Ehrhart Körting (SPD) – ausgerechnet der Versager, in dessen Zuständigkeitsbereich die Straßenkriminalität in Berlin Ausmaße angenommen hat, die in einzelnen Bezirken an Zustände in der dritten Welt erinnert, fordert jetzt ein generelles Messerverbot für alle Deutschen. Betroffen sind alle. Mit Ausnahme der Kriminellen, die das unpraktikable Gesetz kaum beeindrucken dürfte.
Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) übt Kritik an Körting. Der Innensenator wahre nicht die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Zwar träfe er eine kleine Minderheit von gewalttätigen Jugendlichen und Heranwachsenden, aber das Verbot würde zugleich hunderttausende Bürger in ihrer Freizeit, etwa beim Angeln, Camping, Wandern oder Wassersport beeinträchtigen. Sie würden dieselben Messerarten, die Körting ein Dorn im Auge sind, als Gebrauchsmesser mitnehmen.
„Körtings Verbotsplan ist verkehrt, unverhältnismäßig und nicht praktikabel“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg WELT ONLINE. Hunderttausende Bürger würden kriminalisiert. Jeder, der im Sommer beim Grillen im Park sein Messer dabei hätte, würde sich künftig strafbar machen. (…)
Freiberg warnt zudem vor einem „bürokratischen Monster“, das Körtings Messerverbot mit sich brächte. Bürger müssten Ausnahmegenehmigungen beantragen, die Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten der Polizei wären aber gering. Ohnehin würde das strafbewehrte Führen von Messern auch künftig erst offenkundig, wenn eine Straftat geschehen sei. Und die besondere Strafandrohung wegen unerlaubten Führens eines Messers gehe gegenüber der Strafbewehrung der Gewalttat ins Leere.
Erfahrungen aus dem Ausland stützen Körtings Initiative nicht unbedingt. So hatte die Schweiz vor mehreren Jahren zwar einen ähnlichen Versuch unternommen. Das Gesetz wurde aber wegen Erfolglosigkeit wieder aufgehoben. In England und in Frankreich gelten ebenfalls Beschränkungen für den Umgang mit Messern.
In beiden Ländern ist dessen ungeachtet etwa die Jugendkriminalität gerade bei Gewaltdelikten ungebremst gestiegen, weil die Jugendlichen auf nicht vom Gesetz erfasste Stichwaffen ausweichen.
Gefahr für den Bürger droht dagegen im richtigen Leben weniger von Anglern mit Taschenmessern als von unfähigen Innensenatoren wie Körting oder Richtern wie Tim Behrend in Köln. Der ließ jetzt einen der berüchtigten Bickendorf-Gangster wieder auf die Menschheit los, nachdem er während der Karnevalstage zwei Fahrgäste der Straßenbahn ins Krankenhaus geprügelt hatte. Kein Haftgrund, obwohl der jugendliche Gewohnheitsverbrecher nur auf Bewährung frei war und eigentlich eine zweijährige Haftstrafe wegen Gewaltdelikten abzusitzen hätte.
Amtsgerichtssprecher Jürgen Mannebeck gestern zu EXPRESS: „Für eine Inhaftierung braucht man einen Haftgrund. Schwein sein allein reicht nicht.“
Der Anspruch der Bürger auf staatlichen Schutz vor Gewalttätern offenbar auch nicht. Wobei wir wieder bei den Messern wären. Im Gegensatz zu Politikern und Richtern sollen die sich gelegentlich bei der Abwehr ungesetzlicher Angriffe schon bewährt haben.
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