In Gut-Deutschland ticken die Uhren anders, man ist bekanntlich äußerst sensibel im Umgang mit rechtsradikalen Symbolen. Deren Verwendung ist teilweise verboten, weil sie verfassungsfeindlich sind, und es ist dann auch egal, aus welchem Grund sie verwendet wurden. Das führte jetzt zu der grotesken Situation, dass ein Mann wegen Besitzes von Flyern mit dem Titelbild eines frei verkäuflichen Anti-Islam- und Antifaschismus-Buches zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Auf dem Cover sind Islamisten mit Hitlergruß abgebildet.
Hier ist der Bericht von David Goldner
Heute morgen, am 10.01.2007 um 9.45 Uhr ist das Urteil im Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen gegen mich gesprochen worden. Ich war angeklagt wegen Verstoß gegen § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Symbole), weil die Polizei Ende Mai 2006 in Mittenwald ca. 150 Flyer in meinem Rucksack gefunden und sichergestellt hatte, auf denen Islamisten abgebildet waren, die den Hitlergruß zeigen und deshalb ein Strafverfahren gegen mich eingeleitet worden war.
Die Abbildung auf den Flyern zeigte das Cover des frei im Buchhandel erhältlichen Buches „Feindaufklärung und Reeducation. Kritische Theorie gegen Postnazismus und Islamismus“ Aus dem auf dem Flyer genannten Titel ging klar hervor, dass sie sich ausdrücklich gegen Islamismus und Neofaschismus richteten. Die Flyer bewarben eine Lesung und Buchvorstellung mit dem Herausgeber des Buches, Stephan Grigat.
In meinem Strafbefehl war ich zu 60 Tagessätzen je 40 Euro verpflichtet worden. Der Richter verurteilte mich zu 60 Tagessätzen je 10 Euro. Ich werde gegen das Urteil in Revision gehen, die nächste Instanz wird das Oberlandesgericht München sein.
Das bayerische Fernsehen (BR) berichtete gestern Abend (Mittwoch, 10.1.07) ausführlich über den Fall und das heutige Urteil und zwar in der Sendung „Zeitspiegel„, um 21.20 Uhr ( Wdh. am Donnerstag, 11.01.07, um 01.50 Uhr und um 11.20 Uhr.)
Merke: In diesem Land darf man alles: „Mein Kampf“ auf türkisch in Kreuzberger Buchläden verkaufen, auf Demonstrationen zur Vernichtung Israels aufrufen und offen antisemitisch sein – vorausgesetzt, man ist moslemisch und hat einen Migrationshintergrund. Ist man aber weiß, europäisch und vor allem islamkritisch, dann hat man vor deutschen Gerichten keine Chance.
» Email: davidgoldner@web.de
(Spürnase: redlabour)
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