Der Türke, der, wie berichtet, seine Ex-Freundin niedermetzelte, weil sie sich von ihm getrennt hatte, ist nicht etwa wegen versuchten Mordes, sondern nur wegen versuchten Totschlages verurteilt worden. Die Begründung lässt einen sprachlos zurück: Es fehlt das Mordmerkmal der Heimtücke, weil der Mann in monatelangem Telefonterror seine Tat vorher angekündigt hat.

Wegen versuchten Totschlags hat das Landgericht Davut Y. (43) für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis geschickt. Der Betreiber eines Internet-Cafés in der Türkei hatte im vergangenen Jahr seiner in Köln lebenden Ex-Freundin nachts vor der Tür aufgelauert und ihr mit einem langen Messer mehrere „ellenlange, klaffende Stichwunden“ am ganzen Körper zugefügt.

Es sei „purem Zufall zu verdanken“, dass die Stichverletzungen nicht lebensgefährlich waren, hieß es in der Urteilsbegründung. „Zweifellos“ habe Davut Y. die Absicht gehabt, sein Opfer zu töten. Immerhin hatte der Angeklagte, der seine Ex-Freundin im Prozess bis zuletzt als die große Liebe seines Lebens bezeichnete, ihr schon Monate vor der Tat gedroht. In einem Brief schrieb er ihr: „Wie kannst Du es Dir erlauben, mich zu verlassen? Entweder Du gehörst mir oder der Erde. Dann musst Du sterben.“

Täter und Opfer hatten sich über das Internet kennen gelernt. Mehrfach hatte die Frau aus Köln ihren 13 Jahre älteren Freund in der Türkei besucht. Er hatte ihr allerdings verheimlicht, dass er verheiratet ist und vier Kinder hat. Als sie dies erfuhr, hatte sie die Beziehung beendet.

Ausdrücklich verneinte die Strafkammer die Annahme von Mordmerkmalen. So habe der Angeklagte nicht heimtückisch gehandelt. Sein Opfer habe aufgrund monatelangen Telefonterrors und mehrfacher Todesdrohungen mit einem tätlichen Angriff rechnen müssen; damit sei das Mordmerkmal der Arglosigkeit hinfällig. Auch habe Davut Y. die Tat weniger wegen gekränkten Ehrgefühls begangen sondern „heraus aus einem ganzen Bündel von Motiven“.

Der ohnehin nur unterdurchschnittlich begabte Angeklagte leidet nach Auskunft einer Psychiaterin an einer beginnenden hirnorganischen Störung; deshalb könne er auf veränderte Situationen „nur sehr schwer“ angemessen reagieren. Das bezog sich auf die Tatsache, dass die Ex-Freundin die Beziehung beendet hatte und der Angeklagte dies nicht wahrhaben wollte.

Ankläger Bastian Blaut war in seinem Plädoyer noch von einem versuchten Mord ausgegangen und hatte eine achtjährige Freiheitsstrafe gefordert. Der Angeklagte habe weniger aus enttäuschter Liebe gehandelt, sondern aus verletzter Ehre und aus Rache. „Nach den in der Bundesrepublik vorherrschenden Wertvorstellungen kann eine Trennung niemals zu einer Sache der Ehre gemacht werden. Deshalb ist eine Tötung zur Kompensation einer Ehrverletzung als niedriger Beweggrund anzusehen“, begründete er die Annahme eines Mordmerkmals. Dem folgte das Gericht nicht.

Im Namen des Volkes?

(Spürnase: Klaus B.)

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115 KOMMENTARE

  1. Also die sich sträubende Ex-Niedermetzeln weil sie mich verlassen hat ist ab sofort kein „niedriger Beweggrund“ mehr ?

    Ich kann diese Wortverdreher nicht mehr ab, die sich in schwarze Roben kleiden und nach Gutdünken so etwas wie Recht sprechen wollen. Die Verintellektualisierung schlägt nur in eine seltsame Pseudo-Schläue um, die zu nichts gut ist.

  2. Ich danke dem Landgericht für diese rechtliche Orientierungshilfe.

    Jetzt weiß ich endlich, das der Holocaust, da vorher angekündigt, zumindest nicht heimtückisch war.

    Und auch der Armeniermord kann nicht mehr als Genozid eingestuft werden, da ihm ja Planung und Ankündigung vorausging.

    selbst Lenin und die Tschekisten wirken nach dieser Logik seltsam freigesprochen.

  3. Der ohnehin nur unterdurchschnittlich begabte Angeklagte leidet nach Auskunft einer Psychiaterin an einer beginnenden hirnorganischen Störung; deshalb könne er auf veränderte Situationen „nur sehr schwer“ angemessen reagieren.

    Und der Richter ?

  4. Das ist ja wieder mal zum Kotzen. Rechtsbeugung die zum Himmel stinkt.

    Aber die Achtundsechziger haben ja auch nie behauptet, der demokratische Rechtsstaat würde ihnen etwas bedeuten.

  5. #4 Antiburka (27. Jun 2009 10:21) Der ohnehin nur unterdurchschnittlich begabte Angeklagte leidet nach Auskunft einer Psychiaterin an einer beginnenden hirnorganischen Störung; deshalb könne er auf veränderte Situationen „nur sehr schwer“ angemessen reagieren.

    Und der Richter ?
    ______________________________________________

    Muß ein Richter denn ein Hirn haben?

  6. Der ohnehin nur unterdurchschnittlich begabte Angeklagte leidet nach Auskunft einer Psychiaterin an einer beginnenden hirnorganischen Störung; deshalb könne er auf veränderte Situationen „nur sehr schwer“ angemessen reagieren

    Ach so! Na dann….

    So ist das in Multi-Kultistan. Es ist für den Mohammedaner einfach schwierig, bei Konflikten mit Frauen NICHT ans abschlachten zu denken! Dass steckt einfach drin, im Moslem. Da kann er nichts zu.

    Wenn ich also ankündige, meine Frau aufzuschlitzen wenn sie sich trennt, so ist das besser, als wenn ich den Mund halte und sie des Nachts von hinten niedermeuchel???

    Anscheinend trägt auch hier das Opfer eine MITSCHULD, weil sie sich hat monatelang bedrohen lassen. Das ist ein schweres vergehen am minderbemittelten Moslem. Da muss er ja herkommen und die Gute abstechen. Was bliebe ihm auch übrig? Etwa zivilisiert zu reagieren?

  7. Ähhhh… ein angekündigter Mord ist gar kein Mord (mehr) ?
    Sorry aber müssen Namen , Adressen und Telefonnummern von diesen Rechtsbeugern… ähh Richtern sammeln.

  8. Gut zu wissen. Also kann ist der durch den Koran vorgeschriebene und geplante Massenmord an Juden und Christen dann kein Völkermord mehr.

    Er wurde ja schon vor 1400 Jahren angekündigt.

    Mit dieser Denkweise versteht man nun, warum für Türken der Tod von 1,5 Millionen Armenischen Christen auch kein Mord war.

    Ja Worte sind Waffen. Schärfer als aus Stahl.

    norbert.gehrig@yahoo.de

    OT aber interessant:http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=1041294&kat=11
    Sonderrechte für türkische Hartz 4 Empfänger.Sie dürfen im Ausland große Vermögen besitzen und ihre Stütze auch ins Ausland verschieben

  9. Ich kann mich da dunkel an irgendeinen Fussballer oder so erinnern, der entweder nem Kollegen oder dem Schiedsrichter nen Killer auf den Hals gehetzt hat. Der muss öffentlich gesagt haben, „für den kauf ich nen Killer“. Dem wurde das als besondere Heimtücke extra vergütet vor Gericht.

  10. Meines Wissens ist Heimtücke nicht das einzige Mordmerkmal „besondere Begehensweise, „heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln“

    Es gehört wohl schon eine gewisse grausamkeit dazu jemanden mit dem Messer aufzuschlitzen,aber mit dieser Meinung stehe Ich wohl mal wieder alleine da.

  11. Der hier für mich erstmals aufgetauchte und nebulös erscheinende Begriff „Genschrott“ gewinnt immer mehr an Bedeutung und Profil. 🙁

    Der Richter steht nicht zufällig in verwandschaftlicher Beziehung mit Herrn Riehe?

  12. Unna: Türke sticht hinterrücks auf Nebenbuhler ein – Lebensgefahr –
    Am Samstag, 27.06.2009, gegen 01.00 Uhr, lauerte ein 47jähriger in der Türkei geborener Kamener einem aus Polen stammenden 38jährigen Dortmunder in Unna, Uhlandstraße, auf und stach hinterrücks mit einem Messer mehrfach auf ihn ein. Der Dortmunder konnte sich in eine Gaststätte flüchten.Er wurde noch in der Nacht notoperiert, es besteht Lebensgefahr.
    Mehr:
    http://fredalanmedforth.blogspot.com/2009/06/unna-turke-sticht-hinterrucks-auf.html

  13. soso, frau psychiaterin diagnostiziert also ein hirnorganisches syndrom. einfach so. und ich diagnostiziere ihr eine kompetenzüberschreitung. auch einfach so.

  14. Beeindruckend, wie es die 68erInnen-Blutjustiz immer wieder schafft, bei orientalischen TäterInnen milde walten zu lassen, mal aus „psychologischen“ Gründen, mal weil ihr Großvater vor 70 Jahren traumatisiert war, mal weil es die autochthonen Steuerkartoffeln (ab Herbst 19% auf Kartoffeln!) versäumt haben, die für unser High-Tech-Land ach so wertvollen anatolischen Ingenieure nicht mit der ihnen gebührenden „Willkommenskultur“ begegnet zu sein!

    Und damit wir es die OrientalInnen hier auch richtig gemütlich haben, finanziert durch das Hartz-IV der Steuerkartoffeln (ab Herbst 19% auf Kartoffeln!),gibt es den migrantisch-industriellen Komplex der Heitmeyer-Versorgungsindustrie, bei der nichtsnutzige, matheabwählende SozialingenieurInnen der naiven Ansicht sind, aus anatolischen Bauern Maschinenbauingenieure zu machen:

    http://www.migazin.de/2009/06/27/fruhjahrskonferenz-der-integrations-migrations-und-auslanderbeauftragten/

    Frühjahrskonferenz der Integrations-, Migrations- und Ausländerbeauftragten

    Mehr Vorsorge und ein verbesserter Zugang zum Gesundheitswesen für Migrantinnen und Migranten haben die Integrations-, Migrations- und Ausländerbeauftragten der Bundesländer auf ihrer in Hannover stattfindenden Frühjahrskonferenz gefordert.

    „Sprachbarrieren, fehlende Informationen und kulturelle Hürden seien häufig als Ursachen für eine nicht bedarfsgerechte Inanspruchnahme von Angeboten der Gesundheitseinrichtungen“, erläuterte Honey Deihimi, niedersächsische Landesintegrationsbeauftragte und derzeitige Vorsitzende der Beauftragtenkonferenz.

  15. @ #9 Prinz Eugen 2.

    Wenn du so argumentierst, ist jeder Mord/Totschlag grausam. Grausam tötet aber nur, wer Schmerzen über das zur Tötung erforderliche Maß ist böser Gesinnung zufügt. Das lag hier nicht vor. Gemeingefährlich ist die Tat, wenn das Mittel dazu geeignet ist, mehrere Menschen (mind. 3) zu töten.

    Heimtücke wurde hier auch dogmatisch korrekt verneint.

    Fraglich bleibt allein die Begehung wegen niedrigen Beweggründen. Dies wird sehr restriktiv ausgelegt.

    Die Unterscheidung ist vom Strafmaß auch nicht unbedingt immer relevant, da auch beim Totschlag keine eigene Grenze nach oben gilt. Man muss den Strafrahmen da eben nur ausschöpfen, was leider nicht so oft gemacht wird.

    5 Jahre und 3 Monate ist da natürlich ein kleiner Witz, schließlich weiß jeder, dass der nach knapp 2 Jahren mit Aussetzung zur Bewährung wieder auf freien Fuß kommt, gute Führung vorausgesetzt.

  16. Der ohnehin nur unterdurchschnittlich begabte Angeklagte leidet nach Auskunft einer Psychiaterin an einer beginnenden hirnorganischen Störung; deshalb könne er auf veränderte Situationen „nur sehr schwer“ angemessen reagieren.

    „hirnorganisch“, das ich nicht lache…jedem Gesunden legen diese Psychiater nahe, dass er psychische Probleme hat aber hier ist die Ursache natürlich „organisch“. Man hat schließlich per CT in das Gehirn des Angeklagten geschaut und einen kleinen Bereich gefunden auf dem dick und fett „muss Freundin abschlachten, wenn sie mich verlässt“ steht.

    Dieses Land, mit seinen ganzen Idioten im Staats- und Justizwesen ist das Letzte!

  17. Jegliche Moral, jegliche Werte, die das Abendland hervorgebracht hat, werden ad absurdum geführt. Die Verantwortlichen aus Justiz, Politik und Medien (und Kirche) tragen Schuld daran, wenn die Gesellschaft immer mehr verkommt und verroht.

  18. Mir wird allmählich klar, das ich immer wieder den gleichen Gedankenfehler mache.

    Ich vergleiche das Recht das für mich als einheimischem Bürger gilt, mit dem Recht, das „mein“ Staat dem kriminellen, muslimschen Gast angedeihen läßt.

    Das aber ist ein völlig unsinniges Denken.

    Die einzige Lösung ist, Moslem zu werden. Dann steht man auf der richtigen Seite, erhält jeden Bonus, den Justiz und Politik dem Eingeborenen vorenthält – ja diesem sogar abpreßt – und kann tun und lassen was man will.

    Vielleicht sollten wir einfach alle Moslems werden?

    Und dann diese primitve Faschistenreligion von innen her aufrollen. Zum Beispiel indem einige hundert Konmvertierte in einer Moschee randalieren, oder diese „eingüllen“, 2 Liter Behälter unter der Burka mitbringend?

    Oder ethnische Moslem – angekündigt – ehrenhalber! – straffrei – schächten?

  19. „Deutsche Richter für Integration“
    Die Kapeiken können sich bald alles erlauben…
    Am 30.August sind Wahlen!!!!

  20. @ Norbert

    genau diese Gedanken hatte ich auch.

    Ein angekündigter Völkermord ist somit dann Völkertotschlag, wenn der Ankündiger und Vollstrecker ein minderbemittelter Dorftürke ist.

  21. aha, man muß also nur lange genug durch telefonterror etc. seine tat ankündigen, schon bekommt man mildernde umstände.
    adolf h. aus braunau hatte auch gewisse sachen in „mein kampf“ lange genug angekündigt, also müßte er auch mildernde umstände bekommen. seine anhänger natürlich auch…

    so ein schrott, was da an deutschen gerichten für urteile gefällt werden! hauptsache der täter kommt ungeschoren davon? muß wohl so sein.

  22. Kongomüller, der hat keine mildernde Umstände bekommen. Es waren einfach die Tatbestandsvoraussetzungen für Mord nich erfüllt. Manche Dinger sind eben etwas komplizierter. Es ist auch besser, ein großes Messer zu führen, als ein kleines, da man mit dem großen in den Bauch sticht (kein Tötungsvorsatz) und mit einem kleinen Messer in den Hals (hier wird Tötungsvorsatz unterstellt).

  23. Diese heimtürkische, ähh heimtückische Gewalttat war nur sicher wieder ein Einzelfall(TM).

    Der Bürgerkrieg hingegen ist mehr als die Summe seiner Einzelfälle(TM),denn was wäre, wenn…….

    http://ef-magazin.de/2009/06/26/1304-ein-systemvergleich-die-ddr-wurde-friedlicher-abgewickelt-als-die-brd

    Es gab im SED-Staat nur zwei konkurrierende Interessengruppen – die Bevölkerung und die verzichtbaren Repräsentanten der Diktatur. Die BRD als randgruppendominierter Umverteilungsstaat hat extrem um Macht und Mittel konkurrierende Interessengruppen geschaffen, die sich im Falle des Kippens der Sozialordnung gegenseitig die Lebensgrundlagen entziehen werden.

    Die Bevölkerung in der DDR war homogen, eine neue Sozialordnung war dann auch vergleichsweise leicht zu vereinbaren. Wehmütig erinnere ich mich etwa an die kabarettistische Rivalität zwischen Preußen und Sachsen. In der BRD leben heute über fünf Millionen Muslime. Keine Gruppe hängt so sehr am Tropf der Sozialtransfers wie diese, keine Gruppe verhält sich destruktiver gegenüber der Sozialordnung – hierin steckt ein nicht übersehbares Konfliktpotential.

    Entgegen anderslautender Gerüchte gab es in der DDR keine Alimentierung ohne Arbeit. Lohn gab es ausschließlich auf Basis eines Arbeitsvertrages, nicht als Sozialhilfe, ausgenommen die schweren persönlichen Schicksale, welche der subsidiären Hilfe bedurften. Für den Gesunden bestand Arbeitspflicht, Arbeitsbummelei war Straftatbestand. Die niedere Produktivität war dem Wirtschaftssystem geschuldet. Da jeder irgendwie selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen musste, wusste auch jeder, dass Broterwerb mit Mühe, Leistungskontrolle und in jedem Fall (!)mit frühem Aufstehen verbunden ist. Selbst der dümmste Nichtsnutz musste sich sehr früh (spätestens um 6:00 Uhr) aus den Kissen erheben, da sonst Repressalien der „inneren Organe“ unvermeidbar gewesen wären. Deshalb war „Gewalt gegen Sachen“, wie wir sie beim Kollaps der BRD befürchten müssen, beim Kollaps der DDR kein Thema.

    In der DDR waren die Waffen und der Wille zur Gewalt eindeutig auf Seiten des Regimes, in der BRD kommt der Wille zur Gewalt sichtbar aus Teilen der fragmentierten Bevölkerung – das Waffenmonopol ist überwiegend staatlich. Da die Waffenträger jedoch nichts anderes als den Querschnitt der gesellschaftlichen Milieus bilden, werden sich die Waffen im Falle einer Gewalteskalation schnell gleichmäßig auf die gegnerischen Gruppen verteilen.

    Aus diesen Gründen ist die BRD verglichen mit der DDR ein Pulverfass. Und das erklärt auch die aberwitzigen fiskalischen Vermeidungsstrategien der BRD-Regierung. Aber auch ein Rettungsfallschirm ändert nichts an der Tatsache, dass der Abstürzende unten ankommt. Es beweist nur hinreichend, dass auch die sozialdemokratische BRD-Ordnung am Ende sowenig reformierbar ist wie die der DDR.

  24. toll. und letzte Woche habe ich vom GEZ-Zentrale einen Mahnbescheid erhalten, dass wenn ich meine Gebühren nicht pünktlich zahle, muss ich mit 1000 EUR rechnen.

    Gut, dass die Justiz dort wirklich durchgreift, wo sie durchgreifen soll.

    Wohin kämen wir, wenn Fahhradfahrer ohne TÜV-geprüfte Lampen fahren würden, wenn die Bürger die GEZ nicht pünktlich zahlen würden, oder Autofahrer auf der Autobahn 120 kmh statt 100 fahren. Das sind nämlich die richtigen Verbrechen, nicht etwa das Töten der Freundin/Schwester/etc. Letzteres ist nämlich kulturelle Bereicherung.

  25. Dieses Urteil gilt es sich zu merken! Wer weiß, vielleicht kommt man irgendwann in die Situation einen unliebsamen Konkurrenten oder Ehegatten aus dem Weg räumen zu müssen. Also immer schön deutlich Rabbatz machen und für zahlreiche Zeugen bei der Drohung sorgen und schon ist man fein raus! Das ist doch die Botschaft, die uns hier vermittelt wird, oder?

  26. Wenn das Gesetz dich nicht mehr schützt, benutz es für deine Zwecke!

    Man sollte sich genau merken, wie in diesem Gerichtssaal argumentiert wurde – sicher könnte das später hilfreich sein …

  27. das urteil sollten sich alle frauen zu herzen nehmen, die ständig dafür sorgen, dass solche gestalten „legalen“ einlass in unsere gesellschaft finden!

    Das Urteil an sich ist ein weiteres Indiz für eine unfähige Justiz.

  28. JEDE!!! ich betone“ JEDE „Deutsche , die sich mit einem Türken einlässt, ist für mich ein dummes ******** .

  29. #27 Ginni (27. Jun 2009 10:57)

    Man sollte sich genau merken, wie in diesem Gerichtssaal argumentiert wurde – sicher könnte das später hilfreich sein …

    Fragt sich nur für wen, für Omihigrus sicherlich nicht, da gibt es lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung.

  30. #26 KyraS (27. Jun 2009 10:54)

    Dieses Urteil gilt es sich zu merken! Wer weiß, vielleicht kommt man irgendwann in die Situation einen unliebsamen Konkurrenten oder Ehegatten aus dem Weg räumen zu müssen. Also immer schön deutlich Rabbatz machen und für zahlreiche Zeugen bei der Drohung sorgen und schon ist man fein raus! Das ist doch die Botschaft, die uns hier vermittelt wird, oder?

    Ich werde es mir merken. Aber ob die Rechtsprechung in meinem Fall auch so urteilen würde – ich bin ja Deutsche – wage ich zu bezweifeln.
    Ausserdem bin ich nur doofe (friedfertige) Christin und Christen dürfen doch gar nicht töten…
    Verbotsirrtum ausgeschlossen!
    Lebenslänglich!

  31. Ist halt so wie es eine Berliner Richterin gesagt hat(PI berichtete): Bei Tätern mit orientalischem Migrationshintergrund wird von vornherein alles mögliche an den Haaren herbeigezogen, um den Täter möglichst milde zu „bestrafen“.

    Würden alle orientalischen Kriminellen genauso hart bestraft werden, wie nichtmuslimische Deutsche, so bräuchte man in Deutschland 500.000 Haftplätze.

  32. Sveriges_fana (27. Jun 2009 10:47)

    toll. und letzte Woche habe ich vom GEZ-Zentrale einen Mahnbescheid erhalten, dass wenn ich meine Gebühren nicht pünktlich zahle, muss ich mit 1000 EUR rechnen.

    Die Glotze per Einschreiben bei der GEZ abmelden, wenn Sie keine Geräte zum Empfang vorhalten und/oder diese entsorgt haben und den Mahnbescheid wegwerfen.

    Mit der GEZ keine Brieffreundschaft schliessen, lohnt sich nicht. Erst auf gerichtliche Post müssen Sie wirklich und fristgerecht reagieren und notfalls anwaltlich vorgehen (lassen). Spreche da aus Erfahrung.

  33. Solche Täter sind doch keine Feinde des Staates. Deshalb ist dieses Urteil doch vollkommen in Ordnung. Vieleich sogar noch ein wenig hoch ausgefallen. Dabei hat man vielleicht nicht gebührend berücksichtigt, dass dieser Totmacher dem deutschen Vplk einen Gefallen getan hat. Keine Rentenzahlung an das Opfer, keine Sozialleistungen, keine Umverteilung von Staatsmitteln.

    Eigentlich muß man sich doch mal überlegen, ob mit solchen Urteilen nicht daraf hingewiesen werden soll, was bestimmte Kreise in Deutschland machen müssen, wenn sie nicht selbst Rentenzahler der Zukunft sein wollen. Einfach die möglichen Rentenbezieher…..! Lieber 5 Hahre im Knast unter Freunden, als 20 oder 30 Jahre zahlen. Ist doch eine echte Alternative!

    Richtig verwerfliche Taten werden natürlich anders bestraft:

    http://www.br-online.de/aktuell/horst-mahler-rechtsextremismus-urteil-ID1235568718385.xml

    Ja echte Gesinnungslumpen, die müssen die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen!! (wobei ich mehr für eine psychatrische Behandlung in diesem Fall gewesen wäre.)

  34. Wie prima ist das denn! Also jetzt muss ich nur meinem blöden Nachbarn mitteilen, daß ich ihn umbringen werde und komme dann mit ein paar Jährchen weg? – Halt … das funktioniert bei mir ja nicht. Ich bin ja autochthoner Deutscher.

    So – dann gehe ich jetzt mal Geld verdienen, um davon Steuern zu zahlen, von denen ein Haufen zweifelhafter Gestalten (Politiker, Richter, Hartz-IV-Migranten und sonstiges Gesochse) in unserem Land fein lebt.

  35. Wie kannst Du es Dir erlauben, mich zu verlassen? Entweder Du gehörst mir oder der Erde. Dann musst Du sterben.“ … was für ein Poet!! Der kann dann gleich bei Berliner Intendanten Claus Peymann seine Sozialstunden ableisten.

  36. Meiner Meinung nach kann man nicht die Ankündigung des Mordes dafür heranziehen, um Heimtücke, resp. Heimtürke, zu verneinen. Denn allein deshalb, weil der Türke seinem Opfer nachts aufgelauert hat, ergibt zwingend Heimtücke, resp. Heimtürke, als Tatbestandsmerkmal.

  37. #20 AufrechterDemokrat (27. Jun 2009 10:38)

    Jetzt haben wir es schriftlich: Islam verursacht hirnorganische Störungen.

    Ich glaube eher der Islam IST genau diese „hirnorganische Störung“, doch um diese zu erkennen bedarf es keines mehrjährigen Psychologiestudiums

  38. … aber dafür kann jetzt Herr Richter daheim in abendlicher Rotweinrunde oder beim selbstgemachten Sushi im Kreise seiner 68er Exkommilitonen von seinen resozialisierenden Urteilen schwärmen. Jedoch nur solange, bis Ali und Achmed vor der eigenen Haustür stehen und auch einen Teil vom fetten Kuchen haben wollen. Dass eigenes Verhalten der Grund für den nächsten Bürgerkrieg auf dt. Boden sein könnte, wird aus dieser sattgefressenen Runde jedoch nie kommen. Man ist eher vorher ausgewandert oder hat sich rechtzeitig den neuen Machthabern angedient.

  39. Hä? Totschlag ist für mich, wenn ich jemandem im Streit spontan, im Eifer des Gefechts, eins über die Rübe ziehe und der leider stirbt.

    Mord ist für mich eine Tötungshandlung die Angekündigt ist, der es eine gewisse Vorbereitung bedarf und die heimtürkisch ausgeführt wurde.

    Wenn ich das Urteil wg. Totschlags mal selber interpretieren darf:
    Also hat in diesem Fall das Opfer also auch eine Mitschuld, da es ja mit einem Mordanschlag rechnen mußte. Immerhin hat der eigentliche Täter seine Tat lange und oft genug angedroht. Es wäre also die Aufgabe des Opfers gewesen, sich entsprechend zu schützen. Ihr war die drohende Gefahr durch aus bewußt die sie billigend in Kauf nahm.

    Hab ich das jetzt im Sinne des Urteils richtig interpretiert?

  40. Hat hier jemand Personalien, Kontakte dieses Rechtsbeugers?
    vielleicht koennte PI sollte solche Infos recherchieren und beilegen, wie ihr das auch sonst so fleissig tut.

    Ich denke, vorallem den Rechtsbeugern muessen wir in Zukunft immer mehr auf die Finger schauen und/oder hauen, denn die Tunten fangen an nach Mohammeds Pfeifchen zu tanzen!!!

  41. Gibt es nicht den Begriff „Vorsatz“ als Tabestandsmerkmal für Mord? Denn die Ankündigung jemanden ins Jenseits zu befördern, ist ja Vorsatz.

  42. So ist der Text nun richtig

    Solche Täter sind doch keine Feinde des Staates. Deshalb ist dieses Urteil doch vollkommen in Ordnung. Vieleicht sogar noch ein wenig hoch ausgefallen. Dabei hat man vielleicht nicht gebührend berücksichtigt, dass dieser Fasttotmacher dem deutschen Volk einen Gefallen getan hätte. Keine Rentenzahlung an das Opfer, keine Sozialleistungen, keine Umverteilung von Staatsmitteln. Echte Einsparmöglichkeiten zu Gunsten des Volkes.
    Vielleicht soll ja mit solchen Urteilen darauf hingewiesen werden, was bestimmte Kreise in Deutschland machen müssen, wenn sie nicht selbst Rentenzahler der Zukunft sein wollen. Einfach die möglichen Rentenbezieher…..! Lieber 5 Hahre im Knast unter Freunden, als 20 oder 30 Jahre zahlen. Ist doch eine echte Alternative!

    Richtig verwerfliche Taten werden natürlich anders bestraft:

    http://www.br-online.de/aktuell/horst-mahler-rechtsextremismus-urteil-ID1235568718385.xml

    Ja echte Gesinnungslumpen, die müssen die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen!! (wobei ich mehr für eine psychatrische Behandlung in diesem Fall gewesen wäre.)

  43. Die Juristen unter den PI-Lesern sollten sich wirklich Gedanken machen, solche Richter wegen Rechtsbeugung öffentlichwirksam anzuklagen. Immer mit dem tatsächlichen Opfer als Nebenkläger.

  44. Der Angeklagte hatte im vergangenen Jahr seiner in Köln lebenden Ex-Freundin nachts vor der Tür aufgelauert

    Für mich ist es Heimtücke, jemandem nachts aufzulauern. Ich weiß nicht, wie ihr es seht.

  45. Auch in Berlin verblüffte die Justiz die Öffentlichkeit mit einem ähnlichen Schachzug.

    Eine Auseinanderstzung um liegen gebliebenen Müll an der Badestelle Saatwinkel endete tödlich für einen couragierten Jugendlichen.

    Um das Urteil Mord zu umschiffen, argumentierte das Gericht damals, dass Opfer könne nicht „arglos“ gewesen sein, duirch einen Stich in den Rücken getötet zu werden.

    Der kulturell angelegte, überproportionale Zorn solcher Menschen wird von der Justiz offenbar als feste Größe gehandhabt. Opfer unterschätzen demnach lediglich die Gefahren, die sich aus Auseinandersetzungen mit Moslems ergeben können.

  46. DIE DEUTSCHE JUSTIZ IST DAS, WAS IN DER
    APOKALYPSE ALS DIE „HURE BABYLON“ BEZEICHNET
    WIRD…!

  47. @Holypig

    Durch die Religion des Täters ist doch der niedere Beweggrund schon erfüllt.

  48. #6 Norbert Gehrig
    Mit dieser Denkweise versteht man nun, warum für Türken der Tod von 1,5 Millionen Armenischen Christen auch kein Mord war.
    Heute in der Max-Schmeling-Halle der Tag der Abrechnung. Auf die Reaktionen der südländischen Fans bin ich sehr gespannt. Hoffentlich schlägt Abraham den Türken nicht in der ersten Runde.
    ARD überträgt den Kampf ab 22:25
    http://www.arthur-abraham.de/

  49. Sein Opfer habe aufgrund monatelangen Telefonterrors und mehrfacher Todesdrohungen mit einem tätlichen Angriff rechnen müssen; damit sei das Mordmerkmal der Arglosigkeit hinfällig.

    Daraus folgt, dass Opfer hätte sich schützen müssen, u.U. mit einer Waffe.
    Hätte das Opfer von einer Schusswaffe Gebrauch gemacht und den Täter umgenietet, wäre das dann Totschlag im Affekt oder vorsätzliche und geplante, eiskalt durchgeführte Verteidigung zum Schutz der eigenen Unversehrtheit, sogar Mord aus niederen Beweggründen, weil ein „ganzes Bündel an Motiven“ in Frage kommen könnte? Fragen über Fragen…

  50. @27 Ginni (27. Jun 2009 10:57)
    #Man sollte sich genau merken, wie in diesem Gerichtssaal argumentiert wurde – sicher könnte das später hilfreich sein …#

    Aber man sollte auch einkalkulieren, daß Richter bei gleichem Delikt, aber anderem Personenkreis völlig anders entscheidet können.

  51. Wer kann sollte dieses Drecksland wo Mörder und Terroristen zu Straftaten geradezu eingeladen werden so schnell wie möglich verlassen…

  52. http://www.textlog.de/tucholsky-prozesse-gedicht.html

    Kurt Tucholsky:

    Wo steckt da die Parteilichkeit?
    Wo, deutsche Richter? Tief in euern Herzen!
    Wir kennen euch und eurer Opfer Schmerzen!
    Wir glauben euch nicht mehr und eurer Waage –
    Das Ding hängt schief! Das sehn wir alle Tage.

    Die Binde der Justitia – welch ein Bruch!
    Steht auf!

    Und dies sei euer Urteilsspruch:

    Sehn wir euch an, packt uns ein tiefes Graun –
    Wir haben zu euch Richtern kein Vertraun!
    Im Namen des Volkes –!

  53. klasse! Südländische Bevorzugung! Am besten das ganze noch im GG festlegen! Oder gleich eine Verfassung ohne Volksabstimmung machen, in denen die Südländer mindestens 50% vermilderte Strafe bekommen, sie können ja nichts dafür, die armen!

  54. Hört! Hört!

    Spiegel Online auf PI-Kurs:

    DEUTSCHE LINKE UND IRAN
    Ein Slibowitz auf Ahmadinedschad
    Iranische Oppositionelle als „Discomiezen“ und „Strichjungen des Finanzkapitals“ – was sich anhört wie Mullah-Propaganda, stammt aus den Webforen der deutschen Linken. In ihrer Bewunderung für das islamistische Regime sind sie sich mit ihrem schärfsten Gegner einig: den Neo-Nazis.

    zu SpOn sprach zuerst mit den Faschisten!

  55. die Gerichte halten sich dann bei „Meinungsdelikten“ wieder schadlos. Der (irre) Mahler 6 Jahre wegen „Volksverhetzung“. Auch in der Justiz ist die Drachensaat der hochgekrochenen 68er Terrorstrizzis aufgegangen. Die Verlodderung des Systems ist längst allgegenwärtig.

  56. Einen solchen Unsinn habe ich selten gelesen. Hier mangelt es bei den Verfassern und Kommentatoren des Artikels gewaltig an Sachverstand.

    Aus diesem Urteil herauszulesen, daß ein angekündigter Mord keiner wäre ist schlichtweg Quatsch.

    Hier mal zum mitschreiben:

    Mord ist nach h.M. ein Qualifikationstatbestand zum Totschlag. Das heißt es müssen besondere qualifizierende Merkmale vorliegen um aus einem Totschlag einen Mord zu machen. Diese finden wir in §211 Abs.2 StGB:

    Mörder ist, wer

    aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

    um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

    einen Menschen tötet.

    Es gibt folglich 3 Gruppen von Mordmerkmalen und zwar solche die dem subjektiven Tatbestand und solche die dem objektiven Tatbestand zugeordnet sind. (auch tatbezogene und täterbezogene Merkmale genannt)

    Das Mordmerkmal „Heimtücke“ ist ein objektives Mordmerkmal.

    Heimtücke heißt: „Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung“. Das Opfer darf sich des Angriffes nicht versehen (Arglosigkeit) und muss gerade aufgrund dessen wehrlos sein.

    Wenn man seine Tat nun eindringlich ankündigt führt dies dazu daß das Opfer nicht mehr arglos ist. Ob das mit dieser zeitliche Distanz wie sie oben beschrieben ist noch möglich erscheint ist Tatfrage und für diejenigen welche nicht über den vollen Sachverhalt verfügen nicht zu beurteilen.
    Diesbezüglich ist der oben beschriebene Vorgang völlig korrekt.

    Bezüglich der anderen Mordmerkmale hat das Nichtvorliegen der Heimtücke freilich keine Bedeutung. Insbesondere die Mordmerkmale der 1. Gruppe sind meiner Ansicht nach naheliegend. Auch dies ist letztlich Tatfrage.

    Auch wenn man der Justiz in den letzten Jahren durchaus nachlassende Kompetenz in Fragen von Ausländerkriminalität vorwerfen mag, im obigen Falle hat man ihr nichts vorzuwerfen.

    Wenn noch Fragen offen sind bin ich gerne bereit zu Antworten.

  57. Was mir besonders auffällt, ist, daß in den meisten Muselprozessen der Täter für „geistig gestört“ erklärt wird. Natürlich sind die Verbrechen des Musels meist für normale Menschen aufgrund ihres Sadismus und der sinnlosen Brutalität nicht nachvollziehbar. Aber wenn man einfach alles nicht nachvollziehbare als Krankheit entschuldigt kommt man zur Auflösung des Rechts, da bemerkenswerterweise auf die folgerichtige Konsequenz, nämlich der Unterbringung des Musels im Maßregelvollzug verzichtet wird.

  58. #50 Ogmios (27. Jun 2009 11:24)Hat hier jemand Personalien, Kontakte dieses Rechtsbeugers?
    vielleicht koennte PI sollte solche Infos recherchieren und beilegen, wie ihr das auch sonst so fleissig tut.

    Ich denke, vorallem den Rechtsbeugern muessen wir in Zukunft immer mehr auf die Finger schauen und/oder hauen, denn die Tunten fangen an nach Mohammeds Pfeifchen zu tanzen!!!

    ______________________________________________

    Jetzt, wo eben diese Justiz es als rechtens erkannt hat, das Schüler öffentlich, per Internet, ihre Lehrer bewerten (die Ärzte werden demnächst vermutlich ebenfalls an den Internetpranger kommen)sollten wir vielleicht darüber dikutieren, ob wir nicht im Internet ein Bewertungsforum für Richter, Sozialarbeiter, Politiker und anderen Islamkriechern, nach den Regeln, die dem Schülerforum erlaubt wurden, einrichten sollten.

    Und um das zu komplettieren, auch noch ein Nachschlagewerk über Islamisten, islamische Interessenvertreter, Geldgeber und Politiker schaffen.

  59. LeonidasI. (27. Jun 2009 12:08)

    Aus diesem Urteil herauszulesen, daß ein angekündigter Mord keiner wäre ist schlichtweg Quatsch…. Wenn noch Fragen offen sind bin ich gerne bereit zu Antworten.

    Ja, sind. Also wenn man einen Mord ankündigt und dem Opfer damit die Möglichkeit nimmt, arglos zu sein, bleibt es Mord, wenn es zur Tat kommt, und es kommt dann nicht mehr auf die Umstände der Tat an, sehe ich das richtig?

  60. Ich hatte das Thema ja bereits in einem anderen Thread verlinkt.

    Mir kommt angesichts der Urteilsbegründung die Galle hoch, Migrationshintergrund ist für mich in diesem Fall sogar zweitrangig.

    Gestern habe ich mit einem Juristen gesprochen. Er hat die Sichtweise des Richters bestätigt. Arglist fällt tatsächlich weg. Ob ein anderer „niederer“ Beweggrund gegeben ist, sei dahingestellt.

    Es ist einfach für den normaldenkenden Menschen nicht faßbar, was hier für Urteile im „Namen des Volkes“ gesprochen werden.

    Im übrigen hatte ich auch die Assoziation der Judenverfolgung/Ermordung im III Reich.
    Mehr ankündigen kann man einen Mord nicht, von daher ist nach meiner Meinung die richterliche Argumentation durchaus auf diesen historischen Fall zu übertragen.

    Mein Juristenfreund war aber diesbezüglich anderer Meinung, seine Argumente kann ich leider nicht liefern, weil wir mitten in einem Umzug waren und keine Zeit dafür da war.

  61. Es ist schon unglaublich, was man alles „Im Namen des Volkes“ hinnehmen muss.
    Ein weiterer Beleg dafür, dass die Gutmenschen noch so oft „Du bist Deutschland“ ausstrahlen können: Das bin ich nicht!

  62. Ohne eine rechtskundige Diskussion des Urteilstextes kann man zu diesem Fall, wie zu vielen anderen täglich durchs PI-Dorf getriebenen Sau[erei]en, kaum etwas sagen. Adressen der Richter zusammen mit unbegründeten Rechtsbeugungsvorwürfen zu veröffentlichen wäre ein Angriff auf die Gewaltenteilung und wahrscheinlich auch eine Straftat. Wer die Richter ins Visier nimmt, zeigt überdies, dass er es mit Änderungen der nachteilhaften Lage, in der wir uns befinden, nicht ernst meint. Denn solche Änderungen können nur auf dem Wege der Gesetzgebung erfolgen.

  63. An Crisp.

    Eine Ankündigung beseitigt nur das Mordmerkmal Heimtücke. Nichts anderes. Im Tatbestand des Totschlags gibt es ein solches Merkmal nicht. Eine Ankündigung spielt beim Totschlag also keine Rolle.

    Wenn man zudem noch andere Mordmerkmale erfüllt ist man dennoch des Mordes strafbar.
    Es muß mindestens EIN Mordmerkmal erfüllt sein damit ein Totschlag ein Mord ist.

    Totschlag = Tötung eines Menschen mit Tötungsvorsatz.

    Mord ist demgegenüber ein „Mehr“ und muß daher durch die Mordmerkmale begründet werden.

  64. PS Islam ist weder eine Religion noch eine hirnorganische Störung sondern ein Verbrechen. Wir brauchen ein Gesetz, welches auf den Koran und ähnliche Terror-Handbücher gestützte Kultvereinigungen verbietet.

  65. #2 Alastor2262 (27. Jun 2009 10:19)

    Ihre Argumentation halte ich für absolut stichhaltig. Außerdem kann damit gleich vorab jede weitere Untat der Linken nach erneuter Übernahme der Macht in Dt. später entschuldigt werden. „Wir haben doch lange vor der Machtergreifung angekündigt so etwas wie die Stasi wie wieder zu erschaffen, … .“

  66. @ alastor:
    Muß ein Richter denn ein Hirn haben?

    nein er muss nur machen können, was man von ihm erwartet…
    leider gehört freies , unabhängiges und gerechtes denken nicht dazu( ausser man verhandelt mal wieder einen von den „zahlreichen“ gewaltdelikten,
    die von faschistischen deutschen gegen muselman und co begangen wurden (sein sollen)….

  67. @#28 cattivista
    „Denn solche Änderungen können nur auf dem Wege der Gesetzgebung erfolgen.“

    Offensichtlich sind sie lernresistent.
    Der Islam veraendert unser Rechts- und Justizsystem durch bisher vornehmlich durch Rechtsbeugung nicht durch Gesetzesaenderungen.

    Wir brauchen keine Gesetzesaenderungen sondern RICHTER DIE das GRUNDGESETZ RESPEKTIEREN und die EXISTIERENDEN GESETZE NICHT UNUEBERSEHBAR PARTEIISCH BEUGEN SONDERN GLAUBWUERDIG ANWENDEN.

    Fragen sie sich doch WARUM diese Tunten das Recht beugen wenns um diejenigen geht, die keine Angst vor ihnen zeigen?

    Und warum Sie uns auf den Kopf scheissen die wir so wie sie das hier empfehlen – Angst vor ihnen haben.

    Anwort auf genau diese Frage waere gefragt.

  68. Das Mordmerkmal “Heimtücke” ist ein objektives Mordmerkmal.

    Heimtücke heißt: “Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung”. Das Opfer darf sich des Angriffes nicht versehen (Arglosigkeit) und muss gerade aufgrund dessen wehrlos sein.

    Ja aber heimtücke liegt hier vor. Wenn ich zu jemanden hingehe, sage: „ich töte dich“. Ich geben ihm dann die Zeit seine WAffen zu ziehen und sich zu verteidigen. KEINE Heimtücke.

    Wenn ich jmd jeden Tag in der Kneipe sage: Ich bringe dich um“ und ersteche ihn von hinten, auch wenn es direkt nach der Ankündigung ist, so ist es heimtücke! Denn man kann auch Argumentieren, dass soundso oft nichts passiert ist nach der Ankündigung, diese also nicht mehr ernst genommen wurde.

    Also es ist fast alles heimtücke, wenn es kein ordentliches Duell ist.

    Desweiteren folgt aus der Logik des Gerichtsurteils, dass jeder der übers Telefon seine Freundin bedroht in Sicherheitsverwahrung kommt oder des Landes verwiesen wird.

    Also entweder oder und da sieht man die ungerechtigkeit

  69. #17 capermail (27. Jun 2009 12:00) „klasse! Südländische Bevorzugung! Am besten das ganze noch im GG festlegen!“

    Kein Thema. Die Völksverräter im Bundestag müssen nur zu 66% auf Islamkuschelkurs gehen, dann ändern die das GG nach belieben, ohne Volksbefragung. Dann werden nur noch die Richter des Verfassungsgerichtes das richtige Urteil sprechen und alles läuft wie geschmiert. Da die besagten Richter alle von einer der großen Parteien ihren Posten haben, gibt da dann auch keine Probleme.

  70. @#28 cattivista

    „Wir brauchen ein Gesetz, welches auf den Koran und ähnliche Terror-Handbücher gestützte Kultvereinigungen verbietet.“

    So gefaellts mir schon besser.
    Allerdings bewegen wir uns da bischer noch im Land der Maerchen. Ich sage ihnen eines: Realitaeten muss man schaffen, nicht warten bis sie kommen. 90% der Deutschen und Europaer schlafen einen Dornroeschenschlaf von dem es irgendwann ein bitteres Erwachen gibt wenn wir nicht WOGEN schlagen um die Leute wachzuruetteln.

  71. @#28 cattivista
    Etwa zu begreifen dass der Prozess gegen Susanne Winter ein politischer Prozess war, braucht man kein Rechtsgelehrter zu sein.

    Er war sich hierfuer nicht einmal schade sich in der Sache selbst auf der Seite des perversen alten Onkels zu stellen statt auf die Seite des Kindes.

    Einem solcher Tuntenrichter geheort selbst gerichtet. Die Zeit dazu wird noch reifen, keine Sorge, die Dinge nehmen ihren natuerlichen Lauf und ihr gerechtes Ende.

  72. Ich werde Euch töten! Euch alle! Bestehlen und Verprügeln! Die ganze Welt!

    Toll, jetzt habe ich auf Lebzeit Narrenfreiheit. Man muss nur Deutschland verstehen :o)

  73. Der asymmetrische Konflikt
    Nicht nur ausserhalb, sondern auch innerhalb unserer Grenzen findet offenbar ein asymmetrischer Konflikt statt.
    Es gibt eine Stamm-Bevölkerung, die ihren Anspruch auf Strafverfolgung bedingungslos abgetreten hat und sich nun die Augen reibt, weil wachsende Gruppen von Neuankömmlingen garnicht daran denken, sich diesem fremden Rechtskonzept
    zu unterwerfen, da sie den Grundlagen diese Staates offen oder versteckt ablehnend gegenüber stehen.
    Dieses Rechtssystem und seine Gestalter sind in zunehmendem Umfang nicht mehr bereit die Gleichheit vor dem Gesetz durchzusetzen.
    Wenn aber das Gewaltmonopol ganz offensichtlich nicht mehr vom Staat durchgesetzt
    wird, fällt es logischerweise und folgerichtig an den einzelnen Bürger zurück.
    Wenn man das einmal verstanden und umgesetzt hat, ist es erstaunlich welche Änderungen das in wenigen Monaten in einem hervorruft.
    Selber ausprobieren und „Korrekt“ sagen.

  74. Omgios, gerade der Prozess gegen Susanne Winter stützte sich auf geltende österreichische Gesetze, die Religionsgemeinschaften, zu denen in Österreich seit K&K-Zeiten schon der Islam offiziell gehört, unter besonderen Schutz vor hetzerischer Verunglimpfung stellen, unabhängig davon, ob die Verunglimpfung sich auf wahre Behauptungen stützt oder nicht.
    Also handelt es sich gerade hier um ein Gesetzgebungsproblem.
    Gesetze dieser Art sind in den letzten Jahren auf EU-Ebene und auch in der Schweiz immer weiter verschärft worden.

    Wir brauchen demnach einerseits eine Stärkung der Äußerungsfreiheit, andererseits aber restriktivere Auflagen für die Anerkennung von religiös-politischen Organisationen. D.h. Koran, Mein Kampf, Holocaustleugnung, Armeniermordleugnung etc alles erlauben aber darauf gegründete Kulte verbieten.

    Überdies müssen wir im Bereich der Einwanderungsregelungen einiges von der verlorenen Souveränität der einzelnen Länder zurückholen und ausüben. Z.B. teilweise Aufkündigung von Genfer Konvention, Schengener Abkommen u.dgl., so dass etwa Bootsflüchtlinge nach Libyen zurückgeschickt werden können, ohne dass danach noch irgendwelche Asylanträge geprüft werden müssen, und dass Grenzkontrollen und Visumspflicht zumindest insoweit wieder eingeführt werden, wie das zur Verhinderung unerwünschter Nomadenmigration notwendig ist.

    Damit hätte man schon 3 Gesetzgebungsprojekte. Die gilt es weiter zu konkretisieren, auf sachliche und rechtliche Folgen hin zu untersuchen, und mithilfe von Unterschriftenkampagnen und sonstiger Mobilisierung auf die gesetzgeberische Ebene zu bringen.

    Im Moment sehe ich keine ernsthafte Anstrengungen in dieser Richtung. M.a.W. die Forenmitglieder, die hier mit dem Finger auf irgendwelche Richter zeigen, sind auch nicht besser als diese Richter.

  75. Ich habe die Diskussion hier aufmerksam verfolgt und die Argumente jener, die die Urteilsbegründung für stichhaltig und korrekt halten, auch ernst genommen.

    Aber langsam kommen mir trotzdem wieder Zweifel, da mir diese Urteilbegründung schließlich doch wie Augenwischerei, Verharmlosung und Begünstigung von Moslemn vorkommt. (Übrigens habe ich gerade in einem älteren Beitrag von Pro Köln zum Urteil des moslemischen Gewalttäters, der vor. ca. 2 Jahren einen deutschen Passanten in Köln vor den Augen seiner Kinder halbtot geschlagen hat – der moslemfreundliche Richter gab ihm, weil der Täter ja einen festen Arbeitsplatz hatte = günstige Sozialprognose, die beiden kurz darauf erfolgten neuen Körperverletzungen durch den Moslem = Pech für die Opfer? gelesen, das es laut Aussage eines Mitarbeiters des NRW-Justizministeriums eine Anweisung an die „unabhängige“ Justiz geben soll, Mosleme milder zu bestrafen als Deutsche)

    Meine Frage an diejenigen, die das Mordmerkmal der Heimtücke als nicht gegeben betrachten, ist folgende:

    Wann ist dieser Tatbestand denn dann erfüllt?

    Kann den das zukünftige Opfer, dem über Monate hinweg mit Mord gedroht wird, nicht davon ausgehen – da ja augenscheinlich nichts passiert – das dies nur Drohgebärden sind?

    Weiter: Muß das zukünftige Opfer LEBENSLANG mit der Einlösung der Drohung leben und bei jedem Schritt auf seinen Rücken achten?

    Wie lange ist der Täter, hinsichtlich Heimtückevorwurf denn gedeckt?

    Und ist es nicht dennoch Heimtücke, wenn der Täter, trotz vieler Androhungen, unvermutet, aus dem Hinterhalt, nachdem er das Opfer durch „Nichthandeln“ in Sicherheit gewogen hat, aus dem „Nichts“ überraschend zuschlägt?

    Und noch eine rhetorische Frage:

    Wieso gilt diese gnadenvolle Handlungsweise der Justiz dann nicht auch für den rechtsradikalen Straftäter (der bei mir keine Sympathien geniesst), der seinen Opfer offen auf der Straße androht: Dich kriegen wir auch noch???

  76. Da ist mir der Text durcheinander gekommen:

    Übrigens habe ich gerade in einem älteren Beitrag von Pro Köln zum Urteil des moslemischen Gewalttäters, der vor. ca. 2 Jahren einen deutschen Passanten in Köln vor den Augen seiner Kinder halbtot geschlagen hat – der moslemfreundliche Richter Riesch gab dem Täter „strafmildernd“, da er einen festen Arbeitsplatz hatte = günstige Sozialprognose, dementsprechend nur eine Bewährungsstrafe – – Scheiß doch auf den dummen deutschen Krüppel – – die beiden kurz darauf erfolgten neuen Körperverletzungen durch den Moslem = Kollaretalschaden, bzw. Pech für die Opfer – – gelesen, das es laut Aussage eines Mitarbeiters des NRW-Justizministeriums eine Anweisung an die “unabhängige” Justiz geben soll, Mosleme milder zu bestrafen als Deutsche)

  77. Wer Rechtsbeugung vermutet, muss das mit sauberer Argumentation anhand des Urteilstextes begründen und dann zur höheren Instanz klagen gehen. Wenn es sich herausstellt, dass die höchsten Richter das bestehende geschriebene Recht in einer Weise auslegt, die nicht den Intentionen des Gesetzgebers entspricht, liegt es am Gesetzgeber, seine Intention durch eine Gesetzesnovelle klar zu stellen.

    Richterschelte läuft der Gewaltenteilung zuwider. Wer auf dieser Ebene argumentiert, hat sich schon von vorneherein als Verlierer zu erkennen gegeben. Wer dann auch noch die namentliche Anprangerung von Richtern im Forum verlangt, driftet langsam aber sicher in Richtung StGB und Terrorismus ab.

  78. Er ist ein typischer Moslem, der sich alles erlaubt und das deutsche Gericht ist ein saublödes Dhimmigericht, das seinen islamischen „Verwandten“ für seinen klar angekündigten Mord belohnt und alle muslimischen Männer quasi auffordert, es bei ähnlicher Gelegenheit gleich zu tun – was sind schon ca. 2 Jahre Gefängnis unter vorwiegend Glaubensgenossen… So kommt man langsam aber sicher zur Scharia. So wie es Ende 2008 der Freiburger Jesuitenprofessor Christian Giordano in der CH-Presse schon vorschlug!

  79. Ich werde den Untergang des
    BRD-Alt-Parteiensystems genauso euphorisch feiern, wie ich den Untergand des DDR-Systems!!!!!!

  80. Der deutsche Michel soll endlich aufwachen und etwas tun gegen die Migrantengewalt und deren Unterstützern in Justiz und Politik. Wahltag ist Zahltag. Es gibt genug Pateien die sinnvolle Vorschläge haben. Nur muß der „faule“ Michel auch einmal ein Kreuz machen auf dem Wahlzettel. Nichtwähler sorgen dafür das alle so bleibt wie es ist – also immer schlimmer.

  81. Kann man schon nachvollziehen. Die Richter und Staatsanwälte haben vor diesen gewalttätigen Großfamilien und deren Racheaktionen schlichtweg Angst. Wer hätte das nicht?

    Und so verschiebt sich die demographiesche Macht in Europa. Der schleichende Einfluss der Moslems und deren islamischen Großfamilien wächst und wächst und wächst…

  82. Der ohnehin nur unterdurchschnittlich begabte Angeklagte leidet nach Auskunft einer Psychiaterin an einer beginnenden hirnorganischen Störung; deshalb könne er auf veränderte Situationen „nur sehr schwer“ angemessen reagieren.

    Komisch wie diese Schlächter immer nur etwas, naja, daneben sind aner ansonsten ganz ok. Mit dieser angekündigten Abschlachtung ging er ja mit geradezu behördlicher Gründlichkeit vor. Alles schön der Reihe nach, und am Ende läuft das Blut in den Rinnstein. So sehen diese Ballaballa Richter das.

  83. Kann man das Opfer der Bluttat nicht irgendwie verurteilen, z.B. weil sie die Drohungen ihres Besitzers einfach nicht Ernst genommen hat? Was erlaubt sich diese Frau! Den monatelangen Telefonterror, der eigentlich nur ein flehentliches Bitten um Gehör und Dialog ist, hat sie schnöde übergangen. Sie ist schuld an der seelischen Destabilisierung des Devut Y. .

  84. Deutschstämmige Männer die ihre Freundin, oder Frau niedermachen, werden auch nicht härter bestraft.
    Ich kenne da Fälle, einfach schlimm.
    Es ist noch garnicht lang her,da waren Frauen hier nichts Wert.

    Wir haben einfach zu wenig Gefängnisse.
    Und damit sich die Insassen nicht auf unsere
    Kosten dort einquartieren, würde ich gerne Waldarbeit einführen.
    Die Wälder brauchen starke Männer.

  85. Auch wenn Heimtücke als Mordmerkmal wegfallen sollte, gibt es da ja noch andere Merkmale:

    Gruppe 1: Niedrige Beweggründe (täterbezogen)
    Der Täter handelt aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder aus einem anderen niedrigen Beweggrund heraus.

    Gruppe 2: Besonders verwerfliche Begehungsweise (überwiegend tatbezogen gesehen)
    Die Tat selbst muss dieses Merkmal erfüllen, und zwar indem sie entweder heimtückisch oder grausam war oder mit gemeingefährlichen Mitteln durchgeführt wurde.

    Gruppe 3: Verwerflichkeit der deliktischen Zielsetzung (täterbezogen)
    Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat

    Ich denke, dass es in unserem Wertesystem ein „Niedriger Beweggrund“ ist, eine Freundin abschlachten zu wollen wenn sie einen verlässt. Und dann sehe ich Messerstiche als „grausam“ an und ein Messer als gemeingefährliches Mittel.

  86. Ich glaubte immer, das Merkmal für Mord laute Vorsatz. Heimtücke sei nur ein Zusatzmerkmal, das eine „besondere Schwere der Schuld“ bedeute.

    Nun, wenn erwartbare und angekündigte Tötungen keine Morde sind, dann waren auch die RAF-„Morde“ keine solchen. Die Liste mit Beispielen ließe sich beliebig fortsetzen.

  87. Das sind keine Richter, sonder psychisch gestörte Persönlichkeiten die dringend einer Behandlung bedürfen und unfähig sind ihr Amt auszuüben.
    Es wird höchste Zeit daß die Bürger zur Selbstjustiz greifen.
    Si ein Urteil von so einem Warmduscher kann man nich akzeptieren.

  88. und ein Messer als gemeingefährliches Mittel.“

    Merke: In der BRD ist nur dann ein Messer ein „gemeingefährliches Mittel“, wenn ein Bundeswehrsoldat sein Dienstmesser mit sich führt und er gerade von seiner Wohnung zum Dienst fährt!

  89. Jaja, unsere 68-er und ihre totale Dämlichkeit … wieder einer die vielen Einzelfälle, in denen der Muselmann Sonderrechte genießt und plötzlich die Sharia zwischen den Paragraphen des StGB auftaucht.

    Ich frage mich, wie oft man eigentlich kiffen musste, um Richter mit so einem Urteilsvermögen zu werden … und was so einer denkt, denn er nach der Arbeit nach Hause geht?

    68-er nach geschafftem Marsch durch die Instanzen. Aber viel übrig geblieben ist von den hohen Moralvorstellungen von damals (sofern es sie überhaupt gab!) NICHTS!

    Das Vermächtnis der 68-er … KIFFEN, FICKEN, DISKUTIEREN und PLÜNDERN!!! (Kurzform: KFDP)

  90. Also, wer Morddrohungen ausstößt, die nicht mal von der Polizei ernstgenommen werden und deshalb zu keinem Personenschutz führen, dann seinem Opfer nachts auflauert, begeht keinen Mord, weil das Mordmerkmal „Heimtücke“ fehlt? Das ist Stoff für die nächste Instanz.

  91. Da ich über recht fundierte juristische Kenntnisse verfüge, werde ich mich auch mal zu dieser Angelegenheit äußern.

    Die Mordmerkmale sind aufgrund des hohen Strafmaßes des § 211 StGB restriktiv auszulegen (lebenslänglich ohne Ermessen des Richters).

    Über die Sache mit der Heimtücke könnte man sicher streiten. Dazu müsste man genaustens über den Ablauf der Tat bescheid wissen. Es kommt drauf an, ob der Täter der Frau vor der Tür offen gegenübergetreten ist oder ob er aus einem Busch gesprungen ist oder sich von hinten an sie angeschlichen hat. Ich denke jedoch, dass die Ansicht des Gerichts hier noch vertretbar wäre.

    Sollte der Täter aber tatsächlich diesen Satz gesagt haben („Wie kannst Du es Dir erlauben, mich zu verlassen? Entweder Du gehörst mir oder der Erde. Dann musst Du sterben.“), dann ist in jedem Fall das Mormerkmal der niedrigen Beweggründe („krankhafte Eigensucht“) gegeben. Zwar sind die niedrigen Beweggründe aufgrund relativer unbestimmtheit besonders restriktiv auszulegen und Eifersucht ist lange nicht immer ein niedriger Beweggrund. Eifersucht stellt aber nach herrschender Meinung eine krankhafte Eigensucht dar, wenn der Täter mit dem Gedanken handelt „wenn ich sie nicht haben kann, dann soll sie auch kein anderer haben“. Das ist hier geradezu der Lehrbuchfall. Es wundert mich sehr, warum dies keine Erwähnung fand! Vielleicht ließ sich diese Aussage nicht beweisen. Wenn diese Aussage beweisbar wäre, ist das Urteil ein Skandal.

  92. mir stinkt dieses doitschland. wenn ich meinen eltern einen vorwurf mache, dann den, daß sie mich in so ein land hineingef…. haben.
    widerlich.

  93. Na wenn die Logik so ist, dann kuendige ich hiermit jetzt schon mal ein paar Morde an. Nicht dass dann nachher das Opfer sagt, es haette nichts gewusst, falls ich mal aus Versehen jemand toete. Ich werde dann argumentieren, das Opfer haette ja durch die Flucht sich der Tat jederzeit entziehen koennen. Da es das nicht getan hat, ist das Opfer selbst hauptschuldig und hat seine Strafe durch den Tod verdient. Ich bin selbstverstaendlich unschuldig, denn ich war nur das Hilfsmittel.

    Man sieht an diesen Urteilen sehr schoen, dass es sich um eine glasklare Gesinnungsjustiz handelt und vor dem Gesetz eben keineswegs alle gleich sind.

  94. Der ohnehin nur unterdurchschnittlich begabte Angeklagte leidet nach Auskunft einer Psychiaterin an einer beginnenden hirnorganischen Störung; deshalb könne er auf veränderte Situationen „nur sehr schwer“ angemessen reagieren. Das bezog sich auf die Tatsache, dass die Ex-Freundin die Beziehung beendet hatte und der Angeklagte dies nicht wahrhaben wollte.

    lasst mich raten!
    Die beginnenden hirnorganischen Störungen heißen ISLAM!!!

  95. Ich möchte für diesen armseligen Türken gern eine kleine Spendenaktion organisieren: Mein Beitrag wäre dabei eine Spende in der Größe von 9mm welche dazu geeignet ist, dem deutschen Steuerzahler horende Folgekosten zu ersparen… 🙂

  96. …übrigens hat in Berlin im Zweikampft mit der Polizei gerade ein Kroate vor dem Beate-Uhse-Museum die Bekanntschaft mit einer 9mm gemacht – und das war auch gut so!

  97. Was für ein Skandal!

    Eindeutiger kann das Mordmerkmal der „niederen Beweggründe“ nicht vorliegen!!!

    Ich hoffe doch schwer, dass die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegt!

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