Weil sie bei ihrer Arbeit als Ärztin nicht auf ihr Kopftuch verzichten wollte, hat die Kurbad Tatzmannsdorf AG eine moslemische Frau nicht als Kurärztin beschäftigt. Dafür bekam die Frau jetzt 4.400,- Euro Schmerzensgeld zugesprochen. „Human Rights Watch“ wäre stolz auf Österreich! Mehr…

(Herzlichen Dank an alle Spürnasen)

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38 KOMMENTARE

  1. Die letzte Wahl in Österreich war noch lange nicht genug. Bei der nächsten Wahl muss es richtig krachen.

  2. Grundsetzlich gibt es im Koran keine zwingende Vorschrift, ein Kopftuch zu tragen. An keiner Stelle steht, das ein Kopftuch zu tragen ist (neben dem ganzen Unsinn, der dort tatsächlich steht). Man sollte viel resoluter darauf hinweisen, dann können solche Fälle (auch wie in Speyer) besser gelöst werden.

  3. Mit 4.400 Euro konnte sich der Arbeitgeber vergleichsweise günstig aus der Affaire ziehen.

    Man denke nur, welchen Ärger es hätte geben können, wenn sich Patienten beschwert hätten oder diese gar ausgeblieben wären.

    4.400 ist weniger als ein Monatsgehalt der Ärztin.

  4. Ich würde grundsätzlich die ärztliche Behandlung durch eine fromme Mulsimin ablehnen. Warum? Solche Menschen ignorieren sämtliche medizinwissenschaftlichen Erkenntnisse, die nicht im Einklang mit dem Koran stehen. Ergo ist diese Person keine vollwertige Ärztin und deshalb in meinen Augen nicht vertrauenswürdig.

  5. #6 AufrechterDemokrat (27. Feb 2009 11:28)

    Ich würde grundsätzlich die ärztliche Behandlung durch eine fromme Mulsimin ablehnen.

    Ja, aber während die mohammedanische ÄrztIn mit der Antidiskriminierungsklage erfolgreich war, würde man Sie als Steuerkartoffel wegen „rassistischer und fremdenfeindlicher“ (womöglich sogar noch antisemitscher) Äußerungen anklagen, das ist schon ein Unterschied!

    Und die Antifa würde jeden Monat vor Ihrem haus eine Mahnwache abhalten!

  6. 4400 € ist eigentlich sehr wenig und die sind schnell aufgebraucht. Wenn man diese Summe vergleicht mit dem langjährigen Einkommen als Ärztin in einem Kurbad……..
    Aber verdient hätte sie eigentlich kar nichts!top

  7. #3 johannwi

    Grundsetzlich gibt es im Koran keine zwingende Vorschrift, ein Kopftuch zu tragen.

    Die Religionsfreiheit schützt die religiösen Ansichten des Einzelnen, egal woher er die hat. Ob die offizielle Lehrsätze irgend einer Glaubensgemeinschaft sind oder in einem heiligen Buch stehen ist dabei nicht so wichtig.
    Was aber bedeutet dass der Einzelne auch nicht aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten (religiösen) Gruppe diskriminiert wird, sondern aufgrund seines höchstpersönlichen Verhaltens (nicht etwa seiner Ansichten). Und damit ist es per definitionem keine Diskriminierung.

  8. Die Kurklinik hätte nur eine schriftliche Standardabsage nach dem Bewerbungsgespräch per Post schicken müssen, dann hätte die „Klägerin“ gar keinen Zusammenhang zwischen Absage und Kopftuch herstellen können.

  9. OFF TOPIC
    DAS IST EUCH ALLEN ENTGANGEN:
    DAS NEUESTE VON SIGGIPOP

    Ein bisschen Plebiszit
    Von Daniel Wetzel 27. Februar 2009, 03:42 Uhr
    Bundesumweltminister nimmt eine peinliche Online-Umfrage zum Atomausstieg aus dem Netz
    Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) war sich seiner Sache vielleicht zu sicher, als er zu Wochenbeginn auf der Internetseite seines Ministeriums eine Umfrage über den Atomausstieg durchführen ließ. Sollten wir am Atomausstieg wie vereinbart festhalten? Oder den Ausstiegsbeschluss rückgängig machen?

    Wenn es Gabriels Ziel war, seine Anti-Atom-Politik durch das Online-Plebiszit zu legitimieren, ging der Schuss gewaltig nach hinten los: Denn von 14 723 Teilnehmern sprach sich mit 57 Prozent eine große Mehrheit dafür aus, den Atomausstieg rückgängig zu machen. Nur 28 Prozent wollten „am Ausstieg wie vereinbart festhalten“. Es sei doch „erfrischend, ausgerechnet über die BMU-Internetseite in diesem Forum endlich auch mal sachliche Argumente zur Kernenergie zu hören/lesen!“, fand Internetnutzer „G.S.“ in der anschließenden Online-Debatte.

    Lange dauerte die Debatte freilich nicht: Die Atomumfrage verschwand am Mittwoch wieder von der Seite. Weil das Umweltministerium seine Themen im Internet ohnehin „alle zwei bis drei Tage wechselt“, wie ein Gabriel-Sprecher erklärte? Oder eher, weil dem Umweltminister die Pro-Atom-Stimmung auf der eigenen Homepage peinlich wurde?

    Natürlich kann eine Online-Umfrage nie repräsentativ sein. Offen bleibt daher auch, ob das Ergebnis durch abgesprochene Klick-Aktionen von Atomkraftfreunden oder durch Hacker-Angriffe manipuliert war. Dafür spricht die hohe Teilnehmerzahl: Normalerweise bekommen Online-Portale mit wesentlich größerer Reichweite als das BMU nicht so viele Teilnehmer bei ihren Umfragen. Andererseits: Sollte nicht gerade die Internetseite eines Bundesministeriums besonders geschützt sein? Gegen den Manipulationsverdacht spricht auch, dass bislang nur die Anti-Atom-Bewegung gut genug organisiert war, um solche Internetaktionen durchzuführen. Sollte sich jetzt erstmals auch eine Pro-Atom-Bewegung kampagnenfähig gezeigt haben, wäre das auch eine echte Neuigkeit.

  10. Wer angesichts der bestehenden Gesetze die Gründe für eine Nichteinstellung offen darlegt, muß aber auch mit dem Klammerbeutel gepudert worden sein.

  11. @#10 AufrechterDemokrat

    genau, das wäre die einfachste Lösung bei den gegebenen Gesetzen gewesen.

    das antidiskriminierungs-gesetz sorgt nur dafür, daß man den wahren grund für eine nichteinstellung verbergen muß und somit den Kandidaten im unklaren lässt, WARUM es nicht geklappt hat.

    ähnlich wie bei arbeitszeugnissen, die ja nur positive Worte beinhalten dürfen, auc wenn der Empfänger ein fauler, versoffener Lamgfinger in der Firma war.

  12. ich würde mich auch von keiner mohammerärztin behandeln lassen. wegen ihrer ideologie kennt sie keine hygienische händedesinfektion (alkohol!)

    mfg

  13. Natürlich!! Nach dem Willen der Gesetzgeber darf die bekopftuchte Ärztin lieber die Kurgäste verschrecken. Was zählt schon die Wirtschaftlichkeit und der Wille der zahlenden Gäste!!

    Zugespitzt hieße das: Lieber keine Kurorte und Kurgäste mehr als behandelnde Ärte ohne Kopftuch!

  14. #17 Rabe (27. Feb 2009 12:44)

    Natürlich!! Nach dem Willen der Gesetzgeber darf die bekopftuchte Ärztin lieber die Kurgäste verschrecken.
    […]

    Nicht so ganz. Nach dem Willen des Gesetzgebers hat der Kurgast unkritisch zu akzeptieren, von wem er behandelt wird, alles andere wäre ‚rassistisch‘ und somit ‚Autobahn‘.

  15. Rechtgläubige Männer werden demnächst Schmerzensgeld verlangen, wenn sie nicht mit dem Pimmel aus der Hose herum laufen dürfen.

    Oh, Herr, wirf etwas Hirn runter!

  16. Also wenn dieses Bad die Frau eingestellt hätte, wäre ich und vielleicht manch anderer NIE dort eingekehrt.

    Da war Gefahr im Verzug.

    So gesehen sind die Euros zur Abwehr der Geschäftsschädigung für das Bad wahrscheinlich die preiswertere Lösung.

    Juristisch ist das natürlich völlig absurd. Ich werde mich mal bewerben und darauf bestehen, nur nackt zu arbeiten. Die Entmündigung von Arbeitgebern und Vermietern im Namen von Antidiskriminierungen diskriminiert Arbeitgeber und Vermieter extrem !

  17. #9 Ophicus (27. Feb 2009 11:35)

    „Die Religionsfreiheit schützt die religiösen Ansichten des Einzelnen, egal woher er die hat.“

    Nur hat das islamische Kopftuch überhaupt keine religiöse Bedeutung. Während z.B. bei Orthodoxen die Frauen aus Respekt vor Gott Kopf und Schultern bedecken, bevor sie eine Kirche betreten, dient das islamische Kopftuch mitnichten einem solchen Zwecke. Seine Aufgabe ist es allein, zu verhindern, daß das Haar der Frau einen fremden Mann sexuell erregt. Es soll in einer männlich dominierten Machokultur lediglich zeigen, daß die Frau „ehrbar“ ist und nicht belästigt werden sollte. Da die Frau von rechtlichen Standpunkt her Eigentum des Mannes ist, schützt der Mann seinen Besitz auf diese Weise vor fremden Blicken und Zugriffen.

    Das ist seine einzige und alleinige Funktion und hat mit Religiosität nicht das geringste zu tun. Dies wird von den Kopftuchfraktionen nur immer wieder vorgeschoben, weil man sonst eingestehen müßte, daß wir es mit einer rückständigen, frauenverachtenden Kultur zu tun haben, deren Unterdrückermethoden durch das Grundgesetz nämlich nicht abgedeckt sind.

  18. #18 CD (27. Feb 2009 12:56) #17 Rabe (27. Feb 2009 12:44)

    Natürlich!! Nach dem Willen der Gesetzgeber darf die bekopftuchte Ärztin lieber die Kurgäste verschrecken.
    […]

    Nicht so ganz. Nach dem Willen des Gesetzgebers hat der Kurgast unkritisch zu akzeptieren, von wem er behandelt wird, alles andere wäre ‘rassistisch’ und somit ‘Autobahn’.

    @ 18 CD

    Noch gibt es keine Zwangskuren und Zwangskurpatienten. Es gibt auch keine Zwangskunden. Wer zahlt, bestimmt!

    Faktisch heißt das, daß der Gesetzgeber billigend in Kauf nimmt, daß Wirtschaftsunternehmen ruiniert werden und Kurorte und Kurkliniken schließen dürfen, wenn ihnen erwartetermaßen dank dieser phänomenal bescheuerten Regelungen des Gesetzgebers die Gäste!!! wegbleiben.

  19. #21 Rabe (27. Feb 2009 13:19)

    Faktisch heißt das, daß der Gesetzgeber billigend in Kauf nimmt, daß Wirtschaftsunternehmen ruiniert werden und Kurorte und Kurkliniken schließen dürfen, wenn ihnen erwartetermaßen dank dieser phänomenal bescheuerten Regelungen des Gesetzgebers die Gäste!!! wegbleiben.

    Guckst Du Köln-Choranweiler, wo der Bevölkerungsaustausch zum Niedergarng der Wirtschaft führt:

    http://www.ksta.de/html/artikel/1233584079316.shtml

    Wirtschaft
    Viele Ladenlokale stehen leer

    Von Oliver Görtz, 25.02.09, 15:55h,
    aktualisiert 25.02.09, 15:56h

    Die SPD beklagt eine „Einschränkung der Lebensqualität“ im Stadtteil. Die Stadtverwaltung soll ein Konzept gegen das Geschäftssterben in Merkenich entwickeln.

  20. Alles, was wir hier auf pi lesen, sit nur ein Teil der Testphase für Eurabia.
    Aus meinem Szenario für das Jahr 201x:

    Die meisten der seit langem in türkischen Händen befindlichen Taxibetriebe erlauben ihren Fahrern, die Beförderung von Nicht-Muslimen ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
    Datum:

    Die 1.Klasse-Waggons der Deutschen Bahn werden generell für Muslime freigehalten. Ihre Benutzung ist auch mit entsprechendem Fahrschein für Nicht-Muslime verboten.
    Datum:

    Die meisten Schlachthäuser und Metzgereien Deutschlands werden nach umfangreichen Reinigungsmaßnahmen – deren Kosten die Vorbesitzer zu tragen haben – von Muslimen übernommen. Die wenigen Metzgereien, in denen Nicht-Muslime noch einkaufen dürfen, sind durch ein großes Schwein auf der Eingangstür gekennzeichnet.
    Datum:

    Vertreter der amerikanische Rechtsanwaltskanzlei Goldstein Sachs Shapiro erheben vor amerikanischen Gerichten drei Sammelklagen für Schmerzensgeld und Schadenersatz gegen „die Bevölkerung der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland“. Sie vertreten jeweils Tausende von Türken, Araber und Schwarze, die sich „durch das Verhalten der Deutschen in der Vergangenheit gedemütigt und in ihrer Ehre verletzt“ fühlen.
    Datum:

    Im Rahmen einer „Großen Strafrechtsrevision“ werden von einer paritätischen Kommission aus Muslimen und Nicht-Muslimen Urteile deutscher Gerichte überprüft, die sich auf Muslime oder Türken beziehen. Fast alle werden wegen Nichtzuständigkeit der Gerichte und daraus folgender Ungültigkeit aufgehoben. Die aufgrund dieser Urteile noch in deutschen Gefängnissen befindlichen Muslime werden freigelassen. Diese Fälle werden an die zu diesem Zweck erweiterten „Haftentschädigungs-kommissionen“ übergeben.
    Die Fälle, in denen es um Straftaten von Nicht-Muslimen gegen Muslime ging, werden zur Neuverhandlung an neu gebildete Scharia-Abteilungen vorgemerkt.
    Datum:

    Die neue Regierung beschließt, dass aus den Geldbeständen der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland ein Entschädigungsfond für die Opfer der über Jahrzehnte hinweg „diskriminierten und gedemütigten Muslime im ehemaligen Deutschland“ gebildet wird. Das Volumen soll 100 Mrd. Euro betragen.
    Erster Empfänger soll in einer Feierstunde des Parlaments der jetzige Propagandaminister Faruk Sen sein, weil dessen „Ehre öffentlich beschmutzt worden sei, nachdem er im Jahr 2008 der ehemaligen Zeitrechnung die Wahrheit ohne Angst vor Verfolgung ausgesprochen“ habe.
    Datum:

    Die Steuern für Muslime werden abgeschafft. Als Ausgleich werden die Steuern für die Nicht-Muslime verdoppelt.
    Datum:

  21. Was wenn einen Dame mit offen zur Schau getragenen Rosenkranz-Halskette zum Dienst erscheinen moechte und deshalb abgewiesen wird. Erhaelt sie dann auch Schadensersatz, oder ist das nur fuer die naturgeschuetzten Moslems vorgesehen.

  22. Imho ist das Problem, dass der Begriff Diskriminierung/Rassismus heute viel zu breit ausgelegt wird.
    Diskriminierung findet letztendlich statt, wenn Menschen aufgrund von Dingen benachteiligt werden, für die sie selbst nichts können. Wenn also ein Schwarzer allein deshalb seinen Job nicht bekommt, weil er schwarz ist, ein Türke, weil er in der Türkei geboren ist, dann ist das in der Tat eine Schweinerei.
    EIne Herkunft oder eine Hautfarbe kann man nicht ablegen, ein Kopftuch schon. Tut man es nicht, dann muss man eben die Konsequenzen tragen.
    Solche Urteile sind ausgesprochen Dumm, weil sie einseitig ausgelegt werden. Alle Rechte für eine, keine für die andere Seite.

  23. Es besteht kein Ärztemangel in Österreich, deshalb ist das Krankenhaus auf die Provokateurin nicht angewiesen. Die Tussi kann sich wohl nicht vorstellen, dass viele Kurpatienten Abstand von ihrem Alltag brauchen, der ihnen schon genug Pinguine und Schleiereulen
    präsentiert.

  24. #27 phuter (27. Feb 2009 13:31) Imho ist das Problem, dass der Begriff Diskriminierung/Rassismus heute viel zu breit ausgelegt wird.
    Diskriminierung findet letztendlich statt, wenn Menschen aufgrund von Dingen benachteiligt werden, für die sie selbst nichts können. Wenn also ein Schwarzer allein deshalb seinen Job nicht bekommt, weil er schwarz ist, ein Türke, weil er in der Türkei geboren ist, dann ist das in der Tat eine Schweinerei.
    EIne Herkunft oder eine Hautfarbe kann man nicht ablegen, ein Kopftuch schon. Tut man es nicht, dann muss man eben die Konsequenzen tragen.
    Solche Urteile sind ausgesprochen Dumm, weil sie einseitig ausgelegt werden. Alle Rechte für eine, keine für die andere Seite.

    Weißt du denn nicht, daß das Kopftuch angenagelt ist und mitwächst?

    Frag mal die iranischen Revolutionsbehörden, wie das Nageln geht?

    Und daß es mitwächst, selbstverständlich, denn die alten Muslimas aus z.B. Ägypten können das Ding selbst zum Schlafen nicht ausziehen. Es sitzt fest. Unterhose geht, Kopftuch nicht.

    Die Damen sind eben andersrum nackt!

  25. Ich wußte gar nicht, dass meine Landsleute schon so verblödet sind. Aber die nächste Wahl kommt bestimmt. HC Strache und Konsorten reiben sich schon die Hände.

  26. @wien1529@aufrechterdemokrat:

    Eine muslimische Ärztin würde euch von selbst gar nicht anfassen, denn das Anfassen von fremden Männern ist den muslimischen Frauen streng verboten!Sie würde, falls sie eingestellt worden wäre, wahrscheinlich anschliessend verlangen, dass sie nur Frauen behandel dürfe, aufgrund ihrer Religion natürlich!

    Im Vereinigten Königreich war schon einmal ein pakistanischer Zahnarzt so unverschämt, dass er alle unverschleierten Frauen wieder unbehandelt nach Hause schickte!top

  27. @ #3 johannwi (27. Feb 2009 11:25)

    Grundsetzlich gibt es im Koran keine zwingende Vorschrift, ein Kopftuch zu tragen. An keiner Stelle steht, das ein Kopftuch zu tragen ist (…)

    Wenn auch der Begriff „Kopftuch“ nicht erscheint, so ordnet der Koran durchaus den Frauen an, sich „reichlich zu verhüllen“, um „nicht belästigt“ zu werden:

    O Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, daß sie (dann) erkannt und nicht belästigt werden. Und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig.

    Al-Ahzab 33, 59.

    Das kann m. E. sowohl mit einem Kopftuch als auch mit einem Tschador /Hidschab, im Extremfall mit einer Burka (v. a. Afghanistan) in Verbindung gebracht werden.

  28. Möchte mal wissen, wie das Gericht urteilen würde, wenn einer mit vollständig tätowiertem Körper (inklusive Gesicht versteht sich) aus dem selben Grund klagen würde.

  29. Mit der Diskriminierung ist das alles nicht mehr nachvollziehbar. Ihr wurde ein Job mit angegebenen Bedingungen angeboten und weil ihr die Bedingungnen nicht passen, darf sie sich für diskriminiert erklären.
    Wenn sich einer vor ein Auto schmeißt, könnte er dann auch den Fahrer wegen vorsätzlicher Körperverletzung verklagen?

  30. Das EU-Gleichschaltungsgesetz (die Bezeichnung Gleichbehandlung ist reine Propganda) gehört abgeschafft.

    Jeder Arbeitgeber sollte den einstellen dürfen, den er einstellen will.

    Schluß mit dem EU-Kommunismus!

    Desweiteren würde ich politisch unkorrekt eine Behandlung durch eine kopftuchtragende Ärztin ablehnen da das Kopftuch als islamfaschistisches Symbol mich als Christen beleidigt.

    MilitesChristi

  31. @#31 Patriotismus
    Genau, das wird wieder ein Gekreische der Gutmenschen geben, nach der nächsten Wahl!

    Ach ja, ich habe die Muselschlampe im Fernsehen gesehen. Das Exemplar ist natürlich eine Konvertitin!
    Und vor so einer geisteskranken Funsn knickt das Kurbad ein?
    Nicht zu fassen! Die abert ja noch herum, daß wir ein Rechtsstaat seien, mit Religionsfreiheit. Also Religion kann sie ja zu Hause ausüben, wo st das Problem?
    Dafür arbeitet sie jetzt im Wiener AKH, wo ihr sicher unsere Sozibrut mit Muhammed Häupl einen Posten verschafft hat.
    Und wieder ein paar Stimmen mehr für Strache in Wien! Weiter so!
    Na ich würde die Behandlung durch diese Äffin ablehnen, denn eine Frau, die zum Islam konvertiert ist eindeutig nicht zurechnungsfähig und darf mich daher nicht behandeln.

    Dann werde ich die Nagelprobe machen: ich bewerbe mich im öffentlichen Dienst. Da ich der altnordischen Religion huldige, muss ich auch diese ausüben dürfen. Ich versehe Dienst dann nur mit Wikingerhelm und Schwert und zum Essen will ich meinen Met trinken.
    Wenn das nicht geht, werde ich diskriminiert!
    Dann kassiere ich auch 4000.- Euros und wenn ich das Spiel in jeder Gemeinde mache, dann habe ich ein schönes Leben!

  32. Er moet écht iets gebeuren. Je zou gvd. uit angst een wapen gaan dragen en het ook nog gebruiken. Ik denk ook maar Geert Wilders te gaan stemmen. Uit armoe? Hij heeft gvd. gewoon gelijk, en ik ben niet de enige hoogopgeleide die er zo over denkt. Dat is namelijk op dit moment de truc: zet iedere sympathisant neer als a-sociaal of desnoods als minderbegaafd… en je hebt de linkse kerk weer achter je.

    M. fr. Gruß,
    aus Holland
    HW

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