Könnten demnächst auch auf die AfD Kosten zukommen, wenn die gewaltbereite Antifa für hohe Polizeipräsenz bei Veranstaltungen (wie hier in Riesa) sorgt?
Könnten demnächst auch auf die AfD Kosten zukommen, wenn die gewaltbereite Antifa für hohe Polizeipräsenz bei Veranstaltungen (wie hier in Riesa) sorgt?

Von MEINRAD MÜLLER | Die Demokratie lebt davon, dass Menschen ihre Meinung öffentlich äußern und sich versammeln können. Doch genau diese Grundrechte könnten in Deutschland bald auf dem Spiel stehen. Parteien, Vereine und Organisationen sehen sich zunehmend gezwungen, Veranstaltungen zu überdenken – aus Angst vor unkalkulierbaren Kosten für Polizeimaßnahmen, die sie in den Ruin treiben könnten.

Der Grund dafür liegt in einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Im Fall des Nordderbys zwischen Werder Bremen und dem HSV entschied das Gericht, dass der Fußballverband für die Kosten eines Polizeieinsatzes aufzukommen hat. Die Stadt Bremen stellte der Deutschen Fußball-Liga 425.000 Euro für den Polizeieinsatz in Rechnung – und das Gericht gab Bremen recht. In der Begründung des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Stephan Harbarth heißt es (1 BvR 548/22):

„Die Verfassung kennt keinen allgemeinen Grundsatz, nach dem die polizeiliche Sicherheitsvorsorge durchgängig kostenfrei zur Verfügung gestellt werden muss. Sie ist keine allgemeine staatliche Tätigkeit, die zwingend ausschließlich aus dem Steueraufkommen zu finanzieren ist.“

Das Urteil ist unanfechtbar und könnte weitreichende Folgen haben. Was heute den Profifußball betrifft, könnte morgen die gesamte demokratische Kultur in Deutschland gefährden.

Wenn Chaoten dem Veranstalter Kosten verursachen

Das Problem: Radikale Gruppen könnten gezielt Demos anmelden, um die Größe des Polizeieinsatzes in die Höhe zu treiben. Straßenschlachten würden gezielt eingesetzt, um hohe Sicherheitskosten zu verursachen. Wer würde am Ende künftig die Rechnung zahlen? Nicht die Verursacher des Chaos, sondern diejenigen, die die Veranstaltung friedlich durchführen wollten.

Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit (Art. 5 und 8 GG) sind die Grundpfeiler unserer Demokratie. Doch dieses Urteil stellt sie unter finanziellen Vorbehalt. Besonders kleinere Parteien, Bürgerinitiativen oder Vereine könnten sich öffentliche Veranstaltungen nicht mehr leisten, wenn sie für Proteste und deren Folgen haften müssen.

Das ist kein theoretisches Problem. Wenn nun eine Partei wie die AfD oder eine Initiative zur Coronaaufarbeitung zu einem Vortrag einlädt, dann kommen 50 Teilnehmer, aber 500 (nicht selten gewaltbereite) Gegendemonstranten. Die Polizei müsste mit einem Großaufgebot anrücken, Straßen blockieren oder umleiten, um für Sicherheit zu sorgen. Die Rechnung? Diese landete womöglich beim Veranstalter, obwohl dieser nichts für die Eskalation kann. Damit wird das demokratische Grundrecht auf öffentliche Meinungsäußerung verhindert.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts öffnet theoretisch die Büchse der Pandora. Es gibt radikalen Gruppen die Möglichkeit, ihre politischen Gegner mit gezielten Eskalationen finanziell zu schädigen. Doch Sicherheit ist eine staatliche Aufgabe, finanziert aus Steuergeldern. Sie darf keine Ware sein. Wenn dieses Prinzip aufgeweicht wird, riskieren wir, dass die öffentliche Meinungsvielfalt verschwindet – und mit ihr die Grundlage unserer Demokratie.


Meinrad Müller.
Meinrad Müller.

Meinrad Müller (70), Unternehmer im Ruhestand, kommentiert mit einem zwinkernden Auge Themen der Innen-, Wirtschafts- und Außenpolitik für diverse Blogs in Deutschland. Der gebürtige Bayer greift vor allem Themen auf, die in der Mainstreampresse nicht erwähnt werden. Seine humorvollen und satirischen Taschenbücher sind auf Amazon zu finden. Müllers bisherige Beiträge auf PI-NEWS gibt es hier, seinen Ratgeber für Hobbyautoren hier.

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37 KOMMENTARE

  1. Nach dem Versuch, den Bundesparteitag der AfD in Riesa zu „stören“, wozu auch Gewerkschaften und Kirchen aufgerufen haben sollen, war ein riesiges Polizeiaufgebot nötig, um etwa Straßenblockaden aufzulösen.
    Nur eine Idee:
    Parteitage in Ungarn abhalten, nur eine Idee.

  2. Nun, so kann das ja nicht begründet sein; denn das läßt ja für den Einzelfall noch alles offen.
    Ich weiß nicht. ob das (freilich korrupte) BVerfG hier auch den Einzelfall entschieden hat, dann müßten aber weiter gehende Begründungen gegeben sein. Wenn die Formulierung das Urteil darstellt, müßte die Auseinandersetzung im vorliegenden Fall ja jetzt zivilgerechtlich weiter gehen, bzw erst anfangen.
    Denn die Begründung sagt ja nicht, dass der „Staat“ grundsätzlich nicht zahlen muß.

  3. Ach so, die Links-Grünen Kommunisten mit ihren Straßenschlägern und Straßenblockierern verursachen die Kosten und die AFD soll bezahlen!

  4. friedel_1830
    17. Januar 2025 at 08:46
    .
    Artikel-Bild, rechts

    .
    1.) Ja is denn heut scho Fasching ?

    —-
    Tätää tätä tätä
    Wolle ma ihn in die Privatsphäre reilosse..?

  5. es gäbe da noch was anderes
    der „kampf gegen rechts“ wird auch so finanziert

    der marsch durch die institutionen ist durchaus ernst zu nehmen

  6. Konkret: Das Urteil sagt ja nur, dass die DFL nicht mehr argumentieren kann, dass der Staat grundsätzlich zahlen muß.

  7. Eine Fußballveranstaltung ist eine private, KOMMERZIELLE Veranstaltung, ein AfD-Parteitag (oder was auch immer die gerade machen) ist ein gesetzlich vorgeschriebener Vorgang / politische Willensbildung / politische Ausgestaltung gemäß GG, eine Vereinsfeier ist ebenso rechtlich verschieden zu einem kommerziellen Unternehmen und seinen Veranstaltungen.

    Die Annahme, daß dieses Urteil auf die AfD anwendbar wäre, ist daher reiner Unsinn. Sorry, mein Fehler, natürlich nur, sofern das hier so was ähnliches wie ein Rechtsstaat wäre, was die BRD noch nie war.

    „könnte morgen die gesamte demokratische Kultur in Deutschland gefährden.“

    Wie „gefährdet“ man etwas, was es in der BRD noch nie gab?

    „dass die öffentliche Meinungsvielfalt verschwindet“

    Wohl die gleiche „Vielfalt“, die mit der „Vielfalt“ des Islam / Südlands aufgezogen wird und wo ist in den marxistischen Lügenmedien / „Öffentlichkeit“ jenseits der Einheitsvielfalt was zu finden?

  8. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat Bundespolizeibeamte davor gewarnt, in die AfD einzutreten oder in ihr Mitglied zu sein. Diese müßten mit „ihrer Entlassung rechnen“. Die Bundespolizei hat 54.000 Beschäftigte, von denen 45.000 Polizeivollzugsbeamte sind.
    „Wird eine Mitgliedschaft in einer solchen Partei bekannt, liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen jedenfalls dann vor, wenn sich die Beamtin oder der Beamte in einer solchen Partei aktiv betätigt.“
    Da geht es also lang. Nur – was heißt AKTIV BETÄTIGEN ? Gibt es auch passiv betätigen ??

  9. seit der Harbath beim Bund. Verf. Gericht eine besondere Rolle spielt und mit Merkel sogar zum Essen ging, ist dieses Jur. Organ nicht neutral sondern links angestrichen. Dieser Harbath ist ohnehin so etwas von Gaga und ein Unsympath ,der würde auch zu Habeck&Konsorten mit Sicherheit positiv seinen Sermon abgeben. Wer bestimmt eigentlich dieses eigennützige VG Gremium?
    Ganz im Sinne von ex O.Walkes: „Mein Hirn sagt zu meiner Faust ballen“. Dieser Habath gehört längst aus dem Verkehr gezogen. !Unerträglich. Unabhängig davon, dass beim Profifussball viel zu viel Geld/Millionen eine entscheidende Rolle spielt. Typen wie Uli Höeness, und KOnsorten sollten sich allerdings beim Fussball nicht politisch mit großer Fresse aufspielen als wären sie der woke „liebe Gott“- der den linksgrünen Idioten die Bälle zuschiebt. Fussball soll Fussball bleiben. Basta.

  10. Es ist eh bald soweit dass der Bürger der noch eine Heimat haben möchte raus muss um für diese Heimat zu kämpfen. Das ist doch offensichtlich.

    Ansonsten gibt es auch Möglichkeiten alles online zu erledigen, auch das ist Heutzutage möglich!!!!

    Aber der letzte Kampf für die Heimat findet definitiv draußen auf der Straße statt und wer den gewinnt ist offen, die Patrioten, Muslime, USArmee, Eurogendfor, Juden…… ?

  11. Daran hatte ich auch gedacht, als ich von dem Urteil las. Ganz offensichtlich – ich frage mal ganz vorsichtig an – sind Steuereinnahmen nicht mehr für die obligatorischen Aufgaben des Staates vorgesehen, zu den auch die Gewährleistung von Sicherheit gehört. Man muß schließlich seine eigenen Abenteuer, wie „Klimawende“ und die Kriegführung in der Ukraine finanzieren. Das ist ja auch viel wichtiger als die reichlichen Gelder dafür zu verwenden, wozu sie vorgesehen sind.

    Was heute die Fußballvereine trifft, könnte morgen gut und gerne auf Demonstrationen mißliebiger Parteien bezogen werden, bei denen der militante Arm der Altparteien, genannt „Antifa“ und Konsorten, für die Gewalt und die Blockaden sorgt und die Partei als Anmelder das Ganze würde zu begleichen haben. Bei dem Staat ist alles möglich, besonders dann, wenn höchste Richter mit den Vertretern der Politik – Merkel läßt grüßen – mal wieder essen gehen sollten.

    Die Gefahr besteht also und ich halte sie für ganz real; wundern würde ich mich nicht, sollten „Harbath und Genossen“ das Urteil genau deswegen gefällt haben. Der Fußball bzw. die Randale dabei wäre dann praktisch nur das „Zugpferd“ gewesen, das den „Wagen“ auf halbem Wege in die Richtung befördert, wo man ihn am Ende hinhaben will. –

    Nichts gegen eine solche Begleichung von Kosten hätte ich bei wissentlichen Auslösern von Fehlalarmen und dergleichen. So etwas sollte der Steuerzahler nicht tragen müssen. Aber das ist eine ganz andere Sache.

  12. Völlig überflüssige Diskussion.
    Wenn eine Horde größtenteils alkoholisierter sogenannter Fußballfans schon vor Spielbeginn die Außengrenzen eines Stadions stürmt, um für welchen Verein auch immer zu „demonstrieren“, hat dies herzlich wenig mit Meinungs- und Versammlungsfreiheit (Art. 5 und 8 GG) zu tun. Es ging den „Fans“ um Randale veranstalten und um sonst gar nichts und wenn der jeweilige Verein nichts Adäquates dagegen unternimmt, dürfen ihm oder der DFL ohne Weiteres die dafür entstandenen Kosten eines Polizeieinsatzes auferlegt werden.-
    Es bedürfte eines erheblichen Spagats um dieses Urteil auf Parteiveranstaltungen zu übertragen, wenn während dessen oder vor Beginn im Außenbereich friedlich demonstriert wird. Das wäre dann Meinungs- und Versammlungsfreiheit (Art. 5 und 8 GG) im Sinne des Autors.
    Hier werden mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen.

  13. .
    Seit den haarsträubenden Urteilen (Euro, offene Grenzen für Jedermann) und
    .

    2.) Abendessen des Merkill-Clans mit Verfassungsrichtern am Vorabend
    wichtiger Entscheidungen dieser über die Regierung
    .

    2 Min.
    https://www.google.com/amp/s/amp.focus.de/politik/deutschland/vor-prozess-gegen-kanzlerin-merkel-laedt-verfassungsrichter-zum-essen-spaeter-sollen-diese-ueber-sie-urteilen_id_13485292.html

    .

    3.) ist BVerfG in Karlsruhe für mich nicht viel mehr als ein

    4.) scharlach-roter Karnevalsverein mit weißem Beffchen.
    .

    Friedel
    .

  14. Die Fußballvereine sind die „Veranstalter“ der Randale und werden somit völlig zu Recht mit den Kosten der Polizeieinsätze belastet !!!
    Folgerichtig müßten bei analogem Vorgehen bei politischer Randale ebenfalls die Veranstalter die Kosten tragen, also DGB, SPD, Grüne und andere Linksfaschisten.
    BASTA !

  15. Also bitte, Richter_In Harbarth wird doch wohl noch den inoffiziellen Schlägertruppen seiner Gönner und Ins-Amt-Bringer Schützenhilfe beim unseredemokratischen Bekämpfen der Opposition leisten dürfen.

    In einer rechtsstaatlichen Demokratie zahlt der Verursacher von Ausschreitungen.
    Übrigens auch dann, wenn die Verursacher gewaltbereite Fussballfans sind.

    Einkesseln, einsacken, aburteilen.

  16. QUATSCH!
    Parteitage sind eine staatliche Pflicht für Parteien um an einer Wahl überhaupt teilnehmen zu können, für diese Parteitage ist der Staat verpflichtet sie zu schützen.
    Man könnte eher auf die Idee kommen die linksfaschistischen oder anderen Blockierern solcher Veranstaltung an den Kosten zum Schutz dieser Parteitage heran zu ziehen.

  17. Im Fall des Nordderbys zwischen Werder Bremen und dem HSV entschied das Gericht, dass der Fußballverband für die Kosten eines Polizeieinsatzes aufzukommen hat.

    Und dabei haben sich Werder, der HSV und der Fussballverband doch ganz brav und folgsam gegen Rächtz positioniert.
    :mrgreen:

    Jedem Dhimmi Sozenversteher seinen Tritt.

  18. Diedrich 17. Januar 2025 at 11:00

    Kein Gammelhammel ist illegal!

    Schlecht, dass die Presse ihrem Informationsauftrag und Polizei und Behörden ihrer Verpflichtung zum Schutz der Bürger nicht nachkommen und den Firmennamen verschweigen.

    Gut, dass es Sachsen nicht so viele grosse Gammelhammelschächter gibt.

  19. Diese Abwälzung der POLIZEIKOSTEN auf die Veranstalter ist ein GANZ ÜBLER TRICK, zuletzt die MEINUNGSFREIHEIT komplett totzuschlagen.

    Müssen wir dann bei MUSK um GELD betteln gehen, ihm die POLIZEIKOSTENRECHNUNGEN zuschicken?

    Die arbeiten wirklich mit allen miesen Tricks, um die Menschen zum Schweigen zu bringen.

    Einfach widerlich.

    DEMOKRATIE sieht anders aus.

    Zuletzt nur noch DEMOKRATIE, für diejenigen, die sich die DEMOKRATIE finanziell leisten können!

    Wozu die alles fähig sind hat schon bei CORONA gezeigt.
    Wem da noch nicht die Augen über unsere sogenannte DEMOKRATIE aufgegangen sind, für den gibt es nur noch ein böses Erwachen!

    WOFÜR BEZAHLEN WIR HIER EIGENTLICH NOCH STEUERN?
    NUR NOCH FÜR DIE UKRAINE und die UKRAINER?

    UND ANWALTSKOSTEN und UNTERBRINGUNG FÜR ALLE KRIMINELLEN in DEN HAFTANSTALTEN und überall!
    Für die FLÜCHTLINGE????

  20. Wenn bald der UKRAINE KRIEG beendet wird, dann werden aber
    so manche „Investoren“ richtig traurig sein.
    Am liebsten würden sie den Krieg auf „eigene Kosten“ auch nach Kriegsende weiter führen.
    Die Ukrainekrieger haben so viele FANS, die alle weinen, wenn der Ukrainekrieg beendet wird,
    das nervenaufreibende Schauspiel genannt: RUSSLAND BESIEGEN zu Ende geht.

    Liebe Leute!
    Das ist weder ein Fußballspiel und auch kein COMPUTERSPIEL!!

    Das muss man den Dummköpfen endlich erklären!

  21. Haremhab 17. Januar 2025 at 11:40

    Faeser will AfD-Mitglieder bei Bundespolizei rauswerfen

    https://reitschuster.de/post/faeser-will-afd-mitglieder-bei-bundespolizei-rauswerfen/
    —————————————————————————————–
    Nur wegen einer Mitgliedschaft soll es passieren. Ist schon gegen das GG.

    ————————–

    Dann kann sie ihren Laden gleich dich machen.

    Mal sehen ob die überhaupt noch etwas zu sagen hat nach dem 23. Februar.

  22. Wer bezahlt denn die Kosten für die Silvestereinsätze, wo den Polizisten von „Flüchtlingen“ mit Raketen in die Fresse geschossen wurde?

    Wir.

    AfD wählen! Jetzt oder nie wieder!

  23. @ Alter_Frankfurter 17. Januar 2025 at 10:42

    Hier werden mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen.

    Richtig. Genau das haben Sie. Denn mit Meinungsfreiheit hat das Thema ausnahmsweise mal nichts zu tun, sondern damit, ob und inwieweit Polizeieinsätze bei öffentlichen Aufzügen oder sonstige Ereignissen vom Veranstalter beglichen werden müssen oder nicht, und sonst gar nichts. Dabei ist es egal, ob eine etwa stattfindende Randale, Gewalt, Blockaden etc. pp. nun durch besoffene „Fußballfans“ oder durch aufgehetzte „Antifa“ veranstaltet werden sollte. Das das nichts mit Meinungsfreiheit zu tun hat, ist völlig klar, aber das ist hier nicht die Frage. Sie machen ein Faß auf, das sich an der Stelle überhaupt nicht ergibt.

  24. Statt diesen Missstand an der Wurzel zu packen,
    werden Urteile von unseren höchsten Richtern geschaffen,
    dass einem die Haare zu Berge stehen.
    Solche Richter sind noch größere Feinde der Demokratie,
    als ihre Auftraggeber, die Linken Machtpolitiker !

  25. Toll, so kann die Bundesregierung unliebsame Konkurrenz finanziell vernichten, in dem sie selbst die Antifa beauftragt, in Massen gegen die AfD aufzutreten, um „unsere Demokratie“ zu schützen.

  26. @ Goldfischteich 17. Januar 2025 at 16:29
    Zitat: Haremhab 17. Januar 2025 at 16:16
    FDP-Urgestein Wolfgang Kubicki: „Habeck hat von nichts eine Ahnung“.
    **************
    Bemerkung: Das Einzige was bei W.Kubicki richtig Bestand hat und nicht morgen von ihm selbst revidiert wird ,ist diese seine Aussage. Trifft nämlich den Nagel auf den Kopf. Man muss nur mal die Wahlslogans auf den Plakaten zur Kenntnis nehmen. Auf dem Plakaten von Habeck in unserer Stadt steht: > „Zuversicht“<. Gehts noch dämlicher? Es wird Zeit ,dass dieser Deutschlandabschaffer mitsamt seinen
    ganzen Sippe spätestens nach der Wahl komplett verschwindet.
    Übrigens (wie sagte die dämliche Taylor Swift&Co. "wenn Trump nochmals US Präsident wird, werde ich die USA verlassen"! Ich denke sie ist leider immer noch da und zockt weiter die dicke Kohle von den verblödeten Demokraten" ab. Ich hoffe und bete, dass dies bei Habeck und Co. ein Ende hat. !!!!

  27. Ich halte die Gefahr ,daß das Bundesverfassungsgericht hier bewußt ein „wegweisendes Urteil“ gefällt hat,um künftig von der AFD ein „Schutzgeld“ zuverlangen ,wenn in Zusammenhang mit ihren Veranstaltung ein großes Polizeiaufgebot die üblichen Chaoten bekämpfen muß ,durchaus für gegeben. Der Vergleich mit Profifußballvereinen und deren Spielen ist jedoch zweifelhaft,da es sich hierbei um komerzielle Veranstaltungen handelt, bei denen die Veranstalter solche Randale bewußt in Kauf nehmen. Sollten unsere rot-grünen Rechtsverdreher dieses Urteil allerdings sinngemäß auf AFD-Veranstaltungen anweden ,so könnte dann die AFD die Verursacher der Krawalle logischerweise in Regress nehmen .Zwar dürfte bei den Antif-Schlägern kaum etwas zu holen sein ,allerdings könnte man dann die Aufrufer (Anstifter) der Krawalle z.B.Gewerkschaften,Kirchen oder politische Parteien und Vereinigungen ans Zahlen kriegen.

  28. Das seh ich anders, gibt es irgendwo eine gesetzliche Grundlage dafür, dass Fussballspiele, gern auch Handball, Tennis, Schwimmen usw stattfinden müssen? In Unkenntnis dessen, denke ich eher nicht. Auch bin ich der Meinung, dass die reichen Fussballvereine für die durch ihre Spiele bedingten Polizeieinsätze zur Kasse gebeten werden können. Ein gesetzlich verlangter Parteitag und andere politische Veranstaltungen, egal ob ich die Partei nun mag oder nicht, ist jedoch kein reiner Spass, den manche nutzen. Demzufolge hat die Allgemeinheit erforderliche Schutzmassnahmen gegen Demokratiefeinde zu bezahlen. Und zwar völlig unabhängig davon von welcher Seite aus diese erfolgen. Ebenso unabhängig davon, um welche Partei es sich handelt.

    BinTolerant 17. Januar 2025 at 17:00; Ich ärger mich jedesmal über diese Hackfr… Und auf der Rückseite dann noch die Krönung, irgendwas über billig oder so, da müsste ich nachschauen, nachdem durch genau diese Typen das Benzin schon vor 2 1/2 Wochen enorm teurer wurde. Von allem anderen ganz abgesehen.
    Das einzige was durch die Grünen billig wurde, sind deren Wahlkampfsprüche. Alles andere wurde teils gigantisch teurer.

  29. @ Haremhab 17. Januar 2025 at 11:40
    „Faeser will AfD-Mitglieder bei Bundespolizei rauswerfen“
    Faeser ist der lebendige Beweis dafür, daß man „Ehrenmann“ nicht gendern kann…

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