Dem polnischen Musiker Adam Darski (Foto) droht in seinem Land eine Strafe wegen der „Verletzung religiöser Gefühle“. Die EU kritisierte die polnische Justiz: Die Freiheit der Beleidigung von Religionen sei ein europäischer Wert – sofern es sich nicht um den Islam handelt, den man lieber nicht beleidigen sollte.

Die Fortsetzung dieses Artikels lesen Sie in  „Deutsche Wirtschafts Nachrichten“. Es ist eine eigenwillige Seite, auf die wir schon einmal hingewiesen haben. So kommen oft sehr unkonventionelle und unverblümte Artikel gegen die Euro-Rettung. Und das Interessanteste: dieser Internetauftritt hängt direkt mit den „Deutsch Türkischen Nachrichten“ zusammen, die gerade über Kopftuch und Bundeswehr berichten. Fragezeichen? Wie die zwei Internetauftritte zusammenhängen, wer finanziert? Fragezeichen!

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56 KOMMENTARE

  1. Wir brauchen solche Fälle, um die Janus-köpfigkeit der EU darstellen zu können.
    Der Unterschied zwischen Islam-Beleidigung und Beleidigung von Christen liegt im „öffentlichen Frieden“. Die Sprenggläubigen veranstalten direkt Krawall, die Christen nicht.

    Allah in Nacktbar!!!

  2. Moslemische U-Boote in einer zur Freiwilligen-Armee kastrierten Bundeswehr. Vielen Dank an den Propaganda-Chef-Scientologen-Freund(Tom Cruise) Guttenberg!

  3. Linke und moslemische Kirchenschändungen sind Meinungsfreiheit, allenfalls Sachbeschädigung.

    Wenn ein Schweinekopf VOR einer Moschee oder Islamzentrum liegt, ermittelt – wie immer – der Staatsschutz:

    Blutige Schweineschnauze vor Islamzentrum
    Artikel von Zirze am 15 Dezember 2012, 9:07
    http://www.zukunftskinder.org/?p=35185

  4. Wenn die EU konsequent wäre, dann müsste man eigentlich jeden vor den Richter zerren, der Leute „verunglimpft“, die ganz ausdrücklich Sex mit 9-jährigen Mädchen … tolerieren? preisen? FORDERN? Was auch immer, das ist erstmal der Tatbestand, der zuerst auffällt. Wenn das kein weltweites Movement wär, sondern eine Art Einzelfall, als Ermittler würd ich davon ausgehen, das der ganze Rest umzu nur ne Art esoterisches Accessiore wäre. Mit Meinungsfreiheit usw hat das erst ab einer kritischen Masse zu tun. Was nach deren Erreichen passiert, kennt man ja aus der Physik

  5. Das Symbol das seine Hand zeigt weist ihn als waschechten Satanisten aus.
    Warscheinlich bekommt er beim Christenbashing ein feuchtes Höschen.
    Beim Islambashing eher die Kehle durchgeschnitten,das weiss das kleine Teufelchen,also hält der (Selbstzensur)sich lieber da schadlos ,wo es nichts kostet.

  6. Den Islam zu beleidigen ist aber auch teilweise schwer.

    Wie soll man was beleidigen, welches durch das teilweise Verhalten der Anhänger des selben, quasi schon im Vorfeld lächerlich gemacht, bestenfalls in ein bizarres Licht gestellt wird.

    Sex mit weiblichen Leichen gibt’s nur bei den Mohammedanern guckst du hier.

    http://www.bild.de/news/ausland/aegypten/aegypten-sex-mit-leichen-soll-erlaubt-werden-23880954.bild.html

    So was ist Islam pur und kapiert in Europa überhaupt im Westen niemand.

    Und warum nannte der von einem Popoheber ermordete Theo van Gogh die Mohammedaner wohl Ziegenficker?

    Was so einen Ruf (mitunter) „genießt“ ist schwer zu beleidigen, wenn der Durchschnttsbürger so was bizarres als DAS Wesen des Islams begreift.

    🙂

  7. Nachdem man die Katholische Kirche im Namen des Volkes als „Kinderfxxxer Sekte„ beleidigen darf wundert es mich nicht das die EU ebenfalls, im Gegensatz zu Polen, ein Beleidigen der Kirche für Rechtens hält.
    Hat ja auch nichts mit dem Islam zu tun.

    Das der Prophet Mohammed ein Kinderficxxx war, was auf Tatsachen beruht und auch heute noch im Islam erlaubt und praktiziert wird, darf allerdings nicht öffentlich verlautbart werden.

    Die Meinungsfreiheit hat sich schon längst abgeschafft.

  8. Schei.. Doppelmoral

    UPDATE 4: December 3, 2012 America Again Submits to the Istanbul Process … By Nina Shea The Corner (print) ‘Round three of the „Istanbul Process“ opens today, December 3, and runs through Wednesday, at Canada House, in London, hosted by the U.K. and Canada….’

    (video) HR Resolution 16/18: criminalisation of criticism of Islam (i.e. quoting Qur’an)

    http://schnellmann.org/hr-resolution-16-18-criminalisation-of-criticism-of-islam.html

  9. Meinungsfreiheit?

    Was ist das?

    Kann mal jemand ein historisches Beispiel geben, wo es das schon mal gegeben hat?

  10. @ Kewil

    Und das Interessanteste: dieser Internetauftritt hängt direkt mit den “Deutsch Türkischen Nachrichten” zusammen, die gerade über Kopftuch und Bundeswehr berichten. Fragezeichen? Wie die zwei Internetauftritte zusammenhängen, wer finanziert? Fragezeichen!

    Sorry, ich muss jetzt fett schreiben, Kewil in diesem Nebenzweig sind sie (noch) nicht fit, sehen aber richtige Zusammenhänge.

    Der Schlüssel ist Michael Maier
    http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/impressum/
    Herausgeber der Deutschen Wirtschafts Nachrichten und gehört zum Gülen-Netzwerk. Zu diesem Netzwerk gehören unter anderem auch die Deutsch Türkischen Nachrichten. Das ist der Zusammenhang. Betreff Gülen-Netzwerk bin ich sehr fit, veröffentlichte aber dazu noch nichts. Betonung auf noch. Es gibt dazu zwei große Spiegel-Artikel, ich hab allerdings detailiertere lokale Infos

    http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelspecial/d-60746630.html
    http://www.spiegel.de/spiegel/islam-das-treiben-des-tuerkischen-predigers-fethullah-guelen-a-850649-3.html

  11. #7 fundichrist (15. Dez 2012 11:11)

    Die „Teufelshand“, von Ronnie James Dio erfundes Handzeichen, erfreute sich ursprünglich in der Hard + Heavy Fanszene auf Konzerten großer Beliebtheit, sieht man heute jedoch auf jedem Justin Bieber-Auftritt.

    Dieses Symbol hat nichts mit der Satanistenszene zu tun, die im Übrigen auch nichts mit gute Rockmusik am Kopf hat.

    Eine Schande, wenn solche Schmocks wie dieser polnische Depp dieses Symbol der Rockszene missbraucht und für seine kaputte „Kunst“ vergewaltigt.

    s. Link:

    https://sites.google.com/site/subkulturmetal/symbolik-und-auftreten

  12. Hat vielleicht jemand die 10 bezeichnensten!! Aussagen(Suren) des Korans gebündelt?
    Ich weiss ,der Koran ist voll davon,aber als Argumentationsmaterial,aus dem Kopf abrufbar,würden (mir) evtl. 10 reichen.

  13. Was ich ganz und gar und überhaupt nicht leiden kann, ist dieser gefuchtelte Finger-Priapismus, sowie eine Kamera auftaucht (und der Fotograf für ein „ausdrucksstarkes“ Bild die Anweisung gibt: „Jetzt mal alle mit den Fingern xyz… machen“).

    Starr erigrierte Finger werden vor allem von Mohammedanern (männl. und weibl.), daneben auch andern widerlichen Zeitgenossen, bis zum Exzeß zelebriert:

    – gereckter Zeigefinger: Alle Islamprediger und Islampolitiker.

    – Zeigefinger-Mittelfinger-V, senkrecht: Einst Victory, dann Ackermann, inzwischen jeder Allah-Dödel in Islamien.

    – Zeigefinger-Mittelfinger-V, waagerecht: Jeder Rapp-Dödel wo auch immer. Dazu jedes mohammedanische Kind, sowie eine Kamera…etc.

    – Hörnerzeichen (Zeigefinger-Kleiner Finger): inzwischen bei jedem, der „die Kirche figgn“ will.

    Vor Kameras in Gangstah-, Mohammedanah- und Brudah-Kreisen eher in Vergessenheit geraten scheinen momentan der schöne „Daumen hoch“ und der Mittelfinger.

    Sach isch mal voll krass: Wenn isch seh so Finger wo nich grad tauchn oder Militär ey, isch voll krass Herzinfarkt.

  14. #11 Juliet (15. Dez 2012 11:31)

    Im Islam herrscht generell Frieden und natürlich auch Meinungsfreiheit.

    Jeder Mosleme hat das Recht, die Meinung des größten Kopfschlächters, widerwärtigsten Kinderschänders und Massenmörders zu teilen.

    Und jeder Mosleme hat das Recht, die kranke Art moslemischen Lebens allen ungläubigen Hunden, Affen und Schweinen nahe zu bringen; und sei es mit brutalster Gewalt.

    Gewalt, die dann als Bereicherung und moslemische Folklore von allen Ungläubigen zu tolerieren ist.

  15. Kewil: „Wie die zwei Internetauftritte zusammenhängen, wer finanziert? Fragezeichen!“

    Aus dem dortigen Impressum:

    „Herausgeber der Deutschen Wirtschafts Nachrichten ist Dr. Michael Maier, früher Chefredakteur der Berliner Zeitung, des Stern und der Netzeitung (mehr über seine journalistische Laufbahn bei Wikipedia – hier).“

    http://de.wikipedia.org/wiki/Michael_Maier_%28Journalist%29

  16. OT

    Die EUdSSR-OIC verordnete Islamisierung biegt auf die Zielgerade ein:

    Die Deutschen sollen sich nach den Worten von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) für die immer noch bestehende Juden- und Ausländerfeindlichkeit schämen. In ihrer am Samstag ausgestrahlten wöchentlichen Videobotschaft forderte Merkel die Bürger auf, hier massiv gegenzusteuern.

    Als eine ihrer prägendsten Erfahrungen im Jahr 2012 nannte Merkel die Aufklärungsarbeit zur NSU-Mordserie: „Ich glaube, dass jetzt auch alles getan wird, damit diese Dinge wirklich vollständig aufgeklärt werden.“ Sie sprach von einem „ganz traurigen Kapitel“.

    http://www.welt.de/politik/deutschland/article112038090/Deutsche-sollen-sich-fuer-Auslaenderfeindlichkeit-schaemen.html

    Die naive berechnende Murkel-Vasallin Oma Böhmer nannte das Gespräch mit den gesetzesbrechenden, erpresserischen Wirtschaftsflüchlingen mit Radebrech-Hintergrund in Berlin auch „eine meiner prägensten Erfahrungen“.

    Wir sind verraten und verkauft.

  17. Nachtrag zu #20 Babieca (15. Dez 2012 12:10):

    Wenn Murkel jetzt schon wieder gezielt via (Staats)Medien ganz offiziell und schon wieder penetrant den NSU-Popanz beschwört (im Gegensatz zu all den anderen lichterloh brennenden Problemen an ihren Hosenanzugsbeinen), dann stinkt das Ding so laut, daß man vom Knallgas einen Riechsturz bekommt.

  18. Es ist doch völlig obsolet, die Kirche zu verhöhnen. Das machen nur noch solche, die nicht richtig hinhören. Man sollte einfach lesen, was die Kirche selbst verlautbart, das ist doch Hohn und Verunglimpfung genug. Man lese hierzu Ratzingers Friedensrede für den 1. Januar 2013, das reicht völlig:

    http://www.queer.de/detail.php?article_id=18112

  19. 17 Babieca (15. Dez 2012 11:54)

    #13 Heinrich Seidelbast (15. Dez 2012 11:47)

    Hier ist eine nützliche Zusammenstellung (nur die “Rohware” nehmen, das Drumrum von Relativier-Moslems ignorieren):

    http://www.geistigenahrung.org/ftopic3032.html
    ————–
    Oha,das ging aber schnell,herzlichen Dank!!!

    Eigentlich ist doch der Koran mit dem Programm (im übertragenen Sinn)einer Partei vergleichbar.Hier sollte unbedingt angesetzt werden,wenn es um Verbotsverfahren hiesiger Parteien,Gruppen oder Vereinigungen geht(Vergleich!).Wenn man nur ein wenig gerecht sein will,dann muss doch jeder Mohammedaner,welcher hier leben will,dem Programm seines Glaubens eindeutig abschwören.
    Oder sehe ich das falsch???

  20. #23 Heinrich Seidelbast#
    endlich mal jemand , der eine Tatsache feststellt, welche völlig unter den Tisch gekehrt wird.
    Der Islam ist eine Partei. „Ohne wenn und aber“

  21. OT

    In der Berliner Morgenpost will man über die politische Situation in Ägypten informieren und bringt deshalb einen absurden Märchenartikel über die Scharia (Auszug):

    …..Mohammed als Gründer des Gemeinwesens

    Warum befasste sich der Religionsgründer Mohammed überhaupt mit Rechtsfragen? Anders als Jesus Christus, der deutlich zwischen dem Reich Gottes und dem weltlichen Reich des römischen Kaisers unterschied und sich für diesseitige Gesetze nicht zuständig fühlte, sah sich Mohammed (circa 570–632) als Gründer eines Gemeinwesens, das er nach Allahs Gesetz für alle, auch Nichtgläubige und Sklaven, harmonisch gestalten wollte. Das war eine bedeutende zivilisatorische Leistung im siebten Jahrhundert, als auf der Arabischen Halbinsel – und im Europa der Merowinger – noch Stammesrecht herrschte. Die Überlieferungen aus Mohammeds Leben zeigen einen auf Ausgleich bedachten Gemeindevorsteher. Nur wenige der 114 Koransuren berühren rechtliche Fragen. Dazu gehören die berüchtigten Körperstrafen bei Ehebruch (Auspeitschen) und Diebstahl (Amputation der Hand), aber die Beweislast dafür setzte der Prophet hoch an…….

    http://www.morgenpost.de/politik/ausland/article112036818/Was-die-Prinzipien-der-Scharia-fuer-das-Volk-bedeuten.html

  22. #23 Heinrich Seidelbast

    Das riesengroße Problem mit Islam und Koran ist, daß er als Religion gilt. Und die ist im heutigen Deutschland, in der EUdSSR – ganz im Gegensatz zum Christentum – unantastbar (u.a. damit der heutige Islam mit einem längst vergangenem Christentum hier gleichzieht, aber das samt EU-Dokumenten dazu sprengt den Rahmen dieses Fadens).

    Es gibt eine Antwort der Staatsanwaltschaft HH von 2007, in der ausführlich dargelegt wird, warum man den Islam und den Koran weder anzeigen noch verbieten kann. Da war das Stichwort vorkonstitionelle Schrift, weshalb dieses Haß- und Parteipamphlet nicht der deutschen Rechtsordnung unterliegen kann.

    Ich stelle die Begründung der HH-Justizbehörde auf eine Strafanzeige hier vollständig rein (es ist übrigens nicht die einzige in HH. Ich habe noch mehr davon aus den folgenden Jahren, immer mit demselben Tenor). Lang. Wer nicht mag, weiterrollen.

    —————-

    Staatsanwaltschaft Hamburg
    Postfach 30 52 61, 20316 Hamburg
    Geschäftsstelle 7101
    Gorch-Fock-Wall 15-17
    20355 Hamburg

    Betr.: Ihre Anzeige vom…

    Sehr geehrte Frau…..

    Der von Ihnen angezeigte Sachverhalt wurde insbesondere unter Heranziehung der Ihrem Schreiben beigefügten Schriftstücke überprüft. Von der Einleitung eines Ermittlungs- bzw. Einziehungsverfahrens ist gemäß § 152 Abs. 2 i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO abgesehen worden, weil sich Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat nicht ergeben haben.

    Die Staatsanwaltschaft ist daher zum Einschreiten weder berechtigt noch verpflichtet. Der KORAN stellt zwar eine Schrift im Sinne der §§ 130 Abs. 2, 166 Abs. 1 StGB dar, deren Verbreitung – unabhängig vom Inhalt und seiner jeweiligen Interpretation ( – jedoch nicht strafbar ist.

    Zweifelhaft ist schon, ob der Inhalt des KORAN überhaupt an den vorgenannten Normen gemessen werden kann. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass seine Entstehung und schriftliche Konkretisierung in etwa auf das 7. Jahrhundert datiert wird und es sich mithin beim KORAN um eine vorkonstitutionelle Schrift handelt.

    Der BGH hat in anderem Zusmmenhang festgestellt, dass es nicht Wille des Gesetzgebers gewesen sein kann, Schriften oder andere Darstellungen aus vorkonstitutioneller Zeit, deren Inhalt teilweise- nach den heute gültigen Wertmaßstäben- nicht mit den Grundsätzen der Verfassung in Einklang zu bringen ist, allein schon deswegen der Einziehung zu unterwerfen, weil sie früher- unter der Herrschaft anderer Verfassungsgrundsätze- hergestellt worden sind (vgl. BGH NJM 1963, 2034 (2035)). Zum Zeitpunkt der Entstehung des KORAN galten jedoch andere Werte, Auffassungen und Gebräuche.

    Zwar können grundsätzlich auch vorkonstitutionelle Schriften strafrechtlich relevant sein und der Einziehung unterliegen, wenn sie die Verfassungsordnung bekämpfen, mithin mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren sind. Dies gilt jedoch nicht für solche vorkonstitutionellen Schriften die sich – möglicherweise- gegen Grundwerte einer freiheitlichen Demokratie wenden, ohne sich dabei aber gegen deren Verwirklichung gerade in der Bundesrepublik Deutschland zu richten ( vgl. BGHSt 29, 73 (77 f.)). Der Inhalt des KORAN wendet sich jedoch nicht- zielgerichtet- gegen die Verfassungsordnung der BRD.

    Letztlich muss die Frage, ob die vorgenannten von der Rechtsprechung für das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen entwickelten Grundsätze auch im vorliegenden Fall Anwendung finden, nicht entschieden werden.

    Die Verbreitung des KORAN, der Grundlage der islamischen Religion ist, ist in jedem Fall von der in Artikel 4 des Grundgesetzes verbürgten Religionsfreiheit gedeckt.

    Artikel 4 Absatz 1 und Absatz 2 GG gewährleisten mit der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit und mit der Freiheit der ungestörten Religionsausübung einen von staatlicher Einflussnahme freien Rechtsraum, in dem jeder sein Leben gestalten kann, wie es seiner religiösen und weltanschaulichen Überzeugung entspricht (BVerfG NJW 1971, 931). Insofern ist die Glaubensfreiheit mehr als religiöse Toleranz, d,h. bloße Duldung religiöser Bekenntnisse oder irreligiöser Überzeugungen. Sie umfasst daher nicht nur die innere Freiheit zu glauben oder nicht zu glauben, sondern auch die äußere Freiheit, den Glauben zu manifestieren, zu bekennen und zu verbreiten (BVerfGE 24, 236, 245; BVerfG NJW 1972, 327 (329)). (Wer schützt unsere Verfassung? Unser Gott steh´ uns bei).

    Beschränkungen erfährt die Glaubenfreiheit vor allem durch kollidierendes Verfassungsrecht, die Glaubensfreiheit wird “vorbehaltlos”, aber nicht “schrankenlos” gewährleistet (BVerfGE 32, 98 (107)).
    Für die Glaubensfreiheit existieren demnach die Schranken, die sich aus dem System der Grundsatzentscheidungen des Grundgesetzes ergeben (BVerfGE 12, 1 (4 f.)). Aus der Glaubensfreiheit anderer Personen sowie der Würde des Menschen folgt insoweit das verfassungsrechtliche Toleranzgebot (BVerfGE 32, 98 (107 f.); BVerfGE 41, 29 (50 f.)).

    Artikel 4 GG schützt den einzelnen somit zwar gegen die Intoleranz seiner Mitmenschen, verpflichtet ihn aber gleichzeitig, gegenüber anderen dieselbe Duldsamkeit aufzubringen, die er für sich und seine eigenen Überzeugungen in Anspruch nimmt (BVerfGE NJW 1963, 1170 (1171)).

    Da die Glaubensfreiheit keinen Vorbehalt für den einfachen Gesetzgeber enthält, darf sie mithin weder durch die allgemeine Rechtsordnung noch durch eine unbestimmte Klausel relativiert werden, welche ohne verfassungsrechtlichen Ansatzpunkt und ohne ausreichende rechtsstaatliche Sicherung eine Gefährdung der für den Bestand der staatlichen Gemeinschaft notwendigen Güter genügen lässt. Vielmehr ist ein im Rahmen der Garantie der Glaubensfreiheit zu berücksichtigender Konflikt nach Maßgabe der grundgesetzlichen Werteordnung und unter Berücksichtigung der Einheit dieses grundlegenden Wertesystems zu lösen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat vor diesem Hintergrund festgestellt, dass Betätigungen und Verhaltungsweisen, die aus einer bestimmten Glaubenshaltung fließen, nicht ohne weiteres den Sanktionen unterworfen werden können, die der Staat für ein solches Verhalten – unabhängig von seiner glaubensmäßigen Motivation – vorsieht. Die Ausstrahlungswirkung des Grundrechts aus Artikel 4 Abs. 1 GG kommt danach in solchen Fällen in der Weise zur Geltung, dass sie Art und Maß der zulässigen staatlichen Sanktionen beeinflussen kann.

    Wer sich in einer konkreten Situation durch seine Glaubensüberzeugung zu einem Tun oder Unterlassen bestimmen lässt, kann mit den in der Gesellschaft herrschenden sittlichen Anschauungen und den auf sie gegründeten Rechtspflichten in Konflikt geraten. Verwirklicht er durch dieses Verhalten nach herkömmlicher Auslegung einen Straftatbestand, so ist im Lichte des Artikel 4 Abs. 1 GG zu fragen, ob unter den besonderen Umständen des Falles eine Bestrafung den Sinn staatlichen Strafens überhaupt noch erfüllen würde.

    Ein solcher Täter lehnt sich nicht aus mangelnder Rechtsgesinnung gegen die staatliche Rechtsordnung auf. Er sieht sich vielmehr in eine Grenzsituation gestellt, in der die allgemeine Rechtsordnung mit dem persönlichen Glaubensgebot in Widerstreit tritt und er fühlt die Verpflichtung, hier dem höheren Gebot des Glaubens zu folgen.

    Die sich aus Artikel 4 Abs. 1 GG ergebende Pflicht aller öffentlichen Gewalt, die ernste Glaubensüberzeugung in weitesten Grenzen zu respektieren, muss immer dann zu einem Zurückweichen des Strafrechts führen, wenn der konkrete Konflikt zwischen einer nach allgemeinen Anschauungen bestehenden Rechtspflicht und einem Glaubensgebot den Täter in eine seelische Bedrängnis bringt, der gegenüber sich die kriminelle Bestrafung als eine übermäßige und daher seine Menschenwürde verletzende soziale Reaktion darstellen würde (vgl. BverfG NJW 1972, 327 (328,329)).

    Vor dem Hintergrund dieser durch das Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze und unter Berücksichtigung der zentralen Bedeutung des KORAN für den islamischen Glauben sowie seiner Entstehungsgeschichte kommt eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung und/oder Beschimpfen von Bekenntnissen gemäß §§ 130, 166 StGB durch Verbreiten des Koran nicht in Betracht.

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der KORAN nur in der von Ihnen dargestellten Form oder wie es von vielen Reformern in der islamischen Welt bereits getan wird, in Übereinstimmung mit den Menschenrechten ausgelegt werden kann.

    Mit freundlichem Gruß

    Unterschrift
    Dr. Kühne
    Staatsanwältin

    ——————————

    So. Und das ist bis heute die allgemeine Gesetzesgrundlage und der Freibrief für den Islam, hier in Deutschland das Kalifat zu errichten.

    Wie war das doch gleich mit dem Imam von Izmir?

    Dank eurer demokratischen Gesetze werden wir euch überwältigen, dank unserer religiösen Gesetze werden wir euch beherrschen.

  23. Ja Ja, die EU kritisiert…

    Die EU lässt die NPD im Abschaffen von Verfassung und Bürgerrechten bei weitem….

    -> EU-Verbotsverfahren einleiten!?!

    EU[(RO)PA] macht frei!

  24. MIt Christen kann manns ja machen, die sind leidgeprüft, und die arschlosen Kriecher unter den Geistlichen, die immer von Toleranz, Multikulti und Islam faseln, sind die wahren Verbrecher. Wenn die Kirche nicht so ein rückgradloser Haufen wäre, dann häten wir diese Zustände nicht. Ständig irgendwelche muselmansichen Predigten in der Kirche und auf den Knien rumgerutsche in den Moscheen seitens der Kirche. Als Dank dafür werden sie verhöhnt, verspottet und in islamischen Ländern zwangskonevrtiert, umgebracht und die Kirchen abgefackelt.
    Aber wehe jemand sagt was gegen einen anbeter des pedophilen Mondgötzen.
    Zurm Kopflappen.
    War mir klar, dass Türken beim Bund gerne auch ihre Hirnwindel tragen wollen. Die können gar nicht anders, Integration ist für die ein Fremdwort.

  25. #26 Ateist (15. Dez 2012 12:45)

    Siehe mein #28 Babieca (15. Dez 2012 13:10). Es wird auf Dauer keine friedliche Lösung geben. Wir im modernen, toleranten Westen mögen noch so entspannt und tolerant und nachgiebig und deeskalativ sein, der Islam ist es nicht. Er setzt nach und nach und nach, bis er alles nicht-islamische vernichtet hat. Das ist Auftrag und raison d’etre des Islam: Ihr seid die Beste aller Gemeinschaften. Macht die Welt islamisch!

  26. Beim Thema Religion wird mit zweierlei Maß gemessen. Christen dürfen beleidigt werden. Das wird auch gerade von linken Kräften gerne und häufig gemacht. Immer druff – die schlucken das schon, da ist keine Gefahr zu sehen. Und auch der Papst wird mit Urinflecken abgebildet. Aber wehe dem, der den Islam im Allgemeinen oder Mohammed im Speziellen kritisiert ! Oh,Oh da wird dann ein Gezeter gemacht. Und da sind die linken Kräfte auch wieder ordentlich dabei, auf die Islamkritiker einzudreschen. „Wie können sie es wagen, den lieben, lieben Mohammed zu beleidigen“ Und wer gegen den Islam ist, ist gleich ein Rassist. Ihr bösen, bösen Menschen aber auch.
    Wie verblendet diese Leute doch sind !?

  27. #28 Babieca

    Was ist staatsfeindlicher und staatszersetzender als eine politisch abhängige Staatsanwaltschaft?

  28. Erstaunlich auch: Die harten Moslems machen sich immer gleich in die Hose. Und die Linken haben immer gleich Angst um die harten Moslems.
    Warum werden Moslems nicht kritikfähiger ?

  29. #25 Wilhelmine (15. Dez 2012 12:25)

    Der zur Menschenjagd aufhetzende Linksfaschismus entwickelt sich zunehmend zu einer gefährlichen Krankheit. Eine Seuche, bei der der Arzt nicht mehr helfen kann.
    Es bedarf da ganz neuer Medikamente.

  30. #13 Moha-Mett (15. Dez 2012 11:46)

    „“Dieses Symbol hat nichts mit der Satanistenszene zu tun, die im Übrigen auch nichts mit gute Rockmusik am Kopf hat.““

    Doch, hat es: Dieses Zeichen ist älter als die genannten Namen der „Kultbands“.
    Es handelt sich um das „Satanszeichen“ schlechthin, keine Frage.
    Wenn dieses heute von irgend welchen Leuten adoptiert wird, sollte man nicht davon ausgehen, dass diese ein Monopol darauf haben…

  31. #32 Mindgre (15. Dez 2012 13:32)

    Was ist staatsfeindlicher und staatszersetzender als eine politisch abhängige Staatsanwaltschaft?

    Sehr, sehr wenig. Und vor diesem Hintergrund muß man auch den HH-Staatsvertrag mit den Mohammedanern sehen.

    Erinnert mich immer ein bißchen an Salat & Schnecke & Öko (dessen Grundsalatversorgung nach wie vor durch Lidl gedeckt ist):

    – Öko: Ich pflanze jetzt meinen eigenen Salat.
    – Schnecke: Lecker (raspelt Salat weg).

    – Öko: Schade. Es sei der Schnecke gegönnt. Irgendwie bis ich aber nicht einverstanden (stellt diverse „biologische“ Schneckenfallen auf, die mit Bier zu tun haben).
    – Schnecken: Fressen weiter. Saufen sich zusätzlich einen an.

    – Öko (irgenwann): Arrrghhhh! Wütet. Gibt entweder Salatanbau oder Schneckenbekämpfung auf. Falls Lidl nicht mehr als Backup zur Verfügung steht: Erklärtes Ziel Ausrotten von Schnecken.
    – Schnecken: Indifferent. Kommen wieder.

  32. @ Hanna Albers

    Aha, da weht der Wind also her…

    „““Registrier Dich!

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    – Anonyme Kommentare weiterhin möglich
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    Na dann, umdrehen…

  33. #28 Babieca (15. Dez 2012 13:10)

    #23 Heinrich Seidelbast

    Das riesengroße Problem mit Islam und Koran ist, daß er als Religion gilt
    ——
    Dann müssen wir ,sie mit den eigenen Waffen schlagend, „“unsere““ alten Götter wieder reaktivieren.Da gibt es einige!!!

    http://www.asentr.eu/goetter.htm

  34. #43 Heinrich Seidelbast (15. Dez 2012 14:57)

    Mein alter Lieblingsgott war immer Svantewit.
    1. Weil ich als Ostsee-Zwerg von Segelbooten fasziniert war und gefühlt jedes zweite zwischen Flensburg und Travemünde so hieß;
    2. Weil die Kultstätte auf Rügen war und wir „Wessis“ da nicht hindurften, auch wenn wir überall sonst in der Ostsee mit unseren Segelbooten rumkreuzen konnten;
    3. Weil viele Pferde – Isländer, Norweger, Trakehner, Holsteiner und die im Westen fortgeführte Zucht der Mecklenburger – Svantewit hießen.

    Das war sozusagen mein gefühlter „Lokalgott“, noch ehe ich ein Konzept von Göttern hatte und noch ehe ich einen Ausflug in die Edda machte (die konnten Svantewit letzlich auch nicht toppen – naja, Ratatösker vielleicht 😉 ). Außerdem war es ein so melodischer, geheimnisvoller und wohlklingender Name.

    😀

  35. Überall in Europa werden die Rechte der christlichen Kirchen beschnitten.

    Dafür werden vermehrt Moscheen gebaut, Staatsverträge mit dubiosen Islamvereinen abgeschlossen und Islamunterricht in Schulen und Unis befördert.

    „“Ein Krankenhaus in katholischer Trägerschaft hat einen Krankenpfleger mit Verweis auf seine “Konfessionslosigkeit“nicht eingestellt.

    Das Arbeitsgericht AACHEN wertete das am Donnerstag (13.12.2012)
    als Diskriminierung, obwohl für die Kirche eine Ausnahme vom Gleichbehandlungsgesetz gilt…““
    http://koptisch.wordpress.com/2012/12/15/urteil-am-arbeitsgericht-aachen-katholische-kirche-wegen-diskriminierung-verurteilt/

    +++

    DER TRICK MIT DER MULTIKONFESSIONALITÄT – EINFALLSTOR FÜR DEN ISLAM?

    “”15. Dezember 2012, 11:30
    Kirche in IRLAND soll Schulträgerschaft abgeben…
    Dublin (kath.net/KNA) Die irische Regierung plant die Umwandlung einiger katholischer Schulen in multikonfessionelle Einrichtungen…”“
    http://kath.net/detail.php?id=39315

    +++

    VORSICHT, WOLF IM SCHAFSPELZ!

    ISLAM IM HINTERKOPF?

    VORSICHT VOR GLEICHBERECHTIGUNG DER RELIGIONEN!

    “”15. Dezember 2012, 12:30
    Kretschmann: Gegen «laizistische Verbannung» der Religion…

    Der Staat müsse die Religionsfreiheit der Bürger und der Glaubensgemeinschaften nicht nur schützen, sondern auch fördern, führte Kretschmann, der auch Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ist, aus…

    Neutral bedeute, dass sich der Staat nicht mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung identifizieren dürfe, so der Stuttgarter Regierungschef.”“
    http://kath.net/detail.php?id=39318

    DOCH, UNSER DEMOKRATISCHER STAAT HAT JEDES RECHT DER WELT, DAS CHRISTENTUM – VOR RADIKALEN SEKTEN UND FASCHISTISCHEM ISLAM – ZU BEVORZUGEN!

    +++

    GLEICHBERECHTIGUNG MUSS SICH JEDE RELIGIONSGEMEINSCHAFT ERST VERDIENEN!!!

    BEIM ISLAM SEHE ICH KEINEN VERDIENST, WEDER

    AUF KORAN, HADITH, SCHARIA UND FATAWA BEZOGEN, NOCH

    AUF DAS BENEHMEN DER ISLAMISCHEN EINWANDERER UND

    DEREN NACHKOMMENSCHAFT.

  36. #44 Babieca (15. Dez 2012 15:45)
    #
    Mein alter Lieblingsgott war immer Svantewit….
    ———————

    Sie versetzen mich immer mehr ins Staunen,…..in vielerlei Hinsicht!!!

  37. Liebe Fundichristen bei PI, Adam ist „Satanist“, ja, er verleiht seiner Religion nichtzuletzt durch das musikalische Tun seiner Band „Behemoth“ seit über zehn Jahren Ausdruck.
    Man beachte, daß er und seine Truppen Polen sind und in Polen leben…ein erzkatholisches Land. „Satanismus“ ist dort nichtzuletzt ein Asdruck von Rebellion gegen die christlichen Repressalien unter der gerade diese Jugendkultur leidet. Die Band ist seit Jahren immer wieder von gewalttätigen Christen physisch attackiert worden, hat aber bis auf blasphemische Texte nie physische Gewalt gegen Christen angewandt.
    Adam trat bereits im polnischen Fernsehen auf und hat dort intelligent und sachlich dargelegt, was ihn antreibt und warum er wurde wie er ist.
    Die Repressalien die er Aufgrund seiner Religion erleidet erinnert nichtzuletzt an islamische Theokratien wie den Iran. Ein Armutszeugnis in Europa.
    Manche von euch sogenannten Christen steht dem Islam in solchen Positionen näher als ihr denkt.
    Verbrüdert euch doch mit euren salafistischen Kumpels, dann könnt ihr euch von mir gleich zusammen einen Arschtritt abholen.

    Und ja, Behemoth sind absolut blasphemisch, in Text und Bild. Ihre Musikvideos sind visuell extrem, aber absolut ästhetisch…ich behaupte sogar…künstlerisch anspruchsvoll.
    Ihre Musik ist für ungeschulte Ohren krach, für Kenner allerdings ertklassiges musikalisches Handwerk.
    Die Fangemeinde dieser Band zieht sich über den gesammten Globus…Behemoth sind wirklich einer der ganz Grossen in diesem Genre.
    Und genau deshalb wird dieser Schuss nach hinten losgehen und mehr „Antichristen“ produzieren, als dem Papst lieb ist.
    Genaugenommen sind solche Maßnahmen der Gründ, warum Leute wie A. Darski existieren.

    Will sagen, hier handelt es sich um eine weltweite, musikalische Subkultur…und im Falle Behemoth nicht um Terroristen oder Gewalttäter

    Übrigens, die polnischen Landsleute von „Vader“, die man ebenfalls „satanisch“ bezeichnen darf, setzen „das Böse“ und „die Schlange“ in einem ihrer Videos offen mit diversen islamischen „Riten“ in Bezug.

    http://www.youtube.com/watch?v=raerE_zUfCA

    …also keine Duckmäuserei vor dem Islam.

  38. „Die Freiheit der Beleidigung von Religionen sei ein europäischer Wert – >> sofern es sich nicht um den Islam handelt <<, den man lieber nicht beleidigen sollte."

    Da muss ich wirklich teilweise zustimmen. Denn den Islam kann man gar nicht beleidigen. Der Islam IST eine Beleidigung des gesunden Menschenverstandes und Europas. Dessen Vertreter haben ein absolut diskriminierendes Weltbild, in dem nur sie selbst als Herrenmenschen gelten. Warum das so ist, kann man u.a. hier nachvollziehen:
    https://open-speech.com/threads/545332-%285%29-Scharia-Recht-f%C3%BCr-Nicht-Muslime-Kapitel-5-von-Bill-Warner

  39. Besteht der Kommentarbereich nur aus Off Topic (lesen die Kommenatoren eigenetlich ab und zu mal einen Artikel) und aus fundamentalen Christen die sich auch gleich beleidigt fühlen und am liebsten jeden Heiden zum Teufel schicken würden wie die Talibs?

  40. #47 Martin Schmitt

    Der Mann war schon gegen die Kirche da haben sie noch in Windeln gefurzt und wenn sie älter sein sollten, dann war es zumindest schon gegen die Kirche als man dafür noch aufs Maul bekommen hat. Ein mutiger Mann, kein Maulheld!

  41. #53 PeterDammach

    Wirklich?
    Wo war denn dass, etwa in einem Kirchenstaat?
    Z.B. im Vatikan?
    Da bekommt man eine aufs Maul, wenn man was gegen die Kirche sagt?

    Es ist in Wahrheit anders herum. 100 Mio. Christen werden weltweit verfolgt.

    Sie Schwätzer!

  42. #55 schmibrn

    Ich glaub das ist nur ein paar wenige Jahrzehnte her als man in katholischen Schulen grün und blau geprügelt wurde. Oder glauben sie das ernsthaft nicht? Selbst blöder Schwätzer, was hat das zudem mit Christenverfolgung in irgendwelchen hirngewaschenen 3.Welt Muslimländern zu tun?

  43. #56 PeterDummach

    Den Rohrstock gab es in allen Schulen – natürlich auch in staatlichen Schulen und es gab ihn Zuhause. War ganz normal.

    Bei Ihnen gab es das nur in katholischen Schulen. Deswegen sind Sie ein wahrheitsverdrehender Schwätzer. Es ist Ihre Absicht, Menschen der Kirche als Täter zu brandmarken. Wenn man Schwätzern wie Ihnen sagt, dass es keine Instution auf der Welt gibt, die mehr Menschen auf diesem Planeten hilft und dass es Christen sind, die Verfolgt werden, dann erzählen Schwätzer wie Sie genau das Gegenteil. Und nun wieder ab vor die Glotze, Staatsfernsehen anschauen. Es laufen gerade wieder die herrlichsten, antikirchlichen Sendungen – wissenschaftlich belegt…

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