren Rechtnormen steht oder das Rechtsnormen aus der Zeit vor Gründung der Bundesrepublik angewendet werden ist nicht nur üblich, sondern manchmal sogar sachlich notwendig und richtig.
So wurde kein einziger Richter aus der Zeit zwischen 1933-1945 wegen seiner Urteile zur Verantwortung gezogen, wenn er sich an das damals geltende Recht gehalten hat (Mal googlen: Rechtspositivismus).
Rechtsfälle aus der Zeit vor dem Beitritt der DDR zum Bundesgebiet wurden auch nach 1990 nach früher geltendem DDR-Recht verhandelt.
Im Familienrecht gilt seit jeher bei zwei ausländischen Ehepartner die urspünglich in ihrem Heimatland geheiratet haben, das dortige Scheidungsrecht.
Das heißt, wenn zwei Bolivianer sich heute in Siegburg scheiden lassen, die meinetwegen 1992 in Bolivien heirateten, gilt deren Recht.
Es gibt in diesme hier geschilderter iranischen Fall also keine Sonderbehandlung.
Ob man das für gut und richtig halt steht auf einem anderen Blatt. Sicherlich ist iranisches Familienrecht nichts, was ich einer Frau auch nur ansatzweise zumuten möchte.
Im Hinblick auf den Genderwahnsinn, der zum großen Teil von Frauen verzapft wird, finde ich als Mann diese Scharia-Scheidung ganz praktisch.
Wir lassen uns von der Öffentlichkeit als Islamophobiker, Nazis und was weiß ich noch beschimpfen und könnten uns doch eigentlich ganz entspannt zurücklehnen.
Da ist ja scheinbar doch noch etwas Tiefgründigeres, das uns bewegt… Früher sagte man noch Patriotismus dazu.
Das sind alles kleine Schritte auf dem Wege zur Einführung der Scharia in Deutschland.
Na wenn das soooo ist, dann fordere ich natürlich die Umsetzung der kompletten Scharia für Moslems – an deutschen Gerichten.
Hier interessante Auszüge:
http://www.igfm.de/Auszuege-aus-den-Strafgesetzen-der-Islamischen-Republik-Iran.894.0.html
Selbstredend gilt das auch für in Vergangenheit begangene „Delikte“:
Man kann die zu erwartenden Steinigungen auf dem Siegburger Marktplatz mit über 10.000 Schaulustigen durchführen – selbstverständlich live übertragen von den Islamverstehern ARD und ZDF und allen übrigen Lügnern der Presse als Berichterstatter.
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Siegburg_Marktplatz.jpg&filetimestamp=20070406171655
Die leben doch seid 4 Jahren „in Sünde“, die beiden, das kann doch wohl nicht angehen!
Na wie jetzt, ganz oder gar nicht?? Was seid ihr für Lutscher in Siegburg?? Seid ihr etwa nicht kultursensibel?? Seid ihr gar Rassisten? Wißt ihr nicht, was ihr den Moslems antut, für die Islam unteilbar ist, also wo man nicht nur die Rosinen rauspicken darf?
„Seit 13 Jahren ist das Paar verheiratet, seit neun Jahren lebt es in Deutschland“ – also haben sie doch in Iran geheiratet?
Bitte Leute, wir wollen, dass die Menschen die Landesgesetze anerkennen und folgen!
Diese Frau möchte nach Iran reisen – nach dortigen Gesetz muss ihr islamische (in Iran geschlossene?) Ehe entweder nach shari’ah geschieden werden oder mit ein ‚Guardian‘, also Ehemann reisen.
Wenn man nach China reist braucht man ein Visum.
Oder, sie bleibt in Deutschland und das Ganze ist nicht notwendig, weil sie schon nach Deutschem Recht geschieden wurde.
1. Die Ehe wurde nach islamischem Recht geschlossen, also wird sie Auch dem entsprechend geschieden.
2.im Islam ist wenigstens nicht verboten Sich scheiden zu lassen, Im gegensatz zum Christentum.
Mein namensvetter joachim Wagner, ex-panorama-chef hat es beschrieben in einem gefährlichen buch.
Parallelgesellschaft:
Richter von Allahs Gnaden erodieren deutsche Justiz
Autor: Reinhard Mohr
http://www.welt.de/kultur/literarischewelt/article13613800/Richter-von-Allahs-Gnaden-erodieren-deutsche-Justiz.html?print=true#reqdrucken
26.9.11
Geheimgerichte: In seinem glänzend recherchierten Buch enthüllt Joachim Wagner das verzweigte Netzwerk islamischer Richter in Deutschland.
Die zeit der geheimgerichte ist nun vorbei, im brd-un-rechtsstaat.
Es lebe die scharia.
#79 ComebAck (16. Nov 2011 11:29)
Das Komma sollte aber noch ergänzt werden:
Juristisches Neuland – MEDIATHEK – WDR.deIn Siegburg ist zum ersten Mal in der deutschen Justizgeschichte eine Ehe nach deutschem, islamischem und iranischem Recht geschieden worden. Bei der Scheidung wurde ein Mullah hinzugezogen. Die Ehefrau hätte sonst nicht in ihr Heimatland Iran einreisen dürfen.
Ein Beitrag von Jochen Hilgers, 16.11.2011
http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2011/11/16/morgenecho-scheidung-siegburg.xml
Trotzdem ändert das nichts an der auch von dir kritisierten Dhimmitude des WDR. Das zeigt schon die Überschrift „Juristisches Neuland“. Man sieht also tatsächlich beim WDR ein Art „neue Rechtsprechung“, der sogar justizgeschichtlichen Rang zugemessen wird. Das zeigt, wie trotz der von „Dr. T.“ erwähnten Zusammenhänge die Scharia in den Köpfen der Medienschaffenden schon eingezogen ist. Vorauseilende Unterwerfung eben.
Bleibt nur zu hoffen, daß der Name des iranischen Anwalts uns nicht über eine Gehirnhintertür als neuer Euphemismus implementiert werden soll, nach dem Motto: „Leute, ist doch nicht so schlimm. Ist nur ne Iranbomy (was auch immer man sich darunter vorstellen mag).“ Also, Schwamm drüber über diese Schariagerechten und ihrer Bräuche, wenden wir uns den wirklich wichtigen Dingen zu. 😉
Zum Beispiel:
Wieder ereignete sich eine schwere neosozialistische tiefbraune Tat. In unglaublicher…. menschenverachtender…nahezu massenmordender Art und Weise, wurde ein riesen briefmarkengroßes Hakenkreuz, mit wasserlöslichem Filzstift, hinter dem Spülkasten der Jungentoilette einer Vorschule platziert.
Die 120 Mann starke, mit dem VS interagierende Soko „Kindergarten“, wurde noch am Vormittag gegründet um die braune Terrorzelle schnellstmöglich auszutrocknen. Ein internationales Netzwerk Rechtsextremer hinter dem Attentat, sei nicht auszuschließen, bestätigte der Sprecher der Soko Franz Stalini auf Nachfrage……..
#11 theShowmustgoon (16. Nov 2011 08:20)
…und nu? Was war denn da so furchtbar. Das das Gericht der Frau geholfen hat?
Jeder weiss doch, was passiert wäre, reist die Frau in den Iran ein.
Jeder weiß?
Erzähl mal. Ich weiß es nicht.
Überdenk noch mal deine Unlogik.
Wenn der Wohnsitz des Paares Deutschland ist, wird nach deutschem Recht geschieden. Basta.
Ihren islamischen Firlefanz brauchen die nur, wenn sie noch Angelegenheiten (Erbschaft etc.) im Iran zu erledigen haben. Und da wird sicher auch ein Schriftstück eines Verfolgten nicht allzusehr beachtet werden, wenn das Regime doch so böse ist. Gelle?
Die Leute haben sich einfach die Flugtickets gespart. Wirklich schöner Service! Hätten die sich nicht auch in der iranischen Botschaft oder irgendeiner der zahlreich erbauten Moscheen religiös trennen können?
Wenn der Mullah ins Gerichtsgebäude für Amtshandlungen geholt wird, so ist das ein Eindeutiger Beleg für eine Verletzung der Neutralitätspflicht dieses Gerichtes.
So sieht Islamisierung aus!
da hat kewill aber recht ! , wie ist es denn wenn ein deutscher nach „germanischem recht“ geschieden werden will ? – oder sonnstwer nach den abstrusesten bräuchen die es da so gibt ?? .
mich kotzt diese ganze merkelschekleptokratie langsam derart von was an – ich darfs gar nicht sagen !!
Rein rechtlich und auch moralisch mag daran nichts auszusetzen sein.
Aber wie ist das mit dem Bekenntnis, „was wir hier tolerieren wollen und was nicht“?
In Deutschland gelten deutsche Gesetze und Regeln und keine archaischen, fremdländischen Bräuche.
Und wie hat das wohl seinerzeit in Persien begonnen?
Ob man da vielleicht auch neben den rechtstatlichen Grundsätzen die Mohammedanischen „geachtet“ hat, um dem Mohammedanismus keine Ablehnung zuteil werden zu lassen?
Die Richter_In kommt sich nun wahrscheinlich voll toll tolerant und gutmenschlich vor, aber dass mit solchen Urteilen der Rechtsstaat Stück für Stück aufgeweicht wird, daran denkt Frau Richter_In sicher nicht.
Das kommt erst, wenn Frau Richter_In nach fremdem „Recht“ be- oder verurteilt wird.
#88 almighurt
…Das heißt, wenn zwei Bolivianer sich heute in Siegburg scheiden lassen, die meinetwegen 1992 in Bolivien heirateten, gilt deren Recht.
Völliger Blödsinn!
Wohnsitz in D, Scheidung nach D Recht. Punkt.
Das wäre ja auch noch so ein Ding, daß die Familiengerichte die Gesetze aller Staaten dieser Welt in Petto haben müßten!
Ich hab schon geschrieben, die können ihren religiösen Firlefanz in der Moschee ihres Vertrauens besorgen.
Genauso wie mit der kirchlichen Ehe bei uns.
#96 Der Christ
Nachtrag:
Wie sich nach Entfernung dieses und weiterer Spülkästen in näherer Umgebung herausstellte, handelte es sich um die Bohr-Markierung des Hausmeisters, die bei Flüchtiger Betrachtung aufsteigende Enden hatte.
Aber es hätte ja sein können!…
#74 WahrerSozialDemokrat (16. Nov 2011 10:47)
Genau.
Ich dachte, PI-Leser hätten es wenigstens von sich aus geschnallt…
#45 Claudius_Roth (16. Nov 2011 09:33)
Im Ausland, nach dortigem Recht geschlossene Ehen, werden bei uns üblicherweise auch nach dem jeweiligen Recht geschieden…
Noch so ein Schlauer.
Du kennst die Rechtslage nicht. Wie wärs mal mit etwas googlen und dann Unsinn erzählen?
#18 Dr. T (16. Nov 2011 08:34)
Die Scheidung von Ausländern, die im Ausland einen Ehe nach ausländischem Recht eingegangen sind, erfolgt grundsätzlich immer auch nach diesem Recht. Kuckst du hier.
…Ich weiß persönlich von einem Fall, in dem eine Ehe von einem deutschen Richter nach schwarz-afrikanischem Stammesrecht geschieden wurde.
Aha, wurde die Frau dann dem Krokodil im Zoo zum Fraß vorgeworfen oder mußte der Mann ihr 100 Ziegen geben?
Vor allem Dein cooler Link (Lärmschutz-was hat das mit dem Thema zu tun?) zeigt doch, daß du nur ein Schwätzer bist.
Was Leute hier für einen Dummschwätz von sich geben… *kopfschüttel*
Die besagten „Affen und Schweine“ die getötet werden müssen, haben sich offenbar in unsere Politik und Justiz geflüchtet.
#98 Tolkewitzer (16. Nov 2011 14:11)
😀 😀 😀
So ist’s recht. Ohne den Irrsinn mit gewissem Humor zu begegnen, wäre die Gefahr sich psychosomatische oder schlimmeren Lästigkeiten einzuhandeln, doch eher hoch.
Ist zumindest bei mir so.
#74 WahrerSozialDemokrat (16. Nov 2011 10:47)
Wenn Sie meine und die Argumentation von einigen anderen hier nicht verstehen wollen, dann lassen Sie es eben bleiben. Da richtet sich wohl so einiges bei Ihnen nicht nur gegen den Islam, sondern auch pauschal gegen Muslime, die in solchen Fällen vom Schutz unserer Gesellschaft vor eben diesem Islam abhängig sind.
Bei italienischen, englischen oder polnischen Migranten hier im Land würden Sie sicherlich nicht zu gewährende Rechte vom Nichtbezug von Sozialunterstützung abhängig machen oder sogar in ähnlich gelagerten Fällen von ihnen verlangen sich gefälligst in ihrem Heimatland scheiden zu lassen.
Mehr ist mir Ihre preiswürdige Polemik nicht wert zu antworten.
#103 Aionarap (16. Nov 2011 14:14)
Dito!!
Im Gegensatz zu dir habe ich die entsprechende Quelle angegeben, nach der du nur googeln müsstest. Also spar dir deinen Unsinn oder belege mir, dass Scheidung nach ausländischem Recht bei uns nicht möglich ist.
#106 Der Christ (16. Nov 2011 14:22)
#98 Tolkewitzer (16. Nov 2011 14:11)
😀 😀 😀
So ist’s recht. Ohne den Irrsinn mit gewissem Humor zu begegnen, wäre die Gefahr sich psychosomatische oder schlimmeren Lästigkeiten einzuhandeln, doch eher hoch.
Ist zumindest bei mir so.
dto. 😉
Eigentlich geht es hier doch garnicht darum, ob in einem deutschen Gericht nun der Hodja a Zeuge für die dreimalige Verstoßung ist und ob das mit deutschem Recht vereinbar ist. ich denke auch, das sowas in deutschen Amtsstuben nichts zu suchen hat aber was solls? Shit happens….
Es geht darum, das Stück für Stück die Scharia Einzug in unser aller Leben hält und, auch wenn sie so harmlos auftritt, wie eine schariakonforme Ehescheidung, so ist sie präsent. Somit hat der Islam wieder ein kleines Stück Deutschland für sich in Anspruch genommen und uns ein Stück unserer Idendität. Irgendwann werden wir morgens aufstehen und das Normalste der Welt wird sein, das der Mullah vom Minarett kräht. Keiner hats bemerkt weil es so schön stückweise und leise vorsich ging aber wir sind plötzlich ein islamisches Land. In diesem Sinne…Allahu akbar.. ;-))
Zitat:
Scheidung eines iranischen Ehepaares
Scharia im Siegburger Amtsgericht
Von Cordula Orphal, 16.11.11, 07:03h
Ein wohl deutschlandweit einzigartiger Vorgang beschäftigte gestern das Siegburger Amtsgericht. Dort wurde die Ehe eines iranischen Paares geschieden, zugleich nach deutschem und nach iranischem Recht, der Scharia.
********************************************************************************************
die Schlussfolgerung ist falsch, es wird hierbei nicht bei der „Einzigartigkeit“ bleiben. Es werden, so sicher wie das Amen in der Kirche, ISLAMISCHE FORDERUNGEN gestellt werden ! So wie bei jedem Dammbruch der katzbuckelnden feigen Deutschen Justiz.
Einer Justiz die sich nur am eigenen Volk schadlos hält und jedem anderen erlaubt „den Affen zu machen“. 😯
#18 Dr. T (16. Nov 2011 08:34)
Die Scheidung von Ausländern, die im Ausland einen Ehe nach ausländischem Recht eingegangen sind, erfolgt grundsätzlich immer auch nach diesem Recht. Kuckst du hier. Deswegen ist das ganz sicher kein deutschlandweit einzigartiger Vorgang, sondern ganz normal. Ich weiß persönlich von einem Fall, in dem eine Ehe von einem deutschen Richter nach schwarz-afrikanischem Stammesrecht geschieden wurde.
********************************************************************************************
Hallo Dr. T:
RECHT IST NICHT GLEICH RITUS!
Hokuspokus-Riten haben bei Gericht hier in Deutschland nichts zu suchen!
#93 dummie (16. Nov 2011 13:45)
1. Die Ehe wurde nach islamischem Recht geschlossen, also wird sie Auch dem entsprechend geschieden.
2.im Islam ist wenigstens nicht verboten Sich scheiden zu lassen, Im gegensatz zum Christentum.
********************************************************************************************
Wat is dann denn für ein Klamauk?
Im Vorfeld von Scheidungen unter Islamisten wird die Frau, die sich trennt (also dem Haustier, welches seinem Herrchen weglaufen will) sehr häufig an die „Eigentumsverhältnisse“ erinnert und zwar kulturell bedingt gewalttätig bis zum oftmals blutigen Ende. Also Aische tot, Ehre wiederhergestellt. Scheidung unnötig! 😯
Im Christentum, pauschaler gehts nimmer.
Innerhalb der römisch-katholischen Kirche ist die Ehe ein Sakrament. Von Verboten steht da nichts, vor allem gibts als Folge keione gesellschaftlich anerkannten Ehrenmorde wie bei einer anderen „sogenannten“ Religion ❗
Sauerei, diese Form der „Scheidung“ kann man in jeder Dönerbude und – dazu gibt es Fatwas – sogar per SMS oder im Schlaf redend machen.
Und von wegen
das einzige was diese Art der Doppel-Scheidung bewirkt, ist die Anerkennung der Scharia durch den Staat und damit die stillschweigende Absegnung der islamischen Frauen-Apartheid!
Wenn man im Eherecht überhaupt eine Sonderregelung für die Moslems machen will, dann wäre das einzig sinnvolle eine Nicht-Anerkennung der islamischen Ehe, da berechtigte Zweifel an der Freiwilligkeit vieler islamischer Ehen bestehen.
Und es ist sowieso fragwürdig, ob man von Ehe reden kann, wenn die Frau der „Besitz“ des Mannes ist, den dieser ganz legal kaufen, misshandeln, vergewaltigen und ohne weitere Formalitäten jeder Zeit verstossen kann.
Und eine „Religion“ die Prostitution mit sogenannten „Zeitehen“ legitimiert, in der Kinderehen akzeptiert werden und die erlaubt, dass Frauen als Zahlungsmittel verwendet werden, kann sowieso kein vernünftiger Mensch gutheissen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Zeitehe
Die Grüninnen gehen mir mit ihrem Verständnis für diese rückständige Religion auf den Senkel. Aber auch diejenigen, die diese Religion so wichtig nehmen. Dannn lasst doch das Amt den Exorzismus machen, wenn die es so wollen.
Ich kann gar nicht soviel Fressen wie ich kotzen muss….
Warum kommen diese menschen nach Deutschland, wenn sie ihr Leben weiterhin nach den mohammedanischen Wüstengesetzen führen wollen?
Ach ja, die kranke Mutti besuchen. Für eine Reise nach Berlin zu unserer kranken Mutti braucht man weder einen Reisepass, noch die Scheidung nach der Scharia. Im Kanzlerin-Amt gibt es Besuchszeiten….
#108 Claudius_Roth (16. Nov 2011 14:41)
Deine Zirkelschlüsse kannst Du dir sparen.
Ebenso die angeblichen Beispiele von Kommentatoren, die „persönlich bekannte Fälle“ hätten.
Der Gesetzes-Artikel, den Du gepostest hast, ist nicht von der Hand zu weisen. Allerdings in der Praxis so gut wie nicht anwendbar. Warum, hab ich bereits oben beschrieben.
Wenn sich welche nach X Recht scheiden lassen wollen, dann sollen sie sich halt dort scheiden lassen, wo X Recht gilt.
Wenn Du den Artikel richtig gelesen hättest, wüsstest Du, daß die Ehescheidung nicht nach iranischem, sondern deutschem Recht vollzogen wurde. Das kommt nicht von ungefähr!
Der Luxus des Einfliegens eines Mullahs ist natürlich der exclusive Service für unsere „Rechtgläubigen, denen natürlich jeder Sonderwunsch von den Augen abgelesen wird.
Ansonsten gibt es da die üblichen Ungereimtheiten bei Zugereisten aus bestimmten Kulturkreisen, die der ach so investigativen Presse nicht auffallen wollen.
Können wir Straftaten von Migranten jetzt auch nach deren Recht des Heimatlandes verurteilen?
#118 Aionarap (16. Nov 2011 18:04)
So, dann hat das Ex-Paar also vor 13 Jahren nach deutschem Recht geheiratet, obwohl es erst seit 9 Jahren in Deutschland ist. Besonderer Service auf iranischen Standesämtern oder was?
Und im Iran hätte die Frau sicherlich Probleme, das Sorgerecht für die beiden Kinder zugesprochen zu kekommen. Ich glaube nicht dass sie dieses und auch andere Risiken, durchaus nachvollziehbar, einzugehen bereit wäre.
Spar mir bitte weitere Zeitverschwendung und lies den Artikel richtig. Danke.
Einige Kommentare hier finde ich unmöglich. Das einzige anstössige dabei war das es im Gerichtssaal stattgefunden hat aber das hatte wohl seinen Grund. Nachdem es so viele Zeugen von iranischer und deutscher Seite gegeben hat, dürfte die Frau wohl einigermaßen sicher in den Iran einreisen.
@#56 abendlaender11
Dem Iran ist es natürlich ziemlich egal, was wir von ihm halten. Tatsache ist aber, dass die Frau dort nicht als geschieden gilt, wenn sie im Iran Verwandte besuchen will. Das kann ihr Dort-Noch-Ehemann gegen sie ausnutzen, wenn die beschriebene Zeremonie vorher nicht durchgeführt wird. Es handelt sich also nicht um einen strafrechtlichen Einsatz der Scharia, sondern um einen in diesem Fall so vorgesehenen zivilrechtlichen!
#121 Mangela Erkel (16. Nov 2011 19:04)
Welchen Grund?
Dem ersten Halbsatz stimme ich zu.
#122 Kodiak (16. Nov 2011 19:11)
Immerhin erkennen Sie an, dass im deutschen Gericht Scharia gesprochen wurde. Nun die Preisfrage: warum soll eine Vorschrift der Scharia, hier konkret des iranisch/schiitischen „Rechts“ gesprochen werden, die nächste aber nicht? Wenn eine, warum dann nicht alle? Bitte juristisch konkret ausdifferenziert argumentieren. Kein WischiWaschi.
Kann er denn überhaupt auf das Sorgerecht verzichten? Nach islamischem Recht erhält automatisch der Mann das Sorgerecht. Wenn sie jetzt in den Iran einreist, muß sie doch trotzdem damit rechnen, daß ihr die Kinder weggenommen werden, das dt. Recht ist den iranischen Behörden ziemlich wumpe …
Und dafür hat sie auf ihren Ersatz verpflichtet? Wie blöd ist die eigentlich? Wenn die dt. Scheidung nicht anerkannt wird, dann doch auch der Rest des Familienrechtes nicht, das könnte man sich an 2 Fingern abzählen (wenn die Fähigkeiten dazu ausreichen).
Allah in Nacktbar!
@#124 Iwan Sirko 1969
Ich weiß nicht, was Sie unter Wischi-Waschi verstehen, aber es ist allgemein gebräuchlich, und nicht nur in Deutschland, dass in bestimmten Fällen auch ausländisches Zivilrecht Anwendung findet, wenn gewährleistet werden muss, dass das Urteil auch auch in dem Land, dessen Bürger es betrifft, Gültigkeit erlangt. Das hat also nichts speziell mit der Scharia zu tun. Es kann auch indisches, brasilianisches, belgisches oder US-Recht betreffen.
#126 Kodiak (16. Nov 2011 22:25)
Haben Sie es zur Kunstform erhoben, nicht auf die gestellte Frage zu antworten?
#120 Claudius_Roth (16. Nov 2011 19:03)
Nomen est omen.
Zwecklos, wenn Du wirklich nicht lesen kannst.
Dein Problem, nicht meines.
Steinigungen, Händeabhacken, Auspeitschungen etc. könnte man doch gut in den traditionellen mittelalterlichen Siegburger Weihnachtsmarkt integrieren…
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