Broschüre 'Der Klima-Betrug'

Hamburger Verfassungsschutz verliert im Verfahren gegen AfD

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Hamburgs AfD-Fraktionsvize Alexander Wolf sprach von einem guten Tag für Demokratie und Rechtsstaat: „Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den Verfassungsschutz, der erneut vor Gericht in die Schranken verwiesen wurde.“
Hamburgs AfD-Fraktionsvize Alexander Wolf sprach von einem guten Tag für Demokratie und Rechtsstaat: „Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den Verfassungsschutz, der erneut vor Gericht in die Schranken verwiesen wurde.“

Die AfD ist mit Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gegen Angaben im Hamburger Verfassungsschutzbericht von 2020 vorgegangen. Konkret wurden dem Hamburger Verfassungsschutz zwei Tatsachenbehauptungen zur AfD verboten, wie die WELT berichtet:

Darin hieß es, dass etwa 40 Personen aus dem Landesverband dem als rechtsextrem eingestuften „Flügel“ zuzurechnen seien. Zudem wurde behauptet, dass zwei Angehörige der ebenfalls rechtsextremen Identitäten Bewegung als Mitarbeiter der Bürgerschaftsfraktion tätig gewesen seien. […] Beide Tatsachenbehauptungen seien vom Gericht in einer Entscheidung vom Mittwoch für rechtswidrig befunden worden, sagte der [Gerichts-]Sprecher. Damit habe das Gericht auch im Hauptsacheverfahren eine bereits Ende 2021 getroffene Eilentscheidung bestätigt.

Während das Hauptsacheverfahren also über drei Jahre für diese Feststellung brauchte, kam die Eilentscheidung damals immerhin relativ schnell. Vorgestellt wurde der Bericht für das Jahr 2020 auf einer Pressekonferenz am 30. März 2021. Noch am selben Tag wurde er auf der Internetseite des Landesamts für Verfassungsschutz online gestellt.

Der Eilantrag gegen die Behauptungen des Verfassungsschutzes war dann vor dem Verwaltungsgericht Hamburg am 23. August 2021 erfolgreich. Fast fünf Monate konnte also die Falschbehauptung verbreitet werden, bis vier Wochen vor der Bundestagswahl am 26. September 2021.

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Weltwoche Daily: Schlafwandler – reiten uns Biden, Macron, Stoltenberg & Co. in einen dritten Weltkrieg?

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„Weltwoche Daily Deutschland“ – Roger Köppels täglicher Meinungs-Espresso gegen den Mainstream-Tsunami. Von Montag bis Freitag ab 6:30 Uhr mit der Daily-Show von Köppel und pointierten Kommentaren von Top-Journalisten. Die Themen in dieser Ausgabe:

  • Schlafwandler: Reiten uns Biden, Macron, Stoltenberg & Co. in einen dritten Weltkrieg?
  • AfD-Hysterie: Deutscher Politologe verwechselt Demokratie mit Erpressung.
  • Friedrich Merz: Cheflobbyist der USA in Europa?
  • FAZ: Hartes Urteil über Christian Lindner.

„Weltwoche Daily Schweiz“:

  • Bürgenstock: Gefährliche Parteiname in kriegerischer Zeit.
  • Reiten uns die Schlafwandler im Westen in einen Dritten Weltkrieg?
  • Armee aufrüsten? Ja, aber richtig.
  • UNRWA: Warum es das Hilfswerk braucht.
  • Ständerat: Mehr Geld für Asyl.
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Von Chemnitz über Potsdam nach Sylt

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Es ist, wie es ist: Die Linken und Woken sind spaßbefreiter als man denkt!
Es ist, wie es ist: Die Linken und Woken sind spaßbefreiter als man denkt!

Von CONNY AXEL MEIER | Was ist schlimmer? Eine Regierung, die Propaganda in die Welt setzt? Oder regierungstreue Propaganda-Medien? Nun, eine Regierung kann theoretisch abgewählt werden. Medien, die mit Zwangsgebühren gefüttert werden, nicht. Das macht den Unterschied. Der linksdrehende Journalist Tilo Jung gab am Dienstag im Berliner Monitor-Forum unumwunden zu, dass Journalisten zwar die Bürger informieren sollen, aber nicht darüber, was sie wissen wollen, sondern darüber, was sie wissen sollen!

Eine Zeitreise durch ein durch eine verwahrloste, ökosozialistische Regierung beherrschtes Land, das mit Kultur, Anstand und Vernunft nichts mehr zu tun hat, macht traurig und gleichzeitig wütend. Drei Episoden, die vordergründig nichts miteinander zu tun haben, zeigen auf, was in diesem Land grundsätzlich schief läuft, wenn Kakistokraten darüber befinden wollen, was der Untertan zu denken hat.

Chemnitz

Im August 2018 wurde Daniel H. auf offener Straße von zwei Asylbewerbern kaltblütig ermordet. Einer der Täter ist heute noch auf der Flucht und lebt wohl irgendwo unerkannt mit neuer Identität auf Kosten der Steuerzahler. Dagegen gab es damals verständlicherweise Proteste. Die Bundeskanzlerin meldete sich sofort zu Wort. Nicht zum Mord an Daniel H., sondern zu nicht stattgefundenen „Hetzjagden“ auf Ausländer und ließ erklären: „Was gestern in Chemnitz zu sehen war (…), das hat in unserem Rechtsstaat keinen Platz. Solche Zusammenrottungen, Hetzjagden auf Menschen anderen Aussehens und anderer Herkunft, (…) das nehmen wir nicht hin.“ Merkel wörtlich: „Wir haben Videoaufnahmen darüber, dass es Hetzjagden gab, Zusammenrottungen (…)“ Das war so gelogen, dass sich die Balken im Reichstag biegen! Es gab keine „Hetzjagden“ in Chemnitz. Selbst die notorisch trödelnde Justiz musste das nach sechs Jahren einsehen, um sich nicht restlos zu blamieren. Fazit: Keine Straftat, kein Fall für die Justiz. Keine Staatsaffäre!

Potsdam

Mitten in die Bauernproteste zum Jahreswechsel platzierte die Bundesregierung unter Hilfe von Inlandsgeheimdienst und hörigen Medien eine Hetzkampagne gegen die „rechtsextreme“ Opposition, vor allem gegen die AfD, mit Hilfe des erfundenen „Correctiv“-Märchens von einem Potsdamer „Geheimtreffen“, der „Wannseekonferenz 2.0“ zur „Vertreibung von Menschen ausländischer Abstammung“. Dieses Narrativ wurde aktiv durch alle Propaganda-Medien befeuert. Es wurden Gewerkschaften, Schulen, Behörden und Kirchen mobilisiert, um gegen die Opposition zu marschieren; die Regierung vorneweg. Das Berliner Ensemble suchte schon, bevor das „Geheimtreffen“ überhaupt stattfand, Schauspieler zur theatralischen Umsetzung des Rührstücks.

In den Wochen danach flog die ganze Inszenierung auf. Die Propagandamedien berichteten darüber nur widerwillig und im Kleingedruckten. Der AfD hat es kaum geschadet. Dennoch hält die Regierung bis jetzt an der erfundenen Story fest. Der Bundeskanzler betont immer wieder, das „Geheimtreffen“ sei ein Fall für Justiz und Verfassungsschutz. Letzteres ausgerechnet die Behörde, auf deren Mist die ganze Geschichte gewachsen ist. Die Bauern demonstrieren längst nicht mehr, sie müssen arbeiten und die Felder bestellen. Fazit: Keine Straftat, kein Fall für die Justiz. Keine Staatsaffäre.

Sylt

Ein paar spätpubertierende Jugendliche, die noch mitten in der Trotzphase die in Deutschland ultimative Provokation „Deutschland den Deutschen! Ausländer raus!“ als Liedtext zu einem über 20 Jahre alten Techno-Song von Gigi d’Agostino umgestalten, lösen die Wiederkehr des Dritten Reiches in den Köpfen einiger Politiker aus. Dabei ist die Parole schon seit den 70er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts allgegenwärtig. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das im Jahr 2010 für sich allein gesehen nicht als strafbar, sondern als freie Meinungsäußerung.

Dennoch will der Bundeskanzler die weitere Verbreitung des „ausländerfeindlichen Slogans verhindern“. Wie Scholz das machen will, ist noch unklar. Vermutlich hat er bei Marc Zuckerberg angerufen und Facebook löscht jetzt alle Kommentare mit „Döp dödö döp“. Die Polizei verhaftet Autofahrer, bei denen das Lied „L’amour toujours“ aus den Lautsprechern dröhnt und die Verfassungsschutz-Spitzel überwachen jetzt alle Volksfeste und Gartenpartys. Umsonst! Der Hit landet neue Rekorde. Türken in Stuttgart feiern die Meisterschaft von Galatasaray Istanbul in der Innenstadt und singen gutgelaunt den Hit. Fazit: Keine Straftat, kein Fall für die Justiz. Keine Staatsaffäre!

Das ist es, was die drei Fälle verbindet. Es ist nichts passiert! Keine Straftaten nirgendwo! Nur Medienhetze, teils unter Missachtung der Persönlichkeitsrechte. Das verdeutlicht treffend den aktuellen Zustand der Bundesrepublik. Hat man je gehört, dass sich ein Bundeskanzler zum Terrorangriff auf die Besucher des Breitscheidplatzes geäußert hat? Oder zum größten Terrorangriff auf die Infrastruktur, der Sprengung von Nordstream? Oder zu den 111 Gruppenvergewaltigungen 2023 allein im Bundes-Shithole Berlin? Oder zu den unzähligen Opfern der „Transformation“? Tote Mädchen? Tote Frauen und Kinder? Tote Männer, die sich den Schutzsuchenden entgegenstellten und mit dem Leben bezahlten? Darüber reden wir besser nicht öffentlich. Lieber über „Döp dödö döp“! Ist ja auch einfacher und für die Regierung bequemer.

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Bernhard Zimniok: EU-Migrationspakt bringt Zerstörung Europas

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Der EU-Abgeordnete der AfD, Bernhard Zimniok, nimmt im AUF1-Interview zu dem im EU-Parlament beschlossenen Asyl- und Migrationspakt Stellung. Seine Analyse lautet: „Dieser Pakt ist die kulturelle, ökonomische Zerstörung Europas.“ Denn damit werde es keinen Schutz für Europas Völker geben, sondern eine gesteuerte Masseneinwanderung durch einen Umverteilungsmechanismus. Die Mächtigen in Brüssel wollen mindestens eine Million Migranten pro Jahr in die EU holen, zitiert Zimniok EU-Kommissarin Johansson.

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Die „Bunte Repubik“ macht dieselben Fehler wie die DDR

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Endlich in der ersehnten Freiheit: DDR-Flüchtlingsfamilie bei ihrer Ankunft am Bahnhof Helmstedt im Januar 1971.
Endlich in der ersehnten Freiheit: DDR-Flüchtlingsfamilie bei ihrer Ankunft am Bahnhof Helmstedt im Januar 1971.

Von M. SATTLER | Die Führer unserer „Bunten Republik Deutschland“ verstärken die Unterdrückung: Bei jeder Schulparty ist jetzt auch die Stasi mit dabei. Genau wie in der DDR geht die Repression zunehmend in die Breite. Das Gefühl, unterdrückt zu werden, wächst daher nicht mehr nur in intellektuellen, politisch aktiven Kreisen, sondern erfasst immer stärker auch die politisch eher uninteressierte breite Masse. Dieser Fehler, die Unterdrückung nicht nur zielgenau gegenüber aktiven Kritikern des Regimes auszuüben, sondern in der Breite auch für die unpolitische Masse fühlbar zu machen, endete für die DDR tödlich.

Lange bevor der Staat der DDR zusammenbrach, hatte die breite Bevölkerung diesem Staat bereits innerlich gekündigt. Diese innerliche Kündigung lag in erster Linie nicht an den typisch sozialistischen Systemschwächen, der Mangelwirtschaft und schlechten Versorgung, sie lag auch nicht an der nervigen politischen Dauerpropaganda, die der Staat seinen Bürgern schon im Kindergarten einprügelte. Es waren die Reisebeschränkungen, die den Staat in der Breite der Bevölkerung erst richtig verhasst machten.

Die „Bunte Republik Deutschland“, dieses angebliche Vielvölkerparadies, macht nun genau denselben Fehler wie damals die DDR. Die meisten Deutschen haben sich an die buntistische Propaganda ab der Grundschule gewöhnt, und die Schattenseiten des Multikulti-Paradieses – die Gewalt, die Kriminalität, das babylonische Sprachenwirrwarr, der tägliche Anblick von Außerirdischen in Kaftanen und Kopftüchern – werden mit Achselzucken abgehakt. Noch kann man ja innerlich emigrieren und sich in seine private Gartenlaube zurückziehen.

Aber genau in diese Gartenlaube dringt der buntistische Staat nun ein, wenn er seine Stasi in private Biergärten und Kneipen schickt, um dort herumzuschnüffeln und die Musik zu kontrollieren. Damit betritt der Schnüffelstaat jene Fluchtbereiche, in die sich gerade unpolitische Menschen zurückziehen, die an aktivem politischen Engagement eigentlich kein Interesse haben und sich als Ventil für ihre vielfältigen Belastungen des Alltags lieber der privaten Lebensfreude hingeben.

Wenn der Staat der Buntisten den Menschen nun das Singen verbietet, verhält er sich ähnlich wie der Staat der Sozialisten, der das Reisen verbot: Er mischt sich in Freiräume privater Lebensfreude ein, in denen er nach Auffassung der Menschen nichts zu suchen hat. Mit solchen Eingriffen in den Privatbereich – und dazu gehört nach Auffassung gerade der einfachen, unpolitischen Bevölkerung auch das Singen ironischer, freizügiger, unanständiger, anstößiger, lasterhafter Lieder – macht er die Unterdrückung für die breite Masse persönlich erfühlbar.

Den Staat der DDR haben diese Unterdrückungsgefühle, die er vor allem mit seinen Reiseverboten bei der breiten unpolitischen Bevölkerung ausgelöst hat, letztlich das Leben gekostet. Die Parallelen zu den Verhältnissen der Gegenwart lassen sich kaum übersehen: Auch in der Bunten Republik sprechen in diesen Tagen Hunderttausende von eigentlich eher unpolitischen Menschen, denen das Lied „L’amour toujours“ als Ohrwurm nicht mehr aus dem Kopf geht, dem Staat auf plastische Weise die innere Kündigung aus.

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COMPACT TV: Wird „Döp dödö döp“ zum ultimativen EM-Hit?

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Ein Flächenbrand breitet sich in Deutschland aus! Die Polizei ermittelt bundesweit wegen vermeintlicher extremistischer Verstöße im Zusammenhang mit „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino. Der Mainstream versucht mit allen Mitteln gegen dieses Lied vorzugehen, das Volk feiert den verbotenen Ohrwurm bei Aperol Spritz. Welche besondere Welle da von Sylt über uns geschwappt ist und was das für eine politische Bedeutung hat: Dr. Stephanie Elsässer und Paul Klemm erklären Ihnen alle Hintergründe und präsentieren Ihnen zahlreiche Eindrücke von den politisch unkorrekten Partys in Deutschland.

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Weltwoche Daily: Macron zündelt – Krieg in Europa rückt näher

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„Weltwoche Daily Deutschland“ – Roger Köppels täglicher Meinungs-Espresso gegen den Mainstream-Tsunami. Von Montag bis Freitag ab 6:30 Uhr mit der Daily-Show von Köppel und pointierten Kommentaren von Top-Journalisten. Die Themen in dieser Ausgabe:

  • Macron zündelt: Krieg in Europa rückt näher.
  • Merz dreckelt gegen AfD.
  • Immer mehr deutsche Unternehmen geben auf.

„Weltwoche Daily Schweiz“:

  • Ukraine-Konferenz: Selenskyj-Festspiele in der Schweiz?
  • Agitierte Nemo gegen Israel?
  • Damian Müller und Daniel Jositsch: Pöstchenkönige im Bundeshaus.
  • Bodenmanns Wette.
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Lehren aus der Thüringen-Kommunalwahl

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Dank an die Wähler und die Wahlhelfer: Mit 21.289 Stimmen wurde Björn Höcke bei den Kommunalwahlen in Thüringen
Dank an die Wähler und die Wahlhelfer: Mit 21.289 Stimmen wurde Björn Höcke bei den Kommunalwahlen am Sonntag in Thüringen "Stimmenkönig" in seinem Heimatkreis Eichsfeld.

Von PROF. EBERHARD HAMER | Keine Kommunalwahl hat in den letzten Jahrzehnten so viel mediale Aufmerksamkeit erregt, so viel Wahlkampf, aber auch so viel Diffamierung, Hass und Hetze gebracht, wie die am 26. Mai 2024 in Thüringen. Die Schlachtordnung war von der Bundespolitik vorgegeben: Alle Altparteien gegen die AfD.

Trotzdem haben in zehn von 13 Landkreisen AfD-Kandidaten die Ausscheidungsrunde und die AfD insgesamt über 26 Prozent aller Stimmen erreicht (CDU 27 Prozent). Offenbar haben die Wähler nicht so reagiert, wie sie sollten und ganz andere Vorstellungen von den politischen Notwendigkeiten als die politische Führung und Funktionäre des gemeinsamen Kartells von CDU und Ampel-Koalition.

„Totschweigen“ der AfD wirkungslos

Seit Merkel wurde die neue Konkurrenz – damals gegen die Verschuldung der EU und Übernahme dieser Schulden durch Deutschland – zuerst mit „Totschweigen“ zu bekämpfen versucht. Damit hatten die Medien auf Kohls persönliche Intervention den BfB (Bund freier Bürger) totgeschwiegen. Das hätte auch dieses Mal fast funktioniert, weil das Verschuldungsthema die Bürger in Deutschland offenbar wenig interessiert, solange sie nicht direkt mit ihrem persönlichen Einkommen und Vermögen davon betroffen sind. Deshalb hat auch die Ampel-Regierung durch ihre neue Schuldenflutung nur bei den Fachleuten Kritik ausgelöst, in Gesellschaft und Wirtschaft dagegen kaum.

Als Merkel jedoch die Grenzen dem Massenzustrom von Migranten öffnete, entstand sofort Protest vor allem der bürgerlichen Bevölkerung wegen der Kostenfolgen dieser Einwanderung. Dieser Protest wurde von der AfD aufgenommen und brachte ihr erheblichen Zulauf, weil alle anderen Parteien diese Probleme leugneten oder als „humanitäre Pflicht“ darstellten. Auf Betreiben der sozialistischen Parteien wurde dann auch die CDU gedrängt, eine „Brandmauer“ gegen die AfD zu errichten, also keinerlei Zusammenarbeit mit ihr zu dulden und die gesamte demokratische Diskussions- und Kompromisskultur mit ihr abzubrechen.

Dies hat zwar die AfD in die Außenseitersituation gebracht, aber ihr weiteres Wachsen nicht gehindert. Im vergangenen Herbst hatte sie sogar 23 Prozent Wählerzustimmung im Bundesdurchschnitt.

Neue Kampfstrategie der Ampel und der CDU

Daraufhin haben Ampel-Regierung und CDU eine neue Kampfstrategie gegen die AfD entwickelt:

– sie durch den Verfassungsschutz kontrollieren, diffamieren und unterwandern zu lassen,
– eine beispiellose Hass- und Hetzkampagne in den Medien gegen die AfD zu bezahlen, indem täglich irgendwelche Skandale irgendwelcher AfD-Mitglieder die Partei als solche diskreditiert werden sollte und
– täglich irgendwelche Äußerungen in irgendwelchen Nebensätzen von AfD-Funktionären als „rechts“ oder „Nazi“ qualifiziert und publiziert wurden,
– durch Anzeigen gegen AfD-Funktionäre (Höcke) diese wegen dubioser Äußerungen politisch vernichtet werden sollten
– und die AfD als Ganzes wegen ihres „Kampfes für Volk und Heimat“ als rechtsextrem, nazistisch und antidemokratisch („nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehend“) diffamiert wurde. Wer immer Massenimmigration in Frage stellt, ist heute schon Nazi, Antidemokrat, rechtsextrem.
– Immer mehr gesellschaftliche Organisationen stellten sich auf Druck des Linkskartells gegen die AfD und entließen sogar Angestellte, wenn sie sich dazu bekannten, so die Kirchen, Gewerkschaften und andere von Steuern lebende Sozial- und Gesellschaftsorganisationen.
– Die Linksparteien haben ihre Terrortruppe der „Sozialistischen Antifa“ inzwischen mit Geschrei und sogar persönlichen Angriffen gegen jede Veranstaltung der AfD mobilisiert und erpressen sogar Saalvermieter und Städte, der AfD keinerlei Versammlungsräume mehr zur Verfügung zu stellen. Würde dies politisch umgekehrt geschehen, wäre dies längst strafbar.

Wähler denken anders als die Funktionäre

Diese Diffamierungsstrategie hat in Thüringen möglicherweise die AfD um zehn Prozent reduziert, nicht aber entscheidend geschwächt.

Abgesehen davon, dass solche Diffamierung zum Teil strafbar und anti-demokratisch ist, hat sie offenbar ebenfalls nicht funktioniert. Die Wähler denken eben anders als die Funktionäre und ihre Medien und ihre bezahlten Organisationen. Je mehr Immigration die CDU- und Ampel-Funktionäre wollen, desto stärker ist der Widerstand der Bürger und Wähler dagegen, dass unsere Bürger dafür nicht nur mehr als 50 Milliarden jährlich bezahlen müssen, sondern auch aus den Schulen, ihren Innenstädten verdrängt und einem immer radikaleren Islam unterworfen werden.

Ob wohl die Thüringen-Wahl unsere politische (nicht moralische) Elite dazu bringt, entsprechend ihrem Amtseid wieder für das Wohl der Bürger, statt nach Weisung der internationalen Oligarchen zu arbeiten?

Brandmauer und Hetzkampagnen gescheitert

Nachdem nämlich Totschweigen, Brandmauer und Hetzkampagnen gescheitert scheinen, wäre es eigentlich an der Zeit, dass die Altparteien zur Diskussion über die politischen Forderungen der AfD – und der Wähler – übergehen. Aus dem politischen Leben lässt sich die AfD nicht mehr vertreiben. Ihre von einer Mehrheit der Bevölkerung getragene Kritik an ungehemmter Massenimmigration, an der ebenso ungehemmten Verschuldung, an der Staatsbezahlung der Medien oder an der ideologischen grünen Wirtschaftspolitik lässt sich auf Dauer weder politisch verschweigen noch mit Hetze bekämpfen, sondern nur demokratisch durch Diskussion und Kompromiss lösen.

Insofern ist vielleicht die Kommunalwahl in Thüringen politisch schwergewichtiger geworden als ihr Rang in der politischen Organisation.


Prof. Eberhard Hamer.
Prof. Eberhard Hamer.

PI-NEWS-Autor Prof. Dr. Eberhard Hamer (* 15. August 1932 in Mettmann) ist ein deutscher Ökonom. Sein Schwerpunkt ist die Mittelstandsökonomie. In den 1970er Jahren gründete er das privat geführte Mittelstandsinstitut Niedersachsen in Hannover und veröffentlichte über 20 Bücher zum Thema Mittelstand. Hamer erhielt 1986 das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Seine Kolumne erscheint einmal wöchentlich auf PI-NEWS.

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Studie: Vertrauen in deutsche Medien weiter rückläufig

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Nur eine Minderheit von 38 Prozent in der Bevölkerung traut Medienberichten über die AfD. Tendenz: sinkend.

Von MANFRED ROUHS | Den Massenmedien ist es auch im vergangenen Jahr nicht gelungen, das uneingeschränkte Vertrauen der deutschen Öffentlichkeit zu gewinnen. Das ergibt sich aus der „Mainzer Langzeitstudie Medienvertrauen 2023“, einer medienwissenschaftlichen Untersuchung der Universität Mainz.

Immerhin sind dieser Studie zufolge noch 44 Prozent der Bevölkerung allgemein der Auffassung, man könne den Medien eher oder sogar „voll und ganz“ vertrauen. 2022 haben noch 49 Prozent diese Meinung vertreten. 31 Prozent hielten 2023 wie auch bereits 2022 die Medien teilweise für vertrauenswürdig. Jeder vierte kam 2023 zu der Einschätzung, man könne den Medien eher nicht oder überhaupt nicht vertrauen. 2020 waren das noch 20 Prozent.

Eine Blitzumfrage per WhatsApp in meinem persönlichen Umfeld hat ergeben, dass ich offenbar – wie viele anderen Menschen auch – in einer vom Bevölkerungsdurchschnitt stark abweichenden Filterblase lebe. Denn hier behaupteten von 50 Befragten 98 Prozent, also 49, die Massenmedien seien komplett unglaubwürdig. Anderer Meinung war eine Tante von mir, die auf die 90 zugeht und die felsenfest behauptet hat, insbesondere das öffentlich-rechtliche Fernsehen könne doch „seine Zuschauer nicht einfach so anschwindeln“.

Bemerkenswert ist, dass nur 38 Prozent der Befragten der Mainzer Studie den Medien vertrauen, wenn es um Berichte über die AfD geht. Also sechs Prozent weniger als derjenige Bevölkerungsanteil, der die Medien generell noch für glaubwürdig hält.

22 Prozent haben erkannt, dass die Medien nicht die Realität abbilden. 31 Prozent ist aufgefallen, dass die Medien nicht die realen gesellschaftlichen Zustände zeigen. 23 Prozent stimmen dem Satz zu: „Die Medien und die Politik arbeiten Hand in Hand, um die Meinung der Bevölkerung zu manipulieren.“ Das hatten noch 2022 nur 15 Prozent erkannt.


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs, Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen per Streaming und stellt politische Aufkleber und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.



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Das Meldegesetz und die Soko Bystron beim SPIEGEL

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Wenn in einem der führenden Nachrichtenmagazine eines Landes ein Artikel veröffentlicht wird, für den sage und schreibe sieben (!) Autoren verantwortlich zeichnen, erwartet man eine Enthüllungsstory vom Gewicht des Watergate-Skandals.

Doch der SPIEGEL ist nicht die New York Times. Nicht einmal annähernd. Und mit der Qualität des Artikels, über den wir gleich sprechen werden, reicht das Niveau allenfalls für die Schülerzeitung eines Gymnasiums.

„Dubiose Meldeanschrift – AfD-Politiker Bystron nutzt offenbar Scheinwohnung in München“, titelte das Blatt am Dienstag, erwähnte noch, dass Bystron „mutmaßlich bestechlich“ sei, nur zum Schein in seinem Münchner Wahlkreis wohnen würde und es sich bei dem eigentlichen Mieter um einen vorbestraften Flüchtling handele.

PI-NEWS berichtete am Dienstag bereits über die Fake News-Story, deshalb muss der Sachverhalt an dieser Stelle nicht noch einmal dargestellt werden. Es lohnt sich jedoch, einen wichtigen Punkt in dieser Gemeinschaftsarbeit der so genannten Journalisten, die böse Zungen als mediale Handlanger der Ampelregierung bezeichnen würden, näher zu betrachten.

Das Hauptproblem des siebenköpfigen A-Teams vom SPIEGEL, allen voran der Bystron-Großinquisitorin Ann-Katrin Müller, ist, dass es sich bei dem Sachverhalt, den das Blatt Bystron unterstellt, lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Wir sind also in der „Gewichtsklasse“ von „Falsch parken“ oder „Zu schnell fahren“.

Das ist natürlich etwas dürftig für die Heilige Inquisition von SPIEGELs Gnaden. Leider kommt man an aber an dieser Tatsache nicht vorbei. Und unerwähnt bleiben darf sie auch nicht, denn das würde selbst den gewohnt niedrigen Standard der Machwerke dieses Magazins noch unterschreiten.

Also wirft man einen flüchtigen Blick in den Paragraphen 54 des Bundesmeldegesetzes, in dem die Bußgeldvorschriften zu finden sind. Wie hypnotisierte Kaninchen starren die Autoren auf den Absatz 3. Dort steht:

„(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.“

50.000 Euro – das ist doch mal eine Hausnummer. Daraus lässt sich wenigstens ein bisschen was machen – wäre, ja wäre da nicht dieser dumme zweite Halbsatz mit den tausend Euro.

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Soko Bystron beim SPIEGEL hat nach der Zahl „50.000“ voller Euphorie aufgehört, weiter zu lesen, oder es wurde böswillig verschwiegen, dass diese 50.000 Euro nur für Vermieter gelten, wenn sie sich schuldig machen.

Hätte Bystron tatsächlich gegen das Meldegesetz verstoßen, würde bei ihm eine Höchststrafe von 1000 Euro zutreffen.

Man muss auch aber auch wissen, dass bei Erstverstößen in diesem Bereich meist entweder eine gebührenfreie Verwarnung ausgesprochen oder ein Bußgeld in zweistelliger Höhe verhängt wird. Und sollte das Bußgeld in niedriger dreistelliger Höhe ausfallen, wäre man immer noch im Bereich einer moderaten Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr. Das alles wohlgemerkt, wenn Bystron diese Ordnungswidrigkeit tatsächlich begangen hätte, was nicht bewiesen ist.

Wie geht es nun weiter? Was wird man sich bis zur Europa-Wahl für Bystron sonst noch einfallen lassen? Droht uns demnächst die SPIEGEL-Schlagzeile „Bystron wurde beim Rauchen in der Einbahnstraße erwischt“?

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Martin Sellner: Die Remigration hat nun ihren Soundtrack

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Von MARTIN SELLNER* | Am Heimweg von meiner stillen Klause dachte ich, dass die Querelen in der AfD das bestimmende Thema der nächsten Tage sein würden. Bei meiner Recherche für einen (im Zug gefilmten) Videokommentar tauchte in meinem Augenwinkel jedoch ständig ein Vidoeschnipsel mit singenden Jugendlichen auf. Am Tag danach hatte der „Syltschock“ bereits alle anderen Nachrichten verdrängt.

Die circa 15-sekündige Sequenz von Jugendlichen in einem Strandclub in Sylt ist mittlerweile sogar Gegenstand internationaler Berichterstattung. Zu den Klängen von „L’amour toujours“, einem Italo-Techno Hit, intonierten die Urlauber den Text „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“.

Wer nicht wußte, was sich auf Sylt zugetragen hatte, hätte aus der Flut an Reaktionen auf einen Terroranschlag schließen können. Anders als die Kalifatsdemos, der Mord von Illerkirchberg und die Flut im Ahrtal, traf das Syltvideo das linkliberale Juste Milieu ins Mark. Auch tiefste humane Tragödien ringen diesem Klientel sonst nur schulterzuckende Betroffenheitsfloskeln ab. Wenn die Opfer Deutsche und die Täter Migranten sind, versucht man die Vorfälle gar unter den Teppich zu kehren, weil sie nicht „überregional relevant“ sind (so die Tagesschau nach dem Mord an Maria Ladenburger).

Publizistischer Pranger

Nur wenn die Schuldneurose gekitzelt wird und irgendein Bezug zur deutschen Erbschuld und deutschem Selbsthaß herstellbar ist, ist der deutsche Mainstream emotional bereit zur Großkampagne. Das war schon bei der „Hetzjagd“ von Chemnitz (die jüngst vor Gericht als Popanz entlarvt wurde) so. Nun also Sylt.

Die Protagonisten des Videos verfluchen längst denjenigen, der es aufgenommen und ins Netz gestellt hat. Sie haben ihre Arbeit, die Justiz ermittelt, und die Präsidentin des Bundestags fordert gar eine Höchststrafe von fünf Jahren Haft. Die BILD druckte ihre Gesichter mit primitiven Schmähungen millionenfach ab. Andere Medien folgten und begründeten diesen publizistischen Pranger mit der angeblichen „historischen“ Bedeutung des Vorfalls. Das selbe Milieu verpixelt sonst jeden noch so brutalen migrantischen Kriminellen und empörte sich über die Fahndungsplakate gegen linksterroristische Gewalttäter.

Eines der Opfer der Hetzkampagne bekam jetzt sogar Hausverbot auf ihrer Hochschule: „Die Studierende erhält ein zweimonatiges Hausverbot, das sich auch auf die Teilnahme von Lehrveranstaltungen erstreckt“, teilte die Hamburger Hochschule HAW mit. Ein Exmatrikulationsausschuß wurde bereits einberufen.

Weder „Deutschland den Deutschen“ noch „Ausländer raus“ strafbar

Als ein arabischer Student im Zuge der Hamasdemos einen jüdischen Kommilitonen ins Krankenhaus prügelte, schloß die FU Berlin die Exmatrikulation strikt aus. Es gäbe keine Rechtsgrundlage und der Eingriff in das Bildungsgrundrecht des Migranten würde zu schwer wiegen.

Nehmen wir die Parolen selbst unter die Lupe. Dubravko Mandic hat sie sachkundig analysiert (Video oben). Weder „Deutschland den Deutschen“ noch „Ausländer raus“ sind für sich genommen strafbar. Insbesondere in einer nicht politischen Atmosphäre ohne Drohwirkung, dafür unter Alkoholeinfluss, wäre eine Strafbarkeit wirklich weit hergeholt.

Was an der Aussage „Deutschland den Deutschen“ auch nur problematisch sein sollte, konnte mir bis jetzt niemand vernünftig erklären. Skandalös ist eher die gemeingefährliche Einwanderungspolitik, in deren Licht die Beliebtheit einer solchen Parole erst verständlich werden kann.  „Ausländer raus“ mag eine plumpe Parole sein, ähnlich wie „Nazis raus“, oder „Reiche enteignen“. Sie verkürzt eine an sich legitime Forderung nach Remigration.

Linke Doppelstandards

Der semantische Kern der Forderung, daß Nichtstaatsbürger das Land verlassen sollen, ist weder menschenverachtend noch illegal. Linke Parolen wie „Bomber Harris do it again“ implizieren dagegen Massenmord.

Ich selbst verwende die Parole „Ausländer raus“ dennoch nicht und rate jedem Politiker davon ab. Sie ist zu pauschal und zu plump. In der Verkürzung geht der eigentliche Standpunkt verloren. Doch hier geht es auch nicht um hohe Politik, sondern die Niederungen der Sylter Partyszene. Am Ende wissen wir alle: Hätten die Feiernden auf Sylt „Deutschland Verrecke“, „Nazis Raus“, „AfDler töten“ oder „Bomber Harris do it again“ gesungen, hätte kein Hahn nach dem Video gekräht.

Man könnte mit der Liste der Doppelstandards endlos fortfahren. Der Hitlergruß der grünen Politikern Jutta Boden hatte ebenso wenig eine Menschenhatz zufolge wie das „Alles für Deutschland“ von Cathy Hummels. Doch Leser dieses Blogs wissen längst, daß Justiz und öffentliche Meinung in der Bundesrepublik antideutsch gepolt sind. Die „nicht beleidigungsfähige Köterrasse“ unterliegt ihrerseits strengsten Meinungsgesetzen und steht unter ständiger Beobachtung.

Metapolitische Implikationen von Sylt

Interessanter sind die metapolitischen Implikationen von Sylt. Wer von den feiernden Jugendlichen hätte gedacht, daß sich wenige Tage später der Kanzler der drittgrößten Volkswirtschaft der Welt besorgt und entsetzt über ihr Pfingstwochenende äußern würde? Die Berliner Zeitung titelt:

Nach Sylt-Eklat: Bundesweite Jagd auf Hörer des „verbotenen Lieds. Das ist kein Einzelfall: Eine Anzeigenwelle rollt durchs Land.

Die hysterische Reaktion läßt tief blicken. Die herrschende Klasse spürt, daß hier etwas ins Rutschen gerät. Es folgten ähnliche Szenen in Löningen, Weindorf, Schleswig-Holstein, Mallorca und Erlangen. Täglich werden neue Vorfälle publik. Eine linke Infografik zählt ganze 30 Fälle in den letzten acht Monaten. Die Dunkelziffer dürfte viel höher liegen.

„#Syltistüberall“ lautet ein Hashtag auf Twitter. Auch Österreich wurde vom Fieber erfaßt. Zwei Fälle tauchten in Kärnten auf. Der bisherige Höhepunkt: in Stuttgart feierten sogar türkische Fans von „Galatasaray“ zum neuen Sommerhit und sangen eifrig mit: „Ausländer raus“. Die Polizei ermittelt auch hier. Die Reaktion des Establishments ist ebenso peinlich wie wirkungslos.

Die Angelegenheit entgleitet den Eliten

Das Lied „L’amour toujours“ soll quasi verboten werden. In Erlangen kam es auf die schwarze Liste für die Bergkirchweih. Am Oktoberfest wurde es von den Verantwortlichen untersagt, was zu Protesten in der DJ-Szene führte. Mit holprigen Umdichtungen versuchen indes linke Musiker die Melodie zu kapern – vergeblich! Der Ohrwurm ist und bleibt rechts und jeder Versuch, ihn zu verbieten, macht ihn nur noch interessanter.

Indem man das Lied selbst angreift, begeht man einen kapitalen Fehler. Ostdeutschen Jugendliche in der Dorfdisco und westdeutschen Juppies auf Sylt, die zu der verbotenen Hymne feiern, tun das vor allem, weil sie verboten ist. Es geht um Eskalation und Provokation, weniger um Ideologie und Migration. Die humorlose Repression reizt ihre Zielgruppe nur noch mehr, das „verbotene Lied“ abzuspielen.

Die Angelegenheit entgleitet den Eliten. Das „maoistische Exempel“ an den Jugendlichen vom Syltvideo sollte durch die brutale Bestrafung weniger Tausende andere erziehen. Tatsächlich hat es das Lied und seine Bedeutung millionenfach bekannt gemacht. Ein mächtiges, virales Meme wurde, dank der eifrigen Unterstützung der Tagesschau, im kollektiven Bewußtsein verankert.

Der Kampf gegen ein Lied wirkt moralinsauer und peinlich

Die Remigration hat nun ihren Soundtrack. Es reicht in Zukunft wohl aus, „L’amour toujours“ zu summen, um die absurdesten, linken Überreaktionen zu provozieren. Die aktionistischen Möglichkeiten, die sich hier bieten, sind grenzenlos.

Der Kampf gegen ein Lied wirkt, gerade wenn er pathosgeladen und strafbewehrt daherkommt, moralinsauer und peinlich. Eine Polizei, die wegen eines “musikalischen Delikts” eine Party sprengt, wird man vielleicht fürchten, aber niemals mehr erst nehmen. Den Regierenden sei ein Satz von Hannah Arendt ins Stammbuch geschrieben:

Autorität bedarf zu ihrer Erhaltung und Sicherung des Respekts entweder vor der Person oder dem Amt. Ihr gefährlichster Gegner ist nicht Feindschaft, sondern Verachtung, und was sie am sichersten unterminiert, ist das Lachen.

Das System ersetzt seit Jahren seine schwindende Autorität durch Repression. Es schafft damit keine treuen Untertanen, sondern widerwillig Gehorchende. Bis dato waren Bierzelte und Strandclubs noch deutsche „Safespaces“. Hier konnten die Lohnsklaven sich hin und wieder eine Auszeit von „Vielfalt“ und „Bereicherung“ gönnen. Auch dieser Bereich wird nun ins Visier genommen.

Das System steht vor einem Problem

Wenn die maoistische Taktik nicht aufgeht und die harte Strafe nicht abschreckt, sondern Tausende zur Nachahmung anstachelt, steht das System vor einem Problem. Es ist unmöglich, jeden Fall zu ahnden und jeden einzelnen Sänger ebenso hart zu bestrafen. Die Repression gerät, wie beim Impfzwang, an ihre Grenzen. Ab hier verliert sie nicht nur ihre Autorität, sondern büßt auch ihre Wirkung ein. Sie wird lächerlich und zahnlos.

Kein Satz unterstreicht das mehr als die Verteidigung eines Clubbesitzers auf die Frage, warum er nach dem “Vorfall” die Sänger des verbotenen Liedes nicht aus seinem Club geworfen habe:

„Ich konnte die, die mitgesungen haben, nicht rauswerfen, da alle mitgesungen haben.“


*Im Original erschienen auf sezession.de

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