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EuGH beschließt schrankenlosen Asyl-Irrsinn

Von MANFRED ROUHS | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am 4. Juni 2026 ein letztinstanzliches Urteil über Geldleistungen für Asylbewerber in Deutschland und in anderen Ländern der Union gesprochen, das den globalen Sozialtourismus massiv befeuern wird (Aktenzeichen C-621/24). Im Kern läuft dieses Urteil darauf hinaus, jedermann ein Recht auf Geldzahlungen aus der deutschen Staatskasse einzuräumen, unabhängig von der Frage, ob er sich rechtmäßig in Deutschland aufhält oder nicht.

Die EU-Richter reagierten mit dem Urteil auf eine Normenkontrollanfrage des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2024 (Aktenzeichen B 8 AY 6/23 RBSG), das die Kürzung von Sozialleistungen und insbesondere den Verzicht auf Leistungen in Geld (statt in Sachen) an solche Asylbewerber zu beurteilen hatte, für deren Asylverfahren nach dem Dublin-II-Abkommen andere EU-Länder zuständig sind. Die Antwort fiel eindeutig aus: Der EuGH schreibt Deutschland vor, nicht nur Sachleistungen, sondern auch Geldleistungen erbringen zu müssen für Schein-Asylanten, die sich unrechtmäßig in Deutschland aufhalten.

Geld für’s Nichtstun ist ein zentraler Anreiz für Sozialtouristen, die beschwerliche Reise nach Europa auf sich zu nehmen, um dann dort von einem EU-Land ins nächste zu pilgern und mal zu schauen, welche Chancen sich ergeben für den Bezug eines mehr oder weniger mühelosen Einkommens.

Mehr noch: Nicht nur, aber auch Schein-Asylanten haben laut EuGH ein einklagbares Anrecht darauf, sich in Deutschland wohlfühlen zu können. Ihr seelisches Befinden ist wichtig. Die „Legal Tribute Online“ schreibt dazu:

„Weiterhin seien auch Geldleistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs unverzichtbar, um den betreffenden Menschen zu einem Minimum an Selbstbestimmung zu verhelfen. Sie ermöglichten es, sich über Unterkunft, Verpflegung und Kleidung hinaus Güter des täglichen Bedarfs und Verbrauchsgüter des Haushalts zu beschaffen. Außerdem werde damit ein Mindestmaß an Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gewährleistet. Geldleistungen trügen somit dazu bei, den Lebensunterhalt des Antragstellers und den Schutz seiner physischen und psychischen Gesundheit zu gewährleisten.“

Damit schlägt der EuGH der EU den Sargnagel ein. Geld für alle in Deutschland unabhängig von einem Recht auf Aufenthalt im gelobten Land ist objektiv unbezahlbar. Der Politik wird gar nichts anderes übrig bleiben, als das Konzept der EU als quasi-staatliche Rechtsgemeinschaft zu überdenken und zu korrigieren.

Schaffen wir die EU-Justiz ab, bevor sie uns abschafft!


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs, Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL herausgibt und täglich im Internet publiziert. Bitte folgen Sie ihm hier bei X! Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.

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9 Kommentare

  1. Das Rundum-Wohlfühl-Vollversorgungs-Gesetz für abgelehnte Asylanten bedeutet einen Rückschlag für die mühsamen, harmlos-zarten Versuche von Dobrindt, konservativen EU-Parlamentariern in Zusammenarbeit mit den 3 rechten Fraktionen die EU-Asylpolitik zu verbessern (GEAS-Anpassungsgesetz).
    Wichtig: Es geht um abgelehnte Personen, auch aus Drittländern (sog. Asyl-Touristen) Nicht um „Flüchtlinge“ an sich.
    Oder war das Urteil hinter dem Rücken der Abgeordneten etwa längst abgesprochen?
    Deutschland wird als EU-Musterknabe das Urteil natürlich begeistert und gehorsam umsetzen wegen „Völkerrecht“ uns so.
    Dänemark (das weiß ich, trotz neuer Mitte-Links-Regierung) jedenfalls nicht.
    Und die ost- und südeuropäischen Staaten garantiert auch nicht.
    Die Frage bleibt: Wer oder was legitimiert eigentlich diese furchtbaren Richter in Luxemburg? Wer bezahlt sie? Wer wählt diese?
    Das EuGH urteilt in solchen Fragen immer gegen Deutschland.
    Welche staatliche, vom CDU-Familienministerium finanzierte NGO unterstützt den Afghanen (ausgerechnet aus SCHWEINfurt!, wie sinnig) mit der Klage ?
    ‚Pro Bono‘ werden die Anwälte sicherlich nicht gearbeitet haben.

    Oder es kommt so: Da es lt. Bas eine Einwanderung in die Sozialsysteme nicht gibt, braucht das Urteil von der Regierung nicht umgesetzt werden denn was es nicht gibt, mit dem braucht man sich auch nicht zu beschäftigen.

  2. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser:
    Ab 1. Juli wird das Bürgergeld zur Grundsicherung – und Jendricke will die neuen, schärferen Regeln konsequent nutzen. Auch gegenüber ukrainischen Leistungsbeziehern. Seine Botschaft an arbeitsfähige Empfänger ist unmissverständlich: „Wir sagen jetzt dem unwilligen 35-Jährigen, der eigentlich fit ist, aber immer erklärte, er habe irgendwie keine Lust: Du gehst dann jetzt in die Werkstatt, sonst wird dein Geld gekürzt.“

    Und wenn jemand nicht erscheint? Dann werde kontrolliert. „Tag für Tag. Jeden Werktag.“
    https://www.bild.de/politik/inland/knallhart-plan-gegen-arbeitsverweigerer-spd-landrat-zeigt-bas-wie-man-faulenzer-in-jobs-kriegt-6a228731a85ce647df471fb7

  3. Raus aus EU und EURO !
    Das sage ich seit dem ersten Tag.
    Ohne das wir die Fesseln der EU abwerfen, werden wir nie wieder auf die Beine kommen.

  4. Da eh jeder hier bleibt und Kohle bekommt , kann man getrost alle reinlassen . Die Mär von den Grenzkontrollen und der gelungenen Migrationswende glaubt sowieso niemand. Meine Augen sagen mir etwas anderes. Wer unserer Regierung nur noch ein Wort abnimmt , hat eh verloren. Rumänen und Bulgaren bescheißen den deutschen Staat und hunderte von Millionen Euronen . Fahrt mal in Ruhrgebiet. Minijob und ab ins Sozialsystem. Das weiß jeder. Aber unternommen wird nichts. Bekommt aber Rentner Ewald 3,00 € zu viel , dann kommt er vor den Kadi . In einem Jahr ist der Staat eh pleite. Mal sehen was unsere Gäste dann machen, wenn kein Geld mehr aus der Wand kommt …….Und zuerst würde ich dieses Ukrainerpack nach Hause schicken…..

  5. Ich halte es für extrem verfassungswidrig, dass ein Europäischer Gerichtshof, den kein deutscher Wähler jemals gewählt hat, ein Urteil über unsere Angelegenheiten fällt. Das Gericht ist nicht demokratisch korrekt legitimiert.

    Ein solches Urteil ist deshalb unbeachtlich.
    Man denke an Polen:
    Selbst ein europäischer Haftbefehl gegen den urkrainischen Sprengtäter wurde von dort nicht ausgefüht, weil man den Haftbefehl nicht anerkannte.

    Das wurde von Deutschland und der EU ohne weiteren Kommentar akzeptiert.
    Ebenso sollte man in D dem unzulässige Urteil des EuGH keinerlei Rechtswirkung zumessen.

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