Der sächsische AfD-Landtagsabgeordnete Jörg Dornau (l.) hat sich auch unter Berücksichtigung des deut­schen Rechts absolut korrekt verhalten.
Der sächsische AfD-Landtagsabgeordnete Jörg Dornau (l.) hat sich auch unter Berücksichtigung des deut­schen Rechts absolut korrekt verhalten.

Von LINDA AMON | Politik und Medien im Freistaat Sachsen haben einen neuen Aufreger: Jörg Dornau, AfD-Landtagsabgeordneter aus dem Landkreis Leipzig, soll auf seinem Bauernhof Gefängnis-Insassen und Verurteilte mit Bewährungsauflagen beschäftigt haben. Eigentlich nichts, worüber man auch nur ein Wort verlieren müsste. Allerdings: Die Zwiebel-Farm des Landwirts ist in Weiß­russland, der Heimat seiner Frau. Und das verspricht Empörungspotenzial.

Aus den Zutaten AfD, Weißrussland und Häftlingen bastelten sich die Medien – allen voran BILD und Spiegel – einen passenden Skandal, indem man Diebe, Betrüger und Randalierer im Freigang oder bei der Ableistung von Bewährungsauflagen in unterdrückte politische Gefangene um­dichtete. Die dann auf Dornaus Farm ganz ohne Verpflegung Zwangsarbeit verrichten mussten. Frei nach dem Motto: Wenn es der AfD schadet, ist journalistische Sorgfalt eher hinderlich.

Man möchte fragen: Geht’s eigentlich eine Stufe kleiner? Nein, natürlich nicht! Kleiner bis ganz klein geht es nur, wenn es sich um ein Mitglied des Systems handelt. Wie etwa bei Jürgen Kasek aus Leipzig, der bis vor kurzem für die Grünen im Stadt­rat saß. Kasek war Rechtsanwalt – ob mit oder ohne Anwalts-Zulassung war nicht immer ganz klar. Klar ist nur, dass er ohne Zulas­sung, dafür in Robe, vor Gericht erschien – und damit gegen das Gesetz verstieß. Eine Strafanzeige gegen ihn ließ man erstmal liegen. Und da liegt sie bis heute. Und da wird sie vermutlich so lange liegen, bis sie in Vergessenheit geraten ist und man sie unauffällig entsorgen kann.

AfD-Politiker Jörg Dornau dagegen bekam vom Landtag eine Strafe in Höhe von 21.000 Euro aufgebrummt, weil er diese Nebentätig­keit nicht angemeldet hatte. Und die Staatsanwalt­schaft leitete „Vorer­mittlungen“ gegen ihn ein wegen des Verdachts der Menschen­rechtsverletzungen. „Vorermittlungen“ – ein Begriff, den es im Strafprozessrecht eigentlich nicht gibt.

„Der Inhalt der Arbeits-Verträge ist mir bekannt“, sagt Dornaus Anwalt Roland Ulbrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Leipzig. „Dass die Landar­beiter nicht mit Essen und Getränken versorgt wurden, ist definitiv falsch! Und welches Delikt den Häft­lingen zur Last gelegt wurde, entzieht sich der Kenntnis meines Man­danten. Das ist übrigens in Deutschland genauso.“

Zur Info: Arbeitsleistungen spielen auch nach deutschem Strafrecht eine große Rolle. Durch sie soll nämlich der Gefängnisaufenthalt ver­mieden werden. Arbeitsleistungen werden zudem häufig von Gerichten als Bewährungsauflage bei mittel­losen Verurteilten angeordnet. Auch insolvente Personen können Geldstrafen abarbeiten und so eine Ersatzfreiheitsstrafe vermeiden. Schließl­ich setzt die Umsetzung vom geschlossenen in den begehrten offenen Vollzug einer Freiheitsstrafe einen Arbeits­platz voraus. Somit hat sich Jörg Dornau auch unter Berück­sichtigung des deut­schen Rechts absolut korrekt verhalten.


Linda Amon.
Linda Amon.

PI-NEWS-Autorin Linda Amon startete ihre Laufbahn bei der BILD-Zeitung, bevor sie als freie Autorin für Illustrierte (Bild der Frau, Bunte, Cosmopolitan) und im PR-Bereich arbeitete. Außerdem gab sie Presseseminare und schrieb Bücher („Todesfalle Kranken­haus“). Seit einigen Jahren ist die gebürtige Göttingerin vor allem als Pressereferentin und Redenschreiberin von Politikern tätig. Zu erreichen ist sie über ihre Homepage amonpress.de.

 

 

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7 KOMMENTARE

  1. „Auch insolvente Personen können Geldstrafen abarbeiten und so eine Ersatzfreiheitsstrafe vermeiden.“

    Ein Bekannter von mir hat es umgekehrt gemacht. Er hat eine Geldstrafe wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss nicht bezahlt und ersatzweise eine Gefängnisstrafe abgesessen. Da hatte er dann eine sympathische Frau kennen gelernt, die auf dem Büro arbeitete, und später geheiratet. So kann’s kommen. Lang ist es her.

  2. „Persona non Greta“
    :
    CDU-Politiker will Einreiseverbot für Greta Thunberg
    Die klare Ansage verbindet er mit einer ebenso klaren Forderung an Innenministerin Nancy Faeser (54, SPD): „Ich halte es nicht nur für angebracht, sondern sogar für notwendig, dass die Bundesinnenministerin für die Zukunft eine Einreisesperre gegen diese Antisemitin erlässt.“

    Throm richtet sich auch an „Fridays von Future“. Thunberg missbrauche „ihre für den Klimaschutz erworbene Prominenz, um auf unseren Straßen zu hetzen. Deshalb fordere ich auch Fridays for Future auf, sich ausdrücklich von Thunberg zu distanzieren.“

    Gute Idee mit der Zwiebelfarm<<< win win Situation.
    Jeder der sich strafbar macht, ab auf die Zwiebelfarm oder zum Löcher graben in die Wüste!

  3. Moment mal. Im 3. Reich haben einige Industriebereiche unglaubliche Gewinne mit Häftlingen udn Zwangsarbeitern gemacht. Dafür haben sich damals die Betrieber und deren Erben nie geschämt. Bekannt ist da BMW und Krupp. Aber auch andere Firmen waren gut dabei wie Reemtsma.

  4. @ Mantis 8. Oktober 2024 at 20:08

    Das erinnert mich an Sprüche aus 1989. Beispiele habe ich hier.

    Wir sind das Volk!
    Stasi raus!
    Stasi in die Produktion!

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