justizVor dem Amtsgericht Heilbronn fand heute, 10.06., der Strafprozeß gegen Conny Meier statt, der laut Strafbefehl einen Richter mit der Bezeichnung „Amtsrichter“ beleidigt haben soll (PI berichtete). Kritik an der Justiz sei zwar erlaubt, Schmähkritik jedoch verboten, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Weiter führte er aus, die Justiz ließe sich „eigentlich gar nicht beleidigen“ – in diesem Fall aber offenbar doch.

Und zwar nicht durch das Wort „Amtsrichter“, sondern durch „den Vergleich mit Nazirichter Freisler“. Verschärfend käme hinzu, daß es sich „nicht um eine nachbarschaftliche Beleidigung handelte, sondern um eine Internetplattform, die eher am Rande gelesen wird“ – welchen „Rand“ meinte er wohl?

Angemerkt sei: Der vernommene ermittelnde Polizeibeamte erklärte auf Nachfrage, dass PI-News eine „Plattform für politische Gesellschaftskritik“ sei.

Der beleidigte Richter, als Zeuge vernommen, hatte eine Erinnerungslücke, was der Anlaß der „Beleidigung“ war (Mißachtung des Rechtes des Angeklagten Michael Mannheimer auf einen Verteidiger in einem früheren Prozeß, also Rechtsbeugung und Amtsmißbrauch). Erinnern konnte er sich nur noch an seine „Verletzung“ durch Meiers PI-news-Beitrag.

Die sehr junge und in Heilbronn noch neue Richterin, die nicht gerade einen souveränen Eindruck machte, die ganze Zeit mit dem Kugelschreiber und ihren Fingern spielte und durchweg mit zitternder, sich überschlagender Stimme sprach, kam schließlich zu dem Ergebnis, daß Meier ihren Kollegen „in seiner Ehre verletzt, ihn berührt“ hätte. Es läge „eine Kundgabe der Nicht- und Mißachtung“ vor. Welches Urteil ist zu erwarten, wenn der Gerichtspräsident höchstselbst die Strafanzeige stellt und ausdrücklich „darum bittet, über den Ausgang des Verfahrens informiert zu werden“? Welche Überraschung – der Strafbefehl wurde bestätigt: 60 Tagessätze zu 40 €, Revision zugelassen. Vor lauter Nervosität versetzte die Richterin in der Urteilsbegründung noch den Nazirichter Freisler in „die 70er Jahre“ (Sigmund Freud hätte seine Freude an diesem Prozeß gehabt).

Was lernen wir aus diesem Urteil? „Exzessive Nutzung von Verteidigerrechten“ (so der „beleidigte“ Richter) ist hierzulande ebenso unerwünscht wie exzessive Nutzung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit (wenn man der falschen Fraktion angehört). Und so wurden 15 Zuhörer, wahrscheinlich alles böse „Rechte“, von drei Wachtmeistern und dem Staatsanwalt mißtrauisch bis zornig beäugt, Zeugen dafür, daß in Deutschland das Recht nicht mehr für die „vogelfreien“ Bürger gilt, die sich von der herrschenden Gesinnungsdiktatur den Mund nicht verbieten lassen. Das Recht gilt eben nicht für „Rechte“.


Kommentar von Gudrun Eussner auf der Facebook-Seite von Conny Axel Meier:

„Nicht der objektive Sachverhalt sei maßgebend für die Verurteilung, sondern nur die subjektive Befindlichkeit des Richters Thomas Berkner. Beides hätte nichts miteinander zu tun.“ – So ist es in Sachen angeblicher Beleidigung des Islam und seines Propheten auch: Es zählt die Befindkichkeit der Muslime, nicht der objektive Sachverhalt.

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84 KOMMENTARE

  1. Diese „Staatsorgane“ wären als Gärtner weit besser aufgehoben.
    Denn wie sagt der Volksmund so schön treffend?
    .. wer nicht mehr alle Latten am Zaun hat, kann ja immernoch Hecken pflanzen….“

    Mutter Gottes. Was ist nur aus diesem Land geworden ?

  2. Natürlich ist das ein absolutes Fehlurteil und ich hoffe Conny geht in Berufung und lässt das ganze nochmals von „unabhängigen“ Richtern prüfen.

    Wenn man die ganzen Urteile z.B. gegen Michael Stürzenberger oder gegen andere Islamkritiker ansieht, kann man erkennen das da System und politische Absicht dahinter steckt. Das hat schon faschistoide, ja schon „Freislerische Züge“. Da wird die Justiz als Waffe unserer rotgrünen Spinner gegen unliebsame Meinungen eingesetzt!

    Aber lieber Conny! Ich empfehle nochmals vor der Veröffentlichung den Text durchzulesen und selber kritische Passagen zu löschen oder einfach intelligent zu ändern und umzuschreiben.

    Oder wenn man weiß dass da die Justiz mit Argusaugen extrem parteiisch und kleinlich ist, einfach unter einen Synonym zu schreiben.

  3. #28 HETA 07.02.2015

    Dem Kommentar von HETA vom 07.02.2015
    kann ich mich nur anschließen.

    Wer nicht weiß, wie eine sachliche Kritik aufgebaut sein sollte, hat es nicht anders verdient.

    Unkluge Menschen schaden nur der berechtigten und sachlichen Kritk an der Ideologie ISLAM.

  4. Ich hatte mit nichts anderem gerechnet..
    Die Kungelei war doch schon vorher sichtbar…
    Ich hoffe auf die nächste Instanz,irgendwo sollte doch noch ein Lüftchen von Rechtsstaatlichkeit wehen…
    Es ist einfach alles nur noch beschämend…

  5. was war falsch !!! warum wird das rausgenommen
    habe das mal gehört.
    man muss nur zeit mitbringen,dann werden die feinde an einem vorbei getragen.
    ich finde es wichtig,das man sich nicht zu früh aus dem spiel nehmen lassen soll.

  6. Aha „Amtsrichter“ ist „beleidigend“, wenn aber ein Mohammedaner den Herrn Amtsrichter als Hurensohn tituliert, dann ist ein Verbotsirrtum + Einzelfall was ?

    :shock:.

  7. Nazirichter Freisler in „die 70er Jahre“ …u.s.w.

    ob diese Richterin schon mal was von diesem berühmten Model und heimlicher Liebe von Bill Kaulitz ( Tokio Hotel ) Hilde Benjamin, gehört hat

  8. Trifft man auf dem Campus Langweiler, studieren sie BWL, verschrobene Spinner studieren irgendwas Soziales, die dickbebrillten Nerds natürlich Physik und die mit Antifa-Outfit Lehramt.

    Aber wenn man auf so richtige Unsympathen trifft, gelackt und geschniegelt noch dazu: dann hat man angehende Juristen vor sich!

    Und, ändern die sich im Lauf der Zeit?
    Natürlich nicht.

    Und in deren Händen liegt nun der Rechtsstaat – in Zeiten, wo Schneid und Rückgrat vonnöten wären.

    Ist doch klar, wo das endet …

  9. Das BauchUrteil kann nur ein Witz sein:

    Haufe.de/Recht:
    Partei darf Richter beim „Kampf ums Recht“ auch mal beleidigen
    Richter galten bislang als unabhängig und wurden mehr oder weniger vor Kritik oder gar deftigen Beleidigungen geschützt. Doch dieses letzte Tabu hat jüngst das Bundesverfassungsgericht gekippt. Begründung: Ob Richter oder wer auch immer – überspitzte Kritik fällt grundsätzlich in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit.

    Nächste Instanz, wenn möglich!

  10. Mit Rechtsstaat hat das nichts mehr zu tun. Die Gleichheitsapostel haben die einzige Gleichheit die den Rechtsstaat auszeichnet – nämlich die vor Gericht – abgeschafft. Statt dessen regieren Korruption, Minderheiten, Opportunisten, Feiglinge, Marxisten, Lobbyisten und Bürokraten.

  11. Das wäre der Punkt, wo ich als Conny Meier auswandern würde. Dieses Geld darf dieser Verbrecherstaat auf keinen Fall bekommen.

    Auf Wunsch helfe ich gerne bei der Einreise nach Israel.

    Übrigens an alle PI Schreiber: Bitte benutzt Pseudonyme!

  12. Vor lauter Nervosität versetzte die Richterin in der Urteilsbegründung noch den Nazirichter Freisler in „die 70er Jahre“ (Sigmund Freud hätte seine Freude an diesem Prozeß gehabt).“
    —————————————————

    Was für ein lächerliches Gericht – karikaturwürdig! Hatte keiner der anwesenden Richter da etwa eine -hick-rote Nase?

  13. Conny Meier kann sich geehrt fühlen! Damit hat er eine höhere Strafe von der BRD-Justiz bekommen als viele Nazikriegsverbrecher. Denn diese wurden in den 50er bis 80er Jahren von ihren Freunden unter den Richtern (die großteils vorher am Volksgerichtshof saßen) reihenweise rausgeholt.

    Ich empfehle jedem Geschichtsinteressierten die Beschäftigung mit der Geschichte der BRD-Justiz und ihrer Kungelei mit Nazikriegsverbrechern. Ein heute leider vergessenes Thema…

  14. Natürlich leben wir längst in einer Gesinnungsdiktatur.

    Meinungsfreiheit gibt es nur für die, die Systemkonform denken, schreiben und sprechen.

    Kritik ist nicht nur unerwünscht, sondern praktisch verboten, wenn er nicht aus der linken Ecke kommt, wie der oben geschilderte Fall eindeutig zeigt.

    Jeder Linke, egal ob Prominent oder nicht, kann sich verbal und leider auch nonverbal nahezu alles erlauben.

    Werden bei Patrioten geschichtliche Vergleiche, die sie zu Papier bringen geahndet, so werden hingegen bei Linken, selbst körperliche Attacken gegen Beamte und Bürger allzu häufig mit Nachsicht behandelt.

    Gerechtigkeit sieht anders aus!

  15. Münster

    Mi., 10.06.2015
    Islamismus
    Moschee im Visier der Verfassungsschützer

    Die Moschee der als extremistisch geltenden Hizb Allah in Hiltrup steht weiterhin unter Beobachtung des NRW-Verfassungsschutzes. Dies geht aus dem aktuell vorgelegten Jahresbericht des Verfassungsschutzes hervor. Kritisch wertet das Innenministerium auch die Koran-Verteilaktionen.
    Von Karin Völker

    Münster ist laut dem in dieser Woche vom NRW-Verfassungsschutz vorgelegten aktuellen Jahresbericht Zentrum der islamistischen Gruppierung „Hizb Allah“ (Partei Gottes).

    Seit über 20 Jahren bereits ist das Islamische Imam-Mahdi-Zentrum in Hiltrup an der Hünenburg eine Plattform und Begegnungsstätte für die Anhänger „Hizb Allah“ in Nordrhein-Westfalen und dem Westen Deutschlands, meldet der Bericht des NRW-Verfassungsschutzes. Die „Hizb Allah“ strebte in den 80er Jahren die Gründung eines islamischen Gottesstaates auf libanesischem Boden nach dem Vorbild des Iran an, agiert weiterhin im Nahen Osten paramilitärisch. (…)

    Auf diesen Umstand hatte im übrigen die PI-Gruppe Münster bereits 2011 und danach mehrfach an Infoständen hingewiesen:

    http://www.wn.de/Muenster/2006158-Islamismus-Moschee-im-Visier-der-Verfassungsschuetzer

    Am vergangenen Samstag veranstaltete die PI-Gruppe Münster unter tatkräftiger Hilfe einiger Essener Mitstreiter ihren ersten Infotisch in der Münsteraner Fußgängerzone. Bei Sonnenschein und einem strahlend blauen Himmel ließen sie es sich nicht nehmen, die Bevölkerung der Stadt des Westphälischen Friedens über das Wirken des Islam im allgemeinen und diverser, u.a. auch vom Verfassungsschutz beobachteter Münsteraner Moscheegemeinden im besonderen, aufzuklären.(…)

    http://www.pi-news.net/2011/10/munster-mit-infotisch-uber-den-islam-aufgeklart/

  16. Das ist doch alle eine Farce!

    Die älteren Richterkollegen und Vorgesetzten, inklusive der Staatsanwaltschaft, üben doch in dieser vor Gericht dargestellten Konstellation einen nicht hinnehmbaren Druck auf die junge Richterin aus.

    Selbst wenn sie Meier hätte freisprechen wollen, hätte sie das aus Angst vor Konsequenzen wohl nie getan.

    Diese Richterin war unter den gegebenen Umständen mehr als befangen.

  17. #3 sakarthw14 (10. Jun 2015 23:25)
    #28 HETA 07.02.2015

    Dem Kommentar von HETA vom 07.02.2015
    kann ich mich nur anschließen.

    Wer nicht weiß, wie eine sachliche Kritik aufgebaut sein sollte, hat es nicht anders verdient.
    —————————————————–

    Ganz im Gegenteil: Die deutsche Justiz ist durch den unheiligen Migrantenbonuseffekt total korrumpiert! Da heißt es kritisieren und karikieren was das Zeug hält! Sachliche Kritik hat bei solch einem bornierten System keine Chance!

  18. o t

    „Homo_ehe“- Diskussion bei Herrn Anno Will. Diskriminirrungs_alarmistin Fahimi gegen Frauke Petry. Homo_jubelperser_innen randalieren (verbal).

    Das Will bittet um Kontenance… Huchhhh…

    :shock:.

  19. Nordafrikanische Antanzfachkräfte jetzt auch Thema im Landtag:

    Sie geben sich bestens gelaunt und tanzen ihre meist angetrunkenen Opfer in Clubs, auf der Straße und in U-Bahn-Stationen an. Während sie die Ahnungslosen lachend umarmen, ziehen sie ihnen Geldbörsen oder Mobiltelefone aus den Taschen. Die Antänzer-Masche beschäftigt die Polizei schon länger. Mehr als 11000 Menschen sind innerhalb von drei Jahren in Köln auf den Trick hereingefallen. Und das sind nur die angezeigten Fälle. Das Phänomen ist am heutigen Donnerstag auf Antrag der CDU Tagesordnungspunkt der Sitzung des Innenausschusses im Landtag. Die Fraktion fordert die Landesregierung auf, die spezielle Form des Taschendiebstahls gesondert in der Kriminalstatistik zu erfassen. (…)

    Besonders dreist ist die Lügenpresse-Version, dass die Opfer auf den Antanztrick „hereingefallen“ wären – als ob man auf jemanden „hereinfällt“, der einen unvermutet anfällt….
    Die neueste Masche soll ein „Wiegetrick“ sein, bei dem um das richtige Gewicht „gewettet“ wird und der Nordafrikaner einen dafür „hochhebt“ und dabei erleichtert…..

    http://www.ksta.de/koeln/-sote-antaenzer-werden-thema-im-landtag,15187530,30918984.html

  20. Nebenbei: Aktuell bei Anne Will Thema „Homo-Ehe“, bei Lanz sitzt Conchita Wurst und auf Phönix „Griechenland“…….. Man will uns in den Wahnsinn treiben…

  21. Frauke Petry schlägt sich richtig gut. Schwesta Fahimi ist wie eine kaputte Schallplatte; die Nadel bleibt in der selben Rille hängen:

    Diskriminierung, Diskriminierung, Diskriminierung……

    :razz:.

  22. #15 Vitaly (11. Jun 2015 00:12)

    Übrigens an alle PI Schreiber: Bitte benutzt Pseudonyme!

    Nein, eben nicht !

    Ich habe hier, auf PI schon mehr als einmal meinen Klarnamen, Adresse, e-mail und Telefonnummer geschrieben. Ich verstecke mich nicht, sehe ich gar nicht ein. Ich tue nichts verbotenes. Warum soll ich mich anonymisieren ?

    Gesicht zeigen ist mein Motto.

    Bis jetzt stand die Antifa noch nicht vor meiner Türe. Und wenn sie kommen sollte – so what ?

    Hat hier jemand was zu verbergen ? Ich nicht. Und ich habe hier, in meiner Heimat auch keinen Grund, meinen Namen, meine Adresse und so weiter geheim zu halten.

    Hallo, liebe Justiz, hallo Moslembrut, hallo Neger, die ihr alle auf unsere Kosten hier leben wollt, hallo Bunte, meldet euch bei

    Dirk Weisbrod
    Neuplanitzerstr. 70
    08060 Zwickau
    hinterdemmond@yahoo.de

    erzählt mir eure Sorgen (schade, passendes Smile nicht parat); ich habe Antworten.

    Aber lasst euch nicht zu viel Zeit. In zwei Monaten werdet ihr mich in Südostasien kontaktieren müssen. Europa könnt ihr dann selbst aufrecht halten.

    Doch daran hege ich meine Zweifel, jedenfalls längerfristig.

    (Teufelssmilie könnte hier stehen)

  23. sorry, Tippfehler: 08062 Zwickau muss es heißen – nicht dass sich noch jemand verirrt.

  24. #25 johann (11. Jun 2015 00:51)

    Nebenbei: Aktuell bei Anne Will Thema „Homo-Ehe”, bei Lanz sitzt Conchita Wurst und auf Phönix „Griechenland”…….. Man will uns in den Wahnsinn treiben…

    Das vermute ich schon lange. Der Angriff auf alles Deutsche erfolgt auf allen Ebenen.
    Rettung gibt es keine mehr für uns, der „point of return“ ist schon lange überschritten!

  25. #20 Kaleb (11. Jun 2015 00:23)

    Das ist doch alle eine Farce!

    Die älteren Richterkollegen und Vorgesetzten, inklusive der Staatsanwaltschaft, üben doch in dieser vor Gericht dargestellten Konstellation einen nicht hinnehmbaren Druck auf die junge Richterin aus.

    Selbst wenn sie Meier hätte freisprechen wollen, hätte sie das aus Angst vor Konsequenzen wohl nie getan.

    Diese Richterin war unter den gegebenen Umständen mehr als befangen.

    Ein Richter hat keine Vorgesetzten
    schon gar nicht die Staatsanwaltschaft.

  26. #18 Kaleb (11. Jun 2015 00:17)

    Meinungsfreiheit gibt es nur für die, die Systemkonform denken, schreiben und sprechen.

    Wer systemkonform denkt, für den gibt es überhaupt keine Meinungsfreiheit. Eine systemkonforme „Meinungsfreiheit“, ist gar keine Meinungsfreiheit. Sie ist nur ein Fake. Echte Meinungsfreiheit kennt keine Systemgrenzen und wägt nicht ab zwischen politisch korrekt oder nicht.

  27. #33 incorrect robot (11. Jun 2015 05:56)

    Naja, Beleidigungen schmerzen nur da, wo sie treffen.

    http://www.pi-news.net/2015/06/stuttgarter-zeitung-wegen-neonazi-beleidigung-von-mannheimer-und-stuerzenberger-vor-gericht/
    ??
    Eine Beleidigungen muss ja nicht schmerzen um eine Beleidigungen zu sein!

    § 185
    Beleidigung

    Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  28. Wie wird man Richter?

    Die junge Richterin war nervös?! – hatte sie guten Grund dafür!
    Entweder war sie noch Richterin auf Probe – dann hätte der (anzeigenerstattende) Behördenleiter, der zugleich ihr Vorgesetzter ist, nämlich die Möglichkeit gehabt die junge Dame ohne Angabe von Gründen! als Richterin abzulehnen – ja, werter Leser, Sie haben richtig gelesen:
    Richter auf Probe können ohne Angabe von Gründen von der Behördenleitung abgelehnt werden – erst wenn die Richter die Probezeit hinter sich haben und im Amt bestätigt wurden sind sie „un-entlassbar“.
    Oder die junge Richterin war bereits Richterin auf Lebenszeit – dann hat ihr Behördenleiter mit seiner Beurteilung ihre Karrierechancen in seinen korrupten fettigen Fingern (Behördenleiter von Gerichten in D generell).
    Denn – der Behördenleiter vom Heilbronner Amtsgericht ist in einer politischen Partei.
    Und nicht nur das – nur über die Partei ist er Behördenleiter geworden und nur über den Willen der Partei bleibt er es auch.
    Und wer glaubt nun noch, dass die etablierten Parteien kein Interesse an politischen Prozessen hätten?
    (Wen es interessiert:
    In Baden-Württemberg herrscht eine rot-grüne Koalition.
    Sollte der Behördenleiter erst nach 2011 ins Amt gekommen sein, so ist er entweder in der SPD oder bei den KiFi`s.
    Sollte er vor 2011 Behördenleiter geworden sein, so ist er CDU-Parteimitglied).
    Korruption kann so vorhersehbar sein…

  29. #35 loherian (11. Jun 2015 06:42)

    Wie wird man Richter?

    Die junge Richterin war nervös?! – hatte sie guten Grund dafür!
    Entweder war sie noch Richterin auf Probe – dann hätte der (anzeigenerstattende) Behördenleiter, der zugleich ihr Vorgesetzter ist, nämlich die Möglichkeit gehabt die junge Dame ohne Angabe von Gründen! als Richterin abzulehnen – ja, werter Leser, Sie haben richtig gelesen:
    Richter auf Probe können ohne Angabe von Gründen von der Behördenleitung abgelehnt werden – erst wenn die Richter die Probezeit hinter sich haben und im Amt bestätigt wurden sind sie „un-entlassbar”.
    Oder die junge Richterin war bereits Richterin auf Lebenszeit – dann hat ihr Behördenleiter mit seiner Beurteilung ihre Karrierechancen in seinen korrupten fettigen Fingern (Behördenleiter von Gerichten in D generell).
    Denn – der Behördenleiter vom Heilbronner Amtsgericht ist in einer politischen Partei.
    Und nicht nur das – nur über die Partei ist er Behördenleiter geworden und nur über den Willen der Partei bleibt er es auch.
    Und wer glaubt nun noch, dass die etablierten Parteien kein Interesse an politischen Prozessen hätten?
    (Wen es interessiert:
    In Baden-Württemberg herrscht eine rot-grüne Koalition.
    Sollte der Behördenleiter erst nach 2011 ins Amt gekommen sein, so ist er entweder in der SPD oder bei den KiFi`s.
    Sollte er vor 2011 Behördenleiter geworden sein, so ist er CDU-Parteimitglied).

    ein Beleg für eine CDU-Parteimitgliedschaft von Reiner Hettinger wäre da schon das mindeste was es an Belegen für diese VT braucht.

    Korruption kann so vorhersehbar sein…

    aber wo ist der Beleg ?

  30. Bei politischen Prozessen spielt die Frage der Schuld für die Urteilsfindung keine Rolle. Dass der „Nazi“ verurteilt werden sollte, stand von vornherein fest, nur die Begründung und das dazugehörige prozessuale Schauspiel sollten noch nachgeholt werden, um den Schein der Rechtmäßigkeit zu wahren. Urteile wie diese, allerdings mit demnächst noch deutlich höherem Strafmaß, werden in der bunten Republik zunehmen, um deren Kritiker zu kriminalisieren und mundtot zu machen. Ein solches Vorgehen ist aus historischer Sicht nicht neu.

  31. Vielleicht hilft ja das weiter:

    BGH: Grundsätze bei der strafrechtlichen Beurteilung öffentlicher Kritik an öffentlichen Stellen

    Am 24.07.2013 hat das Bundesverfassungsgericht im Verfahren 1BvR 444/14 und 1 BvR 527/13 sich mit der Frage beschäftigt, welche Grundsätze bei der Beurteilung von Kritik an öffentlichen Stellen zu beachten sind.

    Hierbei merkt das Bundesverfassungsgereicht an, das insbesondere berücksichtigt werden müsse, das das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, zum Kernbereich der Meinungsfreiheit gehört und bei der Abwägung besonders zu berücksichtigen ist.

    [… Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, das es nicht erforderlich sei, sich bei der Kritik am Rechtsstaat auf das Erforderliche zu beschränken und damit das Recht auf polemische Zuspitzung nicht abgesprochen werden darf…]

  32. #28 der-Dativ-ist-dem-Genitiv-sein-Tod
    #15 Vitaly (11. Jun 2015 00:12)

    Übrigens an alle PI Schreiber: Bitte benutzt Pseudonyme!
    —–

    Nein, eben nicht !

    Gesicht zeigen ist mein Motto.

    Bis jetzt stand die Antifa noch nicht vor meiner Türe. Und wenn sie kommen sollte – so what ?

    Als Dativ´s stolzer Kumpel und Nachbar würd ich mich sogar drauf freuen, wenn die angesch… kommen. Bin dabei !
    Dann ist endlich mal was los im Rentnerblock.

    Aber nich meckern wenn´s ekelig wird, woll ?

    🙂

  33. Wer glaubt, in deutscher Rechtsprechung wird Recht gesprochen, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.

  34. Es war ein Test, um zu prüfen ob die junge, unerfahrene Richterin „systemtauglich“ ist. Sie hat brav nach Anweisung des Chefs gehandelt. Genau solche Figuren richten dieses Land zugrunde.

  35. #43 Nulangtdat

    Bin dabei –
    wenn ich mir überlege,
    mit welchen Idealen und Versprechen
    wir aufgewachsen sind und erzogen wurdenn!

    Zum Heulen und zum K÷=%#&

  36. #15 Vitaly (11. Jun 2015 00:12)
    Das wäre der Punkt, wo ich als Conny Meier auswandern würde. Dieses Geld darf dieser Verbrecherstaat auf keinen Fall bekommen.

    Auf Wunsch helfe ich gerne bei der Einreise nach Israel.

    Übrigens an alle PI Schreiber: Bitte benutzt Pseudonyme!
    ————————-
    Noch sicherer sind IP- Verschleierer (Proxxi- Server) Und wenn man diese kaskadiert ist für die Ferkel.arschkriecher sense….
    Google findet sowas sehr schnell….

  37. Diesem Freislerersatz gebührt gemäss unseren geltenden Gesetzen Achtung, so wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

    Diese Person verdient als Bürger und Richter Ekel, Abscheu und Missachtung!!!

    Jeder Anhänger der jüdisch-christlichen Kultur des Anbendlandes und unseres Grundgesetzes ist aufgerufen und verpflichtet dieses System restlos und unumkehrbar mit allen möglichen und erdenklichen Mitteln zu zerschlagen!!!

  38. Vor einiger Zeit lautete das Urteil gegen drei Muselmanen, die eine Deutsche in Neukölln gemeinsam vergewaltigt hatten, 500,- EUR.
    Conny soll einen Richter beleidigt haben, macht 2.400,- EUR.

    Die „Würde“ eines Richters ist also rund fünfmal so viel Wert wie das Recht einer Biodeutschen auf sexuelle Selbstbestimmung und körperliche (von der seelischen ganz zu schweigen) Unversehrtheit.

  39. Es gibt seit 70 Jahren keine Aemter mehr, die Richter schwoeren auf das Grundgesetz, eine Verfassung existiert nicht. Steuergelder sind illegal eingenommen und werden missbraucht.
    Dieser Staat ist kein Staat sondern eine Finanzagentur gmbh, eine Firma.
    Die Richter sind keine Beamte und duerfen gar keine Urteile faellen da es kein Staat ist und sie keine Beamte sind.
    Wir leben in einem riesigen Luegengebilde und Washington lacht sich den Buckel voll!

  40. An dem Gerichtstermin habe ich nicht teilgenommen und möchte nur auf folgendes generell für alle Gerichtsverhandlungen hinweisen:

    Im Gerichtsverfassungsgesetz gab es in der Vergangenheit den § 15. Der § 15 regelte,
    dass jedes Gericht ein staatliches Gericht sein muss. Schon 1950 wurde der § 15 durch
    die Alliierten gestrichen. Seit diesem Zeitpunkt gibt es keine staatlichen Gerichte mehr. Das bedeutet, dass wir in der BRD Schiedsgerichte haben die einer freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechen würden. (Firmen- und Vertragsrecht nach HGB, BGB)
    Solange man seine Strategie auf dem falschen Glauben aufbaut, dass man vor einem Staatsgericht verhandelt, wird es schwierig solche Prozesse zu gewinnen. Die Richter(innen) sind nicht, wie hier in einem Beitrag geschrieben,unabhängig sondern weisungsgebunden.
    Dieser Sachverhalt würde im Widerspruch zum Artikel 101 GG und zum § 16 GVG stehen,weisen doch beide ausdrücklich darauf hin, dass Ausnahmegerichte unzulässig sind und 101 GG (1) besagt außerdem, dass niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen
    werden darf.

    Rechtsstaat – es seien die Fragen erlaubt welcher Staat, welches Recht?

  41. Neulich war ich auf einer PEGIDA mit einem „FCK BVG RCHTR“ T-Shirt. Ich wurde sofort von der Polizei darauf angesprochen und gebeten, das T-Shirt links herum zu tragen. Auch wurde mir von der Polizei erklärt, wieso das als Beleidigung aufgefasst werden könnte, „FCK CPS“ aber keine ist. Meine Personalien wurden dann vorsorglich aufgenommen.

    Bis jetzt kam keine Post 😉

  42. Die ängstliche Nervosität der jungen Amtsrichterin ist verständlich. Man hat ihr den Fall als Feuerprobe vor die Füße gelegt. Was sollte sie anders machen, als was ihr von der Staatsanwaltschaft vorgelegt wurde, nachdem ihr Vorgesetzter mit seiner Strafanzeige den Fall doch schon bewertet hat? Soll sie gegen dessen Einschätzung und gegen ihren auf Kritik nicht immunen Kollegen urteilen? Wie hätte ihre weitere Karriere wohl ausgesehen? Soviel zur Unabhängigkeit der Richter im freiheitlichsten Staat, den wir je auf deutschen Boden hatten…

  43. Mich interessiert nur Eines:
    Werden Rechtsmittel eingelegt???

    Warum verschweigt PI das?

  44. #21 rigleylisp

    Sachliche Kritik trifft die Sache. Ihre Basis ist nicht die Kritk an der Person, sondern die Fakten und somit objektiv.

    Kritik sollte darüber hinaus auch argumentativ und witzig sein.“ Schmähkritik bringt uns nicht viel weiter, weil sie Ansatzpunkte zu bösartigen Reaktionen bietet.

  45. Die Justiz ist die Hure der Politik!
    wußte schon Lenin.

    In unserem System ganz besonders.

    Mörder bekommen in der BRD lächerliche Strafen und anschliessend noch Posten vom Staat.

    Susanne Albrecht, beteiligt am Mord an Bundesbankchef Ponto, an Anschlägen auf NATO-Oberbefehlshaber Haig, auf die Bundesanwaltschaft u. a. Verbrechen, erhält 1991 ein Schandurteil von 12 Jahren. Ab 1996 wird der Rest auf zur Bewährung ausgesetzt.

    Der Ex-RAF-Terrorist Klar wird nach 26- jähriger Haft vorzeitig entlassen. Für neunfachen Mord hatte er lebenslänglich bekommen. Durch die Entlassung nach 26 Jahren reduziert sich seine Strafe auf nicht einmal drei Jahre pro Mord!

    Interessant, dass es sich bei Albrecht und Klar um Verbrecher handelt, die hochrangige Beamte u. a. derartige ermordeten und Anschläge gegen den Staat verübten. Sie erfahren die Gnade ihrer „Gegner“….

    Wie auch Andrawi, die Entführerin der Landshut-Entführung und Mitmörderin am Piloten Schuhmann. Sie erhält 1996 in Hamburg für ihre Beteiligung an Mord, Menschenraub, Geiselnahme und Flugzeugentführung 12 Jahre Haft. Ab 1997 kann sie ihre Reststrafe in Norwegen verbüßen. Wegen „schlechter Gesundheit“, wurde sie 1999 von der norwegischen Regierung vorzeitig aus der Haft entlassen.

    Horst Mahler bekam 12 Jahre wegen einer Lüge. Mit 79 Jahren hatte er nun einen Antrag auf sofortige Haftentlassung gestellt, da er inzwischen gebrechlich geworden ist und einen Knochenbruch erlitten hat. Das Gericht forderte ihn auf, seinen Antrag „wegen Aussichtslosigkeit“ zurückzunehmen.

    Ja, vor Gericht sind alle gleiche – aber im Unrechtsstaat BRD sind viele gleicher als gleich…..!

  46. was für eine Posse! wenn die Richter mal richtig beleidigt werden wollen, sollen sie mal abends die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen und mutig unsere Migranten zur leiseren Unterhaltung oder „Füße von den Sitzen“ auffordern! dann gibts Bedrohungen und Schläge 🙁

    Andreas Müller, Jugendrichter im brandenburgischen Bernau , fährt nach eigenem Bekunden nachts gar nicht mehr mit der S-Bahn. Seine Generation sei noch aufgewachsen mit „Love & Peace“, sagte er. Die Kinder von heute würden in eine viel brutalere, eine kältere Welt geworfen. Hunderttausende würden in Familien hineingeboren, die keinerlei gesellschaftliche Perspektive mehr hätten. Das Aufwachsen mit Hartz IV, „das rächt sich heute auf der Straße.“

    http://www.welt.de/fernsehen/article13394934/Wenn-ein-Jugendrichter-das-S-Bahn-Fahren-fuerchtet.html

  47. Ich kenne einen Fall, bei dem ein junger Mann durch die grobe Fahrläßigkeit seines Vorarbeiters ein Auge verlor. Dafür wurde er zu 30 Tagessätzen verurteilt. Conny Meier hier wegen Beleidigtseins eines Richters zu 60 Tagessätzen.

    Ich möchte diese Relation nicht kommentieren, da ich befürchten muß, daß die NSA sonst meine Klardaten an unsere unabhängige Justiz weitergibt und diese mich zu nicht unter 120 Tagessätzen verurteilt.

  48. Ein Ex-Richter packt aus

    Vor gut einem Monat hat ein Ex-Richter ausgepackt:

    „Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in
    dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte
    Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen
    war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und
    Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man
    schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie
    per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden,
    um der Reputation willen…..In der Justiz gegen solche Kollegen
    vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem
    Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen
    Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein
    tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’.“
    Frank Fahsel, Fellbach, in der „Süddeutschen Zeitung“, 9.4.2008

  49. Und für so was studieren die auch noch. Schade für die Zeit. Kappensitzung !

  50. #28 der-Dativ-ist-dem-Genitiv-sein-Tod (11. Jun 2015 02:25)
    ————
    Super!!!

  51. Da bleibt doch nur die Berufung, denn ein Richter darf nicht mehr Rechte haben, oder sich „nehmen“, als ein normaler Bürger.

    Wenn sich der Herr „Richter“ bereits wegen eines „Amtsrichter“ empört, dann zeugt dies von einer krankhaften Dünnhäutigkeit, welche eigentlich längst behandelt und nicht verhandelt werden sollte.
    Übrigens auf welchen § beruft sich denn das Amtsgericht? Kann es nicht sein, dass dieser § längst außer Kraft ist? (Sie Bereinigung der Gesetze)

  52. Leute, bleibt mal auf dem Teppich! Was Conny Meier vorletzten April bei PI abgeliefert hat, war keine Kritik, sondern ein kraftmeierisches Pamphlet. Wer Richter in die Nähe der Freisler-Justiz rückt, braucht sich nicht zu wundern, wenn die derart Angegangenen sich zur Wehr setzen, jetzt hat er den Salat. „Herabwürdigende Schmähkritik“ trifft es genau, sollte es ja auch sein.

    Und Mannheimers Attacke auf den Rottenburger Stadtrat Albert Bodenmiller, die Grundlage des ganzen Schlamas-sels, war keine Satire, sondern ernst gemeint. Bodenmiller ist nicht mein Fall, aber auch Mannheimer braucht sich nicht zu wundern, wenn Leute zurückschlagen, die er öffentlich als SED-Mitglied und „Feind Deutschlands“ denunziert hat. Vor allem wenn sie wie Bodenmiller das erlebt haben, was man heutzutage „Shitstorm“ nennt, was heißt, auch nachts noch von Mannheimer-Parteigängern per Telefon angepöbelt zu werden.

    Wer Leute beleidigt, muss damit rechnen, dass diese sich wehren, so ist das nunmal. Ich würde auch nicht gern öffentlich als eine dargestellt werden, der „die Weltherr-schaft des Islam vermutlich sogar sympathisch ist“, Steinigung inclusive, garniert mit einem fiktiven SED-Ausweis meiner Person.

  53. die miris und abu chakers wären im gericht drohend aufmarschiert, wenn einer der ihren angeklagt worden wäre, und der wäre dann ruck-zuck freigesprochen – deutschland 2015

  54. Warum komme ich mir hier wohl verarscht vor? Erst erklärt uns Stürzenberger in seinem Artikel, der Richter sei als „Amtsrichter“ bezeichnet worden und daher empört… das wäre natürlich Schwachsinn.
    Wenn der Richter aber tatsächlich mit Freisler verglichen wurde, hat der Angeklagte selbst Schuld. Sowas muss sich niemand bieten lassen. Gegen klare Kritik ist nichts zu haben, was aber im Rahmen der Islamkritik auch von Pegida und Co. mehr und mehr zu beaobachten ist, ist eine exponentielle Zunahme von Niveaulosigkeit. Wer sich benimmt wie ein zahnloser Asi mit Bierpulle in der Hand muss sich leider nicht wundern, wenn er wie ein solcher behandelt wird. Meine einzige Hoffnung ist der nationale Flügel der AfD.

  55. @PI,
    ich will meinen .mrgreen. wieder haben!!!
    Dies hier :mrgreen: ist ein kahlkopfig lächelndes Kopfkissen und kein .mrgreen. !!!

  56. 2 magnum (10. Jun 2015 23:19)

    Natürlich ist das ein absolutes Fehlurteil und ich hoffe Conny geht in Berufung und lässt das ganze nochmals von „unabhängigen“ Richtern prüfen.

    Dem ist eigentlich nichts hinzu zu fügen! außer dem vielleicht schon abgedroschenen abgewandelten Spruch eines Erich Honecker:
    Die Gesinnungsjustiz in Buntschlands Lauf halten weder Ochs noch Esel auf!

  57. Ich hoffe auf Gerechtigkeit für Conny!

    Mit welchem Recht eigentlich meint die Justiz, etwa „besser“ zu sein als die der Nazizeit?

    Wenn es drauf ankommt, dann machen die doch heute das gleiche wie die Justiz damals. Was doch dieser Prozess bereits eindrücklich beweist.

    Auf der Anklagebank ein Mitglied der Weissen Rose – damals wie heute geht es gegen Ungerechtigkeit.

    Die Richter von heute tun nur unabhängig. In Wahrheit sind sie genau so zeitgeistgesteuert wie die Kollegen damals! Man braucht viel Mut und Selbsterkenntnis, um sich das einzugestehen.

  58. @ #66 Heta (11. Jun 2015 11:10)

    So weit richtig ABER!
    Wenn man im Vergleich die Beleidigungen und Verläumdungen gegen Herrn Stürzenberg betrachtet, welche bewusst von der Staatsanwaltschaft NICHT geahndet wurden, dann ist der Freisler-Vergleich geradezu eine Lapalie.
    Es darf keinen Unterschied machen, ob die Person Richter, Zahnarzt, Jounalist oder weiss der Teufel für einen Beruf ausübt. Doch ganz offenbar gelten für Richter ganz besondere Kriterien, oder sind das gar ganz besondere Menschen/Personen und DAS darf nicht sein!
    Wenn so offensichtlich „vor dem Gesetz“ nicht mehr alle gleich sind, dann kann man das Gesetz in die Tonne treten.

  59. Die Oberdreistheit : Es wird eine junge , unerfahrene ,manipulierbare “ Richterin “ missbraucht um ein erwünschtes “ Urteil “ zu erhalten . Frage : Lebt Freisler noch ???

  60. #66 Heta

    Und Mannheimers Attacke auf den Rottenburger Stadtrat Albert Bodenmiller, die Grundlage des ganzen Schlamassels, war keine Satire, sondern ernst gemeint.

    Bodenmiller ist nicht mein Fall, aber auch Mannheimer braucht sich nicht zu wundern, wenn Leute zurückschlagen, die er öffentlich als SED-Mitglied und „Feind Deutschlands“ denunziert hat.

    Gilt eigentlich noch das Urteil des BVerfG vom
    17. August 1956?

    http://www.mik.nrw.de/uploads/media/KPD-Urteil_01.pdf

    Meines Wissens ist es nicht aufgehoben und egal ob Person oder Institution, man hat sich daran zu halten, selbst (Amts-)Richter. Daraus eine Beleidigung zu konstruieren, deutet auf massive Unkenntnis der juristischen Sachverhalte hin.

    Passt aber in die politischen Verhältnisse der Transformation. Juristen sind halt auch nur Menschen und den üblichen Repressionen, man beachte das Primat der Politik, ausgesetzt.

  61. #66 Ach nee, Frau Heta! Als Ihr Freund Broder seinerzeit die Freisler-Karte gezogen hat, haben Sie doch auch nicht genölt. Was ist los? Kann es sein, dass CAM, anders als Broder, gegen Kritik nicht zurückschlagen kann, zumindest nicht so vernichtend?

  62. Bitte um Aufklärung: Wurde der Amtsrichter als Amtsrichter tituliert, dann wäre eine Anklage in der Tat lächerlich oder ging es tatsächlich um den mal eben in einem Nebensatz erwähnten Vergleich mit dem „Volks“-Gerichtshof des unseligen Roland Freisler? Hielte ich in der Tat für mehr als daneben!
    Also, was war jetzt?

  63. #76 Reiner07:

    So weit richtig ABER! Wenn man im Vergleich die Beleidigungen und Verleumdungen gegen Herrn Stürzenberger betrachtet, welche bewusst von der Staatsanwaltschaft NICHT geahndet wurden, dann ist der Freisler-Vergleich geradezu eine Lapalie.

    Sorry, aber hier gibt es nichts zu vergleichen, Stürzen-berger ist eine andere Baustelle. Hier ist nur zu bewerten, was Mannheimer und Meier geschrieben und wie Lokal-politiker Bodenmiller und Richter Berkner darauf reagiert haben. Es gibt leider keinen aktuellen Pressebericht zu dem Vorgang, so dass kein Außenstehender halbwegs neutral berurteilen kann, was sich tatsächlich im Heilbronner Amtsgericht abgespielt hat. Es geht um diesen Artikel:

    http://www.pi-news.net/2013/04/prozess-farce-am-amtsgericht-heilbronn/

    In Rottweil zumindest hat Stürzenberger doch gesiegt! Das dortige Landgericht hat verfügt, dass die Lokalzeitung „NRWZ“ es zu unterlassen hat, Stürzenberger einen „bekannten Neonazi” zu nennen. Im Fall der Zuwider-handlung wird ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu drei Monaten verhängt.

  64. #66 Heta (11. Jun 2015 11:10)

    Und Mannheimers Attacke auf den Rottenburger Stadtrat Albert Bodenmiller, die Grundlage des ganzen Schlamas-sels, war keine Satire, sondern ernst gemeint. Bodenmiller ist nicht mein Fall, aber auch Mannheimer braucht sich nicht zu wundern, wenn Leute zurückschlagen, die er öffentlich als SED-Mitglied und „Feind Deutschlands“ denunziert hat.

    Naja, aber der Bodenmiller ist ein Mitglied der SED-Nachfolgeorganisation und das, was man landläufig als „Feind Deutschlands“ bezeichnet, trifft auch zu.
    Oder wie soll man jemanden nennen, der mal eben aus reiner Sturheit knapp 90.000 Öcken an Steuergeldern verbrät und linksbräsig die Rechte der Rechten einschränken will?

    Von Denunzierung kann also keine Rede sein.

    http://www.kontextwochenzeitung.de/medien/50/der-einsame-kampf-des-albert-b-1163.html

    http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.rottenburg-bodenmillers-beschwerden-kosten-88-800-euro.31a4882c-98c6-42a3-ad1a-286d3f54451e.html

  65. @ #82 Heta (11. Jun 2015 16:29)

    Oh man sollte schon vergleichen dürfen, was so alles passiert wenn sich ein Richter beleidigt fühlt und was die Staatsanwaltschaft so alles ablehnt bei richtig fetten Beleidigungen nderer Personen, denn es war ja eine Staatsanwaltschaft welche die Klage des Richters vor das Gericht brachte und es war ebenfalls eine Staatsanwaltschaft (zwar nicht vom selben Ort), welche die Anzeigen von anderen Personen nicht zur Klage brachte. Alle unterliegen aber den selben gesetzlichen Grundlagen.
    Ein Vergleich mit Freisler als Beleidigung zu verstehen ist schon sehr weit an den Haaren herbei gezogen, denn es besteht immer noch ein Unterschied zwischen einem bildhaften, anspielenden Vergleich und einer echten Beleidigung. Es hat ja keiner behauptet der Richter sei wie Freisler, er erinnere lediglich lediglich an Freisler. Das ist ein Unterschied.

  66. #83 nicht die mama (11. Jun 2015 17:00)

    #66 Heta (11. Jun 2015 11:10)

    Und Mannheimers Attacke auf den Rottenburger Stadtrat Albert Bodenmiller, die Grundlage des ganzen Schlamas-sels, war keine Satire, sondern ernst gemeint. Bodenmiller ist nicht mein Fall, aber auch Mannheimer braucht sich nicht zu wundern, wenn Leute zurückschlagen, die er öffentlich als SED-Mitglied und „Feind Deutschlands“ denunziert hat.

    Naja, aber der Bodenmiller ist ein Mitglied der SED-Nachfolgeorganisation und das, was man landläufig als „Feind Deutschlands“ bezeichnet, trifft auch zu.

    Was hat den jetzt die West CDU mit der SED zu tun?
    Bodenmiller ist seit 40 Jahren in der CDU auch wen Mannheimer etwas anderes behaubtet.

  67. Ich hatte auch mal mit den linksurteilen in Heilbronn zu tun, ich bekam vom Oberstaatsanwalt Schwarz nach einem (von mir verschuldeten) Unfall einen Erpresserbrief. Entweder ich bezahle 500 Euro an die gemeinnützige Stiftung Meseno Heilbronn oder sie ermitteln wegen fahrlässiger Körperverletzung. Leider hatte ich damals keine Rechtsschutzversicherung.

  68. #79 Antidote

    In welchen Zusamenhang soll das Verbot KPD in westdeutschland/BRD durch BVerfG 1956 mit den gemachten Äußerungen stehen?.

    Die KPD hat sich nach dem Krieg organisatorisch von der SED getrennt wie auch umgekehrt.

    Ich glaube, dass es eher Umstände sind, die im Psychologischen liegen, die wir als Außenstehende aber nicht erkennen können.
    Vielleicht gibt es eine Geschichte vor dem Prozeß.Die scharfen und völlig unerklärlichen
    Reaktionen, weil auch total unangemessen, könnten darauf hinweisen.

    Wir wissen da einfach zu wenig. Vielleicht könnte C.Meier selbst oder M.Stürzenberger Licht ins Dunkel bringen.

  69. #82 nicht die mama:

    Naja, aber der Bodenmiller ist ein Mitglied der SED-Nachfolgeorganisation und das, was man landläufig als „Feind Deutschlands“ bezeichnet, trifft auch zu.

    Bodenmiller ist CDU-Mitglied, sogar seit vierzig Jahren, wie „ich2“ schreibt, lässt sich leicht nachprüfen; für eine linksliberale Gruppierung, die sich „Bürgerfreundliche Heimat (BfH)“ nannte, hatte er sich in Rottenburg mit der Linken zusammengetan. Es gibt die seltsamsten Bündnisse, im Burgenland will die SPÖ sogar mit der FPÖ koalieren, ein Tabubruch ohnegleichen!

  70. #18 johann (11. Jun 2015 00:22)

    Die Moschee der als extremistisch geltenden Hizb Allah in Hiltrup steht weiterhin unter Beobachtung des NRW-Verfassungsschutzes.

    Spannende Wortwahl. Die „Hizb Allah“ wird normalerweise von den Medien als „Hisbollah“ oder „Hesbollah“ bezeichnet. Unterstützt werden diese Terroristen unter anderem von Syrien, Iran und – wie kann es anders sein – dem UNRWA(Hilfswerk der UN).

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