Das Skandalurteil in Frankfurt (PI berichtete ausführlich) verdeutlicht eine sich ausweitende Tendenz der Rechtsspaltung in Deutschland durch eine Schari’atisierung der Rechtsprechung. Es stellt aber nur ein besonders markantes Beispiel in einer langen Reihe von Fehlurteilen dar. Denn schon vorher flossen „kulturelle Besonderheiten“ bei Fällen von „Ehrenmorden“ als Milderungsgründe in Urteilbegründungen ein.
(Gastbeitrag von Thomas Tartsch)
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