Ein anonymer Prozessbeobachter hat gegen den Bremer Jugendrichter Bernd Meinders (Foto) Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gestellt, weil dieser immer wieder lasche Urteile gegen Intensivtäter ausgesprochen hat. Im vergangenen Sommer hatte der verständnisvolle Mann drei jugendliche Intensivtäter mit Freispruch und Bewährungsstrafen erneut auf die Menschheit losgelassen, nachdem sie einen Studenten in die bleibende Schwerbehinderung geprügelt hatten.

(Spürnase: Michi)

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93 KOMMENTARE

  1. Unsere Multikulti-Kuschel-Verbrecher-schützer-Justiz dürfte jetzt bald in die Klemme kommen. Nach jahrzehntelangen krassen Fehlurteilen unter Berücksichtigung des Migrantenbonus kriegen sie so langsam Gegenwind, der sich auch zu einem Orkan auswachsen kann und sie womöglich noch wegpustet. Wie wollen sie auch einem deutschen Dummmichel erklären, dass es normal ist, von Schätzen und Bereicherern ins Koma und in die Behinderung geprügelt zu werden und dass diese Leute nach der 40. Straftat immer noch eine Chance kriegen müssen.

  2. Tja,ein Richter des gleichen Formats haben wir auch in Köln.
    Der lässt den so genannten Koma Schläger Erdinc Hayriye(Türke) immer und immer wieder frei.
    Ich kann nicht nachvollziehen, was in den meines erachtens nach kranken Hirnen, vor geht.
    Sie schützen nicht das Volk,sie schützen Krimminelle,mit meist Migrantem Hintergrund.

  3. DANK an den anonymen Prozessbeobachter !

    Solchen Menschen wie Ihnen mit Prinzipien und Zivilcourage verdanken wir alles was wir anständigen Menschen haben und schätzen: Recht und Freiheit

  4. Ein Kampf gegen Windmühlen oder hat schon mal jemand gehört dass eine Krähe einer anderen ein Auge auspickt?

    „Wann wird dem Richter der Prozess gemacht? Justizsprecherin Verena Korrell: „Die Strafanzeige wurde von der Staatsanwaltschaft abgeschmettert, wegen des fehlenden Tatverdachts.““

  5. Ja, das könnte ein Weg sein der Justiz Probleme zu bereiten.

    Wie können wir das auf PI intensivieren. Eine Datei anlegen und juristisch versierte PI-Blogger mit einbinden und um dann Anzeigen zu veranlassen?

  6. Wann wird dem Richter der Prozess gemacht? Justizsprecherin Verena Korrell: „Die Strafanzeige wurde von der Staatsanwaltschaft abgeschmettert, wegen des fehlenden Tatverdachts.“

  7. Strafanzeige abgeschmettert, fehlender Tatverdacht.

    Wieso ist eigentlich Freisler noch nicht vollkommen rehabilitiert?
    Er hat doch nur seine Pflicht getan und seine Urteile nach geltemdem Recht gesprochen, dieselbe Argumentation, die dieser ehrenwerte Herr verwendet.

    Ich möchte nur noch kotzen über diese robenverkleideten Unrechtssprecher, die auch noch vorgeben, im Namen des Volkes zu urteilen.

  8. Großer Dank an den anonymen Prozessbeobachter, der hier das einzig richtige getan hat. Nur auf diesem Weg haben wir eine Chance Mißstände aufzudecken. Wir alle können jedoch auch die evtl. Angst der Richter vor möglichen Racheakten dieser gefährlichen Intensivtäter verstehen. Aber das ist kein Grund, volksferne Urteile zu fällen. Ein Urteil wie in diesem Fall ist für mich nur zulässig, wenn gewährleistet ist, dass der Täter über ein eigenes Einkommen verfügt und dadurch dem Opfer eine Entschädigung bzw. lebenslange Rente zahlen kann.

  9. ´

    Leier steht da auf der selben Seite des Bild.de Berichtes unten dick gedruckt:

    —————————-
    Wann wird dem Richter der Prozess gemacht? Justizsprecherin Verena Korrell: „Die Strafanzeige wurde von der Staatsanwaltschaft abgeschmettert, wegen des fehlenden
    Tatverdachts.“
    —————————-

    Wir brauche junge neue Richter und Staatsanwaelte die diesem SchweineSumpf den Garaus machen !!!

  10. Aus dem verlinkten Artikel:

    Justizsprecherin Verena Korrell: „Die Strafanzeige wurde von der Staatsanwaltschaft abgeschmettert, wegen des fehlenden Tatverdachts.“

    Eine Krähe hackt doch der anderen …

    Ich wünsche dem guten Richter, dass er demnächst das nächste Opfer dieser „Bereicherer“ wird …

  11. P.S. #3 Ogmios # 4 ProContra kann ich unter streichen Ich hoffe für uns alle das die Strafanzeige Erfolg hat wird sie man schaut jetzt auf Ihn.

  12. „Justizsprecherin Verena Korrell: „Die Strafanzeige wurde von der Staatsanwaltschaft abgeschmettert, wegen des fehlenden Tatverdachts.““

    Dem braucht man ja nichts hinzu zu fügen.
    Als wenn die Staatsanwaltschaft sich darauf einlässt und Ermittlungen gegen einen Richter aufnimmt,nur weil er in seinen Augen ein gerechtes Urteil gegen Migranten aussprach.
    Glücklicherweise sieht das Volk,von dem diese Herren Lichtjahre weit entfernt sind,das mit verdammt anderen Augen!

  13. OT:EINSTURZ DES KÖLNER STADTARCHIVS
    Streit über Grundwasser-Probleme bereits im September

    Neue Entwicklung im Fall des eingestürzten Kölner Stadtarchivs: Nach SPIEGEL-Informationen gab es schon im September einen Streit zwischen der Verkehrsbehörde und den Baufirmen – über genau die Probleme, die Anfang März zu dem Unglück führten.

    http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,616004,00.html

  14. #6 Bundesfinanzminister (28. Mär 2009 13:47)

    Strafanzeige abgeschmettert, fehlender Tatverdacht.

    Für Rechtsbeugung ist dolus directus 1. Grades, also Absicht, erforderlich.

    Absicht erfordert laienhaft aber, dass der Richter fest davon überzeugt ist, dass sein Urteil „ungesetzlich“ ist und dass er auch ein ungesetzliches Urteil erreichen will.

    Der Richter hat das Urteil aber ja gerade mit dem Jugendschutzgedanken des Jugendstrafrechts begründet.

    Also ging er auch nicht davon aus, dass sein Urteil ungesetzlich ist. Das Gegenteil wird ihm nicht zu beweisen sein. Wenn der Richter es lediglich für möglich hält, dass das Urteil ungesetzlich ist, so reicht das nicht aus.

    Deshalb bringen solche Strafanzeigen nie etwas.

  15. Endlich tut sich mal was gegen unsereBlinde und Taube Justiz Wieviel Urteile mußte es geben die die Opfer verhöhnt und die Täter belohnt haben!

    Aber ich glaube erst an Besserung wenn sich wirklich was tut!

    Gruß Andre

  16. Allo germanianer, bist mir zuvor gekommen. An alle anderen: nicht zu früh freuen, sondern erstmal Zeitungsartikel lesen. Trotzdem hoffe ich, daß sich bei Lektüre des Urteils ein etwas anderes Bild ergibt… sonst kann ich versichern: Was solche Richter da machen hat nichts mehr mit der Ausbildung im Jurastudium zu tun.

  17. Wann wird dem Richter der Prozess gemacht? Justizsprecherin Verena Korrell: „Die Strafanzeige wurde von der Staatsanwaltschaft abgeschmettert, wegen des fehlenden Tatverdachts.“

    quelle BILD

    hey, läuft doch wie geschmiert!

  18. #13 Markus Oliver (28. Mär 2009 13:53)

    Deshalb bringen solche Strafanzeigen nie etwas.

    Man nennt so etwas auch den Kräheneffekt. Bekanntlich hacken sich diese gefiederten Gesellen untereinander keine Augen aus.

  19. An #11 germanianer (28. Mär 2009 13:50)
    … Glücklicherweise sieht das Volk von dem diese Herren Lichtjahre weit entfernt sind, das mit verdammt anderen Augen! …

    Das stolze Volk, von dem DU sprichst, wird sich bald erheben und aufbegehren.
    Dieses Aufbegehren könnte für viele Richter und andere Rechtsbeuger sehr unangenehme Folgen haben. Aber die Betroffenen wissen ganz genau, was das Volk redet. Dafür haben sie doch den BND. Sie glauben aber nicht daran. Bald werden sie erfahren, wie falsch sie mit ihrem Glauben gelegen haben.

  20. Hier müssten mal Gesetze geändert werden da mit Richter und „Gutachter“ aufhören ihren Beruf zu schwäntzen. Wird ein Täter binnen kurzer Zeit wieder rückfällig muss der dementsprechende überbezahlte Versager in Robe selber vor den Richtertisch und mit seinem Privatvermögen haften !

  21. Unser Jugendstrafrecht hat eine pädagogische Ausrichtung. Sollen wir die in diesem Fall aufgeben?

    Was ist Freispruch für schwere Körperverletzung denn für eine Pädagogik?

  22. Das Mindeststrafmaß für Gewalttaten muss dringend angehoben werden. Es kann nicht sein, dass Richter Sozialarbeiter spielen und das Strafmaß nach ihrem Gusto interpretieren.

    Aber um mal den Bezug zur Realität nicht zu verlieren: Anonyme Strafanzeigen werden von Polizei und Justiz grundsätzlich nicht geprüft. Mich wundert es schon, dass hier überhaupt eine Prüfung stattgefunden zu haben scheint.

  23. 17 elohi_23

    „Das stolze Volk, von dem DU sprichst, wird sich bald erheben und aufbegehren.“

    Niemals. Solange es Bier und Fernsehen gibt wird der Europäer auf dem Sofa sitzen bleiben (denn wir wollen doch nicht verpassen wer zum nächsten Superstar gekürt wird).

    Das wußten schon die alten Römer vor 2000 Jahren:
    „Gib dem Volk Brot und Spiele“ und das blöde Volk hält die Klappe

  24. Da ich beruflich häufig gegen solche kriminelle Typen vorgehen muss, weiß ich um die daraus entstehenden Repressalien. Ich bin der festen Überzeugung, daß viele dieser Kuschelurteile aus massive Bedrohungsszenarien resultieren. Es wird Zeit wach zu werden oder ein Supergau bahnt sich in Kürze an.

  25. 7 Bundesfinanzminister

    „Wieso ist eigentlich Freisler noch nicht vollkommen rehabilitiert?“

    Freisler hatte Pech er war ein Nazi. Wäre er bei der RAF gewesen wäre er schon lange rehabilitiert worden-so wie auch Horst Mahler als er noch bei der RAF war.
    Der späterer Kanzler Schröder setzte sich für Mahler ein, dass dieser vorzeitig aus der Haft entlassen wird und Horst Mahler wieder als Anwalt tätig sein konnte.

    Ich würg gleich ein Haarkneuel hoch

  26. Vor dem Gesetz sind alle gleich, außer sie Migranten oder mutmaßliche Rechtsextremisten. Migranten bekommen immer einen Bonus (sprich: Freifahrtschein für Mord und Totschlag), vermutete Rechtsextremisten bekommen stets einen Malus, egal was immer sie tatsächlich angestellt haben. Linksextremisten/Kommunisten/Autonome gehen meist leer aus.

    Das ist in der Rechtssprechung sehr deutlich zu erkennen, siehe z.B. den Kölner Richter Riehe, der einen türkischen Koma-Schläger partout nicht verurteilen wollte.

    Vor diesem Hintergrund bin ich dafür, die Todesstrafe wieder einzuführen und bei Richtern und Politikern bevorzugt anzuwenden.

    Diese Forderung finde ich nicht schlimmer, als den bescheuerten Wunsch der Grünen, „Das Konstrukt Bundesrepublik aufzulösen“! was letztlich auch auf blanke Willkür hinaus laufen würde.

  27. Das ist eine sehr gute Sache. Ich habe mich schon seit längrem gefragt, wie die Bürger sich kollektiv gegen diese Dhimmijustiz und Kuscheljustiz wehren können. Gibt es etwa möglichkeiten, dass man solchen Anzeigen sich anschließt? Dass man z. B. solche Anzeigentexte veröffentlicht, und jeder gleich eine Kopie machen kann und mit einreichen? Was wären dabei die Risiken (so gut ich weiß gibt es keine, ich hatte schon selber islamkritische Anzeigen eingereicht)
    Und die groß ist der Aufwand? (Aus eigener Erfahrung: es ist minimal, man legt die Anzeige in einen Umschlag und bringt sie zur nächsten Polizeidienststelle – oder man schickt sie zu der angegebenen Adresse, wenn wir so was zusammen machen)

    Was haltet ihr davon?

  28. „Die Strafanzeige wurde von der Staatsanwaltschaft abgeschmettert, wegen des fehlenden Tatverdachts.“

    Freisler hätte ähnlich geantwortet.

  29. #13 Markus Oliver (28. Mär 2009 13:53)

    Der Richter hat das Urteil mit dem Jugendschutzgedanken des Jugendstrafrechts begründet.

    Jetzt verstehe ich den Casus: Das Opfer war schon 31 Jahre alt, hatte also keinen Anspruch mehr auf Schutz durch den Richter.

    Wie, verd**** nochmal, kommen diese Richter bloß immer darauf, den „Erziehungsgedanken“ unseres „pädagogisch ausgerichteten“ Jugendstrafrechts auf Intensivtäter anzuwenden, bei denen bereits bisherige Bewährungsstrafen keinen pädagogischen Nutzen erzielten? Und bedeudet nicht eine Bewährungs“strafe“, dass der unter Bewährung stehende Verurteilte sich nichts Illegales mehr zuschulden kommen lassen darf? Warum wird dann trotz ständiger „Rückfälle“ eine solche Bewährung zigmal verlängert?

    Heben diese Richter Gewissenbisse, wenn die von ihnen im Namen des Volkes auf die Bürger losgelassenen gerichtspädagogisch auf Spur Gebrachten daraufhin das nächste Opfer zum Krüppel machen?

    Wir brauchen im Jugendstrafrecht gerade bei Gewaltdelikten wieder mehr Richter Gnadenlos und weniger Richter Gewissenlos.

  30. Diesen Richter sollte man richtig verprügeln. Und dem seinen Anwalt und dessen Anwalt, bis zum letzten Glied dieser korrupten Idiotenbande!! Doch gälte man dann wohl als Terrorist und müsste Milliarden an „Schmerzensgeld“ zahlen. Da kann ich nur kotzen über solch eine üble, satanische Obrigkeit. Schande euch!!

  31. #23 Kybeline

    Tja, solche Aufrufe gab es hier schon des öfteren. Wirklich wurde nie was daraus. Die meisten schreiben lieber hier und regen sich auf anstatt etwas zu unternehmen.
    Leider sind die Juristisch versierten Blogger ziemlich selten die ein genaues Vorgehen anweisen könnten????!!!!

    Ich wäre dabei!

    Ich bin ebenfalls auch immer kräftig dabei Beschwerde E-Mails zu schicken, denn ich bin davon übezeugt das PI dadurch schon ein bisschen was erreicht hat.

  32. Ich hoffe nur, dass unsere Richter eines Tages zur Rechenschaft gezogen werden. Aber was soll`s, in der DDR war es auch nicht anders. Heute sind wieder alle in Amt und Würden. Das sich unsere Jusitz nicht schämt!

  33. Ein Krefelder Richter , der für seine harten, aber teilweise irren und schikanösen Urteile bekannt und gefürchtet war hat mal im Gerichtssaal gesagt er dürfe im Gerichtssaal machen was er wolle, Stimmt das eigentlich?

  34. #26 Daniel Israel (28. Mär 2009 14:34)

    Diesen Richter sollte man richtig verprügeln. Und dem seinen Anwalt und dessen Anwalt, bis zum letzten Glied dieser korrupten Idiotenbande!!

    Verdient hätten sie’s. Und vielleicht hätte es sogar eine erzieherische Wirkung auf die Burschen.

  35. #27 PI-Blogger (28. Mär 2009 14:35)
    @ #23 Kybeline

    Leider sind die Juristisch versierten Blogger ziemlich selten die ein genaues Vorgehen anweisen könnten????!!!!

    Ich wäre dabei!

    (Wenn’s erfolgversprechend durchgeführt wird:) Ich auch!

  36. Wer so erwachsen ist andere ins Koma zu prügeln und bleibend zu schädigen, der hat auch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt zu werden.

    Bleibt nur zu hoffen, dass sich dieses Gesindel nicht den zivilrechtlichen Ansprüchen des Opfers entzieht. Vielleicht kann ja der Unrichter die Kosten tragen?

  37. Das Problem ist das lasche Jugendstrafrecht. Immer wieder wird behauptet, das JGG enthalte alles, müsse nur Konsequent angewendet werden. Das ist Unfug. Das JGG gibt dem Richter einen riesig breiten Daumen. Der Gesetzgeber delegiert so alle politische Gestaltungsmacht an den Richter. In der Regel verteilt er dann einen Blumenstrauß und ein Du, Du, Du nicht wiedertun! Der Erziehungsgedanke ist eine Euphemismus. Auch Strafe ist Erziehung. Das JGG ist vom Kuschelgedanken beseelt. Die Einsatzstrafen müssen rauf, dann können die Richter keinen Quatsch mehr machen.

    Aus den letzten zwanzig Jahren ist mir ein Urteil gegen eine Richter wegen Rechtsbeugung bekannt (und das wegen Nepotismus).
    Wegen der richterlichen Unabhängigkeit, gibt es keine Verurteilungen der Richter. In Deutschland herrscht Richterkönigtum. Die „Bedrohungsszenarien“ halten sich für Richter in Grenzen.
    Jedoch:
    Grund dafür war, dass der Kollege Tempke am 23.03.05 in der ÖRA von dem 49jährigen Araber Muhamed A. kurz nach dessen Haftentlassung mit mehreren Messerstichen an Hals und Bauch schwer verletzt wurde. Der Täter wollte sich dafür rächen, dass Tempke ihn 2003 zu anderthalb Jahren Haft verurteilt hatte (A. war trotz Hausverbots in das Landessozialamt gegangen und hatte dort erst auf den Hausmeister und anschließend auf die Wachleute eingeprügelt; einem der Männer drohte er noch, er würde sich sein Gesicht merken und ihn töten). Der Täter war obdachlos, staatenlos, Sozialhilfeempfänger und wegen diverser Gewaltdelikte polizeibekannt. http://www.richterverein.de/mhr/mhr052/m05210.htm

  38. Früher oder später werden solche Vorkommnisse die Bildung neuer militanter Gruppen bedingen.

  39. An #21 Tizian (28. Mär 2009 14:16)
    … Es wird Zeit wach zu werden oder ein Supergau bahnt sich in Kürze an …

    Damit rechne ich auch. Ich rate DIR die Aktien der Demag Cranes & Components GmbH mit Sitz in Wetter/Ruhr zu kaufen.
    http://www.demagcranes.de/

    Oder die Aktien des Wettbewerbers ABUS:
    http://www.abus-kransysteme.de/

    Wenn DU ein langfristig orientierter Anleger bist, dann kannst DU bei diesem Engagement nichts falsch machen. Ich will nicht am Untergang dieses Staatswesens profitieren, aber es ist glaube ich nicht mehr zu retten. .

  40. Die 68er werden das zuvor fantastisch gut funktionierende Land, das ihnen in die Hände gefallen ist, bestimmt noch weiter zugrunderichten, bevor sie endlich altersbedingt abtreten und uns eine verrottete Müllkippe auf 3.Welt-Niveau hinterlassen. Was für eine beschissene Generation.

  41. Also, so funktioniert Jura (ohne jugendstrafrechtliche Aspekte; schaut auch selber ins Gesetz):

    Strafbarkeit des Täters

    I. Tatbestand der „normalen“ Körperverletzung gem. § 223 I StGB -> liegt unproblematisch vor, dabei hat der Täter eine Verletzung billigend in Kauf genommen

    II. Tatbestand der schweren Körperverletzung, § 226 I

    1. Eintritt der schweren Folge, § 226 I Nr 3
    Verfallen i.S.d. § 226 I Nr 3 bedeutet die chronische Beeinträchtigung des Körpers im Ganzen in erheblicher Weise, wobei die Beseitigung dieses Zustandes unabsehbar ist. Hier hat die Tathandlung einen schweren Gedächtnisverlust und eine erhebliche Beeinträchtigung der körperlichen Koordination zu Folge gehabt. Also ist das Opfer in geistige Behinderung verfallen. Die schwere Folge ist demnach eingetreten.

    2. tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang
    Da es nicht lebensfremd und auch absehbar ist, daß ein Tritt dieser Stärke das Opfer zu Boden bringen und dadurch zu weiteren Beeinträchtigungen führen kann, hat sich auch die der normalen Körperverletzung anhaftende Gefahr in der schweren Folge nierdergeschlagen.

    3. Verursachungsgrad
    Der Täter wollte eigenen Aussagen nach die schwere Folge gar nicht. Es kommt also eine wenigstens fahrlässige Verursachung der schweren Folge gem. § 18 i.V.m. § 226 I in Betracht. (-> auch bei Fahrlässigkeit Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr)

    4. Minder schwerer Fall gem. § 226 III ?
    (Auch wenn, dann Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren).

    Und jetzt noch kurz etwas zur Bewährung: Diese ist in § 56 StGB normiert. Hier liegt auch das eigentliche Problem, denn Abs. I spricht zwar eindeutig davon, daß „das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aussetzt, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird.“ Hiernach hätte der (Haupt-)Täter nicht in einer Million Jahren Bewährung gekriegt – aus dem Zeitungsartikel geht ja hervor, daß er noch weitere Straftaten begangen hat. Aber Abs. I wird schon durch Abs. II relativiert, welcher eine Bewährung auch dann ermöglicht, „wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen.“

    Und der Arme leider ja so stark unter Depressionen, daß dies einen besonders zu berücksichtigenden Persönlichkeitsumstand darstellt…

    Also Leute: Das Problem liegt nicht in den fehlenden Tatbeständen, sondern in den Relativierungen, die danach folgen. Womöglich auch eine Folge der 68er Strafrechtsreform…

  42. Richter kochen ihr eigenes Süppchen ohne spürbare Konsequenzen.
    Hoffentlich trifft es irgenwann einmal die Kinder dieser Richter, besser noch sie selbst, vielleicht urteilen sie dann verantwortungsvoller.
    Ist angesichts der vielen Tatsachen, über die hier täglich berichtet wird, die deutsche Demokratie nicht am Ende?

  43. PI, bitte hört auf, die verharmlosende Propaganda der MSM zu übernehmen. Subjekte, die mehrer schwere Straftaten begehen, sind keine „Intensivtäter“, sondern Schwerkriminelle. Oder, wie wie man am Stammtisch sagen würde: „menschlicher Abfall“ 😉

  44. #35 PI-Blogger (28. Mär 2009 14:35)
    und Israelhands:
    #40 Israel_Hands (28. Mär 2009 14:41)

    Tja, solche Aufrufe gab es hier schon des öfteren. Wirklich wurde nie was daraus.

    Doch, ich glaube schon, dass wir allein hier sehr viel bewirkt haben. Ich erinnere mich an Reaktionen auf Leserbriefe oder Briefe zu Behörden, Unternehmen usw.

    Schulen, Zeitungen und auch Unternehmen haben öffentlich reagiert, manche sich entschuldigt, manche haben Dinge richtig gestellt und auf alle Fälle haben viele nachher ihre Haltung geähndert. Mir fällt jetzt auf Anhiebt diese Sache mit der Zeitung für Schüler, oder wie es hieß, wo sie die evangelische Religion niedermachten und den Islam verherrlichten. Auch ALDI hat auf Halalpizza reagiert und ich weiß eine Menge andere Aktionen.

    Nur dass ich mir schon sehr lange Gedanken darüber mache, wie wir auch auf diese Kuscheljustiz direkt einwirken können, nicht erst durch die Zeitungen.

    Sieh mal, Wie der öffentliche Druck auf die niederländische Justiz neulich wegen dem Geert Wilders Prozess sich angefühlt hat:

    Niederländisches Gericht wurde wegen Geert Wilders mit ‘Haßbriefen’ überschüttet

    Die haben das gaaaanz gewiss gefühlt, erlebt, und sogar öffentlich bekundet, wie man diesem Zeitungsartikel entnehmen kann. Und sicher war PI daran beteiligt, denn auch hier wurde dazu aufgerufen, sogar in einem Blogartikel.

  45. Leute wie Herr Meinders wachen erst dann aus ihren Multikulti-Träumen auf, wenn sie selbst einmal von ihren Schützlingen „bereichert“ werden. Oder doch nicht? Am Ende ist auch Meinders nur ein Opfer einer kranken 68er Ideologie, die heute Früchte trägt.

  46. Wer es gut findet, dass Schwerkriminelle ungeschoren davon kommen, der muss einfach weiterhin Rot-Rot-Grün wählen.

  47. Ich kenn den Quark. Kurz mal eben zusammengedroschen, durfte ich den Herrn ein halbes Jahr später im Gericht wiedersehen. Er wär es natürlich nicht gewesen, leierte eine komplette Lügengeschichte herunter. Er hätte auch Zeugen, darunter seine Eltern. Der Staatsanwalt erklärt ihm, dass seine Eltern wegen Meineid für 5 Jahre in den Bau gehen werden (mehrere Zeugen hatten ihn schon zweifelsfrei identifiziert).
    Der bereits mehrfach! Vorbestrafte! fragt darauf hin zaghaft, wie lange ER denn bekommen würde…und seine Frau, seine kleinen Kinder und er wär doch gerade auf Entzug…
    Zur Urteilsverkündung hieß es dann: 1 Jahr auf Bewährung und der Angeklagte möchte sich entschuldigen – was er dann auch tat, indem er mir sitzend über die Schulter zurief „Tschudigung“. Ich glaub, Justizia ham se die Augen ausjestochen.

  48. Ein Beispiel für politische Möglichkeiten: Die Schweizer Volkspartei hat am 19. März eine «ausserordentliche Session über die Verschärfung des Strafrechts» beantragt. Die jüngsten Gewalttaten hätten gezeigt, dass es «eine grundlegende Korrektur» des Strafgesetzes brauche.
    http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/Jedes-Jahr-kommen-600-gefaehrliche-Taeter-frei/story/24713243 Die Linken winden sich.

    Gestern gab es eine TV-Arena zu dem SVP-Vorstoss, bei der das linke Lage mit gemischten Botschaften antrat, um die SVP- Initiative abzublocken. sie spielen jetzt mit verteilten Rollen.
    Als Kritiker der Täterschutzjustiz trat der Strafrechtler Killias, SP, auf. In einen gewissen Kontrast zum ölig-dreckigen Grinsen der Grünen Galionsfigur der links verbonzten Täterschutzfraktion redete er zwar Klartext zu den dem Täterwohl dienenden sogenannten
    „Strafen“ bzw. der chronischen Straflosigkeit für schwere Gewaltdelikte, wie das neue Strafrecht seit 2007 sie ermöglicht. Interessant war aber seine Begründung für die Strafrechts-Verschärfung: Man riskiere mit den skandalösen Urteilen eine Gegenbewegung, wie in den USA. D.h. die grösste Gefahr sieht die Linke weiterhin in der Reaktion der verhassten Rechten, nicht etwa in der Häufung der Taten. Killias hatte begriffen, dass der Wind gedreht hat und den Linken ins Gesicht bläst. An den öligen Visagen der grünen Bonzen prallt er natürlich ab, und das ist gut so. Ich sah einmal das entgeisterte, ja wutschnaubende Gesicht so eines CH-Grünen Oberbonzen nach der Annahme der Asyl-Initiative der SVP 2006.Der Vaterrechtsanwalt und Moslemvätervertreter verstand die Welt nicht mehr.

    Jedes Jahr kommen in der Schweiz 600 gefährliche Täter frei.
    Jeder vierte Vergewaltiger muss nicht in den Knast (Vorschlag: er kann sich ja beim deutschen Väternotruf melden, wenn die Strafverschärfung in der Schweiz angenommen werden sollte, Stichwort Völkerverständigung)
    http://www.sonntagonline.ch/index.php?show=news&id=113

  49. Richter Sorglos und Richter Rechtslos werden Richter Gnadenlos zu Gesicht bekommen.

    Ich freue mich auf HEULEN und ZÄHNEKNIRSCHEN.

  50. solche Meldungen kann jeder PI-Leser per eMail an seine Bekannten weiterleiten.

    Man muss etwas Geduld haben und viel Klinkenputzen, aber steter Tropfen höhlt den Stein.

  51. #7 Antidote (28. Mär 2009 13:45)

    Wenn jeder pi-Leser nur einen einzigen Euro im Monat in einen z.B. Rechtsfond einzahlen würde, wäre genug Geld da, Prozesse erfolgreich durchzuführen.

    Da das aber bisher niemand in Angriff genommen hat, bleibt nur, als Multiplikator zu arbeiten.

  52. Nach jedem Kuschelurteil muss dieser Mann wegen Rechtsbeugung angezeigt werden. Irgendwann ist dann mal Feierabend für diesen Herrn.

  53. #6 BUNDESPOPEL (28. Mär 2009 15:25)

    Freuen wir uns nicht zu früh.
    Diese Klientel fällt immer auf die Füsse.
    Bedenken Sie, wieviele schlimme Nazijuristen und Nazimediziner usw. nach dem 12-jährigen Ende des tausendjährigen Reiches, wieder in Amt und Würden waren.
    Dieser Abschaum ist geschmeidig.

  54. Eine konsequente Verfolgung der
    vielen Straftaten, würde es er-
    forderlich machen, entsprechend
    viele Haftpätze zur Verfügung zu
    stellen. Ich bezweifle, daß hier-
    für die finanziellen und Mittel
    vorhanden sind. Hinzu kommt aber
    auch bei den Richtern die Angst,
    als rassistisch zu gelten und
    Urteile aufgrund von persönlichen
    Abneigungen zu sprechen, da das
    Rassismus-Argument hierzulande
    hervorragende Wirkung hat.

  55. Die 68er haben die Justiz angegriffen mit dem Motto „Unter den Talaren der Muff von 1000 Jahren“. Inzwischen ist der „Marsch durch die Institutionen“ vollendet, und die Justiz ist bis auf wenige Ausnahmen gleichgeschaltet.

  56. Die Allgemeinheit hat 1968 nicht
    begriffen, wie gefährlich diese
    Revoluzzer unserer Gesellschaft
    werden konnten. Hätte die Leute
    diese Entwicklung vorhergesehen,
    hätte sicherlich Gegendemonstra-
    tionen gegeben. Aber alle Regie-
    rungen seitdem haben das heiße
    Eisen Zuwanderung nicht angefaßt.
    Nun haben wir Zustände, die die
    meisten Deutschen nicht wirklich
    gut heißen, aber wer den Mund
    aufmacht wird angeschmuddelt und
    gut ist.

  57. @12 karlmartell (28. Mär 2009 16:21)
    #Diese Klientel fällt immer auf die Füsse.#

    Logo! Und das Wissen darum macht diese Klientel sicher und dreist, einerlei, wie ihr Herr heißt. Deshalb landeten auch DDR-Bonzen nach der Wende nicht auf der Straße geschweige im Knast, sondern dank Einheitsschleims sanft auf Beamtenstühlen bzw. in wohlversorgten Ruheständen.

  58. Das Urteil, einschließlich des dafür verantwortlichen Richters, ist ein Paradebeispiel für das was F.J. Strauß seinerzeit wiederholt als „deutsche Saustall-Justiz“ bezeichnet hat.
    Skandal-Richter gibt es offensichtlich nicht nur im Kalifat Köln.
    Die deutsche Rechtssprechung, war nicht nur in den Jahren ’33 – ’45 Abgrundtief verkommen,
    damals wurde wegen Diebstahls einer Tafel Schokolade das Todesurteil verhängt und vollstreckt. Heute werden die übelsten Mörder
    und Totschläger mit den irrwitzigsten Begründungen wieder auf freien Fuss gesetzt, vorausgesetzt sie beten den Mond an und stehen
    auf Ehrenmord,Inzest und Sodomie.
    Es ist einfach nur noch unfassbar, aber wehe du wirst als Blödmichel arbeitslos und kannst ein paar Rechnungen nicht- oder nicht sofort bezahlen, dann lernst du die Halbgötter in Schwarz richtig kennen, einschließlich Gerichtsvollzieher inclusive Haftbefehl.

    „Die deutsche Justiz ist das, was in der Apokalypse als die Hure Babylon bezeichnet
    wird“…

  59. Nana was sind das denn hier wieder für Töne. Nur weil sie einmal jemanden zum Behinderten prügeln kann man den „Jugendlichen“ doch nicht die ganze Zukunft verbauen.
    Einen Entschuldigungsbrief den der Anwalt schreibt und einen Kuchen den die Mutti bäckt das muss doch reichen, sie müssen sich mit ihrer Tat auseinandersetzen und selbst einsehen, dass das etwas zu rustikal war. Mit Gefängnis ist da keinem geholfen.

  60. Ach da fällt mir noch was ein, wie wär’s mit einem TÄTERNOTRUF International: Jeder Täter, der sich von einer Anzeige bedroht sieht, kann sich bei der Ortspolizei bei der Täterhilfe melden und um Schutz vor Strafverfolgung ersuchen. Diskrete Behandlung garantiert, ausgebildete Täter-in-Not-Beratung gratis, schnell und unbürokratisch, Begutachtung durch Psychiater Urbaniok grenzüberschreitend diskret und nach den neusten wissenschaftlichen Methoden auf leisen Sohlen, Anonymität zugesichert. Hilfe bei Wohnungssuche und Vermittlung von Puffadressen unentgeltlich mit eigens dazu qualifizierten Sextherapeutinnen. Bei Bedarf Hilfe bei der Beschaffung von Kinderpornomaterial und Killerspielen für den Fall eines etwaigen Versagens der Justiz, sollte dieselbe den Täter doch noch irrtümlich in den Knast sperren.

    Schlage ferne vor eine Petition für ein Menschenrecht auf Killerspiele, Kinderporno und hohe Knastentschädigung, sollte der Strafvollzug nicht die benötigte Zulieferung von weiblichem Frischfleisch sichergestellt haben. Das Recht auf Kriminalität ist ferner ins Grundgesetz aufzunehmen und jede Beeinträchtigung des Täterwohlbefindens ist strafbar als Verstoss gegen das Menschenrecht auf Tatfreiheit, Bewegungsfreiheit, Bedürfnisbefriedigung und Respekt vor der Täterpersönlichkeit. Die Täterpersönlichkeit bedarf besonders bei mehrfacher Tatwiederholung eines verstärkten Respekts, damit der Täter sich auch in seinem Tatwillen ernst genommen fühlt.

    Allfällige Haftbedingungen sind so zu gestalten, dass sie dem Recht des Täters nach voller Entfaltung seiner Persönlichkeit gerecht werden. Im Interesse der Öffentlichkeit ist dafür zu sorgen, dass der Täter nach jeder Tat, sollte sich eine vorübergehende Festnahme trotz aller Anstrengungen der Justiz doch nicht vermeiden lassen, den Wunsch verspürt, wieder in den Strafvollzug rein zu wollen, der nach seinen individuellen Bedürfnissen auszubauen ist. In jeder Gemeinde sollte zudem ein Täterberatungsbüro eingerichtet werden, wo ein Tatwilliger junger Mann sein Vorhaben vertraulich unter vollem Datenschutz mitteilen kann und die dazu notwendigen Hilfsmittel erhält. Wichtig ist jede Frustvermeidung insbesonder bei Ersttätern.

  61. @ Kybeline,

    Zu“Hassbriefen“:

    „Er ist bestürzt, dass Richter nicht mehr als offizielle Personen betrachtet werden.“

    Das sind viele in den Augen des „niederen Volkes“ auch nicht mehr, sondern abgedrehte Traumtänzer und Opportunisten, kurz „W.xx.r jur.“

  62. Schön, eine ähnliche Anzeige wäre vielleicht gegen die Münchener Richter-Schweine angebracht, die aus einer Notwehr einen versuchten Totschlag konstruiert haben. Und gegen die zuständige Staatsanwaltschaft wegen böswilliger Strafverfolgung.

    P.S.: Weiß eigentlich irgendjemand, was aus den Tätern Opfern geworden ist? Bestimmt laufen die wieder auf Bewährung frei rum.

  63. Nachtrag:

    „Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennt.“

    – König Friedrich Wilhelm I. von Preußen, 1726

  64. Für jeden vernünftigen Menschen ist klar: Wer notorische Gewalttäter wieder auf die Gesellschaft loslässt, der ist an jedem weiteren Opfer mitschuldig. Dementsprechend müssten solche „Richter“ auch als Gefahr für die Allgemeinheit weggesperrt werden.

  65. Zwar haben Richter einen gewissen Spielraum, aber das Grundübel liegt beim Gesetzgeber. Der Richter muss die bestehenden Gesetze beachten, die leider auch 17-jährigen den geistigen Status eines 3-jährigen zubilligen.

    Hier muss eine Änderung erfolgen. Ein 14jähriger kann schon sehr gut einschätzen, welche Folgen sein Tun hat. Insofern würde ich es bei solchen brutalen Taten für sinnvoll halten, wenn ab 14 Jahren das Erwachsenenstrafrecht angewandt würde. Das empfiehlt sich schon deshalb, weil wir die Wirkung der heutigen Urteile kennen: Sie wirken nicht abschreckend, sondern animieren im Gegenteil zu weiteren Straftaten, weil die Täter unser Justizsystem (wie ich meine, zu Recht!) verachten. Weiterhin muss mit der Verurteilung eine anschließende Ausweisung des Täters UND seiner Erziehungsberechtigten (müsste eigentlich Erziehungsverpflichtete heißen) einhergehen, denn diese sind letztlich mitschuld an der Tat. Beckstein stellte seinerzeit fest, dass nach Ausweisung des Serien-Intensivtäters „Mehmet“ die Strafdelikte dieser Klientel um 30% zurückgingen!

    Solange beispielsweise bei akribisch geplanten „Ehrenmorden“ jeweils das jüngste Familienmitglied mit der Tat beauftragt wird, kommen die wahren Täter ungeschoren davon. Der jugendliche Täter ebenfalls, da ja hier „der erzieherische Aspekt“ berücksichtigt werden muss.

    Wie sagte der geschaßte Staatsanwalt Reusch doch so treffend: „Man kann diese Leute nicht resozialisieren, da sie gar nicht sozialisiert sind“.

  66. Ich darf hier nicht schreiben, was ich über diesen Schei..kerl von Richter denke.

    Nur soviel:
    wäre mein Sohn betroffen, käme mir dieser Lump nicht so billig davon.

  67. Wer glaubt noch, dass diese Bananenrepublik ein „Rechtsstaat“ ist?

    Eine verbrechertätschelndes, feiges, schleimiges Gebilde ist diese verachtenswürdige „Justiz“ „Im Namen des Verbrechens Volkes“.

  68. Mein Vorschlag: eine nationale Datenbank mit dem Ziel, 68er-UNRECHTSJURISTEN zu identifizieren.

    Bei den zahllosen Opfer dieser Unrechtsjustiz entschuldige ich mich –

    und diesmal wirklich IM NAMEN DES VOLKES

  69. „Justizsprecherin Verena Korrell: „Die Strafanzeige wurde von der Staatsanwaltschaft abgeschmettert, wegen des fehlenden Tatverdachts.““

    –> Tja, das Pack hält halt zusammen.

    Meinders: „Unser Jugendstrafrecht hat eine pädagogische Ausrichtung. Sollen wir die in diesem Fall aufgeben?“

    –> Was will er bei grundlosem ins Koma Prügeln noch pädagogisch richten, bitte schön?

  70. Leider sind die 68er die früher Polizisten als Bullenschweine beschimpften und Drogen bis zum Abwinken komsumierten heute als Richter, Sozialpädagogen, Streetworker etc. unterwegs.
    Den Schaden den diese Leute anrichten ist immens. Besonders schlimm sind solche Richter, die eigentlich Mittäter sind. Dieser Richter macht sich mitschuldig an den Leiden der Opfer und gehört besonders bei so krassen Urteilen entfernt.

    Vorschlag: Auflistung all dieser Richter und Beobachtung Ihrer Urteile (vielleicht sogar mit Adressangaben). Mahnwachen vor Ihren Häusern (dieser Richter denkt nicht an die Opfer, wegen diesem Richter darf ein Gewaltverbrecher frei herumlaufen).

    Dies ist rechtlich in Ordnung und schüchtert diese Gutmenschen ein.

    Nie wieder linker Faschismus. Ein Freisler von Rechts langt

  71. Was wollen Sie denn? Was sollen denn die armen Richter machen, wenn der Vorsitzende des Richterbundes bereits vor Jahren von der Menschenwürde der Mörder gesprochen hat, anstatt sich für die Menschenwürde von Opfer und Angehörige zu interessieren?
    Glauben Sie ja nicht an irgendwelche Reformen
    der Deutschen Justiz und aller anderen staatlichen Einrichtungen „zum Wohle des Volkes“. Wir leben in einer Parteien- und Beamtendiktatur. Wen dieses Thema der Sicherheit der Bürger in der BRD in der Zukunft interessiert, der darf sich darüber bilden. Lesen bildet. Bitte versuchen Sie es doch mit dem Buch „Die Reformverhinderer“.
    Oder bei http://www.reformverhinderer.de

  72. Rechtsbeugung

    Unter Rechtsbeugung versteht man im deutschen Recht die bewusst falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei.

    Die Strafbarkeit der Rechtsbeugung ist in Deutschland in § 339 StGB geregelt. Rechtsbeugung ist ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem und höchstens fünf Jahren bedroht ist. Da die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zwingend den Amtsverlust zur Folge hat, führt eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung regelmäßig dazu, dass der wegen Rechtsbeugung verurteilte Richter oder Staatsanwalt kraft Gesetzes sein Amt verliert, wenn nicht ausnahmsweise eine Strafrahmenverschiebung angewendet werden kann (so bei Rechtsbeugung durch Unterlassen gemäß § 13, § 49 StGB). Wie stets bei Verbrechen ist auch der Versuch strafbar (§ 22 StGB). Geschütztes Rechtsgut ist die innerstaatliche Rechtspflege, die Rechtsgüter der rechtsunterworfenen Bürger sind nur mittelbar geschützt [1].

    Danach, lieber Markus O., kann ein objektiver Staatsanwalt dem Richter Meinders ordentlich ist die „Parade fahren“.

    Ja, vielleicht einen Justizfond einrichten wäre ein gute Sache, um diesen 68er Dreck aus dem öffentlichen Raum zu entfernen.

    App. Viele Kommentare brigen es schön auf den Punkt. „Die deutsche Justiz ist eine biblische Apokalypse..“, „Hure der Politik“, „immer schön eingeschleimt“, etc.

    Eben, ein Dreckspack ohne Gewissen, moralischen Anspruch, einfach nur dekadent.

  73. Freut eu nicht zu früh, denn in der Quelle steht ja, dass die Staatsanwalschalft die Anklage bereits abgeschmettert hat.

    Schweine in Roben!

  74. .

    Die Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel erhalten nach eigenen Angaben zahlreiche Drohbriefe von Gegnern des Flughafenausbaus in Frankfurt. „Da sind böse Briefe dabei, manchmal auch weniger böse und manchmal welche, die strafrechtlich relevant sind“, sagte VGH-Präsident Wolfgang Reimers am Freitag in Kassel.

    Die meisten würden sofort in den Papierkorb befördert. „Aber Richter sind kein Freiwild. Wenn es um körperliche Bedrohung geht, ist die Grenze erreicht. Dann geht das an den Staatsanwalt.“ Verwaltungsrichter müssten zwar ein dickes Fell haben. „Aber beim Flughafenausbau sind das deutlich mehr solcher Briefe. Das macht uns manchmal ratlos.“

    Man wird wohl annehmen dürfen, daß unsere Muselkriminellen beim „Einwirken“ auf unsere nicht hinter den Flughafenausbau-Gegnern zurückstehen.

    http://www.faz.net/s/RubFAE83B7DDEFD4F2882ED5B3C15AC43E2/Doc~E51C8E750DC7542829ABD5EC37BF30B76~ATpl~Ecommon~Scontent.html

  75. Man wird wohl annehmen dürfen, daß unsere Muselkriminellen beim “Einwirken” auf unsere Richter nicht hinter den Flughafenausbau-Gegnern zurückstehen.

  76. Die neue 68er Rechtsordnung

    Die Würde des Täters ist unantastbar.

    Das Opfer muss für die beleidigende Tat der Anzeige bestraft werden.

    Mit der Vollstreckung der Strafe wird der Täter beauftragt.

    Er hat die Strafe in Form der Tatwiederholung auszuführen.

    Wer dem Täter die Chance zur Tatwiderholung nehmen will, ist ein gemeingefährlicher Scharfmacher, potentieller Lynchmörder, Volksverhetzer, krimineller Populist und Rassist, sofern es sich beim Täter um einen Volksbereicherer handelt.

    Die Gesellschaft hat dem Täter eine tatangemessene Entschädigung für die Folgen seiner Tat zu zahlen in Höhe einer lebenslänglichen aufwendigen Betreuung. Je schwerer die Tat, desto höher die Entschädigung.

    Wer sich als Opfer verdächtig macht und eine härtere Behandlung der Täter verlangt, muss überwacht werden und gehört bei Unbelehrbarkeit eingesperrt.

    Als kriminell opferverdächtig gilt, wer Täter Täter nennt. Das Wort Täter ist aus dem StGB zu streichen und zu ersetzen durch intensiv Pflegebedürftiger.

    Die intensiv Pflegebedürftigen haben Anrecht auf Rund-um-die-Uhr-Betreuung Tag und Nacht. Der Betreuungsdienst ist ehrenamtlich von den Opfern zu übernehmen.

  77. Wenn reiche Richter weichgespülte Urteile sprechen, dann doch nur, weil sie wortlos sind gegenüber der eskalierenden Gewalt, die auf Deutschlands Strassen stattfindet. Diese Luschen müssten eigentlich schnell abgeschoben werden, in die Problemviertel der vielen Städte. Ganz schnell würden solche Urteile „praxisbezogener“. Man kann ihnen nur wünschen, dass sie auch selbst mal Erfahrungen sammeln dürfen und die mannigfaltigen Bereicherungen, die uns täglich erreichen, persönlich erleben.

  78. Der Hauptskandal liegt nichtmal unbedingt in den Urteilen dieser grenzdebielen „Akademiker“ und diplomierten Werteverrätern, sondern in der Tatsache des Verfassungsbruchs bzgl. Art. 3 „Gleichheit vor dem Gesetz“
    Wir ver-gleichen:
    http://www.bild.de/BILD/regional/bremen/aktuell/2009/03/28/wegen-lasches-urteil/jugendrichter-angezeigt.html
    mit
    http://www.bild.de/BILD/hamburg/aktuell/2008/10/23/neonazi-ins/gefaengnis.html

    Hier wird bei einem Täter sogar mit dem Schuldspruch noch eineinhalb Jahre gewartet, damit er nicht mehr unter das Jugendstrafrecht fällt!

  79. „Die Strafanzeige wurde von der Staatsanwaltschaft abgeschmettert, wegen des fehlenden Tatverdachts.“

    Ja, das wars! Dann wohl!

  80. @#67 Ingmar

    Logo! Und das Wissen darum macht diese Klientel sicher und dreist, einerlei, wie ihr Herr heißt. Deshalb landeten auch DDR-Bonzen nach der Wende nicht auf der Straße geschweige im Knast, sondern dank Einheitsschleims sanft auf Beamtenstühlen bzw. in wohlversorgten Ruheständen.

    Damit hat dieser Staat seine Erfahrungen, siehe all den Nazischergen, SS-Kriegsverbrechern, die hier nach 45 unbescholten in Amt und Würden waren!
    Google ist voll von Beispielen!

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