Kinderehen müssen laut des Bundesverfassungsgerichts legalisiert werden, da ein Pauschalverbot gegen das Grundgesetz verstoßen würde.
Kinderehen müssen laut des Bundesverfassungsgerichts legalisiert werden, da ein Pauschalverbot gegen das Grundgesetz verstoßen würde.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine im Ausland geschlossene Ehe, die mit deutschem Recht unvereinbar ist, nicht automatisch und komplett ungültig sein muss, wie eine Pressemitteilung vom 29. März 2023 verlautbaren lässt:

Das zugrunde liegende familiengerichtliche Ausgangsverfahren betrifft eine im Jahr 2015 vor einem Scharia-Gericht in Syrien nach dem dortigen Recht geschlossene Ehe zwischen einem im Januar 1994 geborenen Mann und einer im Januar 2001 geborenen Frau; beide sind syrische Staatsangehörige. Auf Grund der Kriegsereignisse in ihrem Heimatland flüchteten sie gemeinsam nach Deutschland, wo sie im August 2015 ankamen.

Das örtlich zuständige Jugendamt nahm die junge Frau in Obhut und brachte sie in einer Jugendhilfeeinrichtung für weibliche minderjährige unbegleitete Flüchtlinge unter. Zudem regte es die Bestellung eines Vormunds für sie an. Das Familiengericht stellte das Ruhen der elterlichen Sorge für die junge Frau fest, ordnete Vormundschaft an und bestellte das Jugendamt zum Amtsvormund.

Daraufhin wandte sich der Ehemann an das Familiengericht und beantragte die Überprüfung der Inobhutnahme sowie die Herausgabe seiner Frau. Der zuständige Bundesgerichtshof gab daraufhin den Fall zur Prüfung an das BVerfG.

Das Bundesverfassungsgericht beschied zwar die Rechtmäßigkeit der Entscheidung nach deutschem Recht, bemängelte aber, dass die Ehe trotzdem nach den Voraussetzungen wie einer freien Willensentscheidung getroffen sein konnte und deswegen unter Umständen rechtmäßig gewesen sein konnte. Es verwies auf ähnliche frühere Regelungen nach deutschem Recht:

Es lässt sich verfassungsrechtlich allerdings nicht annehmen, dass die Ehefähigkeit – als Element des verfassungsrechtlichen Strukturprinzips – durchgängig erst ab der Vollendung des 16. Lebensjahres besteht. Zu bedenken ist, dass unter der Geltung des Grundgesetzes das bürgerliche Recht bis zum 1. Januar 1975 einen für Frauen geltenden, die Eheschließung auch im Alter von unter 16 Jahren ermöglichenden Befreiungstatbestand enthielt. Das damalige Verfassungsverständnis schloss Ehen mit unter 16-Jährigen nicht durchgängig aus dem Schutzbereich von Art. 6 Abs. 1 GG aus. Ein verfassungsrechtlich bedeutsamer Wandel insoweit ist derzeit nicht zu verzeichnen.

Insofern darf es eine automatische Unwirksamkeit solcher Ehen nicht geben, wie sie das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ von 2017 vorsah. Das Gesetz bzw. die entsprechende Vorschrift muss deshalb bis Mitte 2024 überarbeitet werden, wie der Focus am Mittwoch berichtet. Bei den Grünen dürften die Sektkorken knallen bei so viel bunter (sexueller) Vielfalt.

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104 KOMMENTARE

  1. Kann man eigentlich die Gerichtsbarkeit dieses Landes noch mehr beschmutzen, als es dieses unsägliche sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ (besserer Name: BundesGrünenGericht) schon getan hat?

  2. Seit Gründung der Grünen ist Kindersex untrennbar mit den Westlinken und ihrer Doktrin verbunden.
    Ich denke, man nutzt die mohammedanische Umvolkung und die Rücksichtnahme auf kulturelle mohammedanische Befindlichkeiten als Hintertür, um das Ziel der Legalisierung von Kindersex peu a peu zu legalisieren.

  3. Es ist schon irre:
    Da werden Kinder für KINDEREHEN vom Bundesverfassungsgericht
    zugelassen.

    Da dürfen kleine Mädchen als „Sexloch“ ihren kleinen Körper zur Verfügung stellen.

    Aber wenn 13 Jährige Mädchen messermorden, dann sind es plötzlich Kinder, die man nicht bestrafen darf.

    Man darf nur die unschuldigen kleinen Kinder bestrafen mit einem Lustmilch täglich auf dem Buckel!!
    Diese Kinder sind kleine Sexsklaven für Pädophile und keine Ehefrauen!

    Das macht alles keinen Sinn mehr. Es ist alles reine Willkür!

    Die missbrauchten kleinen Jungen in der katholischen Kirche, die waren vermutlich noch älter als die kleinen Mädchen, die das Bundesverfassungsgericht zu Kinderehen freigibt.

    Ich möchte auch beim BUNDESVERFASSUNGSGERICHT mal einen Richter sehen der sagt:

    „Solchen Schweinereien mit Kindern leisten wir hier keinen Vorschub.
    Das machen wir hier nicht!
    Hier ist Deutschland und nicht der Orient!“

    Schämt Euch, den Kinderfickern den Rücken freizuhalten!!

  4. Das_Sanfte_Lamm 29. März 2023 at 12:40

    Seit Gründung der Grünen ist Kindersex untrennbar mit den Westlinken und ihrer Doktrin verbunden.
    Ich denke, man nutzt die mohammedanische Umvolkung und die Rücksichtnahme auf kulturelle mohammedanische Befindlichkeiten als Hintertür, um das Ziel der Legalisierung von Kindersex peu a peu zu legalisieren.

    legalisieren erreichen

  5. Juristerei ist das Allerletzte. Man kann es immer hindrehen, wie man es braucht, damit irgendein verfolgtes Ziel herauskommt. Dieses Ziel kann alles Mögliche sein, nur nicht die Gerechtigkeit. Das Unrecht darf auch zum Himmel schreien, hauptsache es ist juristisch begründbar.

  6. Ich habe nichts für Kinderehen übrig, doch in diesem Falle sehe ich es etwas anders. Der Mann war 21 Jahre alt und seine Frau war 14. Somit war sie ja auch kein Kleinkind mehr. Es ist ja sowieso auch nur noch eine Frage der Zeit bis das Bundesgericht im Namen der Islamisierung Deutschlands mit einem Schariagericht ersetzt wird.

  7. „… dass die Ehe trotzdem nach den Voraussetzungen wie einer freien Willensentscheidung getroffen sein konnte …“

    Toll. Man legt Wert auf die freie Willensentscheidung des Kindes. Das ist in diesem Fall per se unmöglich, da eine 14-Jährige nicht wissen kann, was eine Ehe ist. Man rechtfertigt also die Willensentscheidung der Arrangeure der Ehe, wahrscheinlich die Eltern.

    Eine spannendere juristische Frage wäre, wie es mit der freien Willensentscheidung des obersten Gerichtes aussieht.

  8. Dieses Gericht sollte dringend den Namen ändern, denn ein Bundesverfassungsgericht ist das schon lange nicht mehr. Bundes Scharia Gericht wäre hier wohl treffender.

  9. Die Pädos von Grünen und Konsorten freut es. Dass die Frauen in diesen Kreisen nichts gelten, ist ihnen völlig egal. Und wenn die sogenannten „Christdemokraten“ und „Christsozialen“ Mumm hätten, würden sie dagegen angehen. Haben sie aber nicht. Wenn hier mal die Moslems das große Sagen haben, sollen sie die grünen Weiber in einen möglichst großen Harem tun, wo sie ihre „Vielfalt“ genießen und ihre „Gleichberechtigung“ ausleben können. Und wenn eine nicht spurt …. ich sage es nicht!

  10. Diese verfassungsfernen Zäpfchen der Regierung politischen Richter verkörpern nicht mehr meine Verfassung, nicht mehr mein Gericht, nicht mehr meine Richter und nicht mehr meine Rechtsordnung.

    Aber macht mal, im Ausland gibt es für unbescholtene Bürger beispielsweise das Recht, sich eine Schusswaffe zu kaufen und auf Einbrecher oder Angreifer gezielt das Feuer zu eröffnen und gemäss den Ra++en in Roten Roben muss dieses Gesetz dann auch bei uns und für uns Gütigkeit besitzen, wenn man sich der entsprechenden Kultur zugehörig fühlt.

  11. „DFB-Frauen setzen in Testspielen weiter auf Regenbogen-Kapitänsbinde “
    HAhttps://www.sportbuzzer.de/artikel/dfb-frauen-regenbogen-kapitansbinde-fifa/

    Ja, wenns den eigenen Ergebnissen hilft, und hin und wieder zu Aufregung fuehrt, lasse doch.
    Ich gehe davon aus, dass unter Damen Homosexualitaet weit verbreitet ist praktiziert wird,
    weil manchen Damen wie dem Streifenhoernchen „Popp“ nichts anderes bleibt.

  12. Darf ich daraus schließen, daß die
    Verfassungsrichter:innen eine
    pädophile Neigung haben?
    https://www.gettyimages.ch/fotos/daniel-cohn-bendit
    Hosenlatz-Danny Bandit wird sich freuen.
    Der gestörte Klaus Kinsky hätte sich gefreut –
    schmort aber längst in der Hölle –
    ebenso einige andere prominente
    u. nichtprominente Perverse.

    Herbert & Ferkel
    https://images.bild.de/62ac727f2483b13e0bb6213b/9cca0c62f47896e1ca47882943d6a16a,72487cf4?w=992
    Wann tauschen die beiden ihr Geschlecht?

  13. Naja , das Urteil auf das sich der Artikel beruft bezieht sich im Gegensatz zum kleinen Foto im Bild auf einen 21 jährigen Syrer der ein 14 jähriges Mädchen geheiratet hat. An der Beziehung selbst sehe ich erst einmal vom Alter her überhaupt kein Problem. Ob in dem Alter geheiratet werden sollte ist eine andere Frage …
    Noch in den 60s 70s 80s 90s hätte bezüglich des Alters niemand ein Problem gesehen – Erstmenstruation hieß damals noch „Frau Werdung“ – Übergang vom Kind zur Frau , ergo gab es damals viele jüngere Frauen die erst im Sinn der Pädokomplex Instrumentaisierung kritabel angesehen wurden.

  14. Das ist eine Anerkennung, einer nach Scharia-Recht geschlossenen Ehe. Das ist erst der Anfang. Bald kommen die nächsten Rechtsanerkennungen der Scharia. In Düsseldorf sind Straßennamen schon in orientalischen Schiftzügen zu bewundern.

  15. Und da regen sich manche über die Katholische Kirche auf. In dem antideutschen und linksgrün-perversen BRD-Staat wimmelt es offenbar nur so von Pädophilen – bis in die höchsten Ebenen!

  16. Der per Pressemitteilung Nr. 36/2023 vom 29. März 2023 bekanntgegebene Kinderehe-Beschluss erging vom Bundesverfassungsgericht ? Erster Senat ? unter Mitwirkung folgender Richterinnen und Richter:
    – Präsident Harbarth,
    – Baer,
    – Britz,
    – Ott,
    – Christ,
    – Radtke,
    – Härtel.

    Diese „Justizler“ wollen scheinbar vorbeugen, nach dem mohammedanischen Umsturz am Baukran zu enden.— Da werden prophylaktisch schnell mal eben abendländische Traditionen abgeschafft.

  17. Schon länger ist klar, daß „unsere“ Justiz weder unabhängig, noch gerecht agiert – schon gar nicht „im Namen des Volkes“. Man muß sich nur die höchst zweifelhaften Urteile ansehen, die Vergewaltigung mit Bewährungs“strafe“ und GEZ-Verweigerung und Schwarzfahren mit Haft belegt. Dazu kommen die öffentlich (!) geäußerten Statements des Vorsitzenden des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, der Klimakleber und deren objektiv kriminelle Akte für legitim, bzw. für rechtens hält. Da ist die Gewährung von Kinderehen nur konsequent, denn viel schlimmer kann man das Rechtssystem nicht beschädigen!

  18. „Der gestörte Klaus Kinsky“, Maria-Bernhardine, war ein genialer deutscher Künstler. Maria-Bernhardine, deinen Unterhaltungswert schätze ich als eher ziemlich gering ein, bis keinen.

  19. Es ist unglaublich und kaum zu fassen, wie verstrahlt die Wächter der Demokratie rumschwurbeln und eiern und Begründungen liefern, dass einem die Haare zu Berge stehen.
    Es würde insoweit nicht verwundern, wenn dem, was die GRÜNEN schon immer wollten, die straffreie Praktizierung der Pädophilie durch das BVerfG erlaubt würde.

  20. Das ist ja super. kann man gleich jetzt das Jugendamt, Jugendschutzgesetzt,
    usw. abschaffen. Überflüssig.
    Genau so wie den Kontrolldienst in Restaurants, Konditoreien, beim Bäcker.
    Die Kakerlaken, Spinnen, Mäusekegel, die Silberfischchen, die kann man
    ja nun essen, das kann man alles ins Essen reinfegen.
    Kontrolle überflüssig.

  21. U.M. 29. März 2023 at 13:24

    Das ist eine Anerkennung, einer nach Scharia-Recht geschlossenen Ehe. Das ist erst der Anfang. Bald kommen die nächsten Rechtsanerkennungen der Scharia. In Düsseldorf sind Straßennamen schon in orientalischen Schiftzügen zu bewundern.
    —————————————
    Gegen das Überkleben von einem dieser Schilder (Karl-Martell-Str. auf arabisch) ermittelt jetzt der Staatsschutz Shariapolizei.

  22. Bei Tauss, Edathy und Cohn-Bendit knallen jetzt die Sektkorken.

    Ach ja, was passiert denn jetzt mit bisher verurteilten Kinderschänder_Innen?
    Rehabilitierungen?
    Entschädigungen für verhängte Haftstrafen?
    Angewandter sexueller Missbrauch von Kindern ist gemäss aktueller „Rechtsprechung“ ja bloss Sex vor der Ehe, wenn das Kind das Häschen vom Onkel gestreichelt oder das Bonbon von der Tante gegessen hat, anstatt sich zu wehren.

    Ganz so, wie es der Grüne Künast einst gefordert hatte und dafür noch hart kritisiert wurde.

    „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!“

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article141406874/Gruenen-Politikerin-Kuenast-geraet-in-Erklaerungsnot.html

  23. II * Meiner Ansicht nach geht es da eher um den Altersunterschied – hier finde ich M/W 21 & 14 völlig okay. Man braucht da auch sicher gar nicht bis in den Orient zu schauen – bei den Zigeunern ist es oft noch gravierender – es fällt nur nicht auf da beide „Ehepartner“ sehr jung sind … 14 jährige Zigeunermütter gibt es mehr als genug , der Vater ist aber meist – nach deutschem Recht – auch noch minderjährig …daher wird das überhaupt nicht thematisiert.
    Keine Ahnung ob da ein Zusammenhang besteht – aber je sonniger ,südlicher ein Land ümso jünger die „jüngsten Mütter , ggf. Ehefrauen“ – vielleicht beschleunigt das Klima die Entwicklung. Der Altersunterschied zum „Vater des Kindes ,ggf. Ehemann“ ist aber meist sehr gering – 14 ,15 jährige junge Väter gibt es z.b in Latein -Mittelamerica – Caribic zuhauf.
    Das Problem bei uns ist – das vieles was in anderen Ländern normal ist bei uns 1 zu 1 übertragbar für systematische Probleme sorgen würde.
    Warum : westeuropäische Länder die die Kinderziehung zunehmend in staatliche Hände legen wären restlos überfordert …in südlicheren lateinamerikanischen Ländern ist das wesentlich unproblematischer da oft zwei ,teilweise sogar drei Generationen einer Familie gleichzeitig Kinder bekommen …14 – 28 – 42 jährige Frauen , oft ist sogar das Kind der „Oma“ jünger als das Kind der Enkelin …
    (In III komme ich auf den meiner Ansicht nach eigentlichen Punkt , der dazu führt das ich einiges etwas anders sehe )

  24. HOHEIT ÜBER DEN KINDERBETTEN
    (Olaf, Herbert, Danny & Muselmänner)

    ++++++++++++++++++++++

    10.11.2002 — „Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern“, frohlockt etwa SPD-Generalsekretär Olaf Scholz im Geschwindigkeitsrausch.
    (welt.de, bei mir geht kein Welt-Artikel mehr.)

    Bekannt ist sein Wort von der Lufthoheit über den Kinderbetten. Es stammt aus einem Interview mit dem Deutschlandfunk vom 3. November 2002, als die Republik über den staatlichen Einfluss bei der Kindererziehung debattierte und die rot-grüne Regierung Schröder das Krippensystem ausbauen wollte. Der Plan der damaligen Familienministerin Renate Schmidt (2002–2005) wurde später von ihrer Nachfolgerin Ursula von der Leyen eins zu eins übernommen und umgesetzt. Scholz, seinerzeit frisch gekürter Generalsekretär der SPD, begründete den Plan mit diesen Worten: „Die Regierung will mit dem Ausbau der Ganztagsbetreuung eine ,kulturelle Revolution‘ erreichen. Wir wollen die Lufthoheit über unsere Kinderbetten erobern!“.
    https://www.die-tagespost.de/leben/familie/kein-freund-der-familie-art-211501

  25. —-
    Zu bedenken ist, dass unter der Geltung des Grundgesetzes das bürgerliche Recht bis zum 1. Januar 1975 einen für Frauen geltenden, die Eheschließung auch im Alter von unter 16 Jahren ermöglichenden Befreiungstatbestand enthielt. (…)
    ——-

    Und mal wieder widerliche Doppelmoral. Während man der AfD und bürgerlichen Deutschen bei jeder Gelegenheit „Rückwärtsgewandheit “ vorwirft, wird von deutschen Gerichten Rückwärtsgewandheit schamlos genutzt, um Menschenrechtsverletzungen von Millionen islamischen Invasoren mit Scharia im Kopf zu legalisieren. Motto: „Aber in Deutschland war doch auch mal…“

    Das gleiche Argument bei Homos („aber in Deutschland durften die auch mal nicht…“

    Die Fortschrittsjünger argumentieren mit alten Unrecht, um neues Unrecht zu legitimieren.

    Ist wie mit Negern: Während „unsereins“ klar benennt, daß Afrikaner in der Masse nichts gebacken kriegen, sind Linke derselben Ansicht. Nur tarnen sie es als wohlwollende Vormundschaft.

  26. Eigentlich kann es uns völlig gal sein, was die islamische Blase unter sich treibt, solange sie uns nicht belästigen. Sie folgen nur ihrem Vorbild Mohammed, der es bekanntlich auch lieber mit Kindern trieb.
    Das Urteil bedeutet keinen generellen Freibrief für Kinderehen, sondern schreibt nur eine Einzelfallprüfung vor. Die letzte Entscheidung hat das Jugendamt wie bisher auch

  27. @ Maria-Bernhardine 29. März 2023 at 13:42

    HOHEIT ÜBER DEN KINDERBETTEN
    (Olaf, Herbert, Danny & Muselmänner)

    ++++++++++++++++++++++

    10.11.2002 — „Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern“, frohlockt etwa SPD-Generalsekretär Olaf Scholz im Geschwindigkeitsrausch.
    (welt.de, bei mir geht kein Welt-Artikel mehr.)
    ____________________________

    „Wir müssen lernen, was Liebe ist. Da kann der Staat helfen.“

    https://www.welt.de/print-wams/article122357/Lufthoheit-ueber-Kinderbetten.html

  28. Das_Sanfte_Lamm 29. März 2023 at 12:40
    Seit Gründung der Grünen ist Kindersex untrennbar mit den Westlinken und ihrer Doktrin verbunden.
    Ich denke, man nutzt die mohammedanische Umvolkung und die Rücksichtnahme auf kulturelle mohammedanische Befindlichkeiten als Hintertür, um das Ziel der Legalisierung von Kindersex peu a peu zu legalisieren.
    _____________________________
    Wenn man galubt schlimmer geht nicht mehr,
    Kommen schon wieder die grünen daher.

  29. Hier in Holland gang und gebe.
    Vergiss es , alles geplannt.
    Jetzt noch eine Burka pflicht !!!!!

  30. Wer auch nur wenige Verehrer des pädophilen SchariaErfinders Mohammed aufnimmt,
    rettet weder die Mohammedaner, noch die Länder,
    sondern wird selbst zur Scharia.
    [vergleiche Peter SCholl-Latour, halb Kalkutta…]

  31. Die Ursache: Islam ist nicht kompatibel mit unserem Gesetz,
    dass auf jüdisch-christlich-humanitären Wertesystem aufbaut.

    Hätten die Richter Rückgrat, gesunden Menschenverstand und wäre es ihnen ein Anliegen unsere Verfassung (vor der Scharia) zu schützen, hätten sie gesagt:
    Nein, nicht kompatibel.

  32. Immer wieder habe ich gedacht „Tiefer kann man in Deutschland nicht sinken!“

    Doch es geht…jedes Mal….

  33. „Wer unsere Werte nicht vertritt, kann dieses Land jederzeit verlassen“
    [Wa Lü (CDU)]
    Ich schätze den Walter sehr, weil er erkannt hat:
    Wenn Wertesystem nicht kompatibel, dann ist
    nicht zwanghaftes und absolut gescheiteres MultiKulti angesagt,
    sondern Segregation das kleinere Übel.

    Ich denke, auch in obigen Fällen ist die Aussage vom Walter zielführend.

  34. @ Joppop 29. März 2023 at 13:50
    Hier in Holland gang und gebe.
    Vergiss es , alles geplannt.
    Jetzt noch eine Burka pflicht !!!!!
    ———————————–
    Bei den meisten rotgrünen Politikerinnen bin Ich aus ästhetischen Gründen für eine Burkapflicht.

  35. @ Bucephalos 29. März 2023 at 13:43

    Zu bedenken ist, dass unter der Geltung des Grundgesetzes das bürgerliche Recht bis zum 1. Januar 1975 einen für Frauen geltenden, die Eheschließung auch im Alter von unter 16 Jahren ermöglichenden Befreiungstatbestand enthielt. (…)
    _______________________

    Heuchler. Zu bedenken ist auch, daß Frauen bis 1978 nur mit Erlaubnis ihres Mannes arbeiten gehen konnten. Bis 1958 hatte der Mann Bestimmungsrecht über den Lohn der Frau, bis 1962 über das Konto, bis 1969 waren Frauen nicht geschäftsfähig.

    https://www.focus.de/wissen/mensch/geschichte/meilensteine-der-frauenemanzipation-in-deutschland-frauentag-2012_id_2045108.html

  36. Mossad gibt Hinweis auf Anschlag von Pakis/Iranis auf Griechen Synagoge

    „Ziel des Angriffs war das Chabad House, ein jüdisches Zentrum in Athen. …
    Ihre Weisungen erhielten die beiden Pakis von einem PAKI…der sich im Iran aufhält.
    Eine Auswertung ihrer Mobilfunkdaten ergab, dass sie mehrfach mit dem Drahtzieher telefonierten“

    +https://www.kn-online.de/politik/griechische-polizei-vereitelt-anschlag-auf-juedisches-zentrum-in-athen-NLEOFITKFBG4FA6Y4LMIAQJXDM.html

    HALLELUJAH !

    „Die beiden Verdächtigen waren…illegal aus der Türkei nach Griechenland gekommen.
    Hinweise …Mossad….Das bestätigte …as Büro des …Benjamin Netanyahu *.
    Erittlungen hätten ergeben, „dass die Operation in Griechenland Teil eines
    ausgedehnten iranischen Netzwerks war, das sich über viele Länder erstreckt“

    * Ist das nicht der ausm Radio, wo korrupte, rechtsnationalkonservativ-israelfreundliche Chef
    eines noch ultrarechteren National-Religioesen, aggressiv araberfeindlichen Pro Siedler…

  37. Die Richter VERGEWALTIGEN unser Rechtssystem,
    legalisieren die Scharia.

    Was sagt der Verfassungsschutz dazu?

  38. Die Richter fallen auf die Salamitaktik von Verehrern des islamistischen Eroberer Mohammeds rein:
    Als Einzelfall mag man ja ein Auge zudrücken und irgendwelche juristisch klingenden Begründungen an den Haaren herbei ziehen.

    Aber das Problem ist, dass der Islam insgesamt nicht kompatibel ist mit unseren Werten:

    ALLE Mohammedaner verehren den UngläubigenRäuber, UngläubigenVergewaltiger, Pädophilen, Rassisten, JudenMassenMörder, terroristisch-islamistischen Eroberer und Scharia-Erfinder Mohammed als Vorbild.
    Obiges Verhalten von Mohammed ist göttlich legitimiert (1. Säule, Schahadda) und definiert (innere) Werte und (äußeres) Verhalten ALLER Mohammedaner …

  39. III * 45 Jahre Nachtleben , es ist also davon auszugehen das mir wenig fremd ist. Meine Erfahrungen sind klar ,jeder in diesem Branchenbereich 70s 80s 90s dürfte meine Erfahrungen inetwa teilen. Stichwort Pädophilie !
    In der gesamten Zeit wurde ich exakt ein einziges Mal mit heterosexuellen Pädophilie Wünschen konfrontiert – in den 80s als das noch kein großes Problem war…
    Im homosexuellen Pädophiliebereich schaut es komplett anders aus : „Muskeln ,Körperbehaarung , Optik 18 plus“ auf dem Werbeplakat eines Homo Films und das Werk wird wenig Interesse unter Homos finden – kein Verdienst für den Anbieter möglich.
    Würde man Pädophilie als Sex mit unter Zehnjährigen bezeichnen hätte man wahrscheinlich zu 99,9 % Homo Pädophilie. Je höher man da Pädophilie Alter anhebt umso mehr steigt die Hetero Quote …Homosexuelle machen in westlichen Staaten 3 bis 5% der Bevölkerung aus – bi inclusive …wir 97% Heteros würden die Homos inpuncto Pädophilie aber erst dann „überholen“ wenn wir wie in den USA Sex mit unter 18 jährigen als Pädophilie ansehen. Jüngst wurde ein 21 jähriger Americano wegen Pädophilie angeklagt weil er Sex mit seiner 17 jährigen Freundin hatte.
    Ich glaube nicht das hinter diesem Irrsinn Prüderie steht – ich denke es ist die Homolobby die Interesse hat das Pädophilie nicht als „Homokrankheit“ geoutet wird. Es muss also mehr Hetero Pädophile als Homo Pädophile geben und das erreicht man nur wenn man das Alter auf 18 hochsetzt.
    Würde man wie bis Ende der 90s Erstmenstruation mit Frau Werdung rechtlich gleichsetzen wären die 3 – 5 % für weit über 90 % aller Pädophilie Fälle zuständig …Ich erkläre mir das so : irgendein Duftstoff wird dabei frei gesetzt der ausschliesst das jüngere Mädchen für Männer interessant sind. Bei Buben vielleicht mit dem Stimmbruch gleichzusetzen – danach sinkt das Interesse der Homos rapide…
    ***
    Fazit * Es sollte klar sein das derartige Diskussionen als Beifang ganz im Sinne der Homolebensart Lobby sind … jüngst gab es einen Bericht über das Resultat bisheriger Adoptionen Homosexueller – zu 98 % werden Buben adoptiert – die 2 % Mädchen sind mehrheitlch das leibliche Kind eines Homos aus einer früheren Hetero Beziehung.
    Was die Scharia Ehen betrifft – die Trennung „Mensch & Muslime“ , das „Wir oder Sie“ wird dadurch als Beifang natürlich verstärkt …quasi das Ende der Integration , was ich sehr befürworten würde.

  40. @ Rechtspopulist 29. März 2023 at 13:44

    SAWSAN CHEBLI
    „Dämliches Stück Hirn-Vakuum“ – Landgericht weist Klage ab

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article244548534/Sawsan-Chebli-Daemliches-Stueck-Hirn-Vakuum-Landgericht-weist-Klage-ab.html?source=puerto-reco-2_ABC-V22.4.B_CURRENT
    _________________________________

    Das ist interessant. Auf See und vor Gericht ist man wirklich vor keiner Überraschung sicher. Aber die Argumentation muß man sich merken:

    „Die Richterin begründete ihre Entscheidung damit, dass die Aussage „noch von der Meinungsfreiheit“ umfasst sei. Nicht von der Meinungsfreiheit umfasst sei im Falle von Wertungen die „Schmähkritik, Formalbeleidigung sowie Angriffe auf die Menschenwürde“, führte die Richterin aus.

    Eine Schmähung im verfassungsrechtlichen Sinn sei gegeben, wenn eine Äußerung keinen nachvollziehbaren Bezug mehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung habe. Dieser Bezug sei aber in dieser Sache laut Richterin anzunehmen.“

    Wenn man über einen Politiker schimpft, ist der Bezug zu einer Sache eigentlich immmer anzunehmen. In diesem Fall ist also anzunehmen, daß der Ausdruck „Dämliches Stück Hirn-Vakuum“ einen Bezug zur Sache hat, interessant.
    Ein Rechtsanwalt erklärte mir einmal, daß Frauen als Richter eher gegen Frauen richten als Männer im gleichen Amt, um ja nicht in den Verdacht der Befangenheit zu fallen. Soll heißen, ein männlicher Richter hätte auch anders urteilen können.

  41. Mohammed hat mit Ü50 die Aisha (U6) geheiratet.
    ALLES, was Mohammed tat, ist vorbildlich und göttlich legitimiert.
    An dies von Gott gegebene und ewige Gesetz haben sich die Richter gehalten.
    Alles andere wäre ja auch Beleidigung von Mohammed, was nicht so gesund sein soll (Apostasie).

    Vielleicht haben ein paar Aktivisten ihm ja auch geholfen und ein Zeichen gesetzt mit friedlichen und gewaltfreien Briefen:
    „ick weis woh dein Haus wont“
    oder einem netten Foto von der Tochter der Richter …

  42. Welch ein zivilisatorischer Rückschritt. Vor den Urteilen dieses Gerichtes muss man Angst haben. Zudem haben unsere angeblichen Frauenrechtler:innen scheinbar wichtigeres zu tun, als etwas gegen Kinderehen in Deutschland zu unternehmen.

  43. @ Bertl 29. März 2023 at 14:15
    @ Rechtspopulist 29. März 2023 at 13:44
    „Ein Rechtsanwalt erklärte mir einmal, daß Frauen als Richter eher gegen Frauen richten
    als Männer im gleichen Amt, um ja nicht in den Verdacht der Befangenheit zu fallen….“

    Die Waffen / Mittel / Taktiken des Frauenkampfes sind andere, weil Frauen anders sind.
    Das ist so, ob als Richter, Chef, Haushaltsvorstand, Mutter, Freundin, und vllt natuerlich.
    Seit Erschaffung der Frau aus Adams Rippe ein uraltes Thema, aus dem ich raus bin.

  44. Wenn man diesen islamischen Dreck ins Land holt,
    muss man sich auch nicht wundern,wenn man in diesem
    Dreck leben muss.
    Für mich ist das Urteil ein Skandal !

  45. Erst kamen die Beduinen nach Deutschland, dann wurden Sie eingebürgert. Jetzt kommen die Gebräuche der Beduinen nach Deutschland, und werden hier Gesetz. Morgen werden die Beduinen die Regierung stellen und der Schlafmichel wird seiner Alten einen Sack über den Kopf ziehen müssen.

    Ich nenne dieses Urteil VERRAT an der christlich abendländischen Kultur, sowie der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Diese Richter sind des Amtes unwürdig.

    PFUI!
    Peter Blum

  46. Unser Buntesverfassungsgericht befasst sich mit einem Fall, der 8 Jahre zurückliegt..??
    Wer bezahlt den Spaß ?
    Hätte man die beiden erst gar nicht einreisen lassen, wäre es nicht unser Problem..

    ..“sowie die Herausgabe seiner Frau“…
    hört sich sehr nach Warenausgabe an…

    Das Gör war 14.. da werden bei uns Jaqueline-Chantall und Cheyenne-Gänseblümchen gewollt schwanger… weil das auf tiktok der neue heiße Scheiss ist..
    Und meine Freundin meinte auf die Frage, wenn dein 15 jährige Tochter mit nem 16 jährigen ( Lt Ausweis) Syrer heimkommt :“ alles ok, wenn er nett ist.“

  47. Der Scheißmohammed kann mich mal !

    Sind unsere obersten Richter jetzt vom Hahn bestrampelt,
    daß sie die Kinderfickerei von „Rechtgläubigen“ jetzt in
    „diesem unserem Lande“ zulassen ???
    .

  48. Aus meiner persönlichen Sicht sind Ehen (und damit verbundener Geschlechtsverkehr) mit Kindern nicht nur ungültig bzw. unzulässig, sondern auch strafrechtlich als „Kinderschänderei“ zu verfolgen. Davon darf es in einer wirklichen Zivilisation keine Ausnahmen geben.
    Unsere Kultur in Mitteleuropa hat Jahrhunderte gebraucht, um solche Exzesse als „anormal“ und strafwürdig einzustufen. Wird die Kultur aber aufgeweicht, so zerstört dies eine Zivilisation im Kern.
    Gleiches gilt – aus meiner Sicht – für die offenbar staatlich geförderte Verschwulung. Wenn Kinder staatlich animiert werden – wie in Niedersachsen — mit der Schwulenfahne rumzulaufen, dann empfinde ich persönlich dies als ekelhafte Vorstufe zur Kinderschänderei. Toleranz ja, aber keine Propaganda für das Anormale.

    Kinderehen und „Vielweiberei“ sind für mich eine Kulturschande.

  49. A. von Steinberg 29. März 2023 at 14:40
    Aus meiner persönlichen Sicht sind Ehen (und damit verbundener Geschlechtsverkehr) mit Kindern nicht nur ungültig bzw. unzulässig, sondern auch strafrechtlich als „Kinderschänderei“ zu verfolgen.
    —– Aber Sie sind doch ein Putinist!
    In seine Staatsdoktrin steht das gleiche was Sie auch sagen!

  50. Rot die Robe, rot der Geist,
    Rot der Teppich fürs Geschmeiß.
    Rot alle Fahnen die nun wehen
    Blutrot soll Deutschland untergehen.

    Mohammedaner stehen in unserem System scheinbar über dem Gesetz. Messerangriffe, Vergewaltigungen, Morde etc… Alles wird mit äußerster Nachsicht behandelt.
    Nun dürfen sie also noch offiziell Kinder f*cken, ich meine natürlich „ehelichen“.
    Die Ampel wirkt.

  51. Bertl 29. März 2023 at 14:15
    daß Frauen als Richter eher gegen Frauen richten als Männer im gleichen Amt, um ja nicht in den Verdacht der Befangenheit zu fallen.
    ——————————————————————————————
    Es gab Zeiten in Deutschland, da durften Frauen weder Richter noch Staatsanwälte werden, weil man dem weiblichen Geschlecht in diesen juristischen Berufen grundsätzlich mangelnde Objektivität unterstellt hat. Das halte ich grundsätzlich für richtig. Richter arbeiten nicht im luftleeren Raum, sondern haben Kollegen und Vorgesetzte. Wer möchte da angesichts des linken Milieus an unseren politisch korrekten Gerichten als Rückwärtsgewandter, Konservativer oder gar Rechter gelten? Schließlich sind die Karrierechancen und Pensionsaussichten keineswegs zu verachten.

  52. Alia und Amir sind Syrer, Cousins und verheiratet. Zum Zeitpunkt der Hochzeit waren Alia 14 und Amir 20 Jahre alt. Nach der Heirat im Februar 2015 in einem libanesischen Lager nach Scharia-Recht, gingen sie in die Türkei, dann nach Griechenland, im August erreichten sie Deutschland. Ein Gericht im bayerischen Aschaffenburg ordnete an, dass die nach deutschem Recht minderjährige Alia in einem Jugendheim in der Obhut des Jugendamtes untergebracht wird.
    Amir legte gegen das Urteil Berufung ein und gewann vor dem Landgericht Bamberg, wobei die Aussage von Alia, dass die Ehe freiwillig vollzogen wurde, entscheidend war. Er hat sein Eigentum zurückbekommen.
    Seit Mai 2016 kann die 15-jährige Alia legal mit ihrem Ehemann zusammenleben. Die Ehe nach Scharia-Recht wurde in Deutschland legalisiert!

    Erst nach dem Urteil des OLG Bamberg vom 12. Mai 2016 wurde die Gesetzgebung geändert. Am 22. Juli 2017 trat das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Kraft, das von Justizministerium unter Heiko Maas (SPD) vorbereitet wurde. Nach dem Gesetz werden alle im Ausland geschlossene Ehen der Personen unter 18, die in Deutschland den Aufenthalt begehren für ungültig erklärt.
    Am 31. Juli 2016 waren 361 ausländische Kinder unter 14 Jahren und insgesamt 1461 Minderjährige unter 18 Jahren im Ausländerzentralregister als „verheiratet“ gespeichert (wikipedia Kinderheirat), was uns als multikulturelle Bereicherung verkauft wird.

    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-bamberg-2uf5816-jugendamt-aufenthalt-minderjaehrige-heirat-ehe-syrien/

  53. Bertl
    29. März 2023 at 13:59
    ———-
    Heuchler. Zu bedenken ist auch, daß Frauen bis 1978 nur mit Erlaubnis ihres Mannes arbeiten gehen konnten. Bis 1958 hatte der Mann Bestimmungsrecht über den Lohn der Frau, bis 1962 über das Konto, bis 1969 waren Frauen nicht geschäftsfähig.

    https://www.focus.de/wissen/mensch/geschichte/meilensteine-der-frauenemanzipation-in-deutschland-frauentag-2012_id_2045108.html
    ————–

    Die Heuchelei grade bei diesem Thema geht ja noch weiter: In der Praxis wurde das nämlich nicht angewendet. Meine Mutter, Kind jener Jahre, in den 50er/60ern, war damals Buchhändlerin. Mit sbgeschlossener Lehre. Es war für sie selbstverständlich, zu arbeiten und ihr eigenes Konto zu haben. Ganz ohne Erlaubnis meines Vaters.

    Und weder Bank noch Arbeitgeber wollten irgendeine Erlaubnis. Das war schon damals ein absurder, von der Praxix längst überholter Papiermist: In der Lebenspraxis völlig irrelevant.

    Das hat was von dem Verweis, daß in Hessen bis 2018 formell noch die Todesstrafe galt: Völlig nichtig, aber immer gerne für absurde Argumentationen gebraucht.

  54. Die BBC-Journalistin Nawal Al Maghafi hat in einer Undercover Reportage aufgedeckt, wie schiitische Geistliche im Irak Sexhandel mit Minderjährigen treiben. Möglich gemacht werde dies durch die sogenannte „Lustehe“, die von den Geistlichen geschlossen werden kann, damit der eigentlich außereheliche und im Islam verbotene Sex als schariakonform deklariert wird. An verschiedenen Heiligtümern, die von zahlreichen Pilgern besucht werden, bieten die Imame ihre Dienste an. Die Reportage zeigt u.a. einen Imam, der eine solche Lustehe mit einem Mädchen führt, das nach der eigenen Angabe erst 13 Jahre alt ist.
    In Karbala, der wichtigsten religiösen Stadt des Irak, gibt einer der Geistlichen der Reporterin den schockierenden Rat, dass die Eheschließung mit einem Kind halal sei: „Neun Jahre alt kein Problem.“ Und weiter heißt es, Vorspiel und Analsex seien erlaubt, solange der Mann nur die Jungfräulichkeit des Mädchens nicht verletzt. Zwei der drei von BBC Arabic heimlich gefilmten Geistlichen bezeichnen sich als Anhänger von Ayatollah Sistani, einer der führenden Persönlichkeiten des schiitischen Islam. Sistani verurteilte die Praktiken allerdings gegenüber der BBC. Zahlreiche junge Frauen und minderjährige Mädchen sollen zudem an Prostitutionsringe verkauft worden sein.

    Mut’a-Ehe ist eine Ehe auf Zeit. So gibt es in den moslemischen Staaten keine Prostitution. Diese Stunden-Ehen sind stark bei den Schiiten im Irak und im Iran verbreitet.
    Die BBC-Reportage betrifft Karbala, die heilige Stätte, wo ein Enkel Mohammeds begraben wurde. Die Imame reden ganz offen über „mut?at al-?a??” Pilgerfahrt-Ehe, die sie selbst segnen. Beim Sex mit jungen Mädchen darf der Penis nur zwischen die Beine gesteckt und an Beinen gerieben werden, erlaubt ist von vorne und auch von hinten. Die Mädchen wohnen in „speziellen” Häusern, zusammen mit erwachsenen Frauen.
    Im erwachsenen Leben werde sie nur Ehen auf Zeit führen. Moralisch sauber.
    Diese Menschen mit ihrer vielfältigen Kultur, ihrer Herzlichkeit und ihrer Lebensfreude sind eine Bereicherung für uns alle.

    https://www.bbc.co.uk/news/extra/iuKTEGjKgS/teenage_iraq_brides

  55. @ Bucephalos 29. März 2023 at 14:55

    Ja genau. Und weil es unnütze Papierparagraphen waren, die in der Praxis nicht angewendet wurden, konnte man sie nach und nach entsorgen – mit der üblichen Trägheit der Juristerei, die immer Jahre hinterher ist.

    Hier ist es genau umgekehrt. Eine längst überholte widerwärtige Praktik wird im Nachhinein wieder unter das Gesetz gezogen, obwohl sie schon längst verschwunden war. Und dazu hangelt sich das BVG argumentativ historisch nach hinten zu dem, was juristisch abgeschafft wurde, weil es nicht mehr der Gesellschaft entsprach.

    Sie haben es oben ja schon dargestellt. Muß man erst einmal begreifen, dieses doppelt gemoppelte Denken, juristischer Doppelwums.

  56. RICHTER ohne ZIVILCOURAGE!

    Als die Katholische Kirche die kleinen Jungen missbrauchte und das kam an die Öffentlichkeit, was wurde da für ein Geschiss gemacht. 50-jährige erwachsene Männer heulten vor der Kamera über Dinge die 40 Jahre zurücklagen, ihr ganzes Leben sei verpfuscht. Und dann wurden die Würdenträger der Katholiken verfolgt. Das hat bis heute nicht aufgehört. Man wollte an ihr Geld.

    Aber hier bei den kleinen muslimischen Mädchen, offenbar hier die, die dem Beschneiden entkommen sind, da wird das einfach hingenommen, so wie schlechtes Wetter, die werden dann gesetzlich JEDEN NACHT vielleicht auch noch tagsüber mehrfach missbraucht, ihre kleinen Körper von solchen alten Säcken zerstört und angeekelt. Alles mit richterlichem FREIFAHRTSCHEIN, vom obersten DEUTSCHEN GERICHT und seinen sauberen Richtern abgesegnet!

    Da ist ja die Kinderprostitution noch wesentlich humaner, da bekommt die kleine Kinderprostituierte sogar noch Geld dafür, kann arbeiten wann sie will.

    ABER DIE KINDERSTRAFTÄTER, die kleinen Mörder und Taugenichtse, natürlich die werden vom Staat extra geschützt. Die bekommen jetzt auch extra Psychologen, ein neues Heim, alles wird ihnen hinten und vorn reingesteckt. Landesweit sucht man nach Lebensmüden, die bereit sind, die kleinen Bestien zu therapieren.
    Man meint gerade der Staat ist der Teufel!

    Warum werden diese KLEINEN MÄDCHEN nicht aus diesen VERWAHRLOSTEN FAMILIEN genommen??
    Das ist ja wie Kinderverkauf.
    Das muss doch vor Gericht zu Sprache gekommen sein, was die Familien dafür bekommen.
    Das ist doch sicher nicht umsonst. Das könnte dann womöglich noch Sklavenhandel sein.
    Das alles im besten Deutschland mit den besten Richtern, die wir je hatten. Man holt die Kinder nicht etwas aus ihren Familien.

    Dazu fehlt den RICHTERN die COURAGE, denn A) die KINDERSCHÄNDER wissen „wo dem Richter sein Haus wohnt“ und B) scheint das Gehalt und die Position dieser Verfassungsrichter es wirklich wert zu sein, diese nicht unnötig aufs Spiel zu setzen, um sich der großen Vorgabe gegenüber widerspenstig zu zeigen. Da können RICHTER schon einmal ein paar Verfassungsaugen zudrücken.

    Wie kann man bloß so etwas Widerliches Grausames erlauben, genehmigen, den kleinen Mädchen zumuten??

    Aber das sind dann vermutlich genau wieder diese Richter, die im PALMENGARTEN und überall auf die großen Veranstaltungen eingeladen werden und FÜR DIE KINDER SPENDEN !!!! sich dafür feiern lassen.

    Was muss so ein kleines Mädchen durchmachen?
    Es bricht einem das Herz.
    Ein normaler Mensch kann doch so einer Sauerei nicht zustimmen!!

    Ein NEIN hätte vollkommen genügt!
    NEIN hier nicht bei uns!!!
    Sowas machen wir hier nicht!

  57. Diese Richter und Richterinnen sollen sich einmal ihre Enkelkinder vorstellen,
    wie die an so einen alten Knacker im Alter von 8 oder 9 verkauft werden.

    Hier ist nichts umsonst auf dieser Welt.
    Gott wird sie bestrafen für dieses Urteil!
    Auf die eine Art oder auf die andere!

  58. @ Bucephalos 29. März 2023 at 14:55
    @ Bertl
    „…Frauen …nur mit Erlaubnis ihres Mannes arbeiten gehen bis 1969 …nicht geschäftsfähig.
    …Völlig nichtig, aber immer gerne für absurde Argumentationen gebraucht.“

    Exakt das, was ich in meiner Kindheit / Familie auch erfuhr und heute so bewerte.
    Meine beiden Elternden haben – wie im agrarischen Ostpreussen/Pommern damals nicht üblich –
    eigene Ausbildungen „von der Pike auf“ plus Wanderjahre („Mädchenjahre“) bundesweit gemacht.
    Sie sind von Elternhaus und voneinander unabhaengig, was zu entspannten Verhaeltnissen fuehrt.

    Es gab auch gestandene Bauerntoechter, denen aber ihre Bauernhof- und Hauskenntnisse in der Stadt
    nicht weiter halfen als Steckrueben schnippeln, Waesche kochen, Blagen erziehen und Unkraut jäten.
    Die Majors-Tochter aus dem Alten Land legte so bei Feinkost -Schroeter Bismarck Heringe in sauer ein.

    Und es gab die gut verdienenden Männer, die ihren gelernten arbeit suchenden Frauen
    aus Standesgruenden Arbeiten verboten. „Meine Frau braucht nicht arbeiten, ich verdiene genug!“
    Mir alles unbekannt, meine Elternden wollten sich, weil sie sich finanzielle nicht brauchten.

  59. Al-Zein mit Villa in Leverkusen
    Vater 48
    Mutter 45
    Sohn 30
    Sohn 28
    + 8 weitere Moslems

    Die Polizei: „Unmittelbar nach dem Unfall wurde die Autofahrerin von den Eltern (32 und 45 Jahre alt) sowie zwei Geschwistern (16 und 20 Jahre alt) des Jungen angegriffen und beleidigt, sodass sie schließlich in ihr Fahrzeug flüchte und sich dort einsperren musste.“

    https://www.bild.de/regional/saarland/saarland-news/saarbruecken-anzeigen-hagel-familie-greift-polizisten-nach-unfall-an-83356242.bild.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.politikversagen.net%2F

  60. Na Troll 29. März 2023 at 15:38

    Ist das jetzt Feministische Innenpolitik?

    —————————–

    Achso, finden Sie das geht Sie persönlich gar nichts an.

    Aber ich vermute, wenn es hier, wie manchmal, um Abtreibungen geht dann sind Sie ganz groß mit moralischen Verboten dabei.

    Oder irre ich mich da?

    Sind ihnen die kleinen Menschen sowieso egal?
    Die sind so klein? Über die muss man gar nicht sprechen?
    Die sollen sich einen Anwalt nehmen.

  61. @ Thorsten Wirsing 29. März 2023 at 15:04
    “ Beim Sex mit jungen Mädchen darf der Penis nur zwischen die Beine gesteckt
    und an Beinen gerieben werden, erlaubt ist von vorne und auch von hinten.“

    Na, wo bleiben die empoerten Kommentare ? 😉 Ich warte 🙂

  62. Thorsten Wirsing 29. März 2023 at 15:45
    Al-Zein mit Villa in Leverkusen
    Vater 48
    Mutter 45
    Sohn 30
    Sohn 28
    + 8 weitere Moslems
    Die Polizei: „Unmittelbar nach dem Unfall wurde die Autofahrerin von den Eltern (32 und 45 Jahre alt) sowie zwei Geschwistern (16 und 20 Jahre alt) des Jungen angegriffen und beleidigt, sodass sie schließlich in ihr Fahrzeug flüchte und sich dort einsperren musste.“
    https://www.bild.de/regional/saarland/saarland-news/saarbruecken-anzeigen-hagel-familie-greift-polizisten-nach-unfall-an-83356242.bild.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.politikversagen.net%2F
    ——————————–

    Früher waren solche Szenen nur im tiefsten Ausland zu befürchten,
    jetzt kommt das Ausland zu uns.

    Eigentlich gehören die Eltern eingesperrt, die auf ihr Kind nicht aufgepasst haben.
    Ein Vierjähriger versteht doch nichts von Autounfällen.

    Wenn sie das Kind auf der Straße nicht bändigen können, dann sollen sie ihm eine Hundeleine ummachen, so wie man früher die kleinen Kinder an einem Gurt hielt, dass es wenigstens zukünftig am Leben bleibt.

  63. Thorsten Wirsing 29. März 2023 at 14:54
    Alia und Amir sind Syrer, Cousins und verheiratet.

    Danke für zusätzliche Info.

    Auch noch Inzucht …

  64. @ jeanette 29. März 2023 at 15:42

    Extrawürste für die Bonzen

    Als Aydan Özoguz die islamische Ehe
    mit Minderjährigen befürwortete, war
    ihre Tochter Hanna um die 13 J. alt.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Aydan_%C3%96zo%C4%9Fuz
    Türkin Aydan Ö. heiratete erst 2002
    mit 35 J. den deutschen Offizier u.
    späteren Innensenator von HH,
    Michael Neumann, 3 J. jünger als sie.
    Ihr einziges Kind Hanna bekam sie
    mit 36 J. anno 2003.
    Seit 2017 sind sie getrennt, als ihre
    gemeisame Tochter 14 war.

  65. Sechs Afghanen locken Frau ins Flüchtlingsheim und vergewaltigen sie dort
    Bludenz, Österreich. Eine 44-jährige Frau wurde von ihrem Freund vor die Tür gesetzt und war alkoholisiert am Bahnhof. Ein Afghane bot ihr einen Schlafplatz an. In der Unterkunft sollen sechs Afghanen dann nacheinander das Opfer schwer sexuell missbraucht haben. Einer der Beschuldigten, ein 56-jähriger vorbestrafter Afghane, sogar tags darauf ein weiteres Mal.
    https://www.krone.at/2966920
    die Fuckkräfte bei der Arbeit vor Ort.

  66. Mal abgesehen davon, daß mit diesem Schandurteil der Pädophilie Vorschub geleistet wird, muß man sich auch fragen, wie es möglich ist, daß ein Flüchtlingspaar aus Syrien sich eine Klage über mehrere Instanzen bis hin nach Karlsruhe erlauben kann. So ein jahrelanger Rechtsstreit kostet enorme Summen, die eine Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden) gewiß nicht übernimmt. Es müssen hier also andere Geldgeber die eigentlichen Kläger sein. Es fällt nicht schwer, sich im Hintergrund mit Ölmillionen ausgestattete ISlamverbände, vorzugsweise aus dem besonders rückschrittlichen und frauenfeindlichen Saudi-Arabien vorzustellen. Und diese Verbände haben genug Bargeld, um auch einem höchsten Justizbeamten ein Angebot zu unterbreiten, daß er schwerlich ausschlagen kann.

  67. Habarth ist eine Schande für dieses Land. So schlechte Richter ggab es seit 1945 nicht mehr.

  68. @ Mantis 29. März 2023 at 15:55

    @ Rathausbonzen
    Das Schild abmontieren u. Ruhe im Karton.

  69. ZU:
    wernergerman 29. März 2023 at 14:48
    ———————————————–
    Danke,
    ich meine: Herr Putin ist in diesem Punkt ein Schutzschild der Kultur.
    Seine militärischen Eskapaden/Entscheidungen stehen demgegenüber auf einem anderen Blatt.

  70. @ wildcard 29. März 2023 at 16:53
    Your comment is awaiting moderation
    ——————————————
    Warum das, Schrauben sind doch viel haltbarer.

  71. LEUKOZYT 29. März 2023 at 15:50

    “ Beim Sex mit jungen Mädchen darf der Penis nur zwischen die Beine gesteckt
    und an Beinen gerieben werden, erlaubt ist von vorne und auch von hinten.“
    Na, wo bleiben die empoerten Kommentare ? ? Ich warte ?

    Es handelt sich um freie Religionsausübung, deswegen schweigt man

    https://www.youtube.com/watch?v=y_ZiRg2q4tU

  72. https://www.bild.de/politik/2023/politik/eilmeldung-gesetz-zu-kinderehen-verfassungswidrig-83370790.bild.html

    Das pauschale Verbot von Kinderehen verstößt gegen das Grundgesetz.
    Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

    Außerdem muss es die Möglichkeit geben, dass die im Ausland geschlossene Frühehe nach Erreichen der Volljährigkeit auch nach deutschem Recht gültig wird.

    Die Regelung war Teil des „Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen“, das die schwarz-rote Bundesregierung 2017 vor dem Hintergrund gestiegener Flüchtlingszahlen auf den Weg gebracht hatte.

    Damals waren vermehrt sehr junge Verheiratete nach Deutschland gekommen. <<<<

    Leuchtet ein ! 😉

    Wir passen uns an!

  73. T.Acheles 29. März 2023 at 15:57
    Thorsten Wirsing 29. März 2023 at 14:54
    Alia und Amir sind Syrer, Cousins und verheiratet.

    Maryam H., aus Afghanistan in Berlin von zwei Brüdern ermordet (Koffer im ICE). Der älteste Bruder bekam Befehl aus Afghanistan, dass sie liquidiert werden soll und gab Befehl weiter. Er erhängte sich im Gefängnis, er saß wegen Überfälle.

    Brüder im Gerichtssaal: eine Sayed darf nur einen Sayed heiraten (ein Stamm).

    Eine Jesidin darf nur einen Jesiden heiraten.

    Vater zu Tochter soll ich dich ertränken oder aufhängen?
    Der Bruder verprügelte sie mit Gürtel, weil sie ohne seine Erlaubnis Straßenbahn fuhr. Bruder kennt nur BRD.

    https://www.merkur.de/bayern/maedchen-augsburg-prozess-familie-irak-jesiden-religion-mord-misshandlung-92036162.html

  74. Bertl
    29. März 2023 at 15:13

    —-
    Eine längst überholte widerwärtige Praktik wird im Nachhinein wieder unter das Gesetz gezogen, obwohl sie schon längst verschwunden war. Und dazu hangelt sich das BVG argumentativ historisch nach hinten zu dem, was juristisch abgeschafft wurde, weil es nicht mehr der Gesellschaft entsprach.
    ——

    Das ist eine punktgenaue Zusammenfassung unseres kurzen Austausches. Sehr treffend finde ich Ihre Formulierung „hangelt sich … nach hinten zu dem, was abgeschafft wurde“.

  75. Bucephalos 29. März 2023 at 13:43
    Sie haben vergessen zu posten, dass die Ehemündigkeit vor dem von Ihnen genannten Datum aber nur durch den gesetzlichen Vertreter oder, falls dieser die Eheschließung ohne triftigen Grund verweigerte, durch das zuständige Vormundschaftsgericht erklärt werden konnte; insofern waren Kinderehen grundsätzlich unzulässig und verboten.
    Aber das ist gar nicht Geegenstand des Beitrages.
    In diesem geht es um das BVerfG, das mittlerweile dermaßen verkopft und links-grün verdorben ist, das einem nur noch schwindelig wird, wenn man sich die Urteile und deren Begründungen zu Gemüte führt.

  76. Wo lebe ich hier eigentlich? Man kann nur noch den Kopf schütteln. Einfach nur noch widerlich dieses Land.

  77. Diese Nachricht wird auf Spiegel Online nur knapp erwähnt und fliegt wahrscheinlich bald von der Homepage. Der Kommentarbereich ist auch deaktiviert. Warum wohl?

  78. Wer den Schwurbeleien der mit dem Systemumbau beschäftigten Klima-Sektierer Persilscheine ausstellt, kann bei den so genannten Kinderehen radikaler Islamisten nicht passen. Das „Verfassungsgericht“ heutigen Zustandes fällt verfassungswidrige Urteile, und der „Verfassungsschutz“ ist seit Haldenwang und Konsorten mit anderen verfassungsfeindlichen Umtrieben, wie der Kriminalisierung und Zersetzung der demokratischen Opposition laut Stasi-Handbuch beschäftigt. Und wer solchen Leuten noch vertraut, sie würden noch immer die Inhalte liefern, die auf dem Etikett draufstehen, ist selber schuld, wenn er damit auf die Nase fällt.

    Die Enttäuschung ist nichts anderes als die beendete Täuschung.

  79. Das sogenannte Verfassungsgericht!

    Steigbügelhalter für die menschenverachtende Sharia.

    Jetzt kann es jeder sehen, wie ernst die unsere Werte leben.

    Die neuen Herren fangen an die Regeln hierzulande zu bestimmen.

    Pädos aller Art werden im Windschatten dieses Urteils ihr Glück versuchen.

    Schützt eure Kinder!

  80. —Thorsten Wirsing …Warum empörte Kommentare ? Das ist das wahre Gesicht des Islam ! Solche Schilderungen sollten völlig ohne Empörung etst einmal verbreitet werden – die Wirkung zeigt sich dann von allein. Auch die selbsternannten Gutmenschen haben Töchter …
    Vielleicht laufen ja die Bückbeter in die Falle und fordern lautstark ihr …Ha ,Ha …von Mohammed legitimiertes Recht …Wenn die grünen Öko Freaks gleich den Unmut des Deutschen Volkes spüren werden sie noch vor Start stoppen.
    Interessant wäre es Fotos von führenden Ampel Regierungsclowns zu finden die sich in ihrer Muslimliebe mit genau den Bückbetern treffen die diese verrückten Kindersex Dinge befürworten …
    Und dann muss sich aus allen Rohren darauf eingeschossen werden …
    Vielleicht gibt es ja irgendwo eine direkte Verbindung zu Ampel Volkstod Politikern – Imane prallen ja immer gern mit ihrem guten Kontakt in die Politik … wer unterstützt da eigentlich ihre Versuche Kinderehen zu legitimieren …

  81. Mt 18,6
    „Wer einen von diesen Kleinen, die an mich glauben, zum Bösen verführt, für den wäre es besser, wenn er mit einem Mühlstein um den Hals im tiefen Meer versenkt würde.“

    Und es gibt sie doch?
    Die „Toxischen Persönlichkeiten“ auf diesem Planeten, die mit Hilfe ihrer Schwarzbücher die „Götzendienst“-Leistenden oder „Wachhunde“ eisern im Griff halten? Und niemals wieder loslassen werden?
    Es sei denn, sie beißen diesen Helferlein höchstpersönlich den „Herzfaden“ ab? AU WEIA?

    „Vater unser, der du bist im Himmel ….. bitte erhalte uns die Menschenwürde und verschone uns, insbesondere die Kleinen, vor den Bösen ….. Amen.“

    Mt 18,10
    „Hütet euch davor, einen von diesen Kleinen zu verachten! Denn ich sage euch:
    Ihre Engel im Himmel sehen stets das Angesicht meines himmlischen Vaters.“

    Was sagen – stellvertretend – die Ehepaare A. Baerbock/D. Holefleisch
    („… wie Ernie und Bert“? – 2 Töchter) und A. Paluch/R. Habeck (4 Söhne) dazu?

    (Herr Martin Paas vor ein paar Monaten:
    „Ich sagte neulich mal, dass Ernie ein 360 Grad Interesse hat …“)

    Und ich sage nur noch – koxx und würx …

  82. A. von Steinberg 29. März 2023 at 17:03
    ZU:
    wernergerman 29. März 2023 at 14:48
    ———————————————–
    Danke,
    ich meine: Herr Putin ist in diesem Punkt ein Schutzschild der Kultur.
    Seine militärischen Eskapaden/Entscheidungen stehen demgegenüber auf einem anderen Blatt.
    — Sag‘ ich auch- viel zu zoegerlich und human, ein Europaeer durch und durch…
    Oder er weist was , was wir nicht wissen.

  83. In ein paar Jahren werden auch Steinigungen, Amputationen oder Geißelungen erlaubt, alles andere wäre ja grundgesetzwidrig. Und warum das alles? Wir müssen ja Mohammed folgen, ansonsten sind wir Nazis!

  84. An EddyGavon1 13:17

    Das sehe ich genau so wie Sie.
    Da gibt es doch bestimmt ganz andere Beispiele, als ein 21-jähriger mit einer 14-jährigen.
    Anfang der 90-er war einmal in der BILDamSonntag ein Bericht über einen 62-jährigen westdeutschen Schrotthändler mit seiner 16-jährigen ehemaligen ostdeutschen Ehefrau.
    Die Eltern der Jugendlichen hatten nichts gegen diese Beziehung.
    Offiziell waren sie schon seit zwei Jahren zusammen.
    Damals stand im Bericht, dass es ab 14 rechtlich erlaubt ist eine Beziehung mit einem Volljährigen zu führen, sofern es die Eltern des Jugendlichen erlauben.
    Da kann also ein/e Vierzehnjährige/r Jugendliche/r mit einem Neunzigjährige/n Opa/Oma rummachen, wenn es die Eltern erlauben.
    Aber ein Achtzehnjähriger macht sich strafbar, wenn er eine Siebzehnjährige zur Freundin nimmt und es deren Eltern nicht passt.
    Da muss man doch einmal die Relationen sehen und es mit Verstand und Logik betrachten.
    Und eben nicht „nur“ nach der reinen Gesetzeslage.

  85. Hatte irgendjemand von diesem höchsten Gericht dieser BRD ein anderes Urteil erwartet? Gerichte erzwingen Lehrerinnen mit Kopftuch und die Legalisierung von Kinderehen. Da wäre es doch eigentlich an der Zeit, daß Innenministerin Faeser ihrem Amtsvorgänger Thomas de Maiziere (der unter Kanzlerin Merkel 2015 begeistert die Flutung des Landes durch Millionen Muslime umsetzte) folgt und ganz laut verkündet: „Eine Islamisierung Deutschlands findet nicht statt.“ Allerdings sind inzwischen schon wieder 8 Jahre der Islamisierung ins Land gegangen und dieser Satz ist möglicherweise inzwischen schon rassistisch, weil die Islamisierung vielleicht noch nicht offen propagiertes Staatsziel, aber unter multikultureller Betrachtung keinesfalls abzulehnen ist?

  86. Insofern darf es eine automatische Unwirksamkeit solcher Ehen nicht geben, wie sie das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ von 2017 vorsah. Das Gesetz bzw. die entsprechende Vorschrift muss deshalb bis Mitte 2024 überarbeitet werden, wie der Focus am Mittwoch berichtet. Bei den Grünen dürften die Sektkorken knallen bei so viel bunter (sexueller) Vielfalt.

    Mit Sicherheit! Schließlich hatte die Grünensekte samt mancher linksextremistischen Gruppe, wie dem maoistischen Kommunistischen Bund (Trittin und andere), die in den Grünen „aufgegangen“ waren, im Zuge einer linksradikalen Förderung randständiger, dissozialer und subkultureller Minderheiten zur Zerstörung von Staat und Gesellschaft, die „Gleichbehandlung“ nicht nur von Schwulen und Lesben, sondern auch von Päderasten propagiert; was auch von linksradikalen Schwulen- und Lesbengruppen befördert wurde, die nicht nur den Verbotsparagraphen für Homosexualität, sondern auch für Pädophilie aufheben wollten.
    Wie man weiß, fiel das zum ersten und einzigen Mal – zeitverzögert – den Grünen auf die Füße, auch seitens mancher Medien, die ansonsten noch jede Narretei der Sekte – damals wie heute – goutieren und propagieren. Bei den Grünen gab es vielfach, zumeist in Verbindung mit Homosexualität, zahllose Kinderfickerkarrieren, wie es das in der Geschichte vorher und sonst nur in der SA-Führung unter Ernst Röhm und in der Katholischen Kirche gab, an letzterer sich heute, wie immer heuchlerisch-einseitig und zutieftst selbstgerecht, grüner Zeitgeist abarbeitet!

    Kinder-, Zwangs- und Vielehen aus den shitholes des Nahen und Mittleren Ostens galten samt ihrer inzestuösen Grundlagen (Verwandtenheiraten) ohnehin als „Bereicherungsfolklore“, ebenso wie Gewalt aus Clankriminalität, religiösem und politischem Extremismus oder wegen „der Ehre“ (Ehrenmorde).
    Auch wenn die Politik scheinbar gegenzusteuern suchte, gab es im Zuge einer längst nicht mehr heimlichen oder verdeckten ISlamisierung immer wieder Zugeständnisse „in der Praxis“, so wenn z. B. Zweit-, Dritt- oder Viertfrauen muselmanischer „Kulturbereicher“ „ihr“ Hartz-IV – jetzt „Bürgergeld“, für das wir doch gerne bis 70 arbeiten – als „Alleinerziehende“ bekommen, mit entsprechendem „Zuschlag“, versteht sich.
    Besonders im Bereich der Justiz, die muselmanische Killer bis 30 oder so als „Jugendliche“ bestraft, wenn überhaupt, weil „psychisch gestört“ oder aufgrund ihrer sozialen Defizite und ihrer Herkunft nicht „straf-“ und „tateinsichtig“, finden sich hier immer neue Gelegenheiten, aufgeklärtes und tradiertes, wie erkämpftes bürgerliches Recht auszuhöhlen, wie das auch im Hinblick auf die Scharia immer wieder geschieht.
    Dafür sind die nach politischem Proporz besetzten, alles andere als unabhängigen, „übergeordneten Gerichte“ hierzulande und auch auf EU(dSSR-)Ebene berüchtigt.

    Das führt freilich zu politischer wie rechtlicher Schizophrenie, wenn „übergeordnete Gerichte“ muselmanische Teil- und Vollverschleierung im öffentlichen Raum als „Menschenrecht“ verdealen und gleichzeitig eine linksliberale und -grüne „Politik“ das Teheraner Regime heuchlerisch wegen seiner Menschenrechtsverletzungen verurteilt, weil es Frauen und Mädchen foltert und mordet, die sich massenhaft entschleiern und dafür auf die Straße gehen.

    Wir wissen natürlich, dass der Rechtsstaat längst zum Linksstaat mutiert ist und es hierzulande eine Umwertung des Grundgesetzes gibt: weg von individuellen Freiheitsrechten des Bürgers als Souverän gegenüber Staat und Verwaltung, des Bürgers, der sich nicht einmal mehr Volk und deutsch nennen darf, hin zu „antidiskriminatorischen“ Kollektivrechten irgendwelcher Randgruppen und Minderheiten.
    Insofern haben die Muselmanen im Land lange schon privilegierten Sonderstatus, auch wenn sie mit ihren Lobbys allenthalben von „Diskriminierung“ schwafeln.

    Und Grüne und Co. können in Gestalt von importierten, inzestuösen Kinder-, Zwangs- und Vielehen, in Verbindung mit der frivolen Farce einer „Ehe für alle“ die bürgerliche Ehe und Familie zielstrebig zerstören, analog zur Zerstörung und Auflösung des Rechts- und Nationalstaats, sowie der Spaltung und Tribalisierung der Gesellschaft!
    Zur Erinnerung, ein Zitat des Philosophen Hegel, die bürgerliche Ehe (und Familie) betreffend, als Bruch mit blutsbedingten und vermittelten Verbindungen in der Vergangenheit, allein auf Freiwilligkeit, Zuneigung und sittliche Liebe begründet: „Durch eine Ehe konstituiert sich eine neue Familie, welche ein für sich Selbständiges gegen die Stämme und Häuser ist, von denen sie ausgegangen ist; die Verbindung mit solchen hat die natürliche Blutsverwandtschaft zur Grundlage, die neue Familie aber die sittliche Liebe. Das Eigentum eines Individuums steht daher auch im wesentlichen Zusammenhang mit seinem Eheverhältnis und nur in entfernterem mit seinem Stamme oder Hause.“ Georg Wilhelm Friedrich Hegel, GRUNDLINIEN DER PHILOSOPHIE DES RECHTS, Stuttgart 1976.

    Denke mal, daraus erhellt deutlich, warum „neue“, gleich aufgeklärte bürgerliche Ehe und Familie – samt Erbrecht!!! – Hassobjekt Nummer eins linksradikaler und links-grüner Kulturrevolutionäre, auch in Gestalt schrecklicher Juristen, sind!
    Die Karawane der ISlamisierer zieht unbehindert weiter bis zur völligen feindlichen Übernahme …

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