Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart stellt die Ablehnung einer aus der ehemaligen DDR stammenden Stellenbewerberin keine Diskriminierung gemäß Antidiskriminierungsgesetz dar. Ostdeutsche seien kein eigener Volksstamm und könnten sich in solchen Fällen nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Unter ethnischer Herkunft sei mehr zu verstehen als nur regionale Herkunft. Die Klägerin hatte ihre Bewerbungsunterlagen mit dem Vermerk „kein Ossi“ zurückbekommen. Das Urteil könnte nun zu einer Änderung des im August 2006 zur Umsetzung einer EU-Richtlinie erlassenen Gesetzes führen.

(Spürnase: Andreas H.)

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105 KOMMENTARE

  1. Natürlich ist das keine Diskriminierung.

    Schließlich sind auch „Ossis“ Deutsche.

    Und wo kämen wir denn hin, wenn es Gesetze gäbe, auf die sich Deutsche berufen könnten?

    Staatsziel Nummer 1 war, ist und bleibt die Abschaffung des deutschen Volkes und sein Ersatz durch Migranten.

  2. Bin ja schon gespant, wer hier alles wieder seinen anti-ostdeutschen Müll ablässt.

  3. Ebenfalls keine Beleidigungen sind: Scheiß Deutscher, Kartoffelfresser, Scheißkartoffel, Drecksdeutscher, Nazisau.

  4. Das ganze Gesetz ist Müll. Abgelehnt wird man sowieso, nur die Begründungen sind anders.
    Die Definition einer Ethnie würde mich aber interessieren klingt irgendwie alles sehr schwammig.

    Das Gericht führte aus, die Gemeinsamkeit ethnischer Herkunft könne sich in Tradition, Sprache, Religion, Kleidung oder in gleichartiger Ernährung ausdrücken.

    Veganer sind eine Ethnie? Das wusste ich noch nicht.
    Emos sind eine Ethnie? Das wusste ich noch nicht.
    Skinheads sind eine Ethnie? Das wusste ich noch nicht.

  5. Dazu gab es schon in anderen Foren heftige Diskussionen. Interessant dabei war, dass die, welche sich bei anderen Fällen, in denen Ausländer aufgrund ihrer Abstammung nicht eingestellt wurden, in beispielloser Entrüstung übten, diesen Fall plötzlich als absolut übertrieben darstellten, die Klägerin als geldgierig bezeichneten und dafür plädierten, der Arbeitgeber könne schließlich einstellen, wen er will. Fazit: Wer einen Türken nicht einstellt, ist ein Rassist, den es selbstverständlich zu bestrafen gilt, deutsche Mitbürger dagegen können problemlos diskriminiert werden. Armes Deutschland.

  6. Man stelle sich nun mal vor dort hätte anstatt Ossi, Moslem oder Türke gestanden.

    Dann wäre hier aber die Hölle los. 24/7 in den Nachrichten, unsere Politker würden durchdrehen, Sondereinsatzkommando und haste nicht gesehen.

  7. Die Frau ist ganz klar wegen ihrer Herkunft aus den neuen Bundesländern diskriminiert worden. Aber das zählt ja bei unserer Gesinnungsjustiz nicht.

    Diskriminiert werden können bei uns nur Ausländer.

  8. Außenseiter Clegg mischt britischen Wahlkampf auf
    http://www.suedtirolnews.it/d/artikel/2010/04/16/britische-premier-kandidaten-bei-historischem-duell.html

    Während die zwei Spitzenkandidaten für das Amt des britischen Premiers beim ersten
    TV-Duell in der Geschichte des Landes eher mittelmäßig abgeschnitten haben, hat sich Nick Clegg von
    den kleineren Liberaldemokraten unerwartet ins Gespräch gebracht.

    Ich kenne mich da nicht aus, ist das auch eine Linke Partei??

  9. Deutsche können – wie jeder wissen sollte – grundsätzlich nicht beleidigt werden, unter keinen Umständen. Egal ob Wessi oder Ossi.

    Denn es steht ja mal völlig außer Frage, dass wir die erbärmlichsten, abscheulichsten Kreaturen auf Gottes Erde sind. Selbst „amphibische Urscheisse“ wäre noch geschönt, denn wir sind nichts, wir sind Sklaven, wir haben zu gehorchen und zu dienen.

    Aber wehe, in Hamburg wird einer Gruppe agressiver Türken der Einlass verwehrt. Dieses stolze Volk, welches jedes Recht der Welt verdient, wird beleidigt geboren und wir, die scheiß deutschen Kartoffeln, müssen unser Leben dafür opfern, den Türken zu sagen, wie toll sie sind, damit irgendwann ein Türke sagen kann: „Jetzt bin ich mal nicht beleidigt“.

  10. #4 nitro

    Dem kann man doch kaum noch etwas hinzufügen.

    Was würde eigentlich passieren, wenn ein Wessi mal solch eine Ablehnung erhält. Könnte er dann auch klagen und wie würde man die Klage behandeln.

    Hier wurde auch eine Entscheidung getroffen, die moralisch mehr als verwerflich ist.

    In diesem Sinne

  11. sie möchte nicht „ossi“ genannt werden.

    und ich nicht „wessi“ und auch nicht „nazi“!

  12. Ich stelle mir gerade vor da hätte ein (-)Mos… gestanden, dann wären aber schon UNO Truppen unterwegs.

    Und nicht vergessen „Entschädigung“ gibt es nur für den M-Kreis.

  13. Wer will schon mit Kommunisten zusammenarbeiten?

    Die sitzen doch sowieso nur faul rum und lassen die anderen für sich schuften. Und dann jammern sie noch dauernd rum, daß sie von allen diskriminiert werden.

    Der SEDler ist gewissermaßen der Türke und den Deutschen. Als ob es bei uns nicht schon genug von der Sorte gäbe.

  14. #5 ZdAi (16. Apr 2010 12:06)

    Das ganze Gesetz ist Müll. Abgelehnt wird man sowieso, nur die Begründungen sind anders.
    Die Definition einer Ethnie würde mich aber interessieren klingt irgendwie alles sehr schwammig.

    Das Gericht führte aus, die Gemeinsamkeit ethnischer Herkunft könne sich in Tradition, Sprache, Religion, Kleidung oder in gleichartiger Ernährung ausdrücken.

    Veganer sind eine Ethnie? Das wusste ich noch nicht.
    Emos sind eine Ethnie? Das wusste ich noch nicht.
    Skinheads sind eine Ethnie? Das wusste ich noch nicht.

    Was sind „Emos“?

  15. Aber unter dem Aspekt des neu zu erschaffenden „GenderEUmenschen“ ist es auch von Vorteil,(denn der fällt demnach ja auch aus) sonst wäre ja auch der Sowjetmensch ja auch ein „eigener Volksstamm“ und daß muß ja nicht sein.

  16. Heute werden Menschen aus dem Osten abgelehnt.

    In 5 Jahren steht als Ablehnungsgrund „kein Dhimmi!“. Dagegen darf man auch nicht klagen. Dhimmis sind schließlich keine Ethnie.

    Außerdem nimmt die Geschichte hier immer mehr Fahrt auf. Wenn die Duldungsstarre der Deutschen sich nicht sehr bald löst, dann haben wir in 5 Jahren offiziell die Sharia im Kalifat Nordrhein-Westfalen und dürfen Dhimmi-Sterne an unserer Kleidung anbringen. Die auf 50% hochgeschraubte moslem…äh… Migrantenquote im öffentlichen Dienst, bei der Polizei und auch in gehobenen Ämtern wird dann dafür sorgen, dass wir sehr bald am eigenen Leib erfahren können, wie sich die Juden vor nicht einmal 100 Jahren gefühlt haben. Zumindest in NRW.

  17. #18 ComebAck (16. Apr 2010 12:30)

    Übrigens so ganz nebenbei:

    Ab sofort heisst es dann wohl:

    vorher 1989 Wir sind EIN Volk

    seit dem 15.04.2010 Wir sind KEIN Volk

    Nach dem Willen unserer Volksvertreter sind wir schon viel länger als seit dem 15.04.2010 kein Volk mehr.
    Seit ca. 15 bis 20 Jahren schwafeln unserere Volksvertreter von der „Bevölkerung“. Das Wort Volk, insbesondere deutsches Volk, meiden sie wie der Teufel das Weihwasser. Auch die angeblich konservativen Politiker sprechen nur noch von der Bevölkerung.

  18. Wie ist das dann mit Mohammed Deutschpass-Örzmörz, in D geborener Sohn von Ali Deutschpass-Örzmörz?

    Der ist aber noch diskriminierungsfähig, oder?
    😉

  19. Rotzgrüne „Regierungskompetenz“:

    Gleichstellungsgesetz: Deutsche dürfen in jedem Falle diskriminiert werden.

    Dosenpfand (Kommunist Trittin): Kaum noch Glasflaschen dafür Plastikmüll ohne Ende!

    StaatsbürgerInnengesetz: Einbürgerung nicht Integrationswilliger, darunter auch pot. TerroristInnen.

    Erneuerbare Energiengesetz: Steigende Strompreise als Quersubverntionierung für sinnlose Solaranlagen und Abwanderung steuerzahlender Industrien.

    Afghanistan-Mandat: Truppen ohne Ausrüstung und Mandat den Taliban zum Abschuss vorsetzen.

    Hochschulrahmengesetz: Berufsverbot für deutsche WissenschaftlerInnen nach 12 Jahren, dafür Leerstühle für Islamkunde an der Uni Heidelberg-Osnabrück

    Keine Regierung neben den Nazis hat Deutschland in wenigen Jahren derart dilletantisch an die Wand gefahren wie rotzgrün!

  20. Bei Kopftuchträgerin (-) wäre die Empörungsmaschinerie schon unter Volldampf.

    Ach ja,es war ja nur ne Ossi-Tusse.

  21. #24 nicht die mama (16. Apr 2010 12:41)
    Ergänzung..

    Wie stellt wohl so ein Richter die diskriminierungswerte Ethnie fest?
    Schädelvermessung?

  22. Was ist mit dem Begriff „Wasserpolaken“?

    Er wird oft für die Bezeichnung der Angehörigen der deutschen Minderheit in Polen benutzt.

  23. #22 h_dinkelbach (16. Apr 2010 12:36)

    eben denn dann würde es ja plötzlich ein souveränes Volk geben das sich wirkliche Souveräne wählt und nicht diese Politkaste 😉
    ———————————————-an now for something completely different..

    btw: Chalie Chaplin hätte heute seinen 121 Geburtstag und meine youtube Seite HAT ihren 4ten he he trotz aller Angriffe und Videosperren.

    Abrufe aktuell:

    1.695.172

    2006-2007 = 365 Tage
    2007-2008 = 366 Tage
    2008-2009 = 365 Tage
    2009-2010 = 365 Tage

    Summe: 1.461 Tage:

    1.695.172 geteilt durch 1.461 Tage sind immer noch 1.160 Abrufe am Tag. 🙂

  24. Die Begründung, dass „Ossis“ keine Ethnie seien und deshalb diskriminiert werden dürfen, ist doch hanebüchen. Frauen und Schwule dürfen auch nicht diskriminiert werden, ohne eine Ethnie zu sein.

    Dieses Urteil ist nur zu verstehen, wenn man annimmt, dass wir nicht nur volksfeindliche Politiker, sondern auch eine volksfeindliche Justiz haben. Die Urteile, besser gesagt Nicht-Urteile, gegen Kriminelle aus Migrantistan sprechen auch für diese Vermutung.
    So fügt sich alles zu einem Bild zusammen.

  25. Na ja, aber wehe, wenn ein Musel nicht angenommen worden wäre. Dann hätten alle Roten, Grünen und Linken aufgeschrien und von Diskreminierung gefaselt

  26. Das eröfnet doch ganz neue Möglichkeiten für Diskriminierung!

    Demnach dürfte „SCHWARZKOPF“ ja auch keine diskriminierung sein.

    ?

  27. Keine Regierung neben den Nazis hat Deutschland in wenigen Jahren derart dilletantisch an die Wand gefahren wie rotzgrün!

    @Eurabier

    dann stimmen die Wahlplakate der Grünen aber doch, von wegen „grün wirkt“ steht ja nicht drauf WIE …. 😉 bitter ironie off 🙂

  28. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was es hier zu diskutieren gibt. Der Fall ist so klar, klarer gehts nicht.

    Grundgesetz, Artikel 3:

    „(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

    Oder gab es da eine Änderung des Grundgesetzes, die da lautet:

    „(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Ausser die Ossis

    Und wo wir gerade beim GG sind, da fällt mir mein Lieblingsartikel (20) ein:

    Gegen jeden, der es unternimmt, diese [rechtsstaatliche] Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Leute, es wird Zeit ! Um es mal mit Joschka Fischer, leicht abgewandelt zu sagen: „Deutsche Richter müsste man, tollwütigen Hunden gleich, einfach toschlagen“. Hoffe, sie lenken vorher ein, sonst drehen hier bald einige hohl und dann garantiere ich für nix mehr. Aber jammert dann nicht rum, ihr wäret die Opfer, liebe Juristen. Nein, ihr seid die Täter ! Die mit aller Gewalt den Rechtsstaat abschaffen wollten und uns verraten und verkauft haben !

  29. Die Argumentationsweise des Gerichtes ist sehr seltsam und hat etwas von einer „Scheindebatte“ an sich, auf die wir uns nicht einlassen sollten. Die Frage, ob die Ostdeutschen (richtiger wäre allerdings die Bezeichnung „Mitteldeutsche“ gewesen) einen eigenen Volksstamm bilden, war weder Inhalt der Klage noch zur Klärung des Sachverhaltes notwendig. Zu klären war lediglich, ob die Vermerke „DDR“ und „-Ossi“ in ursächlichem Zusammenhang mit der Ablehnung der Bewerberin zu tun hatten. War dies der Fall, wovon eben diese Vermerke ein Indiz sein dürften, haben wir es mit einer klaren und eindeutigen Diskriminierung aufgrund der Herkunft zu tun. Ob da steht „Ossi“ oder „Pole“ oder „Türke“ ist zur Klärung dieser Frage, obwohl es sich bei beiden Letztgenannten in der Tat um andere Ethnien als die deutsche handelt, völlig unerheblich.

    Sehr fragwürdiges Urteil. Daß die Frau in Berufung geht, ist ihr gutes Recht.

  30. Unsere linken Rassisten trennen eben gerne in den Köpfen immer noch die „komischen Ossis“ von den Wessis. Wir sind aber ein Volk! Der Grund liegt auch auf der Hand, sie sind nationalstolzer und halten noch zusammen. Vor so viel Stärke, die von Deutschen ausgeht hat der LRG Angst.

    Genau deswegen mag ich, wie viele aber als Selbst-Wessi keine Wessis mehr. Man fühlt sich mit solchen unpatriotischen, pathologischen Selbsthassern, Denunzianten & Selbstverleugnern einfach nicht mehr verbunden.

    Trotz allem finde ich das Urteil gut nutzbar, weil man das jetzt auch anders gegen Türken & Mohammedaner genau nach der Vorgabe auslegen kann. Der Chef mag eben nach dem Urteil vermutlich keine Ossis (oder nur ihre Arbeitseinstellung nicht?), mag schlechte Erfahrungen gemacht haben, dann ist es eben sein gutes Recht das so für sein Unternehmen zu entscheiden. Bei Türken & Mohammedanern sollte dann jeder Unternehmer reinschreiben „keine mohammedanischen Marsianer“ (oder am Besten gar nichts) – das ist auch kein eigener Volksstamm und darf nach Vorlage dieses Urteiles nach Gleichbehandlung den gleichen Werdegang erhalten.

  31. @Eurabier 25

    Zitat:

    „Keine Regierung neben den Nazis hat Deutschland in wenigen Jahren derart dilletantisch an die Wand gefahren wie rotzgrün!“

    Wenn mich nicht alles täuscht, werden wir gerade jetzt von einer Koalition aus CDU/CSU und FDP regiert. Das Justizministerium, das für solche Schandurteile zuständig ist, gehört der FDP.

    Bitte fallt doch nicht auf den uralten Trick rein, die jetzigen Fehler der Vor-Vorgängerregierung anzulasten !!

    Oder willst Du mir erzählen, dass für dieses jetzige Urteil die rot-grüne Regierung von 1998 die Verantwortung trägt??? Wer hindert konkret jetzt das Justizministerium daran, bei diesem Fall mal auf die Kacke zu hauen und einige Köpfe rollen zu lassen? Etwa Claudia Roth? Oder Jürgen Trittin? Nein, die Schuld trifft ganz allein die jetzige Regierung !!

  32. #10 Schlernhexe; Die sind genauso gelb wie unsere deutsche FDP. Ich hab die Sendung leider verpennt aufzunehmen. Ist einfach blöd dass der englische EPG bloss immer die aktuelle und die folgende Sendung umfasst. Wenn mans nicht zufällig grade als Treiler sieht, kriegt man solche Sendungen schlicht gar nicht mit.

    #16 Dum spiro spero´; Auf der Welt wurde behauptet, dass zuerst von denen von driben der Begriff Wessi geprägt wurde der von hier mit Ossi beantwortet wurde. Keine Ahnung ob das stimmt. Wenns so wäre, bräucht dsich von denen jedoch keiner auch nur aufmucken, schliesslich wären die selber schuld an ihrer Bezeichnung.

    #32 Fuerchtet Euch nicht; Ganz sicher nicht, das ist doch ne klassisch deutsche Firma.

  33. #40 killerbee (16. Apr 2010 12:56)

    Die sind ja nun auch erst 6 Monate am Ruder, da ist noch viel „An-die-Wand-fahr-Potential“, zumal diese Regierung im Gegensatz zu rotzgrün nicht nur dilletantisch sondern auch noch kraftlos ist, weil kaum ein rotzgrünes Gesetz revidiert wird.

  34. Aha!?

    Was wäre denn passiert wenn auf der Bewerbung ein Vermerk gestanden hätte. ( – Habbackstan )

    Ist ja auch kein eigener Volksstamm, sondern nur eine Regionale Herkunft

  35. @#44 Eurabier Abwarten bis die NRW – Wahl vorbei ist, dann geht es richtig los. Aber ich denke nicht das es positiv wird.

  36. Grund für die Ablehnung, so der Geschäftsführer gegenüber dem MDR, sei allein die mangelnde Qualifikation von Gabriela S. gewesen. Er habe nichts gegen Ossis, hätte das Kriterium in der Bewerbung sogar positiv bewertet. Sechs Rechtschreibfehler im Anschreiben, keine Zeugnisse, keine Qualifizierung als Bilanzbuchhalterin, eine zu lange Anfahrt und ein falscher Name in der Anschrift seien zu viel des Schlechten gewesen.

    Ich würde jemand mit einer solchen Bewerbung auch nicht einstellen, noch nicht einmal wenn sie Türkin wäre oder sich anonym beworben hätte. Punkt. Die gute Frau hat sich wohl gedacht den schnellen Euro machen zu können. Sie sollte sich schämen.

    Keine vom Stamm der Ossis

    Natürlich ist es idiotisch Unterlagen mit Bemerkungen zurückzusenden oder solche einem verstrahlten Auszubildendem zu übergeben, gerade in der heutigen Zeit, bei der Orwells „1984“ als Bedienungsanleitung missbraucht wird.

  37. Was ist ein in Deutschland geborener Türke 3. Generation mit deutschem Paß? Deutscher, wie unsere Politiker immer behaupten? Dann kann er sich nicht mehr auf das Gesetz berufen.
    Oder doch Türke? Wieso bekommt er dann den deutschen Paß und das Wahlrecht? Fragen über Fragen…

  38. Ostdeutsche seien kein eigener Volksstamm und könnten sich in solchen Fällen nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

    Ein wenig genauer lesen sollte schon zum Kern des Problems führen. Sie ist nicht als „Deutsche“ abgewiesen worden, sondern als „Ostdeutsche“.

    Das AGG kennt viele Gründe, aus denen heraus auch Deutsche „diskriminiert“ werden können: Aufgrund ihres Alters, aufgrund der sog. sexuellen Orientierung, als Frau usw.

    Ich halte das AGG allerdings für verzichtbaren Schwachsinn, weil es a) schon durch Art. 3 GG obsolet ist, b) in die Vertragsautonomie eingreift und aus vielen anderen Gründen.

    „Diskriminierung“ im Sinne dieses Gesetzes gab es seit jeher und wird es auch künftig geben. Ein gut beratener Arbeitgeber wird auch künftig lieber den besseren Bewerber einstellen als den schlechteren. Die von jemandem vereehrte Schönheit, die ihm den Adonis vorzieht, sie diskreditiert? Das ist keine Diskriminierung, sondern Ratio.

    Arbeitgeber, Vermieter pp. sind durch dieses Gesetz nur gehalten, unwahrhaftig zu sein. Damit kennen sich bekanntlich unsere „Eliten“ noch am besten aus.

    #5 ZdAi (16. Apr 2010 12:06)

    Das Gericht führte aus, die Gemeinsamkeit ethnischer Herkunft könne sich in Tradition, Sprache, Religion, Kleidung oder in gleichartiger Ernährung ausdrücken.

    Tradition, Sprache, Religion und Kleidung sind kumulativ heranzuziehen um festzustellen, ob man es mit einer Ethnie zu tun hat, nicht alternativ.

    Vegetarier für sich sind natürlich keine eigene Ethnie. Auch hier müßten Tradition, Sprache und Religion mitberücksichtigt werden. Ich denke in diesem Zusammenhang gerade an die Enuit (Eskimos), die zwar die genannten Tatbestandsmerkmale auf sich vereinigen, aber wohl kaum in unseren Gefielden in ihren Pelzen pp. anzutreffen sind und sich durch eine spezielle Ernährung auszeichnen. Ob bei uns? Inschallah…

    #11 Juge (16. Apr 2010 12:09)

    Deutsche können – wie jeder wissen sollte – grundsätzlich nicht beleidigt werden, unter keinen Umständen. Egal ob Wessi oder Ossi.

    Es geht hier nicht um Beleidigung, sondern angebliche Diskrimienierung. Wenn ein Türke oder ich zu Dir sagen würden, ey Juge, Du Scheißdeutscher, ist das mit Sicherheit eine Beleidigung. Aber der Komiker hat ja nur seinen Smiley gemalt und „Ossi“ daneben geschrieben.

    Wie gesagt, ich halte dieses „Gesetz“ insgesamt für Bullshit und verzichtbar. Es schafft böses Blut und räumt mit Verhaltensweisen auf, die einmal normal waren.

    Versuche Dir einfach mal vorzustellen, Schwesterwelle grübe Dich an und Du gibst ihr einen Korb mit der Begründung, Hetero zu sein. Würdest Du Schwesterwelle dann wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminieren?

  39. #47 brazenpriss (16. Apr 2010 13:07)

    Verzeihnung, aber das ist nicht der Punkt. Wenn ich eine Bewerberung mit der Begründung „keine Kopftuchfrauen“ ablehne, lande ich umgehend vor dem Kadi und werde zu Schadenersatz verdonnert, daß mir die Schwarte kracht! Kein Richter dieses Landes wird sich auch nur die Bohne dafür interessieren, ob die Kopftuchfrau mieserables Deutsch spricht, keine Zeugnisse vorweisen konnte oder überhaupt den Hauch einer Qualifikation besaß. Man wird mir immer rassistische, dirkriminierende Motive unterstellen und micht verurteilen. Insofern sind Kopftuchfrauen also eindeutig gleicher als „Ossinen“.

  40. Genau das wird bis heute als friedliche Revolution verherrlicht. Deutschland einig Vaterland bla bla bla…..
    Das verblödete Herrenvolk (Wessi) hat es einfach nicht begriffen was hier ab geht. Das verblödete Herdentier lässt sich von Volksverrätern regieren …tatsächlich demontieren.
    Nur die Volksverräter haben sich nach der Wende vereinigt. Das gesellige Lumpenpack beider deutscher Staaten.

    Deutschland hat diese Revolution nicht verdient.

  41. Aber der Komiker hat ja nur seinen Smiley gemalt und “Ossi” daneben geschrieben.

    Das ist kein Smiley, sondern ein Minus mit ’nem Kreis drum.

  42. Wenn ich einen italienischen Pass habe, bin ich dann eine „Walsche „? so bezeichnen die Südtiroler , die Orginalitaliener oder „Bioitaliener“. Einfach nur zu lachen, was da in Deutschlandistan abgeht.Irgendwo habe ich vor kurzem gelesen, daß Migrant auch ein Schimpfwort sei.
    Na da lässt sich ja einiges daran ändern, wie wäre es mit Hochverehrten südländischen Gäste, die mit ihren Tourismus viel.. viel ..Geld in die Staatskasse spülen,
    und mit ihrer Kultur und ihrer Herzlichkeit uns bereichern
    vorschläge bitte erweitern

  43. @brazenpriss

    Niemand hier hat etwas dagegen, dass ein Bewerber aufgrund seiner Fähigkeiten abgelehnt wird. Das ist normal.

    Nicht normal ist die Argumentation des Gerichtes, dass

    „Ostdeutsche können einem Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart zufolge nicht gegen eine auf Grund ihrer regionalen Herkunft abgelehnten Stellenbewerbung wegen Diskriminierung klagen.“

    Es steht doch eindeutig im Grundgesetz, dass niemand aufgrund seiner Herkunft diskriminiert werden darf. Aber nun meint das Arbeitsgericht, dass das doch möglich ist, wenn es sich eben um die Herkunft innerhalb Deutschlands handelt???

    Und allein um diese deutschenfeindliche Argumentation dreht sich die Diskussion !!

  44. Mich würde interessieren, als was sich diese Frau beworben hat, dass die geografische Lage, ihres Geburtsortes relevant ist?
    Falls es nicht relevant sein sollte, ist es doch klar eine Diskriminierung, oder zumindest als solche gedacht.

    Lustig!
    Deutschland scheint allerdings Geografisch auch nur aus „Westen“ und „Osten“ zu bestehen.
    Also ich fühle mich hier in Hamburg definitiv als „Nordi“.

  45. WICHTIGE INFO FÜR PI!!! – URGENT !!!

    HABE INFORMATIONEN DARÜBER, DASS ANSCHEINEND ISLAMISCHE KREISE EINE KAMPAGNE GEGEN DIE KATHOLISCHE KIRCHE GESTARTET HABEN UND DIE PHÄDOPHILIE DAFÜR BENUTZEN DIE KATHOLISCHE KIRCHE IN MISSKREDIT ZU BRINGEN

  46. Da wird es intressant. Was ist wenn man „Ossi“ gegen „Sachse“ tauscht. Wird dann ein Schuh draus ?

  47. #48 KyraS (16. Apr 2010 13:08)

    Was ist ein in Deutschland geborener Türke 3. Generation mit deutschem Paß?

    Kein Türke 🙂
    , es sei denn er hat auch eine türkischen Pass.

    Deutscher, wie unsere Politiker immer behaupten? Dann kann er sich nicht mehr auf das Gesetz berufen.

    Deswegen sind auch gewisse Kreise so scharf darauf die doppelte Staatsbürgerschaft einzuführen, um den „Migrationshintergrund“ als Diskriminierungsmerkmal auf ewig zu zementieren.

  48. @#49 Um_lei_Tung Kumulativ würde heißen, dass alle Merkmale zu treffen müssten.
    Nur gibt es die wenigsten, wie schon am Beispiel der Inuit ausgeführt, die wirklich alle Merkmale auf sich vereinen.
    Stellt sich die Frage, wie man die einzelnen Merkmale wertet, nur davon kann ich im AGG nichts finden. Im Richterspruch noch viel weniger.
    Ich denke das Gericht windet sich um Ausdrücke die nicht sein dürfen.
    Aber die Definition einer Ethnie ist schon interessant.
    „die Gemeinsamkeit ethnischer Herkunft könne sich in Tradition, Sprache, Religion, Kleidung oder in gleichartiger Ernährung ausdrücken. “ Für mich klingt das immer noch nicht kumulativ.
    sonst würde nicht oder dort stehen, sondern und oder.

  49. @#56 Jaime I El Conquistador Auf die Diskussionen freue ich. Da sollten die Muslime ganz still sein.

  50. #38 ComebAck (16. Apr 2010 12:51)

    ähh in N-TV kam auch der “Hinweiss” daß Deutsche keine eigene Rasse bzw. Ehtnie sein, kein sch*iss war gestern wirklich so.

    Seit wann gibst Du etwas auf die Aussagen vn Qualitätsjournalisten? Deutsche gehören als Weiße der Rasse oder Ethnie der Kaukasier an. Ein ganz offizieller Begriff.

  51. Die Dame war schlecht beraten. Das an den Haaren herbei gezogene „eigene Ethnie“ war ja wohl ein Witz.

    Hätte sie wegen Diskriminierung geklagt hätte sie gewonnen!!!

  52. #36 killerbee (16. Apr 2010 12:49)

    Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was es hier zu diskutieren gibt. Der Fall ist so klar, klarer gehts nicht.

    Grundgesetz, Artikel 3:

    “(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”
    (…)
    blockquote>

    Hallo killerbee,

    Sie unterliegen einem weitverbreiteten Irrtum. Die Grundrechte des GG sind Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat.
    Sie gelten nicht zwischen den Bürgern. Dafür gibt es das Zivil- und Strafrecht. Zum Beispiel das Antidiskriminierungsgesetz.

  53. #59 ZdAi (16. Apr 2010 13:25) @#49 Um_lei_Tung

    Kumulativ würde heißen, dass alle Merkmale zu treffen müssten.
    Nur gibt es die wenigsten, wie schon am Beispiel der Inuit ausgeführt, die wirklich alle Merkmale auf sich vereinen.

    1. Richtig.

    2. Oder ist alternativ. Darum schrieb ich ja, oder mangels gleicher Kleidung gleiche Eßgewohnheiten.

    Auslegung ist dann Sache der Gerichte, da wird sich schon eine Rechtsprechung verfestigen.

    Aber: Ich schrieb bereits, dieses Gesetz sei Müll und verzichtbar. Ich möchte hier nicht in den Verdacht geraten, es zu verteidigen.

  54. @ #56 Jaime I El Conquistador (16. Apr 2010 13:19)

    Da sitzen die Mohammedaner ja wohl im Glashaus und wollen mit Handgranaten werfen ….

    Gewalt gegen Schwächere, u.a. Kindesmißbrauch, ist die raison d’etre der „Friedensreligion“.

  55. #63 h_dinckelbach (16. Apr 2010 13:32) #36 killerbee (16. Apr 2010 12:49)

    Sie unterliegen einem weitverbreiteten Irrtum. Die Grundrechte des GG sind Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat.
    Sie gelten nicht zwischen den Bürgern. Dafür gibt es das Zivil- und Strafrecht. Zum Beispiel das Antidiskriminierungsgesetz.

    Irrtum! Sie gelten zuvörderst als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Aber die ständige Rechtsprechung wendet sie auch auf die Bürger im gegenseitigen Umgang miteinander an!

  56. #62 Free (16. Apr 2010 13:31)

    Die Dame war schlecht beraten. Das an den Haaren herbei gezogene “eigene Ethnie” war ja wohl ein Witz.

    Hätte sie wegen Diskriminierung geklagt hätte sie gewonnen!!!

    Das hat sie doch; und trotzdem verloren.

  57. #66 Um_lei_Tung (16. Apr 2010 13:36)

    Aber die ständige Rechtsprechung wendet sie auch auf die Bürger im gegenseitigen Umgang miteinander an!

    Könne Sie ein Beispiel geben für diese ständige Rechtssprechung? Mir ist kein Fall bekannt, dass ein Bürger gegen einen anderen Bürger Verfassungsbeschwerde eingelegt hat. (das ist eben nicht möglich)

  58. #66 Um_lei_Tung (16. Apr 2010 13:36)

    #63 h_dinckelbach (16. Apr 2010 13:32) #36 killerbee (16. Apr 2010 12:49)

    Sie unterliegen einem weitverbreiteten Irrtum. Die Grundrechte des GG sind Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat.
    Sie gelten nicht zwischen den Bürgern. Dafür gibt es das Zivil- und Strafrecht. Zum Beispiel das Antidiskriminierungsgesetz.

    Irrtum! Sie gelten zuvörderst als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Aber die ständige Rechtsprechung wendet sie auch auf die Bürger im gegenseitigen Umgang miteinander an!

    Nein, das ist falsch. Ein Bürger kann nur aus dem Zivilrecht (z.B BGB, Arbeitsrecht etc.) Ansprüche gegen andere Bürger geltend machen. Wenn Art. 3 GG auch zivilrechtliche Wirkung hätte, wäre das Antidiskriminierunggesetz nicht nötig.

  59. #61 Um_lei_Tung (16. Apr 2010 13:27)

    #38 ComebAck (16. Apr 2010 12:51)

    ähh in N-TV kam auch der “Hinweiss” daß Deutsche keine eigene Rasse bzw. Ehtnie sein, kein sch*iss war gestern wirklich so.

    Seit wann gibst Du etwas auf die Aussagen vn Qualitätsjournalisten? Deutsche gehören als Weiße der Rasse oder Ethnie der Kaukasier an. Ein ganz offizieller Begriff.

    Hallo grüße Dich

    natürlich gebe ich nix auf MSM bla bla – aber interessant ist es schon, aus Sicht der Massenverblödungsgehirnwäsche der MSM und white/caucasian ist Standard siehe beispielsweise int. Jobbörsen.

  60. Wie wir alle wissen, sind Deutsche ja angeblich kein Teil der Bevölkerung und können daher qua Gesetz nicht diskriminiert werden.

    Es müsste im obigen Fall aber eigentlich möglich sein, gegen die Diskriminierung vorzugehen, da die Bewerbung aufgrund der Herkunft abgelehnt wurde.

  61. beside Topic:

    Übrigens an diesem Wochende scheinen die Angriffe gegen PI mal wieder von

    IP-Adresse: 95.130.251.151
    Provider: FILOO GMBH
    Region: Langenberg (DE)

    geroutet über:

    IP-Adresse: 195.71.11.67
    Provider: Telefonica Deutschland GmBH
    Region: Munich (DE)

    und

    Vollbild
    IP-Adresse: 195.71.93.135
    Provider: Telefonica Deutschland GmBH
    Region: Verl (DE)

    zu kommen.

    Kaum haben die Unternehmen Freitags zu kommen die Terroratten aus Ihren Löchern

  62. #58 Jaime I El Conquistador; Das halte ich für ein Gerücht, das schaffen usere linken Medien auch ohne Unterstützung.

    #65 h_dinckelbach; Wie kommst du denn auf die Behauptung, dass Grundrechte nur gegenüber dem Staat gelten würden.
    +#71 Meiner Meinung nach ist dieses AGG genauso notwendig wie der berühmte Pickel am A… oder ein Kropf. Höchstens ne ABM von Juristen für Juristen.

  63. „Unter ethnischer Herkunft sei mehr zu verstehen als nur regionale Herkunft. “

    Gehirnwixerei! Da wurde jemand eindeutig wegen seiner Herkunft benachteiligt. Wenn das keine Diskrimierung ist wass dann?!

    „“kein Ossi” “

    Ist auch noch eine Beleidigung, da es im allgemeinen als negativ, ein bischen dumm, gilt.

  64. #78 uli12us (16. Apr 2010 16:10)

    Höchstens ne ABM von Juristen für Juristen.

    Nein, bloße Anwendung einer EU-Richtlinie.

    In anderen EU-Ländern sind die Antidiskriminierungsgesetze teilweise noch schärfer (dämlich-gefährlicher), z.B. in Frankreich das Antirassismusgesetz von 1986. Danach dürfen „antirassistische Vereinigungen“ straf- und zivilrechtlich gegen vermeintliche Diskriminierer klagen. Diese e.V. lesen Zeitungen auf der Suche nach Äußerungen von Politikern und schicken „Testkunden“ in die Disko oder „Testbewerber“ zu den Arbeitgebern, und klagen dann in deren Namen an. Nebenbei sacken sie auch noch Millionen an Subventionen ein. Beispiele: SOS Racisme, LICRA, MRAP usw.

    Zu dumm, dass es auch Andere gibt, die diese Marktlücke entdeckt haben: die pro-katholische und patriotische AGRIF (alliance générale contre le Racisme et pour le respect de l’Identité Française et chrétienne). Diese klagt gerne Linke wegen Beleidigung oder Diskriminierung von Franzosen und Christen / Juden an!

  65. Man sollte diesen Diskriminierungsmüll nicht unterstützen. Viel wichtiger ist es doch, wenn man sagen kann, was man denkt!
    Damit kommt man weiter und nicht mit Maulkörben!

  66. #82 Frau Kanzelbunzler (16. Apr 2010 16:53)
    Ganz meine Meinung. Bei uns kann bald jeder Depp klagen, weil er sich wegen irgendeinem Scheiß „diskriminiert“ fühlt. Wenn diese kleine Firma „Ossi“ in diesem Fall für ein Negativkriterium hält, ist das vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Jeder sollte sich frei aussuchen dürfen, wen er einstellt und wen nicht.
    Bei dieser Firma arbeiten im übrigen mehrere Ossis ohne Probleme. In diesem Fall wollte die schwäbische Firma aber offensichtlich keinen Ossi haben. Wahrscheinlich wegen viel Kundenkontakt und da ist halt ein süddeutscher Dialekt von Vorteil. Die Gründe sind auch total unerheblich. Er wollte sie nicht einstellen und fertig. Gottverdammte Bananenrepublik.

  67. Diese verblödeten Gutmenschen-Gesetze darf man nicht unterstützen. Am Ende dienen sie nur der Zensur und der Machterhaltung der Linksfaschisten. Demnächst werden auch Seiten wie Pi angegangen, weil dort der Islam „diskriminiert“ wird. Ihr werdet es noch erleben.

  68. Ich habe vor ein paar Wochen mit der Antidiskriminierungsstelle gesprochen, weil ich mich über Geschlechtertrennung in einem öffentlichen türkischen Festzelt auf unserem Straßenfest beschweren wollte.

    Ich bekam zur Antwort:“ Das Antidiskriminierungsgesetzt sei nur gegen Deutsche und nicht für Deutsche gedacht!

  69. @PI. da habt ihr aber einen Bock geschossen, indem ihr hart an der Pointe vorbei geschippert seid, denn bei dem Fall geht es darum, ob die Ostdeutschen in 40 Jahren DDR eine Ethnie mit eigener Kultur und eigenen Verhaltensweisen geworden sind, die zusätzlich zu den Transferbillionen auch noch besonderen Schutz vor Diskriminierung geniesst.

    Das ist doch ganz schön dreist, findet ihr das nicht auch?

    Mehr zu dem Thema hier.. und hier..

  70. Das AGG wurde geschaffen, um Muselgranten zu bevorzugen und Deutsche zu diskriminieren.
    Ossis sind Deutsche, also alles OK.

  71. #51 HARMS (16. Apr 2010 13:13)

    Genau das wird bis heute als friedliche Revolution verherrlicht. Deutschland einig Vaterland bla bla bla…..
    Das verblödete Herrenvolk (Wessi) hat es einfach nicht begriffen was hier ab geht. Das verblödete Herdentier lässt sich von Volksverrätern regieren …tatsächlich demontieren.
    Nur die Volksverräter haben sich nach der Wende vereinigt. Das gesellige Lumpenpack beider deutscher Staaten.
    ——————————–
    So ist es. Und wir sind heute DDR 2.0 deshalb. Die Wessies wurden nicht gefragt, ob sie wiedervereinigt werden möchten.
    Viele in der DDR wünschen die Mauer zurück. Wahrscheinlich noch viel mehr in der BRD.
    Traurig, aber wahr. Stattdessen haben wir nun die Übernahme durch Kommunisten (sitzen im Bundestag, Petra Pau). Sie verlangen „Arbeiterräte“ und dergleichen Blödsinn mehr.
    Wollten aber angeblich „Freiheit“ und Bananen für alle… Mann, hätt Honnie doch mal nen Container Bananen geordert und an die verteilt, die hätten nie den Anschluss ans „Reich“ gewollt…

  72. Schön zu sehen, wie sich nützliche Idioten aus den Reihen der Ossies finden lassen, um Mitbürger zu bespitzeln (irgendwo muss man ja die Ex-Stasi-Spitzel beschäftigen, z.B. als „Helena Fürst“ beim Arbeitsamt auf der Jagd nach „Sozialbetrug“).
    Genauso die Überwacher der Lidl-Angestellten. Niemand sonst hätt auch jemals für 3,50 EUR gearbeitet außer Ossies. Denn nicht zu arbeiten galt dort ja als „asozial“.
    Mit so einem Volk war es ein leichtes, die Löhne hier zu senken, zum Schaden anderer EU-Mitgliedsstaaten. Toll, wir schuften für 3,50/Std. gehen dann noch zu den Stasi-Leuten im Amt, damit die uns Zuschüsse geben (wo hätten Schröder und Co die denn sonst unterbringen sollen?), und der erwirtschaftete Gewinn aus den „tollen“ Exportüberschüssen muss dann eh an die PIGS gezahlt werden – weil wir deren Wettbewerbsfähigkeit durch diese Low Wage-Politik kaputt gemacht haben…
    Ossies = Armut für alle. Und daher wählen sie fleißig weiter DIELinke. Cool.
    Ich hatte hier nen Ossie-Mitbewohner. Als er sagte, dass seine Eltern hohe Tiere an der Uni wären (also Molekular-Biologen), in Russland ausgebildet, sträubten sich mir die Nackenhaare… in Russland!!!
    Und jetzt verdienen die dickes Geld, haben aber trotzdem kein Geld (angegblich) ihren kl. Scheißer zu unterstützen, der auf einen Studienplatz wartete!
    Dafür haben sie ihm die Essmanieren aus Russland beigebracht – fehlte nur noch, dass er die Gläser auf den Boden wirft. War froh, dass die Kackalacken, die er wohl züchten wollte, ausblieben hier im 6. Stock.
    3 Kreuze hab ich gemacht, als der endlich wieder auszog. Eltern „hohe Wissenschaftler“ an der Uni und haben nicht die geringsten Umgangsformen erlernt – sorry, haben sie, aber russische offenbar. *grusel*

  73. „Teile und herrsche“

    Was Besseres kann den „Eliten“ gar nicht passieren, als dass sich Wessis und Ossis an die Gurgel gehen. Und: Ja, die Ossis sind die Bereicherung noch nicht so gewohnt wie ihre erfahrenen Westbrueder. Das wird dann schnell als „Rechts“ empfunden. Aber die vereinten mutigen Demokraten dieser Republik werden auch dieses Problem loesen…

  74. „Moslem“ ist ja auch kein eigener Volksstamm oder Ethnie! Also wenn ich „Moslem“ nicht einstelle, ist das keine Diskriminierung….

  75. #86 Verwertungsindustrie
    Was hat das mit dem Soli zu tun? Es geht darum, dass jemand offensichtlich ob seiner Herkunft (Zumal auch wir im Osten DEUTSCHE SIND!), nicht eingestellt wurde. Desweiteren, welche „besonderen“ Rechte geniesst denn ein „Ossi“? Die man im Westen nicht hat? Das Recht, dass die DDR hinterherhinkt, die Renten und Löhne immernoch geringer sind als drüben, nachdem der Kommunismus nen Haufen Scheixxe angerichtet hat? Dass man den Kommunisten in den Hintern kriechen musste, die guten Wissenschaftler, Maschinen, Know How, alles direkt nach Moskau transportiert wurde, ohne Gegenleistung. Solidarität ist ihnen ein Fremdwort. Mit Verlaub sie sind ein Arschloch !

  76. # Exported_Biokartoffel

    Ja, die Ossies sind im Prinzip ne eigene Ethnie. Mir stellen sich manchmal schon die Nackenhaare auf, wenn ich nur diese Dialekte höre bla bla

    Halt doch einfach deine Klappe, danke.

  77. #86 Verwertungsindustrie (16. Apr 2010 17:49)
    Reife Leistung für eine Amöbe! Und wieviel ist von dem Geld fast postwendend zurückgeflossen?
    Ich bin kein UDO, aber DU bist ein ALf…

  78. #40 Islamophober (16. Apr 2010 12:55)

    Unsere linken Rassisten trennen eben gerne in den Köpfen immer noch die “komischen Ossis” von den Wessis. Wir sind aber ein Volk!

    Amen.

  79. #71 h_dinckelbach (16. Apr 2010 13:48) #66 Um_lei_Tung (16. Apr 2010 13:36)

    Nein, das ist falsch. Ein Bürger kann nur aus dem Zivilrecht (z.B BGB, Arbeitsrecht etc.) Ansprüche gegen andere Bürger geltend machen. Wenn Art. 3 GG auch zivilrechtliche Wirkung hätte, wäre das Antidiskriminierunggesetz nicht nötig.

    Richtig! Und woraus fließen solche Ansprüche? Aus dem Grundgesetz! Das BGB z. B. sagt, daß Frauen nicht weniger als Männer verdienen dürfen und findet seine Stütze in Art. 3 GG.

    Das AGG ist nicht nötig! Das haben hier schon einige zutreffend zu Protokoll gegeben. Ursprünglich sollte es das Wort Minderheit enthalten. Da es aber ein Gender-Gesetz ist und Frauen keine Minderheit, sondern in (fast) jedem Land der Welt die Mehrheit stellen, verfiel man auf den Namen AGG.

    Google mal nach Anna Diamantopoulou. Sie ist auch maßgeblich am Gender Mainstreaming beteiligt. Such bei der FAZ v. 2006 mal nach dem Titel „Politische Geschlechtsumwandlung“, auch dort findest Du das Schätzchen, Brandts „Mädchen“. Viele Gesetze werden unterschätzt, dazu gehört auch das AGG.

    Hier ein Fachmann zu dem Thema:

    Auf Biegen oder Brechen

    Von Professor Dr. Klaus Adomeit

    „Sonstige Kosten: keine“. So steht es in der amtlichen Begründung des sogenannten Allge-meinen Gleichbehandlungsgesetzes, das der Deutsche Bundestag am vergangenen Freitag mit großer Mehrheit beschlossen hat. Daß diese Annahme zutrifft, darf als höchst unwahr-scheinlich gelten. Denn der immaterielle Schaden für die Rechtskultur in Deutschland ist schon jetzt immens.

    Das nach heftigen politischen Auseinandersetzungen in der Koalition verabschiedete Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz führt einen überzeugenden Titel. Wer möchte nicht gleich – gut! – be-handelt werden wie andere? Wer käme auf den Gedanken, Diskriminierung zu befürworten, also Benachteiligungen aus bösen Motiven?

    Der Kerngedanke ist also richtig, findet sich schon in unserem Grundgesetz von 1949 (Artikel 3 Absatz 3), ansatzweise auch im Gründungsvertrag der EWG 1957, seit 1976 in einer Kette von europäischen Richtlinien über Gleichbehandlung. Lohngleicheit für Frauen, der ursprüngliche Ansatz, verdiente Zustimmung. Bald aber gewann ein kämpferische Feminismus die Oberhand, repräsentiert ab 1999 durch die griechische Kommissarin für Arbeit und Soziales, Anna Diaman-topoulou. Die unter ihrer Ägide vorgelegten Richtlinienentwürfe zeigten mehr Ideologie als Vernunft, wurden vielleicht im Gesetzgebungsverfahren von den Fachleuten nicht genügend ernst genommen und bekamen unversehens Verbindlichkeit. Die Bundesrepublik setzt nunmehr diese Richtlinie (vor allem Nr. 2000/43, 2000/78, dazu noch 2004/113) mit dreijähriger Verspä-tung in nationales Recht um.

    Das ist aber nicht in pflichtgemäßem Umfang eins zu eins geschehen, sondern, zuletzt etwas ge-bremst, als Kür mit beträchtlicher Ausweitung. Das Gesetz entspricht trotz einiger in letzter Stunde ausgehandelten Kompromisse immer noch in allen Einzelheiten dem letzten Entwurf der im September 2005 abgewählten Vorgängerregierung, was die im Amt gebliebene Justizministe-rin Zypries (SPD) als politischen Erfolg hervorheben durfte.

    Bundeskanzlerin Merkel hingegen hatte beteuert, es werde angesichts der Beschäftigungskrise „Vorfahrt für Arbeit“ gelten. Durch das neue Gesetz wird schon die Ausschreibung eines jeden Arbeitsplatzes (Paragraph 11) aus mehreren Gründen von späteren Entschädigungsforderungen bedroht, wie seit 1980 schon die geschlechtsneutrale Ausschreibung (Paragraph 611b BGB), mit schlechten Erfahrungen in der Praxis.

    Unnötige Aufwendungen

    Es stimmt nicht, wenn die amtliche Begründung des Gesetzes mit der Formel „Sonstige Kosten: keine“ die Skeptiker beruhigen will. Es heißt dort: „Für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, können aus der Anwendung der Vorschriften zusätzliche Kosten nur ent-stehen, wenn sie im Geschäftsverkehr unzulässige Unterscheidungen wegen der vom Gesetz ge-nannten Merkmale vornehmen.“ Dies trifft auch nicht zu, wie sich aus der Besetzung von Arbeitsplätzen als dem Hauptanwendungsfall des neuen Gesetzes zeigen läßt.

    Unzulässige Unterscheidungen gibt es jetzt deren sechs: Rasse/ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter, schließlich „sexuelle Identität“. Das Merkmal „Weltanschauung“ gilt nur im Arbeitsrecht, nicht für zivilrechtliche Verträge. Ganz ohne Zwei-fel sind hier schlimme historische Erfahrungen verarbeitet und wünschenswerte Ziele unserer freien und demokratischen Gesellschaften genannt. Wir wollen keinen Rassismus wie in der schrecklichen Nazi-Zeit oder früher in Südafrika, keinerlei Ausländerfeindlichkeit, keine Unter-drückung von Frauen, kein Aufflammen von Glaubenskriegen, dagegen rücksichtsvollen Um-gang mit Behinderten, Alten und so viel Verständnis wie möglich bei Abweichungen von der sexuellen Norm. Zu allen diesen Merkmalen läßt sich erfreulicherweise feststellen, daß nennens-werte Diskriminierung in Deutschland und Europa in der jüngsten Vergangenheit kaum vorge-kommen ist.

    Ob indes ein Mann oder eine Frau für eine zu besetzende Stelle besser geeignet ist, darüber wird man im Betrieb bestimmte Vorstellungen haben, in Großbetrieben oft durch ein ausfeiltes Anfor-derungsprofil. Für die Präferenz kann es viele Gründe geben, die zur Wahrung des Gleichbe-behandlungsgebots durch Geheimpolitik abgeschottet werden müssen. Eine geschlechtsneutrale Ausschreibung hat aber wenig Informationswert, täuscht sogar die Hälfte der Leser über beste-hende Chancen, verursacht unnötige Aufwendungen und spätere Enttäuschung.

    Eine solche Verpflichtung zur Ungenauigkeit und sogar zur Heuchelei im Umgang miteinander ist in aller Rechtsgeschichte noch nicht dagewesen, und der praktische Wert ist nicht einzusehen. Im Ergebnis gleichen alle Präferenzen und Vorurteile in der Tausendzahl täglich zu treffender Personalentscheidungen aus, auch über dem Arbeitsmarkt waltet die „unsichtbare Hand“ des Adam Smith, und bei einem kräftigen Wirtschaftsboom mit Vollbeschäftigung, worauf wir hof-fen, findet jeder/jede eine Stelle.

    Die Praxis des Wirtschaftslebens liegt leider außerhalb aller Vorstellungen des ideologisch fest-gefahrenen Gesetzgebers. Man will nicht wissen, daß Einstellungen wie andere Investitionen be-triebswirtschaftlich durchkalkuliert sein müssen. Ein neuer Mitarbeiter kostet, auf zehn Jahre ge-rechnet, durchschnittlich leicht eine halbe Million Euro, so daß für den Luxus sachfremder Er-wägungen kein Platz ist. Was mit dem empörten Vorwurf „Diskriminierung“ belegt wird, ist oft nur Ergebnis einer trockenen Kosten-Nutzen-Analyse.

    Von der Kalkulation her werden allerdings Unternehmer oder Personalleiter in einem Auswahl-verfahren bei jüngeren Frauen, bei Behinderten und älteren Bewerbern vielfach Minuspunkte verzeichnen, aber gewiß nicht aus Mangel an mitmenschlicher Sympathie. Für solche Benach-teiligungen ist der Gesetzgeber mit einem hochgezüchteten Arbeitsrecht verantwortlch, wonach Schwangerschaft, Mutterschutz und Krankheit in ein wohlfahrtsstaatliches Schutzsystem auf in-ternational unvergleichlich hohem Niveau einbezogen sind mit entsprechenden finanziellen Be-lastungen für Arbeitgeber. Keine geringere Instanz als das Bundesverfassungsgericht hat im No-vember 2003 festgestellt, der vom Arbeitgeber zu zahlende Zuschuß zum Mutterschaftsgeld brin-ge die Gefahr mit sich, „daß sich Schutzvorschriften auf Arbeitnehmerinnen diskriminierend aus-wirken“. Es bestehe immerhin eine gewisse Wahrscheinlichkeit, „daß Frauen allein wegen der Belastung der Arbeitgeber mit der Pflicht zur Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nicht eingestellt werden“.

    Die politisch so erfolgreiche feministische Gleichbehandlungsbewegung kämpft genau besehen gegen imaginäre Gefahren. Wirkliche Frauenfeindlichkeit (Misogynie) ist klinisch selten, belei-digende Herabsetzungen sind glücklicherweise untypisch. Die Emanzipation der Frauen wurde weder durch die Soziologie noch durch rechtliche Vorschriften erreicht, sondern Mitte der sechs-ziger Jahre pharmazeutisch, durch die Erfindung der „Pille“.

    Als Fortschritt kann es indes kaum angesehen werden, wenn schwere körperliche Arbeit oder gar Arbeit im Bergbau unter Tage Frauensache sein darf, in Gegenrichtung zu früheren, durchaus be-gründeten Schutztendenzen. Recht gesprochen hat zweifellos das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1993 im Fall einer Lehrerin, die nebenher die Ausbildung zum Maschinenschlosser absol-viert hatte und als Bewerberin auf eine entsprechende Stelle (einzige Frau gegen 40 Männer) auf telefonische Anfrage erfuhr, die Arbeit sei für eine Frau „nicht geeignet“, sie werde zum Vorstel-lungsgespräch gar nicht erst geladen.

    Die konservative Vorstellung des deutschen Verfassungsgebers über den Wehrdienst, Frauen sollten „auf keinen Fall“ Dienst mit der Waffe leisten (Artikel 12a alte Fassung bis 2000), hat beim Europäischen Gerichtshof kein Gehör gefunden, was nach dem Stand der heutigen Militär-technik („Knopfdruckkrieg“) gerade noch vertretbar sein mag. Gleichzeitig darf aber die Wehr-pflicht, so der EuGH am 11. März 2005, auf Männer beschränkt sein. Bisher hat der EuGH es noch nicht einmal geschafft, offenkundigen Mißbrauch zu verwehren, so im Falle des Jurastu-denten Nils Draempaehl, der sich auf die bestimmt nicht auf ihn zugeschnittene Stelle einer Ver-triebsassistentin bewarb, natürlich abgewiesen wurde und 13.000 Mark Entschädigung ohne einen Handschlag Arbeit erhielt, offenbar nicht als einzige Einnahme dieser Art. Im Gegensatz zu solchem Unsinn läßt sich kein einziges Beispiel nennen, in dem der EuGH überzeugend vor Diskriminierung geschützt hätte. Man erahnt schon das Erscheinen von Rechtsratgebern etwa mit dem Titel „Wie bewerbe ich mich erfolgreich oder kassiere wenigstens eine Entschädigung?“!

    Zum Thema „Behinderte“ muß man in die 160 langwierigen Paragraphen des Sozialgesetz-buches IX. – „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ – mit ihren zahlreichen, schwer als sinnvoll zu begreifenden Arbeitgeberpflichten hineinsehen, um zu wissen, daß hier-durch die Hoffnungen der Behinderten auf einen Arbeitsplatz und damit ein sinnerfülltes Leben verblassen. Die Pflicht für Unternehmer, wenigstens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbe-hinderten zu besetzen, kann immer noch durch eine Ausgleichsabgabe (Paragraph 77) praktisch abgewendet werden.

    Das „Alter“ ist als Diskriminierungsmerkmal eher unauffällig. Aber da in einer progressiv altern-den Gesellschaft Kämpfe zwischen den Generationen auch um Arbeitsplätze unvermeidbar sind, verschärft der Gesetzgeber noch, was sich als brisanter Konfliktstoff zusehends anhäuft. Bei älteren Mitarbeitern ist nun einmal mit häufigen Krankheiten zu rechnen, und nach unserem Ar-beitsrecht gilt hundertprozentige Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen Krankheitsdauer, mit einer gewissen Erstattung (80 Prozent bei Kleinunternehmern mit bis zu 20 Mitarbeitern).

    Wer über Jahre hinweg als Arbeitnehmer in einem Betrieb tätig gewesen ist, seine Arbeitskraft dort verausgabte, hat Anspruch auf Fürsorge und Verständnis. Eine Kündigung wegen abneh-mender Leistungskraft oder altersbedingten Krankheiten kann nach dem Kündigungsschutzge-setz nur in Ausnahmefällen sozial gerechtfertigt sein. Bei Neueinstellungen ist dagegen die Be-vorzugung jugendlicher Bewerber verständlich, einfach, weil hier meist das Preis-Leistungs-Verhältnis – die Vergütung ist der Preis der Leistung! – stimmen wird und weil nach unserem unflexiblen Tarifrecht individuelle Lohnanpassung ausscheidet.

    Die Grenzen der hier noch zulässigen Personalauswahl sind jetzt nach dem Gleichbehandlungs-gesetz ganz neu zu ziehen gemäß der Generalklausel Paragraph 8, wonach zu prüfen ist, ob ein bestimmter Differenzierungsgrund – wie ein vorgesehenes Höchstalter – „wegen der Art der aus-zuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt“, was langwierige Prozesse befürchten läßt. Paragraph 10 über „zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters“ ist die am längsten geratene Vor-schrift des Gesetzes. Fachleute rechnen mit vielen Streitigkeiten.

    Leider hat der Europäische Gerichtshof im vergangenen Jahr in der Sache „Mangold“ zur Alters-diskriminierung schon ein Beispiel rigoroser Rechtsprechung gegeben. Der Angestellt M., da-mals 56 Jahre alt, hatte im Juni 2003 einen auf acht Monate befristeten Arbeitsvertrag erhalten und alsbald beim Arbeitsgericht München auf Feststellung geklagt, daß die Befristungsabrede unwirksam und er folglich unbefristet beschäftigt sei. Nun ist die Befristung von Arbeitsverträ-gen („Zeitverträge“) nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz aus dem Jahr 2000 zulässig ers-tens bei Vorliegen eines sachlichen Grundes und zweitens unabhängig von einem sachlichen Grund bei Befristung bis zur Dauer von zwei Jahren. Bei einem Arbeitnehmer mit vollendetem 58. Lebensjahr darf beliebig lange befristet werden, bei einem solchen ab 52 auch, aber mit Aus-laufklausel „bis zum 31.12.2006“. Auf diese – und nur auf diese – Ausnahmeregelung war die abgeschlossene Befristung vertraglich gestützt worden.

    Der EuGH hätte Anlaß gehabt, nach dem Rechtsschutzbedürfnis des Klägers zu fragen, der offenbar an der Herstellung eines prozeßgerechten Sachverhalts beteiligt gewesen war, aber da-rüber wurde hinweggesehen. Ebenso wenig wurde gefragt nach dem Sinn des deutschen Teilzeit- und Befristungsgesetzes, das älteren Bewerbern gerade ermöglichen wollte, überhaupt einen Vertrag zu bekommen.

    Statt dessen nahm das Gericht unter eigenmächtiger Ausweitung seiner Kompetenz strikte Gel-tung der Antidiskriminierungsrichtlinie noch vor deren Umsetzung in deutsches Recht an. Die betroffenen Arbeitgeber genießen daher keinerlei Vertrauensschutz, sie werden an solche Ver-träge unbefristet gebunden. Eine derartig doktrinäre Auslegung setzt die deutschen Arbeitsge-richte für künftige Fälle unter erheblichen Druck, weil der EuGH durch Vorlageverfahren sogar für das Bundesarbeitsgericht eine Art übergeordnete Instanz darstellt.

    Bei „Rasse/ethnische Herkunft“ wird man vielleicht noch am ehesten eine Diskriminierungskon-trolle für angemessen halten, aber auch hier muß eine rationale Personalpolitik kritisch sichtend vorgehen. Sprachschwierigkeiten und Bildungsmängel sind oft Folgen einer verfehlten – oder unterlassenen – Einwanderungspolitik, die sich um Chancen von Einwanderern auf dem deut-schen Arbeitsmarkt nie kümmern wollte. Es gibt auch Einflüsse externer Art, die ihren ökono-mischen Stellenwert haben. Bei den Kunden eines Unternehmens gibt es oft Präferenzen, und es kann wohl nicht Aufgabe der Arbeitsgerichte sein, der Parfümerieabteilung im Kaufhaus eine Bedienung mit Kopftuchausstattung aufzudrängen. Kommen Religionsunterschiede hinzu, müs-sen mögliche Spannungen zwischen Mitarbeitern sorgfältig bedacht und vermieden werden. Bei Familienbetrieben mit persönlicher Mitarbeit des Chefs müßten sogar irrationale Vorurteile hin-zunehmen sein. Aber nicht bei Einstellungen, nur bei zivilrechtlichen Schuldverhältnissen ver-zichtet das Gesetz auf sein Umerziehungsprogramm, sofern „ein besonderes Nähe- oder Vertrau-ensverhältnis der Parteien oder ihrer Angehörigen begründet ist“ (Paragraph 18 V.).

    Bei „Weltanschauung“ hat der Rechtsausschuß des Bundestages in aller letzter Stunde erkannt, daß Anhänger radikalen Gedankenguts sich hierdurch Zugang zu Rechtsgeschäften verschaffen könnten. Für das Zivilrecht wurde dieses angebliche Diskriminierungsmerkmal gestrichen. Für Arbeitsverträge wäre mindestens eine Interpretationshilfe zu den mißverständlichen europa-rechtlichen Vorgaben richtig gewesen.

    Schließlich ist zur Auflistung der Gründe möglicher Diskriminierungen zu sagen, daß „sexuelle Identität“, in der Originalfassung „Ausrichtung“ genannt (l’orientation sexuelle), in einen Chris-topher-Street-Day-Umzug wohl hineingehören, in einem Bewerbungsverfahren aber im Interesse aller Beteiligten mit Diskretion behandelt werden sollten. Wer einen spektakulären Prozeß haben möchte, sollte schnell darüber belehrt werden, daß für so etwas die Justiz nicht da ist.

    Nicht in der Liste möglicherweise diskriminierter Personen erscheint der sozusagen normal ab-gewiesene Bewerber. Ein nicht ausgesprochener Vorwurf mangelnder Eignung oder – noch viel schlimmer! – begrenzter Intelligenz zieht keinerlei Entschädigungsansprüche nach sich. Solche Enttäuschung und Kränkung zu verwinden ist über Jahrhunderte hinweg leidvolles Schicksal Un-zähliger gewesen, eine solche Zurücksetzung galt, wie die Tränen der verschmähten Braut, als unjustitiabel. Heute, bei schlimmer Lage am Arbeitsmarkt, vielen abgewiesenen Bewerbern und einem verlockenden gesetzlichen Gleichbehandlungsversprechen, wird die Versuchung groß sein, Enttäuschung und Ärger als Entschädigungsklage vor Gericht zu bringen. Antidiskriminie-rungsverbände nach Paragraph 23 des Gesetzes werden bestimmt in diesem Sinne wirken. Behaupten muß der abgewiesene Bewerber – nebenbei: das Gesetz verwandelt die Parteien ter-minologisch in „Beschäftigter“ und „Arbeitgeber“, aber das geht juristisch nicht, wir haben es erst mit der Anbahnung eines Vertragsverhältnisses zu tun! – nur ein böses Motiv beim Unter-nehmer aus dem Sechser-Katalog der verpönten Benachteiligungsgründe.

    Beweisen muß der Bewerber (gemäß einer Improvisation zur letzten Stunde im Gesetzgebungs-verfahren) nur Indizien für eine verbotene Benachteiligung, dann findet eine Umkehr der Be-weislast statt, und der Unternehmer muß beweisen, daß er andere und sachliche Motive hatte oder Zulässigkeitsgründe. Zum Prozeßgegenstand wird dann leicht die Persönlichkeit des Unter-nehmers, ob er modern und nicht etwa konservativ denkt, ob er in eine repressionsfreie und durchemanzipierte „Brave New World“ paßt. Es ist ein kleiner Schritt von der Bewertung einer Weltanschauung des abgewiesenen Bewerbers zur Bewertung der Weltanschauung des Unter-nehmers.

    Nach alten Erfahrungen der Rechtskultur, mit Ausnahme mittelalterlicher Ketzer- und Hexenpro-zesse, haben Juristen es immer sorgsam vermieden, Vorverurteilungen aus bloßem Verdacht her-aus zu ermöglichen. Da es um verpönte Motive geht, wie Frauen- oder Ausländerfeindlichkeit, haben schon kommentierende Bemerkungen oder unbedachte Äußerungen im Privatbereich Indizwirkung – ein Denunziantentum könnte üble Folge sein.

    Keine Strafe ohne Gesetz?

    Die peinliche Lage, in die ein Unternehmer gerät, nachweisen zu müssen, kein böses Motiv ge-habt zu haben, wird als rechtsstaatlich verbotener Teufelsbeweis, als „probatio diabolica“, in den Lehrbüchern zum Strafrecht aufgeführt. Im Mittelalter konnten dann wenigstens Reinigungseid oder Leumundszeugen helfen. Es ist grotesk, wenn sich solche historischen Vergleiche aus dunk-ler Vergangenheit durch die jüngste Entwicklung des Europarechts aufdrängen. Die Verfas-sungsrechtler müssen nun prüfen, ob nicht – bei Entschädigung mit Strafcharakter! – der Grund-satz „keine Strafe ohne Gesetz“ (Artikel 103 II. Grundgesetz) verletzt ist.

    Nicht mehr der europäische Gesetzgeber, sondern Bundesregierung und Bundestag allein sind verantwortlich für die Schaffung der neuen Institution „Antidiskriminierungsstelle des Bundes“, ausgestattet mit Personal- und Sachmitteln, erster Etat 5,6 Millionen Euro. Ein solches Amt wird bestimmt nicht das Fehlen von Diskriminierungsgefahren melden. Zu den Aufgaben gehören auch unspezifizierte „Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen“ nach Paragraph 27 III., also präventives Eingreifen – rechtsstaatlich bedenklich. Wenn zur „Durchführung wis-senschaftlicher Untersuchungen“ das Tor geöffnet wird, so muß Objektivität wohl kaum zu den gefragten Eigenschaften der beauftragten Wissenschaftler gehören. Ein „Beirat“ nach Paragraph 30 vervollständigt das entstehende Netzwerk.

    Da die zu bekämpfenden Gefahren auf der Ebene der Gesinnung liegen, entsteht hier mitten un-ter uns eine Gesinnungspolizei. Man muß nicht gleich an den Großinquisitor oder Robbespierres Wohlfahrtsausschuß denken, aber es kann für einen Unternehmer bestimmt ungemütlich werden, die Aufmerksamkeit des Amtes zu erregen.

    Eigentlich gibt es in unserer Rechtsordnung Kontrollstellen genug. Betriebsrat wie Gewerkschaft werden jetzt wenigstens nicht noch mit zusätzlichen Rechten ausgestattet nach der zuletzt erreichten Einigung in der großen Koalition (Paragraph 17 II.). Gleichwohl droht eine Politisie-rung des Personalwesens, auch im öffentlichen Dienst, mit unvorstellbaren schlimmen Auswir-kungen für den Bürger.

    Der Mißgriff eines schlechten, wirtschaftsfeindlichen und gefährlichen Gesetzes sollte so bald wie möglich korrigiert, die Regelung auf das Nötigste, nämlich die Vorgaben der Europa-Richt-linien, zurückgeführt werden. Bei ernsthaftem Willen zur rechtspolitischen Solidität müßte aber die Bundesrepublik so bald wie möglich die völlige Rücknahme dieser Fehlentwicklung in der Brüsseler Gesetzgebung anstreben, aus diplomatischer Rücksicht vielleicht als Abmilderung der verbindlichen Richtlinien zu bloßen Empfehlungen. Verbündete unter den Mitgliedsstaaten ließen sich sicher finden.

    Die Bundesrepublik hat ihre starke Position als größter Nettozahler der Union bisher politisch nicht ausgespielt. Das zeugt von feiner Art und verdient hohes Lob. Aber wenn fundamentale Werte im Spiel sind, kann nicht leicht tabu sein, was im Amtsblatt der Europäischen Union abge-druckt ist.

    Der Verfasser ist Emeritus für Rechtstheorie, Arbeitsrecht und bürgerliches Recht an der Freien Universität Berlin.

    „Glos: Gesetz gegen Diskriminierung Unfug“, FAZ v. 13.05.2006, S. 8: Bundeswirtschafts-minister Michael Glos (CSU) hält das Antidiskriminierungsgesetz in seiner jetzigen Form per-sönlich für „Unfug“. Das Gesetz schaffe vor allem mehr Bürokratie, sagte Glos am Donnerstag im ZDF. Letztlich gehe es nur darum, „neue Klagemëglichkeiten“ aufzutun. Glos betonte, daß es sich dabei um seine persënliche Meinung handele. Der Wirtschaftsminister sei in die Koalition eingebunden, folge „selbstverständlich“ der Koalitionsdisziplin und werde trotzdem zu-stimmen… Das sei einer der Kompromisse gewesen, der zugunsten der SPD geschlossen worden sei. In dieser Frage habe die Partei gesiegt, die „mehr Bürokratie und Staat“ wolle.

    „Denn sie wissen nicht …“, FAZ v. 08.07.2006, S. 11, Kommentar: Niemand weiß so recht, wie das unselige Antidiskriminierungsgesetz wiederbelebt worden ist. Fest steht nur, die Groß-koalitionäre haben das Ende der Vertragsfreiheit beschlossen und hierfür den unverdächtigen Namen „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ erfunden. Fürs Protokoll sei festgehalten: In der Opposition hatten CDU und CSU die rot-grüne Attacke auf die Privatautonomie noch scharf verurteilt. Heute – als Regierung – will man davon nichts mehr wissen. Auch möchte die Kanzlerin Angela Merkel nicht mehr an ihr Versprechen erinnert werden, Brüsseler Rege-lungswut im deutschen Übereifer nicht mehr überbieten zu wollen. Kein anderes Paragraphen-werk offenbart die größer werdende Lücke zwischen Anspruch und Vermögen der großen Ko-alition besser als das Antidiskriminierungs-Machwerk, selbst die enttäuschenden Gesundheits-übungen nicht. Der zaghaften Kritik aus unionsgeführten Ländern folgte im Bundesrat nicht einmal die symbolhafte Ablehnung. Fragt man ein Regierungsmitglied, wie der Gesetzentwurf im Kabinett behandelt wurde, folgt die Offenbarung. Von irgendwem sei im Vorfeld schon alles schön ausgehandelt; und durch einen kleinen Kuhhandel (Vorsteuerabzug für bayerische Landwirte gegen sexuelle Orientierung im Gesetz) sei der Rest geklärt worden. Fragt man Justizministerin Brigitte Zypries, sagt sie, man habe die Lektion in Brüssel gelernt. Fragt sich nur, welche.

    Der Ölfleck, FAZ v. 01.09.2006, S. 15, Hans D. Barbier: Von wegen Lügen und Wackeln. Auf die große Koalition unter Führung der CDU ist Verlaß. Jedenfalls am Bau und bei der Sauber-keit. In Deutschland werden die Häuser künftig zu deutschen Löhnen gebaut. Und da die Entsen-derichtlinie der Europäischen Union mehr an Protektion hergibt, werden deutsche Häuser auch zu deutschem Lohn gereinigt. Wer billiger bauen und putzen will, der soll das in Polen oder Est-land tun, nicht hier. Das ist soziale Marktwirtschaft. Jedenfalls behaupten und glauben sie das bei mittlerweile sogar in der CDU.

    Leser, die mit dem Projekt „Deutschland in Schwarz-Rot“ vertraut sind, muß man nicht darauf hinweisen, daß dies keine Karikatur ist. Es ist die Wirklichkeit deutscher Wirtschafts- und Sozi-alpolitik. Gestern der Bau heute die Gebäudereinigung, morgen die Zeitarbeit, übermorgen die ganze Palette aller Verträge des Arbeitsmarktes. Ist dann die ökonomische Drohung einer billi-geren Zuwanderungskonkurrenz über weite Teile des Arbeitsmarktes wirkmächtig abgewehrt, kann man sich dem staatlichen Mindeslohn zuwenden: mit dem Pathos des Gutgemeinten, aber ohne Kontakt zur realen Knappheit an Arbeitsmöglichkeiten für Millionen Arbeitssuchender. Ökonomen sprechen in diesem Zusammenhang vom Ölflecktheorem. Hat sich der Staat im Netz der Marktbeziehungen erst einmal an einer Stelle mit einer Intervention eingenistet, dann breitet sich das marktwidrige Eingriefen immer weiter aus. Die Serie der Eingriffe ergibt sich nachgera-de logisch aus der Verknüpfung der Märkte. Die systematische Wegweisung in die Planwirt-schaft ist sozusagen der letzte Dienst, den die zum Absterben verurteilten Marktbeziehungen dem Furor des Interventionismus zu erweisen haben.

    Einmal losgetreten, arbeitet sich der Prozeß der Marktzerstörung dann als politischer Selbstläufer voran. In Deutschland bemächtigt sich die Karft der Systemveränderung gerade des geschunde-nen Gesundheitswesens. Die Einladung der CDU, den großen „Vorschaltfonds“ zum überwöl-benden Rechenwerk der Ausgaben und Einnahmen aller Teile des Gesundheitswesens zu machen, hat die ohnehin auf Systemumsturz bedachte Gesundheitsministerin gerne angenom-men. In diesem Fonds läßt sich alles unterbringen, was zur sozial drapierten Verplanwirtschaf-tung gebraucht wird. Das ist mit hoher Priorität die Zerstörung der privaten Krankenversiche-rung. Die stört nämlich, weil sich dort ablesen läßt, wohin eine gute Reform des Gesundheitswe-sens eigentlich zielen müßte: zur Wahlfreiheit zwischen Sicherungspaketen oberhalb eines obli-gatorischen Minimumstandards, zur risikoadäquaten Prämienkalkulation der Versicherer, zur in-dividuellen Kapitalansammlung jedes Versicherten für die Vorsorge gegen den altersbedingten Anstieg der Prämie. Wer es aber partou mit dem Gesundheitskommunismus versuchen möchte, der muß sich durch eine solche, dem vergleichenden Augenschein stets verfügbare Alternative belästigt fühlen. Also darf es sie nicht mehr geben. Frau Schmidt hat das Notwendige dafür vor-gelegt. Es wäre aber nicht gerecht, ihr dieses unsägliche Modell alleine anzulasten. In der CDU hätte sich niemals eine Mehrheit für den Vorschaltfionds finden dürfen. Denn es liegt auf der Hand, daß er – von seinen Erfindern beabsichtigt oder nicht – das ideale Vehikel für die etappen-weise zu vollziehende Systemveränderung in Richtung Sozialisierung, Gleichschaltung, Ver-staatlichung und brutaler Mengenverknappung sein würde. Wenn die CDU eine Partei der Ord-nungspolitik sein will, muß sie lernen, so etwas schon bei ihren Reformskizzen zu sehen.

    Gute Ordnungspolitik muß systematisch denken und von Beginn an falsche Richtungen meiden. Das gilt nicht nur für den als wuchernden Selbstläufer angelegten Austrieb eines markt- und wettbewerbswidrigen Entsendegesetzes. Es gilt ebenso für die Erfindung eines Vorschaltfonds als Grundlage eines neuen Gesundheitssystems. Es gilt aber auch für den Kombilohn, für mancherlei fiskalische Exotik rund ums Gebährverhalten und für andere Lenkübungen. Auf einem Ölfleck gerät man leicht ins Rutschen. Nicht jeder, der aus Unachtsamkeit hinfällt, übersteht das ohne nachwirkende Beschädigung.

    FAZ vom 03.07.2006, S. 10

  80. ihr seid wirklich notorisch auf dem falschen Dampfer, denn es geht hier um die Anerkennung der Ostdeutschen als eigene Ethnie, was nun überhaupt nicht in eurem Interesse sein kann, und was die angebliche Diskriminierung betrifft, so gibt es keinen Grund daran zu zweifeln, dass das Minus auf der Bewerbung ein Zeichen für die „fehlende Qualifikation“ gewesen ist und der Ausdruck „Ossi“ positiv gemeint gewesen sei, weil das Unternehmen habe sehr gute Erfahrungen mit Mitarbeitern aus Ostdeutschland hatte.

  81. #100 Verwertungsindustrie (17. Apr 2010 10:08)

    Das könnte gut sein, dann aber sind solche Vermerke, die das „Minus“ für die vorgehaltene zu geringe Qualifikation mit dem als „positiv“ zu empfindenden Vermerk „Ossi“ räumlich quasi eng „verbunden“ ist, fehl am Platze, wenigstens aber wäre das sehr, sehr… unglücklich zu nennen.

    Das erscheint mir dann doch ein wenig seltsam.

    Eine Anerkennung der Ostdeutschen als „eigene Ethnie“ wäre allerdings völlig unsinnig und zur Klärung der Angelegenheit auch nicht notwendig.

  82. Bin ziemlich baff, dass HIER bei PI nicht nur/alle Fakten über den Fall auf den Tisch kommen, wie sie aus anderen Quellen zu entnehmen sind:

    1. die Firma beschäftigt bereits jahrelang „Ossis“ in ihrem Unternehmen

    2. auf der Bewerbung stand nicht „keine“ Ossis, sondern „-„ Ossis
    (das könnte in diesem Fall also ein Minuspunkt gewesen sein, aber keineswegs ein no-go, vielleicht möchte man in der entsprechenden Abteilung nicht nur Ossis beschäftigen)

    3. ihre Qualifikation soll nicht der ausgeschriebenen Stelle entsprochen haben und das Bewerbungsschreiben selbst soll vor Rechtschreibfehlern gestrotzt haben

    Ich empfinde es auch als Diskriminierung, ständig als böser, böser Wessi dargestellt zu werden !!!

  83. Ist ja richtig mett was hier abgeht,ein gebildeter mensch solte wissen wer das wort wessi eigentlich erfunden hat. das waren bekanntlich die westberliner und die begüssten so ihre Landsleute aus der damaligen bundesrepublik.
    wessi war demnach auch keine diskriminierung.
    in folge dann eine politische wende und damit wurde aus machtkalkül ein gewisser (futterneid) geschürt, eben um dieses land zu teilen z.b. mit dem resultat siehe:

    # Exported_Biokartoffel

    Ja, die Ossies sind im Prinzip ne eigene Ethnie. Mir stellen sich manchmal schon die Nackenhaare auf, wenn ich nur diese Dialekte höre bla bla…..

    in osten wäre dieser herdenmensch, der alles dumme frisst und nachplappert, mit sicherheit ein mitläufer und arschkriecher geworden.

    dümmer und verblödeter geht es nicht mehr. fakt ist, meine kinder welche im vereinigten deutschland geboren wurden, aber in mitteldeutschland wohnen, werden bis zu ihrem tot schon anhand ihrem rentenbescheit als deutsche menschen zweiter klasse geächtet sein.

    das gelabere geht mir auf dem sack. ich vermisse den nationalstolz. nicht der geringste wille ist zu erkennen unser deutsches vaterland als starke geeinigte nation zu präsendieren. Wo das noch existierte, hat dieses land eliten, exellente wissenschaftler, dichter, maler und feldherren hervorgebracht. eliten über die die ganze welt noch heute spricht.

    was haben wir heute zu bieten ? ein dummes herdenvolk, uneinig, verarmt und schwach. dieser herde fällt nix besseres ein als angebliche superstars züchtet. kampf gegen rechts ist angesagt nur keine sau merkt was damit zerstört wird.

    das land verliert jedes jahr ein dorf, menschen mit geist und fähigkeiten verlassen dieses land. gehen nicht in den westen, sondern in die welt wo den deutschen noch respekt widerfährt.
    der abschaum dieser welt trifft sich in deutschland und wenn die steinzeit nicht mitkommen darf, fühlt man sich diskriminiert.

    schade und tschüss

  84. #103 HARMS (17. Apr 2010 11:51)

    Ist ja richtig mett was hier abgeht,ein gebildeter mensch solte wissen wer das wort wessi eigentlich erfunden hat. das waren bekanntlich die westberliner und die begüssten so ihre Landsleute aus der damaligen bundesrepublik.
    wessi war demnach auch keine diskriminierung.
    in folge dann eine politische wende und damit wurde aus machtkalkül ein gewisser (futterneid) geschürt, eben um dieses land zu teilen z.b. mit dem resultat siehe:

    # Exported_Biokartoffel

    Ja, die Ossies sind im Prinzip ne eigene Ethnie. Mir stellen sich manchmal schon die Nackenhaare auf, wenn ich nur diese Dialekte höre bla bla…..

    in osten wäre dieser herdenmensch, der alles dumme frisst und nachplappert, mit sicherheit ein mitläufer und arschkriecher geworden.
    ——————————————-
    LOL. Ganz und gar nicht. Denn weder „fresse ich dummes“ noch plappere ich was nach, sondern tue nur meine eigene Meinung kund. Das darf man in einem freien Land – anders als es im Osten war.
    Das verstehen viele Ossies daher leider nicht. Alles, was nicht mitläuft oder aus dem Rahmen fällt, ist ihnen daher suspekt. Das hab ich auch oft bei Menschen aus anderen ehemals sozialistischen Ländern erlebt.
    Sie haben Probleme mit Individualität.

    dümmer und verblödeter geht es nicht mehr.
    fakt ist, meine kinder welche im vereinigten deutschland geboren wurden, aber in mitteldeutschland wohnen, werden bis zu ihrem tot schon anhand ihrem rentenbescheit als deutsche menschen zweiter klasse geächtet sein.

    Hat nichts mit 2. Klasse Deutsche zu tun, sondern spiegelt nur das durchschnittliche Einkommen dort wieder. So lange es dämliche Ossies gibt, die für 3,50 arbeiten, wird die Rente auch nicht höher werden.

    das gelabere geht mir auf dem sack. ich vermisse den nationalstolz. nicht der geringste wille ist zu erkennen unser deutsches vaterland als starke geeinigte nation zu präsendieren. Wo das noch existierte, hat dieses land eliten, exellente wissenschaftler, dichter, maler und feldherren hervorgebracht. eliten über die die ganze welt noch heute spricht.

    Ich finde es ein bißchen schwierig, „stolz“ auf Mitbürger zu sein, die auf allem rumhacken, was nicht in ihr spießiges Weltbild passt und es OK finden, ihre Mitbürger zu bespitzeln. Z.B. Arbeitslager für Arbeitslose fordern, Zwangsarbeit, „Helena Fürst“ (Ex-Stasi?), die Arbeitslose bespitzelt, Spitzeldienste um Angestellte bei Lidl zu überwachen (in Stasi-Manier), DIELinke oder SPD wählen, „Arbeiterräte“ fordern oder Petra Paus und Gysis in die Regierungen wählen…
    Es sind eben nicht nur freiheitsliebende Menschen aus dem Osten mit uns wiedervereinigt worden, sondern eben auch jede Menge (mehrheitlich?) Kommunisten, die nun der BRD einen Linksruck bescherten (aktuell in der CDU durch Murkel), so dass die Westdeutschen ihr Land nicht mehr wiedererkennen, sondern sich geradezu vom Osten/Kommunismus ausgetrickst und überrannt fühlen. Das sollten die werten Ossies vielleicht auch mal zur Kenntnis nehmen, anstatt immer beleidigt zu sein wie die Muslime. Unser Land war ein anderes, als es jetzt ist. Und das will ich zurück. Und wenn das nicht geht, dann wander ich eben aus.

    PS.: Besonders toll fand ich zu sehen, was für eine Unterschicht der Kommunismus hervorgebracht hat. Kann man fast täglich im Unterschichten-TV bestaunen.
    Dabei waren dort doch alle gleich? – Einmal ist ein ganzes Dorf vor dem Haus einer Familie aufgetaucht und hat dieses Haus mit Müll beworfen und die Familie bedroht… also Mobbing. Nur weil sie im TV aufgetreten war und in den Augen der restl. Dorfbewohner das Dorf dadurch „schlecht gemacht“ hat… waren sozusagen die „Assis“ dort. So was gab es halt auch im Osten. Und die wollen die Kommies möglichst verstecken.

  85. #102 berlinerkind (17. Apr 2010 10:46)
    2. auf der Bewerbung stand nicht „keine“ Ossis, sondern „-„ Ossis
    (das könnte in diesem Fall also ein Minuspunkt gewesen sein, aber keineswegs ein no-go, vielleicht möchte man in der entsprechenden Abteilung nicht nur Ossis beschäftigen
    —————————-
    Genau das hab ich auch gedacht. 😉

  86. @ #104 Exported_Biokartoffel

    So lange es dämliche Ossies gibt, die für 3,50 arbeiten, wird die Rente auch nicht höher werden.

    Die Ossis kriegen weniger Rente wie die Wessis ??? Das Gegenteil ist der Fall.

    Zum Thema Diskriminierung und RENTE folgender Artikel aus der WELT v. 23.03.10:

    http://www.welt.de/die-welt/politik/article6890278/Schwarz-Gelb-will-einheitliches-Rentenrecht.html

    AUSZUG: In der Tat stehen die ostdeutschen Rentner derzeit im Rentenrecht nämlich besser da als die Ruheständler in den alten Ländern.
    Grund sind Sonderregelungen, die für Ostrenten gelten und die in der Summe eine leichte Begünstigung ergeben.

    Das sollten die werten Ossies vielleicht auch mal zur Kenntnis nehmen, anstatt immer beleidigt zu sein wie die Muslime.

    Den Vergleich habe ich persönlich auch schon gezogen, wenn ich all die Kommentare hier und woanders lese und staune…

  87. Da haben wir es wieder……die Verblödung hat gefruchtet.
    Daher der haltlose Schwachsinn den Exported_Biokartoffel hier verbreitet.

    Armseliger geht es nicht.

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