JustitiaSchlägt man Menschen fast oder ganz tot oder schädigt man sie dauerhaft, kommt man in diesem Staat – auch als Vielfachtäter – mit einem Augenzwinkern oder einem verständnisvollen Urteil davon, vor allem, wenn man als Täter einen Persilschein Migrationshintergrund aufweisen kann. Ganz anders dagegen, wenn dies nicht der Fall ist – dann lässt die Justiz gerne mal ihre Muskeln spielen.

So geschehen mit dem Wiederholungstäter Thomas K., der im Dezember 2003 in die Villa von „Pop-Titan“ Dieter Bohlen eingebrochen sein soll: Er bekam knapp 13 Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung, da er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

Spiegel-Online berichtet:

Staatsanwalt Christian Braunwarth hatte in seinem Plädoyer darauf hingewiesen, dass der Sachschaden, der in der Bohlen-Villa angerichtet wurde, beträchtlich gewesen sei. Weit schwerwiegender waren laut Braunwarth allerdings die dem Angeklagten ebenfalls zur Last gelegten Raubüberfälle auf eine Geschäftsfrau in Bad Schwartau und ein Auslieferungslager des Hermes-Versandes. Dabei sollen die Opfer mit Schusswaffen bedroht, gefesselt und geknebelt worden sein. (…) Insgesamt hatte der 47-jährige K. zusammen mit Komplizen bei weiteren Delikten Bargeld und Schmuck im Wert von rund 370.000 Euro erbeutet. Das am Donnerstag verkündete Urteil kann als drastisch gelten: Zwölf Jahre und neun Monate Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung bedeuten, dass der Täter auch nach Verbüßung der Haftstrafe in staatlicher Obhut bleiben muss, solange er weiterhin als gefährlich eingestuft wird. (…) Für Dieter Bohlen scheint der Einbruch zwar unangenehm, aber kein Drama gewesen zu sein. Vor Gericht präsentierte er sich am 20. Januar gewohnt flapsig.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Gefährliche Einbrecher wie Thomas K. müssen für ihre Taten hart bestraft werden. Aber wenn man bedenkt, wie verständnisvoll in diesem Land mit kriminellen muslimischen Migranten umgegangen wird, besonders mit Gewaltverbrechern, Sexualstraftätern und Kinderschändern, dann mutet dieses Urteil, vorsichtig gesagt, sehr eigenartig an.

Like
Beitrag teilen:
 

82 KOMMENTARE

  1. ich trete jetzt auch zum islam über.
    Dann darf ich ja wieder alles was man in einem freien Land dürfen soll. Und noch mehr.

  2. Hmmmmmm, die „Rechtsprechung“ bei muslimischen Kültürbereicherern ist nachvollziehbar und Schlüssig :

    Sie könnten sich totlachen, dann wäre das Problem erledigt und der Richter kann in Ruhe weiterschlafen weil er keine Morddrohung oder andere Racheakte befürchten muß.

  3. Ich denke das Urteil geht wohl grundsätzlich so in Ordnung. Der Typ scheint ja wirklich nicht ganz ungefährlich zu sein.

    Das Problem ist, wie im Artikel schon angemerkt, dass die Härte des Gesetzes nur dann zuschlägt, wenn dem Richter kein Lynchmob durch eine von uns sozial ausgegrenzte und benachteiligte Großfamilie mit MiHiGru droht.

  4. Das am Donnerstag verkündete Urteil kann als drastisch gelten:

    Das empfinde ich nicht so. Wer Einbrüche und Raubüberfälle begeht, sollte in seinem ganzen Leben nie wieder und auf unschuldige Bürger losgelassen werden. Leider ist mit diesem Urteil nicht gewährleistet, daß von diesem Mann nie wieder eine Gefahr ausgehen wird.

    Ein Skandal erster Ordnung sind freilich die eher symbolisch zu nennenden Strafen für gefährliche Verbrecher aus dem Migranten-Milieu. Die sind eine mutwillige Gefährdung unschuldiger Menschen und somit moralisch zitiefst verwerflich.

    ———-
    Bonis nocet, qui malis parcit
    (Den Guten schadet, wer die Bösen schont)

  5. Das Urteil dürfte doch etwas übertrieben sein, insbesondere die Verwahrung. Aber das ist nicht das Problem – das Problem sind die krass milden Urteile bei Tätern mit MiHiGru.

    Ich frage mich nicht nur bei Richtern, sondern auch bei Politikern, was der wahre Grund ist, dass diese vor MiHiGrus, vor allem Musels, so kuschen.

    Das Gutmenschengeschwafel von wegen wir sind alles Menschen, haben uns lieb und müssen Verständnis haben etc.etc.etc. ist doch bloss ein Vorwand, um die wahren Gründe nicht nennen zu müssen.

    In der Schweiz übrigens dasselbe mit Politikern, die willfährig der EU vorauseilenden Gehorsam leisten: Was ist es wirklich, das diese Leute Antreibt?

    Hat da jemand eine Idee?

  6. #5 Zwölf Jahre ohne Bewährung als Standardmaß für Raubüberfälle wären gut – Dann säße manche (sich) bereichernde Sippe komplett und lange!

  7. Wenn ich mir im Auto den Koran aufs Armaturenbrett lege… – muss ich dann noch Strafzettel für falsch Parken bezahlen ?

  8. # Zerrissener
    Es ist ein Jammer, dass wir Einheimischen nicht
    in staatlich alimentierten Großsippen leben können, die sogar die Justizbehörden unter Druck setzen. Wir müssen Einzelkämpfer sein, räumlich mobil, der Arbeit hinterher ziehen, während unsere Migrationsschätzchen alle zusammenhocken, wie in einem anatolischen Dorf, und ihre Macht auskosten.

  9. Bis auf die Sicherheitsverwahrung ein gutes Urteil… aber da ja bekanntlich NICHT alle Menschen vor Gericht bei uns gleich sind, verpufft der Effekt (wie gewollt?) :(.

  10. #5 Makepiece
    „Hat da jemand eine Idee?“

    Wird bei PI aber nicht veröffentlicht 😉 Die Salon-Linken wollen nicht wahrhaben, daß der Sozialismus /Marxismus das Grundübel unserer Gesellschaft ist. Die Mohammedaner helfen den Marxisten die Festung unserer Gesellschaftsordung sturmreif zu schiessen. Danach folgt die marxistische Diktatur.

  11. Solche Urteile werden nur gefällt wenn der Täter keine Lobby hat.

    Aufgrund der allgemein fortgeschrittenen Zersetzung und moralischen Verelendung
    müssen wir deutschen auch das „aushalten“.

    Da wird regelmäßig das Opfer zum Täter gemacht und umgekehrt, je nachdem wie man es gerade braucht um die Situation im rechten Licht erscheinen zu lassen.

    OK, hier haben wir tatsächlich einen Täter
    der bestraft gehört,aber der hat all die Strafe bekommen die bei unseren Bereicherern
    eingespart wurde,damit die Statistik wieder stimmt.

    Was Ich so erschreckend finde ist,daß diese Richter sich für sowas hergeben, denn Sie wissen was Sie tun!

  12. Völlig in Ordnung das Urteil. Die sind mit vorgehaltener Waffe ins Haus eingedrungen und haben die da eine Weile als Geisel gehalten. In dem Moment weiß man als Betroffener nicht, dass man überlebt – man hat Todesangst. Wenn SPON schreibt, dass Bohlen ja, „gut drauf ist“, ist das eine Unverschämtheit und ein Missachtung von Opfern. Dass Bohlen durch seinen Charakter und seinen Erfolg genug gefestigt ist, um so ein Trauma zu verdrängen, war den Tätern nicht bekannt. Bei einem Otto Normal Verbraucher hätte dieser Überfall ein lebenslanges Trauma bewirkt – besonders, wenn die Täter nicht gefasst worden wären. Eine weniger harte Strafe wäre völlig ungerecht gewesen.

  13. Ganz offensichtlich hat ein Teil der Leserschaft bei PI massive Probleme mit ihrem Rechtsverständnis, welches von der Moderation immer wieder aufgegriffen und womöglich auch instrumentalisiert wird.

    Die hehren Ziele von PI geraten dabei unter die Räder.

    Es ist irgendwo auch peinlich.

    Populismus ist ja durchaus eine Kraft, die man für sich wirksam werden lassen kann. Aber sie muß dann gekonnt eingesetzt werden und zumindest für einen Kundigen den Verdacht vermeiden, daß sich dahinter tatsächlich nur das Dumpfbackentum verbirgt.

    Der Austausch von linken Proleten gegen dann halt andere Proleten: das ist nichts, für das einzusetzen sich lohnen könnte.

    Es wäre für PI durchaus eine Überlegung wert, die doch sehr erheblichen Defizite zum Rechtsverständnis, also: Funktionsweise und Voraussetzungen eines Rechtsstaates, ebenfalls in jenen Themenkreis aufzunehmen, über den aufzuklären sich PI auf seine Fahnen schreibt.

    Das setzt jedoch voraus, daß sich dann die Moderation erst einmal auf den dazu erforderlichen Stand bringen möchte. Will sie das ?

    Jedenfalls: den Rechtsstaat an der Musel- Mauer gleich mit runterzubrechen, das zeugt doch von erheblicher Unkenntnis und – Verzeihung – auch Unreife.

    Ein großer Makel dieser Seite.

    Ist da noch Hoffnung?

    Schließlich gab es ja hier auch regelrechte Lichtmomente, wie den jüngst erschienen Grundsatz-Artikel:

    „Der rote Faden in linken Widersprüchen“.

    Ich wünschte dem PI- Projekt, ein ebensolches Grundsatz-Papier auch über die

    Bedeutung und Funktionsweise des Rechtsstaates

    auftreiben zu können.

    Denn da darf man nicht das Kind mit dem Bade ausschütten, zumal die Gegenseite – siehe Ignorierung des Kopftuchverbotes auch durch Staatliche Stellen – bereits von sich aus alles unternimmt, um auch auf diesem Gebiet rumzuzündeln.

    Es wird dabei keine Sieger geben.

    Ganz sicher bin ich, daß diejenigen, die für Freiheit eintreten, unter den ganz großen Verlieren sein werden.

    Manchmal hat man das Gefühl, als ob manche Moderationen genau dies anstreben würden.

    E.Ekat

  14. Passendes Gegebeispiel aus Hannover:

    Schläger soll 54 Monate in Haft
    VON ANNETTE ROSE HANNOVER. Mit einem Baseballschläger hat der 17-jährige Ismail E. einen Mann (49) auf dem Schünemannplatz in Ricklingen brutal verprügelt. Für die Tat im Februar 2008 soll der als Intensivtäter gelistete E. viereinhalb Jahre in Jugendhaft. Er verbüßt derzeit eine 20-monatige Strafe wegen Körperverletzung und Raub, die mit in das Urteil einbezogen werden soll. Den Vorwurf des versuchten Mordes habe Staatsanwältin Ilse Washington nicht mehr erhoben, sagte Manfred Döbel, Verteidiger des türkischstämmigen Angeklagten. Die Beweisaufnahme in nicht öffentlicher Verhandlung habe ergeben, dass der 17-Jährige nicht überfallartig auf sein Opfer Walter M. eingeschlagen habe. Ein Junge, der als Zeuge aussagte, habe einen Streit gesehen und gehört, und dann sei der Mann zunächst dem Jugendlichen nachgerannt, um ihn zu packen. Vermutlich, weil E. zuvor dessen Freund mit Pfefferspray besprüht hatte. An den Schlägen auf M. sollen sich neben dem Angeklagten noch drei weitere Jugendliche beteiligt haben – die gestern den Angeklagten belasteten. Sie werden vermutlich auch Verfahren bekommen. Die Anklage geht davon aus, dass die Jugendlichen ihren Frust an Walter M. ausließen, weil zuvor eine Prügelei zwischen zwei Jugendgruppen von deren Anführern abgeblasen worden war. « Urteil Montag »
    30.01.2009 / NP

  15. Das hängt auch mit dem latenten Rassismus der 68er zusammen, die halten nämlich die meisten Zuwanderer(ihr wisst wer hier gemeint ist) für so minderbemittelt und zurückgeblieben, dass man die für ihre Straftaten gar nicht verantwortlich machen kann.

    Deswegen muss auch diese ganze „Ich kümmer mich Industrie“ unterhalten werden.

    Die Steuerkartoffel hat ja genug Geld für die Hobbies unserer 68er.

  16. Wow,das nenn ich mal ein Urteil.Erinnert mich an die letzte Szene aus Saw 1 „Game Over“

    Aber mal im Ernst.Es war ein bewaffneter Raubüberfall und es ist ja auch zum Glück niemand zu Schaden gekommen.Da ist das Urteil wohl doch etwas daneben.Vor allem die Sicherheitsverwahrung ist wohl nicht ganz angemessen.Solche Strafen klingen für mich eher für Mörder angemessen.

    Wieso gibts das Urteil eigentlich über 5 Jahre später?

    /b> Wie das ganze ausgegangen wäre hätte der/die Täter Migrationshintergrund,bevorzugt aus Türkei/Arabien,dass weiss wohl jeder hier auf PI.

  17. Das Urteil ansich, auf den Fall bezogen, ist vollkommen korrekt gesprochen worden.

    Da hilft auch kein polemisches gezeter oder ist der Verfasser etwa mit dem Täter in Einklang zu bringen?

    Das Problem beim Deutschen Bürger ist doch jenes, sofern er nicht islamisiert werden will : Er fragt erst alles nach. Er bittet um seine „Rechte“. Lässt gerne einen anderen den Vortritt und hilft selbstverständlich, wo er kann.

    Tja liebe Leute, so kann das nichts werden, so werdet ihr immer in der Opferrolle bleiben und könnt aber weiter auf hohen Niveau jammern, eben typisch Deutsch.

    Werdet Respektlos gegenüber anderen, die euch die Butter vom Brot nehmen wollen – (im Volksmund) de Burr mog dat auch.

    Wenn ihr etwas wollt, dann nehmt es euch, fragt nicht erst nach oder versucht erst recht nicht eine Diskussion darum zu starten.

    Gesetzesvertreter sind als Pausenclowns anzusehen, sie sollten als solche auch behandelt werden.

    Seid immer eine Stufe rotzfrecher als euer Gegenüber. Kommt es dadurch zu handgreiflichkeiten, niemals alleine, nur immer im Pulk die Konfrontation suchen. Gegebenfalls erst einmal das Weite suchen und dann mit Kollegen einen passenden Zeitpunkt abwarten.

    Züchtig eure Weiber, ansonsten nehmt euch das Weib was gefällt – die anders Orientierten bitte in ihrem Auswahlspektrum zugreifen 😉 – begehrt das Weibsbild auf, züchtig es nach belieben.

    Nur so wird es dann auch was mit dem „Über“Leben in Deutschland, die anderen werden eben weiterhin die Arbeitssamen Kartoffeln sein, die Devot die Peitsche der „Herren“ suchen, um sich selbst zu züchtigen.

    In diesem Sinne : Noch ein langes, erfreuliches Leben in diesem Kackstaat.

  18. Mein Großvater ist Richter und ihn sprach ich an mit der Frage nach dem Mohammedaner-Bonus. Er bestreitet ihn nachdrücklich und – ich muss auch sagen – glaubhaft.

    Er zeigt mir auf:

    In den Fällen, die wir hier beanstanden, kennen wir die oberflächlichen Gegebenheiten, den genauen und juristisch relevanten Sachverhalt aber führen wir uns nicht zu Gemüte.

    Bevor wir also ernsthaft den Mohammedanerbonus behaupten können, müssen wir wesentlich mehr liefern als Eindrücke. Es kommt darauf an, juristisch ähnlich zu bewertende Sachverhalte zu vergleichen. Liefert Jemand eine Idee, wie wir diesen fachliche gestützten Vergleich herbeiführen?

    Augenscheinlichkeit erhitzt das Gemüt, der sachliche Blick besteht vor der Vernunft.

  19. Diese eigenwilligen Verhältnisse liegen aber teilweise nicht nur an den Gerichten sondern an den Gesetzen (und an die haben sich die Gerichte eben zu halten…)

    Strafe bei Raub: 1 bis 15 Jahre
    Bei schwerem Raub (also bei Mitführen einer Waffe: mindestens 3 Jahre bis zu 15 Jahre, bei Einsetzen der Waffe (Drohen mit der Waffe reicht, auch ein Messer zählt als Waffe): mindestens 5 bis 15 Jahre.

    Einfache Körperverletzung: Geldstrafe von 2 Euro bis zu 5 Jahren Gefängnis
    Strafe für gefährliche Körperverletzung (also mit mehreren auf einen, bei Lebensgefährdung oder mit Waffe): 6 Monate bis 10 Jahre
    schwere Körperverletzung (also mit bleibenden schweren Folgen wie Verlust eines Auges etc.): ein Jahr bis 10 Jahre
    Totschlag: 5 bis 15 Jahre

    Mit anderen Worten: Das Gesetz sieht die gleiche Strafe für jemanden vor der einen Menschen tötet wie für einen Räuber der bei dem Raub mit einem Messer droht (wobei nicht einmal jemand verletzt werden muss).

    Einfacher Raub wird härter bestraft als gefährliche Körperverletzung.

    Ist schon eigenartig, steht aber so im Gesetz.

    Wers nicht glaubt kanns nachlesen, §§ 223 – 226, 249, 250, 212 StGB

    Vor ein par Jahren wars noch schlimmer, da gab es für die gefährliche Körperverletzung nicht einmal eine Mindeststrafe….

  20. Ich denke man macht das aus praktischen Gründen nicht. Würden alle Musels gleich verknackt –
    würde man einfach nicht genügend Platz in den Gefängnissen haben.
    So schaut man daß die Leute gleich wieder freigehen oder möglichst kurz einsitzen.
    Ausserdem sieht dann die Statistik besser aus.

    Armes Deutschland….

  21. Nachtrag:

    Wenn in einigen Gefängnissen 80 % der Insassen Muslime sind hab ich auch so meine Zweifel an einem „Mohammedanerbonus“. Bei mir gibts das jedenfalls nicht.

    Andererseits kann ich mir durchaus vorstellen dass es an einigen Stellen einen „Nazimalus“ gibt, d.h. dass bei rechtsextremer Gesinnung auch mal härter zugelangt wird….

    Gibts bei mir aber auch nicht, auch wenn die Rechts- und Linksausleger durchaus unangenehme Kunden sind.

  22. Das Perfide ist, dass die Richter formal meistens alles richtig machen, aber materiell gezielt daneben schiessen! Materiell haben ja Richter einen riesigen Ermessensspielraum, z.B. bei der Einschätzung der Tat: War es nur „nur“ fahrlässige Tötung oder gar nur unterlassene Hilfeleistung nach einer „dummen“ Schlägerei, „nur“ Totschlag oder Mord? Die korrupte „Richterei“ à la Nazi-Richter Freisler nimmt offenbar stark zu? Offenbar lässt sich die 3. Gewalt da von Exekutive und Legislative über die gemeinsamen klandestinen „Club-Versammlungen“ erneut zu stark gängeln: also Bruderschaft geht vor Grundgesetz, so wie die Mitgliedschaft als Malteser vor den Heimatstaat geht. Gewusst?

    http://www.aaronedition.ch/Malteser_Grossmeister_Ritterorden_vom_heiligen_Grab.htm

    Die „Römer“ führen immer gleich! Manchmal etwas offener, pseudodemokratischer, manchmal versteckter…

  23. Wer als Einbrecher verurteilt wird, muss weggeschlossen werden, denn er könnte ja wieder einbrechen, wenn man ihn frei lässt.

    Ganz anders siehts aus bei Fällen von Schwestermord. Ist die Schwester erstmal erstochen, gibts ja keine Möglichkeit für eine Wiederholungstat. Somit wären Augenzwinkern (s.o.) und Freilassung durchaus berechtigt.

  24. #15 Mandy Koslowsky

    Sorry,

    das war nicht böse gemeint, aber den konnte ich mir nicht verkneifen.

    😉

  25. @Mandy Koslowsky

    Liebe Mandy,

    Wenn ein Täter einen Familienvater vor seinen Kindern zum bleibenden Krüppel schlägt und tritt und dafür nur eine lächerliche
    „Strafe“ bekommt und ein Räuber bei dem niemand zu Schaden kam in Sicherheitverwahrung geht dann ist das mehr als eine “ oberflächliche Gegebenheit“.

    Der juristisch relevante Sachverhalt scheint mir dann eher „Rechtsverdreherei“ zu sein.

    Ich will dir nicht persönlich zu nahe treten, aber so ein Richter ist für mich völlig unglaubwürdig, um es nett auszudrücken.

  26. @ 15 Mandy Kostolany

    Ja, so wird oft argumentiert. Die Umstände sind immer ganz anders und es ist sowieso nicht vergleichbar, etc..

    Aber selbst Dein Großvater wird nicht abstreiten, dass Richter sich bei der Urteilsfindung an vorgefertigte Schablonen halten.
    Und dann kann er ja erklären, wie es dazu kommt, dass Verbrecher mit islamischem Migrationshintergrund 30-40-50 oder mehr Straftaten auf dem Kerbholz haben, ohne im Knast zu sitzen. Und bei der Gelegenheit kann er ja ein paar Beispiele Bio-deutscher Verbrecher liefern, die mit 50 Straftaten noch frei herumlaufen.
    „Jeder Fall ist anders“, da machen es sich die Richter zu leicht.

  27. Die Bundesregierung nimmt billigend in Kauf, dass ihre Bürger ob solcher Zustände schwer depressiv, verzweifelt, oder schlichtweg wahnsinnig werden…

    Wann findet das längst überfällige Aufwachen in den Regierungsetagen statt? Ich kann nicht mehr!!

  28. Vergleiche ich den Gesamtwert der Einbruchsbeute mit einem Menschenleben, scheint ja ein Menschenleben wesentlich weniger Wert zu sein, wenn es überhaupt einen Wert hat. Das Urteil selbst ist schon okay, allerdings würde ich mir solch ein hartes Durchgreifen gerade bei Komaschlägern und „Ehren“mörder wünschen. In diesen Fällen könnte dann bei nichtdeutscher Staatsangehörigkeit auf die anschließende Sicherungsverwahrung verzichtet und stattdessen die Abschiebung in Betracht gezogen werden.

  29. @Mandy Koslowski

    Du willst wissen, ob Justitia wirklich mit verbundenen Augen Urteile spricht?

    Das ist nicht schwer. Suche 30 Urteile gegen Täter mit Migrationshintergrund heraus (z.B. Raubüberfall), und 30 Urteile gegen Täter ohne.
    Bilde den Mittelwert, die Standardabweichung und mache den t-Test auf Unterschiede/Gleichheit.

    Eine erste Näherung könnte auch sein, dass Dein Richter-Opa einfach mal einen ähnlichen Fall heraussucht, in dem ein Täter mit Migrationshintergrund eine ähnliche oder höhere Strafe für Raubüberfall bekam. Dein Richter-Opa hat zwar bessere Zugriffsmöglichkeiten auf Quellen, aber gib ihm dennoch – sagen wir 1 Woche – Zeit zum suchen.

    Das Aktenzeichen des Falles stellst Du dann hier hinein. Würde mich auch interessieren.

    Schafft er es nicht, einen solchen Fall zu finden, hast Du Dein Näherungsergebnis. Justitia urteilt längst nicht mehr mit verbundenen Augen…

  30. Zu diesem Thema hatte ich schon gestern (hier passt es viel besser rein) geschrieben:

    Der Einbrecher hat anscheinend die falsche Herkunft und Religion. Hätte er einen türkischen oder arabischen Migrationshintergrund, hätte er sogar noch die damalige Freundin Bohlens (wer war das eigentlich?) vergewaltigen dürfen und wäre trotzdem mit ein paar Stunden Sozialarbeit weggekommen. Pech gehabt!

    Ohne Zynismus: ich denke mal völlige Gleichheit vor dem Gesetz gab es noch nie in der Geschichte (weder in Deutschland noch in einem anderen Land). Diese wird es auch nie geben solange menschliche Richter Urteile sprechen. Das kann man übrigens auch z.B. im Fußball sehen, wo Schiedsrichter oft Entscheidungen treffen, die eindeutig falsch sind (OK, diese haben viel weniger Zeit für die „Urteilsfindung“). Wenn aber willkürlich bestimmte Gruppen regelmäßig bestimmte Gruppen bevorteilt werden, dann ist was faul.

    Ich möchte nicht mehr und weniger als Gleichheit vor dem Gestez für alle – unabhängig von Herkunft und Religion. Ich gebe zu, das ist ein nicht zu realisierender weltfremder Wunsch.

  31. Heißt dein Opa E.Ekat? (Nr.21)

    Nein, Wolfrabe. Aber was Ekat (Nr.11) schreibt, das ist richtig und klug. Am Ende des Tages muss es uns um Recht und Freiheit gehen und die sind nicht ohne den Rechtsstaat zu haben.

  32. Wenns sies doch täte, dann wär da wahrscheinlich bald mehr verbunden wie nur die Augen, der ganze Kopf und noch einiges andere steht zu vermuten. Frei nach dem Motto, und willst du nicht mein Bruder sein, so schlag ich dir den Schädel ein.

  33. zwölf Jahre Knast ohne Bewährung mit anschliessender Sicherheitsverwahrung für Einbruch, Schbeschädigung und Raub?
    Es sind schon einige, häufig eben muselmanische Mörder oder schwere Körperverletzer wegen ihrer „besonderen Sozialisation“ auf Bewährung entlassen worden und laufen in Deutschland frei herum.

    Hatte Thomas K. nicht auch eine „schwere Kindheit“ o.Ä.?

    Wenn Gerichte unverhältnismässige, manchmal politische Urteile „im Namen des Volkes“ fällen, die vom Volk im Vergleich mit anderen Gerichtsentscheidungen nicht mehr nachvollziehbar sind, machen sie einen Fehler.
    Das ist im Gesetz bereits formuliert.

    sapere aude

  34. Also ich finde das Urteil schon in Ordnung, es sollte Maßstab für alle Urteile gegen solche Ganoven – auch mit Migrationshintergrund – sein.

    Aber wohin die Reise geht, erkennt man daran, dass im rot/roten Berliner Knast Plötzensee ein drittel der Inhaftierten NUR wegen Schwarzfahren sitzt. Dazu kommt noch mal eine unbekannte Zahl von Tätern wegen schwarzfahren in Verbindung mit anderen Delikten. Also solange Messer-Ali und seine Bande sich auf dem Weg zur „Arbeit“ nicht beim schwarzfahren erwischen lassen, bleibt ihnen der Knast mit großer Wahrscheinlichkeit erspart.

  35. #22 Anna Karenina (30. Jan 2009 10:52)

    …. haben ja Richter einen riesigen Ermessensspielraum, z.B. bei der Einschätzung der Tat:

    Wie kommst Du nur auf sowas? Gerade die Abgrenzung der Straftatbestände sind ja nun eindeutig, weil diese genau definiert sind.

    Ermessensspielraum: den ein Richter hat, aber der bezieht sich auf etwas völlig anderes.

    Ihr babbelt einen Scheiß zusammen, daß einem Angst und Bange werden muß um dieses Land.

    @pozilei, 14

    Ist bes wirklich zuviel verlangt, daß Du Dich mal informierst, worin die Unterschiede des Strafrechtes und des Jugensstrafrechtes bestehen, das ja noch nicht einmal so heißt?

    Du vergleichst hier einen Fall eines 17 Jährigen mit dem eines 47-jährigen.

    Das ist schlicht nicht möglich. Das ist totaler Humbug. Sowas ist eine Schande für solch ein Forum.

    Wirst Du es schaffen, diesen Unterschied irgendwann einmal zu begreifen?

    Ich befürchte: nein.

    E.Ekat

  36. Morsal-Prozess:
    Staatsanwalt bezweifelt Gutachter-Fähigkeiten

    Im Prozess um den gewaltsamen Tod der 16-jährigen Morsal hat der Staatsanwalt die psychiatrische Sachverständige heftig attackiert.

    Ein anderer Sachverständiger werde zu dem Ergebnis kommen, dass der wegen Mordes angeklagte Ahmad-Sobair O. voll schuldfähig ist. Er habe Zweifel an der Sachkunde der Gutachterin, so der Staatsanwalt, sie habe Fakten und Interpretationen vermengt. Das Gutachten sei „unvollständig“ und weise Mängel auf die Gefahren-Prognose erscheine „beliebig und aus dem Bauch heraus gewonnen“.

    http://www.abendblatt.de/daten/2009/01/30/1030450.html

  37. Nun hat der 47-jährige K. zwei Vorteile zur Erlangung einer Haftstrafe:
    1. Alter (47)
    2. Nativer deutscher Staatsbürger
    Anderer Täter, z. B. Erdinc S., 18 J., Intensivtäter, gleicher Sachverhalt, anderes Gericht, z. B. Köln, Richter Hans-Werner „Butterweich“ Riehe – Ergebnis: kein Gefängnis, keine Geldstrafe, keine Sozialstunden für den Täter.

    Wie schön, dass man als Deutscher doch irgendwie bevorzugt wird…

  38. Danke PI. Genau mein Gedanke, als ich den Artikel über das Urteil las.

    Ein Einbrecher bekommt 13 Jahre Haft + Sicherheitsverwahrung, während Mörder, Vergewaltiger auf „Bewährung“ (Lassen Sie sich das nächste mal nicht erwischen!) frei herumspazieren…

  39. So ganz verstehe ich auch nicht die gesellschaftliche Empörung über Zumwinkel.Jeder Gewalttäter mit MiHiGru erwartet ein mildes Urteil, was er auch bekommt.Also sollte auch ein Zumwinkel damit rechnen dürfen. Was ist nun empörender? Einer, der den Staat um eine Million prellt und damit wichtige finanzielle Mittel dem Kampf gegen Rechts entzieht, oder einer, der durch wiederholte Gewalttaten sein Opfer lebenslang in den Rollstuhl prügelt?

  40. Habe gerade ein Artikel im Spiegel gelesen, in dem stand, dass Staatsanwälte gerade nicht unabhängig sind, sondern der Politik verplichtet sind, so werden Urteile, die hier immer wieder thematisiert werden verständlich, d.h. was man uns immer wieder einzureden versucht, die Justiz ist unabhängig, dass stimmt einfach nicht, Urteile werden auf jeden Fall von der Politik beinflusst.

  41. Gut die 13 Jahre sind eine Sache… (wenn auch exorbitant hoch… auf den ersten Blick) besonders wenn man sonst so sieht was die Schätze für Ihre Kültürbereicherung unter solchen wie Richter Hans-Werner-Roland „*rei**ler“ Riehe zu erwarten haben.Auch und gerade für Eigentumsdelikte von Körperverletzung mal ganz abgesehen.

    Was ich an der Stelle aber auch nicht ganz verstehe Sicherheitsverwahrung ???
    Und dann 13 Jahre – warum nicht gleich Lebenslänglich ?? (ist nicht ironisch gemeint) denn so kommt es rüber…
    In dem Fall sollte doch wohl zumindest nach Ablauf der „regulären“ Haftzeit geprüft werden ob es „noch nötig“ ist zumal ja komischerweise Kindeschänderverbrecher sich erst so einiges rausnehmen können bevor bei denen mal (wenn überhaupt) eine Sicherheitsverwahrung angeordnet wird.
    Ja ich weiß die „NPD“ argumentiert genauso aber das für kann ich nix wenn die sich meine Argumente zu eigen machen ich hätte es genauso geschrieben auch wenn es eine NPD nicht geben würde.Es ist der „Autobahn“ Effekt, leider…

    Aber OK das sind die ersten Urteile „Ludovico“ lässt grüssen für die Schätze denn man braucht Platz in den Gefängnissen für diejenigen die sich gegen Kalifat Koran und Kapitulation stellen.

    #7 Espada (30. Jan 2009 10:28)

    Wenn ich mir im Auto den Koran aufs Armaturenbrett lege… – muss ich dann noch Strafzettel für falsch Parken bezahlen ?

    #7
    Soweit mir bekannt ist haben Politessen/Ordnungamtskräften in kulturbereicherten Ballungsräumen (also zum Beispiel ganz NRW) die Anweisung im Konfliktfall keine Knöllchen auszustellen …

  42. Die BRD hat eine politische Justiz, genauso wie die meisten anderen Staaten auch. Der Unterschied zur DDR und dem 3.Reich ist nur marginal.

    Und da die Multikulturelle Gesellschaft nun mal Staatsziel nummer eins ist, muss die Justiz mitmachen, so einfach ist das.

    Oder andesrt ausgedrückt, wenn ein Deutscher von einem Ausländer getötet, zusammengeschlagen, ausgeraubt oder was auch immer wird, hat er halt Pech gehabt, die Staatsräson gebietet es, solche Fälle abzuhacken.

    Und angebliche oder tatsächliche Rechtsextremisten werden nicht so hart bestraft, weil ihre Taten so viel grausamer sind als die von Musels oder Linken, sondern weil sie das Hauptziel dieses Staates, die Muku-Gesellschaft angreifen.

  43. Es ist schon in Ordnung, einen Merhfachtäter wie den Bohlen-Räuber wegzusperren. Gleichzeitig aber wird ein Bereicherer, der einen Menschen halb tot geschlagen hat, von einem 68er – Richter frei gesprochen, so wie letztes Jahr in Köln. Und das war kein Einzelfall, sondern ist die Regel. Gewwalttäter mit Migrationshintergrund werden immer noch mit Samthandschuhen angefasst und das ist erbärmlich. Die Bereicherer lachen sich freilich ins Fäustchen und machen weiter. Es kann nicht angehen, dass Bereicherer mit ellenlangen Listen von Straftaten weiterhin frei herumlaufen und die Straßen unsicher machen. Man möchte sich ja bald mal bewaffnen, wenn das so weiter geht.

  44. Berlin:ein elffach vorbestrafter Türke schlägt eine Frau zu Boden, danach tritt er einer Anderen in den Bauch, als ein Deutscher Mann eingreift, sticht er ihm ein Messer in den Bauch, Urteil: ein Jahr auf Bewährung

    Zwei Rechtsextremisten schlagen in Berlin einen Schwarzen „nur“ mit Fäusten nieder, Urteil 4 ein halb Jahre ohne Bewährung.

    Hamburg:drei Türken stechen einen Deutschen Jugendlichen grundlos nieder, tretten danach auf den schwerverletzen ein, Urteil 2 Jahre auf Bewährung.

    München:ein Deutscher der von mehreren Serben angegriffen wird (sein Freund wird vorher niedergeschlagen) sticht einen Serben nieder, Urteil: fast vier Jahre ohne Bewährung.

    Hamburg:Linksextremisten verüben einen Brandanschlag auf das Haus eines DVU-Mitglieds, der Mann und dessen Sohn wohnen zum Zeitpunkt der Tat im Haus, Urteil ein halbes Jahr mit Bewährung.

    Brandenburg:drei Rechtsextremisten verüben ein Brandanschlag auf ein Döner-Imbiss, in dem ein illegaler Asylant schläft, was die nicht wissen können, Urteil jeweils acht Jahre ohne Bewährung.

    Berlin: Mehrere Türken/Araber erschlagen einen jungen Deutschen mit Baseballkeulen, weil sie ihn für einen „Rechten“ halte, Urteil: 2 Jahre für jeden.

    Dessau:drei Rechtsextremistern erschlagen einen Schwarzen, Urteil für jeden Lebenslänglich.

    Berlin:Mehrere Türken rufen im Bus lautstark dass man alle Deutschen vergasen muss, danach verletzt einer von ihnen eine deutsche Frau mit einem Messer im Gesicht, Urteil Freispruch für das „Vergasen“ Bewährungsstrafe für den Messerstich.

    Berlin:ein Deutscher, der einen Türken in dessen Laden schubst, und danach sagt, man müsse ihn vergassen, erhält 3 Jahre ohne Bewährung.

    usw, usw.

  45. Wäre Thomas K. ein Türke, dann hätte die Hürriyet das Gerichtsgebäude mit Hakenkreuzbannern abgelichtet und die Deutschen als Nazis und Rassisten bezeichnet.

  46. Ich weiß nicht warum die Türken am Ars.. geleckt werden.
    Macht man eine Anzeige bei der Polizei über einen tätlichen Angriff eines oder mehrerer Türken auf seine Person bekommt man als Deutscher gesagt, das liegt nicht im öffentlichem Interesse, aber Sie können ja Anzeige erstatten, bringen wird es aber nichts.

    wir werden verarscht wo wir dabei sind, was haben unsere Politiker davon?…einfach nur Angst, oder werden sie geschmiert.

    Ist auch egal warum,…eine vernünftige Regierung gehört nicht in die Hände von solchen Versagern!!!
    …Jetzt haben sich die Marokkaner aus Köln Mülheim gemeldet, das der Oberbürgermeister von Köln, Fritz Schramma Ihnen eine repräsentative Moschee auf der Bergisch Gladbacher Str. in Köln Mülheim versprochen hat und sie wollten so schnell wie möglich mit dem Bau auf dem bereits Ihnen gehörenden Grundstück anfangen.
    Dazu muß aber gesagt werden, das unser Bezirksbürgermeister Herr Fuchs (SPD) nichts von diesem vorhaben gewußt hat (warum).

    Ist irgendwie komisch, das Schramma CDU) solch eine wichtige Sache wie gerade der Bau einer Moschee man hat es ja mit der DITIB Moschee an der Venloer Str. festgestellt, die ja durch den tatkräftigen Einsatz von PRO-KÖLN immer noch nicht gebaut wurde Herrn Fuchs(SPD)nichts mitgeteilt wurde.

    ABER DIE KOMUNALWAHL STEHT JA AM 07.06.2009 AN!!!

  47. OT:
    „Ehrenmord“-Prozess unterbrochen

    Der sogenannte Hamburger Ehrenmordprozess um den Tod der 16-jährigen Deutsch-Afghanin Morsal ist nach einem heftigen Schlagabtausch zwischen Staatsanwalt und einer psychiatrischen Gutachterin unterbrochen worden. Das Gericht setzte die Verhandlung aus, um der Sachverständigen Gelegenheit zur Vorbereitung einer Stellungnahme zu geben. Zuvor hatte der Vertreter der Anklagebehörde seinen bereits früher gestellten Befangenheitsantrag gegen sie ergänzt. Er hält die Expertin für fachlich ungeeignet und ihre Diagnosen für nicht nachvollziehbar. Der Prozess soll nach Gerichtsangaben am Mittag fortgesetzt werden.

  48. Jugendliche oder Erwachsene!

    Ich rege mich über Kuschelurteile bei Gewalttaten (mit MH) auch immer extrem auf. Bei dem Vergleich von Urteilen solltet Ihr zum Zwecke der Sachlichkeit aber auch beachten, ob es um Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht geht! Ich verteidige NICHT unser Kuscheljugendstrafrecht. Im Gegenteil! Nur kann man aber GRUNDSÄTZLICH nicht die Verurteilung eines „Jugendlichen“ mit der eines Erwachsenen vergleichen, weil hier verschiedene Gesetze angewendet werden müssen. Es ist nun mal (leider) so.

    Der Bohlen-Einbrecher ist 47 Jahre alt!

  49. Ich kenne den Fall zu wenig, um darüber objektiv urteilen zu können.
    Es scheint mir aber eine harte Strafe, mit der wohl die Grenze des Möglichen erreicht wurde.
    Ohne das Urteil kritisieren zu wollen, hätte ich (natürlich ohne juristische Ausbildung) eine mildere, aber trotzdem deutliche Strafe verhängt.

    Was ich aber kritisiere ist die generelle Rechtsprechung, die Eigentumsdelikte schärfer verureilt als Kapitalverbrechen.

    Es kann und darf einfach nicht sein, daß brutale Gewalttäter, egal welcher Nationalität oder Religion, in vielen Fällen gar nicht, mit unzureichenden oder nur mit Bewährungsstrafen belegt werden. Würde hier konsequent nach dem Maßstab dieses Falles abgeurteilt, gäbe es den Begriff „Intensivtäter“ gar nicht.

    Warum handelt die Justiz so?
    Dummheit scheint mir nicht in Frage zu kommen, ideologische Verblendung und der absolute Wille „das Gute“ in jedem Menschen vom Vorschein bringen zu müssen, wenn man ihm nur genügend Chancen gibt, schon eher.

    Wenn ich mir aber speziell die Zeitungsberichte im Zusammenhang mit Migrationshintergundbürgern ansehe, als z.B. letztens in Berlin der Sohn einer „bekannten arabischen Großfamilie“ überfahren wurde, drängt sich mir zwangsläufig dieser Gedanke auf:
    Verurteile ich als Richter Sohn Nummer 1 einer b>“bekannten arabischen Großfamilie“, wie werden Söhne 2-89, die ja emotional schon mal schnell in Fahrt geraten, auf diese Ungerechtigkeit reagieren und die mich, meinen Arbeitsplatz, meinen Wohnort kennen?

    Ergo glaube ich, daß mittlerweile viele Richter befangen sind, nicht mehr frei entscheiden können, weil sie Gefahr laufen, selbst zu den Opfern zu gehören. Beweisen kann ich das nicht und kein Richter würde es je zugeben.

  50. Zugegeben, es fällt schwer, sich davon zu verabschieden, daß richterliche Urteile menschliches Empfinden bedienen. In Diktaturen folgt die richterliche Stafzumessung der Gefahr, die für staatliche Doktrin ausgeht.

  51. Das ist ein paradebeispiel für den unrechtsstaat brd, denn für ein paar einbrüche, bei denen niemand zu schaden kam, lebenslänglich (durch anschliessende sicherungsverwahrung), das erinnert an die unselige britische vergangenheit. Da wurden die armen würstchen für immer nach tasmanien/australien verbannt.

    Nicht so sehr weit weg von lübeck, in hamburg, wurde gestern ebenfalls ein urteil gefällt. Gegen einen raser, der mit 2,3 promille alkohol intus eine junge deutsche frau totfuhr und eine andere schwer verletzte. ARD-brisant berichtete gestern, dass der todesraser Raoul heisst. Sein gesicht war verfremdet, aber die schwarzen pomadisierten haare konnte man gut erkennen, so dass anzunehmen ist, es handelt sich um einen sog. südländer.
    Urteil:
    15 Monaten Haft auf Bewährung, zusätzlich 2000 Euro Geldbuße, in monatlichen raten von 60 € zu zahlen.

    So billig wird leider nicht
    Theo Retisch
    ein menschenleben in der brd gewertet.

    Als ich in internet etwas über das urteil nachlesen wollte, fand ich unter http://www.abendblatt.de/daten/2009/01/29/1029228.html folgendes:

    Sebastian B. (?) hatte sich betrunken ans Steuer seines Wagens gesetzt, dann eine junge Frau überfahren.
    Zitat

    !

    Nicht mal
    Theo Retisch
    kann man von einer verwechslung der tat ausgehen….aber plötzlich heisst der schwarzhaarige raser sebastian…..?
    War bestimmt sein zweiter vorname……oder?

  52. Das Urteil wirkt in der Tat etwas seltsam wenn auf der anderen Seite Vergewaltiger und Mörder kaum mehr als eine verständnisvollen Tadel zu befürchten haben.
    Wirklich pervers ist es aber, wenn man sich überlegt, mit wie langen Haftstrafen man rechnen muss, wenn man Musik „raubkopiert“.
    Jeder Mörder bekommt heutzutage nur noch zwei, drei Jahre mit guter Führung, fürs Musik kopieren kann es aber bis zu zehn Jahre Knast geben.
    Früher sagte man, Justitia sei blind. Heute wissen wir, dass sie eine Wahnsinnige ist.

  53. Schau, Theo, das meine ich. Du spekulierst. Man spürt an Deinen Sätzen, wie Du die Wirklichkeit gerne hättest. Das aber hat mit Sachlichkeit nichts zu tun.
    Die Folge: Menschen gewinnen den Eindruck, wir hätten es nötig, uns die Wirklichkeit zurechtzubiegen. Die Tatsachen, auf die wir verweisen, verlieren so ihr Gewicht.

  54. Man muss sich immer vor Augen halten,dass der Täter für mehrere vergehen verurteilt wurde.
    Er war auch schon MEHRFACH wegen gleicher oder ähnlicher VERBECHEN verurteilt.
    DAMIT SIND IN MEINEN AUGEN ZWÖLF JAHRE EINE ANGEMESSENE STRAFE-ABER STATT SV HÄTTE JA WOHL EIN TÄTER-OPFER AUSGLEICH GEREICHT!

  55. @Bundesfinanzminister:

    würde hier konsequent nach dem Maßstab dieses Falles abgeurteilt, gäbe es den Begriff “Intensivtäter” gar nicht.

    Das trifft den Nagel intelligent auf den Kopf: der Begriff „Intensivtäter“ beweist, dass die Rechtsprechung ihr Ziel verfehlt, nämlich böse Taten zu verhindern.

    @Rossmann
    Wunderbare Sammlung! … und Mandy Koslowsky ist verstummt. Es ist offenbar wirklich easy: einfach eine Liste mit Urteilen nebeneinanderstellen und die Statistik mitlaufen lassen.

    Die Justiz hat Panik. Wenn jemand schwach ist, schlägt sie mit voller Härte zu, wenn jemand eine (religiöse) Lobby hat, ziehen die Richter den Schwanz ein. Damit retten sie ihre Haut, reiten uns aber immer weiter rein!

  56. frohundheiter (10:44)

    Ihr Vorwurf ist reichlich an den Haaren herbeigezogen – zumindest an dieser Stelle, in diesem thread deplaziert (vgl. hierzu auch posting von pozilei 10:44) Oder haben Sie hier jdn. anderen zitiert (nick passt nicht zur Signatur).

  57. #50 rossmann (30. Jan 2009 12:59) Habe gerade ein Artikel im Spiegel gelesen, in dem stand, dass Staatsanwälte gerade nicht unabhängig sind, sondern der Politik verplichtet sind, so werden Urteile, die hier immer wieder thematisiert werden verständlich, d.h. was man uns immer wieder einzureden versucht, die Justiz ist unabhängig, dass stimmt einfach nicht, Urteile werden auf jeden Fall von der Politik beinflusst.

    Sag mal, Rossmann, ist das Dein Ernst? Du erfährst jetzt erst, daß die Staatsanwaltschaft grundsätzlich Weisungsgebunden ist? Was hast Du alle die Jahre vorher mit Deinem Leben gemacht?

    Wenn Du das jetzt erst erfährst, dann kann man mit Sicherheit davon ausgehen, daß Du keinen blassen Schimmer haben kannst, was dies tatsächlich überhaupt bedeutet.

    Dann jedoch wird auch klar, was Du damit meinst, uns würde jemand einreden, Justiz sei unabhängig.

    Die Richter sind unabhängig, Rossmann.

    PI, weiter so.

    Mehr solche Themen, in dieser merkwürdigen Weise der Anmoderation. Das ist noch nicht so gut wie bei SPON, aber die Richtun, die Stimmungsmache, die stimmt.

    Ihr werdet es schaffen, aus PI das gewünschte „Sprachrohr des Volkes“ zu machen.

    Von Leuten, die zwar wissen, wie etwas geschrieben wird aber keinen blassen Schimmer haben, was sich hinter den von ihnen verwendeten Begriffen verbirgt.

    Wo habt ihr nur gesteckt, als in der Schule Bildung verabreicht wurde?

    Es war vergebliche Liebesmüh.

    Es langt völlig, den Leuten Lesen und Schreiben beizubringen. Nicht die Hauptschulen, die Gymnasien sollte man schließen, das gesparte Geld besser im Stadtteich an die Karpfen verfüttert.

    E.Ekat

  58. Ist eben alles relativ. Ein kleiner Einbrecher bekommt somit die Haelfte der Haftstrafe eines Terroristen (Klar), der 9 Morde auf dem Gewissen hat und noch nicht mal gestanden hat.

    Und DU bist Deutschland! :mrgreen:

  59. rossmann (13:05)

    Jetzt weiss ich, weshalb Justicia blind ist! 😆

    Die Waagschalen sind für´s Schmiermittel von beiden Seiten etwa gleich? (Aber bitte keine Blüten)

    Das Buch muss wohl das von diesem Wüstenprolet…sry, …profeten sein?

    Naja, komme was will, aber Bayern kriegen die NICHT! Von Bayern aus erobern wir dann unser Land zurück!

  60. # rossmann

    Ihre Auflistung von Straftaten und Gerichts-
    urteilen ist sehr interessant und wirft ein
    erhellendes Licht auf die Justiz. Vielen
    Dank, auch wenn mich die Schlußfolgerungen aus
    Ihren Beiträgen nicht optimistisch stimmen.

  61. Kaum legt PI ein Thema aus dem juristischen Bereich auf, meldet sich E.Ekat alias frohundheiter (oder umgekehrt) ausführlich zu Wort – wie vor einigen Wochen anläßlich der Entlassung von Christian Klar. Nicht nur mit einer völlig kontroversen Meinung – dagegen wäre ja nichts einzuwenden -, aber in einem derart herablassenden, ja kränkenden Tonfall, daß man sich doch fragen muß, was ihn dazu veranlaßt. Und ob noch anderes als die Freude zu belehren und andere auf ihre (niederen) Ränge zu verweisen dahintersteckt.

  62. #64 Theo Retisch

    Da gab’s ganz praktisch auch mal einen Südländer mit ähnlichem Verkehrsverhalten, der mit 1,75 Promille eine Person tötete und eine weitere schwer verletzte. Dafür gab’s 12 Monate auf Bewährung + 20.000 DM Geldstrafe.

    Sieht für mich rein von der Tat und vom Strafmaß her ziemlich ähnlich aus, findest du nicht?

    Bisschen später wurde er dann sogar Verkehrsminister…

    Nachzulesen u.a. hier

  63. #14 Theo Retisch:

    „ARD-brisant berichtete gestern, dass der todesraser Raoul heisst. Sein gesicht war verfremdet, aber die schwarzen pomadisierten haare konnte man gut erkennen, so dass anzunehmen ist, es handelt sich um einen sog. südländer.“

    Es kommt noch viel besser…..!

    Heute in ZDF-„hallo deutschland“ kam der gleiche filmische beitrag mit den gleichen aussagen von beteiligten – und der täter war blond und hiess Sebastian….

    Keinesfalls
    Theo Retisch
    ist das staatsfernsehen verlogen bis in die spitzen.

    Beispiel:

    Am 2.5.08 um 19.30 Uhr zeigte das NDR-„Hamburg-Journal“ laufende Bilder/Aufnahmen, auf denen Schwarzgekleidete, die Scheiben von Bussen einwerfen, zu sehen waren. Der erste Bus hatte einen orangefarbene Schriftzug am Bug. Anschließend wurden brennende Autos gezeigt.
    Diese Bilder waren unterlegt mit folgendem Text:
    „Dann zeigten die Linksradikalen ihr Gewaltpotential. Einige zerstörten Busse, mit denen die Neonazis aus ganz Deutschland angereist waren.“
    Weiter hieß es: „Andere zündeten geparkte Autos an.“

    Vor genau den gleichen Bildern/Aufnahmen mit den schwarzgekleideten Steinewerfern, die die Scheiben von Bussen einwerfen, der erste Bus hat eine orangefarbene Schrift am Bug, und den danach gefilmten brennenden Autos berichtet nun das ZDF-Heute am 15.5.08 um 19.00 Uhr folgendes:
    „Hamburg vor zwei Wochen. Neonazis greifen Gegendemonstranten und Polizisten an, bewerfen Reisebusse mit Steinen. Die rechtsextreme Szene wird immer gewalttätiger.“

    Der intendant erklärte dazu aufgrund einer beschwerde erschütterndes:

    Tatsächlich ist hier der Redaktion und dem Autor des Beitrags bedauerlicher Weise ein Fehler unterlaufen: Zur Bebilderung seines Berichts über den aktuellen Verfassungsschutzbericht hat der Autor die falschen Szenen aus dem ihm vorliegenden Bildmaterial aus Hamburg ausgewählt. Begünstigt – wenn dadurch auch nicht zu entschuldigen – wurde diese Fehlentscheidung durch den Umstand, dass bei den Ausschreitungen am 1. Mai rechte und linke Gewalttäter äußerlich kaum von einander zu unterscheiden waren. Der Autor hat dieses Versäumnis eingeräumt und entschuldigt sich dafür. Auch der Redaktion ist es sehr unangenehm, dass sie diesen Fehler nicht vor der Ausstrahlung erkannt und verhindert hat. Als Konsequenz haben Redaktion und der Autor vereinbart, gerade bei diesem sensiblen Thema noch sorgfältiger bei der Bildauswahl vorzugehen. In Zweifelsfällen sollen nur solche Bilder verwendet werden, auf denen sich die Personen eindeutig zuordnen lassen.
    Zitat

    Ganz praktisch erwürfelt man sich die bilder zu nachrichten, die genauso falsch wie die bilder sind!

  64. frohundheiter

    Puh, Du bist aber ein Oberschlauer.

    Nein, wusste bis vor kurzem nicht, dass die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist, bin auch kein Jurist, habe mich damit nie auseinandergesetzt, erst als ich Zeuge eines gemeinen Verbrechens wurde, erst ab da habe ich mich überhaupt damit beschäftigt.

    Eine Frage eines Dummen bleibt aber bestehen, hoffe so ein Schlauer wie Du kann ihn mir beantworten, wenn die Staatsanwaltschaft in der BRD weisungsgebunden ist, was ist dann der grosse Unterschied zwischen einem angeblichen Rechtstaat und einem Unrechtstaat wie der DDR??

  65. #76 Kara Ben Nemsi (30. Jan 2009 21:11) Kaum legt PI ein Thema aus dem juristischen Bereich auf, meldet sich E.Ekat alias frohundheiter (oder umgekehrt) ausführlich zu Wort – wie vor einigen Wochen anläßlich der Entlassung von Christian Klar. Nicht nur mit einer völlig kontroversen Meinung – dagegen wäre ja nichts einzuwenden -, aber in einem derart herablassenden, ja kränkenden Tonfall, daß man sich doch fragen muß, was ihn dazu veranlaßt. Und ob noch anderes als die Freude zu belehren und andere auf ihre (niederen) Ränge zu verweisen dahintersteckt.

    Suchen Sie sowas wie Schulterschluß?
    Eine Art Gemeinschaftsgefühl?

    Unter dem kleinsten gemeinsamen Nenner? Vorsicht. Falle.

    E.Ekat

Comments are closed.