koolenDer Dortmunder Skandal-Schulleiter Bernhard Koolen (Foto) ist erneut wegen Mobbings von einem Verwaltungsgericht gerügt worden. In vergangenen Fällen ging es um rechtswidrige Suspendierungen und unbegründete Disziplinarmaßnahmen gegen den islamkritischen Lehrer Daniel Krause. Vor wenigen Tagen hat das Gericht zu der Frage entschieden, ob es rechtmäßig war, dass Koolen diesem Lehrer per schriftlichem Gutachten die Eignung zur Verbeamtung auf Lebenszeit abgesprochen hatte. Wegen dieses Gutachtens war die Probezeit des Lehrers um ein Jahr verlängert worden; nach Ablauf jenes Jahres wurde die Bewährung durch einen Schulleiter einer anderen Schule festgestellt. Wie nun vor Gericht herauskam, hätte die Probezeit jedoch niemals verlängert werden dürfen; stattdessen hätte die Verbeamtung auf Lebenszeit unverzüglich stattfinden müssen.

Bernhard Koolen hatte in einem Gutachten von 2014 die Feststellung der „Nicht-Bewährung“ auf Basis seiner totalitären politisch korrekten Gesinnung begründet. Die letzte Seite aus dem Gutachten liegt PI vor. Darin bezieht sich Koolen auf ein länger zurückliegendes Gespräch vom 16. Mai 2012, in dem er Krause mit Sanktionen gedroht hatte, falls dieser Lehrer weiterhin mit islamkritischen und israelfreundlichen T-Shirts im Unterricht erscheinen sollte:

Gerade einmal zweieinhalb Wochen nach diesem Gespräch hält Herr Dr. Krause auf einer Veranstaltung der rechtsextremen Organisation Pro NRW eine Hetzrede, die dann zu seiner Entfernung von unserer Schule führte. Fazit: Wenn wir den Maßstab der Schulleitungsbesprechung vom 16.05.2012 zugrunde legen, sollte Herr Dr. Krause eine allerletzte Chance bekommen, die festgestellten Defizite in seinem Lehrerverhalten zu beheben. Er hat sie nicht genutzt, sondern sich stattdessen auch noch für die Hassparolen einer rechtsextremen Organisation einspannen lassen. Dieser Umstand lässt übrigens auch ganz erhebliche Zweifel an der Fachkompetenzen eines Lehrers für Sozialwissenschaften und Politik aufkommen.

Bereits im Mai 2014 hatte das Verwaltungsgericht festgestellt, dass die Rede bei Pro NRW in keinster Weise zu beanstanden sei:

Gemessen an diesen Grundsätzen ist die vom Kläger gehaltene Rede disziplinarrechtlich nicht zu beanstanden; sie stellt bereits keine außerdienstliche Pflichtverletzung dar. Der Kläger hat die Rede außerhalb des Dienstes gehalten. Ein strafbares Verhalten liegt ohnehin nicht vor. Bei verständiger Würdigung kann die Rede nur als engagiertes Plädoyer gegen die Homophobie des Islamismus verstanden werden. Angesichts der vielfach dokumentierten verfassungsfeindlichen Tendenzen des Islamismus in Deutschland u. a. in den Verfassungsschutzberichten und der offenen Homophobie des Islamismus ist dies nicht zu beanstanden. Bei verständiger Würdigung kann die Rede auch nicht als Relativierung des Rechtsextremismus verstanden werden. Soweit der Kläger den Rechtsextremismus bzw. den Kampf gegen Nazis erwähnt, geht es ihm ersichtlich nur darum, darauf hinzuweisen, dass der Islamismus gegenüber dem Rechtsextremismus eine unterschätzte Gefahr ist. Dies mag man anders sehen wollen, eine solche Äußerung ist aber ohne Zweifel von der Meinungsäußerungsfreiheit des Klägers gedeckt.

Aus ähnlichem Grund stellten die Richter nun vor wenigen Tagen fest, dass Krause Schadensersatz vom Land NRW dafür erhalten muss, dass seine Probezeit als Beamter ohne hinreichenden Grund, sondern aus „politischen Gründen“ willkürlich verlängert worden war. Bernhard Koolen, im Urteil als „Beklagter“ bezeichnet, wird im Urteil stark kritisiert:

Sofern der Beklagte hingegen aus dem vorangegangenen Auftritt des Klägers auf der Veranstaltung von Pro NRW Rückschlüsse auf seine charakterliche Eignung zu ziehen beabsichtigte, ist maßgeblich zu berücksichtigen, dass die dort getätigten Äußerungen keinen durchgreifenden dienstrechtlichen Bedenken unterlagen, sondern vielmehr von der Meinungsäußerungsfreiheit des Klägers gedeckt waren. (aus dem neuen Urteil, Anhang „2“)

Dass die immens lange Serie an rechtswidrigen Maßnahmen seitens der Schulleitung von der Schulbehörde stets abgesegnet wurden und erst von Gerichten wieder gekippt werden mussten, lässt Schlimmes bezogen auf den Zustand am Stadtgymnasium Dortmund sowie an ähnlich infiltrierten Schulen befürchten.

Schulleiter Bernhard Koolen lässt sich in seinem politisch korrekten Eifer jedenfalls nicht aufhalten, wie zahlreiche von ihm verfasste Artikel auf der Homepage seiner Schule zeigen. Die Überschrift „Das Stadtgymnasium trauert um die Terroropfer von Paris!“ erweist sich beim Lesen des Textes schnell als Augenwischerei. Denn der größte Teil der Zeilen nimmt nicht die Opfer des islamischen Terrors in Schutz und greift auch keineswegs die hierfür verantwortlichen Moslems an, sondern warnt stattdessen offensichtlich vor PEGIDA (verklausuliert als („menschenfeindliche Parolen rechtsradikaler Hassprediger und Brandstifter“), Weiter heißt es:

Wir sind eine multikulturelle, multireligiöse und multiethnische Schule und stolz auf gelebte Vielfalt.

Mit Vielfalt könnten in diesem Fall gemeint sein: Schiiten, Sunnisten, Salafisten und Antifa. Das Motto vom „Tag der offenen Tür“ vom vergangenen Wochenende ist ebenfalls ein trauriges Paradebeispiel dafür, wie tief sogar schon Gymnasien in Deutschland gesunken sind. Das eher nach Kindergarten oder Grundschule klingende Motto lautete: „Gemeinsam sind wir bunt“.

Kontakt:

Schulleiter Bernhard Koolen
Heiliger Weg 25, 44135 Dortmund
Tel: 0231-50 23 136
Fax: 0231-50 10 769
E-Mail: bernhardkoolen@gmx.de, stadt-gymnasium@stadtdo.de

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57 KOMMENTARE

  1. Der Wahnsinn in Rhein Kultur! Schön, dass es anscheinend doch noch vereinzelnd Gerichte gibt, die bei klaren Verstandes sind!

  2. Der rote Abschaum kennt halt keine freie Meinungsäußerung,nur wenn er/sie/es(bezogen auf Transen und Genderisten) eine regimetreue Meinung hat,“darf“ man in deren Nähe etwas sagen.

  3. Es sollte wohl eher der ideologische Zusatnd dieses Schulleiters geprüft werden, denn wenn die Lehre der Gesinnung geopfert wird, wie bei diesem Herrn, dann ist das Lernen weit in den Hintergrund gerückt und einer Schule unwürdig. Er fände sich ein gutes Betätigungsfeld bei der Faccebook-Police von Herrn Maas!

  4. Kann man den islamverliebten Schulleiter Bernhard Koolen nicht in Regress für den entstandenen Schaden nehmen?

    Noch besser wäre es für den islamgeilen Schulleiter Bernhard Koolen für eine Reise nach Paris zu sammeln und hoffen dass ihn sein Lieblinge mit einer Salve aus einer Kalaschnikow beglücken und er sich noch im Sterben von der Friedfertigkeit des Islam persönlich überzeugen kann.

    Alternativ wäre auch eine Reise nach Syrien oder in den Irak. Auch hier könnte sich der komische Schulleiter Bernhard Koolen von der unglaublichen Toleranz seiner moslemischen Lieblinge persönlich überzeugen.

  5. Schmeißt doch diesen Islamischen Halb(ar…)Gott Koolen mit schimpf und Schande von der Schule.
    Solche Penner braucht kein Land ! Wichtigtuer !

  6. So ein Bunt-Irrer sollte schnellstens aus dem Schuldienst entfernt werden. Eine Eignung als Schulleiter ist hier in kleinster Art und Weise mehr gegeben.

    „Der größte Lump im ganzen Land
    Ist und bleibt der …….“

    Alles Gute und beste Unterstützung für den Lehrer Dr. Krause. Solche mutigen und standhaften Pädagogen wie er werden hoffentlich bald die feigen Zeitgeist-Opportunisten wie diesen Koolen als Schulleiter ablösen.

  7. Der Dortmunder Skandal-Schulleiter Bernhard Koolen hat damit sein Recht verwirkt Schulleiter zu sein.
    Er müsste sofort suspendiert werden.
    .
    Mein Vorschlag: Er darf nun den „Flüchtlingen“ ab sofort Sprachunterricht erteilen.
    Eine verantwortungsvolle Aufgabe für solch einen Gesetzesbrecher.

  8. Mal etwas anderes: meine Frisöse ist der Meinung, dass sich Angela Merkel aufgrund ihrer bisherigen Leistungen den Titel „Bundeskanzlöse des Jahre“ redlich verdient hätte.

  9. Wenn der benachteiligte Lehrer dem „Schulleiter“ schon nicht einmal ein paar
    Russen auf den Hals hetzt,die mit ihm ’ne
    Party feiern kann man nur hoffen das den
    zugesprochenen Schadenersatz eben dieser
    komplett aus der eigenen Tasche zahlen muß!
    Hauptsache,es tut ordentlich weh.
    Vielleicht lernt der es dann.

    So ein elendes Ar…loch!

  10. Was hat denn der Skandal-Schulleiter für ein kleines Bärtchen?
    Oder sieht das nur von der Seite so merkwürdig eckig aus 😉 ?

  11. „…auf der Veranstaltung von Pro NRW…“ – es würde von diesen Denunzierungs-Kreaturen kein Schwein interessieren, wenn ein Lehrer o. sonstwer sich auf Assifanten- o. islamischen Judenhasser-Demos herumtreibt.

    „Wir sind eine multikulturelle, multireligiöse und multiethnische Schule und stolz auf gelebte Vielfalt.“ – Umgehende ausgiebige fremdländische Bereicherung ist hier zu wünschen.

    Alltägliche buntländische Bereicherungen:

    Inner-flüchtilantische Zänkereien in Dresden
    https://mopo24.de/nachrichten/dresden-ueberfall-park-28786
    u Gröditz
    https://mopo24.de/nachrichten/iraker-attacke-verletzt-groeditz-29128
    sowie Berlin u. Klietz
    https://mopo24.de/nachrichten/panik-nach-schlaegerei-in-fluechtlingsheim-29950

  12. Dresden: Liebesbedürftigheit u. fremdländisches Balzgebaren durch Tunkelteintigen
    https://mopo24.de/nachrichten/ueberfall-dresden-frau-zeugen-gesucht-27040
    u. Somalier:
    https://mopo24.de/nachrichten/versuchte-vergewaltigung-dresden-festnahme-29962
    „Dort hatten die Bewohner eine sogenannte Hausparty gefeiert. Permanent kamen Gäste von der Straße zum Feiern.“ – der Mikrokosmos einer sog. „Hausparty“ als Spiegelbild des Irrenhauses Buntland: freudig erregt hereingelassen strömen aus aller Welt, vornehmlich aber aus den gewalttriefigen Gefilden, ungehindert Wildfremde in unbekannter Truppenstärke herein u. benehmen sich ihrem primtiv-unkulturellen Gusto entsprechend, so wie es ihnen nun mal zu Eigen ist.

  13. Hab mir gerade mal die 14 Forderungen der Alternative für Deutschland angesehen .

    10) Kein Asyl bei Einreise aus sicheren Drittstaaten.
    Die ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND
    besteht darauf, dass den aus sicheren Drittstaaten eingereisten Asylantrags-Stellern (gemäß Art. 16a GG (2)) die Anerkennung des Asylstatus verwehrt wird, wegen offensichtlicher Unbegründetheit.

    Die 10te Forderung reicht schon ! damit käme kein einziger Sozialschmarotzer mehr nach Deutschland , weil ALLE aus sicheren Drittländern kommen !

    WO IST DIE ABSCHAFFUNG VON HARZ4 FÜR ASYLANTEN ??
    WO IST DIE VOLKSABSTIMMUNG FÜR ASYLANTEN ??

  14. ARD: Keine Statistiken, keine Basiszahlen, nur Behauptungen.
    http://goo.gl/GNrKjS
    Spiegel: Statistiken, aber keine Vergleichsdaten.
    http://goo.gl/eAXqDf
    BKA: Vergleichsdaten 2014 im Jahrbuch(pdf)
    https://goo.gl/ZiW3pA

    0,1% Tötungsdelikte von 141.000 aufgeklärten Delikten = 141 Tötungsdelikte in 9 Monaten (bei 758.000 angenommenen „Flüchtlingen“)
    BKA Jahrbuch 2014 Seite 11 bei 81 Mio. Einwohnern in Deutschland 2179 Tötungsdelikte.

    2179 Tötungsdelikte aller in Deutschland lebender 2014 auf 9 Monate bringen:
    2179:12×9= 1634 Tötungsdelikte in 9 Monaten

    141:758000x81Mio müßte gleich sein der Anzahl Tötungsdelikte 2014. Ergibt aber 15.067.

    15.067 : 1634 = 9,.. Grob gesagt die Anzahl der Tötungsdelikte verübt durch „Flüchtlinge“ 9mal höher als Tötungsdelikte verübt von Bewohnern Deutschlands (wohlgemerkt inklusive bereits voriges Jahr angekarrter „Flüchtlinge“ und Doppelstaatsbürgerschaftler

    Ähnlich verhält es sich auch bei den Statistiken zu Intensivtätern aufgegliedert nach ethnischen Zugehörigkeiten.
    http://tinyurl.com/pbj99u2

  15. #1 Bin Berliner (29. Nov 2015 13:11)

    Der Wahnsinn in Rhein Kultur!
    ———————————————-
    Ja die Rhein Kultur mit ihren Weinbergen, Burgen und Volksfesten ist wirklich eine Reise wert. Sozusagen Deutschland in Reinkulktur 😉

  16. Ich will es kurz machen: es sind nicht Menschen vom Schlage der Grünen, die Reiche gründen  und verteidigen. „Grüne“, also Gutmenschen mit ausgeprägter Realitäts-Allergie,  kamen immer erst, wenn Reiche ihren Zenit bereits überschritten hatten  und gaben ihnen dann innerhalb kürzester Zeit mit ihrem „Ihr habt jetzt gefälligst alles und jeden furchtbar lieb zu haben, eure eigenen Stärken, Tugenden und Fähigkeite zu verleugnen und euch ab sofort nur noch für andere aufzuopfern“ – Gezuchtel den Rest. 
    Abartige Kunst, Knabenliebe, Schwulen und Lesbenparaden rund um die Uhr, dies alles besungen von tuntigen, völlig degenerierten Feingeistern die nicht einmal mehr in der Lage waren den eigenen Hintern abzuwischen, dafür aber tagelang über die Farbe rosa in ihrer Toga diskutieren konnten sind seit jeher so ziemlich das letze was jede heute untergegangene Kultur zu sehen bekam, bevor sie endgültig in der Versenkung verschwand.

  17. Schön, dass die Judikative in diesem Land noch zu funktionieren scheint und den selbst berufenen Miniinquisitoren auf die Finger klopft.

  18. Koolen hat sich auf PI seinen Ruf als islamophiles Ekel redlich erarbeitet. Sein gesamtes Verhalten, nicht nur Krause gegenüber, ist von einer bösartigen Verschlagenheit gekennzeichnet, die ihresgleichen sucht.

    Im übrigen schämt sich die ehrbare, sehr große Zunft der Nagetiere für Koolens Physiognomie, die leider mit der einiger ihrer Angehöriger verwechselt werden kann. Insbesondere Nacktmulle

    http://images.yuku.com.s3.amazonaws.com/image/jpg/8b73535e4880b6ebb28f26394e6a1e3ca290f41_r.jpg

    und Farbra++en

    http://s302.photobucket.com/user/sis_nic/media/Joghurt011-3.jpg.html

    sind außerordentlich betrübt.

  19. Ebenso grenzt es für mich an Sadismus, den jungen Singlemännern ebenso junge Flüchtlingshelferinnen vorzusetzen.
    Ich hatte darüber ein Gespräch mit einer Sozialarbeiterin, die Freiwilligendienste (jeder Art) organisiert. Diese hat mir erklärt, dass sie Frauen unter 45 nur noch für Frauen, Kinder und Senioren einsetzt.

  20. wahrscheinlich ist es einem Alt-68er nicht zuzumuten, daß er eine andere Meinung, als die seine erträgt. Daß in NRW ein Gericht so klar Recht spricht, ist schon erwähnenswert. Hoffentlich klagt der drangsalierte Lehrer auch auf ordentlich Schadenersatz. (Am besten gleich bei dem gleichen Gericht, falls das zuständig sein kann.) Dann muss der Rechtsbeuger natürlich auch von der Schulleitung entfernt werden. Der Islamistenfreund kann ja dann im Fach Schariakunde seine Weisheiten verbreiten.

  21. da kann das BKA noch so viele zweifelhafte Kriminalstatistiken veröffentlichen..
    solche Fälle sprechen für sich:

    Haftbefehl nach sexuellen Übergriffen in Mittweida

    Nach dem Überfall auf mehrere Frauen in Mittweida ist gegen den Tatverdächtigen Haftbefehl erlassen worden. Dem 24-jährigen Syrer wird unter anderem versuchte Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll gestern innerhalb weniger Minuten drei Frauen im Stadtgebiet überfallen haben. Zwei von ihnen wollte er offenbar vergewaltigen. Nach Zeugenhinweisen konnte er geschnappt werden. Vor Gericht sagte der Syrer, er sei betrunken gewesen und könne sich an nichts erinnern.

  22. „Wir sind eine multikulturelle, multireligiöse und multiethnische Schule und stolz auf gelebte Einfalt.“

    ++++++++++++++

    VIDEO und Artikel „FOCUS“:
    „Besuch im Deutschunterricht: So lernwillig sind junge Flüchtlinge wirklich(Betonung „wirklich“ verrät den Propagandatrick)“

    „Hochmotivierte Übergangsklasse an Münchner Mittelschule“:
    http://www.focus.de/familie/videos/fluechtlingskinder-lernen-deutsch-besuch-im-deutschunterricht-so-lernwillig-sind-junge-fluechtlinge-wirklich_id_4970946.html
    Dem Focus-Sprecher im Video läuft der Begeisterungssabber aus den Stimmbändern!

  23. Ich sage schon immer das die Verblödung bzw. die Manipulation der Schüler in den Kindergärten und Schulen stattfindet. Das sieht man auch in diesen Gymnasium. Um eine Veränderung zu erreichen bei den Kinder muss man in den Kindergärten und Schulen beginnen. Die 68er Generation wusste zu genau wo Sie machen müssen um die Jugendlichen auf ihre Politische Linie zu bringen.

  24. Werden nicht eigentlich Verurteilte Schulleiter aus den Staatsdienst entlassen oder gehört es schon zum guten Ton das ein verurteilte Schulleiter Jugendliche Unterrichtet? In diesen Staat würde mich das nicht mehr wundern.

  25. Da bin ich aber froh, dass ich keine Kinder in diese idiotische „Gemeinsam-sind-wir-bunt-Schule“ schicken muss, in der dieser offensichtlich minderbemittelte Fanatiker sein Unwesen treibt. Sollte der Wind in Deutschland sich mal wieder drehen hoffe ich, dass „Abu Koolen“ auf der Anklagebank wenigstens Anstand bewahrt – und nicht wie ein flennendes Häuflein Elend zusammenbricht und jammert, er „habe das doch alles nicht gewollt…“

  26. ACH WIE SCHÖN, DASS ES SONST KEINE BEDÜRFTIGEN GIBT, DIE SICH ÜBER !! EINE !! WARME MAHLZEIT AM TAG GEFREUT HÄTTEN.
    MUTTI MERKELS PFLEGEKINDER MÜSSEN NOCH GROOOOß UND STARK WERDEN, DAMIT SIE…..

    28.11.2015
    KEINE FLÜCHTLINGE DA – ABER DAS ESSEN KOMMT.
    Knapp eineinhalb Wochen hat die Notunterkunft in der ehemaligen Franz-Stahlmecke-Schule komplett leer gestanden. Trotzdem sind täglich 150 warme Mittagessen angeliefert worden.

    Die Betten sind leer, kein einziger Flüchtling da, aber das Catering kommt: So ist es in den vergangenen Tagen an der Franz-Stahlmecke-Schule gewesen.

    Die gute Nachricht: Der Malteser-Hilfsdienst hat dafür gesorgt, dass das Essen nicht weggeworfen wurde. Die Alu-Schalen wurde nach Auskunft der Bezirksregierung kurzerhand ins Haus Dortmund weiter transportiert: Dort freuten sich die Asylbewerber über eine außerplanmäßige warme Mahlzeit am Abend. Der Fall zeigt: Es hakt bei der Abstimmungen an vielen Stellen.

    http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/keine-fluechtlinge-da-aber-das-essen-kommt-id11328568.html#plx272462717

  27. In NRW wird nach politischer Gesinnung befördert … das ist schon seit Jahrzehnten bekannt. Ohne das „richtige“ (=rote) Parteibuch kann man im ÖD nichts werden.

  28. OT

    Das schiitisch-türkische Quoten-Glotzauge der SPD, Aydan Ötzogutz, hat wieder was zu nölen:

    12:37Migrationsbeauftragte kritisiert Ruf nach Integrationspflicht

    Die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), hält das von der CDU vorgeschlagene Gesetz zur Integrationspflicht für Migranten für überflüssig. „Das ist Aktionismus, der keinem hilft“, kritisierte die SPD-Politikerin am Sonntag in Berlin. Özoguz verwies darauf, dass schon jetzt der Besuch eines Integrationskurses für anerkannte Flüchtlinge Pflicht sei. Zudem müssten sich Migranten ohnehin an deutsche Gesetze halten. ((*Kicher*, ed.)) Wer etwa den Holocaust leugnet, mache sich strafbar – „ganz gleich ob er Deutscher oder Ausländer ist“.

    Ich nehme an, daß die Elli das jeden Abend ihren beiden Brühdas vom „Muslimmarkt“ erklärt…

  29. Stand up migranten in Berlin: Da ist zur Stunde immer noch richtig was los

    Flüchtlinge in Berlin
    Massenschlägerei in Tempelhof: Polizei sucht Rädelsführer
    14:43 Uhr
    Von Kai Portmann, Jörn Hasselmann und André Görke

    UpdateSchwerverletzte am Flughafen Tempelhof. Angeblich waren Messer im Einsatz. Polizisten tragen schwere Schutzhelme.

    ++ Es werden immer noch Flüchtlinge festgenommen im Innern des Flughafens. Überall ist Polizei, die Rädelsführer werden gesucht, berichtet Tagesspiegel-Reporter Jörn Hasselmann vor Ort. Bei den Schwerverletzten soll es sich um Flüchtlinge handeln. Noch immer ist die Lage unübersichtlich.

    +++ Die Feuerwehr, die ebenfalls mit vielen Kräften vor Ort ist, berichtet: „Es wurden mindestens zwei Personen schwer verletzt“.

    +++ Die Lage ist offenbar unter Kontrolle. „Es wurden mehrere Personen festgenommen, sie sitzen in den Polizeiautos“, berichtet Tagesspiegel-Reporter Jörn Hasselmann vom Flughafengelände. Ob Messer eingesetzt wurden, ist unklar. „Die Polizei trägt sogar ihre schweren Schutzhelme.“

    +++ Überall Polizeiwannen am Flughafen Tempelhof. Dort ist es zu einer wüsten Massenschlägerei gekommen. Angeblich werden Messer eingesetzt. Tagesspiegel-Reporter Jörn Hasselmann ist vor Ort, er berichtet: „Es sind auch sechs oder sieben Krankenwagen vorgefahren, auch ein Leiterwagen der Berliner Feuerwehr ist eben eingetroffen.“ Mehrere Flüchtlinge wurden verhaftet. Sie sitzen gefesselt auf einer Wiese.

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/spandau/fluechtlinge-in-berlin-massenschlaegerei-in-tempelhof-polizei-sucht-raedelsfuehrer/12653258.html

  30. Es gibt mehr Gerichte dieser Art.

    Erinnert ihr euch noch an Eier-Meier, sog. Intendant des Mainzer Kasperle-Theaters? Gegen den wurde heute ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung an das Gericht gefaxt:

    Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung

    Von …

    g e g e n

    den Markus Müller, c/o Staatstheater Mainz, Gutenbergplatz 7, 55116 Mainz,
    vertr.
    – Antragsgegner –

    w e g e n

    U n t e r l a s s u n g

    Wegen Dringlichkeit der Sache beantrage ich ohne mündliche Verhandlung in Bezug auf den Streitgegenstand vorläufig anzuordnen:

    I. Der Antragsgegner hat es künftig zu unterlassen, jegliche behördlich genehmigte Kundgebungen selbst oder durch Dritte grob zu stören oder stören zu lassen, an de-nen der Antragsteller teilnimmt (§§ 1004, 823 II., BGB i. V. m. § 21 VersammlG, § 26 StGB).

    II. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird dem Antragsgegner ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 €, bei dessen Uneinbringlichkeit ersatzweise ent-sprechend Ordnungshaft auferlegt.

    III. Der Antragsgegner trägt die notwendigen Kosten und Auslagen des Antragstellers.

    Begründung:

    Der 71-jährige Antragsteller nahm am Samstag, den 21.11.2015, an der behördlich genehmig-ten Versammlung der Alternative für Deutschland unter dem Motto „Gegen das Asylchaos“ („AfD-Kundgebung in Mainz: Staatstheater übertönt AfD mit Beethofen – Polizei erstat-tet Anzeige“, Süddeutsche Zeitung v. 24.11.2015) statt aus Sorge um das weitere Leben seiner Kinder und Enkelkinder für deren späteres Leben in ihrem Heimatland, da voraussehbar ist, daß durch bis zu 10 Mio. „Flüchtlinge“, nicht etwa Asylberechtigte (da ausnahmslos aus siche-ren Drittstaaten eingereist), die soziale und innere Sicherheit, die innere Sicherheit und Ord-nung des Landes konkret gefährdet sind.

    Bei dieser Kundgebung ging es, wie schon ihr Motto zeigt, „Gegen das Asylchaos“, somit nicht einmal um oder gegen Ausländer, sondern um die rechtsstaatswidrige Außerkraftsetzung von Recht, Gesetzen und Verträgen (z. B. Dublin III.) im Zusammenhang mit Asyl. Nicht nur, daß Nichtverfolgte aus sicheren Drittstaaten unkontrolliert einreisen und sich entgegen der Rechtsprechung des BVerfG über das ganze Land verteilen können, Terroristen inklusive, wer-den sie in über das ganze Land verteilten Unterkünften untergebracht (so überhaupt), was schon für sich gesehen rechtswidrig ist. In seiner Entscheidung über das „Gesetz über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet“ vom 22.08.1950 (BGBl. 1950, 367) entschied das BVerfG, daß ein Flüchtlingszustrom nicht so reguliert werden könne, daß man zunächst allen die Aufnah-me gewährt und erst später den einzelnen über das Bundesgebiet verstreuten Einwanderern nachgeht. Vielmehr sei es erforderlich, die Massenbewegung in einer Weise abzufangen (z. B. in Sammellagern jenseits der Grenze), die die Möglichkeit gibt, zu einer Entscheidung im Ein-zelfalle zu kommen und diese auch durchzusetzen. Eine blosse Registrierungspflicht (nicht ein-mal die wird stringent praktiziert) genüge nicht, vielmehr müsse die Freizügigkeit innerhalb des Bundesgebietes für die Dauer des Verfahrens allgemein versagt, praktisch also suspendiert werden (BVerfGE 2, 266 = NJW 1953, 1057).

    Es geht aber auch um nicht weniger als die „verfassungsrechtliche Pflicht“ aller staatlichen In-stitutionen, zuvörderst der Bundesregierung, zum Erhalt der Identität des deutschen Staatsvol-kes selbst, die nur durch Änderung des Grundgesetzes beseitigt werden kann (2 BvR 373/83). Eine solche Änderung des Grundgesetzes gibt es bislang nicht. Somit geht es nicht zuletzt um die Verfaßtheit der Bundesrepublik, um Wohlstand und Unversehrtheit für Alle in diesem Land, die u. a. in Gefahr sind, weil sie durch Millionen unkontrolliert einwandernde „Flüchtlinge“ ge-fährdet sind. So kursieren wilde Schätzungen. Mindestens 3 oder 5 Millionen, aber auch die Zahl von 10 Millionen ist nicht aus der Luft gegriffen. Allein die Masse ist eine unmittelbare Gefahr für die soziale und innere Sicherheit im Land, für den letzten Rest an Wohlstand, weil allein eine Million neue Hartz-IV.-Empfänger vermutlich an die 50 Milliarden Euro Kosten werden.

    Das vom Antragsteller wie der AfD in Anspruch genommene höchst persönliche Versamm-lungsrecht des Art. 8 GG steht jedem Deutschen im Sinne des Art. 116 GG zu. Im über-kommenen Sinne handelt es sich dabei um kein Menschen-, sondern ein „Bürgerrecht“ („alle Deutschen“). Das Versammlungsrecht steht in engem Zusammenhang mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) und bildet mit ihm die Grundlage für einen offenen und demo-kratischen Prozeß der politischen Willensbildung. Es ergänzt die Meinungsfreiheit nach der kollektiven Seite hin (BGH NJW 1972, 1573). Versammlungen sind als Zusammenkünfte einer Vielfalt von Bürgern zum Zwecke gemeinsamer Erörterungen oder Kundgebungen zu verste-hen. Deswegen sind Verhinderung, Sprengung und grobe Störung von Versammlungen (§ 21 VersammlG, Schutzgesetz im Sinne von § 823 BGB) wie auch – im Fall des Antragsgegners die Anstiftung dazu (§ 26 StGB) – mit Strafe bedroht.

    Angesichts der oben beschriebenen Rechtsverletzungen und den daraus zwangsläufigen Konse-quenzen, hat der Schutz des Versammlungsrechts gerade in der heutigen Lage oberste Priorität und kann nicht moralinsauer von staatlich, also vom Steuerzahler, ali-mentierten linken Welt-verbesserern außer Kraft gesetzt werden.

    Der Antragsgegner ist Intendant des Staatstheaters Mainz. Als solcher stiftete er per E-Mail die seiner Dienst- und Treuepflicht anvertrauten 120 Mitarbeiter an, diese Kundgebung grob zu stören: „Die Aktion war seine Idee. In einer Hausmail lud er die Belegschaft ein, die ‚beson-deren akustischen Gegebenheiten des Foyers auszutesten‘, und zwar bei einer Probe des be-rühmten Schlußchores aus Beethovens 9. Symphonie.“ (Süddeutsche aaO.). Unterstützt werden sollte das von nach außen gerichteten Lautsprechern und Verstärkern, die auf Anweisung der Polizei abgebaut werden mußten (Süddeutsche aaO.) „Die „akustischen Gegebenheiten des Fo-yers“ nutzte der Antragsgegner dazu, bei trotz herrschender Kälte geöffneten Fenstern min-destens die Hälfte der Versammlung grob zu stören: „Zwischen den mehrfachen Wiederholun-gen des Stücks (zynischerweise „Ode an die Freunde“) hätten die Sänger jeweils eine Viertel-stunde Pause gemacht, sagt er“ (Süddeutsche aaO.) und behauptet ernsthaft, die Aktion sei nicht undemokratisch gewesen, da auf der Versammlung jeder sagen konnte, was er wollte (Süddeut-sche aaO.).

    Dem standen vor der Bühne, die vor dem Staatstheater auf dem zentralen Gutenbergplatz, schräg gegenüber dem Dom aufgebaut war, 300 AfD-Anhänger gegenüber, unter ihnen der Antragsteller. Die Fenster waren trotz Kälte geöffnet, Verstärker oder Lautsprecher gab es nur deswegen nicht, weil von der Polizei verboten (alles in allem objektive Beweise dafür, daß der Antragsgegner final handelte). Dieser Weisung war der Antragsgegner, anders als weiteren, nur deswegen gefolgt, weil er die Einziehung der seinem Arbeitgeber gehörenden Geräte durch die Polizei vermeiden wollte (hier ist von Lautsprechern die Rede, die für kommerzielle Be-schallung großer Räume gedacht sind!). „Trotzdem war der Gesang draußen so laut, daß die AfD ihre Reden unterbrechen mußte“ (Süddeutsche aaO.).

    Beweis: Eidesstattliche Versicherung des Antragstellers

    Mit den Worten des Antragstellers aus seinem Bericht über die Kundgebung beim Block „Poli-tically incorrect“ (mehr als 100.000 Besucher täglich):

    „Die drei Reden sind allesamt prima. Fraucke Petry bleibt zwar etwas blaß, erntet aber trotzdem ‚Fraucke, Fraucke‘-Rufe. Die ganze Zeit ein Wahnsinnskrach von allen Seiten. Immer wieder spielen sie oben auf dem Theaterbalkon in ohrenbetäubender Lautstärke Beethofens ‚Ode an die Freunde‘. Wenn es dann (zwischen den Wiederholungen) einen kurzen Moment weniger Krach gab, rief ich nach oben: ‚Beethofen ist bei und, hier un-ten‘. Da guckten die Leute, diese mit dem Sektglas in der Hand, ganz blöde.“

    Beweis: Eidesstattliche Versicherung des Antragstellers

    Der Antragsgegner äußerte sich gegenüber den Medien wie auch mittelbar gegenüber der Un-terzeichnerin dahingehend, er habe die Versammlung zwar „stören“ wollen, aber nicht grob. Das ist, was er selbst weiß, eine grobe Lüge (Schutzbehauptung trifft es nicht). Denn gegen-über der „Süddeutschen Zeitung“ räumte er selbst ein, „Die Sänger seien drei- oder viermal von der Polizei angesprochen und verwarnt worden, was ihnen drohe. Sie hätten weitergemacht, al-so habe die Polizei Anzeige erstattet“ (so auch der SWR v. 23.11.2015: „Anzeige gegen das Mainzer Staatstheater“): Sowohl der Antragsgegner wie seine Mitarbeiter haben trotz mehr-maliger „Verwarnungen“ (sic) weitergemacht! Verbotsirrtum sieht anders aus!

    Sein Kommentar gegenüber der „Süddeutschen“: „Wenn man dafür eine Anzeige bekommt, dann ist das eben so.“ Der Antragsgegner geht, wie er dem SWR (aaO.) mitteilte, wenn über-haupt, von eine Geldstrafe aus und davon, daß sie weder ihn noch seine Mitarbeiter ökono-misch belasten würde, denn, so wirklich Strafen verhängt würden, daß sie dafür „sammeln und sie gerne bezahlen“ würden (den Eintrag im Strafregister scheint der Antragsgegner als Ritter-schlag zu betrachten). All das zeugt von seiner Uneinsichtigkeit, kriminellen Energie, Demo-kratie- und Rechtsordnungsfeindlichkeit.

    Der Antragsgegner wurde mit Fax vom 24.11.2015 abgemahnt und aufgefordert, bis zum 02.12.2015 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Auf diese Abmahnung mel-dete sich mit Schreiben vom 25.11.2015 ein RA Bock aus Mainz, und teilte, ohne sich zu legi-timieren (was bis heute nicht nachgeholt wurde) mit, den Unterlassungsanspruch zurückzuwei-sen, denn „Weder dem Intendanten des Staatstheaters Mainz, Markus Müller noch anderen Mitarbeitern des Staatstheaters ist ein rechtswidriges Verhalten vorzuwerfen, aus dem Ihr Auf-traggeber irgendwelche zivilrechtlichen Schritte ableiten könnte. Ungeachtet der Frage, ob Ihr Auftraggeber überhaupt an der in Rede stehenden Veranstaltung teilgenommen hat, ist weder Herrn Müller noch sonstigen Mitarbeitern des Staatstheaters Mainz ein ordnungswidriges oder strafrechtlich Verhalten im Sinne der §§ 21 ff. des Versammlungsgesetzes vorzuwerfen.“

    Daneben stellt er die Wiederholungsgefahr in Frage: „Ungeachtet dessen wäre der von Ihnen geltend gemachte Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung auch wegen der Einma-ligkeit des Ereignisses und damit fehlender Wiederholungsgefahr nicht gegeben.“

    Beweis: Schreiben des RA Benedict Bock vom 25.11.2015

    Dabei übersieht er oder blendet aus, daß der Antragsteller in seiner Abmahnung zunächst ein-mal allgemein seinen Unterlassungsanspruch auf nicht grob gestörte Versammlungen gegen-über dem Antragsteller geltend macht (nicht einmal beschränkt auf Mainz oder Versammlun-gen der AfD); er ist auch Teilnehmer bei Veranstaltungen anderer Vereinigungen, die sich wie die AfD „Gegen das Asylchaos“ oder die „Islamisierung Europas“ wenden und ihrerseits ge-rade jetzt – gleich ob Mainz oder nicht – aus gutem Grund hochaktiv sind. Dabei ist insbeson-dere in Bedacht zu nehmen, daß sich die AfD allgemeinkundig gerade in ihrer „Herbstoffen-sive“ befindet. Solche Vereinigungen von Bürgern finden, wenn nicht täglich, zumindest wöchentlich statt, diverse davon aber auch in Mainz. Somit sind Wiederholungsgefahr und Dringlichkeit einer Entscheidung im summarischen Erkenntnisverfahren gegeben.

    Beweis: Eidesstattliche Versicherung des Antragstellers

    Aus dem gesamten uneinsichtigen Verhalten des Antragsgegners gegenüber der Polizei, den Medien und nicht zuletzt dem Antragsteller, seiner kriminellen Energie, ergibt sich, daß er bei jeder sich bietenden Gelegenheit bereit ist, vergleichbare Versammlungen grob zu stören, um sein Weltbild zu offenbaren.

    Der Antragsteller hat hinsichtlich dieses rechtswidrigen Vorgehens des Antragsgsgegners einen Unterlassungsanspruch, der sich aus §§ 1004, 823 II., BGB i. V. m. § 21 VersammlG, § 26 StGB ableitet.

    Die vorausgegangene Rechtsverletzungen begründen eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr, an deren Widerlegung durch den Störer hohe Anforderungen zu stellen sind (BayObLG MJW-RR 87, 453, 1040; KG ZMR 88, 268; Köln NJW-RR 93, 97; OLGZ 94, 313). Eine im Rechtsstreit selbst abgegebene Verpflichtungserklärung beseitigt die Wiederho-lungsgefahr nur, wenn sie uneingeschränkt und nach der Überzeugung des Gerichts aus besse-rer Einsicht, nicht bloß unter dem Druck des Prozesses abgegeben wurde (RG 98, 269), was im vor-liegenden Fall zu erwarten wäre. Zur Frage der Sicherung des Unterlassungsversprechens durch Vertragsstrafe und der Wertung einer Weigerung, sich ihr zu unterwerfen (vgl. Ffm. OLGZ 70, 40).

    Angesichts des obigen Tathergangs wie auch der Tatsache, daß selbst von demokratisch nicht legitimierten und in der Sache unzuständigen Vereinigungen wie Kirchen, die für ihre Christen zuständig sind oder sog. Gewerkschaften, die für ihre Mitglieder zuständig sind, ist eine solche Entscheidung auch aus general- und spezialpräventiven Gründen dringend notwendig. Allein gegen die oben beschriebene Kundgebung wurden 5.000 sog. Gegendemonstranten in Stellung gebracht, die interessanterweise nicht so stark störten, wie der Antragsgegner und seine 120 Mittater.

    Nach alledem wird gebeten, antragsgemäß zu erkennen.

  31. So ein Mensch wie Koolen nimmt halt seine Informationen über nichtlinke Parteien (wie in diesem Fall über Pro NRW) ausschließlich aus der Hetzpresse. Ich wage zu behaupten, daß dieser Mensch niemals mit jemandem der Pro-Bewegung gesprochen hat. Zeitungsgläubig und der Lügenpresse ergeben nenne ich das.

  32. Das kommt raus wenn ein Schulleiter linkspopulistischen Parteien nachhängt, die keine freie Meinung dulden. Bunt? Einfarbig muss der neue Trend heißen.

  33. Ein trauriges Beispiel, wieviele unserer Kin-
    der solchen linkssozialistischen Vollpfosten und eventuellem Parteimitglied von SPD oder
    GRÜNEN oder Linken wie diesem Herrn Koolen
    tagtäglich ausgesetzt sind.

    Dieser linke Spinner Koolen gehört unverzüg-
    lich aus dem Schuldienst entlassen und seine
    lebenslange Alimentation gestrichen. Dafür ge-
    hören tausende neue Lehrer ala Dr. Krause ein-
    gestellt. Diesem Land kann man wirklich nur
    eine baldige Säuberung von diesem linken Unrat
    empfehlen.

  34. Mit „Rüge“ ist es da nicht getan. Es muß nach den Hinterleuten in Schulbehörde und Regierungspräsidium gefragt werden.
    Dto. Baden-Württemberg.

  35. Der Homo-Lobbyist, der über Jürgen Domian promovierte, hat dieses Schreiben
    vom 25. April 2012 an eine Mutter gerichtet:

    „Sehr geehrte Frau G., bedauerlicherweise ist Ihnen mitzuteilen, dass bezüglich Ihres Sohnes J. eine erzieherische Maßnahme gemäß § 53 Absatz 2 Schulgesetz NRW zu den Akten genommen wird. J. hat am Montag, 23. April, Homosexuelle im Politikunterricht als „Perverse“ bezeichnet. Dieses setzte er sogar dann fort, als er bereits darüber belehrt worden war, dass das Wort „Perverse“ als Beleidigung eingestuft wird.
    Auf Grundlage der Landesverfassung NRW ist die Beleidigung von Gruppen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung mit gleicher Härte zu ahnden wie Beleidigungen z.B. aufgrund von Hautfarbe und Nationalität. Gegen lesben- und schwulenfeindliche Schülerinnen und Schüler muss daher mit ähnlicher Konsequenz vorgegangen werden wie z.B. gegen rechtsradikale Schülerinnen und Schüler.
    Sie werden hiermit dahingehend um Kooperation gebeten, dass sie J. helfen anzuerkennen, dass Schulen in staatlicher Trägerschaft des Landes NRW – anders als z.B. Schulen in katholischer Trägerschaft – die homosexuelle Orientierung als gleichberechtigt mit der heterosexuellen im Unterricht darstellen. Zum Ende des Politikunterrichts zeigte J. bereits erfreuliche Tendenzen, dieses anzuerkennen. Bitte unterstützen Sie ihn auf diesem Weg, da ich andernfalls die Schulleitung bitten muss, Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 Absatz 3 Schulgesetz NRW zu ergreifen, zu denen z.B. auch zeitweise oder dauerhafte Schulverweise gehören“.

    Ich empfehle auch hier, sich nicht von diesen Aktivisten verwirren zu lassen. Soeben ist ein sehr gutes Buch von Andreas Lombard über Homosexualität erschienen. Vom Menschrecht der Kinder auf ihre bipolaren Eltern sprechen diese Lobbyisten nicht, sie wollen Ungleiches gleichsetzen und verleugnen Naturgesetze. Das Verbot, die Ursachen der homosexuellen Prägung zu untersuchen, beklagt die lesbische Feministin Camille Paglia. Und die international renommierte Psychoanalytikerin Janine Chasseguet-Smirgel hat ein Buch zur menschlichsén Perversion geschrieben. Es ist mit der Homosexualität wie mit dem Islam: Fakten sind verboten, werden mit dem Begriff Phobie belegt.

    Ich habe sein Buch über den Islam gelesen, es ist eines jener Bücher, die man nicht benötigt.

  36. Wenn ich den Artikel richtig deute, hat der Schulleiter für seine Rechtsbrüche weiter keine Konsequenzen zu erwarten, oder irre ich mich?

  37. OT
    Sorry Leute ich muß hier mal ein bissl Dampf ablassen!
    Mir geht es mittlerweile total auf den Senkel das gefühlt die ganze Welt glaubt einfach nach Deutschland einreisen und Asyl beantragen zu können. ich bin öfter in internationalen außereuropäischen Foren unterwegs. Man trifft dort viele Coole Leute aus der ganzen Welt. So dann und wann passiert es aber das Ausländer , klar nicht die hellsten Kerzen auf der Torte, meinen in D könnte man einreisen und braucht sinngemäß nur die Hand aufhalten und bekommt alles geschenkt. Ich korrigiere das dann kläre die über die Basics der europäischen Asylgesetzgebung und Drittstaatenregelung auf. Meist sind besagte User dann still. Merkel schadet uns finanziell und so weiter. Dazu kommt aber noch das die dumme Schnepfe uns das Image gibt das jeder uns ausnutzen kann.Ich bin stolz darauf deutsche zu sein aber in solchen Momenten schäme ich mich dafür das wir so eine strunzdumme Buntkuh als Kanzlerin haben.
    OT Ende
    Danke fürs Dampfablassen dürfen jetzt gehts mir ein bissl besser.

  38. Geminderter IQ Sozieller Intelligenz begünstigt solchen faux pas, wie das von diesem Schulleiter
    offensichtlich wird, hat wahrscheinlich diesen Posten auf der Partei-Karriereleiter erklommen!

  39. Also das Bärtchen……stimmt,habe ich irgendwo schon mal gesehen.
    Mir fällt beim besten Willen nicht ein wo….:))
    Hr. Koolen gehört vom Dienst suspendiert und persönlich zu Entschädigungszahlungen herangenommen.So eine Unperson ist weder als Schulleiter noch als Pädagoge geeignet,weg mit!

  40. #46 Rachel (29. Nov 2015 16:44)
    „Der Homo-Lobbyist, der über Jürgen Domian promovierte,“

    Das Elend ist, dass auf beiden Seiten Spinner sind.

  41. #1 Bin Berliner

    Der Wahnsinn in Rhein Kultur! Schön, dass es anscheinend doch noch vereinzelnd Gerichte gibt, die bei klaren Verstandes sind!

    Das hat nichts mit Verstand zu tun, sondern nur damit, daß der Schulleiter dem Islam, und der Richter der Homophilie die höhere Priorität beimißt.

    Hier streiten sich nur zwei Wirrköpfe, der eine ein fanatischer Islam-Anhänger, und ein anderer, der sich in Kot vergnügt und seine Schüler zwingt, dies für normal zu halten.

    Beide haben im Schuldienst nichts zu suchen.

  42. Bleibt nur zu Hoffen das solche antidemokratischen Strukturen von allen Konsequent wirklich bekämpft werden.

  43. Ich hoffe, dass Koolen noch zur Vernunft kommt und seine Fehler einsieht. Lasst uns wirklich für ihn beten.

  44. Es würde mich nicht im Geringsten wundern, wenn dieser „Schulleiter Bernhard Koolen“ ein Bruder oder anderweitig Verwandter des Krefelder „Arbeiterpfarrers“ Albert Koolen ist. Letzterer ist ein kommunistischer Flüchtlings- und Islamfreund ersten Ranges und bekämpft mit fanatischem Hass alles rechts von der CDU. Er ist ein Exponent des „Krefelder Bündnisses für Deutschenhass „Toleranz“ und Totalitarismus „Demokratie“, das neulich maßgeblich zur Torpedierung des Krefelder AfD-Events mit M. Pretzell durch das TRYP-Hotel beitrug.

    Selbst den Hang zur – wohl als „proletarische Manneszier“ erachteten – Popelbremse scheinen beide Koolens zu teilen. Zwillinge im „Geiste“ sind sie sowieso!

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