Im Bild sehen Sie unseren „Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit„. Unser derzeit oberster Datenschützer heißt Peter Schaar und macht diesen Job seit 2003. Wenn er aufhört, unser Datenschützer zu sein, hat das Grünen-Mitglied sich exakt 10 Jahre lang um den Schutz unserer Daten „bemüht“. Er wurde von den Grünen ins Amt gehievt und anfänglich sträubte sich die CDU/CSU gegen ihn. Zu Beginn seiner zweiten Amtsperiode kam er auf überraschend hohe Zustimmung: 484 von 554 Bundestagsstimmen. Alles, was Sie nun lesen, hat natürlich nichts mit Datenschutz zu tun. Es ist rein zufällig, dass wir Ihnen hier unseren Datenschützer vorgestellt haben. Mit dem Folgenden hat er nichts, aber auch wirklich nichts zu tun – außer mit einer kleinen Randnotiz:
Auf seiner Webpräsenz kündigt der Datenwächter am 5. Dezember 2011 an:
Die Bundesregierung hat am 31. August 2011 den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens beschlossen. (…) Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Beratungsverfahren. Ich werde mich für die datenschutzgerechte Ausgestaltung der einzelnen Bestimmungen einsetzen.
Einen jüngeren Eintrag zum Stichwort „Melderechtsrahmengesetz“ gibt es auf seiner Webpräsenz nicht. Aber es gibt ein neues Gesetz: „MeldFortG“. Dazu gibt es bis heute keinen Eintrag beim obersten Datenschützer.
Nun chronologisch:
31. August 2011 Bundesregierung beschließt einen Gesetzesentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens
2. September 2011 Das Bundesinnenministerium stellt den Entwurf ins Netz.
16. November 2011 Gesetzentwurf, Bundestagsdrucksache 17/7746. Darin heißt es unter § 44:
(3) Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn
(…)
2. die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke
a) der Werbung oder
b) des Adresshandels,
es sei denn die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt.
Im Klartext: Es geht um eine Einwilligungsregelung. Wer Daten haben will, braucht die Einwilligung des Bürgers, bevor er sich an das Melderegister wenden kann.
5. Dezember 2011 Der grüne Datenschutzbeauftragte verspricht, sich zu kümmern (s.o.)
26. April 2012 Erste Lesung des Gesetzes in der 175. Sitzung des Bundestages, Dauer: 33 Sekunden (Video)! Dazu aus einer nicht vorgetragenen „Rede“ der CDU:
Leitlinie des vorliegenden Gesetzentwurfs ist neben dem Datenschutzgesetz auch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2006. Danach darf die Meldebehörde eine einfache Melderegisterauskunft nicht erteilen, wenn diese erkennbar für Zwecke der Direktwerbung begehrt wird und der Betroffene einer Weitergabe seiner Daten für solche Zwecke zuvor ausdrücklich widersprochen hat. Der Abruf melderechtlicher Daten für Zwecke der Werbung und des Adresshandels darf gemäß § 44 Abs. 4 des Gesetzentwurfs daher nur erfolgen, wenn der Zweck im Zuge der Anfrage angegeben wurde und wenn der Betroffene nicht zuvor widersprochen hat.
Im Klartext: Hier ist nicht mehr die Rede von einer Einwillungsregelung wie im Entwurf. Die CDU will die bisherige Regelung kippen, nach der keiner an die Meldedaten rankommt, wenn er nicht ausdrücklich dazu die Erlaubnis erhielt.
27. Juni 2012 Beschlussempfehlung für den Bundestag, Bundestagsdrucksache 17/10158. Unten drunter steht was von der Opposition:
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wundert die nunmehrige Eile beim Gesetzesabschluss, zumal seit der Föderalismusreform I bis zur Vorlage des Gesetzentwurfs und dem jetzigen Änderungsantrag beträchtliche Zeit vergangen sei. Dieser jetzt plötzlich für notwendig gehaltene Gesetzesabschluss verhindere die erforderlichen ausführlichen Beratungen. Die Koalition habe auch nicht den Eindruckvermitteln können, dass diesem Gesetzgebungsprozess nachvollziehbare Abwägungen zugrundelägen. Auch die Einwände des Wehrbeauftragten und des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit hätten keine Beachtung gefunden.
Soso, der grüne Datenschutzbeauftragte hat Einwände erhoben!? Wo? Wann?
Die SPD moniert den Austausch der Einwilligungsregelung gegen eine Widerspruchsregelung sowie die Weitergabe der Daten an Unternehmen:
Bei der Verwendung der Meldedaten werde nun nicht mehr wie im Gesetzesentwurf richtigerweise von einer Einwilligungslösung ausgegangen, sondern durch den Änderungsantrag eine Widerspruchslösung festgelegt. Damit werde der Datenschutz massiv verschlechtert. Auch die erweiterte Nutzung von Daten durch Unternehmen sei durchaus kritisch zu betrachten.
Im Klartext: Der Bürger wird gar nicht mehr gefragt. Firmen können einfach hingehen und Daten aus den Melderegistern ziehen.
Was sagt der grüne Datenschutzbeauftragte dazu???
28. Juni 2012 Das neue Gesetz wurde in der 187. Sitzung des Bundestages unter TOP 21 in zweiter und dritter Beratung innerhalb von 57 Sekunden beschlossen (Video)!
In den beiden Videos der Bundestagslesungen in Gesamtlänge von 90 Sekunden ist kein Datenschützer weit und breit zu sehen! Daher nun:
Außerparlamentarische Kritik:
Auf dem Portal Inkassoauskunft.com erfährt man, dass Inkassofirmen und Telekommunikationsdienstleister starken Einfluss auf die Gesetzgebung genommen haben. Das Portal Chip.de geht sehr gründlich auf die Gesetzesänderung ein, was man sich unbedingt durchlesen sollte. Hier nur das Fazit:
Im Paragraph 44, der die Herausgabe der persönlichen Daten beispielsweise an anfragende Unternehmen regelt, hieß es noch im Entwurf vom November 2011: „[…] die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke a) der Werbung oder b) des Adresshandels, es sei denn die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt.“
In der finalen Gesetzesfassung vom 27. Juni 2012 hingegen steht etwas völlig anderes: „Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, […] wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat. Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.“
Der letzte Satz hat eine gewaltige Tragweite: Jede Firma, die jemals irgendwelche Daten von Ihnen erfasst hat, kann diese Daten künftig vom Einwohnermeldeamt berichtigen oder bestätigen lassen. (…) Das Einwohnermeldeamt liefert dem Unternehmen dazu bereitwillig frühere Namen (beispielsweise bei Heirat), gegebenenfalls Doktorgrad, Ordensname oder Künstlername, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, dann das Geschlecht, die Konfession, selbstverständlich alle aktuellen Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Anschrift im Ausland und den Staat, Einzugsdatum und Auszugsdatum, Familienstand, zusätzlich bei Verheirateten Datum, Ort und Staat der Eheschließung sowie die Zahl der minderjährigen Kinder. Und als Sahnehäubchen oben drauf auch noch alle bisherigen Anschriften. (…)
Diese schöne neue Welt des Datenschutzes wird am 1. November 2014 beginnen, denn dann tritt das geänderte Melderechtsrahmengesetz nämlich in Kraft. Lediglich ein Nein im Bundesrat könnte die Neuregelung jetzt noch aufhalten. (…)
Und tatsächlich: Auf Seite 7 des vom Bundestag am 28. Juni 2012 innerhalb von 57 Sekunden verabschiedeten Gesetzes kann man genau den oben markierten Satz nachlesen, der nachträglich in den Entwurf eingearbeitet wurde.
Die Partei Bürger in Wut (BIW) hat in Bremen schon im März (also schon vor den insgesamt 90 Sekunden „Lesungen“ im Bundestag) moniert, dass die Bürger benachteiligt werden sollen. Es werde Geld verdient an der Adressweitergabe. Die Melderegister seien schon in der Nazizeit für dubiose Zwecke geöffnet worden. Unter anderem werde auch der Zeugenschutz unterlaufen. BIW wollen, dass die Daten zukünftig besser geschützt sind und jeder der Weitergabe seiner Daten widersprechen kann. Ein Grüner macht anschließend in der Sitzung in Bremen darauf aufmerksam, dass das gesamte Melderecht bis 2014 vollständig auf den Bund übergeht und die Länder dann keine eigenen Kompetenzen mehr haben werden. Der Grüne geht dabei irrtümlicherweise davon aus, dass der Datenschutz gewährleistet sei und es einer ausdrücklichen EINWILLIGUNG des Bürgers bedarf, seine Daten für Werbezwecke weiterzugeben. Genau das ist aber nicht der Fall in dem neuen Gesetz.
Im Klartext heißt alles das: Die CDU hat für die Inkasso- und Telekommunikationsbranche und die Firma Hinz & Kunz einen Passus in das neue Gesetz geschmuggelt, der einen krassen datenschutzrechtlichen Rückschritt bedeutet. Vom grünen Datenschutzbeauftragten hört und liest man nichts darüber. Die datenschutzrechtliche Kontrolle hat also versagt.
Da bleibt nur eins:
1. Sofort beim zuständigen Melderegister generellen Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten einlegen. Und zwar auch über die Zeit nach dem 1. November 2014 hinaus.
2. Gleichzeitig von der Meldebehörde verlangen, dass sie unaufgefordert Auskunft erteilt, wenn jemand Zugriff die persönlichen Datensätze haben möchte. Und zwar auch für die Zeit nach dem 1. November 2014.
3. Bei jedem solcher Vorkommnisse Widerspruch gegen die Weitergabe der Daten einlegen. Dem Einwohnermeldeamt klar machen, dass man der Datenweitergabe an die betreffende Firma ausdrücklich widerspricht. Und zwar über den 1. November 2014 hinaus. Der datengierigen Firma muss zeitgleich klar gemacht werden, dass man zukünftig ihre Produkte boykottieren wird.
Was nicht per Gesetz gelingt, muss der Bürger durch Erhöhung des bürokratischen Aufwands erzwingen!
Von Firmen, bei denen man Bestellungen aufgibt, muss man grundsätzlich verlangen, dass sie eine Datenschutzerklärung abgeben, die zukünftige Datenabfragen beim Melderegister ausschließt. Ansonsten: Verbraucher-Boykott.
Natürlich muss auch dem Datenschutzbeauftragten freundlich für sein „beherztes Eingreifen gedankt“ werden! Man könnte beispielsweise anregen, dass er wenigstens dafür sorgt, dass ein „Reset“ durchgeführt wird und nur solche Datenhaie Zugriff auf unsere Daten bekommen, die erst nach Inkrafttreten des Gesetzes am 14. November 2014 unsere Einwilligung dazu erhalten haben. Seine Aufgabe wäre es auch, die Verbraucher über dieses Daten-Schindluder ausreichend zu informieren! Wenn er schon im Bundestag keinen Wirbel gemacht hat, dann soll er jetzt wenigstens beim Bundesrat für einen Stop des Gesetzes sorgen. Außerdem wollen die Bürger erfahren, was die Meldebehörden an dem Datengeschacher verdienen!
Kontakt zum Datenschutzbeauftragten
Nun sind doch erste Pressemeldungen zum dem Skandal erschienen:
» Hamburger Abendblatt „Adressenhandel gelockert – Datenschützer im Norden empört“
» Mainpost „Meldeämter mischen beim Datenhandel mit“
Weitere Links bitte im Kommentarbereich posten!
Update: Am 8. Juli bei PI abgeschrieben: Welt online „Bundestag verkauft Bürgerrechte in nur 57 Sekunden“
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Naja, das ist ja nicht das erste Mal, dass der Normalbürger von der Politik verkauft wird.
Wenn das mal kein Eigentor ist, ich kann mir gut vorstellen, dass es Leute gibt, die gewisse Probleme gerne von Angesicht zu Angesicht lösen möchten.
Im Klartext heisst das nämlich auch, Normalbürger geht zum Gewerbeamt, holt sich gegen 30,- Gebühr einen Gewerbeschein und bekommt dann umfangreiche Auskunft über die persönlichenDaten von Politikern, Parlamentariern, Firmenchefs und anderen Zeitgenossen, über die der Normalbürger gerne mehr Infos -wozu auch immer- hätte.
Das ist interessant, zumal die alleinige Gewerbeanmeldung keinerlei direkte Folgen hat und gegen noch geringere Gebühr wieder rückgängig zu machen ist.
Spiegel vor 10 Minuten:
Adressen für Werbung – Kritik am neuen Meldegesetz
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/adressen-fuer-werbung-kritik-am-neuen-meldegesetz-a-842814.html
Die verantwortlichen Sicherheitspolitiker sollen ihre Arbeit an den richtigen Stellen tun.
http://rundertischdgf.wordpress.com/2012/07/05/vorratsdatenspeicherung-was-haben-uns-eigentlich-diese-eu-kommissare-zu-befehlen/
Beim Focus sagt ein Verbraucherschützer was zum Widerspruchsrecht, wo man Formulare bekommt usw. Außerdem steht da:
Meldeämter geben die Daten gegen eine Gebühr an Unternehmen weiter, die ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen, erklärt der Verbraucherschützer. „Die Hürde dafür ist sehr gering.“
http://www.focus.de/finanzen/recht/verbraucher-weitergabe-von-meldedaten-buerger-koennen-widersprechen_aid_777799.html
Also die Ämter verdienen dann damit Knete. Wär ja nicht das erste Mal, dass die Rechte des deutschen Bürgers verschachert werden… Das Gesetz wurde am 28. Juni gemacht, also genau 1 Tag vor dem ESM. Alles ein Guss bei dieser Regierung. Gewinner und Verlierer stehen fest.
Ach Gottchen, Empörung, Empörung.
Diese gekaufte Politbrut verschleudert eine Billion Euro aus dem Ersparten unserer Kinder. Sie verkaufen uns für total blöd und verschleudern weiter unsere Kultur, unsere Werte und wir regen uns hier auf, dass meine Adresse weitergegeben wird.
So lange sich Frau Doppelname-Dummgrün beim Einkaufen über ihre Bonuskarte freut wie ein Schnitzel und kein Problem damit hat das Real und Rewe genau wissen was sie wann und wie gekauft hat, bringen solche Beiträge leider nicht viel.
Ein Großteil der Bundesbürger ist geistig genau da angekommen, wo Wirtschaft und Politik ihn seit 30 Jahren haben will.
Der Bürger als Nutzvieh. Neu ist das nicht.
Unsere Daten haben geschützt zu werden, und zwar ohne Wenn und Aber. Es kann nicht sein, dass so leichtfertig mit unseren Daten umgegangen wird.
dieses gesetz missachtet einfach das urheberrecht des einzelnen bürger…
hat mich schon immer geärgert das ich beim bürgeramt für meine,von mir erzeugten daten bezahlen muss
geile geschäftsidee mir meine eigenen daten zu verkaufen und jetzt auch an jedermann
Die Adressen der VIPs bekommt man aber nicht so einfach. Vor allem die GEZ will alle Daten.
Es ist nicht so, dass für jede Auskunft ein Antrag auf Papier gestellt werden muss. Das geht alles elektronisch.
#1 nicht die mama (05. Jul 2012 16:32)
Träum schön weiter!
Für die da oben gilt folgendes – für dich NICHT:
Wenn Sie gegenüber Ihrer Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft machen können, dass durch die Weitergabe Ihrer Meldedaten eine Gefahr für Sie oder auch eine andere Person, z.B. Ihre Angehörigen, entstehen kann (z.B. Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen), werden Ihre Meldedaten entsprechend gesperrt (Auskunftssperre).
Besonders „gut“ wird es, wenn die Behörde schläft und die Adresse von Frauen weitergibt, die sich von einem Mohammedaner getrennnt haben…
#10 rob567 (05. Jul 2012 18:09)
Na ja, einen „Rechten“ habe ich noch nie gegen die GEZ protestieren sehen.
Leider!
Noch etwas:
Die Grünen haben in den 80er Jahren ein Mordstheater wegen der Volkszählung veranstaltet. Letzlich wurde niemand, der sie boykottierte, bestraft. (So viel zu dem feigen Helmut Kohl.)
Die letzte Volkszählung vor 2 oder 3 Jahren hat die Grünen überhaupt nicht interessiert. Das in den 80ern war reine Show, Heuchelei. Wie gewohnt.
…und wenn die Konzerne dann auch noch Zugriff auf die Daten und Bilder des EU Projekts INDECT haben, dann können sie die Werbung photoanalytisch optimieren, z.B. Sonnenkremwerbung nur an Weisse usw…
Hier die Sendung Kontraste zum Thema:
http://www.ardmediathek.de/das-erste/kontraste/steuergelder-fuer-den-ueberwachungsstaat-projekt-indect?documentId=8474494
oder auf YouTube:
http://youtu.be/fAJYD_OI3EY
Keine Regierung der Welt hat in den Jahren 5000 vChristus bis 14 Jahre nKohl jemals Daten ihrer Bürger verkauft. NIEMALS, NIE NICHT!!!!
Wir leben im Jahr 24 n.Erich Kohl, gesegnet sei seine nachkommenfreie Erika, geboren aus dem Sozialismus, gewachsen am Busen der FDJ, genährt durch das Volk und erhoben in die Würde einer Vorsitzenden durch Helmut, den Propheten…
Immer dieses unsägliche linksgrüne Datenschutz-Gewäsch. Typische Auswüchse einer egoistischen Spassgesellschaft. Kleiner Tip: unser Wohlstand wächst nicht auf Bäumen, und Fabriken und Nachtflüge allein reichen auch nicht, sondern er wird von Firmen geschaffen, die mit Kunden zu tun haben. Dieser ganze Datenschutzirrsinn kostet die Firmen ein Heidengeld. Das bedeutet im Endeffekt teurere Produkte, niedrigere Löhne und ein geringeres Wirtschaftswachstum. Und das alles nur, weil die feinen Herren nicht bereit sind ihre Addresse preiszugeben. Das sind doch meistens eh alles Betrüger, die erst was bestellen und dann nicht zahlen wollen!
Ausserdem haben die Firmen jedes Recht die Basisdaten derjenigen zu erhalten, mit denen sie Geschäfte machen. Der Kunde kann ja schließlich auch die Addresse und viele weitere Daten der Firma erhalten. Und bei einem Rechtsgeschäfft muss gleiches Recht für beide Seiten gelten!
Schlussendlich schränkt das Gesetz doch nichtmal jemanden ein. Wer so egoistisch und paranoid (oder kriminell) ist, dass er unbedingt seine Daten geheimhalten will, kann das ja auch weiterhin tun. Ein bißchen Eigeninitiative hat noch keinem geschadet.
*Sarkasmus Ende*
Fein, da bemüht man sich keine persönlichen Daten im Web zu verbreiten (Rat vom BSI)und dann verkauft sie unser feiner Staat an „Unternehmen“.
#13 HV
Irgendwann werden auf der Erde wohl wirklich die Maschinen die Macht übernehmen. Und die Menschen werden nur noch Arbeitssklaven sein. Einige wenige werden sich die Gunst der Maschinen und dadurch Reichtum und Einfluss durch Infiltration und Verrat erkaufen können.
Und dazu muss es nichtmal eine „Rebellion der Maschinen“ geben, das werden unsere „Eliten“ alles von sich aus in die Wege leiten.
Vielleicht besser die Maschinen als die Moslems…
#17 mabank
Die Muslimbrüder werden an diesen Maschinen sitzen.
Widerspruch ist zwecklos
Im Paragraph 44, der die Herausgabe der persönlichen Daten beispielsweise an anfragende Unternehmen regelt, hieß es noch im Entwurf vom November 2011: „[…] die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke a) der Werbung oder b) des Adresshandels, es sei denn die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt.“
http://www.chip.de/news/Adressauskunft-Widerspruchsrecht-abgeschafft_56540821.html
#17 mabank
Weil alles Wissen Allah zusteht, ist der Großmufti dein Datenschützer und wendet die einzig akzeptable Industrie-Norm an, die Scharia. Überwachungsstaat Kalifat, die Dhimmis zum Dateneinholen.
Die Islamrepublik will keine Informationelle Selbstbestimmung
http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung
Bürgerrechte und Datenschutz sind Auslaufmodelle und „gar nicht hilfreich“.
Statt BRD demnächst (change-Prozess) eben IRD, Islamrepublik Deutschland. Volker Beck sagt dazu:
Mit der „Roadmap zur Gleichstellung und rechtlichen Integration des Islam in Deutschland“ zeigen wir als erste Fraktion einen Weg auf, diesen Auftrag und Anspruch unseres Grundgesetzes zu verwirklichen. Wir beschreiben, wie man zur Gründung und Anerkennung islamischer Religionsgemeinschaft(en) kommt.
ie Deutsche Islamkonferenz wurde als ursprünglicher Ort für einen Dialog gegenseitiger Bedürfnisse durch Innenminister Friedrich an die Wand gefahren. Wir fordern deshalb einen Neustart der Islamkonferenz. Ausgerichtet an den tatsächlichen Bedürfnissen der Muslimas und Muslime und dem Staat.
Die Muslimas und Muslime müssen selbst entscheiden, ob sie aufgrund von religiösen Unterschieden eine oder mehrere islamische Religionsgemeinschaften bilden wollen.
http://www.volkerbeck.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=2470&Itemid=201
Grüne: Islam gleichstellen
„Den Islam in Deutschland … nur unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr zu diskutieren, ist gesellschaftspolitisch kontraproduktiv und sät eine Kultur des Misstrauens. Für uns ist es selbstverständlich, dass alle Menschen – unabhängig ihrer Herkunft, Religion und Weltanschauung – ihre Grundrechte und Teilhabemöglichkeiten gleichberechtigt wahrnehmen können.“
http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Gruene-fordern-Islam-gleichstellen-mit-Christentum-und-Judentum-id20895136.html
Es ist nichts neues, dass die Meldeämter sofort und ungefragt Einwohnerdaten per Standleitung an die „liebe“ GEZ schicken.
Unser Verdummungs-Staatsfernsehen will ja schließlich finanziert werden mit jährlich knapp 8 Milliarden Euro.
Ich halte diesen Umgang mit Meldedaten für eine ziemliche Schweinerei.
Daran wird sich aucb nichts ändern.
Es wird noch schlimmer werden, wenn ab 2013 das neue Gebührenmodell nach der Methode „Du wohnst, also zahlst Du auch“, egal ob Fernseher vorhanden oder nicht. Dann hat die GEZ (oder deren Nachfolger) auch das Recht, Meldedaten bei Wohnungsvermietern einzufordern.
Bislang geht das noch nicht. Ich hab mit dem Verein so meine Erfahrungen. Für die Zeit ab 2013 muss ich mir noch eine Strategie überlegen, hab keine Lust diesen roten Müll auch noch zu bezahlen der nur darauf angelegt ist, die Leute zu verarschen. Vorschläge sind herzlich willkommen.
Anbei für Interessierte ein Netzverweis zum entsprechenden Staatsvertrag:
http://www.schure.de/22620/rdfunkbeitragstv.htm
Besonders delikat sind dabei §§ 8 und 9
Außerdem interessiert sich die GEZ-Stasi auch für die Lebensverhältnisse ihrer „Kunden“. Wenn man bspw. mit seiner Freundin zusammen lebt in einem Haushalt, zahlt nur der Haushalt einen Beitrag. Wenn dann die Beziehung in die Brüche geht und einer von beiden aus dem Haushalt auszieht, will die GEZ das wissen.
Also mein Liebesleben geht diese widerlichen Schnüffler gar nichts an!
Ich weiß auch nicht, wie pervers man veranlagt sein muss, um in so einem Verein zu arbeiten.
Und nicht vergessen:
Das passiert alles mit Duldung und tatkräftiger Mithilfe unseres tollen Staates, auch dieser saubere Herr Schaar hat damit kein Problem.
NPD und SPD im Gleischritt durch die Melderegister
Hier ein interssanter Link der Pritanpartei aus Ulm. Demnach erlaubt das Baden-Württembergische Meldegesetz bereits heute die Weitergabe sämtlicher Meldedaten für öffentliche und private Anfragen – sofern man nicht PERSÖNLICH im Meldeamt widerspricht. SPD und NPD nutzen diesen Umstand bereits zur Erstwählerwerbung.
http://www.piraten-ulm.de/tag/datenschutz/
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