Von wem? Vom Staat (Steuerzahler)! Vier rückwirkend in Sicherungsverwahrung genommene Sexverbrecher haben vor dem Landgericht Karlsruhe Schadensersatz „für zu Unrecht“ im Gefängnis verbrachte Jahre erstritten. Das Gericht sprach ihnen rund 240.000 Euro Schadensersatz zu. Gefordert hatten sie 400.000 Euro. Das Urteil dürfte sich bereits bei den anderen Sicherungsverwahrten rumgesprochen haben und wird zu Schadenersatz in Millionenhöhe führen. 

Ob der Staat deshalb weiterklagt, ist nicht bekannt. Lesen Sie die juristische Verirrung hier in der WELT, und da im SPIEGEL werden die vier armen, zu Unrecht Verwahrten näher vorgestellt. Die ganze Idiotie verdanken wir wieder einmal dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der zum Beispiel in London gerade widerwärtig verhindert, daß der Terror-Imam Abu Quatada abgeschoben werden darf!

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89 KOMMENTARE

  1. Warum geben wir überhaupt etwas auf die „Urteile“ dieases komischen Gerichtshofes? Was würde denn passieren, wenn man sie einfach ignorierte? Würden die paar Roben dann hier einmarschieren?

    Verblödete Welt!

  2. Passt ganz gut zu anderen Verbrechern, die den Staatssäckel plündern.

    Das nennt man dann Ent-Kriminalisieren und gehört zu den grundlegenden Zielen, um eine Gesellschaft zu zerstören.

    Und solange sich keiner wehrt, wenn er bestohlen, betrogen vergewaltigt und geopfert wird. Schlaf Michel schlaf…

  3. Hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) schon um die vergewaltigten und eventuell ermordeten Menschen, Gedanken gemacht?
    Um die für immer zerstörte Familien/Ehen und Lebenswege?

  4. Ich kenne keinen „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“, zumindest keinen, der nach deutschem Gesetz legitim ist.

    Ich kenne lediglich einen Möchtegern-Gerichtshof, der die Definition „Europäischer Gerichtshof für Verbrerecherrechte“ erfüllt und an dessen Weisungen sich unsere Regierung unrechtmässig hält.

  5. Noch ein weiteres, verblödetes Urteil des Europäischen Gerichtshofs

    Türkische Staatsbürger werden künftig von diversen Verschärfungen des Fremdenrechts ausgenommen. Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs müssen Türken mit österreichischem Ehepartner unter anderem die Integrationsvereinbarung mit den verpflichtenden Sprachtests nicht mehr absolvieren. Das Innenministerium teilte am Montag mit, dass den Gerichtshof- Urteilen Folge geleistet werde.

    http://www.krone.at/Oesterreich/Zuzug_fuer_Tuerken_mit_Ehepartner_aus_Oe_erleichtert-Gerichtshof-Urteil-Story-319168

  6. Sollen wir uns beklagen?
    Die Grünen fordern gemeinsam mit der Humanistischen Union Straffreiheit für Pädophile, weil jedes Kind ein Menschenrecht auf Sex hat!

  7. #5 nicht die mama (24. Apr 2012 12:30)

    Ich kenne lediglich einen Möchtegern-Gerichtshof, der die Definition “Europäischer Gerichtshof für Verbrerecherrechte” erfüllt und an dessen Weisungen sich unsere Regierung unrechtmässig hält.

    Da wird zusammengefügt,was zusammen gehört.
    Verbrecher setzen sich für Verbrecher ein.
    Und wenn man neben so einem Eu Gerichtshof zusätzlich auch noch solche widerwärtigen Justizminister/innen,wie eine, Schnarre hat,ergibt sich der Rest von selbst.

  8. Es ist Zeit für folgendes Lied:

    Näher, mein Gott zu dir, näher zu dir!
    Drückt mich auch Kummer hier, drohet man mir;
    soll doch trotz Kreuz und Pein
    dies meine Losung sein:
    Näher, mein Gott, zu dir! Näher zu dir!

  9. Wieviel Entschädigung wurde den Opfern der Sexverbrecher eigentlich schon zugesprochen?

    Wieso ist es ein Menschenrecht, dass solche aufgrund von Fehlurteilen überhaupt wieder herausgelassen werden und ihre Opfer erneut in Angst und Schrecken versetzen dürfen.

    Müsste es nicht vielmehr ein Menschenrecht sein, um das sich auch der europäische Gerichtshof kümmern sollte,

    dass die Opfer lebenslänglich vor diesen Bestien in Schutz genommen werden, wenn schon unsere Gerichte versagt haben.

  10. Diese Leute sollten lebenslang weggesperrt werden, um die Gesellschaft, die Kinder zu schützen.

    Jetzt dürfen sie sich dank der EU-Justiz belohnt sehen für die Taten. Also auf ein Neues, Jungs!

    Das ist das Signal.

  11. @#7dr. med den Rasen

    Giltet aber nur für M*useltürken, für bestens ausgebildete Menschen aus Übersee (zb. Kanada, USA, Israel,..) natürlich nicht. Kenne selbst jemand. Eine gute Freundin aus Brasilien (Matura, Lehramtstudium, fließend Deutsch, Spanisch, Englisch, Portugiesisch) wird ständig von den Behörden drangsaliert, ist mit einem Tiroler veheiratet, muss einen Sprachtest absolvieren, wurde schon mitten in der Nacht von Polizisten geweckt wegen Kontrolle der Papiere, ihr Studium wurde hier nicht anerkannt,… etc pp.

    Ich greif mir an den Kopf vor lauter Blödheit, aber wenn der arbeitslose Mustapha mit nachgeschmissener Staatsbürgerschaft seine anatolische Schleiereule ins Soysale Gutland Austrya holt, geht das problemlos.

  12. “für zu Unrecht” im Gefängnis verbrachte Jahre“

    Da muss ich leider zustimmen, als Steuerzahler bin ich dagegen, für diese Menschen, Gefängniskosten, essen usw. aufzukommen.
    Zweifellos haben sie während diese Zeit gute medizinische Versorgung, religions-gerechtes Essen und Weiterbildungs-Möglichkeiten.

    Auch wenn es die ‚bleeding-hearts‘ (auf Deutsch „Gutmenschen, obwohl sie selten gut sind) unglücklich macht, finde ich wir sollten diese Menschen die Staatsburgerschaft aberkennen, alle Ausweise verbrennen, und sie dann mitten in eine Wüste irgendwo Deponien.

    Außer bei Kindesvergewaltigern, die wurde ich hängen.

  13. hmm…das kann ich jetzt nur als einen Trick der Staatsanwaltschaft verstehen wie sie es schaffen wollen in dieser Täter-Opfer-Vertausch Republik den wirklichen Opfern Schmerzensgeld zukommen zu lassen. Während man bei Sexualdelikten fast nur darüber redet wie solche Täter zu therapieren sind versinken die Opfer derselben in einer tiefen Schlucht und werden allein gelassen. Jetzt bekommen also die Täter Geld und das Geld müssen Sie direkt an Ihre Opfer weiterleiten? Weil vorher, war es eh kein Thema die furchtbare Tat mit Schmerzensgeld zu sühnen. Woher soll denn bei den perversen Tätern auch das Geld kommen. Aber so..?! Bitte sagt mir, dass das, das eigentliche Ziel der ganzen Sache ist.

  14. Dafür können sie jahrelang ins Bordell gehen und Druck abbauen.
    Eine therapeutische Maßnahme also.
    Sollte man sich auch für testesterongeplagte HIV-Mohammedaner im Sinne von kostenlosen Bezugsscheinen überlegen.

  15. Wer zu Unrecht in den Bau musste, sollte dafür entschädigt werden.
    Anders wäre es ein noch grösseres Unrecht.

    Nur, wenn der Rechtsstaat sowieso schon völlig versagt, und diejenigen, die ins Gefängnis bzw. direkt des Landes verwiesen gehören, laufen lässt – dann hat das alles nicht mehr viel mit Recht und Unrecht zu tun.

  16. Frage: Kann ein Sexualstraftäter zu wenige Jahre im Gefängnis verbringen?

    Man kann gar nicht so viel fressen wie man kotzen möchte!

  17. schafft diesen Irren-Rat ab , er ist nur dazu da, Verbrecher zu schützen und kosten 100.000.000 im Jahr …

    Die Mitgliedsländer des Europarats sind verpflichtet, die Anweisungen des Straßburger Gerichtshofs zu befolgen. Nur die italienische Regierung unter Ex-Ministerpräsident Silvio Berlusconi hatte sich in drei Fällen über einen Auslieferungsstopp hinweggesetzt und Tunesier abgeschoben.

  18. Wohin soll die Weichei-Laschi-Luschi-Justiz noch führen?

    Da können Totschläger noch nicht ihre Haftstrafe absitzen, weil sie mitten in der Ausbildung stecken, Messertstecher erhalten Bewährungsstrafen, weil Strafen Traumas erzeugen, nicht abschrecken und die weiteren Lebenswege nicht verbaut werden; die Diskussion soll geführt werden, dass Totschläger bereits nach 5 Jahren aus der Haft entlassen werden, um den frühzeitigen Sozialisierungsprozess voranzutreiben…und und und

    Wann werben Gefängnisse bei ihren „Kunden“ mit Zufriedenheitsgarantie?

  19. Hallo,
    >#18 WahrerSozialDemokrat (24. Apr 2012 12:57)
    Was soll ich dazu sagen??? Man muss sich ja nur anschauen wer uns regiert und das darf nie vergessen werden, sie wurden gewählt!<
    ……….
    Als Antwort darauf die links in #19
    Alles Gute

  20. Was, der Anwalt beklagt sich über fehlenden Freigang für Sicherheitsverwahrte?

    Hallo, Herr Winkeladvokat! Es heisst SICHERHEITSVERWAHRUNG
    nicht etwa
    Heim für obdachlose Sexualverbrecher!

    Wenn sie allerdings auf Freigang bestehen, warum schicken Sie nicht erstmal Ihre Tochter oder Frau zu den Jungs? Vielleicht möchten Sie sich auch selbst ein bißchen bücken.
    Das sei Ihnen alles unbenommen aber verschonen Sie den Rest der Menschheit mit derlei Perversitäten!

  21. Man sollte eventuell eine gesonderte Rubrik einrichten:
    „Neues von Freislers Enkel“
    Hoffentlich habe ich jetzt Roland Freisler nicht unrecht getan….
    …………..
    Gericht spricht Sicherungsverwahrten Schmerzensgeld zu
    Straftäter, die rechtswidrig in nachträglich angeordneter Sicherungsverwahrung saßen, haben Anspruch auf eine Entschädigung von 500 Euro monatlich. Dies entschied das Landgericht Karlsruhe in einem Urteil. Im bundesweit ersten Verfahren dieser Art stützte sich das Gericht auf ein ähnliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg von 2009.
    ……..
    gelesen in Yahoo

  22. Schmerzensgeld für Sexualverbrecher ist ein Skandal!

    „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“. (Brecht)

  23. PI:

    Die ganze Idiotie verdanken wir wieder einmal dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der zum Beispiel in London gerade widerwärtig verhindert, daß der Terror-Imam Abu Quatada abgeschoben werden darf!

    Und da wären wir bei den eigentlichen Profiteuren, nämlich den Anwälten, die dieses sehr profitable Geschäft zu Lasten der Allgemeinheit betreiben. In England wurde grade geschätzt, dass „Anwälte, die für Terrorverdächtige arbeiten, den Steuerzahler im letzten Jahrzehnt 110 Millionen Pfund gekostet haben“:

    http://www.dailymail.co.uk/news/article-2133734/Terror-case-lawyers-fight-fanatics-deportation-land-110m-legal-aid.html#ixzz1sxIfziIY

    Zu den Hauptprofiteuren wird Abu Qatadas Anwältin Mudassar Arani gezählt, Herkunftsland Uganda. „Miss Arani’s firm is thought to have billed the taxpayer for at least £4.8million in the past six years” – Miss Arani:

    http://news.bbc.co.uk/2/hi/uk_news/7619625.stm

    Und die hier, die Kopftuch-artig zugewachsene Gareth Pierce, soll es in den letzten sechs Jahren auf 4,4 Millionen gebracht haben:

    http://news.bbc.co.uk/2/hi/uk_news/3497942.stm

  24. In einigen Jahrzehnten wird man über heutige Zustände und Denke den Kopf schütteln und sie verfluchen, weil man die Folgen wird tragen müssen.
    Es ist nur eine Frage der Zeit.
    Hier noch son Ding:

    In der kanadischen Provinz Nova Scotia hat ein Transgender-Mann Klage eingelegt, weil er für seine Hysterektomie, also die Entfernung der Gebärmutter, 3.400 Dollar zahlen soll.

    Halifax (dts Nachrichtenagentur) – Das berichtet der kanadische Sender CBC. Der 24-Jährige, der als Frau geboren wurde, argumentiert, dass die Gebärmutterentfernung medizinisch notwendig gewesen sei. So habe der Kanadier bei der Einnahme von Testosteron zunehmend Unterleibsschmerzen verspürt. Daher sei er auch nie davon ausgegangen, für die Operation zahlen zu müssen.

    Seine Versicherung hingegen betrachtet den Eingriff als freiwillige geschlechtsangleichende Operation, die nicht übernommen wird.

    Link

    Diese ideologische Verwirrung trägt überall auf der Welt ihre kruden Blüten und man merkt ihren Irrsinn kaum noch, weil er als „menschenfreundlich“ daher kommt der sich wie selbstverständlich schon in die Rechtsprechung hineingefressen hat.

    Verbrecher werden durch den Staat reich.
    Deutsche werden gerichtlich zurechtgewiesen, wenn sie Türken auf den richtigen Gebrauch der deutschen Sprache hinweisen und Frauen klagen für ihr Recht, Männer zu sein.

    Bei Monty Python könnte man lachen.

  25. @#1 Rheinfranke (24. Apr 2012 12:23)
    Da handelt Nordkorea mall richtig, die lassen sich dort von niemandem was vorschreiben.

  26. Na, da sind wir mit 240.000 € ja nochmal glimpflich davon gekommen. Ich hatte mit mindestens einer Null mehr gerechnet. /IRONIE OFF

  27. Dschizya (24. Apr 2012 13:22)
    Mal wieder einer dieser unerträglichen, weil völlig undifferenzierten Kewil-Artikel. Wirklich idiotisch (sic!), wie Kewil hier wieder Menschen als Idioten diffamiert, nur weil er nicht nachdenken will.
    ……..
    Ich gönne Ihnen von ganzem Herzen, einmal selbst betroffen zu sein (oder besser Mitglieder Ihrer Familie)Ob Sie dann auch noch diese „Richter“ preisen würden??
    Ihr nick passt, Herr Interlektueller….

  28. PI – was soll das???

    sprechen wir offen: niemand darf rückwirkend wegen einer gesetzesänderung nachverurteilt werden! das ist ein elementarer kern des rechtssystem. -> vgl. allgem. leitsätze PI

    die regelungen sind von kanzler schröder und einer hysterischen öffentlichkeit durchgepusht worden.

    was lernen wir daraus? hysteriephase abwarten, weniger bildzeitung kaufen, beruhigen, nachdenken und einwandfreie regelungen schaffen.

    der kommentar des autors ist an dummheit kaum zu überbieten.

  29. Ein grundlegender Rechtssatz, den schon die Römer kannten, lautet: Keine Strafe ohne Gesetz. Demzufolge darf niemand wegen eines Gesetzes bestraft werden, das zum Zeitpunkt der Tat nicht existierte. Die Versuche des Bundesverfassungsgerichts, die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht als Strafe einzuordnen und somit mit diesem Rechtssatz nicht in Kollision zu geraten, waren wenig überzeugend, auch wenn der Wunsch der Gesellschaft nach Sicherheit vor den möglichen Rückfällen dieser Täter verständlich ist. Diese müssen dann eben überwacht werden.

  30. # 34, K98 (24. Apr 2012 13:44)
    der kommentar des autors ist an dummheit kaum zu überbieten.
    ……….
    Meinen Sie damit den Autor Ihres Kommentars, Herr Guti? Dann kann ich Ihnen nur zustimmen!
    Kein Gruss

  31. Kann ich mir einen Schadensersatz erstreiten, dafür dass ich so viele Jahre schon in einem so kranken System leben muss?

  32. Dem PI-Grundstz „Für Grundgesetz und Menschenrechte“ werden hier leider nur die wenigstens Autoren gerecht. Schade! Mir graut vor solchen Menschen genauso wie vor strenggläubigen Mohammedanern.

  33. @ #30 Selberdenker (24. Apr 2012 13:39)

    In einigen Jahrzehnten wird man über heutige Zustände und Denke den Kopf schütteln und sie verfluchen, weil man die Folgen wird tragen müssen.

    Diese ideologische Verwirrung trägt überall auf der Welt ihre kruden Blüten und man merkt ihren Irrsinn kaum noch, weil er als “menschenfreundlich” daher kommt der sich wie selbstverständlich schon in die Rechtsprechung hineingefressen hat.

    Hier der Ausgang des Irrsinns:
    http://www.pi-news.net/2011/01/buch-die-geschichte-der-politischen-korrektheit/

    Für Mütter ist kein (REnte)Geld da, die vor 1992 Kinder bekamen.

  34. Ich bin tatsächlich überrascht. Nach diesem Artikel, stelle ich mir die Frage, was der Autor denn lieber als Basis der Entscheidung nehmen möchte: die Scharia? Die Bibel? Die Gesetze?
    Klar ist: in den Gesetzen stand, als diese Menschen verurteilt wurden: Sicherheitsverfahrung maximal 10 Jahre, und nachträglich schon gleich gar nicht. Also müssen sie auch nach 10 Jahren entlassen werden – alles andere ist Willkür. Menschen im Gefängnis zu lassen, ohne jede Rechstgrundlage – das ist nichts anderes als DDR. Dass so eine Rechtsauffassung nun gerade in PI vertreten wird, macht mich schon etwas sprachlos.
    Und was passiert, wenn jemand ohne jede Rechtsgrundlage festgehalten wird? Dann hat er selbstverständlich ein Schmerzensgeld verdient. Ja, die Gesetze waren zu lax – aber Recht ist nunmal Recht. Hier gilt das Gesetz, und nicht die Scharia oder dergleichen.

  35. #21 chessie

    Die Mitgliedsländer des Europarats sind verpflichtet, die Anweisungen des Straßburger Gerichtshofs zu befolgen.

    Du meinst wahrscheinlich Urteile und nicht Anweisungen.
    Noch eine Frage: Von wem oder durch wen verpflichtet? Es kann sich nur um eine Selbstverpflichtung handeln…

  36. In solchen Fällen sollte es, wie einige Mitkommentatoren bereits geschrieben haben, nur eine Lösung geben: Alle Entschädigungssummen sind DIREKT an die Opfer weiterzuleiten!
    Im übrigen bin ich für das Entschädigungsprinzip anstelle des Resozialisierungsprinzips. Erst wenn die Entschädigung abgeschlossen ist, kann man an die Resozialisierung gehen.

  37. Ist es denn nicht so, das die eigentliche Sauerei das zu niedrige Strafmaß ist?

    Ich meine das eine „Sicherheitsverwahrung“ ein Konstrukt ist das zur Willkür führt, denn es kann nicht sein das jemand auf das Wohlwollen eines wie auch immer gearteten Entscheiders angewiesen ist, um die Freiheit zu erlangen, wenn er seine Strafe verbüßt hat.

    Mord = 100 Jahre; Vergewaltigung mit Todesfolge = 120 Jahre; Kindesmissbrauch = 120 Jahre. Da weiß jeder woran er ist.

    Das aus dem Sumpf der EUDSSR nur giftige Dämfe aufsteigen ist eigentlich erfreulich, denn so wächst die Ablehnung des Sovietmolochs jeden Tag ein bischen mehr.

    Wie dem auch sei:

    semper PI!

  38. Wenn zum Zeitpunkt der Verurteilung keine Sicherheitsverwahrung möglich war, kann man die auch nicht nach Ablauf der Strafe anwenden.

    Die eigentlichen Schuldigen sind die Richter die zu kurze Haftstrafen beschlossen haben und die Richter die Sicherheitsverwahrung nachher anwendeten obwohl das eigentlich rechtlich nicht möglich war. Da solle man mal Gesetze schaffen um diese Richter zur Verantwortung zu ziehen und auch darauf bestehen, dass diese angewendet werden.

    Die Täter kann man nur überwachen und beim geringsten Vergehen wieder einlochen, dann möglichst für immer.

  39. Vielen Dank an „Nelson“ und „Gerhart“

    ihr habt die sache richtig erkannt. wenn ich hier schon wieder lese, was vom stapel gelassen wird – einfach hirnlos.
    kein wunder, dass PI immer über derartige kommentare in die presse findet.

  40. #36 Nelson

    Demzufolge darf niemand wegen eines Gesetzes bestraft werden, das zum Zeitpunkt der Tat nicht existierte.

    Aufgrund welcher Gesetze wurden denn die Vertreter der NS-Führung hingerichtet?
    Hier kann dir geholfen werden (aus der Wikipedia):

    „Das Londoner Viermächteabkommen vom 8. August 1945, das die Rechtsgrundlage des Prozesses für die Strafverfolgung der Hauptkriegsverbrecher kodifizierte und dessen Teil das Statut des Militärgerichtshofes ist…“

  41. #39 Nelson, Menschenrecht gefährliche Mörder auf die Menschen loszulasen?Du stellst tatsächlich das Gesetz über das menschliche Leben ?

  42. #35 K98 (24. Apr 2012 13:44)

    PI – was soll das???

    sprechen wir offen: niemand darf rückwirkend wegen einer gesetzesänderung nachverurteilt werden! das ist ein elementarer kern des rechtssystem. -> vgl. allgem. leitsätze PI

    Ja so wird immer argumentiert, ist aber unlogisch.
    Sicherungsverwahrung ist keine Strafe für eine Tat, die irgendwann in der Vergangenheit liegt, sondern eine Maßnahme um die Gesellschaft zu schützen.
    Und das weil diese Menschen eine Gefahr darstellen, und nicht irgendwann in der Vergangenheit, sondern jetzt, hier und heute.

  43. #39 Nelson (24. Apr 2012 14:05)

    Dem PI-Grundstz “Für Grundgesetz und Menschenrechte” werden hier leider nur die wenigstens Autoren gerecht.

    Ich dachte anfangs, du meinst die Menschenrechte der grauenvoll gequälten Frauen. Das waren nämlich perverseste Vergewaltiger. Und Fastmörder.
    Denen scheinst du kein Menschenrecht zuzubilligen.

    Aber vielleicht hab ich es falsch verstanden. Du kannst ja antworten.

  44. @ Yanqing

    „Dafür können sie jahrelang ins Bordell gehen und Druck abbauen.
    Eine therapeutische Maßnahme also.
    Sollte man sich auch für testesterongeplagte HIV-Mohammedaner im Sinne von kostenlosen Bezugsscheinen überlegen.“

    Habe ich hier den Hinweis auf Ironie übersehen oder meinst du das tatsächlich ernst?

  45. @Nelson (24. Apr 2012 14:05)

    Komm mal runter. Der Beitrag wendetsich nicht „gegen die Menschenrechte“.
    Auch unter Menschenrechten muß es übrigens eine Güterabwägung geben. Wessen Menschenrechte möchtest du schützen, wenn du Gefährder nach ihrer fremd angeordneten Freilassung in Deutschland noch ausbezahlst?
    Es geht hier um schwere Sexualverbrecher, die auch jetzt in Freiheit noch ein gewisses Risiko darstellen.
    Diese Leute sind nicht willkürlich damals als gefährdend eingestuft worden – in diesem eh schon nachsichtigen deutschen Rechssystem.
    ich möchte dich sehen, wenn deine Ehefrau oder Tochter Opfer einer Vergewaltigung oder noch Schlimmerem wird. Wessen Menschenrechte würdest du dann höher halten?
    „Resozialisierung“ oder gar „Heilung“ von Menschen mit sexueller Gewaltneigung ist nahezu unmöglich, wie zahlreiche tragische Rückfälle beweisen. Das muß berücksichtigt werden, wenn man das Fehlen der „Möglichkeit auf Sozialisation“ beklagt.
    Das bedeutet nicht, dass man bestimmten Leuten keine zweite Chance geben soll.
    Es geht auch um die große Summe, die den ehemalig Sicherheitsverwahrten von der Allgemeinheit gezahlt wird – das ist unanständig und dem normalen Bürger verständlicher Weise nicht vermittelbar.
    auch die zunehmende Fremdbestimmung durch die demokratisch nicht einwandfrei legitimierten Bürokraten und Ideologen dieser EU wird hier kritisiert.

    Nicht „die Menschenrechte“.

  46. Berlin ist eine Reise wert

    Räuber stechen auf 23-Jährigen ein

    Ein junger Mann ist in Neukölln Opfer eines Raubüberfalls geworden. Die Angreifer forderten Geld von ihm und stachen mit einem Messer auf ihn ein.

    Bei einem versuchten Straßenraub ist in Berlin-Neukölln ein 23-Jähriger mit einem Messerstich verletzt worden. Zwei Männer hatten den jungen Mann in der Nacht zu Dienstag in der Richardstraße zunächst nach Geld gefragt, wie ein Polizeisprecher sagte. Als der Angesprochene ablehnte, habe ihn einer der Täter „Nazi“ genannt und ihm dann mit einem Messer in den Oberschenkel gestochen. Die beiden Verdächtigen entkamen unerkannt. Der Verletzte wurde in einer Klinik behandelt.

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/neukoelln-raeuber-stechen-auf-23-jaehrigen-ein/6547362.html

  47. Das System kann auch anders.

    Wolf erschossen: Todesschütze gibt seine Waffe ab

    Jäger drohen 5 Jahre Haft!

    Zynismus an
    Logisch, ist ja auch ein deutscher Jäger. Wenn einer in der U-Bahn hingegen Deutsche jagd, und dabei geht einer der deutschen „Spielzeuge“ aus versehen kaputt, droht höchstens nee Strafe wegen Sachbeschädigung.
    Zynismus aus

    Dazu passend das heutige Entschädigungsurteil und die immer wieder verhängten, lächerlichen Strafen für Straftaten an Deutschen.

    http://www.topnews.de/wolf-erschossen-todesschuetze-gibt-seine-waffe-ab-353962

  48. Ein gutes und beispielhaftes Urteil, Unrecht bleibt Unrecht und muss korrigiert werden, lieber zu spät als nie! Was sind im Nachhinein läppische 80 Riesen pro Ex-Insasse für 8-12 Jahre zusätzlicher Verwahrung im Vergleich zur damit im Vorfeld verbundenen immensen Einschränkung auf jegliche Resozialisierungschancen? Ein Witzbetrag! Und das alles nur, weil sich neben dem EGMR das BVerfG erst für und dann 11 Jahre später doch gegen eine unbefristete Sicherungsverwahrung entschieden hatte, Paragraphenklamauk auf dem Rücken von Menschen! In den Staaten hätte man Millionen pro Nase eingeklagt. Jeder Gewalt- und Sexualstraftäter hat eine zweite Chance verdient.

  49. Das die Betreffenden Verbrecher waren, spielt da nun mal keine Rolle. Rechte gelten im Rechtsstaat für alle. Wenn man bestimmte Gruppen von diesen Grundrechten ausschliessen will, ist das eben kein Rechtsstaat mehr. Egal wie viel Applaus von PI-Lesern es dafür gibt.
    Alle regen sich über die aktuellen Urteile auf. Das ist falsch. Der Fehler, über den man sich aufregen müsste, ist vor Jahren passiert. Nämlich als beim ursprünglichen Urteil auf die Sicherheitsverwahrung verzichtet wurde.
    Lautstärke und faschistische Forderungen nach bedingten Grundrechten können diese alten Fehler nicht heilen. Ja, faschistische Forderungen. Denn nichts anderes ist die Forderung nach Grundrechtgewährung oder -verweigerung je nach Stimmungslage der öffentlichen Meinung.

    den Geiferern ins Stammbuch,
    Hildesheimer

  50. #57 Ranseier (24. Apr 2012 15:48)

    Ein gutes und beispielhaftes Urteil, Unrecht bleibt Unrecht und muss korrigiert werden, lieber zu spät als nie! Was sind im Nachhinein läppische 80 Riesen pro Ex-Insasse für 8-12 Jahre
    Jeder Gewalt- und Sexualstraftäter hat eine zweite Chance verdient.
    ########
    Die unschuldigen, vergewaltigten Frauen haben LEBENSLÄNGLICH!
    Wieviele RIESEN stehen ihnen zu bis ans lebensende?

  51. #58 Hildesheimer (24. Apr 2012 16:01)

    Der Fehler, über den man sich aufregen müsste, ist vor Jahren passiert. Nämlich als beim ursprünglichen Urteil auf die Sicherheitsverwahrung verzichtet wurde.

    Da wurde kein Fehler gemacht, die Typen waren alle zu lebenslange Haft verurteilt.
    Später kam aber das Verfassungsgericht zu der Ansicht, dass lebenslange Haft nicht mit..? genau mit der Menschenwürde vereinbar ist. Komisch, sowas darf rückwirkend gelten.
    Na jedenfalls damit entstand dieses Dilemma, gemeingefährliche Menschen frei lassen zu müssen.
    Darauf wurde dann die Sicherungsverwahrung ersonnen. Die jetzt auch wieder unrechtens sein soll.

  52. #58 Hildesheimer

    Rechte gelten im Rechtsstaat für alle.

    Da wir keinen lupenreinen Rechtsstaat haben, kannste das knicken! Welche Rechte haben denn z.B. Neonazis oder der blonde Hans, der in Notwehr einen Migranten tötet?
    Auskunft hierzu erteilen RichterInnen wie Manfred Götzl, Insa Oppelland-Selk, Hans-Werner Riehe usw…

  53. #59 Echo

    Wieviele RIESEN stehen ihnen zu bis ans lebensende?

    Ich würde sagen, insgesamt 240 Riesen unter den Opfern dieser vier Täter verteilen!
    Entschädigung bzw. Wiedergutmachung sollte der primäre Gedanke des Strafrechts sein und nicht die staatliche Verhöhnung der Opfer durch meist nicht funktionierende ‚Resozialisierung‘.

  54. Korrektes Urteil! Wer nur zu 15 Jahren Haft verurteilt wurde, dann einfach ca. 10 Jahre Sicherheitsverwahrung mal eben hinten an bekommt, weil irgendwer das so will. Das sind ja Zustände wie in der DDR oder dem 3. Reich, wo Leute auch einfach im Knast verschwanden wie es dem System passte.

    Übrigens bekommen jugendliche Vergewaltiger mit Migränehintegrund noch nicht einmal 5 Jahre Knast und schon gar keine nachträgliche Sicherheitsverwahrung!

  55. Die meisten Kommentatoren scheinen die Rechtslage nicht verstehen zu wollen.
    Diese Verbrecher wurden verurteilt und haben ihre Strafe abgesessen.
    Die NACHTRÄGLICH verhängte Sicherheitsverwahrung war rechtswidrig, und deshalb bekommen sie eine Entschädigung.
    Und 72.000.- € mag sich nach viel Geld anhören, aber derjenige saß dafür 12 Jahre länger als verurteilt in Haft.
    Dass wir uns richtig verstehen: Ich nehme diese Verbrecher nicht in Schutz, und die meisten hätten wohl eine längere Strafe verdient, aber unser Rechtsstaat muss sich an die geltenden Gesetze halten – sonst wären wir auch nicht besser als diese Schwerkriminellen.

  56. Für Verbrecher wird ALLES getan, für die Opfer so gut wie NICHTS.
    Was ist, wenn solch ein Kerl wieder rückfällig wird?? Muß er dann das Geld wieder zurückzahlen?? Bestimmt nicht! Das machen dann die Richter!
    Ich frage mich oft, was diese Richter eigentlich für Menschen sind! Mir fällt absolut nichts dazu ein!

  57. Zum Rückwirkungsverbot:

    So ganz genau nimmt es der Fiskus da aber bei Steuergesetzen und Streichung von Anrechnungszeiten in Rentenberechnungen auch nicht….

  58. Die nachträgliche Verhängung der Sicherungsverwahrung wurde seinerzeit vom deutschen Bundesverfassungsgericht abgesegnet. Offensichtlich ist unsere Verfassung und unser Grundgesetz nichts mehr wert und damit der gesamte Bundestag.
    Es stehen noch weitere 75 Fälle an für eine Zahlung, es wird Millionen kosten.

  59. @Echo: “Die unschuldigen, vergewaltigten Frauen haben LEBENSLÄNGLICH!
    Wieviele RIESEN stehen ihnen zu bis ans lebensende?“

    Diese jahrelang und zu Unrecht in unbefristeter Sicherungsverwahrung eingesperrten Männer sind auch Opfer im Sinne unseres Rechtsstaates. Zudem kenne ich nicht die einzelnen Tatumstände der Strafsachen, es ging aber bei allen vier Opfern um Vergewaltigung. Sie wissen da aber offenbar mehr. Ich weiß nur: Eine Vergewaltigung ist jegliches Eindringen in den Körper einer Person gegen ihren Willen, unabhängig davon, ob das Eindringen vaginal, anal oder oral, mit dem Penis, dem Finger oder mit einem Gegenstand erfolgt! Manch einem ist zudem gar nicht klar, wie schnell er selbst Angeklagter i.S. d. § 177 StGB sein könnte. Interessant ebenfalls, dass alle vier Opfer deutschstämmig waren, gänzlich wider Erwarten islamophober Hysterien.

  60. Faslsch Kewil. Den Fehler haben weder die Straftäter gemacht, noch der EU Gerichtshof.
    Die rotgrüne Regierung Schröder hat saus populistischen Gründen ein Gesetz mit der heißen Nadel gestrickt, anstatt vernüftig nachzudenken.
    Jetzt müssen wir, die Steuerzahler, dafür bluten, daß man, um sich ein paar Wählerstimmen zu sichern, dem Populismus nachgegeben hat. Aber das ist ja für die Verantwortlichen folgenlos, obwohl sie das schon bei der Schaffung des Gesetzes wußten, war es ihnen völlig egal.

  61. #68 Ranseier (24. Apr 2012 17:29)

    Diese jahrelang und zu Unrecht in unbefristeter Sicherungsverwahrung eingesperrten Männer sind auch Opfer im Sinne unseres Rechtsstaates.
    Manch einem ist zudem gar nicht klar, wie schnell er selbst Angeklagter i.S. d. § 177 StGB sein könnte.
    ########
    Ach Gott, die Armen!

    Dein Mitgefühl ist wohl fehl am Platze. Die haben bestimmt nicht für einen Finger oder Zunge in der Frau die vielen Jahre bekommen. Und dann die Sicherugnsverwahrung dazu.

    Zwei von denen haben je drei Vergewaltigungen begangen. (Mit dem Finger bestimmt nicht.)
    In Freiburg wollte man sie nihct.
    Jetzt sind sie in Insel, Ortsteil von Stendal in Sachsen-Anhalt.

    Die Menschen dort protestieren seit Monaten gegen sie. Die Oberen beschimpfen die Protestler als Nazis.
    Wem diese Bestien leid tun, soll sie bei sich aufnehmen. Und für alles aufkommen, wenn was passeirt.

  62. @ 64 schmerzverstärker
    Du irrst. Die nachträglich verhäbngte Sicherungsverwahrung wurd vom deuschen Bundesverfassungsgericht damals gebilligt. Entgegen deiner Aussage war sie also n i c h t rechtswidrig.
    Dass ein Europagericht über unserem Verfassungsgericht steht, ist völlig absurd und sollte endlich beendet werden. Ausserdeutsche Gerichte haben sich nicht in unser Rechtssystem einzumischen, eine Frechehit ist das.

  63. @ Ranseier(24. Apr 2012 17:33):
    Die Bezeichnung „Schwerverbrecher“ sollte keine juristische sein. Ich wollte damit lediglich ausdrücken, dass es sich dabei um Menschen handelt, die schwere Schuld auf sich geladen haben, und deshalb zu Recht lange Jahre in Haft saßen. Sonst wird man ja hier gleich als „Täterversteher“ bezeichnet ;-).

    @ fraktur (24. Apr 2012 18:42):
    Die Höchstgrenze von 10 Jahren Sicherheitsverwahrung hatte der Bundestag 1998 abgeschafft, und zwar rückwirkend für alle Einsitzenden. Das war ein Fehler, und seine Billigung durch das Bundesverfassungsgericht war kein Ruhmesblatt. Nachträgliche, rückwirkende Strafverschärfung gibt es nur in Diktaturen.
    Und ja, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte steht in diesem Fall über der deutschen Gerichtsbarkeit. Schon seltsam, dass man in diesem Ausnahmefall sogar dankbar sein muss.

  64. Weiss jemand, wieviel jemand bekam, der zu Unrecht im Gulag oder in der DDR inhaftiert war?

    300 euro – minus Eingliederungshilfe!
    Und das erst nach zwei Gesetzesverfahren.

  65. @#57 Ranseier (24. Apr 2012 15:48)

    Jeder Gewalt- und Sexualstraftäter hat eine zweite Chance verdient.

    Ich hoffe, du hast das nicht so gemeint, wie es sich anhört…

  66. #49 HKS (24. Apr 2012 14:50)

    #36 Nelson
    Demzufolge darf niemand wegen eines Gesetzes bestraft werden, das zum Zeitpunkt der Tat nicht existierte.
    ———————————-
    Aufgrund welcher Gesetze wurden denn die Vertreter der NS-Führung hingerichtet

    Selbst wenn die Nürnberger Prozesse insoweit nicht sauber gewesen sein sollten, weil der Verstoß gegen den Briand-Kellogg-Pakt (Verbot des Angriffskrieges) keine individuellen Sanktionen vorsah (Mord und Völkermord war aber auch nach den Gesetzen des Deutschen reiches strafbar), so bedeutet das keinen Freibrief für weiteres rechtswidriges Handeln in der heutigen Zeit.

    #50 antidott (24. Apr 2012 14:54)

    #39 Nelson, Menschenrecht gefährliche Mörder auf die Menschen loszulasen?Du stellst tatsächlich das Gesetz über das menschliche Leben ?

    Es befand sich gar kein Mörder unter den Tätern, obwohl das m. E. gar nicht der Punkt ist.
    Auch Vergewaltiger und Kindesmissbraucher sollten im Wiederholungsfall auch länger als zehn Jahre sicherungsverwahrt werden dürfen, wenn dies zum Zeitpunkt der Tat angedroht war. Ansonsten muss der Rechtsstaat eben andere Mittel finden (bspw. Überwachung), um weiteren Straftaten vorzubeugen.

    #52 Echo (24. Apr 2012 15:18)

    Ich dachte anfangs, du meinst die Menschenrechte der grauenvoll gequälten Frauen. Das waren nämlich perverseste Vergewaltiger. Und Fastmörder.
    Denen scheinst du kein Menschenrecht zuzubilligen.

    Aber vielleicht hab ich es falsch verstanden. Du kannst ja antworten.

    Ja, das hast Du falsch verstanden.

    #60 DieNetteKette (24. Apr 2012 16:15)

    Da wurde kein Fehler gemacht, die Typen waren alle zu lebenslange Haft verurteilt.

    Falsch! Sie waren alle zu zeitlichen Freiheitsstrafen verurteilt (s. SPIEGEL).

    #54 Selberdenker (24. Apr 2012 15:27)

    Auch unter Menschenrechten muß es übrigens eine Güterabwägung geben.

    Dazu wird ja nun bis Mai 2013 ein neues Gesetz geschaffen, welches (vermutlich) die Sicherungsverwahrung nicht (wie in den hier diskutierten Fällen) auf maximal zehn Jahre beschränken wird und ferner dem Rehabilitationsgedanken (Therapie usw.) ausreichend Rechnung trägt.

    Diese Leute sind nicht willkürlich damals als gefährdend eingestuft worden – in diesem eh schon nachsichtigen deutschen Rechssystem.

    Aber damals war die Sicherungsverwahrung auf max. zehn Jahre beschränkt. Man hat diese Leute aber teilweise über weitere zehn Jahr in Haft (sorry „Sicherungsverwahrung“) gehalten, ohne ausreichende Anstrengungen auf Rehabilitation.

    Persönliche Wut über diese Leute sollte man von dem trennen, was von einem Rechtsstaat erwartet werden kann. Wenn Opfer nicht genügend Aufmerksamkeit und Wiedergutmachung erfahren, muss man das verbessern, ebenso wenn Strafen als zu niedrig empfunden werden. Diese Missstände können aber kein rechtsstaatswidriges Verhalten rechtfertigen.

  67. #64 Schmerzverstaerker
    > aber unser Rechtsstaat muss sich an die geltenden Gesetze halten – sonst wären wir auch nicht besser als diese Schwerkriminellen.
    ……….

    …diesen dämlichen Vergleich kenne ich nur von „Soziologen“, denen sonst nichts einfällt. Selber einer?

  68. Um es nochmal deutlich zu sagen: es geht hier nicht gegen die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung als solche, sondern darum, dass

    – zum Zeitpunkt der Verurteilung der Täter max. zehn Jahre Sicherungsverwahrung zulässig waren,

    – dass man während der Haft bzw. Sicherungsverwahrung der Täter die Beschränkung auf zehn Jahre fallengelassen hat und die Täter teilweise über weitere zehn Jahre und länger festhielt,

    – und gleichzeitig keine ernsthaften Rehabilitationsmassnahmen ergriffen wurden.

    In einem Blog, der sich für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einsetzt, sollte das eigentlich verstanden werden.

  69. #78 Nelson (24. Apr 2012 19:34)

    Sie haben vollkommen Recht, werden hier aber oft auf taube Ohren stoßen. Viele Leute haben den Header der Seite weder gelesen noch verstanden.

  70. Es gibt dazu einen sehr guten WO-Beitrag (endlich mal pro Opferschutz!): http://www.welt.de/debatte/kommentare/article106222366/Und-nun-Schmerzensgeld-fuer-die-Opfer-Rueckfaelliger.html

    Bitte verlinken, liken, twittern, darüber berichten! Bitte von nun an alle miteinander zusammenhalten gegen die Pädo-Lobby, gemeinsam für verbesserten Kinder- und Jugendschutz kämpfen! Lasst uns einander in unsere Blogrolls aufnehmen, einander bei Twitter folgen etc.! Vernetzung verbessern, bitte!

    Spätestens JETZT ist es eine Notwendigkeit, das lähmende Schweigen zu brechen, um sich nicht mitschuldig zu machen! Den Aufschrei derer zu organisieren und zu artikulieren, die von der Täterlobby mundtot gemacht wurden (und werden)! Den Aufschrei der Opfer! Die (überlebenden) Opfer fühlen sich nun durch das Unrechts-Urteil gleich ein zweites Mal vergewaltigt! Zunächst durch den Pädokriminellen, NUN durch die Justiz! 🙁 Damit es keine (Forderungen nach) Lynch- und Selbstjustiz (lehne ich auch ab) mehr gibt, brauchen wir keine Demo „gegen Vorverurteilung und Lynchmob“ wie in Emden (es ist übrigens erschütternd, dass es bis HEUTE keine Demo dort „gegen mangelnde Verurteilung des Pädomobs“ gab), sondern eine endlich härtere Gangart der Staatsjustiz gegen Pädos! 🙁

  71. @Schmerzverstärker: “Ich wollte damit lediglich ausdrücken, dass es sich dabei um Menschen handelt, die schwere Schuld auf sich geladen haben, und deshalb zu Recht lange Jahre in Haft saßen. “

    Sie saßen eben genau zu Unrecht zu lange in Haft. Aber wenigstens gehen Sie von Menschen aus, das ist immerhin etwas.

  72. ich wollte grade „motzen“, aber Nelson hat schon alles gesagt: ..und dann kommt wieder Pöbel mit Fackel und Heugabel und will Leute hängen. Das ist auch im Sinne eines Opferschutzes Unsinn!

  73. #23 Yogi.Baer (24. Apr 2012 13:11)

    “ Kindersex ist Menschenrecht, Autor: Das Grüne Volker Beck.“
    ————————————————–

    Der Herr Beck soll mir lieber nicht über den Weg laufen, wenn ich gerade von einem bereicherten Arbeitstag nach Hause komme!

  74. Es ist bekannt, dass Sexualstraftäter oft selbst Opfer waren, aber wenn sie selbst zum Täter werden
    ist der Bonus verspielt.

  75. #39 Nelson,es kann doch nicht sein das wegen div. Juristischer Fehler Gefährder auf die Bürger losgelassen werden, nur weil man den „Rechtsstaat“ über menschliches Leben stellt .Es geht um Menschenleben und das sollte oberste Priorität haben.Pragmatismus ist angesagt.Das Urteil ist und bleibt ein Skandal.Das es anders geht zeigen die USA.

  76. #86 antidott (24. Apr 2012 22:08)

    #39 Nelson,es kann doch nicht sein das wegen div. Juristischer Fehler Gefährder auf die Bürger losgelassen werden, nur weil man den “Rechtsstaat” über menschliches Leben stellt

    Doch!

    Der Rechtsstaat ist ein hier von sehr vielen unterschätztes Gut.

    Drohende Gefährdungen durch diese Täter müssen und können bis zur Neufassung eines entsprechenden Gesetzes durch eine dauerhafte Überwachung abgewehrt werden. Da sind die Kosten (um die es letztendlich geht) kein Argument.

  77. #78 Nelson (24. Apr 2012 19:34)

    – zum Zeitpunkt der Verurteilung der Täter max. zehn Jahre Sicherungsverwahrung zulässig waren,

    – dass man während der Haft bzw. Sicherungsverwahrung der Täter die Beschränkung auf zehn Jahre fallengelassen hat und die Täter teilweise über weitere zehn Jahre und länger festhielt,

    1.——————————-
    Zum Zeitpunkt meiner Schul- und Hochschulausbildung waren diese Zeiten Anrechnungszeiten in der Rentenberechnung, mit dem Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der
    gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) entfiel die
    rentensteigernde Bewertung von Schul- und Hochschulausbildungszeiten…..

    2.——————————-
    Im Juli 2011 hatte der BFH entschieden, dass die Kosten für eine Erstausbildung oder ein Erststudium direkt nach dem Schulabschluss in voller Höhe als Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Doch die Freude währte nur kurz.
    Schon wenige Monate später hat der Gesetzgeber die BFH-Urteile »kassiert« und die alte Rechtslage wiederhergestellt. Das bedeutet: Studienkosten werden rückwirkend ab 2004 nur im Rahmen der Sonderausgaben berücksichtigt.

    Da gehts doch auch………..

  78. Aber hallo, liebe Freunde der europäischen Kultur.
    Noch gilt hier nicht die Scharia, auch „nordische“ Rechtsvorstellungen sind obsolet.
    Nach einer der für Europa grundlegenden Regeln des römischen Rechts, nulla poena/nullum crimen sine lege, saßen/sitzen diese rechtskräftig verurteilten Straftäter nach Verbüßung ihrer Strafhaft ohne Rechtsgrundlage im freiheitsentziehenden „Sondervollzug“. Das war/ist schlichtweg rechtswidrig.

    Schuld an dieser für die Gesellschaft und die ehemaligen Strafhäftlinge unliebsamen und rechtswidrigen Situation, sind ausschließlich diejenigen, die diese rechtswidrigen Zustände zu vertreten haben, die Politiker- und innen!
    Keine Schuld hingegen ist den betroffenen ehemaligen Straftätern zuzuweisen, denn diese haben ihre Schuld an ihren Opfern und unserer Gesellschaft nach vollzogener Haftstrafe abgebüßt.

    Also ein Mindestmaß an Rechtsstaatlichkeit muß nicht nur in diesem Blog, sondern auch in unserem autolysierenden Linksstaat sein und bleiben.

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