Von WOLFGANG HÜBNER | Welch ein Desaster! Die tausendseitige Begründung für den angeblich „gesicherten rechtsextremistischen“ Charakter der AfD erweist sich als Rohrkrepierer, der mitnichten das von vielen Feinden dieser Partei erhoffte Verbotsverfahren aussichtsreich oder gar erfolgversprechend erscheinen lässt. Selbst die eifrigsten Befürworter des Parteienverbots reagieren bislang verlegen bis gar nicht. Diejenigen, die schon die Fleißarbeit des in Deutschland „Verfassungsschutz“ genannten Inlandsgeheimdienstes studiert haben, können nur den Kopf schütteln über die „Beweise“ einer Behörde des Innenministeriums, die spätestens jetzt ersatzlos abgeschafft gehört.
Vielleicht ist die ernstliche Infragestellung der Existenz eines für die Steuerzahler ebenso teuren wie für die Demokratie schädlichen Schnüffelmonsters das einzige positive Resultat aus dem üblen Nachlass der Antifa-Ministerin Nancy Faeser. Insofern hat die SPD-Politikerin der neuen Regierungskoalition samt ihrem CSU-Nachfolger noch ein folgenreiches faules Ei ins frischgemachte Nest gelegt. Wer soll nach diesem gesichert dilettantischen Versuch der Kriminalisierung der größten Oppositionspartei noch glauben, eine solche Behörde sei geeignet, die oft beschworene „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ in Deutschland zu schützen?
Alice Weidel hat am Mittwoch in ihrer brillanten Bundestagsrede alle jene Extremisten und extremistischen Bestrebungen benannt, die unsere Restdemokratie bedrohen, jedoch allesamt nicht im Visier der in Köln ansässigen Schlapphutorganisation sind. Wäre es anders, hätten dessen derzeit nicht weniger als rund 4200 ‚Mitarbeitende‘ ein dankbares Arbeitsfeld im Korruptions- und Korrumpierungssumpf eines längst außer Kontrolle geratenen Parteienstaats. Doch genau der soll ja gerade vor einer sich glaubwürdig zum Rechtsstaat bekennenden Partei wie der AfD abgeschirmt werden.
Es wird interessant sein zu sehen, welche Politiker und Medien nach dem Begründungsdesaster unbeirrbar und unbelehrbar weiter das Verbotsverfahren betreiben wollen. Was jetzt für alle Bürger über die Verfassungsfeindlichkeit der AfD nachlesbar ist, mag deren Verächter darin bestärken, diese Partei zu hassen. So lange aber in Deutschland noch Meinungsfreiheit und die Freiheit, gemäß den Bestimmungen des Grundgesetzes demokratische Parteien zu bilden, existiert, ist Faesers Vermächtnis nichts anderes als ein Freispruch erster Güte für die AfD mangels auch nur eines einzigen überzeugenden Beweises: Diese Partei ist gesichert keineswegs „gesichert rechtsextremistisch“!

PI-NEWS-Autor Wolfgang Hübner schreibt seit vielen Jahren für diesen Blog, vornehmlich zu den Themen Geopolitik, Linksfaschismus, Islamisierung Deutschlands und Meinungsfreiheit. Der langjährige Stadtverordnete und Fraktionsvorsitzende der „Bürger für Frankfurt“ (BFF) legte zum Ende des Oktobers 2016 sein Mandat im Frankfurter Römer nieder. Der leidenschaftliche Radfahrer ist über seine Facebook-Seite und seinen Telegram-Kanal erreichbar.