Wie sieht es eigentlich mit der sogenannten „negativen Religionsfreiheit“ im geplanten Hamburger Islam-Staatsvertrag aus? Für Glaubensgeneinschaften, die als Körperschaften öffentlichen Rechts organisiert sind, muss eine konkrete staatliche Stelle benannt werden, bei der der Austritt erklärt werden kann. In Hamburg ist die hierfür zuständige Stelle das Standesamt. Ein solcher amtlicher Vorgang ist notwendig, wenn eine Religionsgemeinschaft nicht mehr als als Verein organisiert ist, sondern als Körperschaft öffentlichen Rechts.
Wikipedia zum „Kirchenaustritt“:
Der Kirchenaustritt ist die vom Mitglied veranlasste Beendigung der staatlich registrierten Mitgliedschaft in einer Kirche. In diesem Sinne ist er nur erforderlich, wo das staatliche Recht Folgen an eine Mitgliedschaft knüpft, aber nicht alle Gemeinschaften einen Austritt zulassen. In Deutschland gelten die Landesgesetze über den „Kirchenaustritt“ daher nur für Religions- und Weltanschauungs-Gemeinschaften mit Körperschaftsstatus, für diese allerdings unabhängig davon, ob sie sich selbst als „Kirche“ bezeichnen. Der Austritt aus privatrechtlichen Gemeinschaften richtet sich dagegen nach dem zivilen Vereinsrecht. (…)
Das Recht auf den Kirchenaustritt ergibt sich gegenüber dem Staat aus dem Grundrecht der negativen Religionsfreiheit. Erstmals 1847 durch das Toleranzedikt Friedrich Wilhelm IV. in Preußen ermöglicht, wurden seine Bedingungen in Deutschland im Rahmen des Kulturkampfes gesetzlich festgelegt. (…)
Der Kirchenaustritt hat in Deutschland zur Folge, dass der Staat keine Rechtsfolgen mehr an eine Mitgliedschaft knüpfen darf (z. B. Kirchensteuereinzug, Teilnahme am Religionsunterricht), was aus der negativen Religionsfreiheit des Art. 4 Abs. 1 Grundgesetz und aus Art. 136WRV in Verbindung mit Art. 140 GG folgt; aus seinem Blickwinkel gilt das Mitglied unabhängig vom jeweiligen kirchenrechtlichen Standpunkt als ausgetreten. (…)
Von der Wirkung des Kirchenaustritts im staatlichen Bereich („Bürgerliche Wirkung“) zu unterscheiden ist die Frage, ob die jeweilige Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft den vor einer staatlichen Stelle erklärten Austritt für sich anerkennt. Das Mitgliedschaftsrecht der einzelnen Gemeinschaften (Kirchenrecht) unterscheidet sich hier stark.
Die Katholische Kirche kennt keinen Austritt aus der Glaubensgemeinschaft Kirche, da eine Taufe nicht rückgängig gemacht werden kann und die katholische Kirche sich als die Gemeinschaft der Getauften versteht.
Das Mitgliedschaftsrecht der evangelischen Landeskirchen kennt dagegen einen Kirchenaustritt. Der Austritt wird jedoch zumeist – anders etwa in Bremen – nicht bei kirchlichen Behörden entgegengenommen, sondern muss bei der nach den staatlichen Kirchenaustrittsgesetzen zuständigen Behörde erklärt werden. (…)
Über Islam steht bei Wikipedia in dieser Rubrik nichts, da es ja noch keinen abgeschlossenen Staatsvertrag gibt. Folgendes weiß man aber über die islamische Auffassung bezüglich Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft:
– nach islamischer Lehre wird jeder Mensch als Moslem geboren
– für den Abfall vom islamischen Glauben ist die Todesstrafe vorgesehen
Bedeutet im Klartext: Die Mitgliedschaft ist von Geburt bis Tod vorgesehen, der Austritt ist strafbewehrt.
Eine Nachfrage bei jemand, der sich selbst als „Ex-Muslim“ bezeichnet, hat ergeben, dass man in Deutschland bei islamischen Eltern von Geburt an in den Registern als „Muslim“ geführt wird und diesen Eintrag nicht löschen lassen kann:
Islam ist keine Bekenntnisreligion sondern eine Geburtsreligion. Somit sind die Kinder der Muslime und ihre Enkelkinder usw. alle automatisch Muslime. Und daher sind diejenigen, die aus dem Islam austreten automatisch zum Tode verurteilt. Im Koran werden die Muslime aufgefordert die ‚Kuffer‘ oder ‚Kaffer‘, d.h. die die aus dem Islam ausgetreten sind, zu ermorden, und damit werden sie (die Mörder) im Paradies landen. Der Verein, ‚Zentralrat der Ex-Muslime‘ ZdE ist einen Verein, der zum ersten Mal in der Geschichte offiziell ankündigt, dass es Ex-Muslime gibt. Sie wollen zeigen, dass es Menschen gibt, die nicht mehr als Muslim bezeichnet werden möchten, obwohl ihre Eltern Muslime waren. Viele Mitglieder der ZdE sind gar nicht gläubig, geschweige denn Muslime zu sein. Sie werden trotzdem in Deutschland und in der Statistik als Muslime bezeichnet.
Um es zu schaffen, den Eintrag „Muslim“ aus den amtlichen Registern wegzubekommen, muss man sich eines Tricks bedienen. Man muss in eine christliche Kirche konvertieren und dann dort austreten. Anders ist es gebürtigen Moslems nicht möglich, als religionslos in den amtlichen Registern eingetragen zu sein. Schon das alleine wirft die Frage auf, ob die negative Religionsfreiheit in Deutschland überhaupt garantiert ist!
Hamburg
Was ist nun also mit Hamburg? Können dort – wenn der geplante unkündbare (!) Staatsvertrag wirksam wird – endlich und erstmalig auf dem Boden der Bundesrepublik – gebürtige Moslems aus dem Islam austreten? Falls nicht, sollte man umgehend gegen den Staatsvertrag klagen! Es kann nicht sein, dass vom Islam immer nach Religionsfreiheit gerufen wird, aber für gebürtige Moslems keine Freiheit besteht, diese Religion abzulegen. Ein Staatsvertrag, der das nicht endlich regelt und keine umfassende Religionsfreiheit garantiert, ist verfassungswidrig!
NRW
Was ist mit Nordrhein-Westfalen? In den meisten Bundesländern ist Religion Pflichtfach bis zum 14. Lebensjahr (nicht in Berlin, Bremen, Brandenburg). So auch in NRW. In NRW wurde bekenntnisorientierter Islamunterricht als Pflichtfach eingeführt ohne auf der anderen Seite eine staatliche Stelle zu benennen, wo man aus dem Islam austreten kann! Dies wurde durch das sogenannte „Beiratskonstrukt“ umgangen. Die Islamverbände bilden in NRW keine Körperschaft öffentlichen Rechts, folglich musste der Staat keine öffentliche Stelle benennen, bei der man austreten kann. Islamischen Bekenntnisunterricht einzuführen ohne die Möglichkeit einzuräumen, sich offiziell vom islamischen Bekenntnis verabschieden zu können, könnte sich aber als verfassungswidrig erweisen! Also sollte sich in NRW eine säkulare islam-gebürtige Familie finden, die das Recht auf offiziellen Austritt aus der Religion Islam einklagt. In Nordrhein-Westfalen erfolgt der Kirchenaustritt beim zuständigen Amtsgericht, was im Kirchenaustrittsgesetz von 1981 geregelt ist.
Hier noch weitere Informationen zum Religionsunterricht:
Man kann seine Kinder vom Religionsunterricht abmelden. Aber das gilt nicht überall. An den konfessionellen Grundschulen ist Religion Pflichtfach! Siehe „Teilnahme am Religionsunterricht in Deutschland„. Es gibt zwei Sorten Grundschulen: katholische / evangelische Grundschulen und Gemeinschaftsgrundschulen. An den konfessionellen Grundschulen kann das Fach Religion nicht abgewählt werden. Eine Abmeldung hat den Verweis von der Schule zur Folge. Hierzu gibt es in NRW einen Rechtsstreit, wo islamische Eltern ihre Tochter vom Religionsunterricht an einer evangelischen Grundschule abmelden wollten, woraufhin die Schulleiterin das Kind von der Schule verwies. Die Eltern machten einen Riesenzirkus anstatt ihr Kind woanders anzumelden und jetzt darf die islamische Schülerin beim evangelischen Religionsunterricht fehlen – was den christlichen Kindern nicht erlaubt ist. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen und stellt einen Präzendenzfall dar!
Der neue bekenntnisorientierte Islamunterricht findet in NRW nicht nur an den Gemeinschaftsgrundschulen statt, sondern auch an konfessionellen christlichen Grundschulen, so zum Beispiel an einer katholischen Grundschule in Bonn, wo bereits ein Drittel der Kinder Moslems sind!
Links:
» Der Islam-Lehrerbedarf wird auf bis zu 2500 geschätzt
» Religionslehrer müssen auf die Verfassung vereidigt sein, was sie in Bayern bezüglich Islam mit ziemlicher Sicherheit nicht sind!
» In Hamburg gibt es keinen katholischen Religionsunterricht!
» In NRW startete in diesem Jahr nicht nur der islamische Bekenntnisunterricht an Grundschulen, sondern auch der alevitische Religionsunterricht an weiterführenden Schulen
Die „negative Religionsfreiheit“ wird noch bei dem Schrei des Muezzin eine sehr wichtige Rolle spielen. Für mich unverständlich warum bis auf eine Ausnahme (dieses Urteil ist mir aber leider nicht bekannt) es sich immer um die TA (technische Anleitung) Lärm dreht. ein Jurist auf einer Tagung auf der ich war hält einen Sieg auf Grund der „Negativen Religionsfreiheit “ für sehr wahrscheinlich, da es für Atheisten etc. unzumutbar sei dass sie als Nachbarn täglich mit anhören müssen dass es nur einen Gott gibt, dessen Prophet Muahammad sei.
Negative Religionsfreiheit gibt es im Islam nicht, auf Abfall vom Islam steht bekanntermaßen die Todesstrafe.
Einzig die Ahmadiyya Muslim Jamaat lässt Austritte aus dem Islam zu. Die Mitglieder dieser Religionsgemeinschaft werden aber sowohl von Sunniten als auch von Schiiten nicht als Muslime anerkannt. Umgekehrt erkennt die Ahmadiyya Sunniten und Schiiten ebenfalls nicht als Muslime an.
Das alles wird für die prekäre Zukunft des Rechtsstaat schon bald brisant werden. Eigentlich muss der Staat sagen, dass der (wortwörtlich genommene) Lehrstoff von Scharia und Fiqh nicht an die Unis und Schulen gehören kann.
2012 kann sich der im Aufbau befindliche (schlicht grundgesetzwidrige?) bekennende Islamische Religionsunterricht in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hamburg verwirklichen, ohne dass der so genannte Ansprechpartner Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) sein muss – das ist rechtlich in Ordnung. Aber die islamische Seite müsste eben staatlicher Ansprechpartner sein, was sie aus mehreren Gründen gar nicht ist (etwa: fehlende Mitgliederstruktur). Daher etwa die trickreiche Übergangsregelung in NRW in der wahnwitzigen Hoffnung, dass die KRM-Verbände in spätestens sieben Jahren die Kriterien eines staatl. Ansprechpartners bitte bitte irgendwie erfüllen.
Es wäre für die aufgeklärte Demokratie schön, wenn die reaktionären Islamverbände an die Namen und Adressen der angeblich „zu muslimisierenden“ Kinder nicht heran kommen. Aber der Gruppenzwang und die Überwachung dürften mehr und mehr steigen.
Trotzdem: notfalls sollten sich die ein bisschen koranisch geprägten Familien bzw., ab 14 Jahren, die Jugendlichen abmelden, sobald nämlich der Lehrstoff zum Einhalten der Scharianormen aufruft, was den jungen Menschen in einen Gewissens- und Wertekonflikt bringt.
Karl Doehring (Niemand kann zwei Herren dienen) :
„Es fragt sich nun, was soll der islamische Religionsunterricht in Schule und Hochschule vermitteln? Wofür soll und darf er eingerichtet werden? Bleibt er hierbei durch überredende Religionsvermittlung in gewisser Weise missionarisch, kann oder gar muss er in Konflikt zu der Treueklausel des Grundgesetzes kommen. Hält er sich an die Treueklausel, ist fraglich, ob er dann noch islamische Religion lehrt. Soweit ersichtlich, ist über diese Frage zu wenig diskutiert worden. Um das Ganze plakativ zu fassen, können Alternativen erwogen werden: Man kann die Treueklausel des Artikels 5 Absatz 3 Grundgesetz aus der Verfassung entfernen, wobei es fraglich bleibt, ob damit die „wehrhafte“ Demokratie sich aufhebt.
Nur die Strafgesetze wären noch eine Bremse im sogenannten Staatsschutz. Man könnte – ad absurdum gedacht – jedem islamischen Religionslehrer einen Aufpasser an die Seite stellen, der über die Treueklausel wacht, was bedeutet, dass vielleicht sich kein islamischer Religionsunterricht mehr entfalten kann. Man kann, als Letztes, von staatlich sanktionierter Islamlehre an Schulen und Hochschulen absehen, so dass Islamlehre nur als Wissenschaft der Religionsvergleichung aufzufassen ist. Jedenfalls aber muss man sich wohl in dieser Frage entscheiden, wenn man einem geistigen Chaos entgehen will. Niemand kann zwei Herren dienen, deren Wertauffassungen sich gegenseitig ausschließen.“
http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/islam-in-deutschland-niemand-kann-zwei-herren-dienen-11042346.html
Karl Doehring:
„Würde in einem „Weltanschauungsunterricht“ der Marxismus gelehrt und würde seine Lehre nicht nur deskriptiv geboten, sondern missionarisch, können Bedenken auftreten. Der Marxismuslehrer könnte veranlasst sein zu der Feststellung, dass dann, wenn eine Änderung der Gesellschaftsordnung mit parlamentarischen Mitteln nicht erreichbar sei, ein „gewaltsamer Umsturz aller bisherigen Gesellschaftsordnungen“ gerechtfertigt sei. Eine solche Auffassung stünde mit dem Grundsatz nicht in Übereinstimmung, den das Grundgesetz ausdrücklich enthält. Artikel 5 Absatz 3 sagt, dass die Freiheit der Lehre nicht von der „Treue zur Verfassung“ entbinde. Eine Aufforderung zum gewaltsamen Umsturz unserer freien demokratischen Grundordnung stünde mit der Treue zur Verfassung nicht in Übereinstimmung. …
Gerade hier aber zeigt sich, dass das weltliche Recht mit kirchlichem Recht deshalb nicht in Widerspruch gerät, weil es verstanden hat, sakrales Kirchenrecht von weltlichem Recht zu trennen. Das Grundgesetz enthält keinen „biblischen“ Vorbehalt in der Art des Scharia-Vorbehalts. Die christlichen Kirchen können ihr sakrales Recht durchaus frei einrichten, können aber nicht beanspruchen, dass es sich als weltliches Recht über der Verfassung behauptet. Das aber ist im Islam der Fall.“
http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/islam-in-deutschland-niemand-kann-zwei-herren-dienen-11042346.html
Die so genannten muslimischen Kinder können einem leid tun; ein paar Jahre lang erzählt man ihnen etwas vom angeblich lieben Schöpfergott Allah und irgendwann erkennen sie ihre Pflicht zu Dschihad und Kalifat.
Wie wird es in zehn Jahren aussehen, an europäischen Schulen, an denen Religion aus demographischen Gründen eigentlich nur noch Islam ist, stellen wir es uns nur vor:
Die klügeren oder freiheitsliebenderen Kinder und Jugendlichen verspüren den Wunsch, den Islam zu verlassen, haben dann aber im Islamischen Religionsunterricht gelernt, dass Apostasie (eigentlich bei Todeswürdigkeit) verboten ist, andere fürchten sich vor dem grässlichen Höllenfeuer, wieder andere sind „heimliche Ex-Muslime im schulischen Untergrund“ und noch andere kritisieren den Islam offen und werden dafür von den Schulkameraden gemobbt und bedroht. Die Mehrheit dürfte sich kriecherisch oder glaubensfiebrig an Allahs Sittengesetz und Wohlverhalten anpassen.
Auch in den USA strebt Allah ins Klassenzimmer. Die machen das ganze per Privatschule:
Islamic Schools League of America
http://www.4islamicschools.org/
Alim Academy (AA)
http://www.muslimcommunityschool.com/
Lamya Kaddor, die islamische Religion unterrichtet und bis vor kurzem die vakante Professur an der Universität Münster vertrat, empört eine solche Position. „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar“ Das Ergebnis sei das Gleiche: eine zeitgemäße Religionspraxis und ein friedvolles Miteinander mit anderen Gruppen. Als Muslima zweifele sie aber „nicht daran, dass stimmt, was im Koran steht“.
http://www.cibedo.de/islamischer_religionsunterricht.html
Nachrichtenmagazin „report“ vom Montag, 10.4.2006
(7:09)
http://www.youtube.com/watch?v=gNbPfyEveGY
Als mich die Pfaffen(im Beisein eines Exekuturs und eines Polizisten) von meinem elendiglich stinkenden Reichtum befreien wollten, hatte ich mich entschlossen, darüber selbst zu befinden und bin ausgetreten (das geht in Ö am Standesamt ganz einfach unter Vorlage der Geburtsurkunde, worauf der amtlich Langstempel gedrückt wird) und das haben mit bis jetzt Hunderdtausende gleich gemacht. Somit bin ich und die Meinen diese „Mitsorge“ los.
#1 Grundgesetzwatch
na super. Dann wird hier in Essen das Gejaule ausbleiben.
Ein gläubiger Atheist.
Ich glaube nämlich noch ein wenig ans Grundgesetz
Passend dazu:
http://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article108783550/Politiker-versagen-bei-Ramadan-Gratulation.html
„Politiker versagen bei Ramadan-Gratulation“
„Eine Nachfrage bei jemand, der sich selbst als “Ex-Muslim” bezeichnet, hat ergeben, dass man in Deutschland bei islamischen Eltern von Geburt an in den Registern als “Muslim” geführt wird und diesen Eintrag nicht löschen lassen kann“
Das ist Blödsinn, es wird keine „Religion: Islam“ in öffentlichen Registern wie dem Meldewesen gespeichert. Da es sich beim Islam nicht um eine anerkannte, kirchensteuererhebende Religionsgemeinschaft handelt, wird bei Moslems als Religion „oa – ohne Angabe“ gespeichert.
Deshalb ja auch immer die Ausrede, es könne bei Kriminalstatistiken nicht nach diesem Merkmal ausgewertet werden.
Unglaublich, dass es faktisch bei uns nicht, bzw. nur mit einem Trick, möglich ist den Islam zu verlassen. Wenn man deswegen in eine Kirche eintreten muss, würde ich vom Staat die Kirchensteuer für den einen Monat zurückverlangen.
Ich wurde nicht als Moslem geboren, denn als Säugling habe ich noch nicht gewusst, dass wir Menschen so viele Göttinnen und Götter — Allah inclusive — erfunden haben.
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Also vielleicht mal probehalber zum Islam konvertieren (Probeglauben), fünf Minuten später den Austritt bekunden und schauen, ob in Deutschland UNSER Recht gilt oder islamisches Recht — und einige islamische Verbandsvertreter, Imame etc. dazu befragen.
Ergänzung zu #13:
Vor Eintritt in den Islam zum Zwecke des Probeglaubens von einem Imam / einem islamischen Verbandsvertreter schriftlich bestätigen lassen, dass man hier in Deutschland aus dem Islam jederzeit austreten kann, ohne Repressalien irgendwelcher Art befürchten zu müssen.
Die Frage ist doch nicht ob oder ob nicht, sondern wer dann die Todesstrafe und wo umsetzen soll, wenn ein Moslen in Deutschland aus dem Islam austreten möchte. Wer vollstreckt dann die Todesstrafe, ein ordentliches Gericht, Schariagericht oder wird der Abtrünnige dann öffentlich gesteinigt.
Die Türkische Regierung arbeitet bereits fleissig an deutscher Gesetzgebung mit
DITIB s Oberführung in Ankara erstellte begeistert 401 Hadithe in Deutsch für den Islamisierungsunterricht in NRW.
http://www.hurriyet.de/haberler/gundem/1271042/almanca-hadis-kitabi
Glaubt denn im Ernst jemand, intellektuelle SchwergewichtInnen wie Olaf Scholz oder Hannelore Kraft von den Spezialdemokrat_innen hätten die ganzen rechtlichen Auswirkungen bedacht?
Es geht um WählerInnenstimmen, sonst nichts!
Margot Honecker (Die LINKE) sagte unlängst aus dem chilenischen Exil mit deutscher Pension (Ministerin!!), dass die Mauertoten selber schuld an ihrer Erschießung gewesen seien, schließlich hätten sie das Risiko gekannt und daher nicht flüchten müssen!
In 20 Jahren wird uns ein oberbesserkluger linksgrüner Politiker der Intelligenzklasse Volker Beck erklären, dass die in den 2020ern getöteten Apostaten das Risiko kannten und besser MohammedanerInnen geblieben wären!
OT
Was 20 Jahre nach dem Olympia-Attentat in München herauskommt:
– Bundesregierung sprach mit den Terroristen des „Schwarzen Septembers“;
– Nicht nur Ikonen der ultralinken „68er-Bewegung“, auch Neonazis waren in trauter Eintracht an dem Anschlag beteiligt:
Deutsche Neonazis am Olympia-Attentat 1972 beteiligt
Bundesregierung traf heimlich Terroristen vom `Schwarzen September´
http://www.haolam.de/index.php?site=artikeldetail&id=10182
Mit dem Thema Islam werden wir die linksgrünen Khmer wohl vor 2030 nicht zum Shaitan jagen, aber hier kommt das politische Ende von Claudia Fatima Roth, Umvolker Beck und Jürgen Trittin-Dosenpfand, hier müssen wir politisch ansetzen und den Michel mobilisiere, das EEG wird die linksgrünen Steinzeit-Khmer zur Splitterpartei machen:
http://www.welt.de/wirtschaft/energie/article108809191/Strompreise-sollen-um-30-Prozent-steigen.html
Und dann wundern sich hauptberufliche Moslems und gutmenschliche Blindlinge scheinheilig darüber, dass „der Islam“ und „die Muslime“ in der Öffentlichkeit als monolithische Einheit gesehen werden. Das geht doch aus Politik und Rhetorik hervor und ist durchaus gewünscht!
Niemand wird durch den Staatsvertrag gezwungen werden, zur Feuerwehr zu gehen!
Wer gestern beim „Tag der offenen Tür“ der Essener Feuerwehr war und wer nicht, zeigt die Fotostrecke:
http://www.derwesten.de/staedte/essen/freiwillige-und-berufsfeuerwehr-essen-luden-zum-tag-der-offenen-tuer-id7026201.html
@#21 Eurabier (27. Aug 2012 08:16)
Warum sollten „die“ auch da sein? „Die“ greifen ja eher die Rettungskräfte im Einsatz an.
#22 Nova Scotia (27. Aug 2012 08:32)
Oder verklagen die Feuerwehr, die nach 3 Minuten (!!!) am Brandort war!
Wikipedia?
„Die Katholische Kirche kennt keinen Austritt aus der Glaubensgemeinschaft Kirche, da eine Taufe nicht rückgängig gemacht werden kann und die katholische Kirche sich als die Gemeinschaft der Getauften versteht.“
Das ist absoluter Unsinn. Meine Ehefrau und ich sind vor rund 30 Jahren aus diesem Verein ausgetreten. Dazu war eine Erklärung beim Amtsgericht notwendig. Da mich als Baby niemand gefragt hat ob ich Mitglied werden will, ist ein möglicher Austritt nur richtig. Wir haben unere geistliche haimat in einer ev. Frikirche gefunden. Ganz nach biblischen Grundsätzen und ohne Pädophile, Schwule und Lesben in der Gemeindeleitung…
Was ist dann mit dem Status „Körperschaft d. öfftl. Rechts“ für Zeugen Jehovas (jahrzehntelange erfolglose Debatte m.W. in Berlin), Sikh, Bahai, Zoroastri, … und dem jeweiligen Religionsunterricht, der ja eigtl. eine entsprechende universitäre Ausbildung für die Lehrer voraussetzt? Wobei in Bayern z.B. gilt, dass aus der Türkei Religionslehrer (DITIB) für ein paar Jahre eingeflogen werden, die dann wieder verschwinden (müssen) und im übrigen vom Bay. Staat nicht kontrolliert werden, da der Unterricht auf Türkisch erfolgt (!). Das ist aber nur an den Grund- und Haupt-/Mittelschulen so, an weiterführenden nicht. Dort besuchen Moslems den Ethikunterricht, den sie aber auch den Grund- und Haupt-/Mittelschulen besuchen dürfen.
Es gibt also zu viele Grauschattierungen und vorläufige bzw. Übergangslösungen. Das mag der Kulturhoheit der Bundesländer geschuldet sein – befriedigend ist das nicht. Eine Lösung kann nur sein, dass entweder ein Modus wie bei den christl. Kirchen angestrebt wird oder der Religionsunterricht außerhalb der Schulen erfolgt, wie es bei den Juden in Bayern schon immer der Fall ist.
Wie meinen? Aus dem Islam austreten? Konvertieren? Da steht nirgends etwas davo im GG 2.0 (Koran)!
@ #25 sunsamu
Pädophile gibt es überall, selbst unter verheirateten protestantischen Predigern oder im Taubenzüchterverein.
Nur macht es den antikatholischen Medien mehr Spaß, die Kath. Kirche zu schlachten.
Man kann in der Kath. Kirche austreten(NRW Amtsgerichte!), nur die Taufe erlischt nicht. Man zahlt also nur keine Kirchensteuer mehr.
Ich bin nach rund 20 Jahren wieder eingetreten und brauchte nur meinen Taufschein beim Pfarrbüro abgeben, dann besuchte mich der Pfarrer, am Küchentisch betete ich artig das kath. Glaubensbekenntnis und bekam einen Hinweis, ich sollte beichten, wegen den versäumten Sonntagsmessen, ein Sakrament bei uns!
#17
Volker Beck ist doch Homosexuell und droht im Islam deswegen auch die Todesstrafe.
Selbstverständlich kann ein Katholik austreten.
Wozu allerdings eine sophistische Spitzfindigkeit notwendig ist.
Durch die Kindestaufe ist man unwiderruflich Mitglied der Glaubensgemeinschaft geworden.
Das ist richtig.
Aber sie können aus öffentlich-rechtlichen Körperschaft R-K. Kirche austreten und zahlen somit keine Kirchensteuer mehr.
Wird in Bayern am Standesamt erledigt.
Ein Wiedereintritt ist, nach gewisser Vorbereitung, wieder möglich.
Als Nichtjurist kann ich nur feststeleln, dass nach meinem Rechtsverständis nur solche Mohemmedaner als diese anerkannt werden dürften, die amtlicherseits festgestellt sind und gleichzeitig auch die Gelaubvensrichtung angegeben haben, z. B. Sunnit, Schiit, Alevit o. ä.). Wer dies nicht tut, kann m. E. kweinerlei Rechte – die ich ohnehin für zweifwelhaft halte – aus der reinen Behauptung er sei „Muslim“ ableiten.
Umgkehrt muss ein Austritt aus dieser Religionsgemeinschaft dann auch wiederum amtlich dokumentiert werden! Wir brauchen aus statistischen, planerischen und sonstigen Gründen genaue Daten darüber, welche „Bekenntnisse“ bei uns vorkommen, in welchen Bevölkerungsteilen und Wohngegenden! Auch gesundheitspolitisch sollten sich Rückschlüsse auf die Ursachen der Häfung bestimmter Krankheiten ermitteln lassen, die z. B. durch das geundheitsschädlcihe Verhalten an Ramadan auftreten! wie ich schon an anderer Stelle schrieb, halte ich die Einführung bekenntnisorientierten Unterrichts bezüblich des Islam für nichtislamische Schüler für verfassungsfeindlich einerseits und grundsätzlich unerträglich!
Allen Eltern und Schülern kann ich diesbezüglich nur raten, diesen abzulehnen und abzuwählen! Es kann und darf nicht sein, in dieser Weise eine mörderische Weltanschauung „untergejubelt“ zu bekommen! Abgesehen davon ist es auch für Angehörige keiner oder anderer Religionsgemainschaften nicht zuzumuten, christlich „indoktriniert“ zu werden!
Einen b eschreibenden „Religionsunterricht“ -also als eine Art Geschichts- oder Gemeinschaftskundeunterricht über verschiedenen Religionen und ggf. Religionsgemeinschaften (z. b. katholisch/evangelisch bzw. sunnitisch/schiitisch, Naturrecligionen usw.) haqtle ich in unserer Zeit umgekehrt sogar für geboten! wesentliche Gesichtspunkte – positive und negatrive aus aufklärerischer Sicht – sollten besprochen und gegeinander abgfewogen werden! Missionierung in irgendeiner Richtung darf dabei nicht erfolgen! Die Schüler – zumindest an höheren Schulen – müssen in die Lage versetzt werden, die Vor- und Nachteile der Annahme verschiedener Glaubensrichtungen zu erkennen und für sich die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen!
Ich bin gespannt, was andere „Dirskussionsteilnehmer“ hier von dieser Vorstellung halten!
@ #1 GrundGesetzWatch (27. Aug 2012 03:26)
„Der Ruf des Muezzin“ richtet sich gar nicht an die Mohammedaner, denn die wissen ja, dass sie zu beten haben, sondern nur an die „Nichtmohammedaner“, damit diese später nicht die Ausrede haben, „sie hätten es nicht gewusst!“
Gilt natürlich auch für Atheisten!
@ #1 grundgesetzwatch
„Für mich unverständlich warum bis auf eine Ausnahme … es sich immer um die TA (technische Anleitung) Lärm dreht.“
dem ist nicht so: bei wortinhalten wie dem muezzinschrei oder politischen inhalten gelten sehr wohl andere laermgrenzen. ich moechte in diesem zusammenhang nochmals auf das verwaltungsrechtliche gutachten zur laermemission durch den muezzinschrei in buedelsdorf /rendsburg hinweisen.
https://picasaweb.google.com/scrapheaper/GutachtenMoscheeRendsburg
„Die schöne neue Welt, die vor uns liegt,
so schön, daß man davon kalte Füße kriegt,
wird morgen Wirklichkeit, wenn wir nichts
dagegen tun.
Die Pillen gibt es längst, die man nur schlucken muß, für’s Glücksgefühl und gegen Überdruß
Wir werden schon verplant, und schauen auch noch ruhig zu“ (Peter Maffay, Liebe wird verboten). Den Song hat er – glaube ich – Anfang der 80er geschrieben.
Grausame Wirklichkeit. Mal eine Überlegung: Wenn die Muslime KEINE Stelle benennen, wo Muslime den Islam verlassen können, kann der Islam dann eigentlich eine Religionsgemeinschaft des ÖR-Rechts werden? Ich meine: NEIN! Da hilft m. E. dann auch kein Staatsvertrag, weil kein Staatsvertrag unser Grundgesetz außer Kraft setzen kann. Aber auf unsere Meinung hört ja keiner von den Selbstverliebten Spitzenpolitiker.
Leider wird dieser Staatsvertrag kommen, weil unseren Spitzenpolitikern das Grundgesetz (dem sie verpflichtet sind) scheißegal ist. Und damit wird es wohl auch für Muslime nach wie vor keine Möglichkeit geben, den Islam zu verlassen, ohne sich einer anderen Religion anzuschließen. Feige Politiker machen’s möglich.
Angeblich ist es ja gar kein Staatsvertrag, so die Senatskanzlei. Aber die Vertragspartner auf muslimischer und alevitischer Seite nennen dieses Vertragswerk dennoch so. Es wird also geschummelt, dass sich die Balken biegen. Hier für die Juristen unter den Lesern von PI ein Auszug aus der Erklärung der Senatskanzlei, in welcher diese Widersprüchlichkeiten und Unsauberkeiten deutlich werden:
Durch den Vertrag werden keine neuen Rechte geschaffen, vielmehr ist es eine Wiederholung und Zusammenfassung verfassungsrechtlich und gesetzlich garantierter Rechte und Pflichten. Aber auch dieser deklaratorische Charakter des Vertrages ist uns sehr wichtig, da es ein Novum in Deutschland darstellt, dass Muslime als institutionelle Akteure vom Staat anerkannt werden. Dies ebnet die Möglichkeit individuelle, durch das Grundgesetz garantierte Rechte, auch im Rahmen der Verfassung wahrnehmen zu können, wie z.B. beim Thema Religionsunterricht oder Bestattungswesen.
Somit wird dieser Vertrag ein Wegweiser für die Zusammenarbeit in Zukunft nicht nur in Hamburg. Der Tatsache geschuldet, dass der Islam die drittgrößte Religion in Deutschland und auch in Hamburg darstellt, war und ist dieser Vertrag mit den Muslimen zwingend erforderlich.
An dieser Stelle seien auch die Vorgängerregierungen erwähnt, die die Verhandlungen begonnen und wesentlich vorangetragen haben. Der jetzige Senat hat dieses überparteiliche und für unser Hamburg sehr wichtige Thema an gleicher Stelle weiter- und zu einem Abschluss geführt. Wir danken allen Parteien und auch zivilen Organisationen, die diese Entwicklung unterstützt haben und freuen uns, dass ein solch historischer Schritt in Hamburg stattfindet.“
Daniel Abdin (Schura): „Der Staatsvertrag mit den islamischen Religionsgemeinschaften SCHURA, DITIB und VIKZ ist ein wichtiger Schritt hin zur auch institutionellen Anerkennung des Islam in Deutschland. Erstmals in einem Bundesland stehen auf islamischer Seite – durch rechts- und religionswissenschaftliche Gutachten bestätigt – Religionsgemeinschaften als Vertragspartner des Staates. Diese können für sich in Anspruch nehmen, die große Mehrheit der Muslime in der Hansestadt – seien sie auch unterschiedlicher Herkunft und Sunniten wie Schiiten – zu repräsentieren. Damit wird es in Hamburg künftig einen gemeinsamen Religionsunterricht für alle Schülerinnen und Schüler geben, der auch von den islamischen Religionsgemeinschaften verantwortet und auch von islamischen Religionslehrern erteilt wird. Mit diesem Staatsvertrag kann Hamburg ein beispielgebendes Signal auch für andere Bundesländer geben.“
Murat Pirildar (VIKZ): „Wir freuen uns, dass die Freie und Hansestadt Hamburg zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik einen Staatsvertrag mit dem Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) und den anderen islamischen Religionsgemeinschaften abschließt. Er ordnet die wechselseitigen Beziehungen zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften und sorgt so für Rechtssicherheit und Transparenz. Die Anerkennung islamischer Feiertage, die gemeinsame Gestaltung des Religionsunterrichts sowie die Regelungen rund um die Seelsorge ermöglichen eine stärkere Partizipation muslimischer Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Leben. Der VIKZ ist sich der darin festgehaltenen Verpflichtungen bewusst und wird ihnen verantwortungsvoll nachkommen. Wir freuen uns über die Anerkennung als Religionsgemeinschaft und auf die damit verbundenen neuen Aufgaben.“
Aziz Alsandemir (Alevitische Gemeinde Deutschland): „Mit diesem Staatsvertrag schreiben wir Geschichte, zumal eine solche Anerkennung durch den Staat den Aleviten bisher in ihrem Herkunftsland, der Türkei, verwehrt wird. Der verhandelte Vertragstext wird den Bedürfnissen der in Hamburg lebenden Aleviten gerecht. Sowohl der Alevitische Religionsunterricht, als auch Alevitische Festtage sind in den Staatsvertragstext eingeflossen. Aus alevitischer Sicht verdeutlicht der Staatsvertrag, dass die gut integrierten Aleviten zu Hamburg gehören. Wir hoffen, dass dieser Vertrag auch für andere Bundesländer, insbesondere die Flächenbundesländer, als Initialzündung angesehen wird“.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen muss der Senat noch formell über die Verträge beschließen. Nach der darauf folgenden Unterzeichnung werden sie voraussichtlich im Herbst der Bürgerschaft zugeleitet. Erst mit deren Zustimmung können sie in Kraft treten.
Downloads
Fragen und Antworten zu den Verträgen Hamburgs mit den muslimischen Verbänden und der Alevitischen Gemeinde
PDF , 13.66 KB
Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Alevitischen Gemeinde Deutschland e.V.
PDF , 75.18 KB
Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem DITIB-Landesverband Hamburg, SCHURA – Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg und dem Verband der Islamischen Kulturzentren
PDF , 27.38 KB
Links zu den Hamburger Muslimverträgen bzw. Staatsverträgen:
http://www.hamburg.de/contentblob/3551366/data/download-alevitische-gemeinde.pdf
http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/3551764/2012-08-14-sk-vertrag.html
http://www.hamburg.de/contentblob/3552084/data/downlaod-faq-vertraege-muslime.pdf
http://www.hamburg.de/contentblob/3551370/data/download-muslim-verbaende.pdf
Sollte es einmal ein Abmeldezimmer für islam-müde und nachdenkliche Personen geben, käme der Staat in Schwierigkeiten, denn neben diesem Raum müsste es auch nach islamisch-koranischem Gesetz auch ein Exekutionszimmer geben. Oder wird man dem Islam hier auch entgegenkommen und unser Grundgesetz ändern: für Apostasie wird gemäß dem Prophetenwort die Todesstrafe verhängt. Mohammed: „Wer die Religion (Islam) verlässt, den tötet!“
Da bin ich aber gespannt, wie unser Gesetzgeber es hinbekommt, das töten von Kuffer und Kaffer aus Religiösen gründen zu erlauben!
Wirft Fragen auf die leicht zu beantworten sind. Deutschland ist auf dem Weg ein islamischer Scharia-Staat zu werden. Einfach unglaublich, dass man in Deutschland solche Winkelzüge veranstalten muß, um den Islam endlich loszuwerden.
#35 Fleet
Als ob „deutsche“ Blockparteien-Politiker dem deutschen Volk die Wahrheit sagen würden bei so einer brisanten Angelegenheit. Die belügen uns doch seit Jahrzehnten.
#37 john3.16 (27. Aug 2012 13:25)
Der Hamburger Senat würde aber finanziell bei Betrieb und Unterhalt des Exekutionszimmers helfen!
Kann mir jemand ein Gesetz oder einen Vertrag nennen, welches von unserer derzeitigen Komikerregierung auf den Weg gebracht wurde, das den Anspruch erfüllt, durchdacht, ausgefeilt und vor Allem uneingeschränkt verfassungskonform zu sein?
Nicht?
Das ist gut, denn verpfuschte und Verfassungsrechtlich fragwürdige Gesetze und Verträge kann man um so leichter abschaffen.
@#31 deris
„Wer dies nicht tut, kann m. E. kweinerlei Rechte – die ich ohnehin für zweifwelhaft halte – aus der reinen Behauptung er sei “Muslim” ableiten.“
Radio Eriwan sagt: „im Prinzip richtig!“
Die Realität in Deutschland ist: sobald sich jemand als „Muslim“ zu erkennen gibt (weil nicht offensichtlich mit Rauschebart, Häkelkäppi und Schlafhemd bekleidet)gehört er zu einer geschützten Art, die immer und überall zu bevorzugen und zu schützen die wichtigste Aufgabe von Behörden, Ämtern, Medien und sonstigen Institutionen ist. bei Zuwiderhandlungen droht allgemeine Vernichtung durch die gutmenschlichen Gesinnungswächter…
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