Am 6. November ist in den Gerichtssälen Stuttgarts viel los. In dem Mehrzweckgerichtsgebäude Stammheim wird über die Bildung einer terroristischen Vereinigung verhandelt (siehe Teil 1). Angeklagt sind Ata Abdulaziz R., Mazen Ali H. alias Mazen Salah Mohammed und Rafik Mohammed Y.
Auch andere Gerichte haben viel zu tun. Auf der schwarzen Tafel im Landgericht Stuttgart sind auffallend viele Namen der Tatverdächtigen aus einem bestimmten Kulturkreis. In vielen Fällen sind es Haftsachen: Mord, Totschlag, gefährliche Körperverletzung, schwerer Betrug. Ich bin erstaunt, dass so viele Bereitschaftspolizisten das Gebäude überwachen und an allen Seiten des großen Gerichtskomplexes Wache stehen und sogar auf der Straße und im Garten auf Streife gehen. Ich fahre fast jeden Tag dort vorbei, aber heute ist mindestens eine Hundertschaft im Einsatz. Findet in der Großstadt Deutschlands, die sich als Musterbeispiel für gelungene Integration lobt (was mir ein Journalist der Stuttgarter Nachrichten vermitteln wollte) eine Belagerung statt? Auf jeden Fall kocht es unter einer scheinbar ruhigen multikulturellen Oberfläche.
Der SWR filmt den Flughafen-Mörder im Saal 1. Er zeigt auch heute keine Regung, verzieht keine Miene, gähnt nur ab und zu.
Am dritten Tag des Prozesses kommen mehr Einzelheiten zutage. Der Mörder Abdyl L. verdiente seine Brötchen als Türsteher der Diskothek Tanzburg Wuzzenstein Aschaffenburg. Im Zeitraum von 2002-2006 hat er sieben Anzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung eingehandelt. Zu einer Verurteilung kam es nie. Kein Wunder, seine zwei kahlgeschorenen Brüder-Muskelpakete und ihre Kosovaren-Freunde arbeiteten dort auch als Türsteher und bezeugten regelmäßig seine Unschuld. Also blieben die Angriffe mit Holz- und Gummistöcken ungesühnt.
Ferner wird von mehreren Seiten bestätigt, dass es keine Waffenbesitzkarte auf seinen Namen gibt und er keinen Waffenschein hatte. Dies interessierte keine Gerichts- und Polizeiinstanz in Aschaffenburg, Heilbronn und Künzelsau. Der Familienrichter Norbert P. bezeugte, dass er über die Vorwürfe des Waffenbesitzes wusste, nahm aber an, dass die Polizei sowieso wegen der Beschuldigung der Körperverletzung und der Vergewaltigung in der Ehe ermittelte. Weder er, noch der Staatsanwalt oder die Rechtsanwälte beantragten eine Wohnungsdurchsuchung. Auch die Zuständigkeiten zwischen den Bayerischen und Baden-Württembergischen Polizeibehörden blieben unklar, was die Ermittlungen erschwerten.
Der Vater des Mörders, Abdyl L. Senior, teilte mit, dass sein Sohn die Waffe im Jahre 1998 „organisiert“ hätte. Damals wollten seine Söhne im Kosovo kämpfen.
„Aber die UCK – Kommandeure hatten gesagt, dass sie genügend Kämpfer hätten. Jeder, der in Europa arbeitet, soll weiter arbeiten und mit dem Geld helfen“, –
berichtete er. Deshalb sei die russische Pistole unter der Matratze in der gemeinsamen Wohnung geblieben. Ab und zu drohte Abdyl L. damit seiner 28-jährigen Frau Suzana, die in der Wohnung wie eine moderne Sklavin gehalten wurde. Die psychologische Gerichtsgutachterin Rita H. und der Vernehmungsrichter Torsten K. glaubten der verängstigten Frau nicht, waren genervt und räumten ihr keinen zweiten Termin ein. Auch die Pässe der zwei kleinen Töchter wurden nicht eingezogen, so dass Abdyl L. sie in den Kosovo entführen konnte, wo sie bis heute in der Familie des Mörders verbleiben.
Der Schöffe fragte die psychologische Gutachterin:
“Wie stellen Sie sich das vor? Die Frauen können schlecht über diese jahrelangen Misshandlungen Tagebuch führen. An welchem Tag, aus welchem Anlass und wie lange sie gequält wurden. Also praktisch haben die Opfer vor dem Gericht keine Chance?!“
Die Schwester und der Schwager der Suzana L. bezeugten, dass ein Polizist auf dem Flughafen Stuttgart ihnen die Begleitung verweigert habe, obwohl Suzana gesagt habe, dass
„heute zu 100% etwas passieren wird. Er kann mir etwas antun“
und ihm die Papiere des Familiengerichtes gezeigt habe.
„Die Polizei hat uns Null geholfen“,
sagt Aine K. Ihre Schwester hätte gezittert, hätte den künftigen Mörder nicht beschreiben können. Der Schwager Gani K. arbeitet als Gipser am Bau und kann besser Deutsch, aber auch seine Bemühungen haben nichts genutzt.
„Was wollen Sie?“,
sagte der Polizeibeamte.
„Geben Sie zuerst Ihre Sachen ab. Dann werden wir Sie ohne Warteschlange durch die Kontrolle bringen“.
Aber dazu kam es nicht mehr. In weniger als dreißig Minuten lag Suzana L. von sieben Schüssen durchbohrt auf dem Boden des Terminals vor dem Check-In-Schalter, inmitten einer chaotischen Menschenmenge. Und der Mörder spuckte auf sie, rief etwas auf Albanisch und ging seelenruhig in Richtung der Tiefgarage, wo sein schwarzer Mercedes C-Klasse, gemietet bei Hertz-Hanau zum Wochenendtarif (269 Euro), stand. Im Auto wurde er verhaftet.
Auch andere unschöne Sachen kommen ans Tageslicht. Die Schwester wollte Suzana L. nicht in ihrem Haus aufnehmen:
“Abdyl sagte, misch dich nicht in meine Familienangelegenheiten ein“.
Deshalb musste sie in ein Frauenhaus. Dort wussten die Verantwortlichen und andere Frauen auch, dass Abdyl L. gewalttätig ist und eine unangemeldete Waffe habe.
Gani und Aine K. hätten nie gesehen, dass Abdyl L. seine Kinder umarmt hätte oder mit ihnen spazieren gegangen wäre. „Seine Würde hätte gelitten“. Auch kein Wort mit ihren deutschen Nachbarn durfte Suzana L. wechseln. Die Wohnung konnte sie nur in Begleitung der Schwiegermutter verlassen. Dafür gab es nach öfteren Spritztouren und Weiberexzessen des Ehemannes reichlich Schläge. Nach einer nächtlichen Gewaltorgie ist die blau verprügelte Suzana L. auf eine Polizeiwache gegangen und bat, ihr aus dieser ausweglosen Situation zu helfen. Damit hat sie ihr Leben verwirkt und ihr Todesurteil unterschrieben. Die Ehre der Familie musste wiederhergestellt werden.
Die zwei Familienclans haben übrigens ihre Friedenspfeife im Kosovo schon geraucht. Es gibt keine Ansprüche gegeneinander. Und die Kinder bleiben bei dem ältesten Bruder des Abdyl L.
„Er ist Lehrer, Professor, und ist für Abdyl so eine Autorität wie ich, sein Vater“,
sagt Abdyl L. Senior auf Albanisch. Nach 35 Jahren in Deutschland spricht er kaum Deutsch. Er und seine Frau verbringen mehrere Monate im Jahr im Kosovo.
Am 26. November, wenn es keine neuen Beweisanträge kommen, wird das Urteil im Namen des Volkes ergehen. Die moderne Sklaverei, eine importierte Kriminalität, die einheimische Bürokratie und die Gutmenschlichkeit werden aber noch lange ihre tausend Blüten entfalten.
Gastbeitrag von Marquis
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In dem blöden Wuzzenstein war ich schon mal, die Türsteher da waren kein bisschen asozialler als in anderen „Diskotheken“.
Dh. für mich, um Türsteher immer einen großen Bogen machen. Doku über Türsteher:
Bandenkrieg: Die Geheimwelt der Tuersteher-Gangs
Wenn sie euch gefällt, hinterlasst was im Gästebuch
Ein Paradebeuspiel der gutmenschlichen 68er Integrationspolitik a la:
Nichts sehen
Nichts hören
Nichts sagen
Vorsätzliches Wegschauen um jeden Preis, denn die mühsam zusammengezimmerte Weltanschauung würde unter solchen Hieben sofort zusammenbrechen.
Also: Es nicht sein kann, was nicht sein darf.
Ist das eine kulturelle Bereicherung ?
@LeKarcher
kültürell heißt das, kültürell
Warst wohl nicht auf der Schule?
🙂
Wann genau ist am 26. Nov die Verhandlung? Ist Öffentlichkeit zugelassen?
Weil dann kommt der Almbauer mal mit seinem Traktor ins Städle….
35 Jahre in Deutschland und spricht kaum Deutsch. Bravo. Wie erklärt das der Grüne Gutmensch? Ist das „Integration“? Vielleicht im Links-Grünen Schlaraffenland. Bei mir jedoch nicht.
Man sollte die Täter öffentlich enthaupten.
Am meisten schockiert mich die Rolle der Polizei
bei der Sache!
Na gut, da gab es nichts zum abkassieren,ob nun
mit Quittung oder ohne, aber wenn jemand um Hilfe bittet hat gerade die Polizei die Pflicht
helfend ein zu greifen.
Für mich ist das unterlassende Hilfeleistung.
Mazen, Ali, Ata, Mohammed. Den Namen nach zu urteilen sind das bestimmt die so dringend benötigten Fachkräfte. Bitte sofort freilassen!
Wieder mal sowas von typisch der Fall:
Die Behörden gucken tatenlos zu, bis die Katastrophe passiert ist.
Warum?
Weil sie erst tätig werden, wenn was passiert ist – nicht auf begründeten Verdacht?
Eigenartige Dienstauffassung, sehr eigenwillig, im Gesetz steht’s jedenfalls anders.
Körperverletzungen, illegaler Waffenbesitz, Gewalttätigkeit gegenüber der Ehefrau.
Als Ausländer, als in diesem Land großzügig Aufgenommener!
Als jemand, der alle Vorteile und den hohen Lebensstandard hierzulande ohne wirkliche Berechtigung genießen darf.
Warum greift die Behörde nicht schon bei der ersten Verfehlung oder schon beim begründeteten Verdacht einer solchen durch
und verfrachtet den Kerl dahin, wo er hergekommen ist?
Das ist doch das normalste von der Welt und nicht im geringsten rassistisch oder nazistisch, sondern einfach gesunder Menschenverstand, nichts weiter.
Selbstschutz, Eigeninteresse, nationales Interesse, Fürsorgepflicht für das eigene Volk (Volk, jawohl nicht Bevölkerung) – alles spricht dafür, solche nie zu integrierenden Elemente aus dem Land zu schmeißen.
Daß es nicht geschieht, kann nur mit Geisteskrankheit erklärt werden – normal ist das jedenfalls nicht.
Aber kann ein ganzes Volk geisteskrank sein – oder die Repräsentanten eines ganzen Volkes?
Einen (vermutlich) geisteskranken Führer hatten wir ja schonmal; das war aber nur einer – jetzt sind’s viele, fast alle „Führenden“.
Das wird wieder richtig bös‘ enden.
so wie sich das hier darstellt, hat die Polizei anders handeln können. Aber das ist ein generelles Problem, die Polizei greift meist erst ein, wenn irgendwas passiert ist, weil in vielen Fällen die Rechtslage nichts anderes zuläßt. Es kommen oft Frauen, die vor ihren Männern fliehen, denen aber nur kurz geholfen werden kann, weil diese gewalttätigen Männer nicht eingesperrt werden, sondern nach der Vernehmung oder Ausnüchterung stracks nach Hause laufen, um dort wieder Kinder und Frau zu prügeln, und selbst nach dem dritten Male an einem Wochenende sah sich ein Richter nicht bemüßigt, den Mann mal einzusperren.
Übrigens, der Begriff „Ehrenmord“ ist falsch gewählt, solche Musels haben KEINE EHRE!!!
Das sind einfach Verbrecher ohne jegliche Ehre!!!
@5 Almbauer: 26. November um 9 Uhr. Landgericht Stuttgart, Olgastr. 20.
Die Verhandlung ist öffentlich. Du muß aber deinen Personalausweis vorlegen, Handy, Schlüssel u.ä. abgeben, durch eine elektronische Schleuse gehen und dich von einem kräftigen Justizdiener befummeln lassen (Leibesvisitation).
Aber wenn du mit deinem Traktor kommst, könntest du eventuell das alles umgehen.
Wenn du die Gräben überwindest.
🙂
@7 Knutsson 501
Ja, Du hast recht.
Aber diese kleine Nachlässigkeit rettete dem Polizisten das Leben.
# 9 Jagdmops
Dies ist das Ergebnis von 62 Jahren subtiler Gehirnwäsche durch die Mächte, die uns abgrundtief hassen und uns als Volk vernichten wollen!
Früher galt: Du verletzt jemanden absichtlich, du gehen in Kiste
So kompliziert ist politisch korrekte Rechtssprechung heute:
„In einem am Mittwoch veröffentlichten Leitentscheid hat das Bundesgericht den Luzerner Richtern zwar nicht im konkreten Einzelfall, aber dem Grundsatz nach Recht gegeben: Eine öffentlich verübte Gewalttätigkeit kann den Tatbestand der Rassendiskriminierung erfüllen. Nicht nur mit Worten oder Texten, sondern auch mit einer Gewalttätigkeit könne zum Ausdruck gebracht werden, dass man den Betroffenen als minderwertig ansehe. Damit werde seine Menschenwürde verletzt.
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Laut Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs macht sich strafbar, «wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person […] wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert». Bislang war unklar, was der Gesetzgeber mit der Umschreibung «oder in anderer Weise» gemeint hat. Diese Lücke hat das Bundesgericht jetzt geschlossen. Der Begriff «in anderer Weise» müsse verstanden werden als «auf jede denkbare Weise». Als weiteres Beispiel nannte das Bundesgericht Brandstiftungen. Auch mit einer solchen Tat könne die Antirassismus-Strafnorm verletzen werden, wenn gleichzeitig fremdenfeindliche Parolen skandiert würden. Rassistische Kommentare während der Gewalttat seien für eine Verurteilung nicht notwendig. Sie helfen laut Bundesgericht aber bei der Beurteilung, ob die Tat einen rassistischen Hintergrund habe.
Bei der Frage, ob eine Gewalttätigkeit auch rassendiskriminierend ist, orientierten sich die Lausanner Richter an der Rechtsprechung, die auch für die Rassendiskriminierungen in Wort oder Schrift gilt: Einerseits muss die Handlung öffentlich erfolgen. Andererseits muss sie für einen «unbefangenen durchschnittlichen Dritten auf Grund der gesamten Umstände des konkreten Falls als rassendiskriminierender Akt klar erkennbar» sein. “
Dies gilt natürlich nur für Schweizer, bei Auländern gilt dieser Passus selbstverständlich nicht
Die tragenden Säulen unserer Bananenrepublik
Deutschland (BRD)sind
1. Eine korrupte Politik
2. Eine unfähige Polizei
3. Eine verfaulte Justitz
4. Eine schmarotzende Beamtenschaft
nothing to add
Lausbub
Ehre wem Ehre gebührt. Die Polizei ist nicht unfähig, ich habe dort ein paar sehr gute Kumpels, mit einem trainiere ich mehrmals wöchentlich. Ich lade Dich ein, ihm zu beweisen, daß er unfähig ist – auf eigenes Risiko. Danach darfst Du gerne wieder Dein Maul hier aufmachen – sobald die Drähte entfernt sind 😉
Viele der Großmäuler in all diesen Blogs haben vor ein paar Jahren auch noch „Scheißbullen“ gebrüllt, oder? Jetzt droht euch Alibaba mit dem Küchenmesser und schon sind es „unfähige Bullen“. Erinnert mich an die „Netten“, die jetzt nach Osten auswandern und ihre Kinder lieber den „Scheißnazis“ aussetzen, als den „Guten Wilden“ aus dem Orient.
You get what you pay for!
#1 SilenusTheCrusader
Super Video! THX
@ all das Video ist echt gut. Das zeigt, wie die Kölner Politik (auch klar benannt) das Unkraut wuchern ließ.
http://dasdokuarchive.freeforums.org/viewtopic.php?t=274
#15 Lausbub
to add:
5. Die Orwell-Journalisten.
Tja, der Dampfer auf dem wir sitzen, ist eindeutig auf Grund gerammt. Zum Glück gibt es PI.
PS: Eure Aufkleber sind so langweilig, das man darüber einschlafen kann. Mensch, bringt mal etwas Pepp ins Spiel !
Wie wäre es hiermit?
http://img100.imageshack.us/img100/3599/politicallyincorrectmsmhr7.jpg
http://img249.imageshack.us/img249/3527/politicallyincorrecthaill3.jpg
http://img249.imageshack.us/img249/6440/politicallyincorrectislpa0.jpg
http://img62.imageshack.us/img62/5821/politicallyincorrecticelm5.jpg
http://img100.imageshack.us/img100/9084/politicallyincorrectseeup3.jpg
Muss hier auch eine Lanze fuer die Polizei brechen: Das Problem ist nicht Unfaehigkeit, sondern mangelnder Rueckhalt in der Politik.
Dazu ein – leider nicht ganz so weit her geholter – Scherz bei PARDON:
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Polizeigewalt[30.10.2007]
In Dortmund schossen zwei Polizisten einem Mann ins Bein, der mit zwei Messern auf sie losgegangen war, als sie seine Personalien kontrollieren wollten, weil er bei Rot über die Straße gegangen war. So geht es natürlich nicht, die Polizisten hätten deeskalierend handeln müssen und den Verkehr umleiten, damit er bei Rot sicher über die Straße kommt.
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So ist das in vielen Faellen leider auch in der Realitaet. Die Durchsetzung von geltendem Recht gilt vielen Leuten heute leider schon als eine Form von Faschismus. Das gleiche gilt fuer einen Staat der tatsaechlich versucht, sein Gewaltmonopol durchzusetzen.
Hier hilft nur Unterstuetzung fuer die Polizei und bei der naechsten Wahl das Kreuz am richtigen Ort.
@#16 bavarian:
In dem hier vorliegenden Fall hat der betreffende Beamte m.E. ganz klar versagt.
Welches Gesetz hätte ihn denn konkret davon abgehalten, seiner Dienstpflicht nachzukommen und die Frau zu beschützen, die sich hilfesuchend an ihn gewandt hatte?
Ich halte die Polizei zwar nicht – wie lausbub – für „korrupt“ oder „unfähig“ – aber es gibt zahlreiche Fälle, in denen Beamte ihren Pflichten offenkundig nicht korrekt nachkommen und insbesondere nicht die Bürger vor Gewalt und Verbrechen schützen.
Woran das dann im Einzelfall liegt, vermag ich nicht zu beurteilen, zweifellos erhält die Polizei staatlicherseits nicht die Mittel, die notwendig wären, um ihre Aufgaben durchgängig zu erledigen, und Richter, die Intensivtäter regelmäßig wieder freilassen, fallen den Beamten und den Opfern durch ihre Urteile in den Rücken.
Ich habe selbst vor einiger Zeit erst Strafvereitelung im Amt erlebt, als Beamten sich geweigert haben, eindeutige Beweise und Spuren eines Einbruchsdelikts eines offenbar justizbekannten türkischen Intensivtäters (ca. 30 Straftaten, zum Zeitpunkt der Tat auf Bewährung draussen).
Aufgrund der Weigerung der Beamten, sich um die Sicherung von Beweisen / Spuren zu kümmern, ist der Täter dann konsequenterweise auch ca. 1.5 Jahre später – solange durften wir auf das Verfahren warten – aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden.
Strafzettel und Ordnungswidrigkeiten werden hingegen stets konsequent und mit grossem Eifer verfolgt – da ist es kein Wunder, wenn manche Bürger angesichts ähnlicher Erfahrungen sich fragen, wozu es eigentlich eine Polizei und/oder Justiz gibt.
@ #11 Marquis
Muss mal gucken ob ich das hinbekomme. Um 8:30 schon im LG sein…
Muss ja vorher noch melken und füttern 😉
Ich sag noch nicht 100% zu… Aber mal zu 90%.
Ich bin leider nur deutscher Staatsbürger und von daher muss ich meine Waffen mit einem (sportlichen oder jaglichen)Bedürfniss begründen, muss alle Waffen anmelden (was ich richtig finde), darf sie nur „transportieren“ nicht aber zum Selbstschutz führen und vor Allem werde ich im Fokus der Öffentlichkeit als potentielle Gefahr für die Innere Sicherheit dagestellt.
Ironie an:
Wie mir scheint ist es einfacher wenn man einen Migrationshintergrund hat und die Waffe illegal besitzt…..
Mein Pech! Muss ich halt auswandern…
Ironie aus!
@Zvi_Greengold
Danke, da gibt es noch mehr gute Dokus 🙂
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@Bavarian
Leider hast du recht. Man denke nur an Heiligendamm. Jeder hat auf die Polizei geschimpft. Man könnte meinen es wäre die Polizei gewesen die Autos in Brand steckte und Schaufensterscheiben einwarf.
@ 19 phygos
Das Bild darf das Wort nicht erschlagen, ich stelle mir das eher so vor (kurz zusammengehuddelt):
Wie bekomme ich jetzt ein jpeg hier rein?
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