verhandlung-schwurgericht-oldenburgIn der Nacht vom 27. auf den 28. September 2014 fand in der Weser-Ems-Halle in Oldenburg eine Party parallel zum Kramermarkt statt. Nach Ansicht des Vorsitzenden der Schwurgerichtskammer Oldenburg, Sebastian Bührmann (Foto rechts), war ein 25-jähriger deutscher Besucher, der sich gerade auf dem Europaplatz vor der Halle befand, hier „zur falschen Zeit am falschen Ort“.

Gegen 4.40 Uhr beschloss der Anführer einer vier bis fünf Mann starken Südländer-Gruppe, die aus Wilhelmshaven angereist war: „Jetzt hauen wir einen Deutschen um.“ Gesagt, getan.

Die Gruppe, deren Nationalität in den Medien verschwiegen wird, suchte sich jenen 25-Jährigen aus und umringte ihn. Tatmotiv und Tathergang sind durch Zeugen belegt. In einem Fahndungsaufruf in der MWZ vom 2.10.2014, aus dem auch das oben gezeigte Foto stammt, heißt es:

Nachdem der 25-Jährige die Party in den Hallen verlassen hatte, wurde er von vier oder fünf Männern umringt. Die Täter schlugen ihr Opfer zu Boden und traten ihm dann heftigst gegen den Kopf. Auch als der Mann das Bewusstsein verlor, hörten die Tritte nicht auf. Der 25-Jährige erlitt schwerste Kopf- und Gesichtsverletzungen. Nach Einschätzung der Polizei hätte er ohne die Hilfe Dritter den Angriff vermutlich nicht überlebt. Zwei Zeugen waren dem Verletzten zu Hilfe geeilt. Aber auch diese beiden Männer wurden von den Tätern geschlagen. Erst als das Sicherheitspersonal aus den Hallen herbeirannte, ergriffen die Schläger die Flucht.

Am 5. Mai 2015 heißt es bei der MWZ zum Prozessauftakt weiter:

Der 25-Jährige trug unter anderem schwere Brüche der Gesichtsknochen davon. Die Verletzungen waren so schwer, dass das Opfer ins künstliche Koma versetzt werden musste. (…) Wenn der Angeklagte nicht gestört und vom Opfer weggezogen worden wäre, hätte der 25-Jährige die Attacke mit seinem Leben bezahlt, so die Anklage.

Im MWZ-Artikel vom 3. Juli 2015, der anlässlich der Urteilsverkündung erschien:

Eine Zeugin hatte gehört, wie die Gruppe beschloss: „Jetzt hauen wir einen Deutschen um.“ (…) Mit einem Schlag streckte der Angeklagte den 25-Jährigen nieder, rammte ihm sein Knie ins Gesicht und trat mit Wucht gegen den Kopf des Opfers. Zeugen waren angesichts der Brutalität entsetzt. (…) Das Opfer erlitt 19 Kopfbrüche und wurde ins künstliche Koma versetzt. Viele Operationen hat der Mann hinter sich, weitere folgen.

Der einzige weitere Hinweis auf die Person des Opfers findet sich im besagten Artikel vom 3. Juli:

Das Opfer wies auf seine Kampfsport-Ausbildung hin, wusste aber nicht, dass der Angeklagte Berufsboxer war.

Damit wissen wir über den Täter mehr als über das Opfer: Ein „südländischer“ Berufsboxer aus Wilhelmshaven, der gerne mit seinen Kumpels/Brüdern/Cousins unterwegs ist, um „Deutsche umzuhauen“.

Was ist mit dem Opfer? Kann der Mann noch seinen Beruf ausüben? Kann er weiter Sport treiben? Ist er evt. dauerhaft gesundheitlich eingeschränkt? Schwer traumatisiert? Hat er Familie? Befindet er sich möglicherweise immer noch im Koma? Es gibt offenbar keinen Nebenkläger in dem Prozess.

Dafür erfahren wir einiges über die „Aufklärungsarbeit“. Zwar wurden die Täter dank Zeugen und Videos ermittelt, doch musste die weiterführende Ermittlungsarbeit vor Gericht nachgeholt werden:

Dem Gericht liegen Handy-Videos vor, die diese Gruppe beim Einkaufen an einer Tankstelle zeigen. Die Auswertung der Bilder könnte helfen, verschiedene Kleidungsstücke einzelnen Gruppenmitgliedern zuzuordnen. Zeugen sollen die mutmaßliche Täterschaft des Angeklagten unter anderem an Kleidungsstücken festmachen. (…) Auf Antrag der Verteidigung werden nun die Schuhe, die der Angeklagte damals getragen haben soll, untersucht. Hat er in das blutverschmierte Gesicht des 25-Jährigen getreten, müssten an den Schuhen Blutanhaftungen zu finden sein.

Die Tat wurde Ende September ausgeführt, Prozessbeginn war Anfang Mai. Bis dahin hatte man offensichtlich noch nicht einmal die Kleidung der Tatbeteiligten auf Spuren untersuchen lassen. Genausowenig wurde offenbar der Versuch unternommen, anhand des Bildmaterials und der Zeugen eine Rekonstruktion des Tathergangs vorzunehmen. Und das bei Ermittlungen zu einem versuchten Tötungsdelikt!

So konnte es der Staatsanwaltschaft nicht gelingen, die Beteiligung jedes einzelnen Gruppenmitglieds nachzuweisen. Verurteilt wurde nur der Anführer. Und zwar nicht im Sinne der Anklage, die auf versuchten Totschlag lautete, sondern wegen „gefährlicher Körperverletzung“.

Wie kann das sein?

Beim „Umhauen“ blieb es bekanntlich nicht. Der ganze Tatablauf spricht für einen unbändigen Tötungswillen:

Zwei Zeugen waren dem Verletzten zu Hilfe geeilt. Aber auch diese beiden Männer wurden von den Tätern geschlagen. Erst als das Sicherheitspersonal aus den Hallen herbeirannte, ergriffen die Schläger die Flucht.

Nach Einschätzung der Polizei hätte er ohne die Hilfe Dritter den Angriff vermutlich nicht überlebt.

Daneben sind auch Mordmotive erkennbar (niedere Beweggründe). Ein beliebiges, austauschbares Opfer sowie die Freude an der Vernichtung eines Menschenlebens aus purer Langeweile und Angeberei erfüllen das Mordmerkmal „Mordlust“. An sonstigen niederen Beweggünden ist der Hass auf Deutsche unschwer zu erkennen.

Die Anklage hätte eigentlich auf versuchten Mord lauten müssen. Versuchter Mord wird mit „lebenslangem“ Freiheitsentzug bestraft. Der Profiboxer wurde jedoch nur zu fünf Jahren Haft verurteilt:

Das Gericht wertete die Tat als gefährliche Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre Haft gefordert – wegen versuchten Totschlags.

Die Strafe für gefährliche Körperverletzung beträgt zehn Jahre und wird verhängt, wenn das Opfer mit Waffen verletzt wird oder mittels eines hinterlistigen Überfalls oder die Tat mit Beteiligung anderer gemeinschaftlich verübt wird! Spielraum für Strafnachlass ist in diesem Fall nicht zu entdecken, da es noch nicht einmal Geständnisse gibt.

Regelmäßig werden allerdings von deutschen Gerichten die Füße als bedrohliche „Tatwaffe“ ignoriert. Da muss man schon jemanden komplett tottreten, wenn man von Richter Bührmann länger in den Knast geschickt werden will. Oder man muss eine Schusswaffe bei sich haben, die Richter Bührmann nicht einfach ignorieren kann.

Das Kriterium der „gemeinschaftlichen“ Tatbegehung wurde ebenfalls umschifft, was vermutlich an der beschriebenen, völlig unzureichenden staatsanwaltlichen Ermittlungsarbeit liegt.

Bleibt das Kriterium der „Hinterlist“. Dieses sah das Gericht offenbar auch nicht erfüllt, da die Täter den jungen Mann erst einmal herausfordernd umringten.

Da fragt man sich, was eigentlich passieren muss, damit das volle Strafmaß erfüllt ist.

Außerdem: Wurde eigentlich berücksichtigt, das der Rudelanführer Profiboxer ist? Regelmäßig erhalten Kampfsportler Strafanzeigen, wenn sie von Straßenräubern oder Guckst-du-Gangstern angegriffen werden und dem Angreifer bei der Abwehr ein paar Knochen brechen. Deswegen hatte der 25-Jährige die Südländer ja auch vorgewarnt, wie es in jeder seriösen Kampfsportschule vermittelt wird. Entsprechend hätte die kampftechnische Qualifikation der südländischen Fachkraft™ ins Gewicht fallen müssen.

Auch ging es – wie so oft bei Kopftreter-Rudel-Prozessen – mal wieder um Spitzfindigkeiten:

Der Angeklagte selbst will nicht die entscheidenden Tritte gegen den Kopf des Opfers gesetzt haben.

Der Fall erinnert stark an Jonny K. und Daniel Siefert

Wegen der schweren Folgen hätte die Tat zusätzlich als „schwere Körperverletzung“ bewertet werden können, was das Strafmaß weiter erhöht.

Hier die entsprechenden Paragraphen im Wortlaut (zum Vergrößern bitte anklicken):

224-stgb

226-stgb

Statt regulärer Strafen für versuchten Mord (25 Jahre), versuchten Totschlag (15 Jahre), vorsätzliche, gemeinschaftlich begangene gefährliche und schwere Körperverletzung (10 Jahre + X ) zu verhängen, erfolgt hier ein Pippi-Urteil, ohne dass strafmildernde Umstände zu erkennen sind. Die übrigen Täter werden laufen gelassen, müssen offenbar noch nicht einmal Sozialstunden leisten. Toller Richter! Nicht besser ist die Staatsanwaltschaft..

Der Staatsanwaltschaft fiel es aus Gründen der Ignoranz oder wegen offensichtlich schlampiger Ermittlungsarbeit schwer, dem Südländer-Trupp eine gemeinschaftliche Tatbeteiligung wasserdicht nachzuweisen, da die übrigen Rudelmitglieder straffrei ausgingen. Der Richter „schließt nichts aus“, bestraft aber nur einen:

Das Gericht schloss nicht aus, dass auch andere aus der Gruppe gegen den Kopf des Bewusstlosen getreten hatten.

Was wird zur Begründung dieses haarsträubenden Urteils angegeben? Die Rede ist nur noch von einem Täter und dieser kann eigentlich gar nichts dafür:

„Der Täter war überdreht und stark alkoholisiert“, sagte der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann am Donnerstag der NWZ. „Wir gehen von einem Augenblicksversagen aus.“

Die Tat habe nur wenige Sekunden gedauert und sich „aus dem Moment heraus“ ereignet, sagte Bührmann. „Zu kurz, um bewusst den Entschluss des Tötens zu fassen.“

Nach Überzeugung des Gerichts wollte sich der Angeklagte beweisen. Mit Freunden – eine Gruppe mit südländischen Wurzeln – war er aus Wilhelmshaven zum Kramermarkt gereist.

Nach Überzeugung des Gerichtes war das Opfer deshalb einfach „zur falschen Zeit am falschen Ort“.

Auch der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann war wohl zur falschen Zeit am falschen Ort, wie man dieser Begründung unschwer entnehmen kann. War der Richter vielleicht etwas überdreht und alkoholisiert? Handelt es sich um ein Augenblicksversagen, zu kurz um den Entschluss des Rechtsbruchs zu fassen? Wollte der Richter möglicherweise seinen Freunden etwas beweisen? Hatte er ausgerechnet an diesem Tag seine großspurigen Worte „Meine Strafkammer ist nicht bekannt dafür, milde Urteile zu sprechen“ verdrängt?

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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93 KOMMENTARE

  1. Diese Begründung möchte ich von einem Richter auch in den Fällen hören, in denen deutsche Rentner vor Gericht stehen welche Bereicherer beim Einbruch überrascht und erschossen haben.

  2. Als Deutscher ist man heute im eigenen Land zu jedem Moment am falschen Ort. An jedem Ort droht Gefahr, in jeder noch so kleinen Gemeinde lungern Eindringlinge durch die Strassen!
    Mir macht das Angst.

  3. Sehr komisch,

    wenn es um Nazi-Verbrechen und um die Verurteilung eines Küchengehilfen geht, dann haben weder Staatsanwalt noch Gericht auch nach über 70 Jahren Probleme mit der gerichtsfesten Darstellung des Tathergangs und eines Urteils.

    Ich wünsche dem Justiz-Team für die Zukunft noch eine gesegnete Bereicherung.

  4. Ekelhaft. Hier von einer spontanen Tat zu sprechen, ist eine Verkennung der Tatsachen. Zweites: Natürlich gab es einen Tötungswillen:

    „Nach Einschätzung der Polizei hätte er ohne die Hilfe Dritter den Angriff vermutlich nicht überlebt“.

    Die größten Feinde unseres Volkes kommen nicht von außen, sondern von innen.

  5. Ich wüsche dem Richter nichts schlechtes, nur die gleiche türkische Sonderbehandlung. Nartürlich vom alkoholisierten Türken. Gerecht muß es schon zugehen.

  6. Siebzig Jahre

    nach einer Tat belangt zu werden, wird auf den Richter Sebastian Bührmann sicher nicht mehr zu treffen. Aber vielleicht ändern sich die Zeiten schneller, als mancher denkt.

  7. Ich hoffe für so manche Verantwortliche in diesem Land, dass sie auch einmal, nur einmal, zur falschen Zeit, am falschen Ort sind.

  8. Solche Ermittlungsbeamte und Richter gehören selbst auf die Anklagebank wegen Strafvereitelung im Amt. Wer angesichts eines solchen Tathergangs von „Augenblicks-versagen“ spricht, hat als Richter lebenslänglich versagt und sollte besser die Toiletten im „Asylbewerber“heim putzen. Eine Schande für die Justiz und ein Hohn für das zweimalige Opfer – Opfer gewissenloser Schläger und ebensolcher Popanze in schwarzen Roben.

  9. Lynchjustiz ist keine gute Sache. Bührmann ist es gelungen, dieses Niveau noch zu unterschreiten, zu Lasten des Opfers.

  10. Na toll.

    Und wenn man als Deutscher sagt: Kommt, wir hauen jetzt einen Türken um, gibt es lebenslänglich mit Sicherungsverwahrung!!!

    Oder sehe ich das falsch???

  11. Der falsche Ort ist Deutschland,
    die falsche Zeit ist jetzt,
    und Dank der Politik von CDU bis grün,
    die schlicht die falschen Leute
    hierher geholt haben!

  12. Ich unterstelle der Einfachheit halber einmal, dass die Täter Türken waren.

  13. Hr. Bührmann muss nun wohl stärker aufpassen, nicht „zur falschen zeit am falschen ort“ aufzutauchen!

  14. Und noch ein Hinweis an alle, und bitte lehrt dies auch Euren Kindern: NIEMALS einem Mohammedaner den Rücken kehren. Immer im Auge behalten, und Sicherheitsabstand einhalten. Die sind weitgehend bewaffnet und lernen in ihren Kampfsportvereinen auch, wie man die Waffen einsetzt. Das sind Bestien.

    Wenn man alleine oder in kleiner Gruppe in die Stadt geht, dann nur bewaffnet.

  15. @ #13 Wien 1683 (07. Jul 2015 15:52)

    Sie haben natürlich Recht- die Politik lenkt, instruiert die Justiz, aber so bliilig kommt die Sa* nicht davon- man habe ja „nur befehle ausgeführt“.. kennen wir doch alles…diese Erklärung zieht nicht mehr!! Dann muss man diesen Hu** mit seinem Gesicht in seine persönliche (mMit-)Verantwortung so lange reindrücken.. bis er sich zu SEINER Verantwortung bekennt!

  16. Für diese Söhne von de Maiziere kommt eigentlich
    nur eine Bestrafung nach der 3V Regel in Betracht.
    Diese wird anschaulich und ausführlich am Ende
    des Filmes „Casino“ gezeigt.
    Von der deutschen Strafjustiz werden die Aspekte
    Abschreckung,Sühne ,,Schutz der Allgemeinheit und Bestätigung der Rechtstreuen nicht mehr berücksichtigt.
    Es sei denn ,es ist im weitesten Sinne mit rääächts
    behaftet.

  17. Es ist einfach nur unfassbar.

    Wäre ich das Opfer, dann hätte ich viel Geld aufgebracht um mich nochmal außergerichtlich bei den Tätern zu revanchieren.

    Jeder der ein Kreuz bei unseren Blockparteien macht, ist Mittäter.

  18. Ermittelt schon der Staatsschutz? Ach nein, deutsche Kartoffeln müssen ja nicht staatsgeschützt werden. Nur andersherum wird ein Schuh daraus.

  19. Berobte Komplizen von importierten primitivkulturellen Mörderscharen.

    „Täter war überdreht und stark alkoholisiert …Wir gehen von einem Augenblicksversagen aus … Opfer zur falschen Zeit am falschen Ort“ – allein mit diesen widerwärtigen Verharmlosungen u. verachtenswerten Relativierungen tritt das unsägliche Gericht dem Opfer, das aufgrund der geschilderten furchtbaren Verletzungen wahrscheinlich Zeit seines Lebens physische als psychische Dauerschäden davon tragen wird, nochmals mit Anlauf ins geschundene Gesicht – vom nicht-im-Namen-des-dt.Volkes gesprochenen Urteil ganz zu schweigen.

    All die ermordeten Jonny K.s u. Daniel S.s sind nur die Spitze des äußerst dreckigen, gigantischen Zwangsbereicherungs-Eisberges sind: völlig unbekannt ist die immense Anzahl von Messerstechereien, Vergewaltigungen, Schlägereien u. Tretereien mit Schwerverletzten, die es mitunter nicht einmal aus den Polizeiberichten heraus in die Presse schaffen. Unklar ist ebenso, wie viele der als „in Lebensgefahr schwebend“ gemeldeten Opfer letztlich doch ihren Verletzungen erliegen.

    Dem Opfer sei gute Besserung gewünscht!

  20. Solche Leute nennt man auch Schreibtischtäter. In anderen Zusammenhängen spricht man aber auch von Duckmäusern oder Dhimmis oder …

    Schreibtischtäter passt aber ausgezeichnet. Hoffentlich irgendwann auf der Anklagebank!

  21. OT

    http://www.focus.de/politik/deutschland/rfg-rg_id_4799751.html

    „Die verursachen nur Dreck und Müll“: Bürgerversammlung eskaliert: Asylgegner sorgen in Freital für Tumulte

    Ulbig wurde ausgebuht, als er die Situation bei der Flüchtlingsunterbringung darstellen wollte. Bürger warfen der Politik vor, sie zu belügen. Die Asylbewerber würden den Frieden in dem Wohngebiet stören.

    „Die verursachen nur Dreck und Müll und schmeißen alles aus dem Fenster“, sagte eine Anwohnerin. Eine andere gab an, wegen des Lärms nachts ohne Schlaftabletten kein Auge mehr zuzumachen. Geld würde „für Asylbewerber verschwendet“ und fehle beim Kitabau oder für marode Schulen.

  22. Da der Richter offiziell feststellte, dass das Opfer eine erhebliche Mitschuld trägt („war zur falschen Zeit am falschen Ort“), ist die Strafmilderung nur konsequent. Das Opfer hätte sich schließlich auch woanders aufhalten können. Vermutlich forderte das Opfer den Täter durch sein provozierendes Eindringen in dessen Territorium zu dieser überzogenen Reaktion überhaupt erst heraus. Sobald das Opfer gerichtsfähig ist, sollte man es deshalb wegen möglicher Beihilfe anklagen.

  23. Das riecht ja förmlioch nach einer schweren Strafe in Form eines Antiagressionstrainings in einer Kickboxschule.

  24. Der Richter hat halt Schiss. Um seine Frau, seine Tochter, seinen Sohn, sein Eigenheim, sein sonstwas.
    Ist doch allgemein bekannt, daß Ausländerclans mal schnell 2-3 Tausend Leute mobil machen können. Ein paar von denen haben Töchter die wurden auf Migrantenbonus bei Behörden eingestellt. Bei der Polizei, Justiz, Finanzämtern, Zoll, Kfz-Zulassungsstellen, Immobilien- und Bodenmanagement (Katasterämter) usw. haben selbst unterste Chargen die Möglichkeit den Wohnort einer Person abzufragen. Was nutzt da eine Übermittlungssperre beim Einwohnermeldeamt wegen Gefahr für „Leib und Leben“? Nichts. Wenn der betr. ein Auto fährt, eine Immobilie besitzt, eine Steuernummer hat, die GEZ-Steuer entrichtet,an der Volkszählung teilgenommen hat, ein Handy besitzt (Jeder Mobilfunkbetreiber ist mindestens über einen Vetter, Großcousin vertreten der einen Handyladen betreibt und somit Zugriff auf die Kundendaten hat)usw und so fort. Schnell ist es um ihn geschehen. Und schon heisst es „Aaalder, isch weiß wo dein Haus wohnt. Isch f… deine Tochter, isch maach die Krankenhaus, Friedhof usw..“
    Zwar dürfen Staatsanwälte, Richter sich zur Eigensicherung eine Waffe zulegen. Ist aber nicht wirklich hilfreich (siehe den StA der vor Neco Arabaci ins Ausland fliehen musste). Die meisten haben ohnehin noch diese alten sechs Schuss-Trommelrevolver, mit denen sie die Schießbahnen zweimal im Jahr unsicher machen.

  25. Haben die Angeklagten dem Richter schon gesagt: „Wir wissen, wo dein Haus wohnt.“ ???

  26. Jeden Tag sind unzählige Deutsche „zur falschen Zeit am falschen Ort“ in DEUTSCHLAND! Ein Dankeschön an die Politiker.

  27. Selbstjustiz ist das einzigste was wirkt. Ich vertraue unserer Justiz kein Stück mehr. Da geh ich lieber in den Knast.

  28. Ganz einfach!

    Den Namen Sebastian Bührmann muß man sich in die Liste

    Nürnberg 2.0

    eintragen und danach Recht sprechen

    Im Namen des Volkes

  29. Hoffentlich begegnet Herr „Richter“ Bührmann in seinem Leben niemandem, der in dem Moment ein „Augenblickversagen“ bekommt.
    Etwas anderes als tiefste Verachtung kann ich dieser Justiz gegenüber leider nicht empfinden. Mein Fehler…

  30. Die Justiz hat NS-Regime und später DDR massiv unterstützt. Juristen sind Mörder!

  31. Der bestialische Mord-Totschlag-Terror an den Deutschen ist politisch gewollt.
    Importierte, von uns finanzierte und nicht verfolgte Pogrom-Banden sollen uns entvolken, entdeutschen und ausdünnen.
    Verantwortlich für diesen Völkermord ist eine
    verbrecherische Politik, für die keine Strafe zu hoch sein kann.
    Es sind die Schreibtischmörder in Politik und Medien, die ihre vollzogene Vernichtungsstrategie tarnen, vernebeln und verschleiern (Gruppen junger Männer aus Südland…)
    Die Kräfte Rechts müssen sich sammeln und diesem mörderischen Spuk des Grauens
    ein Ende bereiten. Angreifer und Kollaborateure identifizieren und ab.
    Dazu gehören auch die schrecklichen Mords-Juristen wie „Sebastian Bührmann“.
    NÜRNBERG 2.0 für den Feind von Innen.

  32. Hoffen wir alle mal, daß dereinst der Herr Richter an einem lauschigen Sommerabend auch zur falschen Zeit am falschen Ort ist.
    Dann kann er seinen Schäfchen über Augenblicksversagen dozieren und gleichzeitig erleben, welche unglaubliche Bereicherung unser Land durch Idioten wie ihn erfährt.

    Ups… schrieb ich gerade Idioten? Sorry, muß auch ein Augenblicksversagen gewesen sein, normal habe ich für solches Geschmeiß ganz andere Ausdrücke auf Lager…

    Wir sehen uns beim großen Laternenfest- versprochen!

  33. Hier wird offensichtlich alles mit den Haaren herbeigezogen um dem Täter ein optimal mildes Urteil zu bescheren!

    Mit Grechtigkeit hat das nichts mehr zu tun!

  34. Der Tag wird kommen, wo solche Gestalten mit 25 Jahren Knast noch gut bedient wären. Und die Tage solcher Richter und Staatsanwälte sind auch gezählt (Ich habe mich hoffentlich nicht zu weit aus dem Fenster gelehnt).

  35. ein zeichen setzten und alle beteiligten 5 jahre ohne aussicht auf bewährung einsperren !

    aber der antifa richter sieht bestimmt deren schwere kinderheit unter der koran peitsche

  36. #22 pippo kurzstrumpf der erste

    Schon einmal, im anderen Zusammenhang, den Namen Erich Mendelsohn gehört oder gelesen?

    Nein, dann einmal unter Wiki nachlesen.

    Besagter Mendelsohn war für das amerikanische Bomberkommando so etwas wie der Oberarchitekt für das völkerrechtswidrige Abbrennen und Verrauchgasen von Städten im zweiten Weltkrieg.

    Nach dem WK kam Mendelsohn nach Deutschland zurück, als wäre nichts geschehen.

  37. #26 Bladerunner (07. Jul 2015 16:14)

    Ich schrieb schon mal an anderer Stelle; Wenn ich als Maurer Höhenangst habe, muß ich mir eben einen anderen Job suchen. Genauso verhält es sich hier. Man kann nicht nur die dicke Kohle für Scheidungsfälle und Verkehrsdelikte einsacken und wenn’s etwas gefährlicher wird (Was bei diesem Pack durchaus zutrifft) den Schwanz einziehen.

  38. Hoffentlich ist dieser Richter Sebastian Bührmann einmal zur richtigen Zeit am richtigen Ort. Nicht das ich es ihm wünsche. Aber das ganze ist lächerlich. Das war absoluter Vorsatz, schon dafür wäre ein viel, viel höheres Strafmaß von Nöten. Für die Mitläufer gilt doch – Mitgegangen, Mitgefangen – oder Herr Richter. Das ist alles keine Strafe, das nächste mal kommt leider bestimmt.

    Dann immer in Rudeln – feiges Pack !

  39. #37 Antidote
    Gehört ja, gelesen nein.
    In dortigem Zusammenhang unerfreulich.

  40. So mancher Richter denkt, so etwas könne ihm, oder seinen Familienangehörigen, nicht passieren. Bis er dann mal selber am falschen Ort zur falschen Zeit ist. Mein Mitleid würde sich in Grenzen halten. Speziell, wenn der Täter dann noch jemand wäre, der von ihm vorher schon mal zu Kuschelsozialstunden verknackt worden wäre.

  41. Viele Richter haben erstens bei Angeklagten aus besagtem Milieu schlichtweg Angst und zweitens schon prinzipielleher wenig Rückgrat.

    Das erklärt die Masse solcher Kuschelurteile.

  42. Bührmann gilt übrigens wirklich als „harter Hund“, aber nur gegenüber biodeutschen Angeklagten, die Angst vor ihm haben.

    Bei zukünftigen Chemielaboranten zeigt er dagegen eher seine (kultur)sensible Seite:

    http://www.zukunftskinder.org/?p=22049

    Die Justiz in Oldenburg dürfte personell mit Bremen verbandelt sein. Und Bremen ist in Sachen Kultursensibilität sogar schon weiter als Berlin.

  43. #26 Bladerunner (07. Jul 2015 16:14)
    Der Richter hat halt Schiss. Um seine Frau, seine Tochter, seinen Sohn, sein Eigenheim, sein sonstwas.
    —————————————————–

    Genau! Wieviele der unzähligen MIGRANTENBONUS-Urteile sind reine Angsturteile deutscher SCHISS-RICHTER? Da werden geschwurbelte Urteile ausgestellt um den wahren Grund der „Milde“ zu verbergen. Aber im Grunde haben diese LÜGENRICHTER einfach SCHISS!

    Andererseits: Wehrt sich mal ein ehrlicher Biodeutscher gegen Migro-Einbrecher drohen ihm langjährige Strafe oder Prozesse – weil diese Richter von Deutschen ja keine Tätlichkeit zu fürchten haben. So FEIGE sind die!

  44. „….was eigentlich passieren muss, damit das volle Strafmaß erfüllt ist?“ Nun, wenn z.B. ein paar Ur-Deutsche sich mit der geschilderten Härte an einem „Südländer“ vergreifen würden (was wohl so gut wie gar nicht vorkommt!), bräuchten sich die Richter nicht mehr so zu winden. Ruckzuck wäre dann nämlich das volle Strafmaß erfüllt.

  45. #21 Henk Boil (07. Jul 2015 16:02)
    Ich bin ja auch schon Opfer muslimisch/migrantischer Gewalt geworden.
    In meinem Fall wurde trotz sichtbarer Verletzungen(Platzwunden, blauen Flecken und blutunterlaufem Auge) von der Polizei nicht mal die Anzeige aufgenommen. Wohlgemerkt der Täter war mein Nachbar ich konnte also Name und Wohnadresse des Täters nennen. Die Polizeiwache war vielleicht 500m von meinem Wohnhaus entfernt. Es wäre also ein leichtes gewesen denn Täter zur Befragung aufs Revier zu holen.
    Begründung:“ Da würde eh Aussage gegen Aussage stehen.
    Ich gehe auch ganz stark davon aus das nur die wenigsten Fälle ans Tageslicht kommen.

  46. Wenn eine Gruppe „Nazis“ einen Türken „umgehauen“ hätte würde ein Staatsakt daraus gemacht. Selbst wenn der Türke angefangen hätte. Es würde gegauckelt und gemerkelt usw. So wird das ganze kleingeredet und unter den Tisch gekehrt. Ganz ähnich geht das christlichen Opfern in der Türkei, Ägypten usw. Wir haben eine schlimme islamisch-antideutsche Gesinnungsjustiz. Wer die Regierung lenkt der lenkt auch die Justiz.

  47. #53 Kreationist74 (07. Jul 2015 17:40)
    Gehts noch ………..die Täter sollen zur Hölle fahren!!!!!!!

  48. Komisch, wieso ähneln sich diese Gesichter alle so frappierend? Gesichter von Beamten, die schwerste Verbrechen so verharmlosen.

    Die Beamten in Rotherham sehen genauso aus. Vielleicht verändert dieses Verhalten die Persönlichkeit und auf Dauer auch das Aussehen.

    Rotherham. Bald auch bei dir.

  49. Shalom und Hallo,

    Fragen über Fragen!
    Wie nun mag es sein, dass dem jungen Opfer niemand hat g’holfen? Maximal sechs an der Zahl, dem ist doch k’n Moisuocka! Hat gehebt nimond Nageness?, leber het g’sgt oder necht?

    Als deutscher Jude war ich auf dieses Land stolz. Langsam fang ich an nur noch zu k…..!
    Meine Sch….e, als ich 82 im Libanonkrieg abgeschossen worden bin war ich trotz Herz-Lungendurchschuss nach ein paar Wochen wieder einsatzbereit.
    Die meisten meiner Freunde sind deutsche Christen, aber meine Warnungen vor „diesen Leuten“ gehen meist am A…. vorbei.
    Ich kann nur „sofortige Reaktion“ empfehlen, damit kommen diese räuberischen Horden nicht klar.
    Beispiel: In der dunklen Jahreszeit wollte ein Freund von mir kein Taxi vom Uerige aus rufen, da der Taxistand ja ganz nah war. Das Ergebnis war, ich habe ihn vorgehen lassen, so eine Horde griff ihn an und wollte danach etwas von Dharma (Inderin, meine Frau). Ein lautes (ich 175, 55kg), „Freeze Mossad“ und dazu ein ein böses Gesicht und den ein oder anderen Tritt hat es gebracht, dass die „Eroberer“ tatsächlich sich an die Polizei wenden mußten, denn ich war ja alleine (vergesse den Italiener) und die waren ja mit etwa einem halben Dutzend nur in der „Minderheit“.

    Warum ich das erzähle?

    Freunde, Freundinnen (auch wenn ihr evtl. keine Juden leiden möchtet), lasst uns als patriotische Deutsche, egal welcher Religion zusammenhalten!

    Wenn ihr so etwas wie den oben beschrieben Angriff seht, nur Mut, greift ein, schlagt zu mit allem was ihr habt (ich trage z.B. selbst bei diesem Wetter einen „Regenschirm“ mit mir herum.

    Viele Juden lesen hier mit. Denen werde ich nichts erbaulich neues gesagt haben.

    Dies ist geschrieben für die, die neu hier sind zu ihrer Erbauung und zur Stärkung!

    privat: An „Dativ“, der ja jetzt schon 10.000km weiter weg wohnt.
    Mit Stefan habe ich eben gesprochen, komme nach XXXX.
    Viel Glück, Dharma und ich kommen nach, sobald wir unsere Häuser verkauft haben! Thimotheo, Dharmas Vater, hat schon alles geregelt. Der „M“ gibt mir deine dortige Festnetznummer.

  50. OT

    #55 bayuware (07. Jul 2015 18:09)

    Wie kann der ertrinken? Ich dachte immer Fett schwimmt.

    Jaaaaa… aber bei dieser allgemeinen Regel ist nicht gesagt, ob sich Mund und Nase gerade himmel- oder flußgrundwärts befinden. ;D

  51. Warum muss jedem einzelnen jeder einzelne Schlag nachgewiesen werden? Ich will eine gemeinschaftliche Bestrafung!
    Während Gewalt von Ausländern kaum den Weg in die über regionalen Medien finden wird jede Straftat wie Deutscher Gruß, den ich auch ni HT sehen möchte, aufgebläht Zum kotzen.

  52. Leider wird man in Zukunft wohl immer häufiger mit dem Erscheinen solcher Gestalten auf unseren Volksfesten und traditionellen Feierlichkeiten rechnen müssen. Wenn der oben geschilderte Fall die Bereicherung unserer Kultur durch Primitivlinge sein soll, dann möchte ich gerne darauf verzichten.
    Ich habe schon von vielen gehört, dass sie wegen solchen Auswüchsen nur noch privat, im kleineren Kreis, wo man sich kennt, feiern. Die Folge wird dann sein, dass irgendwann nur noch solches Schläger- und Drogendealerpublikum bei frei zugänglichen Festen und Feten anzutreffen sein wird.
    So etwas ist eigentlich nichts anderes als ein Zerfallsprozess unseres traditionellen, kulturellen Lebens, wegen Leuten die sich nur durch Gewalt Artikulieren können, jeder besorgte Vater warnt seine Kinder mit den mahnenden Worten: Von solchen Leuten haltet euch fern.

  53. #29 Lepanto2014 (07. Jul 2015 16:05)

    Also legale Waffen find ich richtich albern, wenns so weiter geht mit dem Schlachten hier in Buntland, werd ich mein Erspartes gegen was Unlegales tauschen.

  54. Zu dem Tötungsdelikt in Freudenstadt, bei dem am frühen Sonntagmorgen ein 19-Jähriger zusammengeschlagen und danach getreten wurde, dabei wurde er so schwer verletzt, dass er wenig später starb.
    Freudenstadt (ots) – Am späten Montagnachmittag wurde dem Haftantrag der Staatsanwaltschaft entsprochen und durch das Amtsgericht Rottweil Haftbefehl gegen den 17-jährigen Tatverdächtigen erlassen.
    http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110978/3065468

  55. Vorläufig festgenommen, wurde neben dem 17-Jährigen ein 19-Jähriger, der aber dann wieder freigelassen wurde. Er dürfte aufgrund von Zeugenaussagen als an dem Geschehen Beteiligter erschienen sein. Aber in der Beschuldigtenvernehmung eine Tatbeteiligung abgeleugnet haben. Das wäre typisch für eine Kulturbereicherung mit zwei Beteiligten unterschiedlichen Alters, dass der Jugendliche eine Tatbeteiligung einräumt, der Heranwachsende sie ableugnet.
    http://www.nrwz.de/aktuelles/nach-der-toedlichen-stadtfest-schlaegerei-17-jaehriger-tatverdaechtiger-in-haft/20150706-1646-92980

  56. „Er hat Angaben gemacht und seine Tatbeteiligung eingeräumt“, so der leitende Oberstaatsanwalt Dittrich. Der Jugendliche, der grade sein Berufsvorbereitungsjahr abgeschlossen hatte, war zwar schon strafrechtlich aufgefallen, aber „im Bereich der unteren Delinquenz“, so Dittrich. Will sagen, schwere Straftaten hatte er bisher nicht begangen.
    http://www.nrwz.de/aktuelles/nach-der-toedlichen-stadtfest-schlaegerei-17-jaehriger-tatverdaechtiger-in-haft/20150706-1646-92980
    Bedeutet in normalem Deutsch, bisher schon einschlägig in Erscheinung getreten.

  57. #32 Bladerunner (07. Jul 2015 16:14)

    Der Richter hat halt Schiss. Um seine Frau, seine Tochter, seinen Sohn, sein Eigenheim, sein sonstwas.

    Ach Quatsch! Der hat keinen Schiss, das ist ein Gesinnungsrichter vom Schlage Roland Freislers.

    Diese deutsche Paralleljustiz informiert sich doch auch nur aus den etablierten Medien und deswegen sind Ausländer für die erst einmal immer die diskriminierten Opfer, die höchstens mal ein paar Jungenstreiche begehen und deswegen immer Bewährung oder extrem verringerte Haftstrafen bekommen. Die tatsächlichen Opfer dieser rassistischen Hassverbrechen sind aus deren Sicht dagegen allesamt Nazis, die halt selber irgendwie schuld sind.

    Herrje, das hat Sebastian Bührmann doch auch öffentlich so gesagt: „zur falschen Zeit am falschen Ort“. Diese Richter sind die legitimen Nachfolger der „furchtbaren Juristen“, die im Dritten Reich alle Gegner und Kritiker der Nazis verurteilt und die marodierenden deutschen Schlägerbanden freigesprochen haben. Und die -bis auf einen einzigen- nie für ihre verbrecherische „Rechtssprechung“ verurteilt wurden.

    Der hat keinen Schiss, das ist einer der „Halbgötter in Schwarz“. Wenn der Gefühle und Emotionen hat, dann keine Angst, sondern Überheblichkeit, Ausländerphilie und Deutschenphobie. Und die lässt er in seine Urteile fließen. Dieser Richter ist kein Opfer, das ist ein Täter und zwar einer, ohne den das alles überhaupt nicht möglich wäre. Der ist direkt dafür (mit)verantwortlich, dass dieser Kopftreter-Abschaum mal so aus Spaß auf Deutschenjagd geht. Wiel die wissen, dass die nichts zu befürchten haben.

    Also bitte, Mitleid mit Sebastian Bührmann ist genauso albern, als würde man Roland Freisler attestieren, dass der nur aus Angst bei der damaligen Zerstörung Deutschlands mitgemacht hat…

  58. Massive Einschüchterung der Richter durch die Clans der Beschuldigten. Ich wundere mich, dass PI-News immer noch nicht in der deutschen Realität mit den Buntmenschen angekommen ist …

  59. Die Wohnung wurde weder bei dem 19-jährigen Horber noch bei dem sich inzwischen in U-Haft befindenden 17-jährigen Horber durchsucht. Das bei einem Tötungsdelikt, bei dem man prima facie davon ausgehen muss, dass es sich um Mord handelt. Dass Staatsanwaltschaft und Polizei immer noch von einer Schlägerei sprechen, obwohl sie sagen, dass die Blessuren, die der 17-Jährige aufwies nicht von dem Opfer stammen könnten, zeigt die geistige Verwahrlosung. Polizei und Staatsanwaltschaft sagten alle Beteiligten seien Deutsche. Das dürfte gelogen sein oder es dürfte sich bei dem oder den Tätern um Passdeutsche handeln.

  60. Hier noch ein Artikel zu dem Tötungsdelikt am frühen Sonntagmorgen am Rande des Freudenstadter Stadtfestes von dem Rottweil-Blog. Dieser ist ein regionales kritisches Medium, der Rottweil-Blog dürfte mit seinen Vermutungen richtig liegen:
    Region Rottweil. Wer hat den 19-jährigen Schüler aus Schopfloch in der Nacht auf Sonntag beim Stadtfest in Freudenstadt totgeschlagen? Todesursache Hirnblutung! Die Polizei schweigt mal wieder, also alles verdächtig!
    Um es kurz zu machen, ich verdächtige halt wieder gewisse Ausländer, egal wo sie wohnen und wie lange sie da sind. Nonnen waren es jedenfalls nicht! Ich habe auch gar kein schlechtes Gewissen, denn dass man von der Polizei und Lügenpresse auf Befehl der Politik in solchen Angelegenheiten angelogen wird, ist eine Tatsache. Wie in einer Diktatur muß man heutzutage zwischen den Zeilen lesen.
    Schlägereien gab es natürlich schon immer, aber dass ganze Gruppen von Schlägern am Boden Liegende weiter mit ihren Füßen gegen den Kopf treten, bis die tot sind, gibt es erst seit der Masseneinwanderung aus (Süd)osteuropa. Vorher gab es das im Land und speziell im Südwesten nicht. Das ist eine Tatsache, egal was Presse und Politik an “Bereicherung” daherlügen! (Vorläufig letzte Meldung da!)
    Interessant ist übrigens auch, dass es beim Stadtfest in Freudenstadt aufgrund früherer Ereignisse Sicherheitskontrollen gab, die allerdings in dem Fall nix genützt haben. In Rottweil brauchte man das bisher noch nicht! Abwarten!

    https://rottweil.wordpress.com/2015/07/06/wer-sind-die-totschlager-von-freudenstadt/#more-14845

  61. Nach 3 Jahren ist der wieder auf freiem Fuß und ruiniert dem nächsten Opfer, das „zur falschen Zeit am falschen Ort“ ist, das Leben.
    Dieser Staat schützt seine Bürger offensichtlich nicht mehr – wehe dem, der schwach ist und sich nicht selbst verteidigen kann.

  62. Na das kann ja noch was werden, letzte Woche wurde berichtet, dass die SPD das Strafrecht ändern und Mord nicht mehr zwangsläufig zu „lebenslänglich“ führen soll, vielmehr soll bei der Urteilsfindung auf die Situation des EINZELFALLS rücksicht genommen werden.

    Bin mir sicher, viele Einzelfälle werden davon profitieren.

  63. Diese Zweiklassen-Justiz für moslemische Tot-Treter oder fast Tot-Treter kotz mich so etwas von an.

    Lasst und das ändern. Lasst uns auch den Namen des Richters merken und ihn später nach dem Kollaps dieser rotgrünen Zweiklassen-Justiz vor einem ordentlichen Gericht zur Rechenschaft ziehen.

  64. Solche Richter und Staatsanwälte machen sich schuldig! Schuldig an den weiteren Opfern, die diese schwerstkriminellen Multikulti-Banden auch in Zukunft auf dem Gewissen haben werden. Denn das Einzige, was das Dreckspack aus solchen Urteilen lernt, ist dass ihr Handeln absolut keine Konsequenzen hat. Der Richter war definitiv am falschen Ort. Er wird vom Volk bezahlt, ist aber offensichtlich nicht in der Lage nachhaltig für dessen Sicherheit zu sorgen. Ist es nur Angst oder hat er sich und seinen Beruf aufgegeben?! Zum Wohle des Volkes sollte er auf jeden Fall mal ernsthaft über einen Umstieg nachdenken… Vielleicht ja irgendwo ins Kebapbusiness.

  65. Die SPD -Links-Grünen sehen, dass es immer schlimmer wird mit Multi-Kulti, werden dies aber niemals zugeben, deshalb wollen die jetzt das Strafrecht ändern, dass künftig mehr mildere Urteile, durch Berücksichtigung der Einzelfälle gefällt werden und deren Klientel auf diese Weise noch besser verhätschelt werden kann.

  66. #81 Erbsensuppe mit fettem Schweinefleisch   (07. Jul 2015 20:57

    Doch was das bringen wird ist absehbar, die Spirale der Gewalt wird sich schneller & schneller drehen und dabei immer mehr Unschuldige ins Verderben reißen…

  67. Raubling: Schlägerei am Bahnhof
    „In der Nacht von Donnerstag auf Freitag ereignete sich eine Schlägerei am Bahnhof. Drei Asylbewerber, zwei Eriträer und ein Somalier, schlugen auf einen Afghanen ein. Alle vier Personen sind in der Turnhalle in Raubling untergebracht. Die drei Schläger wurden in Gewahrsam genommen und es wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Der Afghane wurde leicht verletzt. Der genau Sachverhalt wird nun von den Beamten mittels Dolmetschern geklärt“ http://www.rosenheim24.de/rosenheim/inntal/raubling/schlaegerei-bahnhof-raubling-nacht-freitag-drei-maenner-schlagen-einen-mann-5211511.html

    Ingolstadt: Auftakt im Mordversuchsprozess
    „(…)Angeklagt ist ein Somalier, der im Dezember vorigen Jahres in einer Flüchtlingsunterkunft in Titting seine aus Eritrea stammende Ehefrau gewaltsam zum Sex gezwungen haben soll. Tags darauf soll der Mann in der Eichstätter Berufsschule einen Schüler, in dem er einen Liebhaber seiner Frau vermutete, mit einem Messer angegriffen haben. Weil das Opfer schnell genug reagierte, verfehlte die Stichwaffe aber dessen Oberkörper und Drang lediglich in einen Ärmel ein. Die Kammer hat zur Aufklärung der Abläufe gleich zehn Verhandlungstage angesetzt. Bereits der Auftakttermin gestaltete sich mühsam, da für den Angeklagten und die meisten Zeugen, die großenteils aus der Asylbewerberszene kommen, gedolmetscht werden muss. Der Beschuldigte, der zunächst keine Angaben machen wollte, war mit seiner Frau 2014 aus Libyen mit einem Flüchtlingsboot nach Italien gekommen. Über Frankreich gelangte das Paar dann nach Deutschland. Über den hier gestellten Asylantrag ist angeblich noch nicht entschieden worden.“ http://www.donaukurier.de/lokales/kurzmeldungen/ingolstadt/Ingolstadt-Muehsamer-Auftakt-im-Mordversuchsprozess;art74355,3073461#plx1923346373

    Passau: Sechs Großschleusungen an der deutsch-österreichischen Grenze festgestellt
    „(…)Durch weitere Großaufgriffe in und um Passau sowie in den grenzüberschreitenden Zügen wurden am gestrigen Montag insgesamt sieben Schleuser verhaftet und 249 unerlaubte Einreisen registriert.“ http://www.presseportal.de/pm/64017/3065374

    Winsen: Betrunkener Ladendieb kam in die Zelle
    „Ein 20-jähriger ist am Donnerstag, gegen 17 Uhr dabei beobachtet worden wie er in einem Bekleidungsgeschäft Waren in seinen Rucksack steckte und damit den Kassenbereich passieren wollte. Eine Mitarbeiterin sprach den Somalier an und alarmierte die Polizei. Der alkoholisierte 20-Jährige zeigte sich der Zeugin und den Beamten gegenüber uneinsichtig und verbal aggressiv. Bei einem Alco-Test erreichte er einen Wert von mehr als zwei Promille. Die Beamten nahmen den Mann in Gewahrsam“ http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59458/3062832

    Bad Bentheim: Haftbefehl vollstreckt
    „Bereits am Freitagmittag haben Beamte der Bundespolizei den Haftbefehl gegen einen 31-jährigen Iraker vollstreckt. Der in Schweden wohnende Mann war Beifahrer in einem Fahrzeug, das aus den Niederlanden einreiste. An der Anschlussstelle Bad Bentheim wurde das Auto im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung angehalten und kontrolliert. Bei der Überprüfung wurde bekannt, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Kiel gesucht wurde. Der Mann hatte wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis noch eine Geldstrafe in Höhe von 800,- Euro zu bezahlen. Weil der 31-Jährige den zur Befreiung der Haft geforderten Geldbetrag bezahlen konnte, entging er einer Freiheitsstrafe von 20 Tagen.“ http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70276/3064726

    München: Gesuchter Dieb an Flughafen geschnappt
    „Der Gesuchte fiel bei seiner Ankunft aus Stockholm auf. Bei der Kontrolle entdeckten die Beamten dann die Fahndungsnotiz. Das Amtsgericht in Augsburg hatte den in Schweden lebenden Iraker im April letzten Jahres wegen Diebstahls zu 250 Euro oder 50 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Der 33-Jährige hatte wohl anfangs einen Teilbetrag bezahlt, bevor Ende Oktober die Zahlungen ausblieben.(…)Nachdem Bundespolizisten am Münchner Flughafen den 33-Jährigen jetzt verhaftet hatten, zahlte er den fälligen Restbetrag in vollem Umfang ein. So konnte er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Wache verlassen und seine Reise fortsetzen.“ http://www.wochenblatt.de/nachrichten/erding/regionales/Bundespolizisten-nehmen-33-Jaehrigen-fest;art1150,314810

  68. Ich weiß gar nicht, was ihr wollt. Eines nicht zu fernen Tages zwangsarbeiten Ex-Richter und Ex-Staatsanwalt unter Verlust ihrer Beamtenpension bei der Müllabfuhr.

  69. Noch einmal zu dem Tötungsdelikt in Freudenstadt
    Bei der Pressekonferenz von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft am Montag in Rottweil spürt man Betroffenheit. »Es zeigt sich, wie ein simpler Streit nicht nur ein Leben zerstören kann, sondern auch ein zweites«, sagt der leitende Oberstaatsanwalt Joachim Dittrich. Denn der mutmaßliche Täter habe den Tod des 19-Jährigen sicher nicht beabsichtigt.
    http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.freudenstadt-wie-kam-es-zu-dem-toedlichen-streit.2cb600d6-75ad-4cea-8888-c571f46e3c6c.html
    Woher weiß der Staatsanwalt, dass der oder die Täter nicht mit Tötungsvorsatz oder zumindest mit bedingtem Vorsatz handelten. Dass der Staatsanwalt den oder die Täter mit Samthandschuhen anfasst, ist für mich ein weiteres Indiz, dass es sich bei dem oder den Tätern um Kulturbereicherer handelt. Was dieser Staatsanwalt hier von sich gibt, klingt schon sehr nach bedauernswerter Täter. Der Spinner stellt ja die Folge der Tat für das Opfer auf die gleiche Stufe mit der Folge der Tat für den oder die Täter. Normalerweise müssen bei einem solchen Verbrechen die Wohnungen der Tatverdächtigen durchsucht werden. Das gehört doch zur Beweismittelsicherung.

  70. Nee, nicht das Opfer war zur falschen Zeit am falschen Ort. Der Täter war es. Denn eigentlich hätten die Täter in „Südland“ sein müssen. Und zwar im Mittelalter.

  71. “ Peter Wood “ hat recht . Eingreifen
    und helfen und zwar konsequent , gleich
    wie . Man muss “ DIE SPRACHE DER ANDEREN “
    sprechen , damit sie uns verstehen !!

  72. Hat wer die Email Adresse von dem Herrn Richter?
    Ich möchte ihn nicht beleidigen sondern eine Frage stellen von Vater zu Vater.

  73. #83 talkingkraut

    Dass der Staatsanwalt den oder die Täter mit Samthandschuhen anfasst, ist für mich ein weiteres Indiz, dass es sich bei dem oder den Tätern um Kulturbereicherer handelt. 

    Sollte der Täter tatsächlich Kulturbereicherer sein, dann hätte es zumindest mit dem Opfer zufällig mal nicht den völlig falschen getroffen.

    „Der getötete Schüler war ebenfalls nicht als Raufbold aufgefallen. Stellvertretender Schülersprecher einer Werkrealschule, aktiv bei einer Antirassismus-Kampagne, als Jugendlicher im örtlichen Fußballklub aktiv.“

  74. Unsere Freiheit macht Karriere:

    Freiheit – Rechtsstaat – Beamtenstaat – Polizeistaat – IV.Reich – Islamischer Staat

    Der Weg vom Neuanfang nach 1945 bis heute forderte eine lückenlose Kette an Unfähigkeit in Politik und Verwaltung, sowie kriminelle Richter und Staatsanwälte!!!

  75. Wenn es zu einer rechtskonservativen Wende in Deutschland kommt, brauchen wir detaillierte Listen von solchen Richtern, damit wir sie zumindest in die verdiente Arbeitslosigkeit schicken können, wenn wir sie nicht selber anklagen können. Im ersten Schritt aber brauchen wir eine Schußwaffenfreigabe für alle anständigen Deutschen (Bürgerwehren über Vereinsrecht gründen, ähnlich freiwillige Feuerwehr, damit keine Antifas, Passdeutsche M..s oder Berufsverbrecher an Waffen kommen). Die Rückführungen werden ihre Zeit in Anspruch nehmen, zumal die bisherigen Ausländerbehörden zu einem „Ministerium für Einwanderung und Rückführung“ (Verhältnis 5 zu 95) umgebaut werden müssen. Außerdem ist mit massivster Gegenwehr zu rechnen, wenn man anfängt ganze Stadtviertel (Neukölln, Marxloh, Keupstraße) zu quasi 90% zu repatriieren. Das wird nicht ohne den robusten Einsatz (para-)militärischer Einheiten und ggf. die Verhängung von Kriegsrecht möglich sein

  76. Solchen Juristen kann man als gerechtigkeitsliebender Mensch nur wünschen, dass auf sie selbst zurückkommt, was sie da so offensichtlich verharmlosen und fördern: Ebensolch brachiale Tritte von Kulturbereicherern mit krankhaft – abartiger Lust auf Gewalt in deren Gesichter.
    Das halten die sicher klaglos aus, wenn ihnen das Nasenbein, der Ober- und Unterkiefer und das Jochbein zertrümmert wird, sich die Splitter der Schädeldecke ins Hirn bohren, die Zähne ausgetreten und sämtliche Weichteile des Kopfes zermatscht werden. Man kann getrost davon ausgehen, dass sie solcherlei Gewaltakte als nicht so gewichtig empfinden – denn der Ermittlungseifer hielt sich doch sehr in Grenzen und die Mini-Strafe, die verhängt wurde, spricht eine deutliche Sprache…

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