Der Staatsrechtler Prof. Karl Albrecht Schachtschneider (Foto) referierte am 10.3. bei einer Vortragsveranstaltung der Bürgerbewegung Pro Köln über Fragen der Religionsfreiheit im Zusammenhang mit dem Islam (PI berichtete). Schachtschneider betonte, dass es sich bei der Religionsfreiheit um ein wichtiges Grundrecht handelt, das in Deutschland durch radikale Muslime missbraucht wird.
Hier das Video zum Vortrag:
(Quelle: Mittelstand Pro NRW)
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Grenzenlose Freiheiten ?
Die Freiheit zur Selbstzerstörung und Selbstaufgabe darf es nicht geben.
Der Gesetzgeber ist gefordert.
„Grundrecht , das in Deutschland durch radikale Muslime missbraucht wird.“
oder wie es Dr. A.Mechterheimer http://www.deutschland-bewegung.de/ anders ausdrückt :
„Wer Einwanderung zuläßt, wird eines Tages mit dem Bosnien-Menetekel bezahlen müssen.“
Das deutsche Volk ist nie gefragt worden, ob wir ein Einwanderungsland werden wollen. Claudia Roth hat es mit Fischer und Co. gewollt
@Bundespopel
Sie haben recht. Grundrechte dürfen nicht missbraucht werden. Was Missbrauch ist, muss der Gesetzgeber festlegen. Gibt es da „schon“ Urteile?
Gruß Fritz
Nicht vergessen, es gibt auch Intelligenz in der CDU! Zum Faschislam hat sich Mißfelder leider noch nicht geäußert.
„Die Erhöhung von Hartz IV war ein Anschub für die Tabak- und Spirituosenindustrie.“
(JU-Vorsitzender Philipp Mißfelder auf einer Parteiveranstaltung)
Gibts eigentlich was neues von Lord Ahmed? Musste er jetzt tatsächlich 18 Tage in Gewahrsam, weil er einen Menschen platt- und totgefahren hat? Wie stehts um die Haftbedingungen, welche Sonderregelungen hat er bekommen? Müssen die edlen Freibeuter auf der „Rheinland-Pfalz“ neidisch werden? Oder wurde dieser unverschämte Rassismus gegen den moslemischen Herrenmenschen in der nächsten Instanz doch noch endlich gestoppt?
@ #3 Fritz N. Kohn:
Es gibt eigentlich zu allem und jedem einen ganzen Sack voll Urteile des Bundesverfassungsgerichts.
Als erstes solltest du einfach in die Stadbücherei gehen und dir die dort vorhandenen Kommentare zum Grundgesetz anschauen.
Das ist immer sehr interessant und aufschlußreich!
der Friedensforscher Dr. Alfred Mechterheimer MdB a.D.
http://www.deutschland-bewegung.de/
ist ein ein verfassungs- und gesetzestreuer, gewaltfreier Basisdemokrat, der noch nie mit den Gesetzen in Konflikt geriet, aber als „Rechtsextremist“ diffamiert wird. Könnte auch mal zu einem Vortrag eingeladen werden
@#2
Es wäre schön, wenn Deutschland ein Einwanderungsland wäre, dann könnte man Ansprüche an die EInwanderer stellen: z.B. Bildung, berufliche Qualifikation, Arbeitsvertrag etc. Viele (überwiegend muslimische) Einwanderer kommen ja nur hierher, um Hartz 4 einzusacken und den Djihad gegen die ungläubigen durch Missbrauch von Sozialleistungen und Produktion von jugendlichen Intensivtätern.
… zu führen.
Ich kann das Video über den Mediaplayer nicht abspielen und ich finde keine weiteren Teile auf Youtube
Muß man für solche Aussagen studiert haben, oder reicht etwas Intelligenz, z.B. meine, auch??
@ #4 LinksLiegenLassen (16. Mär 2009 18:53)
Nichts gibt es „eigentlich“ 😉
Selbst wenn unser Grundgesetz in Art. 4 die uneingeschränkte Religionsausübung gewährleisten würde (was nicht der Fall ist), müsste zunächst festgestellt werden, ob eine Gewalt, Hass, Mord, Terror und die Freiheit unterdrückende faschistische Sekte, die sich als Religion tarn, diesen hehren Anspruch für sich reklamieren darf!
Wer einer Religion angehört, die ihren Anhängern nicht die Achtung, den Respekt und die Ehre gegenüber allen Menschen, insbesondere dem Andersdenkenden abverlangt, gehört keiner Religion sondern einer kriminellen Vereinigung an. Solche kriminellen Vereinigungen sind uA durchaus mit Kreuzrittern, kommunistischen und nationalsozialistischen Diktaturen oÄ gleichzusetzen, die weder in unserem Land, noch sonst irgendwo etwas zu suchen haben.
Die Frage ist, wie kann man mit Ansichten wiejenige des Professors Karl Albrecht in Deutschland wieder die „Lufthoheit“ gewinnen?
Momentan sorgen Regierungen, Parteien, Medien gemeinsam dafuer, dass die Wahrheit wie Statistiken etc. unterdrueckt wird, stattdessen Schoenfaerberei enormen Ausmasses betrieben wird.
Religionsfreiheit sei das „fundamentalste Menschenrecht“, sagte der Vorsitzende der Schweizer Bischofskonferenz. Da seine Organisation international ist, halte ich diesen Satz auch für Deutschland beachtenswert, obwohl noch wenig begriffen, was da gesagt wurde: Das fundamentalste! Also allen anderen Freiheitsrechten vorangehend?? Es war genau so gemeint.
Gemäss dem Motto der Moslems bei einer Demo gegen die Meinungsfreiheit: „Religion kommt vor Demokratie.“
Gegenüber der Religionsnarrenfreiheit, die der Islam für sich beansprucht und die ihm auch im Namen der „Religionsfreiheit“ gewährt wird von links und rechts, gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder dem Islam den Religionsstatus absprechen und ihn als faschistische Ideologie verbieten (wogegen Moslems, Linke und Kirchen vereint Sturm laufen werden) oder aber die sog. Religionsfreiheit explizit so einschränken, dass nur noch Islam ohne Scharia und Koran-Unterricht toleriert wird, womit der wahre Islam entkernt würde. Denn es ginge darum, dieser Gesetzesreligion das Recht zu nehmen, hier ihr Gesetz einzuführen.
Dazu reicht die schon geltende negative Religionsfreiheit m.E. nicht aus, die zwar die Nichtzugehörigkeit zu einer Religion vorsieht, trotz derer aber alles toleriert wird, was als religionsintern tabuisiert ist!
Das gilt als heilig heilei heilig, und zwar viel heiliger als die Demokratie. Kurzum die Heilige trojanische Kuh Religionsfreiheit muss weg. Man muss sie nicht ganz schlachten, aber dringend runter von den Bahngeleisen.
Keine Sonderrechte im Namen der Religion. Die Religionsfreiheit ist nicht dass fundamentalste Menschenrecht, sondern erweist sich als eins der fragwürdigsten, wenn sie sich gegen alle anderen ausspielen lässt.
Ich kann Pro Köln zu diesem Gast nur gratulieren!
Kritik und Sanktionen gegenüber dem Islam wird von den Musels immer als „Rassismus“ gewertet und diffamiert!
Wenn dem also so ist, dass es sich hier um eine „Rasse“ handelt, weiß ich nicht, wie sie darauf kommen, Religionsfreiheit für ihre Rasse einzuklagen?!
Was hat Rasse mit Religion zu schaffen! 🙂
Im Islam versteht man unter Religionsfreiheit folgendes , „entweder du wirst als Moslem geboren oder du wirst einer“
http://www.youtube.com/watch?v=cvtRdXgWU78
Bravo
Pro-Bewegung tritt zur Landtagswahl 2010 an!
http://www.pro-koeln-online.de/artikel09/160309_ltw.htm
@Schakal Danke für die Anregung.
Danke an PI das ihr es für wichtig erachtet diesen Beitrag von Pro-NRW zu bringen!!!!
Pro-Bewegung weiter so,der weg ist geebnet….
Erstaunlich viel Autobahn für einen SPD-Senator, PRO Köln sollte ihn einmal einladen:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Thilo-Sarrazin;art270,2753071
#15 Nebelhorn
* Artikel 136
Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt. Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. u.s.w
Wie koennte da schon diese Krake Islam
reinpassen ?
ACHTUNG TV-TIP:
Report Mainz
„Politmagazin“
Das Erste – 21:45h Mo 16. März
Schulen des Terrors: Wie in Islamseminaren Hass gepredigt wird
Der Islam ist ein politisch-religiöses system was man nicht als Religion definieren kann oder soll. Daher fällt der Islam nicht unter die Religionsfreiheit.
Verbieten!!!!
#25 LeChaim
Zu schön wär’s. Das scheitert schon am Widerstand der Kirchen, wie in der Schweiz die Anti-Minarett-Initative. Statt Verbot gib’ts den „Rat der Religionen“ u. drgl.
Es bedürfte aber mindestens eines Zusatzes im Grundgesetz zur „Religionsfreiheit“ gegen die verfassungsfeindliche Religionsumtriebe und alle Aktivitäten, die der Verfassung krass widersprechen, wobei die islamischen ausdrücklich zu nennen wären, das der Artikek ohne sie konzipiert wurde.
Aber es ist zu spät, die Sympathien für die Ursachen des youth bulge waren und sind zu gross auf allen Seiten, auch denen, denen die Islamkritik erst in den Sinn kam, als die Folgen dieser klammheimlichen Sympathien, die viel weiter gehen als die links-antiamerikanischen und antiisraelischen Interessengemeinsamkeiten mit dem Islam, nun auch den Freunden der totalen „Religionsfreiheit“ das Wasser bis zum Hals stehen lassen.
Entweder man revidiert den Begriff Islam und nennt den Islamfaschismus nicht mehr Religion,
was völlig zuträfe, oder aber man revidiert faute de mieux die sog. „Religionsfreiheit“ und reduziert sie auf das, was ausdrücklich mit den Menschenrechten kompatibel ist, und dazu gehört nicht das islamische Recht in allen seinen Formen, auch nicht Scharia light, auch nicht „nur“ im Eherecht, wie schon im rotbraunschwarzen Österreich staatlich anerkannt. Vom Koran bliebe dann, wie jemand hier schon so schön sagte, ein Faltblatt, und vom islamischen Recht bliebe nichts.
Aber mit gewissen Spezialitäten des islamischen Rechts, genannt Religion, waren zu viele im Westen sehr zufrieden, solange sie nur die menschliche bewegliche Habe der Muselmanen betrafen. (Nicht nur bei Rotgrün, die Sympathien reichen noch weiter. Die Verbrechen des Islam gegen die Untermenschen waren nie ein Thema dieser fundamentalen Religionsfreiheitsspezialisten, erst die Bedrohung der privilegierten Religionen hat sie aufgeschreckt.
@ 7, Kilian
Herr Mechtersheimer ist ein studierter Politikwissenschaftler und intelligenzbefreiter ehemaliger Soldat der Bundeswehr, der nach seiner Ernennung zum Berufssoldaten und Major gegen vorher geleisteten Soldateneid als Oberstleutnant sein pazifistisches Gewissen entdeckte und mit der Rückendeckung der gewährten Pension oder ersatzweise Rentenbeiträge gegen seine ehemaligen Kameraden politisch agierte.
Sonst ist er eigentlich nichts. Zusätzliches Einkommen zur Pension brachte dann die Agitation, wobei die Finanzquellen auch bei kritischer Beurteilung zumindest als für die Zeit vor 1989 als fragwürdig zu bezeichnen sind.
So gesehen ist er ein „Mini-General Bastian“, nur dass er mangels Gelegenheit oder auch Mut nicht dessen Ende durch Doppelselbstmord gewählt hat.
Dafür aber hat er im fortgeschrittenen Alter wie andere „Kämpfer für Frieden und Freiheit“ seine Neigung zu Ideen entdeckt, die ehemalige, radikal linke politische Freunde als „rechtsradikal“ bezeichnen dürfen, sogar ohne die bewährte Nazikeule zu schwingen. So wie bei H. Mahler.
Im entsprechenden Wiki-Artikel („Alfred Mechtersheimer“) wird er als „ehemaliges Bundeswehr-Mitglied“ bezeichnet. Allein diese Bezeichnung sagt über diesen Vogel alles aus…
Unbehinderte Muslimische Einwanderung nach Europa
Verheimlichte EU-Vereinbarungen mit 10 asiatischen und nordafrikanischen Staaten
Auszüge aus der Barcelona/Euromediterranien-Erklärung von 1995:
Die die Euro-mediterrane Partnerschaft ist zwischen der EU, Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten, Jordanien, der Palästinensischen Selbstverwaltung, Syrien, der Türkei und Israel eingegangen.
Vorgesehen sind:
Die Errichtung einer gemeinsamen Freihandelszone sowie ab 2010 der Anfang eines wirtschaftlichen Zusammenschmelzens
Wesentlich mehr EU Geld für die Partner und
Eine Kulturelle Partnerschaft.
Respekt vor dem Islam wird von der EU garantiert
http://balder.org/avisartikler/Barcelona-Deklaration-Euro-Mediterranien-Deutsch.php
Für alle, die die „Barcelona Deklaration“ von 1995 der EU noch immer nicht kennen.
Sorry, Prof. Schachtschneider !
Gab es zur Begrüßung zu viel Sekt?
Der Vortrag ist die reine Katastrophe. Wie kann solch ein Mann zu Wort kommen?? Das reinste Gestammel und keiner sieht/hört einen Roten Faden.
15 nebelhorn
wenn der Vorsitzende der Schweizer Bischhofskonferenz der Meinung ist, dass Frei-sein von Religion, ein fundamentales Menschenrecht ist, kann ich dem nur zustimmen.
:-))
Von einem Staatsrechtler erwarte ich keine politische Rede, sondern Fakten insofern fand ich den Vortrag in Ordnung.
Die beiden Herren vorne sind ziemlich unvorteilhaft getroffen und wirkten mir partiell zu cool für das ernste Thema. Beim ersten Punkt würde eine höhere Bildqualität und eine bessere Beleuchtung gute Dienste leisten.
Besser wäre nur Herrn Schachtschneider ins Bild zu bringen.
#15 nebelhorn (16. Mär 2009 19:34)
Solche Feststellungen zu treffen, ist Aufgabe von Richtern, nicht von Parteien. Partei im Sinne der ZPO.
Daß die Bekenntnisfreiheit – ich führte des öfteren aus, daß es im GG keine „Religionsfreiheit“ gibt – das „fundamentalste Menschenrecht“ sei, ist blanker Blödsinn. Das Einzige was daran stimmt, ist, daß es sich um ein Menschenrecht handelt. Aber wie bereits gesagt, hier spricht ein Pfaffe, damit ein Interessierter, Parteilicher.
Man kann das ganz einfach widerlegen. Ein Blick ins GG genügt, eröffnet die Systematik des GG, wonach Bekenntnisfreiheit erst an vierter Stelle kommt. Das „fundamentalste Menschenrecht“ beschreibt Art. 1 I. 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Demnach ist also die Menschenwürde das „fundamentalste Menschenrecht“ – nicht nur – des GGes. Danach folgen (in Art. 2 GG) das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Sodann in Art. 3 GG die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz.
So, und wenn wir jetzt einmal reflektieren, was die Wüstenideologie so predigt bzw. fordert, werden wir feststellen, daß sie mit den oben genannten Rechten kollidiert. Das beginnt bereits mit dem Namen „Islam“, also Unterwerfung. Wie soll Unterwerfung, bitte schön, mit der Menschenwürde vereinbar sein? Sie geht aber, wie systematisch dargelegt, der Bekennisfreiheit vor – ohne Wenn und Aber!
Alles klar? Der Pfaffe labert Blech!
Ich möchte ihm mit Roland Freisler antworten: Ihr könnt erzählen, daß die Engel im Himmel Foxtrott tanzen, hier unten bestimmen wir (Demokraten).
#29 Cherub Ahaoel
Selbstverständlich ist eine Verallgemeinerung nicht beabsichtigt aber Kreuzritter machten uA nicht nur im Mittelmeerraum das, was Moslems heute nicht machen sollten:
Sie haben in Europa politische und wirtschaftliche Interessen, gaukeln uns eine Religion vor und wollen dies mit Feuer und Schwert umsetzten!
Ich denke ja schon länger darüber nach, mein eigenes „Heiliges Buch“ zu schreiben und darauf eine Religion zu gründen, die es mir endlich erlaubt, all das wieder offen auszusprechen, das mir die ebenfalls im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit längst nicht mehr ermöglicht.
Die Religionsfreiheit hat inzwischen dazu geführt, daß eine Vielzahl anderer Grundrechte ausgehebelt und beschnitten worden sind. Ich bezweifle, daß das die Intention der Erfinder war.
Der Islam ist keine Religion, sondern ein rigides Rechts- und Politsystem,
eine faschistoide, totalitäre Ideologie, die ganze Völker in die Barbarei gestürzt hat. Die schlimmste Bedrohung Europas war und ist der Islam. Der „Terror“ (der militärische Dschihad) ist KEIN Missbrauch der islamischen „Religion“, sondern deckt sich völlig mit den orthodoxen islamischen Glaubensgrundsätzen. – (Bat Ye’or)
Als erster Schritt müsste dem Islam der Religionsstatus aberkannt werden.
Alles Weitere ließe sich m. E. nach ganz einfach auf formell rechtlicher Ebene abwickeln. – Stichwort „Verfassungsfeindlichkeit“
Warnung: Islam gefährdet Ihre geistige Gesundheit und kann zu völliger Verblödung führen!
#37 KyraS Ich denke ja schon länger darüber nach, mein eigenes “Heiliges Buch” zu schreiben und darauf eine Religion zu gründen, die es mir endlich erlaubt, all das wieder offen auszusprechen, das mir die ebenfalls im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit längst nicht mehr ermöglicht.
Tolle Idee, KyraS – darf ich mitmachen? Ich weiß nur nicht, ob wir so viel vernunftfreien Quark, wie für diesen Zweck unumgänglich wäre, wirklich zusammenbrächten!
@Huundsfott und @Ausgewanderter
Die Krake passt zwar in keine Verfassung die die Menschenrechte anerkennt, aber sie wird via die sog. Religionsfreiheit bzw. Freiheit der „Religionsausübung“ eingeschmuggelt, die keine inhaltlichen Einschränkungen der Lehre kennt.
In der Schweiz, aus der der famose Satz des Bischofs stammt (nicht irgendwer, sondern ein bestens vernetzter und geschulter Funktionär seiner internationalen Organisation notabene) ist es Artikel 15 der Bundesverfassung, die
„Die Glaubens- und Gewissensfreiheit“ gewährleistet.
Dort wird vor allem die Freiheit der Wahl betont, die sog. negative Religionsfreiheit.
„Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.
Jede Person hat das Recht, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören und religiösem Unterricht zu folgen.
Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.“
Das reicht m.E. nicht, um die Verfassungswidrigkeit des Islam gesetzlich in dei Schranken zu weisen. Es gibt zwar einige Gesetzesvorbehalte in bezug auf Baurecht und öffentliche Ordnung, aber das trifft nicht die Menschenrechtsverletzungen des Islam. Der bedürfte eines speziellen Verfassungsartikels ähnlich dem alten Schweizer Bistumsartikel, der der kirchlichen Autonomie Grenzen setzte und der 2001 per Volksabstimmung wieder aus der Verfassung gestrichen wurde von den gutmütigen Schweizern. Das Argument dagegen hiess, er stamme aus der Zeit des Kulturkampfs (was gegen jede Kirchenkritik immer reflexartig ins Feld geführt wird).
Der Kulturkampf findet heute in bezug auf den Islam statt und rechtfertigt erst recht einen solchen Verfassungsartikel (bzw. Grundgesetz in Dtld.), der den Islam zurückbinden würde. Die freie „Religionsausübung“, auch wenn für Juristen klar sein dürfte, was sie alles nicht beinhaltet, gehört m.E. ausdrücklich eingeschränkt. Es genügt nicht, sie noch interpretieren zu müssen, weil sie eben nicht klar die Grenzen aufzeigt.
„Der Pfaffe“ labert nicht, er weiss genau was er sagt, er gab so en passant das Programm nicht nur für Zukunft Schweiz bekannt. Es ist bezeichnend, dass ihm niemand widersprach. Das Wort „Religion“ wirkt wie ein Bann, der alle lähmt. Eine besonders naive Vorstellung ist die, der Kulturkampf sei „vorbei.“
Denn die Organisation zu der „der Pfaffe“ gehört, hat weniger Probleme mit dem Islam als mit der Demokratie, in welcher sich die kath. Kirche in der Schweiz laut kath.net. in der „babylonischen Gefangenschaft“ befindet. (!) Der Islam wird sie daraus befreien…
(Dass diese Organisation auch die ersten Verfassungsartikel etwas anders versteht als alle demokratischen Rechtsordnungen, die für sie immer noch Unrechtsordnungen sind, wird in der Schweiz noch nicht so ganz akzeptiert wie im kirchenuntertänigeren Deutschland.)
#38 pessimist (17. Mär 2009 10:16)
„…darf ich mitmachen? Ich weiß nur nicht, ob wir so viel vernunftfreien Quark, wie für diesen Zweck unumgänglich wäre, wirklich zusammenbrächten!“
Zugegeben, das ist der knifflige Teil. 😀
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