Ein 42-jähriger aus der Türkei stammender Mann muss ins Gefängnis, weil er im Oktober 2008 in Berlin-Lankwitz seine Ex-Frau mit 30 Messerstichen ermordet hat (PI berichtete) – allerdings nur für siebeneinhalb Jahre (bei guter Führung sicherlich weniger). Schließlich war die Tat lediglich ein Ausdruck seines bereichernden südländischen Temperaments, eine Umschreibung, die zur Abmilderung von Schandmorden üblich werden könnte. Der Vorsitzende Richter Peter Faust bezeichnete das Verbrechen zwar als „ungeheuer brutal“, verurteilte den Angeklagten toleranterweise dennoch lediglich wegen Totschlags im Affekt.

(Spürnase: Geronimo)

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49 KOMMENTARE

  1. Hätte der Kerl seine Frau nicht erstochen, sondern mehrfach überfahren (drüber, wenden, nochmal drüber, wenden etc.) hätte dieser Drecksrichter wahrscheinlich auf „bedauerlicher Verkehrsunfall“ entschieden…

  2. Wahrscheinlich ist ihr der Schleier verrutscht und es war grad kein Knüppel in Reichweite. Ein Schariagericht hätte da sicher ein Einsehen gehabt.

  3. Im Vergleich zur Tat und dem daraus resultierenden Tod der jungen Frau ein sehr mildes Urteil. Einzigster „Trost“ ist, daß der Täter ins Gefängnis muß und nicht auf freiem Fuß ist, wie das bei vielen anderen Einzelfällen gehandhabt wird. Und es bleibt die Hoffnung, daß der Täter nach Verbüßung der Haftstrafe abgeschoben wird.

  4. ‚Totschlag im Affekt‘ …
    gefällt mir gut.

    Wie dem auch sei, 30 Messerstiche bedeuten ja nicht, dass man eine andere Person verletzen, gar töten will.

  5. Dieses Urteil entspricht der üblichen 68er-Justiz.

    Wird ein Deutscher nur beim Führen eines verbotenen Gegenstandes erwischt, muss er mit Knast oder einer saftigen Geldstrfe rechnen.

    Die „edlen“ Wilden aus Kurdistan….äh Islamistan bekommen dagegen selbst für das Abstechen oder Schächten ihrer Opfer einen Migrantenbonus.

    Diese Justiz gehört zerschlagen und die Richter und Staatsanwälte mit der Höchststrafe bestraft.

  6. Und jemand, der sich in Notwehr mit nem kleinen, nicht mal Taschenmessergrossen Messerchen verteidigt, muss die Hälfte der Zeit ins Gefängnis. Man fragt sich wirklich langsam in was für nem Linksstaat wir eigentlich leben.

  7. Unabhängig von Ursprung und Motiv des Täters: die Art, wie unser Staat mit Gewalttätern umgeht, das Strafmaß für Verbrechen dieser Art generell, ist schon auf dramatische Art und Weise entartet.

    Wenn man dann (unter Nachstehendem Link) liest, dass ein Wiesbadener Beträger jüngst für 11 Jahre verurteilt wurde, kann einem doch nur schlecht werden. Ist Geld mehr wert als Leben? Angesichts des Strafmaßes scheint unser Rechtssystem diese Frage mit „ja“ zu beantworten.

    Da braucht man sich nicht wundern, dass gerade bildungs- und integrationsresistente Jugendliche jeglichen Respekt vor Vater Staat vermissen lassen. Dabei bietet unser Grundgesetz hinreichend Möglichkeiten, gegen Gewaltverbrechen entschieden vorzugehen – wie man in jenen seltenen Fällen mit hoher Medienaufmerksamkeit und konsequenten Richtetrn sieht (z. B. Münchner U-Bahn Schläger).

    http://www.faz.net/s/Rub8D05117E1AC946F5BB438374CCC294CC/Doc~E5B0BD223E61041FA932E1233A0A238FD~ATpl~Ecommon~Scontent.html

  8. Leider finde ich denk Link gerade nicht:

    Ein ehemaliger Richter (BGH ??, und hat ein Buch herausgebracht) wird zu Ehrenmorden in Deutschland befragt.

    Antwort des Richters (frei):

    Der kulturelle Hintergrund des Täters muss berücksichtigt werden, und wenn in seinem Kulturkreis Ehrenmorde Normalität sind, dann muss sich das in der deutschen Rechtssprechung strafmildernd auswirken.

    Grund: Wer nicht weis, daß dies hierzulande verboten ist, darf nicht für sein Unwissen bestraft werden !!!

    Ich suche noch weiter – habs heute morgen erst auf einer MSM-„Zeitungsseite“ in Internet gelesen. Den Link dazu muss ich hier noch bringen.

  9. Man stelle sich diese Warnstiche auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung vor!

    Und da gibt es heute wieder erstaunlich Autobahn-Klartext, allerdings nicht von PRO Köln:

    http://www.derwesten.de/nachrichten/2009/5/13/news-119647061/detail.html

    Der neue Bundesbankvorstand Thilo Sarrazin warnt davor, die sozialen Probleme mit mehr Geld lösen zu wollen. Die Politiker müssten vielmehr darauf drängen, das Verhalten der Menschen zu ändern. «Die große Frage ist: Wie kann ich es schaffen, dass nur diejenigen Kinder bekommen, die damit fertig werden», sagte Sarrazin. Gegenwärtig würden manche Frauen zwei, drei oder mehr Kinder in die Welt setzen, obwohl sie «nicht das Umfeld» oder «die persönlichen Eigenschaften» hätten, «um die Erziehung zu bewältigen». Deswegen müsse das Sozialsystem so geändert werden, «dass man nicht durch Kinder seinen Lebensstandard verbessern kann, was heute der Fall ist».

    Der ehemalige Berliner Finanzsenator kritisiert zudem den Umgang vieler «Hartz-IV»-Empfänger mit Energie. Weil Städte und Gemeinden die Heizkosten übernehmen würden, gingen die Bedürftigen oft verschwenderisch mit Energie um. «’Hartz-IV‘-Empfänger sind erstens mehr zu Hause; zweitens haben sie es gerne warm, und drittens regulieren viele die Temperatur mit dem Fenster», betonte Sarrazin.

  10. Ja, und weil man ja jederzeit einem Affekt zum Opfer fallen könnte, trägt man vorsichtshalber auch ein Messer bei sich! 🙂

  11. 7,5 Jahre…

    Das heißt, wenn ich für 100.000,- jemanden auftragsmäßig im Affekt abschlachte, daß ich ein Jahreseinkommen von 13.000 Euro hätte.
    In diesen 7,5 Jahren würde ich keinen Pfennig ausgeben, weil der Steuerzahler für mich 200,- täglich hinblättert. Bei guter Führung bin ich schneller raus und kann meinen Reichtum auch früher genießen.

    Achnee… Ich hab ja keinen südländischen Migrationshintergund…
    Ist ja doof…

  12. Bei diesem Einzellfall-Kulturdelikt aus dem „bunten, multikulturellen“ Köln wird wegen des „Abwehrrefelxes“ des Täters sicher eine starke Ermahnung durch den Richter als Urteil ausreichen, immerhin habe das spätere Opfer „provoziert“:

    http://www.ksta.de/html/artikel/1238966930497.shtml

    Er gibt zwar die Tat an sich zu, doch sei es „kein gezielter Stich, sondern eher ein Abwehr-Reflex“ gewesen, führte der Verteidiger für seinen Mandanten aus und fügte hinzu: „Er wollte zu keinem Zeitpunkt, dass sein Gegner verletzt wird und gar stirbt.“ Auf der Baustelle habe es häufiger Auseinandersetzungen gegeben. An jenem Abend habe der Angeklagte in einer Kneipe allein ein Bier getrunken und sei dann zu den Containern an der Baustelle zurückgekehrt, wo mehrere Bauarbeiter und er selbst in Containern übernachteten. Zwei seiner albanischen Kollegen hätten sich auf ein Bier zu ihm gesellt. Der Afrikaner sei dazu gestoßen.

    Immer aggressiver

    Schon bald habe es Ärger gegeben: Angeblich sei das spätere Opfer erzürnt gewesen, weil er die Unterhaltung der Albaner in deren Muttersprache nicht verstand: „Er beschimpfte uns und wurde immer aggressiver“, erinnert sich der Angeklagte. Der Streit eskalierte, die Beteiligten prügelten sich. Wie der Anwalt sagt, habe der eher schmächtige Angeklagte das hünenhafte Opfer mit Gewalt davon abhalten wollen, weiter auf seine beiden Landsleute einzuschlagen. Einem Kollegen aus Peru, der den Streit ebenfalls schlichten wollte, war bei der Auseinandersetzung die Hand durchstochen worden.

    Der Afrikaner erlitt lebensgefährliche Verletzungen; Leber und Darm waren durch den Stich durchtrennt worden. Er wurde durch eine Notoperation gerettet, leidet aber nach Aussage seiner Anwältin auch zehn Monate später noch immer „unter einer ausgeprägten posttraumatischen Belastungsstörung“. Deshalb sei ihm eine Zeugenvernehmung in Anwesenheit des Angeklagten nicht zuzumuten. Die Anwältin beantragte zum Prozessauftakt, das Opfer in einem anderen Gerichtssaal per Video-Übertragung zu hören oder den Angeklagten während der Anhörung auszuschließen.

  13. Ich empfehle Jeden, dem sich die Zahl 30 nicht so wirklich erschließt, probeweise 30-fach in die Luft ‚zu stechen‘, um nur annähernd den ‚Affekt‘ zu erahnen. In Wirklichkeit geht jeder Stich gegen einen lebendigen Widerstand!

    Und nun halte man sich vor Augen, daß es sich bei der Getöteten um eine 24-jährige Frau handelt. Geht man von einer Lebenserwartung von etwa 75 Jahren aus, wurden dieser Frau auf bestialische Weise etwa 50(!) Lebensjahre genommen.

    Diese grausige Tat soll mit nur(!) 7 Jahren gesühnt werden? Was ist das für eine scheiß Gerechtigkeit? Und es soll mir ja keiner erzählen, daß unsere Gesetze zu lasch wären, sie werden nur nicht angewandt!

  14. @ #10 Denker (13. Mai 2009 11:11)

    habs gefunden – das hier ist die Begründung für Mulit-Kulti-Urteile:

    EX-VERFASSUNGSRICHTER HASSEMER:

    SPIEGEL ONLINE: In Deutschland leben viele Menschen, die unter ganz anderen Normen aufgewachsen sind und die sich anderen Normen als unseren westlichen verpflichtet fühlen – Stichwort Ehrenmord. In welcher Form und wie weit soll oder darf unser Strafrecht darauf Rücksicht nehmen?

    Hassemer: […]Ich finde, bei einer derartigen Tat müssen auch der soziale Kontext und die Sozialisation des Täters bedacht werden. Er lebt vermutlich nach anderen sozialen Mustern. Deshalb muss man auch einen Verbotsirrtum in Erwägung ziehen.

    SPIEGEL ONLINE: Das heißt, wer von einem Verbot nichts weiß, geht straffrei aus. Wer es hätte kennen können, aber nicht gekannt hat, bekommt ein milderes Urteil.

    Hassemer: Genau. Ich denke, diese Frage muss man bei sogenannten Ehrenmorden beantworten. […]

    SPIEGEL ONLINE: Und wie wirkt sich das beim Ehrenmord aus?

    Hassemer: Der ordre public sagt, dass es derartige Verbrechen bei uns nicht geben darf und dass man sie auch nicht entschuldigen kann. Deshalb wird dem Täter am Ende ein niedriger Beweggrund vorgeworfen. Und damit wird seine Tat als Mord gewertet. Ich finde, diese Verschärfung ist zu abstrakt, sie geht zu schnell, und sie geht sehr weit.
    […]

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,624304,00.html

  15. Sorry, wenn der Fall stimmt und gerichtlicht bestätigt wurde, dann gehören solche Täter für immer aus der Gesellschaft ausgeschlossen!
    Wie auch immer.

    Das kann man niemals mit Affekt beschönigen. Das ist ein Massaker! Somit ist der Verbrecher eine tickende Bombe. Und dabei ist seine Abstammung sogar zweitrangig.

    Das gleiche gilt übrigens für verurteiltepädophile pädophile Sexualstraftäter.
    Aber nein, dieser gesellschaftliche Abschaum hat offenbar den Segen unserer rot-grünen gutmenschlichen Weltverbesserer.

  16. @ #17 Denker (13. Mai 2009 11:30)

    Das heißt, wer von einem Verbot nichts weiß, geht straffrei aus.

    Und mir hat man immer gesagt:

    Unwissenheit schützt nicht vor Strafe !!

  17. In den 90er Jahren hört ich mal in den Morgennachrichten aus Deutschland eine der vielen Meldungen, die meine Sehnsucht nach dem Vaterland nicht unbedingt steigerten:

    Der Bundesgerichtshof sprach einen Mann von der Anklage des Mordes an seiner Ehefrau frei, die der mit 56 Messerstichen getötet hatte. Begründung des BGH: der Mann – es handelte sich um einen Mann aus dem Iran – habe „keine unnötige Grausamkeit“ beweisen.
    Die 56 Messerstiche waren eben nötig. Der BHG jedenfalls war von ihrer Notwendigkeit überzeugt.

    Die Meldung erschien dann über Tag nicht mehr in den Nachrichten; vielleicht kann ein Jurist das Urteil noch im vollen Wortlaut eruieren. (Es gab möglicherweise ein paar Jährchen auf Bewährung wegen Tötungsversuch mit unglücklichem Ausgang oder sowas, aber keine Verurteilung wegen Mord)

    Ich würde gern weitere Details kennen, vielleicht hat der Linksanwalt dem Iraner auch bescheinigt, besonders behutsam vorgegangen zu sein.

    Ein solcher Anwalt war auch am Werke (diesmal war der Täter m.W. zwar kein Migru, aber egal, die Linksanwälte sind immer noch aus demselben Stoff der Kriminellenpflege und -fürsorge), der einem bestialischen Mädchenmörder zu bescheinigen versuchte, der Täter habe doch „Mitleid“ mit dem Opfer gezeigt: Der Kerl hatte ein Kind auf einem Waldweg vom Fahrrad gerissen, in seinem Auto verschleppt, vergewaltigt und ermordet, und das Anwaltsungeheuer dachte sie dazu aus, der Täter hätte, als das Kind blutete, einen Verbandskasten hervorgeholt, was doch von Mitgefühl zeuge.
    Man sollte diese Anwälte verhaften und die entsprechenden Richter gleich mit einsperren. Aber die sind immer besonders stolz darauf, dass nicht im Namen des populistischen Volkes Recht gesprochen wird, sondern im Namen der Täter.

    Ich hörte auch mal eine Juristin als Expertin in einer Aufklärung des Dhimmifunks über das Recht in Dtld. sich brüsten, die Urteile würden schliesslich nicht „auf den Fluren“ der Gerichte gemacht. Genau. Auf den Fluren vor den Gerichtssälen befinden sich nämlich die überlebenden Opfer oder die Angehörigen und die Freunde während der Urteilsfindung , und das sind für die furchtbaren Richter eh die Haupttatverdächtigen. Die des geplanten Verbrechens an dem Täter zu überführen sind, das in der Anzeige besteht.

    Die Urteile 68er Täterschutzjustiz sind als Strafen für die Anzeigen von Gewalttätern gedacht, die den überlebenden Opfern bzw. ihren nicht reuigen Angehörigen eine Lektion erteilen sollen und ein „Zeichen setzen.“

  18. Eine Frau auf PI-Linie? Bilkay Öney

    http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/paul_nellen_zu_gut_fuer_die_gruenen_die_abgeordnete_bilkay_oeney/#When:06:17:00Z

    „Ich bin länger Bundesbürgerin als Angela Merkel”
    […]
    Öney wuchs in Spandau zu einer Zeit auf, als es noch keine Migrantenghettos gab und sich die wenigen Muslime in den Schulen noch keine religiös begründeten Ausnahmeregeln erbaten.
    […]
    Früher, erinnert Öney, sei es bei türkischen Familien verpönt gewesen, zum Sozialamt zu gehen oder arbeitslos zu sein.
    […]
    „Die Migranten müssen sich mehr anstrengen“
    […]
    „Anerkennung muss man sich verdienen. Wenn man ungebildet ist und am Rand der Gesellschaft steht, verdient man keine Anerkennung. Das ist in allen Ländern so.“
    […]
    Selbst dem Hessen-Wahlkämpfer Roland Koch konnte sie noch gute Seiten abgewinnen: “Wir müssen ihm auch mal zuhören und nicht gleich alles abwehren, nur weil er ein CDU-Hardliner ist”
    […]
    Wenn so etwas in der Türkei passiert wäre und ein Deutscher einen Türken fast totgeprügelt hätte, ihn auch noch mit ‘Scheiß Türke’ beschimpft hätte, dann wäre er vermutlich gelyncht worden.”
    […]
    „Burkini“ diskutierte, dem „Badekondom“ (Öney)
    […]
    Eine Sache dürfen wir gewiss nicht tun: wir dürfen nicht dazu beitragen, dass MuslimInnen sich noch mehr abschotten bzw. sich noch mehr ‚fundamentalisieren’. Nicht WIR müssen uns muslimischem Recht anpassen, sondern die MuslimInnen müssen sich mit der Mehrheitsgesellschaft arrangieren.“
    […]
    „Klar ist, dass es keinen radikalen und gleichzeitig friedlichen Islam gibt”, schrieb sie einem Parteifreund am Tage ihres Parteiaustritts. “Das muss auch den lieben ‘Gutmenschen’ in unserer Partei klar werden. Leider ist das nicht immer so.

    Zuletzt war Öneys Rückhalt in der Fraktion auf Null gesunken. Der Islampolitik der grünen Partei warf sie Ahnungslosigkeit vor, die zu falschen Allianzen und gefährlichen Annahmen führe

    Kommentar: ist ja klar, wenn man nicht Neu-Sprech sonder klar Wahrheiten ausspricht!!!!

  19. „Ich schäme mich und bin sehr traurig“, beteuerte er in seinem Schlusswort.
    Das muss politisch korrekt heissen, dass er betroffen und ein Stück weit traurig ist, oder umgekehrt. Wahrscheinlich schämt er sich auch deswegen, weil er 30 mal zustechen „musste“. Diese sich täglich wiederholenden „Einzelfälle“, die nichts mit dem Islam zu tun haben,könnte PI auch in einer kurzen Monatsübersicht präsentieren.

  20. #10 Denker

    Ich wollt es auch gerade posten… 🙂

    Wenn man das liest und bedenkt, dass der Mann Richter unseres Bundesverfassungsgerichts gewesen ist (ein öffentlich geachteter noch dazu), kann man erahnen, auf welche Art und Weise die ganzen Rechtsgrundsatzrelativierungen im Umgang mit Nichtbiodeutschen zustande kommen.

    Rechtsgrundsätze müssen nach Ideologie der Gutmenschlichkeit im soziokulturellen Gesamtzusammenhang gesehen und individuell „angepasst“ werden. Sowas nannte man früher Rechtswillkür…bekannt zum Beispiel aus der UDSSR, wo Rechtssicherheit und-gleichheit (gemäß dem notorischen Zitat Luxemburgs) nur für das rechtgläubige Kollektiv galt.

    Eine entsprechende Änderung der Rechtsgrundsätze sind in den USA zu beobachten, wo Nobama Vertreter dieser politisch korrekten Rechtssprechung in maßgebliche Positionen der Justizbehörden hievt.

    Ich kenne die Biographie Hassemers nicht, aber offensichtlich ist die Ideologisierung unserer Gesellschaft auf alleroberster Ebene angekommen.

  21. @ #24 ratloser (13. Mai 2009 12:02)

    Dazu eine Auffassung von Prof. Gerard Radnitzy:

    „Eine Verfassung, die man verbal verletzen kann, ist kein Rechtstext mehr, sondern eine Glaubensschrift.“

  22. Mein Vater hat immer behauptet, dass Schröder wie er damals vor mittlerweile 11Jahren oder so gewählt wurde, sämtliche Richter, die ihm nicht gepasst haben ausgetauscht hat. Ich habs damals noch nicht verfolgt, kanns mir aber gut vorstellen, dass dieser Hassemer auch einer von denen war, die da ins Amt gehievt wurden. Wenn das, was der da ablässt Gültigkeit hat, dann braucht man nur behaupten, wenn man irgendwo wegen zu schnell fahren erwischt wurde, man wüsste nicht dass das bestraft wird!

  23. Außerdem:

    Ein Richter packt aus! Goggelt mal zu Richter Frank Fahsel:

    Der Blick in einen kriminellen Sumpf (Süddeutsche Zeitung 9. April 2008 “Konsequente Manipulation”). “Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke, dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’”. Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben: “Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann.”

  24. Hassemer ist doch einer der am Pro-Kopftuch-Urteil des BVG Beteiligten, die sich mit robuster Mehrheit gegen die beiden Minderheitenvoten durchsetzten und der Scharia in den Schulen den Weg bahnten.

    @17Denker
    Danke für die den Link zur richterliche Ehrenmord-Begründung.

    Das ist reine Rechtsfolklore. Könnte auch aus dem türkischen Recht sein, wonach es weiterhin trotz Reformen Strafrabatt für für „Ehrenmord“ als Ehefrauenmord gibt, wenn der Täter der Ehemann war. Nach islamischen Recht ist er ohnehin Täter und Richter in einer Person. Die Rechtsflexibilisierung ist auf bestem Wege.

    30 Messerstiche – das muss man eben richtig interpretieren. Der erste Stich war ohnehin eine vereinzelte Tat wegen Provokation durch die Existenz des daheim unverschleierten Opfers, alle folgenden sind als Notwehr zu beurteilen, da die Frau sich womöglich zur Wehr gesetzt hat und den Mann durch respektloses Schreien beleidgte. Die Reaktion der Frau war bestimmt „unverhältnismässig“.

    Man muss sich nur in den Gemütszustand des detuschen Richters hineinversetzen und seine begreifliche Erregung bei der Vorstellung, dass der Täter zu lange eingesperrt werden könnte ohne jeden Zugriff auf weitere Frauen. Dann wird alles klar.

  25. Warum muß ich dabei denken, das es Zeiten ingab in denen diese Richter, Verteidiger und selbstredend Täter am Strick endeten?!?

  26. Leute, schaut mal ins Strafgesetzbuch, für Mord müssen bestimmte voraussetzungen gelten, sonst kann ein Richter niemanden verurteilen. Nicht jeder Richter, der nach dem Gesetz keine andere Wahl hat als wegen Totschlags zu verurteilen, ist ein „Drecksrichter“. Die Unschuldsvermutung ist eines der Güter, die unseren demokratischen Staat ausmacht, und die gilt auch für Türken (das ist es ja unter anderem gerade, was uns von faschistisch-islamischen Ländern unterscheidet), d.h. ohne ausreichende Beweise für Mord nun einmal Totschlag, leider. Ist aber so.

    Die Strafe hätte sicherlich höher ausfallen können, das ist richtig (bis zu 15 Jahre wären immerhin möglich gewesen), da muss man sich aber wiederum fragen, welcher Druck auf diesem Richter von oben lastet; dort muss man aufräumen, der Richter ist da ganz weit unten in der Hackordnung.

    Das Gesetz ist das Problem, nicht immer die Justiz, die nach diesem Gesetz arbeiten sollte. Und die Politik, die immer mehr Einfluss auf die Justiz nimmt.

  27. PI sollte ne eigene News dazu rausbringen:

    SPIEGEL ONLINE: Und wie wirkt sich das beim Ehrenmord aus?

    Hassemer: Der ordre public sagt, dass es derartige Verbrechen bei uns nicht geben darf und dass man sie auch nicht entschuldigen kann. Deshalb wird dem Täter am Ende ein niedriger Beweggrund vorgeworfen. Und damit wird seine Tat als Mord gewertet. Ich finde, diese Verschärfung ist zu abstrakt, sie geht zu schnell, und sie geht sehr weit.
    […]

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,624304,00.html

  28. 7 Jahre? Ein Segeltörn in der Karibik mit Stuhlkreis auf Deck hätte es doch auch getan.

  29. In welchen Kreisen bewegt sich ein Richter, daß ihm dreißig Eingeweidestiche in Folge als „Affekthandlung“ erscheinen können ?

    Dieser Dreckskerl ist mitschuldig an weiteren Morden.

  30. Türke stoppt schlagkräftig Multikulti-Hochzeit seiner Tochter: Ein in Bietigheim-Bissingen lebender Türke soll mit brutalsten Mitteln versucht haben, seine Tochter von der Heirat mit einem Deutschen abzubringen. Dabei soll er das angehende Brautpaar regelrecht mit Gewalt überzogen und terrorisiert haben. Jetzt steht er vor der 16. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts. Und zwar wegen Geiselnahme, Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung. Laut Verteidigung habe dies jedoch nur als Erziehungsmaßnahme gegen eines seiner Kinder zu gelten.

    Quelle

  31. #8 Marco FFM (13. Mai 2009 11:03) Ist

    Geld mehr wert als Leben? Angesichts des Strafmaßes scheint unser Rechtssystem diese Frage mit “ja” zu beantworten

    So werden Jugendliche und Täter in diesem Täterstaat dazu animiert, für 50 Cent schon zu morden. Denn die Geldgier wird anerzogen, wenn vermittelt wird, daß Geld wertvoller ist, wie Leben. Mord ist dann nur noch eine nebensächliche Affekthandlung.
    ———-
    Der Richter gehört wegen Befangenheit und Vollklatsche von seinem Richterstuhl gekickt!

  32. Der Richter hat wie immer Recht. Die beide Südländer aus Türkei wollten ein sado-mazo Spielchen üben, er wollte sie nur mit einem Messer kitzeln, leider endete das erotische Spiel bei kleinem Totschlag. Das ist echte leidenschaftliche Liebe. Von Mord gibt es keine Spur.

  33. Diese Menschen mit ihrer vielfältigen Kultur, ihrer Herzlichkeit und ihrer Lebensfreude sind eine Bereicherung für uns alle!” (Maria Böhmer Bundesintegrationsbeauftragte CDU)

  34. Diese Strafe bekommt man für Gesinnungsverbrechen.

    Zeichen einer Diktatur ist, den politischen Gegner als Verbrecher zu behandeln, den Verbrecher aber zu schonen.

    Noch Fragen?

  35. 30 Warnstiche sind aber ein sehr langer Affekt. Vermutlich ist der Affekt bei diesem hochtalentierten Schatz ein Dauerzustand.

  36. Solche milden, parteiischen und tendentiösen Urteile,die diese alters- und auch rechtsgebeugten Witzfiguren im Talar permanent in Bezug auf Moslem-Gewalt absondern, sind einfach nur empörend. Hier wird Gewaltexzessen Tür und Tor geöffnet. Und es ist ja nicht von der Hand zu weisen, dass gerade junge Migranten mit moslemischer Gesinnung gerne auch mal richtig brutal zuschlagen – nicht zuletzt weil sie wissen, dass sie einen massiven Moslem- und Migrantenbonus bei den Politclowns in Parlament und Regierung sowie den Kaschperlköpfen in der Judikative haben.
    Fürchterlich, einfach nur fürchterlich. Wann begreift der deutsche Gutmensch endlich, dass diese Idiotenurteile nix mit ernsthafter abendländisch-europäischer Rechtsprechung zu tun haben und auch nix zum Frieden und der demokratischen Ordnung in diesem Land beitragen ?
    Es ist wirklich endlich mal an der Zeit diesen verrückten Politaktivisten in Berlin samt ihren exekutiven und judikativen Hampelmännern bei den anstehenden Wahlen einen ordentlichen Denkzettel zu verpassen.

  37. Hoffentlich findet sich einer im Gefängnis der dem Hund das Leben so zur Hölle macht, dass er es nicht mehr rausschafft.

  38. 7,5 Jahre für ein Frauenleben???
    Ist das nicht ein bisschen zu hart?
    Eine Strafe für Sachbeschädigung hätte es doch auch getan. Hatte der Täter keine Hausratsversicherung, die für den Schaden aufkommt?

    Der Täter sollte sich auf seine Religionsfreiheit berufen.

  39. So viel ist also in D ein Menschenleben wert. 7.5 Jahre und bei guter Fuehrung weniger.

    Da liege ich ja schon deutlich ueber dem Durchschnitt.

  40. Wenn Schill den leiblichen Genüssen nicht arg zu sehr zugesagt hätte, dann wäre er wohl noch Richter.

    Leider haben wir jetzt Leute, die den Wald nur sehen, wenn er umgeforstet wird.

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