Beruft sich auf das Ramelow-Urteil aus dem Jahr 2013 - der sächsische AfD-Landtagsabgeordnete Roland Ulbrich.
Beruft sich auf das Ramelow-Urteil aus dem Jahr 2013 - der sächsische AfD-Landtagsabgeordnete Roland Ulbrich.

In Hamburg demonstrierten radikale Moslems für ein Kalifat – und damit für die Abschaffung unseres Rechtsstaats. Die große Aufregung hielt sich in Grenzen. Auch eine weitere staats­­feindliche Demo wurde nicht verboten. Weil wir ja „Meinungs­­freiheit“ haben…

Tatsächlich scheint das Alt­par­teien-Kartell und seine Helfer im Moment andere Prioritäten zu haben: In Bayern durch­suchten elf Staatsanwälte und 70 Polizisten die Räum­lichkeiten des AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron, schwärmten sogar bis nach Mallorca aus. Sein Vergehen: Er soll bei einem Treffen in Prag von Russen Geld ange­nommen haben. Indiz: Ein Video, das zwar dem tschechischen Geheimdienst angeblich unbe­kannt ist, auf dem aber ein „Rascheln“ zu hören sein soll. Was man in Justizkreisen als „Geld zählen“ identifiziert haben will…

Thüringens AfD-Chef Björn Höcke wurde zu 13.000 Euro Strafe verurteilt, weil er auf einer Wahlkampfveranstaltung gesagt hatte, alles für sein Land tun zu wollen. Wie das Land heißt, darf in diesem Zusammenhang nicht erwähnt werden. Obwohl auch Altkanzler Gerhard Schröder mit diesem Slogan seinerzeit in den Wahlkampf gezogen ist. Und auch Dorothee Bär von der CSU diesen Tabu-Spruch auf Twitter geschrieben hat – der mittlerweile gelöscht wurde.

Aber nicht nur prominente Vertreter der AfD geraten in die Fänge des Verfassungsschutzes – auch weniger bekannte Politiker werden ins Visier genommen, wie der sächsische Landtags­abgeordnete Roland Ulbrich. Er hatte beim Landesamt für Verfassungsschutz die Bekanntgabe der ihm zur Last ge­legten Vorwürfe beantragt. Erschütterndes kam zutage:

Ulbrich hatte an einer „Merkel-muss-weg“-Demo teilge­nom­men, bei Legida, dem Leipziger Ableger von Pegida, eine Rede gehalten, den Verfassungsschutz kritisiert und sich öffentlich für eine absolute Mehrheit der AfD ausge­spro­chen. Außerdem hatte er sich mit dem aus dem Richteramt entfernten Ex-Bundestagsabgeordneten Jens Maier solidarisiert – ein klas­sischer Fall von Kontaktschuld. Deshalb und wegen rund 40 weiterer Polit-Bagatellen, die bis ins Jahr 2016 zurückreichten, wurde der AfD-Landtagsab­ge­ordnete vom Inlands-Geheim­dienst beobachtet. Besonders absurd:

„Mir wurden auch Dinge zur Last gelegt, die unter die Geheim­haltung fielen und mir deshalb nicht mitgeteilt werden durften“, so der Leipziger Rechtsanwalt. „Obwohl diese vermeintlichen Geheim­nisse ebenso aus öffentlichen Quellen stammen müs­sen.“

Gegen die VS-Beobachtung hatte der Politiker geklagt. Denn: „Ein Abgeordneter darf nicht beobachtet werden, ohne dass es dafür eine spezielle ge­setzliche Ermächtigung gibt. Und die gibt es weder in Sach­sen, noch auf Bundesebene.“

Ulbrich, der für Nordsachsen im Landtag sitzt: „Schließlich sollen und müssen Abgeordnete die Exe­kutive kontrollieren und würden durch eine geheimdienstliche Beobach­tung massiv in ihrem Handeln eingeschränkt.“

Rechtliche Grundlage für Ulbrichs Klage ist das Ramelow-Urteil aus dem Jahr 2013. Damals hatte der Abgeordnete der Linken, der ein Jahr später thüringischer Minister­präsident wurde, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen seine Beobachtung ge­klagt – und Recht bekom­men. Eben weil es keine spezielle gesetz­liche Ermächtigung für die geheimdienstliche Bobachtung von Parla­mentariern gibt.

Roland Ulbrich, gegen den entgegen anderslautender Gerüchte kein Parteiausschluss-Verfahren läuft: „Somit ist prinzipiell auch die Beobachtung unserer Partei hinfällig – weil es in nahe­zu jedem Vorstand Abgeordnete gibt. Und damit würde die Beo­bach­tung zur Farce!“

Die Entscheidung fällt am 22. Mai vor dem Verwaltungsgericht in Dresden – nachdem die Klage bereits im April 2021 erhoben wurde. Ulbrichs Anwalt hatte deshalb bereits eine Verzöge­rungs­­rüge erhoben. „Im Prozess geht es nicht um Inhalte – was ich irgendwann mal gesagt oder getan habe – sondern darum, dass das Landes­amt für Verfassungsschutz ein Urteil des Bundes­­verfassungsgerichts ignoriert und damit Rechtsbruch be­gan­gen hat!“

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25 KOMMENTARE

  1. Bravo, AfD !
    Weiter so.

    Nur so führt Ihr diese verlogene Mischpoke (O-Ton SPD-Gabriel )
    so richtig vor !!!!!

  2. Im Kampf gegen Rächtz ist sogar Rechtsbruch erlaubt.
    Und die Einstufung der AfD als „Verdachtsfall“ erfolgte hauptsächlich zu dem Zweck, geheimdienstliche Mittel wir Abhören, V-Leute etc. zu ermöglichen. Es ist schon erstaunlich, daß man überhaupt noch an solchen rechtsstaatlichen Grundsätzen festhält. Sicher ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann man auch darauf verzichten wird.
    Derweil sitzen die tatsächlichen Verfassungsfeinde in der Regierung und werden natürlich nicht beobachet.

  3. Also für solche Berichte schätze ich PI ja, das möchte ich mal sagen, denn das bekomme ich ja sonst nicht mit.

    Also ich will das nur mal sagen, da ja bekannt ist, dass ich die politische Haltung von PI sehr im Zwielicht sehe. Und zwar zu recht; denn ich habe keine Meinung ohne 100%-igen Grund.

  4. Die AFD sollte neben den derzeit laufenden Skandalen wie Höcke-Urteil ,Bystron und Krah-Verfahren auch solche politischen Willkürakte gegen einzelne AFD-Politiker immer wieder einer breiten Öffentlichkeit publizieren ,um klarzumachen ,daß wir uns in D immer weiter von einem Rechtsstaat entfernen und wir auch schon lange keine unabhängige Justiz mehr haben. Nur so kann man auch den unentschlossenen Wählern aufzeigen, warum es bei den nächsten Wahlen so wichtig ist ,sein Kreutz bei der AFD zu machen. Denn solche Willkür-Akte werden sich ,wie man bereits jetzt schon häufig sehen kann ,auch zunehmend gegen kritische Bürger richten. Gleichzeitig muß immer wieder aufgezeigt werden ,wie sehr Staat und Justiz bei der Bekämpfung der wirklichen Gefahren für Staat und Gesellschaft versagen .

  5. Ein gut recherchierter Artikel.
    Wenn die Schnüffler im VS nichts dabei findet dass radikale Moslems unser Rechtssystem und damit auch das Grundgesetz abschaffen wollen, dann muss man vor dieser ehemals seriösen Instutition warnen.
    Wenn die Schlapphüte uns nicht vgor derartigen perversen Umtrieben schützen können oder wollen, dann sollte man diesen Verein ebenfalls die abschaffung antragen.

  6. Rechtsbrüche und Lügen haben gerade Hochkonjunktur im besten Deutschland das wir je hatten .

  7. Sich aufzuregen über diese muslimischen Barbaren bringt nichts. Konstruktiver wäre die Abschiebung, die Grenzschließung und die Blockade des Mittelmeeres.

  8. Beider der hier besprochenen gerichtlichen Elaborate – das Wort „Urteile“ will mir nicht so recht über die Lippen respektive der Tastatur kommen – , sowohl (vor allem) gegen Björn Höcke als auch gegen die AfD an sich erfüllen aus meiner Sicht den Straftatbestand der Rechtsbeugung im Amt. Der angeklagte Gegenstand hat bei Höcke, der im Grunde eine schon von der SPD benutzte Allerweltslosung aus den späten 1920er Jahren wiederverwendet hat, nirgends stattgefunden, und der AfD hätte in Münster Recht gegeben werden müssen.

    Die Behauptungen des Hallenser Gerichts sind aus meiner Sicht unter „frei erfunden“ sowie „im Auftrage erledigt“ abzuheften. Denn selbst wenn diverse Unterorganisationen der NS-Partei diesen Spruch verwendet haben, steht doch außer Frage, daß Höcke diesen Spruch niemals in deren Sinne verwendet hat und das auch niemals getan hätte. Seine stringente Beweisführung, mit der unter Vorlage des in seinem Amt als Geschichtslehrer verwendeten Materials seine Unschuld bekräftigte, sind im Grunde alle unter den Teppich gekehrt worden. Was man in Halle vorgetragen hat, um Höcke falsche Dinge anzuhängen, ist aus meiner Sicht nachgerade absurd, um nicht zu sagen kriminell.

    Auch wenn die Richter nicht umhin gekommen sind, auch Haldenwang und Konsorten Unliebsames ins Stammbuch zu schreiben, die ihre Lieblingsthese eines angeblich verfassungswidrigen ethnischen Volksbegriffs in den wohlverdienten Mülleimer befördert haben, ist das Urteil aus Münster bestenfalls halbherzig erfolgt; offenbar mußte man sich auch hier staatlichen Vorgaben beugen. Im Grunde stand das Urteil in beiden Fällen offensichtlich – so sieht es aus – bereits fest, und das ist der eigentliche Skandal an der Sache.

    Sollte das Schule machen, dürfte der Meinungsfreiheit im angeblich „besten Deutschland, das wir je hatten“, in dem allerdings jetzt schon an die 60 Prozent bekunden, ihre Meinung nicht mehr folgenlos, also frei, sagen zu dürfen, endgültig der Todesstoß beschieden sein.

  9. @ Maria-Bernhardine 18. Mai 2024 at 11:49 OT

    Nächstes Klimaurteil: Wenn Richter Philosophenkönige für Mutter Erde spielen…

    Nach einer Klage der Klima-NGO Deutsche Umwelthilfe (DUH) urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…

    Auch so ein Fehlurteil.

    Die Herrschaften in Robe besitzen überhaupt nicht die wissenschaftliche Kompetenz, um über die Richtigkeit oder Unrichtigkeit von derlei Behauptungen, wie sie u. a. auch von der so genannten Deutschen Umwelthilfe – einer Abzocke-Unterorganisation der Grünen – und ähnlichen Sekten vorgetragen werden, entscheiden zu können.

  10. @ Tom62 18. Mai 2024 at 12:07

    DUH ist ein grüner Abmahnverein. was sinnvolles kam von dort noch nie. So ist es bei den vielen linken Regierungsorganisationen immer.

  11. @ Tom62 18. Mai 2024 at 12:00

    Staatsangehörigkeit ist nicht gleich Volksangehörigkeit. Man kann zum Volk X gehören, aber mehrere Pässe besitzen. Zu mehreren Völkern kann man eher nicht gehören.

  12. @ buntstift 18. Mai 2024 at 10:59

    Migranten machen nur das, was sie immer machen. Schuld an den Zuständen sind eher grüne und linke. Denen muß man klarmachen, was hier abgeht. Schuld und Verantwortung ist ganz klar.

  13. Sehr gut, Herr Ulbrich! Von diesem Unrechtsstaat dürfen wir uns nichts gefallen lassen, sondern müssen zurück schlagen.

  14. Da geht es rein mit „Schmackes“, von vorne und von hinten!

    Mehrere Vergewaltigungen und Massenschlägerei gegen die Polizei auf Rummelfest im Saarland!

    https://www.sol.de/blaulicht-saarland/20-koepfige-gruppe-greift-polizisten-bei-schmelzer-schmackes-an,497742.html

    Ob Freibad, Fußgängerzone, Bahnhof oder Rummelplatz, wo Merkels Warrior aus dem Morgenland sind, da ist immer was los!

    Weiß der Deutschlandkurier Näheres über diese Geschehnisse?

    Nicht dass das in den Hochwassernachrichten untergeht. Holt das mal in die Honigwabe rein.

  15. Kontaktschuld gibt es nicht für SPDler, die mit Pädophilen am Tisch sitzen und nicht für Merkelparteiler, die an ihren Parteitagen mit korrupten Schmiergeldempfängern zusammen ihr Bier trinken und auch Ramelow wird eines der gleicheren Schweinchen sein, in dem lustigen und bunten Zoo, den manche Leute noch Bundestag nennen.

  16. Hatte Herr Gnauck Sprengstoffanschläge geplant, oder wollte er Menschen ermorden?

    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/strack-zimmermann-erhebt-im-fall-gnauck-schwere-vorw%C3%BCrfe-gegen-die-bundeswehr/ar-BB1mzGEv?ocid=msedgntp&pc=ACTS&cvid=65fa0487dc494fe787d8d016292efe10&ei=41

    Und wieso wirft man ihm 4 Jahre später, kurz vor der Europawahl vor, ein Extremist zu sein?

    Hier sollen wohl Gesinnungsurteile gesprochen werden?

    Gesinnungsjustiz wie bei Björn Höcke, der für etwas bestraft wird, was von Anderen, alltäglich straflos in aller Munde geführt wurde und wird!

    Eine Schande! Es sind Methoden die an die DDR oder andere sozialistische Terror-Junten erinnern lassen.

  17. @ Haremhab 18. Mai 2024 at 13:49 | Tom62 18. Mai 2024 at 12:00

    Staatsangehörigkeit ist nicht gleich Volksangehörigkeit. Man kann zum Volk X gehören, aber mehrere Pässe besitzen. Zu mehreren Völkern kann man eher nicht gehören.

    Das ist völlig korrekt, zumal dann, wenn wir uns dabei auf den Begriff der Nation besinnen, die auf die Geburt (lat. natus) verweist. Niemand wird Angehöriger einer anderen Nation als der, in der er hineingeboren ist, durch eine bloße Vergabe eines Passes, eines anderen Staates schon. Das Staatsangehörigkeitsverständnis der Bundesrepublik Deutschland ist zumindest insofern problematisch, was schon anhand der Pässe sichtbar wird, in denen Nationalität mit Staatsangehörigkeit gleichgesetzt wird. Das ist schon sachlich gesehen falsch.

  18. Nachtrag zu „Tom62 18. Mai 2024 at 12:00“

    Die Vorgehensweise des sächsischen Landtags­abgeordneten Roland Ulbrich ist natürlich genial. Er baut im Grunde auf eine „Sünde“ des Verfassungsschutzes unter dem vormaligen Chef Maaßen auf, dem damals die Rechtswidrigkeit der Beobachtung des SED-Abgeordneten Ramelow bescheinigt wurde, nachdem der gegen das Amt geklagt und Recht bekommen hatte. Was dem einen zugestanden wird, kann dem anderen in der praktisch gleichen Situation – unter der Prämisse eine noch funktionierenden Rechtsstaats – kaum verweigert werden.

    Besser kann man diese Leute, die eine im Wachsen begriffene Gesinnungsdiktatur unter dem Namen „Unseredemokratie“ ™ betreiben, kaum vorführen. Mal sehen, wie die Dresdener Verwaltungsrichter sich am 22. Mai winden werden. Denn bis dahin haben sie das Ganze hinausgezögert.

  19. SEHR GUT !

    Längst überfällig !

    Gegen diese schwerstkriminellen Vereinigungen der Organisierten Kriminalität muß rigoros vorgegangen werden und zwar mit einem Tsunami an Strafanzeigen !

  20. OT

    Bin froh, daß ich nie ein Höcke-Fan war.
    Sonst wäre ich jetzt enttäuscht.
    Ist er bloß ein (selbstverliebter) Narzißt oder
    auch ein U-Boot, das die AfD zerstören will/soll?

    +++++++++++++++++++

    Oliver „Oli“ Haas
    AfD will Ho?cke aus Partei werfen
    Höcke will neun AfD-ler hinauswerfen
    https://www.youtube.com/watch?v=GvlRTNJe_bY
    8:20 Min. lang

  21. Ich kann immer wiederholen, dass die AFD der große Störfall für den großen Reset hin zum Ökosozialismus ist. Darum muss sie weg. Dafür wird gelogen und Recht gebeugt und gebrochen, denn in den Augen der Täter heiligt der Zweck die Mittel. Sie sind sich alle einig und definieren die AFD an den äußersten rechten Rand, weil sie sich alle am äußersten linken Rand befinden. Und Frau Merkel hat die CDU/CSU von der Mitte nach links verschoben, immer mit dem tumben Spruch „wo ich bin, ist die Mitte“. Das war genauso falsch und undemokratisch wie die Aufforderung, eine parlamentarische demokratisch getroffene Wahl rückgängig zu machen, weil die AFD mitgewirkt hat. Da hieß es dann, das sei ihre private Meinung gewesen. Dann ist also Frau Merkel privat keine Demokratin. Da hat sie was mit John Wayne gemein, der hat den Cowboy im Dienst auch immer nur gespielt.

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