Im August vergangenen Jahres erschoss er in Berlin die Mutter und Schwester seiner ehemaligen Ehefrau, verletzte ihren Bruder lebensgefährlich. Nun ist der Richterspruch über Mehmet Yildirim (Foto) gefallen. Das Landgericht der Hauptstadt verurteilte den türkischen Staatsbürger, der auch vor Gericht noch große Töne spuckte, nun zu einer „lebenslangen“ Freiheitsstrafe und sah zudem die besondere Schwere der Schuld als gegeben an. Damit ist die vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Der „Tagesspiegel“ berichtet:

Ein Jahr nach den Todesschüssen auf Mutter und Schwester seiner geschiedenen Frau ist Mehmet Y. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. „Es war eine geplante Tat“, begründete Richter Olaf Arnoldi. Zwölf Mal hatte Y. in Wedding auf ein Auto geschossen, in dem die Familie seiner Ex-Frau saß. Sie hatten keine Chance, dem Kugelhagel zu entkommen. Der 26-Jährige wurde des Doppelmordes sowie des dreifachen Mordversuchs schuldig gesprochen. Das Landgericht stellte auch eine besondere Schwere der Schuld fest. Eine Freilassung nach 15 Jahren auf Bewährung ist damit ausgeschlossen.

Am Vormittag des 4. August 2011 stand Y. plötzlich am Wagen in der Kolberger Straße, in dem fünf Personen saßen. Der Kurde mit türkischem Pass habe drei Monate nach der Scheidung aus „Rache, Hass, Eifersucht“ gehandelt, hieß es in der Anklage. Der Aushilfskellner habe die Trennung nicht akzeptieren wollen und den Entschluss gefasst, seine Ex-Frau und ihre Eltern zu töten, hieß es auch im Urteil. Eine heimtückische Tat aus niedrigen Beweggründen. Angesichts der Folgen wiege die Schuld besonders schwer.

Wütend sprang der Angeklagte auf. „Lüge, Lüge, Lüge von A bis Z, ich kann das nicht dulden“, rief er. Oft hatte er die Verhandlung gestört. Hasstiraden gingen in Richtung des Vaters seiner Ex-Frau. Die 25-jährige Türkin war zu ihren Eltern zurückgezogen, weil Y. ihren Lebensraum eingeengt, sie geschlagen hatte. „Sie haben mir nie eine Chance gegeben“, jammerte er im Prozess. Er habe mit ihnen reden wollen. „Ich schwöre bei Allah, dass ich nicht bewusst auf die Menschen geschossen habe.“ Er habe die Personen im Auto nicht gesehen.

Nach dem Urteil formte der verknackte Kurde mit seinen Händen eine Pistole und richtete diese auf den Vater seiner Ex-Frau. Kommentar: „Du wirst schon sehen!“ Bereits in Untersuchungshaft hatte Yildirim den U-Bahn-Hetzer Ali T., der später eine Bewährungsstrafe erhielt, des Nachts mit einem Kochtopf beglückt.

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39 KOMMENTARE

  1. Da Doppelmörder „Mehmet Yildirim“ kein Passdeutscher ist, wird er irgendwann abgeschoben.

  2. erst einen ganzen Schwung Anwälte verschleissen ( Im Mai hatte er DRE Anwälte auf SAtaatskosten!!)

    Das Gericht lehnte eine Unterbringung in der Psychiatrie ab, stellte im Gegenteil die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung des Doppelmörders nach 15 Jahren ausgeschlossen.

    Die Anwälte haben bereits BERUFUNG eingelegt da Sie den Mann in spätestens 15 Jahren wieder frei haben wollen ( Unterbringung in Psychatrie!)

    was für eine Ethik und Moral haben Anwälte , die einen erwiesenen DOPPELMÖRDER wieder in Freiheit haben wollen ???

  3. Damit ist die vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

    Wer das glaubt ?

    Wahrscheinlich wird er irgenwann ohne großes Aufheben sang- und klanglos in die Heimat abgeschoben, was natürlich nicht ausschließt, daß er auch wieder einmal einreisen kann. Wenn er deutschverheirat ist, möglicherweise Vater eines deutschen Kindes wird oder sowasin der Art.

  4. Nachtrag:
    Die überlebendenden Olympiamörder von München wurden auch nie vor Gericht gestellt, sondern still und heimlich abgeschoben.

  5. Wetten, dass die von unserem Steuergeld bezahlten Pflichtverteidiger des Täters gegen dieses zynische und menschenverachtende Urteil vorgehen werden?

  6. Hat aber nix mit Islam zu tun – die deutsche Gesellschaft ist hier eindeutig schuld !

    Was wäre, wenn ein Deutscher, verheiratet mit ´ne Türkin, das getan hätte ?
    Lichterketten, Entschuldigungeritis, Mahnwachen…

  7. anwälte sind oft die besten büttel des bösen.
    ohne emphatie machen sie ihren job zu gunsten ihres bankontos. und allein das zählt 🙁

  8. zitat
    was für eine Ethik und Moral haben Anwälte , die einen erwiesenen DOPPELMÖRDER wieder in Freiheit haben wollen ???
    zitatende
    KEINE!!!!

  9. Ein Felhlurteil:
    Aussage des Angeklagten:
    „Ich schwöre bei Allah, dass ich nicht bewusst auf die Menschen geschossen habe.“

    Dies deutet darauf hin, daß er im Auftrag Allahs gehandelt hat und damit straffrei bleiben muß.

  10. Hier in Köln wurde ein Talent zu elf Jahren wegen Totschlags an seiner Frau verurteilt (hat sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und dann mit mehreren Messerhieben die Kehle durchgeschnitten – sie hat ihn ja auch vorher mit einem Kartoffelmesser bedroht *augenroll*).

    „Leider“ wurde der Artikel scheinbar aus den grösseren Tageszeitungen entfernt. Oder „Mohamed“ muss noch mal schnell in „Matthias“ umgeändert werden …

  11. #5 MR-Zelle (15. Aug 2012 17:07)

    Die Deutschen sind einfach zu brav. Sogar die deutschen Kriminellen…

  12. #5 MR-Zelle (15. Aug 2012 17:07)

    UN Menschenrechtsrat kritisiert: Zu viele Ausländer in Deutschland in Haft

    Schuld am abweichenden und kriminellen Verhalten von Ausländern sollen nicht die Personen selber sein, sondern die “unerträglichen” Lebensumstände in der BRD. Getreu der linken Logik

    (Jesaja 5:20) 20 Wehe denen, die sagen, daß Gutes böse sei und Böses gut sei, denen, die Finsternis als Licht hinstellen und Licht als Finsternis, denen, die Bitteres als Süßes hinstellen und Süßes als Bitteres! Verflucht seien sie ..

  13. #3 Eduard (15. Aug 2012 17:05)

    Damit ist die vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

    Wer das glaubt ?

    Wahrscheinlich wird er irgenwann ohne großes Aufheben sang- und klanglos in die Heimat abgeschoben, was natürlich nicht ausschließt, daß er auch wieder einmal einreisen kann.

    Richtig, nach Verbüßung der Häfte der Strafe. Und das ist auch aus monetären Gründen gut so.

    Sich noch einmal in Absurdistan blicken zu lassen wäre allerdings hoch riskant, denn dann geht er für den Rest ab in den Bau, so er erwischt wird.

    Wenn er deutschverheirat ist, möglicherweise Vater eines deutschen Kindes wird oder sowasin der Art.

    Hypothesen, was soll das?

    Er ist türkisch verheiratet, wurde wohl deutlich beschrieben. Aber selbst im von Dir hypothetisch dargestellten Fall dürfte er nicht in Absurdistan bleiben, denn er kann mit Kind und Kegel ebenso im EU-Beitrittskandidaten Türkei leben.

    #8 noreli (15. Aug 2012 17:23)

    anwälte sind oft die besten büttel des bösen.
    ohne emphatie machen sie ihren job zu gunsten ihres bankontos. und allein das zählt 🙁

    Hakt bei dir die Taste oder lese ich Kommunisten-Sprech?!

    Nur mal so am Rande, Neidhammel: Zu wessen Gunsten machst du deinen Job oder beziehst Hartz IV.? Nicht für dein Bankkonto?

    Woher willst du Nicht-Anwalt wissen, ob Anwälte mit oder ohne Empathie arbeiten? Die ich kenne, arbeiten alle mit, sonst wären sie nämlich in den Staatsdienst gegangen, als Ri. oder StA.

    Hättest du Jura studiert, wüßtest du, daß ein Anwalt auf Wunsch des Mandanten auch Rechtsmittel einlegen soll, schon um ihm zu zeigen, daß sein Anliegen ernst genommen wird und da es ohnehin nicht schaden kann, das Urteil von der übergeordneten Instanz noch einmal prüfen zu lassen – dafür kennt die StPO nämlich Rechtsmittel!

    Die rechtliche Bewertung des Falls obliegt allein dem Anwalt, der Verurteilte ist dazu nicht in der Lage. Sieht der Anwalt die Sinnlosigkeit seines Rechtsmittels, hat er bei Sarstedt („Die Revision in Strafsachen“) gelernt, es bei einer allgemeinen Sachrüge zu belassen, in deren Folge der BGH das komplette Verfahren noch einmal prüft. Damit vertut sich der Anwalt nichts.

    Deine Moral kannst du dir an die Backe nageln, sie ist nicht justitiabel. Aber Ethik haben Anwälte.

    Wer weder Rechts- noch Aktenkenntnisse hat, wäre generell gut beraten, sich seine „Ratschläge“ oder unqualifizierten Kritiken zu sparen. Wer die genannten Kenntnisse hat, ist glatt im Vorteil.

    Ich hatte mal eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens wegen Totschlags. Diverse Sachverhalte, auf die das Urteil aufbaute, konnten nicht auf die Aktenlage gestützt werden – eher das Gegenteil. Außerdem hat die StA geschlampt. Da hatte die dich glatt fünf Tage nach der Tat blutige Mullbinden aus Papierkörben am Bahnhof (war eine Tat im Säufermillieu) aufgesammelt und unterstellt, die seien vom Tattag. Ein Anruf von mir bei der Müllabfuhr hatte gereicht, um zu erfahren, daß die Papierkörbe alle zwei Tage geleert werden. Das ist nicht alles, soll hier aber reichen.

    Also, einfach mal die blöden Kommentare sparen!

  14. #15 Ausgewanderter

    „Kommunisten-Sprech“ liest man nicht nur hier. Man kann praktisch mit keinem Menschen mehr reden, ohne ihn auch zu hören. Unsere Medien machen ja auch nichts anderes mehr als den Leuten einzuhämmern, dass technischer Fortschritt des Teufels und wirtschaftliches Wachstum des Beelzebubs sind (auch dann, wenn die Menschheit täglich um eine Million Nasen wächst). Für Geld zu arbeiten ist Sünde, es sei denn, man ist Journalist, haha, und erhält staatliche Zuwendungen. Angesichts der seit Jahren brummenden und damit jede Menge Steuergelder einbringenden Wirtschaft fragt man sich, wieso die schleimbeuteligen Apologeten unseres Staates keine Gelegenheit auslassen, um medial gegen jene zu HETZEN, die den ganzen Laden am Laufen halten. Rest gelöscht.

  15. Tja, würde die Scharia Gültigkeit haben, wär er wieder frei, denn nicht er hat geschossen, sondern sein Mondgott Allah K 8.17

    Lass dir eins sagen, Yildirim: Dein Allah hat den Schuss nicht gehört; Allah hört gar nix!

  16. @14 ausgewanderter

    Das ist ja ein interessanter Standpunkt : es aus monetären Gründen gut zu heißen, dass ein Strafgefangener nach der Hälfte seiner Haftzeit ausgewiesen wird – andererseits aber Rechtsmittel nur deshalb einzulegen und damit weitere Kosten zu verursachen, weil der uneinsichtige Mandant es wünscht und ernst genommen werden will. Wo steht das bei Sarstedt?

  17. @Ausgewanderter

    Zustimmung. Der Anwalt würde dann gewissenlos handeln wenn er nicht in Berufung ginge.

    Dass es einen Rechtsstaat auszeichnet dass wirklich jeder einen Anwalt bekommt und dieser gesetzlich dazu verpflichtet sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel für seinen Klienten einzusetzen, ist leider immer noch nicht bei jedem Einzelnen angekommen.

    Dieses schimpfen auf Anwälte ist in dem Fall (es gibt durchaus andere) vollkommen unangebracht. Es ist beschämend wenn mancher nicht einmal weiss was er vorgibt zu verteidigen.

    Vielleicht ist der Erkenntnisgewinn grösser wenn man aus der Aussage die Frage macht was die üblichen Attribute von Systeme sind in denen diese Rechtsgrundsätze nicht gelten, vielleicht fällt dann der Groschen.

  18. Anstatt diese Bestie SOFORT nach Hause in den türkischen Knast zu schicken, zahlen wir jetzt für JEDEN Tag mindestens 100 EURO!
    Luxuseinzelzelle mit Umsonst-TV.

    Wenn wir in die Klinik kommen, blechen wir fürs Einzelzimmer mind. 50 Euro pro Tag.
    TV sowieso.

  19. #17 Werni (15. Aug 2012 18:44)

    OT

    Clement plädiert für Arbeit bis ins Greisenalter

    Wir können auch bis 80 Jahre arbeiten und unser Steuergeld zur EU schmeissen, langsam reicht es wirklich. Solche Hohlköpfe, oder ist das nur das Sommerloch?

    Auch richtig gelesen? Wer will, soll dürfen!!!

    #18 heureka (15. Aug 2012 18:46)

    @14 ausgewanderter

    Wo steht das bei Sarstedt?

    Habe ich doch geschrieben: „Die Revision in Strafsachen“. Wenn Du die Randnummer wissen willst, mußt Du guggen, dort, wo er mit der Prüfung beginnt, ob Rechtsmittel (konkret Revision) eingelegt werden soll oder nicht.

    Wir haben es jetzt 00.02 Uhr, da wühle ich nicht mehr. Aber wenn Du ihn hast, den Sarstedt, viel Spaß. Ganz entfernt erinnere ich mich auch noch bei Dahs im „Handebuch für den Stgrafverteidiger“ ähnliches gelesen zu haben.

  20. Dieser Kasper hatte sich während der U-Haft mit dem Berliner U-Bahn-Schläger Gewuppt. Ging wohl um das typische Knacki-Ding (Isch Scheff, du nix).

    Hoffentlich wird der Spakko nach Absitzen der Haft in seine Heimat geschickt und eine spätere Einreise strengstens Reglementiert.
    Eine nachträgliche Einbürgerung kommt für diesen Kulturbereicherer eh nicht mehr in Frage.
    Leider hab ich die Befürchtung, das der nach der Haft weiterhin in der BRD leben (u. alimentiert) wird, wenn er den türkischen Militärdienst nicht absolviert hat. Da sind die Türken rigoros. Militärverweigerern u. eben solchen die ihren Dienst wegen Haft nicht Antreten können, wird (bei Straftätern zwar nicht immer) mal schnell die türk. Staatsbürgerschaft aberkannt.

    Und eben solche kann man ja bekanntlich nicht Abschieben. Ohne Heimat keine Abschiebung.
    Hoffentlich werden die türkischen Behörden nicht so Handeln wie ich befürchte. 🙁

  21. In China würde seine Familie binnen weniger Tage eine Rechnung über 15 Cent für Munitionskosten bekommen.
    Wenn die bezahlt ist, bekommen sie vielleicht auch eine Urne.
    Manche Gründe für wirtschaftlichen Erfolg sind eben nicht in der Finanz- und Wirtschaftspolitik zu suchen.
    Ich würde mir eine Kommission aus ehemaligen Juristen wünschen, die bei Fällen, bei denen „eine besondere Schwere der Schuld“ festgestellt wird, zusammentritt und in einem weiteren Schritt den Täter zum Tode verurteilen kann.
    Ist auf Dauer besser für den sozialen Frieden, besonders in den harten Zeiten die auf uns zukommen.

  22. #13 Stefan Cel Mare (15. Aug 2012 17:41)

    #5 MR-Zelle (15. Aug 2012 17:07)

    Die Deutschen sind einfach zu brav. Sogar die deutschen Kriminellen…

    #14 chessie (15. Aug 2012 17:49)

    #5 MR-Zelle (15. Aug 2012 17:07)

    UN Menschenrechtsrat kritisiert: Zu viele Ausländer in Deutschland in Haft

    Schuld am abweichenden und kriminellen Verhalten von Ausländern sollen nicht die Personen selber sein, sondern die “unerträglichen” Lebensumstände in der BRD. Getreu der linken Logik

    Wir sollten mehr Mittel im Kampf gegen Rächts fordern. 🙄

  23. #20 Stoerenfried
    Luxuszelle? Vielleicht. Das kommt darauf an wie Sauber der Knast ist bzw. ob die Haftanstalt ein jüngeres Baujahr hat. Wenn er aber in einen Knast kommt der mehrere Jahrzehnte (oder noch länger) besteht, siehts schlecht aus mit der Luxuszelle.
    Kostenlos TV? Nein! Jeder Strafgefangene MUß die allg. Zwangsabgaben fürs TV entrichten wie alle anderen auch, und einen „Sozialtarif“ dafür gibt es nicht. Diese Kosten werden dem Straftäter gleich von der Vergütung für seine Arbeit, der er im Knast nachgehen muß, abgezogen – Monat für Monat.

    Arbeiten muß der Yildirim im Knast auf alle Fälle! Jeder Langzeit-Strafgefangene MUß in Haft einer Arbeit nachgehen, dass Regelt schon der Resozialisierungskatalog der Betreuer des Sozial-Psychologischen Dienstes der Haftanstalten in der BRD.

  24. Polizei gibt Warnschuss ab

    Zehnköpfige Gruppe tritt auf Türsteher ein

    München – Ein Beamter der Polizeiinspektion 41 in Laim hat einem Türsteher (27) der Discothek Klangwelt in der Nacht auf Sonntag vermutlich das Leben gerettet. Dabei fiel auch ein Warnschuss.

    Kurz vor fünf Uhr in der Früh setzen die Türsteher einen Notruf ab – wegen einer völlig unübersichtlichen Massenschlägerei. Als die Polizisten eintrafen, hatte sich die Schlägerei in Richtung eines Parkhauses verlagert. Zehn Männer standen um den am Boden liegenden Security-Mitarbeiter herum und traten abwechselnd gegen seinen Kopf. In den Augen der Polizisten zeichnete sich hier ein versuchtes Tötungsdelikt ab – und das rechtfertigt den Einsatz einer Schusswaffe. Als die brutalen Schläger die Polizisten sahen, wollten sie flüchten. Da zog ein junger Polizeimeister seine Waffe, brüllte „Stehenbleiben – oder ich schieße!“ Die Männer rannten weiter. Da schoss der Polizist in die Luft. Zwar blieben zwei Männer stehen – aber nur, um nun mit geballten Fäusten auf den Beamten loszugehen.

    Da steckte der Polizist die Waffe weg und wehrte sich mit Pfefferspray. Das wirkte: Die beiden Burschen und zwei weitere Schläger wurden festgenommen. Es handelt sich um vier Männer aus München und Germering im Alter von 18, 20, 21 und 23 Jahren. Gegen sie wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Der Türsteher (27) wurde ambulant im Krankenhaus behandelt.

    http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen-west/polizei-gibt-warnschuss-zehnkoepfige-gruppe-tritt-tuersteher-2460235.html

  25. Das poste ich hier jetzt mal trotz der hier rumheulenden Anwälte. Oder vielleicht gerade deswegen 😉 :

    #2 chessie (15. Aug 2012 17:04)

    was für eine Ethik und Moral haben Anwälte , die einen erwiesenen DOPPELMÖRDER wieder in Freiheit haben wollen ???

    Neulich irgendwo gelesen:

    „Prostituierte sind Menschen, die für Geld alles tun.
    Die größte Untergruppe dieser Spezies heißt ‚Anwälte‘. “

    So, weiterheulen.

  26. #20 Stoerenfried
    Nachtrag
    Kosten für die Reinigung der Wäsche, Tabak u. extra Verpflegung (Süßigkeiten z.B.) tragen die Strafgefangenen selbstverständlich auch.

    Desweiteren verdienen Knackis auch nicht so viel. Durchschnittlich 150 Euronen im Monat. Zieht man davon die Kosten ab, sowie den Anteil den die Haftanstalt automatisch für die Zeit nach der Haft zurücklegt (i.d.R. 4/7 des Monatslohnes), bleiben einem Strafgefangenen nicht viel.
    Ein Leben im Kanst ist bei Leibe kein Luxus.
    Wobei ich die Häftlinge nicht besonders in Schutz nehmen will – sie alle sind nämlich zu Recht im Gefängnis.

    Schaust du hier:
    http://content.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/2406182_0_9268_-gez-prozess-selbst-in-haft-kostet-das-radio.html
    und hier:
    http://www.planet-wissen.de/politik_geschichte/verbrechensbekaempfung/gefaengnis/index.jsp
    und hier:
    https://www.knast.net/article.html?id=4062

  27. #15 Ausgewanderter (15. Aug 2012 18:00)

    #3 Eduard (15. Aug 2012 17:05)

    Damit ist die vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

    Wer das glaubt ?

    Wahrscheinlich wird er irgenwann ohne großes Aufheben sang- und klanglos in die Heimat abgeschoben, was natürlich nicht ausschließt, daß er auch wieder einmal einreisen kann.

    Richtig, nach Verbüßung der Häfte der Strafe. Und das ist auch aus monetären Gründen gut so.

    Sich noch einmal in Absurdistan blicken zu lassen wäre allerdings hoch riskant, denn dann geht er für den Rest ab in den Bau, so er erwischt wird.

    Deine Theorie, in der Praxis erlebt man es anders. Nicht immer, aber immer öfter.


    Wenn er deutschverheirat ist, möglicherweise Vater eines deutschen Kindes wird oder sowasin der Art.

    Hypothesen, was soll das?

    Leider nicht, geteiltes Sorgerecht mit der Mutter eines deutschen Kindes reicht aus. Die türkische Ehefrau plus Nachwuchs bleibt in der Türkei, der Vater „kümmert“ sich hier um sein deutsches Kind. Das Recht des Kindes auf seinen Vater ist höher zu bewerten, als die Vollstreckung der noch nicht vollständig abgesessenen Strafe und so geht das schon (so es die Strafvollstreckungskammer so will).

  28. Was soll diese Verurteilung?

    Yldirim hat doch nur die alten Traditionen seines Volkes und die Befehle seines Allahs befolgt.

    In seiner „Kultur“ darf er seine Frau bei Ungehorsam zur Rechenschaft ziehen und er darf seine Ärä wiederherstellen, indem er die Frau tötet.

    Deutschland will sich doch nicht zur Komikernation machen, indem alte Traditionen von hier lebenden Leuten bestraft werden.

    Wann bringt die Regierung ein Gesetz auf den Weg, das den Yldirims endlich Rechtssicherheit gewährt?

    /zyn. aus

  29. #8 noreli
    Zitat:
    „…..anwälte sind oft die besten büttel des bösen. ohne emphatie machen sie ihren job zu gunsten ihres bankontos. und allein das zählt“

    Ein RA ist nicht der Wahrheit verpflichtet sondern einzig und allein seinem Mandanten und er ist verplichet das beste für seinen Mandanten herauszuholen, der Gegenspieler des RA ist im Strafprozess die Staatsanwaltschaft oder der RA der Nebenkläger“ Das Ganze hat nichts gott sei Dank nichts mit Emphatie zu tun, Und es hat ganz siher nichts mit dem Bankkonto zu tun. Machen Sie sich mal schlau über die Strafprozessornung und die Pflichten es Anwaltes.
    Wenn jemand in seinem Leben z,B einen schweren Fehler begeht Nächtliche Fahrt mit Alkohol und einen Radfahrer auf der Landstrasse umfährt, er begeht zudem Faherflucht der Radfahrer verblutet hinterlässt drei Kinder und Frau. Der RA in solch einem Prozess so hart es für unser Rechtsempfinden ist darf keine Emphatie für die Witwe und Waisen haben sondern muß auf „Teufel heraus“ seinen Mandanten verteidigen. Ich habe jetzt extra einen minder schweren Fall konstruiert der fast jedem Menschen passieren könnte der eigentlich kein Verbrecher ist.
    Recht hat in einem Rechtstaat nicht immer etwas mit Gerechtigkeit zu tun aber immer etwas mit dem Recht im Gegensatz zum Willkürstaat in dem nach Gutherrenmentalität entschieden wird wie teielwsie in Putins Russland. Und da wir das nicht wollen gibt es Grenzfälle die man aushalten muß!

  30. Anwälte können das Recht, aber auch das Unrecht verteidigen.
    Das der Staat zu seinem Recht kommt, dafür ist in der Regel und vom Menschenverstand her, der Staatsanwalt zuständig. So sollte es sein.
    Der Richter hat Recht zusprechen.

  31. #21 Stoerenfried (15. Aug 2012 18:50)

    Jeder Tag Knast kostet den Steuerzahler ungefähr 300 Euro!

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