Das höchste Gericht im Iran hat die Verurteilungen von sechs Mitgliedern der hochangesehenen Staatsmiliz aufgehoben. Sie hatten fünf Menschen getötet, weil sie diese als ‘moralisch verdorben’ angesehen hatten. Diese (zu den Vorinstanzen gegenteilige) Entscheidung in dem fünf Jahre alten Fall aus Kerman hat Wut und Kopfschütteln ausgelöst. Rechtsanwälte nennen das Urteil korrupt und Zeitungen schenken ihm besondere Beachtung.

“Die psychologischen Konsequenzen dieses Urteils in der Stadt sind enorm. Viele Menschen haben ihr Vertrauen ins Rechtssystem verloren.,” so Nemat Ahmadi, ein Rechtsanwalt der mit dem Fall betraut war in einem Telefoninterview. (Anm.: welches Rechtssystem)

Drei untergeordnete Gerichte hatten die Männer wegen Mordes schuldig gesprochen. Bei der Berufungsverhandlung vor dem Höchsten Gericht wurden diese Schuldsprüche dann aufgehoben und jetzt wurden, durch die jüngste Entscheidung, die Freisprüche bestätigt.

“Die Einsprüche der Verwandten der Opfer werden zurückgewiesen und die Entscheidung dieses Gerichts bestätigt ,” so das Gericht in einer einseitigen Entscheidung.

Diese Entscheidung könnte nun durch einen Berufungsantrag eines der untergeordneten Gerichte an die vollständigen Mitglieder des Höchsten Gerichtes aufgehoben werden, wobei dann mehr als 50 Richter des Höchsten Gerichtes eine endgültige Entscheidung treffen würden.

Der Entscheidung des höchsten Gerichtes zufolge haben die Mörder, welche Mitglieder der Basiji Kampftruppen sind und deshalb unter dem Schutz des höchsten Repräsentanten des Landes, Ayatollah Ali Khamenei und des Präsidenten Mahmoud Ahmadinejad stehen, ihre Opfer als moralisch verdorben angesehen und deshalb entsprechend den islamischen Lehren und dem iranischen islamischen Strafrecht rechtmässig gehandelt.

Die letzten Opfer waren zum Beispiel ein junges Paar, die als Verlobte galten und die von den Tätern ermordet wurden, weil sie zusammen in der Öffentlichkeit spazieren gegangen waren.

(…) Das islamische Strafrecht im Iran besteht parallel zum normalen Strafrecht und besagt, dass Mordanklagen fallen gelassen werden können, wenn die Tötung aufgrund der moralischen Verderbtheit des Opfers ausgeführt worden sei.

Dies gilt selbst wenn der Mörder das Opfer aus Versehen als moralisch verdorben getötet hat. In diesem Fall wird sogenanntes ‘Blutgeld’ an die Familie des Opfers gefordert. Jedes Jahr wird die Höhe dieses Blutgeldes von einem hochrangigen Kleriker festgesetzt. Dieses Jahr sind es $40,000 für den Fall, dass es sich um einen moslemischen Mann gehandelt hat und die Hälfte für eine moslemische Frau oder einen Nichtmoslem.

(Spürnase: Mina Ahadi)

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10 KOMMENTARE

  1. Das ist mir neu, daß eine muslimische Frau 20000 $ kostet. Vor einigen Jahren hatte ich in der Zeitung gelesen, daß die Zahlungseinheit „Kamele“ ist (eine Scheich hatte für eine Frau 7 Kamele bezahlt), was auch den Vorteil hat, die Währung eines verhaßten Landes nicht benutzen zu müssen.

    Für die Freiheit!

  2. Sie benutzen im „Rechts“system schon Geld, Wien-1683, allerdings natürlich nicht Dollar, sondern ihr eigenes. Das ist wohl nur im Artikel umgerechnet, dass wir’s abschätzen können.

    Es geht ja hier nicht um den „Kuhhandel“ bei einer Eheschließung (da sind die Beteiligten vermutlich völlig frei, ob sie Kamele oder Ziegen oder Geld oder eine Frau für den Cousin 3. Grades von der Familie des Bräutigams verlangen), sondern um die Entschädigung für eine fahrlässige oder irrtümliche Tötung (Blutgeld).

    Wie’s im Iran ist, weiß ich nicht, aber in Saudi-Arabien ist das sehr exakt geregelt:

    Die Höhen des Blutgelds spiegeln dieses Apartheidsystem wider. Ein saudisches Gericht hat geurteilt, dass das Leben einer Frau dem Bein eines Mannes gleichwertig ist. Das Gericht verurteilte einen Saudi, an einen syrischen Einwanderer Blutgeld zu zahlen, nachdem dieser sechs Monate zuvor bei einem Autounfall die Frau des Syrers getötet und dessen beide Beine schwer verletzt hatte. Das Gericht setze eine Ausgleichszahlung von 13.000 Dollar für die Ehefrau und den gleichen Betrag für jedes der Beine des Mannes fest. Das Leben eines Ex-Moslems ist nach islamischem Gesetz überhaupt nichts wert.

    In der Ausgabe vom 9. April 2002 veröffentlichte das Wall Street Journal das Blutgeld-Konzept Saudi-Arabiens. Wenn eine Person getötet wurde oder ihr Tod von einer anderen Person verursacht wurde, hat der letztere Blutgeld oder Entschädigung wie folgt zu zahlen:

    * 100,000 Riyal, wenn das Opfer ein moslemischer Mann war
    * 50,000 Riyal für eine moslemische Frau
    * 50,000 Riyal für einen christlichen Mann
    * 25,000 Riyal für eine christliche Frau
    * 6,666 Riyal für einen Hindu-Mann
    * 3,333 Riyal für eine Hindu-Frau

    [Anm. d. Ü.: In Euro ungefähr ein Fünftel der Beträge, also zwischen 20.200 und 670 Euro]

    Juden sind nicht aufgeführt – es gibt keine in Saudi-Arabien. Offenbar schätzt man im Iran das menschliche Leben knapp doppelt so hoch ein.

    Es ist einfach nur widerlich.

  3. #3 Joern
    Aha, ein Hörbuch! Und wenn ich jetzt noch erfahren würde, was für ein Dateityp das ist, könnte ich es mir sogar anhören… 🙂

    .wav, .wma oder .mp3 sind es jedenfalls nicht.

  4. @Joern
    Von Werner Gitt lese bzw. höre ich lieber nichts, der ist für mich ein Fundamentalist der anderen Seite.
    Ich begreife bis heute nicht, wie der Mensch der sich Wissenschaftler nennt, jeden erdenkliche Strohalm nimmt der sich bietet um sich seine Wahrheit zurechtzubiegen, aber auf Gegenargumente nicht eingeht.

  5. Wenn man es nicht besser wüsste, bzw. nicht sehen würde, dann wäre der Islam einfach nur witzig-grotesk, leider gibt es ihn tatsächlich und 1,2 Milliarden Menschen nehmen dieses Witzbuch auch noch ernst.
    Und da sagen Einige, die Moslems haben keinen Sinn für Humor.

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