Muslimas
Es ist erfreulich, dass sich das CDU-Familienministerium des Themas „Gewalt gegen Frauen“ konsequenter annimmt als die vorherige rot-grüne Regierung. Klar wird benannt, dass Gewalt gegen Frauen in besonderem Maße Migrantinnen betrifft. Doch leider fehlt es hier an Differenzierung. Mit einer pauschalen Darstellung, dass Migrantenkulturen tendenziell frauenfeindlicher sind, tut man vielen Migranten und deren Kultur Unrecht.

AFP berichtet:

Der vom Kabinett am Mittwoch beschlossene „Zweite Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ enthalte aber auch neue Projekte wie beispielsweise eine Online-Beratung für von Zwangsverheiratung bedrohte junge Migrantinnen. Ein weiterer Schwerpunkt sei die Sensibilisierung niedergelassener Ärzte.

„Gewalt gegen Frauen ist kein Problem am Rand unserer Gesellschaft, sondern findet mitten unter uns, im Herzen der Gesellschaft statt“, erklärte von der Leyen. Dabei habe jeder Mensch ein Recht auf ein gewaltfreies Leben. Laut einer repräsentativen Studie hätten 40 Prozent der Frauen in Deutschland seit ihrem 16. Lebensjahr körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt, erläuterte ein Ministeriumssprecher.

In besonderem Maße von verschiedenen Formen der Gewalt betroffen sind der Untersuchung zufolge Migrantinnen. Mit dem neuen Aktionsplan soll dieser Gruppe deshalb verstärkt geholfen werden. Die vom Ministerium als Modellprojekt geförderte Online-Beratung soll von Zwangsverheiratung und häuslicher Gewalt betroffene Migrantinnen ansprechen sowie zugleich ihrem Freundeskreis, professionellen Helfern und Multiplikatoren Hilfe anbieten. Auch in den vom Bundesinnenministerium unterstützten „Frauenkursen“ zur Sprach- und Integrationsförderung von Migrantinnen sollen demnach künftig Fragen von Ehre und Moral, Zwangsehe und Gewalt thematisiert werden.

Zweifellos ist Gewalt gegen Frauen nicht beschränkt auf einen bestimmten Kulturkreis. Dennoch ist es falsch, alle Kulturen und ihre Angehörigen pauschal und undifferenziert gleich zu setzen. Die thematisierte Gewalt gegen Frauen in Deutschland im Zusammenhang mit Zwangsehen, Genitalverstümmelung, Ehrenmorden und drastisch erhöhter innerfamiliärer Gewalterfahrung betrifft Migrantinnen aus westlichen, lateinamerikanischen, chinesisch-ostasiatischen oder hinduistischen Ländern weitaus weniger als Frauen aus dem islamischen Kulturkreis.

Wenn man Opfer von Gewalt benennt, spricht man zugleich immer auch von den Gewalttätern. Löblich, dass hier nicht verschwiegen und vertuscht wird, was nicht hinnehmbar ist im Sinne des Grundgesetzes. Doch darf man durch politisch korrekte Formulierungen nicht gleichzeitig alle anderen Migranten undifferenziert mit islamischen Migranten in einen Topf werfen. Wenn die Intention solch undifferenzierter Formulierung ist, keinen „Generalverdacht“ gegen Moslems zu erwecken, so wird durch Pauschalierung der unterstellte „Generalverdacht“ lediglich auf alle Migranten verlagert. Durch diese Formulierung werden jedoch unschuldige Personen ebenso wie „unschuldige Kulturen“ mit der Kultur des Islam und den gemäß islamischen Anforderungen und Inspiration Handelnder gleichgesetzt.

Betreffend der Gewaltproblematik gegen Frauen: Paradox erscheinen die an sich dringend gebotenen Initiativen Gewalt gegen Frauen zu thematisieren, wenn zugleich die ethisch-moralische Grundlage für diese Gewalt nicht thematisiert wird. Der Islam gestattet und empfiehlt sogar im Koran (4,34) Prügel gegen Frauen, um sie sexuell gefügig zu machen. Die Zwangsehe ist manifestiert in Sure 4,25. Eine selbstbestimmte Partnerwahl und freie, selbstbestimmte Sexualität sieht das islamische (Un)Recht nirgendwo vor. Dafür umso drastischere Bestrafungen bei der Ausübung verfassungsmäßig zustehender Grundrechte der sexuellen wie generellen Selbstbestimmung.

Wenn es um Gewalt geht, ist nicht nur Bestrafung der Täter gefragt, sondern zugleich Prävention gegen diese Gewalt. Im Falle islamisch legitimierter Gewalt gegen Frauen wird diese Prävention jedoch partiell ausgeklammert. Denn umfassende Prävention hieße, die islamische Sitten- und Rechtslehre als konträr zum Grundgesetz offen zu legen, und deren Verbreitung zu verhindern und ethisch zu delegitimieren.

Doch genau das Gegenteil geschieht: Zentren islamischer Indoktrination wie Moscheebauten, mit Steuergeldern finanzierter Islamunterricht, sowie eine massive Kampagne von Politik und Medien für „Toleranz“ gegenüber dem Islam (was zumindest teilweise und leider fortschreitende Toleranz gegenüber dessen Ethik und Rechtsnormen beinhaltet) stellen einen erschreckenden Kontrast dar zum offiziellen Bemühen, elementarste Grundrechte auch für islamische Migrantinnen zu gewährleisten.

Ein erheblicher Teil der Gewalt gegen islamische Migrantinnen findet nur deshalb statt, weil diese versuchen gemäß den Grundrechten selbstbestimmt zu leben. Der Anlass zu dieser „disziplinierenden Gewalt“ entfällt, wenn islamische Migrantinnen aufgrund islamischer Indoktrination „freiwillig“ die Inanspruchnahme ihrer Menschenrechte ablehnen und sich islamischen Normen gefügig zeigen. Ja, diese sogar mit Eifer praktizieren.

Diese subtile Form der „Gewalt (hier psychologischer Natur) und der Beraubung (indem Inanspruchnahme der Grundrechte als unmoralisch bewertet und somit delegitimiert wird)“ durch Indoktrination wird bislang weder erkannt und schon gar nicht thematisiert.

Im Gegenteil: Die für die Ausbreitung islamischer Indoktrination Verantwortlichen müssen sich fragen lassen, warum sie nicht massiv werben für die Ausbreitung und Akzeptanz menschenrechtlicher Ethik wie der des Grundgesetzes – um somit den offensichtlich grundgesetzkonträren Ethikansatz des Islams und dessen juristisch untermauertem Moralkodex in seiner Wirkung zu schwächen. Also durch Wegnahme des Drucks durch islamische Ethik und Rechtsauffassungen die Menschenrechtslage islamischer Migrantinnen zu verbessern.

Gewalt gegen Frauen ist ein kulturübergreifendes Phänomen. Allerdings bewerten die Kulturen Gewalt gegen Frauen höchst unterschiedlich. Während in der westlichen oder auch der modernen ostasiatischen Kultur Gewalt gegen Frauen generell als Unrecht definiert wird und Täter als kriminell angesehen werden, bewertet der Islam Gewalt gegen Frauen im Rahmen seiner Ethik und Rechtssprechung unter bestimmten Voraussetzungen als legitim. Entsprechend ist die Bewertung des Täterverhaltens, sofern es in Übereinstimmung mit islamischen Normen und Rechtsauffassungen stand, in weiten Teilen der islamischen Kultur konträr angelegt zu Kulturen, die sich an den Menschenrechten orientieren.

Eine Differenzierung der unterschiedlichen Gewaltformen und ihrer bewertenden Resonanz im jeweiligen kulturellen Umfeld ist darum Voraussetzung für einen gewaltpräventiven Ansatz. Die im Sprachgebrauch leider üblich gewordene Gleichsetzung aller Migranten trotz deren unterschiedlichster kulturellen Hintergründe stellt eine Verallgemeinerung und Diskriminierung dar, da Gewalt gegen Frauen (und andere Personengruppen) sich spezifisch in den jeweiligen Kulturformen unterscheidet.

Der Ansatz der Bundesregierung zum Schutz der Frauen benennt lediglich die Symptome, und er agiert nur gegen Symptome. Das ist unter den gegebenen Umständen bereits wagemutig und dringend notwendig. Dafür gebührt Anerkennung. Doch der notwendige Schritt in die Gewaltprävention beinhaltet eine klare Ursachenbenennung der Gewalt gegen islamische Frauen. In Verbindung mit der massiven Ausbreitung islamischer Indoktrination und der Akzeptanz islamischer Geschlechterapartheid und Frauendiskriminierung in Deutschland und deren teilweiser Förderung durch den Staat bedeutet die daraus entstehende Verantwortung für die deutsche Gesellschaft jedoch, dass sie erhebliche Mitschuld auf sich lädt, wenn sie nicht konsequent die an den Menschenrechten orientierte grundgesetzliche Rechtsauffassung vertritt und durchsetzt.

Kontakt:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Alexanderstraße 3
10178 Berlin
Telefon: 03018/ 555 – 0
Telefax: 03018/ 555 – 4400
E-Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de

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