Immer aggresssiver ziehen Muslime in Deutschland vor Gericht, um die Islamisierung von öffentlichen Einrichtungen voranzutreiben. Erst vor wenigen Wochen wollte eine Schülerin vorm Bundesverwaltungsgericht erreichen, dass der schulische Schwimmunterricht an Schulen aus religiösen Gründen geschlechtergetrennt stattfindet. Wie PI am 11. September berichtete, scheiterte sie damit.

Ebenso scheiterten bislang die Versuche von Lehrerinnen, mit Kopftuch in Schulen unterrichten zu dürfen. Das nordrhein-westfälische Schulgesetz verbietet Lehrkräften in § 57 Absatz 4, politische, religiöse, weltanschauliche oder ähnliche äußere Bekundungen abzugeben, die die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den Schulfrieden gefährden können. Das gilt besonders, wenn der Eindruck entstehen könnte, dass Lehrkräfte gegen Menschenwürde, Gleichberechtigung nach Artikel 3 Grundgesetz oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftreten. Einer Lehrerin wurde daraufhin 2007 wegen Tragens eines Kopftuches gekündigt, und das Gericht hielt diese Kündigung für rechtens.

Doch wie sieht es in anderen, nicht-schulischen Bereichen des öffentlichen Dienstes aus? Hierzu wird das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Freitag, den 8. November verhandeln. In einer Pressemitteilung des Gerichts heißt es:

08.11.2013 – 10.30 Uhr –
Az.: 26 K 5907/12
Sitzungssaal III, Raum 240
E . /. Kreis Mettmann

Beamtenrecht:
Eine Muslimin, welche aus religiösen Gründen auch während der Dienstausübung ein Kopftuch tragen möchte, begehrt ihre Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe durch den Kreis Mettmann. Der Kreis hat die Übernahme der Klägerin mit der Begründung einer fehlenden charakterlichen Eignung für eine Einstellung als Beamtin abgelehnt. Aufgrund wechselnder und widersprüchlicher Aussagen der Klägerin im Hinblick auf ihre Bereitschaft, auf das Tragen des Kopftuches zu verzichten, sei ein irreparabler Vertrauensverlust eingetreten.

Wir sollten die Zuschauerbänke nicht alleine den muslimischen Verwandten dieser Frau überlassen, sondern als Islamkritiker ebenfalls zahlreich erscheinen, um gegen das Kopftuch und für Gleichberechtigung, Frauenemanzipation und Trennung von Kirche und Staat ein Zeichen zu setzen.

Erst neulich hat eben dieses Düsseldorfer Verwaltungsgericht die Suspendierung des Pro NRW-Vize-Chefs Wolfgang Palm gekippt. Hoffentlich erweist sich dieses Gericht auch dieses Mal wieder als wertvolle Stütze eines rückgratvollen Rechtsstaates.

Like
Beitrag teilen:
 

47 KOMMENTARE

  1. „Die“ Muslime werden nur als Rammbock vorgeschoben. Dahinter steht das politische System der BRD und der EU. Das ist die Ursache, Multikulti das Symptom!

  2. Kommen die mit dem Kopftuch durch, steht der Burka nichts mehr im Weg.

    Dann wird man eines Tages auch turbantragende Polizisten sehen (wie in Kanada) oder Politikerinnen im Niqab.

  3. 08.11.2013 – 10.30 Uhr …?

    Na…wer, liebe PI’ler, glaubt Ihr, wird da wohl Zeit haben hinzugehen?

    Hmmmm… schau’n wir mal? Die berutstätige, Geld für Transferleistungen erarbeitende Bevölkerung?

    Oder die womöglich zahlreichen muslimischen Verwandten dieser Frau?

    Was meint Ihr?

  4. Top Urteil! Ein Beamter muß sich voll und ganz in ganz besonderer Weise zur Verfassung bekennen. Das Kopftuch lässt hieran erhebliche Zweifel aufkommen und ist deshalb in der Beamtenfunktion inakzeptabel. Aber sie vesuchen es trotzdem. Der Staat soll über alle Optionen islamisiert werden.

  5. Muran, du bist wieder ein Beispiel für islamische Intelligenz, sinnfrei und zusammenhangslos.
    Ihr könnt euren Mondgötzen doch auch Zuhause huldigen und alle zusammen Koptücher tragen soviel ihr wollt.

  6. Es ist ja geradezu lächerlich und dreist, wie unverfroren Muslime und im Besonderen Türken in u n s e r e m Land bestimmen wollen, wie die Einheimische Bevölkerung das Diktat der Muslime zu akzeptieren hat.

    Eine Minderheit die als Gäste kamen und sich jetzt aufführen als wenn sie die Besatzer eines fremden Landes sind, wollen unseren Lebensalltag bestimmen.

    Wer sich so als Gast in einem Land benimmt wie es Türken und Muslime machen, gehört ausgewiesen.

    Von Demut und Dankbarkeit haben diese Parasiten scheinbar, noch nie etwas gehört.

    Entschuldigung wegen meiner Ausdrucksweise, aber wenn man so etwas liest, bekommt man eine Wut und Hass.

    Kein Wunder, dass der überwiegende Teil der Gastgesellschaft, mit solchenTürken und Muslime nichts zu tuen haben will.

    Es gibt k e i n e Migrantengruppe in unserem Land, die soviel Forderungen an dieses Land stellt, wie ausgerechnet solche Türken in Verbindung mit ihrer Ideologie und Kultur.

    Wer Probleme in unserem Land hat, aus ideologischen und kulturellen Gründen, der hätte Wissen müssen, dass Deutschland kein islamisches Land in Verbindung mit der kulturellen Verbindung ist.

    Das heißt, wer aus diesen Gründen hier nicht zu recht kommt, hätte Wissen müssen, dass in Deutschland eine christlich abendländliche Kultur herrscht und die Mehrheit der Bevölkerung dieses auch akzeptiert und für diese bindend ist.

    Türken im Besonderen und Muslime die damit nicht klar kommen, haben die Möglichkeit. ihre ideologischen und kulturellen Gewohnheiten in ihren Ursprungsländern so auszuleben wie sie es gerne möchten, es wird sie niemand daran hindern.

    Es wird niemand hier festgehalten!

  7. #13 CCAA73
    Wollte ich auch gerade posten…
    http://www.tagesschau.de/ausland/peking340.html
    „Auffallend ist, wie zurückhaltend die chinesischen, insbesondere die Pekinger Zeitungen berichten. Viele versteckten die Geschichte auf den hinteren Seiten, sprachen von einem „Verkehrsunfall“ oder druckten nur die offiziellen Berichte der Nachrichtenagentur Xinhua ab – ein Zeichen, dass die Zensur ihre Finger im Spiel hat. Auch die Internet-Kommentatoren halten sich zurück, stellen kaum Fragen – oder ihre Einträge werden sofort gelöscht.“ Naja….

  8. Angriff auf SWR-Fernsehteam Anklage gegen vier mutmaßliche Islamisten erhoben

    Tagesschau. de und Die Welt jeweils nur ein einziger Kommentar.

  9. auch in den USA scheint die Islamisierung mit großen Schritten voran zu gehen, dank Obama (offensichtlich selbst Moslem). Für O sind Christen, Weiße, Männer und Amerikaner verantwortlich für die Spaltung der Nation.
    Für O sollen die USA nicht länger ein Jüdisch-Christlicher Staat sein

  10. @Lawrence von Arabien;
    Sind sind natürlich freiwillig hier,um zu „Erobern!“ ,,aber wenn bald noch mehr Flüchlinge+Sinti&Roma kommen,dann sind sie nur noch ein ‚Nebenproblem?‘

  11. #12 Bonn (29. Okt 2013 13:11)

    Die Islam-Partei der Frau Dogan namens “Bündnis für Innovation und Gerechtigkeit” ist aus dem “Rat der Muslime” in Bonn entstanden. Was dieser so momentan macht, kann man hier sehr eindrucksvoll sehen…

    +++

    Mitglieder des Rats der Muslime Bonn sind die

    Deutsche Muslim-Liga Bonn e.V.,
    Al Mohajirin Moschee,
    As Sonnah Moschee,
    Al Ansar Moschee,
    Ar Rahma Moschee,
    Al Mohsineen Moschee,
    Süleymaniye Moschee,
    Bosniakische Moschee,
    Islamische Hochschulvereinigung Bonn und der
    Muslimische Soziale Bund e.V.

    http://i40.tinypic.com/keg1aw.png

    Und hier noch ein Video:
    http://www.youtube.com/watch?v=1CMCSX04gf8

  12. Bezüglich der Schwimmunterrichtsverweigerung zumindest bin ich versöhnt und plädiere sogar für ausdrückliches Schwimmverbot für alle Moslems: Wer nicht schwimmen kann, der möge eben gen Allah beten, daß die Klimawandelleugner bei PI recht behalten mögen, sonst wird’s nichts mehr mit der Landnahme in Hamburg, wenn die Pole schmelzen.

  13. OT

    Jetzt werden sogar schon Schiri`s zu Schlägern und Tretern :

    Schiedsrichter und Spieler prügelten sich nach Abpfiff.

    BONN – Blutiges Nachspiel eines Derbys: Auch Stunden nach dem Spiel können die Spieler des TuS Pützchen 05 III nicht fassen, was sich nach Abpfiff ereignete.

    13:20 Uhr, das Spiel ist vorbei. Was dann passierte, berichten Spieler beider Teams so: Schiri Bajram K. soll an Dennis vorbeigegangen sein, der teilte verbal aus: „Tschüß, du Vogel.“ Da soll der Unparteiische ausgerastet sein, mit dem Schlüssel in der Faust zugeschlagen haben.

    http://assimilation1secularism.wordpress.com/2013/10/29/blutiges-ende-schiedsrichter-und-spieler-prugelten-sich-nach-abpfiff/

  14. #24 Miss
    Tschuldigung…aber im Eifer des „Gefechts“….
    Hier was Rätselhaftes.. „Polizist schießt verwirrtem Mann nach Messerangriff ins Bein“
    http://www.arcor.de/content/aktuell/regional_news/berlin_brandenburg/1504236,1,Polizist-greift-zur-Dienstwaffe-und-schie%C3%9Ft-Mann-ins-Bein,content.html
    Nun die große Preisfrage,wer war der verwirrte Mann, bei dem sich der tapfere Polizist getraut hat, seine Dienstwaffe zu ziehen? Spekulationen sind möglich auf der nach Oben offenen Skala..

  15. Ich denke, in dem Verfahren wird kein Kopftuch-Streit entschieden. Die zu fällende Entscheidung basiert lediglich auf der Frage, ob ein irreparabler Vertrauensverlust durch die wechselnden Aussagen entstanden ist. Das hat nix mit Kopftüchern zu tun, sondern könnte auch andere Eigenschaften betreffen.

  16. egal wie das ausgeht, es wird in jedem Fall GEGEN die hier ansässige Kultur sein.

    Wenn das Kopftuch verboten wird, dann aus Gründen der religiösen Neutralität, daher wird das Tragen von Goldkettchen mit kleinem Kreuzschmuck auch verboten werden.

    (Ist ja bereits in GB bei einer Fluggesellschaft bereits vor ca. 1 Jahr geschehen, über den Ausgang des Verfahrens wurde aber nichts berichtet)

    Bisher war es freigestellt, ob man ein Kreuz als Schmuck oder aus religiösen Gründen tragen möchte.
    Das wird dadurch in Zukunft eben nicht mehr der Fall sein.

  17. Ich werd verrückt, „Anwerbung von Fachkräften: Türkei will 7000 griechische Ärzte ins Land holen“http://www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2013/10/492841/anwerbung-von-fachkraeften-tuerkei-will-7000-griechische-aerzte-ins-land-holen/ ja sind denn die türk. Ärzte alle in Deutschland??

  18. #29 Badeofen

    der Mann kam aus einem Übergangsheim. Dachte zuerst: AHA!
    Dort sollen Psychisch gestörte wieder eingegliedert werden? Übergangsweise. Vielleicht hat er Zeitung lesen dürfen oder gar schlimmere Lektüre. Und ZACK – da lag doch noch ein Messer….

    der nächste bitte 😉

  19. Das ganze Islam-Problem wuerde sich doch von selbst loesen, wenn man einfach nur den Geldhahn zudreht, zb Kindergeld erstmal nur an deutsche Staatsbuerger auszahlt und Aufenthaltsgenehmigungen nicht verlaengert, wenn jemand H4 bezieht. Das bringt VIEL mehr als 100 Demos vor einer Moschee…

  20. Nicht nur bei der Islamisierung spielt die pc Schandjustiz eine grosse Rolle

    http://www.br.de/nachrichten/schwaben/vergewaltigung-vorgetaeuscht-memmingen-100.html

    Die Tochter hat am Dienstag (29.10.13) vor dem Landgericht Memmingen ihren früheren Vorwurf widerrufen, ihr Vater habe sie als neun- und zehnjähriges Mädchen dreimal vergewaltigt. Im Juli 1996 war der Mann wegen dieser Anklage vom Landgericht Kempten zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Unter Tränen erklärte die heute 33-jährige Tochter ihren damaligen Vorwurf damit, dass ihre Mutter sie gegen den heute 62-jährigen Vater aufgehetzt habe.

    „Mein Hass auf meinen Vater wurde immer größer. (…) Ich dachte, ich müsste mich an meinem blöden Vater rächen.“

    Die Tochter des wohl zu Unrecht Verurteilten
    Gewissensbisse

    Mit Hilfe des Terminkalenders ihrer Mutter, die während des damaligen Prozesses gestorben war, habe sie in diesem Verfahren eine Geschichte konstruiert, mit der sie Ermittler, Gutachter und später auch das Gericht überzeugen konnte. Als es zur Verhandlung kam und ihr Vater zu der langen Gefängnisstrafe verurteilt wurde, habe sie extreme Gewissensbisse gehabt – auch ihrem jüngeren Bruder gegenüber, der danach in eine Pflegefamilie kam.

    Professor spricht von fehlerhaften Gutachten

    Der für das Wiederaufnahmeverfahren bestellte psychologische Gutachter, Prof. Günter Köhnken von der Uni Kiel, sieht bei den Glaubwürdigkeitsgutachten aus dem ersten Prozess fundamentale Fehler. Köhnken sprach sogar von zwei inkompetenten Gutachterinnen und warf ihnen ungeeignete diagnostische Methoden vor. Unter anderem sei nie hinterfragt worden, warum die zum Zeitpunkt des ersten Prozesses 15-Jährige zum Beispiel einmal von vier bis fünf, ein andermal von 15 bis 20 Vergewaltigungen berichtet habe.
    Tochter kann heute nicht mehr belangt werden

    Weil die Tochter damals bei ihrer Falschaussage erst 15 Jahre alt war, gilt dieses Delikt als verjährt. Dem Vater steht nach Auffassung der Staatsanwältin aber Schadensersatz zu. Sie sieht im Grunde die Staatskasse in der Pflicht, Entschädigung für den Angeklagten zu leisten.

  21. #34 Miss
    Ja, da wurde ich auch stutzig.“Übergangsheim für psychisch Gestörte“ mein Jott, watt es allet jibt,ts,ts ts.
    #36 haka fan
    Cameron..bedarfs der Worte?

  22. Ist Islam eine anerkannte Geisteskrankheit?
    Wenn man dieses Gerichtsurteil liest, scheint es zumindest für das OVG NRW der Islam eine anerkannte psychische Erkrankung zu sein:

    OVG NRW: Muslimischer Glaube kann von Pflicht zur Teilnahme an Klassenfahrt befreien
    OVG NRW, Beschluss vom 17.1.2002 – 19 B 99/02

    Die Antragstellerin, eine muslimische Schülerin der 10. Klasse, begehrte, den Schulleiter durch einst­wei­li­ge Anordnung zu verpflichten, sie von der Teilnahme an einer Klassenfahrt zu be­frei­en, weil, wie sie unter Vorlage eines Gutachtens eines islamischen Zentrums vortrug, ihr Glau­be ihr verbiete, ohne Begleitung eines “Mahram”, eines nahen männlichen Verwandten, an ei­ner Klassenfahrt mit Übernachtung außerhalb des Elternhauses teilzunehmen.

    Das OVG sah keine Notwendigkeit zum Erlass der einstweiligen Anordnung, weil die An­trag­stel­le­rin wegen Erkrankung i. S. d. § 9 Abs. 1 ASchO NRW an der Teilnahme an der Klas­sen­fahrt gehindert sei.

    Aus den Gründen:

    Die Antragstellerin benötigt keine Befreiung nach § 11 Abs. 1 ASchO NRW im Hinblick auf die be­vor­ste­hen­de Klassenfahrt und folglich auch nicht den Erlass der beantragten einstweiligen An­ord­nung. Sie hat ein sehr eindrückliches Bild der Beschränkungen und Zwänge, denen sie insbe­son­de­re als Mädchen mit ihren religiösen Vorstellungen unterworfen ist, und der Ängste, die sich für sie daraus mit Blick auf zu erwartende Situationen bei einer Klassenfahrt ergeben, ge­zeich­net. In ihrer eidesstattlichen Versicherung vom 11.1.2002 führt sie aus: Sie sei gläubige Mus­li­min und versuche weitgehend, ihr Leben nach ihrer Religion auszurichten. Klassenfahrten be­schränk­ten sie wesentlich darin, ihr Leben so zu gestalten, wie es ihr Glaube von ihr ver­lan­ge. Die Antragstellerin verweist auf

    – ihre ständige Furcht, auf Klassenfahrten könne in ihrem Essen Schweinefleisch sein, das sie aus religiösen Gründen nicht esse,

    – ihre Furcht, die fünf notwendigen täglichen Waschungen und Gebete nicht vornehmen zu kön­nen,

    – ihre psychische Belastung bei Nichteinhaltung der Regeln,

    – ihre Furcht, ihre Mitschülerinnen könnten sie seltsam finden, wenn sie so dusche, wie es ihr Glau­be ihr allein ermögliche,

    – ihre Furcht, sich sogar vor ihren Mitschülerinnen unbekleidet zeigen zu müssen,

    – ihre Furcht, ihr Kopftuch zu verlieren,

    – ihre ständige Hektik in Sorge darum, nie ohne Kopftuch zu sein.

    Auch wenn die Antragstellerin ausdrücklich betont, sie fühle sich “durch die Religion gar nicht un­ter­drückt”, so sind doch ihre Ängste, die sie artikuliert, religiös bedingt. Sie hat insgesamt Angst, in die angeführten Situationen zu kommen und ohne einen “Mahram” – wie Vater, Groß­va­ter, Bruder oder Onkel – über Nacht zu verreisen, also auch an der Klassenfahrt teilnehmen zu müssen. Nach der eidesstattlichen Versicherung ist überwiegend wahrscheinlich, dass die An­trag­stel­le­rin von den gesehenen Zwängen und den Ängsten so geprägt ist, dass sie ohne ei­ne nach ihren maßgeblichen religiösen Vorstellungen geeignete Begleitperson nicht an der Klas­sen­fahrt teilnehmen kann. Diese durch Zwänge und Ängste gekennzeichnete Situation bei der Klassenfahrt ist der bereits Krankheitswert besitzenden Situation einer partiell psychisch Be­hin­der­ten vergleichbar, die behinderungsbedingt nur mit einer Begleitperson reisen kann. Es spricht Überwiegendes dafür, dass die geschilderten Zwänge und Ängste auch bei der An­trag­stel­le­rin bereits Krankheitswert erreichen, so dass sie i.S. v. § 9 Abs. 1 ASchO NRW begründet verhindert ist, an der Klassenfahrt teilzunehmen.

  23. #39 lorbas

    das erinnert stark an die klassische Alkoholkrankheit,
    frage einen Trinker, ob er süchtig ist, oder ob er eben – so will ich es gepflegt nennen, geistig und seelisch nicht gesund ist.
    Der Trinker würde sagen, „Nee im Gegenteil, OHNE dem Schnaps (ersetzbar durch Religion) geht’s mir schlecht.“

    Das erwähnte Mädchen, welches nicht zur Klassenfahrt KANN hat eine Deutschlandphobie

  24. Kommen die durch mit ihrer Kopftuchmeise als Amtsperson, muss sich ein deutscher Sozialhilfeempfänger doppelt klein vorkommen.
    Wird ihm doch demnächst sein Antrag von einer fremden Macht – wenigstens optisch ausgedrückt – abgelehnt.
    Da war doch mal was, wo ein Moslem meinte, die deutsche Polizei und Justiz wären eine „fremde Macht“ für ihn, obwohl er selbst hier in Deutschland geboren und aufgewachsen ist.

  25. #39 lorbas (29. Okt 2013 15:52)

    Ist Islam eine anerkannte Geisteskrankheit?

    Wenn man dieses Gerichtsurteil liest, scheint es zumindest für das OVG NRW der Islam eine anerkannte psychische Erkrankung zu sein:
    —————

    Darum treffen sich die Mohammedaner ja auch jeden Freitag in der Moschee zur Gruppentherapie.
    Beten ist nur ein Vorwand 🙂

  26. Neuer Modetrend bei Kopftuchträgerinnen: eine Art Hinterkopfverlängerung durch ein angeheftetes Stück Tuch.

    Das Ding hat die Größe einer extradicken Pampelmuse. Es ist aber eine Kugel aus gebauschtem Tüll oder anderem aufgeplustertem Stoff und dient allein einem Zweck: dem weiblichen Hinterkopf ein Volumen zu verleihen, das die Illusion einer prächtigen Haartracht unter dem Kopftuch nährt….

    http://www.berliner-zeitung.de/panorama/trend-bei-jungen-muslima-der-dutt-des-anstosses,10808334,24800074.html

  27. #14 Lawrence von Arabien (29. Okt 2013 13:17)

    Aber laut EU- und BRD-Doktrin sind sie Besitzer unseres Landes.

    Wären sie das nicht, hätte unsere Regierung sie nicht gleichberechtigt und gleichgestellt, sondern sie hätten immernoch den Gaststatus und das Ausländergesetz käme strikt zur Anwendung und sie würden nicht in Regierungspositionen sitzen und Forderungen nach Islamisierung und Türkisierung stellen und durchsetzen können.

    Das ist übrigens nicht im GG vorgesehen, das GG sieht lediglich eine Gleichwertigkeit und eine Gleichbehandlung vor dem Gesetz vor, was heisst, dass ein Deutscher für ein Verbrechen genauso bestraft wird wie ein Ausländer, der dasselbe Verbrechen begeht.

    Was im Übrigen bis heute nicht gewährleistet ist.
    Der Spezial-Migrant bekommt Migrantenboni.

Comments are closed.