Sie zündeten einen jungen Mann an, nachdem sie ihn zuvor mit Benzin übergossen hatten. Das Opfer wird ein Leben lang unter den Narben und Schmerzen leiden. Der hinreichende Verdacht auf die Absicht, einen Menschen töten zu wollen, war für Richter Riehe ein klarer Fall von Bewährung. Das Oberlandgericht Köln rügte das Urteil des Jugendschöffengerichts und verwies den Prozess zur Neuverhandlung an das Landgericht. Jetzt wurden milde Haftstrafen für zwei der Täter ausgesprochen.

Dieses hat den 21-Jährigen am Donnerstag zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Ein 19-Jähriger, der sein Feuerzeug für die Brandattacke hergegeben hatte, wurden zu zweieinhalb Jahren verurteilt. Zwei weitere Angeklagte im Alter von 20 Jahren bekamen Jugendstrafen von jeweils 21 Monaten auf Bewährung. Nach Angaben des Gerichts ging es bei der Tat um Unstimmigkeiten über Drogengeschäfte und einen Beziehungsstreit.

Dem Opfer, das sich vor der Attacke nackt ausziehen musste, war es aus eigener Kraft gelungen, die Flammen durch Umherwälzen auf dem Waldboden zu ersticken. 40 Prozent der Hautoberfläche des jungen Mannes sind verbrannt – er wird bis an sein Lebensende unter eingeschränkter Bewegungsfreiheit und unter Brandnarben leiden. Obwohl er schon viele Operationen über sich ergehen lassen musste, sind weitere Eingriffe nötig.

(Spürnase: Aufgewachter)

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61 KOMMENTARE

  1. Mich würde tatsächlich interessieren, was bei Herrn Riehe im Kopf falsch getaktet ist. Ich meine das nicht böse – der Mann muss ja tatsächlich eine Fehlfunktion haben, die man untersuchen sollte. Eventuell bemerkt er selbst nichts davon (das Volk tut es). Und bis der Schaden nicht behoben ist, sollte Herr Riehe aus dem Richteramt genommen werden. Er ist nicht in der Lage, ordentlich zu urteilen.

  2. Jetzt muss schon aus purem Selbstschutz einen Feuerlöscher mit sich führen da das anzünden eines Menschen nur noch als eine Art „grober Unfug“ gewertet wird.

  3. OFF TOPIC
    aber passt zur ganzen Wirtschaftsmisere:

    Kurt Tucholsky, 1930, veröffentlicht in „Die Weltbühne“
    Wenn die Börsenkurse fallen,
    regt sich Kummer fast bei allen,
    aber manche blühen auf:
    Ihr Rezept heißt Leerverkauf.
    Keck verhökern diese Knaben
    Dinge, die sie gar nicht haben,
    treten selbst den Absturz los,
    den sie brauchen – echt famos!
    Leichter noch bei solchen Taten
    tun sie sich mit Derivaten:
    Wenn Papier den Wert frisiert,
    wird die Wirkung potenziert.
    Wenn in Folge Banken krachen,
    haben Sparer nichts zu lachen,
    und die Hypothek aufs Haus
    heißt, Bewohner müssen raus.
    Trifft’s hingegen große Banken,
    kommt die ganze Welt ins Wanken –
    auch die Spekulantenbrut
    zittert jetzt um Hab und Gut!

    Soll man das System gefährden?
    Da muss eingeschritten werden:
    Der Gewinn, der bleibt privat,
    die Verluste kauft der Staat.
    Dazu braucht der Staat Kredite,
    und das bringt erneut Profite,
    hat man doch in jenem Land
    die Regierung in der Hand.
    Für die Zechen dieser Frechen
    hat der Kleine Mann zu blechen
    und – das ist das Feine ja –
    nicht nur in Amerika!
    Und wenn Kurse wieder steigen,
    fängt von vorne an der Reigen –
    ist halt Umverteilung pur,
    stets in eine Richtung nur.
    Aber sollten sich die Massen
    das mal nimmer bieten lassen,
    ist der Ausweg längst bedacht:
    Dann wird bisschen Krieg gemacht.

  4. Wieso eigentlich Jugendschöffengericht? Die Typen waren zur Tatzeit doch alle über 18 Jahre alt, also gilt Erwachsenenstrafrecht. Einen klareren gemeinschaftlichen Mordversuch findet man doch kaum.

    Ich finde, das riecht sehr nach Rechtsbeugung – aber welche Krähe wird der Anderen ein Auge aushacken…

  5. @#5 Arno S.
    Das Gedicht ist gut, aber nicht von Tucholski.
    „Derivate“ waren damals noch nicht erfunden…

    Tut aber dem treffenden Inhalt keinen Abbruch.

  6. Hier lag versuchter Mord vor, die Begehensweise war grausam. Die angemessene Strafe nach derzeitigem Recht wäre gewesen: 9 1/2 Jahre Haft, anschließend Abschiebung. Bei verbessertem Recht: 30 Jahre Haft unter verschärften Bedingungen, anschließend Abschiebung.

  7. Hans Werner Riehe ist nichts anderes als ein auf links gedrehter Roland Freisler . Wo man früher für harmlose Taten sehr harte Strafen verhängt hat, gibt es jetzt für schlimme Taten gar nichts mehr.

  8. Riehe ist einer der grössten Verbrecher, die in diesem Land frei herum laufen. Er gehört wegen zig-facher Strafvereitelung im Amt auf ewig hinter Gitter. Er ist ein Gesinnungsterrorist!

  9. #5 Arno S
    #10 PrinzEugen

    das ist nicht von Tucholsky, sondern von Pannonicus. Pannonicus schreibt unter diesem Künstlernamen in der Preussischen Allgemeinen (früher Ostpreußenblatt). Dieses Gedicht ist auch nicht von 1930, sondern wohl erst ein paar Monate alt. Aber immer wieder erstaunlich wie hartnäckig sich manchmal Gerücht halten, wenn sie einmal verbreitetr wurden.

    http://www.preussische-allgemeine.de/

  10. Kann mir jemand sagen was das Strafgesetzbuch in einem solchen Fall vorschreibt?
    Um was handelt es sich dabei, mein Bauch sagt mir es handelt sich um versuchten Mord.

    Allmählich lohnt es sich zum Islam zu konvertieren wenn man eine kriminelle Karriere anstrebt.

  11. #12 TITO

    Bei so viel Gutmeschgesülze die dort verzapft wird, kann man gar nicht so viel fressen, wie man den Schwätzern ins Gesicht kotzen möchte.

  12. Wann wird der Richter Kopflos der ersten Instanz endlich aus der Justiz ausgeschieden ?

    Im Namen des Volkes:

    500 Stockhiebe für Richter Kopflos,
    auf den Blanken.

  13. # 2 Finn

    Könnte vieleicht seine persönliche Taktik sei?

    Könnte es sein, dass Richter Riehe einfach keine Lust dazu hat, bis zum 67. Geburtstag zu richten?

    Aber der Bundestag lässt sich ja sehr viel Zeit, die Pensionsberechtigung für BEAMTE auf das 67. Lebensjahr anzuheben.

    Bei Pflicht-Einzahlern in die Deutsche Rentenversicherung ging das ganz fix.

  14. islam is a pervert men club & evil death cult

    http://www.usc.edu/dept/MSA/fundamentals/hadithsunnah/abudawud/038.sat.html#038.4396

    Book 38, Number 4396:
    Narrated Jabir ibn Abdullah:

    A thief was brought to the Prophet (peace_be_upon_him). He said: Kill him.

    The people said: He has committed theft, Apostle of Allah! Then he said: Cut off his hand. So his (right) hand was cut off. He was brought a second time and he said: Kill him. The people said: He has committed theft, Apostle of Allah! Then he said: Cut off his foot.

    So his (left) foot was cut off.

    He was brought a third time and he said: Kill him.

    The people said: He has committed theft, Apostle of Allah!

    So he said: Cut off his hand. (So his (left) hand was cut off.)

    He was brought a fourth time and he said: Kill him.

    The people said: He has committed theft, Apostle of Allah!

    So he said: Cut off his foot. So his (right) foot was cut off.

    He was brought a fifth time and he said: Kill him.

    So we took him away and killed him. We then dragged him and cast him into a well and threw stones over him.

  15. # 21 Bundespopel

    Wieso ausscheiden???????

    Der kann doch auch bis zum 67 Geburtstag arbeiten wie jeder andere auch, oder?

    Da wird sich doch eine nicht so sensible Beschäftigung wie Richter finden lassen.

    Er könnte z.B. Stoiber in Brüssel beim Entrümpeln von Vorschriften helfen.

  16. Das deutsche Richtergesetz (DRiG) verlangt von einem Richter nur, daß er auf dem Boden des Grundgesetzes steht und die Prüfungen erfüllt.

    Geistige Gesundheit ist dafür NICHT Voraussetzung.
    Rausgeschmissen kann der nicht werden, es sei denn er verliert die deutsche Staatsbürgerschaft, wird Beruffssoldat oder tritt zurück von seinem Amt.

    Dieser Riehe kann also tun nd lassen, was er will. eine Verletzung der Amtspflichten wird man ihm nicht nachweisen könen, denn davon, daß man verbrecher nicht verhätscheln darf, steht nix im Gesetz.

    Unnötig zu sagen, daß genau solche Richter auf die geringste Nachricht eines „rechten“ Tathintergrundes oder eines Gesinnungsdeliktes, wie etwa das Bestreiten der „deutschen Alleinkriegsschuld“ am ersten und zweiten Weltkrieg ohne weiteres für jahrelange Haftstrafen eintreten.

    G. Orwell läßt grüßen!

    Diese Art Richter hat es zu allen Zeiten gegeben.
    Sie sind diejengen, die Menschen auf den Scheiterhaufen gebracht haben, die sich jeder politischen Willkür als willfährige Vollstrecker unter jedem totalitären Regime mit Freude hingegeben haben. Und zwar faszinierenderweise nacheinander diametral entgegengesetzten Regimes! Gab es doch Richter, die z.B. vor, in und nach der NS-Zeit lustig tätig waren oder aber – man muss gar nicht so weit zurückgehen in der DDR und der BRD ihr Amt hatten.

    Schuld daran ist der Gesetzgeber (also das Volk, das sich über Wahlen durch seine Vertreter die Gesetze selbst gibt), der die Gesetze so schwammig fasst – dabei ist gerade die deutsche Sprache von herausragender Präzision wenn es um Definitionen geht – daß jeder Interpretation freie Hand gegeben wird.

    Dabei wäre es so einfach: „Wer die Tötung eines Menschen auch nur billigend in Kauf nimmt st, so die tat nicht nach anderen Gesetzen mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Gefängnis nicht unter 5 Jahren, bei besonderer rausamkeit oder Heimtücke jedoch nicht unter 10 Jahren zu bestrafen. Die gesamte oder teilweise Aussetzung der Strafen zur Bewährung ist unzulässig.“

    Und schon KÖNNTE so eine Kreatur gar nicht anders abgeurteilt werden, als mit mindestens 5 Jahren. Und wenn der Herr Riehe dann auf Bewährung erkennt, hat man ihn wegen Strafvereitelung im Amt am Wickel, und er kann den Rest seines Lebens einer anderen Tätigkeit nachgehen.

    Also nicht auf den Riehe schimpfen, sondern die Gesetze ändern…

  17. Warum wurde bei einem 21-jährigen überhaupt eine Jugendstrafe verhängt? Ab 18 ist man erwachsen; das ist gesetzlich so festgelegt.
    Der Richter urteilte damit gegen das Gesetz.

  18. und jetzt denken wir uns alle mal, was gewesen wäre, wenn die täter aus den neuen bundesländern und das opfer ein ausländer gewesen wäre.

    unter 10 jahren haft wäre dort niemand rausgekommen.

    da sieht man es mal wieder. vor dem gesetz sind nicht alle gleich.

  19. @ Bernie0711:

    Ab 18 ist man volljährig, aber noch nicht erwachsen. Erwachsener ist man idR ab 21 Jahren, wobei dies ein Gericht auch nach unten oder oben verschieben kann.

  20. Dem Riehe, der ein Gesicht hat wie ein Feuermelder, gehört das Handwerk gelegt!
    Er gehört verurteilt!

    Abwandlung von Theodor Körner: Riehe, noch sitzt Du da oben, Du feige Gestalt, vom Verbrechen bezahlt, dem Opfer zum Spott!
    Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Dir Gott!

    .

    Dieser Feigling wird erst entsprechend handeln, wenn er vor den Opfern oder deren Angehörigen mehr Angst hat, als vor den Tätern!

  21. @Finn (16. Nov 2008 15:12)

    Ab 18 sollte in der Regel Erwachsenenstrafrecht angewendet werden, nicht Jugendstrafrecht. Das Jugendstrafrecht wird aber für Straftäter zwischen 18 und 21 in beinahe jedem Fall angewandt.

    Man sollte die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht ab 18 zur Pflicht machen.

  22. #12 TITO (16. Nov 2008 14:29)

    Hier der Europamagazin-Beitrag zu den muslimischen Wachleuten einer Kirche in Dänemark.
    Da ist Alles drin im Beitrag.Alles.
    http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/1117462
    ——————–

    80% Zuwanderer in diesem Gebiet in Dänemark, anhaltend hohe Juzgendkriminalität, abgefackelter Kindergarten, Moslems, die die Autos von den in der Kirche betenden Christen zerstören und dieser blöde Kirchenheinz spricht noch von sozialer Integration, nicht unter Generalverdacht stellen und zahlt ja genaugenommen Schutzgeld usw. Ich sags ja immer: Der Feind steht im eigenen Land! Bevor wir nicht diese vollkommen arglosen oder verblödeten Gutmenschen abwählen/zum Teufel jagen, wird sich hier und europaweit nichts ändern.

  23. Wenn auch wie immer das Urteil und die Tat von den Medien tabuisiert werden sind die Folgen für unseren Rechtsstaat katastrophal.

    Wer kann da noch an Recht und Gesetzt glauben.

    Macht mal die Augen zu und stellt Euch vor Euer Sohn wäre das Opfer gewesen. Wie kann man nach solch einem Urteil noch weiterleben ohne vom Hass zerfressen zu werden.

  24. Die größeren Probleme in unserem Land sind doch die in den maßgebenden Positionen von Justiz, Politik, Medien, Behörden usw. sitzenden Gutmenschen, die glauben, gewalttätigen, kriminellen Migranten einen Bonus ausstellen zu müssen, weil harte Strafen angeblich nichts nützen und der Integration schaden. Die Gutmenschen haben es eben immer noch nicht gerafft, dass Integration von dieser Migrantengruppe überhaupt nicht gewünscht wird. Aber wir haben es gerafft, dass eine harte Bestrafung mit anschließender Ausweisung swchon etwas nützt. Die Opfer dieser Verbrecher kämen sich nicht mehr vera… und verhöhnt vor und künftige Opfer gibts dann keine mehr, aber das denke ich, wird nicht mal nach der 100. Straftat eintreffen.

  25. Na ja,….so wird der Hass gegen diese lieben netten Kinder, die ja geistig noch nicht volljährig , aber über 18 Jahre sind richtig gefördert.

    Der Spruch mit dem Krug und Brunnen kennt ja jeder.

    Einen ganz dicken Sprung hat er schon, aber er wird in kürzester Zeit zerbrechen.

    Und dazu kann man nur sagen, das ist gut so.

    WIR WOLLEN DEUTSCHLAND WIE ES EINMAL WAR, OHNE SO EIN DRECKIGES SCHWEINEPACK MIT EINEM MÄRCHENONKEL NAMENS MOHAMED!!!!

  26. #35 Finn

    Ab 18 ist man volljährig, aber noch nicht erwachsen. Erwachsener ist man idR ab 21 Jahren, wobei dies ein Gericht auch nach unten oder oben verschieben kann.

    Wer alt genug ist, den Führerschein zu machen, ist auch alt genug, für seine Taten geradezustehen.

  27. Das ganze Jugendstrafrecht ist eine einzige dreckige Farce, eine zynische Schmierenkomödie die auf dem Rücken der Opfer gespielt wird.

  28. Das war ja auch kein versuchter Mord, das war lediglich ein „Warnzündeln unter zu gross geratenen Jungs“.

  29. Für solch grausame und menschenverachtende Straftaten reicht unser StGB aus, es muss nur angewandet werden. Nach Absitzen der Strafe, so preiswert wie irgend möglich und kostendeckend muss eine solche Strafe auch sein,sind solche Subjekte sofort abzuschieben, ohne wenn und aber.

    Diese Ignoranz auf Beinen in der deutschen Richterschaft gehört sofort aus dem Verkehr gezogen, denn es ist nicht nachvollziehbar warum solche Richter schadensbildend durch das deutsche Rechtssystem vagabundieren dürfen und die Opfer solcher Straftaten durch ihr Wirken auch noch verhöhnen.Die Umkehrung von Opfer und Täterschutz wird systematisch rechtsbeugend von solchen Un(gut)menschen in Richterrobe forciert.

    Vor dem Hintergund der Migrantenbonis bei Straftaten wäre es nicht verwunderlich, wenn sich irgendwann mal Selbstjustizler sich dieser Problematik annehmen….

  30. In einigen Jahren wird vielleicht Guido Knopp eine Sendung über Richter Riehe moderieren mit dem Titel „Bin Ladens Helfer“.

  31. #17 Scheiss Deutscher

    Riehe ist einer der grössten Verbrecher […]Er gehört wegen zig-facher Strafvereitelung im Amt auf ewig hinter Gitter. […]

    Jawoll! Stimme voll zu! Ich warte sehnsüchtig auf die Vollstreckung des Urteils gegen Herrn Freisler äh Riehe.

  32. „Richter Riehe“ gehört mal angezündet… denkt sich der Volkszorn. Ist Leider verboten. Aber die Zeit wird kommen, wo das Volk richten wird. Da bin ich mir sicher…

  33. Jugendstrafe für 21-jährige. Welch ein Witz.

    Und doch: selbst wenn diese viehischen Gestalten unter 18 gewesen wären, hätten sie jeder 10 Jahre kriegen müssen (immer noch zu wenig, aber mehr lässt das Gesetz leider nicht zu).

    Unsere täterverliebte Justiz ist zutiefst verrottet.

    Zur Beruhigung brauch ich mal wieder einen richtig schönen Selbstjustiz-Filmabend, von „Ein Mann sieht rot“ bis „Death Sentence“.

  34. Urteil vom Landgericht Konstanz gegen kosovarischen Dealer

    Das ist ein unverständliches Urteil, wenn ich nicht wüsste, dass Musels vor Gericht einen Rabatt bekommen. Der Straftäter hat nachgewiesenermaßen rund 3Kg Haschisch und 40 Gr Kokain verkauft. Er wandert nicht in den Knast, er wird nicht in den Kosovo abgeschoben, sondern bekommt Bewährung, aber die ohne Auflagen und kann sich zu seiner Frau nach England begeben, obwohl er vor seiner Verurteilung auch nicht bei seiner Frau in England gelebt hat, sondern in Deutschland und, wie zu vermuten ist, auf Kosten des Steuerzahlers. Dass er innerhalb einer Bande aus Landsleuten gedealt hat, kümmert den Richter auch nicht und dass er dann in England, wahrscheinlicherweise weiter für die Bande als Dealer tätig ist, ohne dass ein deutscher Bewährungshelfer stören könnte, auch nicht. Das ist ein Skandalurteil, weil ein Deutscher für Handel mit BTM in erheblichem Umfang in den Knast wandert.
    Der Muselrabatt wird von deutschen Strafrichtern ja in der Form ‘das ist halt Teil ihrer Kultur’ gewährt, der Richter hier hat sich wahrscheinlich gesagt, Drogen-Dschihad ist als Teil des allgemeinen Dschihad heilige Pflicht für Muslime.

    http://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/stockach/art372461,3511422

    Was meinen die Juristen hier zu diesem Urteil?

  35. Zitat: Ab 18 ist man volljährig, aber noch nicht erwachsen. Erwachsener ist man idR ab 21 Jahren, wobei dies ein Gericht auch nach unten oder oben verschieben kann.
    ———————————-
    und die grünen Nazis wollen das Alter für das Kreuzchenmachen auf 16 herabsetzen.

  36. So ein Scheiß-Deutsches Nazischwein, dass sich nicht in seine Dhimmirolle fügen wollte. Da sind ja diese Hätschelurteile voll rechtens (nach deutschem Dhimmi-„Recht“). Das Opfer, ähm, der Täter hätte ja auch den Waggon wechseln können.

    /sarcasm

  37. Da hätte ja auch der Riehe das Urteil fällen können, der Unterschied wäre nur marginal gewesen.

    Wie wäre es denn mit lebenslänglich anstelle von drei Jahren?

    Das ist wirklich zum Kotzen.

  38. Im Grunde genommen müßte es aus Gründen der Gleichbehandlung auch für das Anzünden von Richter Riehe eine Bewährungsstrafe geben. Das Problem ist nur: Der Fall würde nicht vor Richter Riehe verhandelt und es ist wohl auch kaum anzunehmen, daß Richter Riehe – wenn man ihn nackt im Wald ansteckt – als Nebenkläger ähnlich täterfreundliche Ansichten hat.

    Ich denke, daß es manchen Richtern wohl einfach an Vorstellungskraft fehlt, was solch eine Straftat wirklich bedeutet und wie abscheulich dieses Verbrechen ist. Dem Opfer kann man ohnehin nicht mehr helfen also hilft man den Tätern so gut man das Gesetz gerade noch verbiegen kann. Zurück bleibt für den Richter das schöne Gefühl unheimliche Milde walten lassen zu können; kein Kunststück, wenn einem die Verbrechen und das Leid unschuldiger Opfer so am Arsch vorbeigehen.

  39. Wenn ich dazu meine Meinung äussern würde, würde mein Kommentar wieder gelöscht werden – also spar ich mir die Zeit….

  40. #29 Kreuzotter

    ist bekannt, siehe unter LINKS bei PI

    Du hast vollkommen recht. Sehe ich gerade erst. Ich hatte den Link zu 1001 Geschichten innerhalb eines Artikels von Udo Ulfkotte auf der Kopp-Website gefunden.

    Frauen vor muslimischen Heiratsbetrügern zu warnen ist die eine, wichtige Reaktion. Interessant ist jedoch, daß unsere Damen ganz offensichtlich empfänglich sind für das verschlagene Vorgaukeln von Romantik und Zuwendung. Die zweite Erkenntnis wäre dann nämlich, daß sich deutsche Männer gewisse (aufrichtige) Tugenden wieder mehr zu eigen machen, die sie hier oftmals wohl nicht mehr zu finden meinen. Auch das würde deutsche Frauen vor solchen Fehlgriffen schützen, weil sie dann nicht in die Ferne schweifen müssten, um das zu bekommen, wonach sie verlangen. Denn ihr Bedürfnis nach diesen Dingen ist ja verständlich. Und nur wenige Frauen oder Männer verfügen ja leider über eine ausreichend gute Menschenkenntnis, um Aufrichtigkeit von Berechnung unterscheiden zu können. Der dritte Schritt ist also, mehr Menschenkenntnis zu üben. Das kann man trainieren und aus Büchern lernen.

  41. das strafmaß weist eindeutig auf migranten als täter hin. deutsch-deutsche täter wären längst öffentlich gebrandmarkt und als rassisten viel härter abgeurteilt worden.
    nichts gegen letzteres, aber protest gegen ersteres!

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