Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Einen gehörigen Teil meiner Arbeitszeit muss ich auf die schriftliche Auseinandersetzung mit Staatsanwaltschaften und Gerichten verwenden. Sowohl für meine Verteidigung gegen zahlreiche diffuse Anzeigen wegen vermeintlicher „Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen“ oder angeblicher „Volksverhetzung“ als auch bei meinen Anzeigen gegen Straftäter aus den Reihen der Gegendemonstranten, die bei unseren BPE-Aufklärungskundgebungen massiv beleidigen, mit Gegenständen werfen oder auch zuschlagen.

Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland neigen dazu, Verfahren gegen Straftäter aus dem linken und moslemischen Spektrum einzustellen. Meist werden dabei ein „Mangel an öffentlichem Interesse“ und eine „Geringfügigkeit des Vergehens“ vorgeschoben. Auch in dem hier vorliegenden Fall.

Bei der in vielerlei Hinsicht denkwürdigen Kundgebung der Bürgerbewegung Pax Europa am 31. Oktober des vergangenen Jahres in Kassel wurde unser taiwanisch-stämmiger Ordner Li von einem mutmaßlich albanischen Moslem, der auch noch den Propheten in seinem Namen trägt, mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Zuvor hatte er zusammen mit einem Bekannten versucht, sich des Mikrofonkabels zu bemächtigen. Die Szene ist im Video (oben) zu sehen.

Man erkennt deutlich, dass der Beschuldigte zweimal mit der Faust zuschlug. Einmal traf er Li ins Gesicht, das zweite Mal konnte sich Li gerade noch wegducken. Als Li am Boden lag, näherte sich der Beschuldigte auch noch bedrohlich an und holte mit dem Fuß aus. Nur, weil noch jemand anders vor ihm lag, konnten womöglich ein oder mehrere Tritte gegen den Körper verhindert werden. Unser Ordner stellte natürlich Strafantrag wegen Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft Kassel stellte das Verfahren aber ein. Gemäß § 45 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz werde von der Verfolgung abgesehen. In diesem §45 Absatz 1 steht:

„Der Staatsanwalt kann ohne Zustimmung des Richters von der Verfolgung absehen, wenn die Voraussetzungen des § 153 der Strafprozeßordnung vorliegen.“

In § 153 wiederum ist zu lesen:

„Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.“

Staatsanwältin R. liefert folgende merkwürdige Begründung:

„Von einer Anklageerhebung wird ausnahmsweise abgesehen, weil aufgrund der getroffenen Feststellungen das Verschulden gering ist und ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht gegeben ist.

Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die beiden Beschuldigten während der Kundgebung mehrfach von dem Michael Stürzenberger verbal angegangen wurden. Ohne diese Provokationen wäre es vermutlich gar nicht zu dem Griff nach dern Mikrofonkabel und der nachfolgenden körperlichen Auseinandersetzung gekommen.

Die Ordner – auch der Geschädigte – gingen in dieser Situation zu viert sogleich körperlich auf die jugendlichen Beschuldigten vor und trugen damit ebenfalls erheblich zu der Eskalation in Form wechselseitiger Körperverletzungen bei.“

Staatsanwältin R. meint also, dass die bedauernswerten Jugendlichen nur provoziert wurden und bei ihrem Versuch, an unser Mikrofonkabel zu gelangen, doch tatsächlich von unseren Ordnern gehindert wurden. Als der Beschuldigte unserem Ordner mit der Faust ins Gesicht schlug, kam es doch unverschämterweise zu einer Gegenreaktion des Geschlagenen. Da muss man doch die bedauernswerten Jugendlichen freisprechen.

Im Video (oben) ist die Szene in Zeitlupe zu sehen, damit man die Realität von der fiktionalen Darstellung der Staatsanwaltschaft unterscheiden kann. Es ist frei erfunden, dass vier Ordner gegen die Beschuldigten „körperlich vorgingen“. Drei Ordner beschränkten sich komplett auf die defensive Sicherung und trugen keineswegs zur „Eskalation“, sondern vielmehr zur De-Eskalation bei. Dass sich Li gegen völlig unprovozierte Faustschläge in sein Gesicht wehrte, ist selbstverständlich.

Um den dreisten Vorwurf der Staatsanwaltschaft in Bezug auf meine angeblichen „Provokationen“ und mein „verbales Angehen“ aus dem Weg zu räumen, sind in dem Video die Szenen der Kundgebung ab dem Eintreffen der beiden zu sehen. Damit klar wird, was sich wirklich abspielte.

Die zwei kamen etwa eine dreiviertel Stunde nach Beginn der Kundgebung. Beide hörten zu, als ich mit einem moslemischen Bürger sachlich über den Politischen Islam diskutierte. Als ich fünf Minuten später anhand eines großen A0-Plakates den Koranvers Sure 9 Vers 29 zitierte, der die Bekämpfung von Christen und Juden fordert, gingen beide mit raschem Schritt bedrohlich auf mich zu. Unmittelbar darauf erfolgte die erste Beleidigung des Beschuldigten:

„Halt die Fresse“

Daraufhin ermahnte ich den Beschuldigten ganz ruhig, zu lernen, sich kritisch mit dem Politischen Islam auseinanderzusetzen und lud ihn ein, alles sachlich zu überprüfen, was wir aus dem Koran zitieren.

Als ich eine Viertelstunde später über die Eroberungsgeschichte des Politischen Islams ab dem Jahr 632 bis ins Mittelalter berichtete, zeigte mir der Beschuldigte in beleidigender Weise den Mittelfinger. Direkt anschließend langte er sich provozierend an sein Geschlechtsteil, was „Fick Dich“ bedeutet.

25 Minuten später berichtete ich über den Judenhass des Politischen Islams. Daraufhin sagte mir der Bekannte des Beschuldigten etwas auf albanisch, was vermutlich eine Beleidigung darstellte. Daraufhin erzählte ich, dass uns bei der Kundgebung in Augsburg eine Woche zuvor zwei Kosovo-Albaner besucht hatten, die in der Schweiz leben. Sie waren mit dem Auto extra knapp fünf Stunden gefahren, um uns vor Ort zu unterstützen, da sie unsere Ansichten über den Politischen Islam teilen. Beide hatten sich auch am Mikrofon geäußert. Daraufhin beleidigte mich der Beschuldigte als „Schwanz“.

Als ich den beiden Personen aufgrund ihres weiteren andauernden bedrohlichen und aggressiven Auftretens sagte, dass ich es ihnen ansehen würde, dass sie mich im Dunkeln, wenn keine Polizei da wäre, vermutlich gerne schlagen würden, nickte der Beschuldigte zustimmend.

Obwohl ich mehrfach betonte, dass sich unsere Kritik nicht gegen Menschen, nicht gegen Moslems richtet, sondern nur gegen die Ideologie des Politischen Islams, blieben die beiden hochaggressiv. Während ich über das notwendige Verbot des Politischen Islams sprach, damit der Islam säkular und rein spirituell wird, sah ich die beiden an. Sein Bekannter blaffte mich an „Was kuckst Du“. Der Beschuldigte rief mir provozierend zu „Komm her“ und zeigte direkt vor sich. Dann beleidigte mich der Beschuldigte zum zweiten Mal mit „Schwanz“.

Nachdem ich über die totalitäre und menschenverachtende Ideologie des Kommunismus berichtet hatte, zeigte ich anhand von einschlägigen Koranversen den Judenhass des Politischen Islams auf. Ein modern eingestellter Moslem wollte bei meiner Kritik am Politischen Islam auch differenzierende Aspekte hören. Die lieferte ich ihm umgehend und sagte, dass die Armen-Abgabe im Islam etwas Positives ist. Außerdem stellte ich den Aspekt der Barmherzigkeit dar, der aber gemäß Koran Sure 48 Vers 29 ausschließlich auf die moslemische Gemeinschaft beschränkt ist. Der Beschuldigte hatte sich währenddessen zusammen mit seinem Bekannten in unmittelbarer Nähe etwa drei bis vier Meter vor mir postiert.

Die beiden besprachen sich und der Bekannte deutete auf das Mikrofonkabel. Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass die beiden ausmachten, das Mikrofonkabel zu beschädigen, damit die Reden nicht mehr über die Lautsprecher übertragen werden können. Der Überfall war also ganz offensichtlich geplant. Der Bekannte des Beschuldigten holte sich seinen Rucksack, den er hinter sich an der Wand der Bushaltestelle abgelegt hatte, und hing ihn sich um. Das Signal zum Angriff kam vom Beschuldigten.

Unmittelbar darauf kamen die beiden mit schnellem Schritt auf mich und das Mikrofonkabel zu. Der Bekannte des Beschuldigten bückte sich zum Mikrofonkabel herunter, um es in die Hand zu nehmen. Es war nur der Aufmerksamkeit unserer Ordner zu verdanken, dass die beiden davon abgehalten wurden, das Kabel zu zerstören.

In dem Video (oben) ist zu erkennen, dass der Beschuldigten einen Faustschlag gegen mich begann, als ich mich ihm entgegenstellte, den er aber vor meinem Körper abbrach. Als sich unserer Ordner Li vor ihn stellte, schlug der Beschuldigte ihm mit seiner rechten Faust ins Gesicht. Direkt danach führte er mit seiner linken Faust einen zweiten Schlag durch, dem Li nur durch instinktives Abducken ausweichen konnte, sonst wäre er ein zweites Mal im Gesicht getroffen worden. Als Li ihn wegdrängte und dann durch die Attacke des zweiten Angreifers zu Boden ging, stürzte sich der Beschuldigte mit Anlauf auf ihn und holte mit seinem rechten Bein zum Fußtritt aus. Wenn in diesem Moment nicht eine dort stehende Person vor Li zu Boden gerissen worden wäre, dann wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Fußtritt gegen unseren am Boden liegenden Ordner erfolgt.

Hiermit ist per Videobeweis ausführlich und eindeutig dokumentiert, dass sich der Beschuldigte über einen Zeitraum von über einer Stunde andauernd hochaggressiv verhielt, wiederholt beleidigte und gewalttätig wurde, was in schweren Körperverletzungen hätte enden können. Ohne dass eine „Provokation“ von mir zugrundelag, denn meine Kritik am Politischen Islam ist begründet, sachlich und faktisch fundiert. Zudem differnziere ich permanent zwischen den Moslems und der Ideologie.

Diese Vielzahl an Straftaten sind keinesfalls als „gering“ anzusehen, wie es die Staatsanwältin R. in ihrem Schriftsatz bewertete, und es besteht selbstverständlich im Sinne des Schutzes der Bevölkerung ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Eine Nichtverfolgung würde den Beschuldigten geradezu ermuntern, mit seinem aggressiv-gefährlichen Verhalten fortzufahren und wäre zudem ein pädagogisch verheerendes Signal für den mittlerweile 18-jährigen jungen Mann. Daher hat unser Ordner beantragt, das Verfahren gegen den Beschuldigten wieder aufzunehmen.

Gleichzeitig wurde auch mein Strafantrag wegen den diversen Beleidigungen gegen mich in einem parallelen Verfahren mit den gleichen Begründungen eingestellt: Angebliche „Geringfügigkeit“ und „mangelndes öffentliches Interesse“. Auch ich legte Einspruch ein und beantragte die Wiederaufnahme wegen folgender Delikte:

Beleidigung § 185 StGB
Sachbeschädigung § 303 (3) Versuch ist strafbar
Körperverletzung § 223 (2) Versuch ist strafbar

Wir werden über den Fortgang dieser Verfahren weiter berichten. Es ist eminent wichtig, dass die doppelten Standards in der Strafverfolgung beendet werden. Linke und Moslems müssen nach den gleichen Grundsätzen von Staatsanwaltschaften behandelt werden wie rechtskonservative Bürger. Noch steht im Grundgesetz Artikel 3 (1):

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“

Bei der Staatsanwaltschaft Kassel, und nicht nur bei ihr, bin ich mir in dieser Hinsicht beim besten Willen nicht sicher. Und so wird uns die dortige Kundgebung wohl noch lange beschäftigen.


Die Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) setzt sich seit 2003 für die Aufklärung über den Politischen Islam ein. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte versucht die BPE, der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen zu vermitteln. Wer diese wichtige Arbeit unterstützen möchte, kann hier Mitglied werden.

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25 KOMMENTARE

  1. .

    Herr Stürzenberger,

    danke für Ihren bayerischen Löwenmut und Kampfeswillen.

    Friedel

    .

  2. Eine mündige Demokratie funktioniert nicht mit Feiglingen, Duckmäusern, Schweigern, Anpassern, Schönfärbern, Fantasten und Utopisten. Herr Stürzenberger legt den Finger in die ignorierte Wunde. Zum Dank wird er sabotiert, beleidigt, bedroht. Der „Rechtsstaat sieht das aus verständlichen Gründen gerne oft anders. Herr Stürzenberger ist einer von wenigen hörbaren Rufern in der“Toleranzwüste“. Herr Stürzenberger, vielen Dank für Ihr ausdauerndes Auftreten gegen Unrecht.

  3. Ach ja … dann hilft mir ein Strafverfahren um zu Prüfen , ob diese StA‘in hier nicht doch eine Rechtsbeugung begeht . Frau StA’in sollte vor dem Gericht als Zeugin oder Beschuldigte in eigener Sache vernommen werden , weil auch ein Amtsmissbrauch gegeben sein kann .

  4. Sich mit solch einem gewalttätigen,primitiven Gesindel abzugeben erfordert wirklich Mut.
    Die Rechtssprechung hat ihren Namen nicht mehr verdient und paßt zu den Zuständen in diesem Land.
    Ich bewundere Ihre Hartnäckigkeit und Geduld,bei mir wäre beides nicht mehr vorhanden.

  5. Lieber Michael Stürzenberger,

    große Anerkennung für diese großartige Aufklärungsarbeit, sie hat auch mir die Augen geöffnet. Wünsche dir weiterhin viel Kraft und Gesundheit!

    War mal auf einer Kundgebung in Regensburg. Leider großräumige Absperrung durch Polizei, so dass eine Diskussion mit den Zuhörern nicht möglich war und man nicht alles gut verstanden hat.

    Bei den Zitaten zu den Tötungsbefehlen aus dem Koran gegen „Ungläubige“ stieg eine Göre von der Antifa o. ä. (Alter vlt. Mitte/Ende 20) auf die Absperrung und schrie: „In der Bibel steht genau das gleiche!“.

    Und selbst wenn es so wäre: Man stelle sich mal vor, ein Mörder steht vor Gericht und sein Verteidiger sagt in seinem Plädoyer, sein Mandant sei freizusprechen, weil ja schon viele andere genau das gleiche getan haben. Und der Richter folgt dann auch noch seinem Antrag!

    Die Pippi-Langstrumpf Bücher von Astrid Lindgren wurden schon zensiert wegen dem „Negerkönig“, Augsburger Puppenkiste wegen Jim Knopf, Muppet-Show, Donald Duck u. a. Disney etc. pp. wegen „diskriminierenden“ Inhalten. Aber mit den eindeutigen und zahlreichen Tötungsbefehlen aus dem Koran haben diese Zensoren offenbar keinerlei Probleme, das sucht man lieber in der Bibel (AT, nicht NT) nach den vlt. 3 Sätzen, die nicht mehr in die heutige Zeit passen.

  6. @Penner 22. Juni 2021 at 19:29

    Die STA begeht Strafvereitelung im Amt. Auch das ist strafbar.

  7. Da flippen nur! zwei! Halbstarke aus und schon ist der deutsche Staat am Ende.
    Fassen kann man das nicht, ist aber so…

  8. Mich wundert immer wieder wie lange ein Mensch nervenstark sein kann.
    All die Jahre sich mit Abschaum abzugeben ist schon der Hammer.

  9. „… und ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht gegeben ist.“

    Nun, vielleicht könnten wir dafür sorgen (mit Unterschriftensammlung?), dass ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung gegeben ist.

  10. Allen Menschen sind vor dem Gesetz gleich… ausser es sind Korandertaler, Oreos oder von der Koeterrasse.

  11. Für Freiheit und Ehrlichkeit zu kämpfen wir in diesem Staat verachtet… Demokratie mit Füßen getreten und einer linksextremen Staatspropaganda, deren Finanzierung vom Bürger erzwungen wird, erdreistet… Wir finanzieren durch Steuern Lügner, die ihre Lebensläufe spielend verändern… Ich weiß nicht mehr wohin!!!
    Mein geliebtes Land…

  12. … es ist immer wieder dasselbe. Wer gegen das Establishment ist, wird gnadenlos runtergemacht. Wir leben in der Merkel-Diktatur DDR2.

    Gehen Sie in die nächste Instanz? Es wäre angebracht.

  13. INNer Franken-Prawda stand mal vor längerer Zeit, dass Fusstritte dort grundsätzlich als Mordversuch angesehen werden. Es würde mich freuen, wenns tatsächlich so wär, schliesslich soll FJS mal gesagt haben: In Bayern gehen sogar die uhren anders, nämlich richtig“ Seit Söder kann ich da aber nicht mehr dran glauben.


  14. „Mangel an öffentlichem Interesse“ und eine „Geringfügigkeit des Vergehens“
    Lieber, sehr geehrter Herr ,

    sie leisten Ungeheures fur Deutschland und Europa. Dass sie so behindert werden ist wahrscheinlich kein Zufall. Man will es so. Es soll so sein. Bitte einfach mal dieses Buch lesen und vergleichen, was mit ihnen gemacht wird und was im Buch beschrieben wird:
    https://archive.org/details/pedro-banos-so-beherrscht-man-die-welt-die-geheimen-geostrategien-der-weltpolitik

    Pedro Baños So Beherrscht Man Die Welt Die Geheimen Geostrategien Der Weltpolitik

    Das vorliegende Buch fasst meine Arbeiten und Forschungen
    aus mehr als einem Vierteljahrhundert zusammen: von zahlreichen
    in diversen Presseorganen veröffentlichten Artikeln bis
    hin zu Kapiteln und Vorworten aus verschiedenen Büchern, an
    denen ich mitgewirkt habe. Ebenso sind die umfangreichen persönlichen
    Notizen eingeflossen, die ich in den vergangenen
    fünfundzwanzig Jahren erstellt habe – Material für Hunderte
    von Unterrichtsstunden und Vorträge in militärischen Einrichtungen,
    an Universitäten, Forschungszentren und Stiftungen, in
    denen es um Fragen der Geopolitik, der Strategie, Aufklärung,
    Verteidigung und Sicherheit, um Terrorismus und internationale
    Beziehungen ging. Ausgesprochen nützlich waren mir dabei
    die langjährigen Erfahrungen als Dozent für Strategie und
    Internationale Beziehungen bei der Generalstabsausbildung an
    der Führungsakademie der Spanischen Armee sowie als Leiter
    der Abteilung für Geopolitische Analyse im spanischen Verteidigungsministerium.

  15. Wie konnte die marxistische bildungsferne Funktionaerin es zur Kanzlerin der Bundesrepublik bringen?
    da scheint noch Aufklaerungsbedarf vorzuliegen, spekulieren hilft wenig.

  16. In M Buntland, was mit der Aufnahme von Millionen Moslem Kannacken vor die Hunde geht,
    wird kuenftig nur noch jemand geduldet, der schuftet, Steuern zahlt, ansonsten den Mund haeltl,
    eine Variante Orwellscher Diktatur bzw. subtiler Scheindemokratie, die von aussen das Gegenteil zeigt, was im Inneren vorgeht.
    Der Rechtsstaat hat ausgespielt, existiert nur noch auf dem Papier.

  17. Hätte die Staatsanwältin den Faustschläger für schuldig befunden, hätte sie wohl eine Antwort wie ZB. “ Wir wissen wo sie leben“ oder ähnlich bekommen. So hatte sie aus Feigheit, was bei Juristen ja ganz normal ist, einfach jemand anders die Schuld in die Schuhe geschoben. Der Messerclan wird sich darüber köstlich amüsieren. Sicherheitshalber hätte sich die feige Anwältin bei den Schlägern entschuldigen sollen.

  18. Ich bewundere Stürzenbergers Langmut. Ich wäre sicher schon ausgerastet bzw. ob der ganzen Idioten durchgedreht. Es hat etwas von Don Quichotes Kampf gegen Windmühlen…

  19. @ oak „Wie konnte die marxistische bildungsferne Funktionärin es zur Kanzlerin der Bundesrepublik bringen?“ ganz einfach, der Westen hatte auch keinen besseren Kandidaten. Politisch-moralisch ist Deutschland pleite.

  20. Zitat
    Einen gehörigen Teil meiner Arbeitszeit muss ich auf die schriftliche Auseinandersetzung mit Staatsanwaltschaften und Gerichten verwenden.
    Ende Zitat
    ———————————————————————–

    Genauso ist es beabsichtigt Herr Stürzenberger.

    Leute wie Sie werden beschäftigt, gestört, kriminalisiert damit die Umvolkung, hauptsächlich mit Mohammedanern
    ungestört weitergehen kann.
    „Ein kommunistisches System erkennt man daran, dass es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert.“ (Solschenizyn)

    Vor ein paar Tagen hat die „gute“ Frau Jelpke (Linke) sich mal wieder bitter darüber beschwert das es nicht schnell genug geht und die“syrischen“ Flüchtlinge nicht genügend schnell ihre Familien nachholen können.

    GsD können auch Wähler der Linken denken und werden verstärkt zu Ex-Wählern.
    Die Linke wird die kleinste Partei im Bundestag werden mit hoffentlich unter 6, noch besser unter 5 %.
    Nachdem „man“ einen klaren Umvolkungskurs fährt (Stalin lässt grüßén) und die halbwegs vernünftige Wagenknecht deutlich abgesägte.. Ist auch für Fans unter den Arbeitern langsam Ende im Gelände.
    Soo doähhh ungebildet sind die nicht, dass sie nicht wissen was mehr Prekariat bedeutet.

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