Das Urteil des Kölner Landgerichts, wonach eine religiös motivierte Beschneidung den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt (PI berichtete), sorgt in Deutschland weiter für kontroverse Diskussionen. Während sich erste Kollegen mit Blick auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen weigern einen entsprechenden Eingriff vorzunehmen, laufen sowohl Moslems als auch Juden gegen die Bewertung der Kölner Juristen Sturm. Inzwischen liegt die Begründung des Richterspruchs vor, die hier nachgelesen werden kann.

» Welt: „Die Beschneidung – ein unnützes Opfer für Allah

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92 KOMMENTARE

  1. Die italienischen Spieler sind alle unbeschnitten! 🙂

    Und sie haben Eier!

    2050 – Kölner Dom wird Claudia-Fatima-Roth-Moschee

  2. Die Vorhaut gehört Deutschland

    „…Ich bin mal gespannt, wie dieses Urteil den religiösen Dialog befördern wird. Als der holländische Politiker Geert Wilders den Koran mit Hitlers ,Mein Kampf‘ verglich, war die Empörung groß; als Kurt Westergaard als Nicht-Muslim das muslimische Gebot brach und Mohammed zeichnete, überlebte er nur knapp einen Mordanschlag; als Theo van Gogh in einem Film ein muslimisches Gebet auf den nackten Körper einer Frau projezierte, wurde er ermordet; als Salman Rushdie die ,Satanische Verse‘ und Shahin Najafi ,Naqi‘ schrieben, wurde eine Todesfatwa über sie verhängt; und nun kommt ein Kölner Landgericht und erklärt einen muslimischen Ritus zum Verbrechen. Soweit geht nicht mal ProNRW und PI News. …

    Die Debatte um die Beschneidung von Jungen wird mit Sicherheit sehr heftig geführt werden. Bevor aber alle übereinander herfallen und die Hygiene und das verminderte Krebsrisiko von beschnittenen Penis in den Ring geworfen werden, sollten wir erstmal das Positive sehen: Vor siebzig Jahren wurden jüdische Jungen noch von der deutschen Justiz ermordet; heute macht sie sich Sorgen um ihre körperliche Unversehrtheit“:

    http://tapferimnirgendwo.wordpress.com/2012/06/26/die-vorhaut-gehort-zu-deutschland/

  3. Ich finde das Urteil richtig. „Religiöse Empfindlichkeiten“ können doch nicht über die körperliche Unversertheit gestellt werden. Ich bin froh, dass es jetzt keine Sonderrechte wegen der Religionszugehörigkeit mehr gibt.

  4. Necal Kelek beschreibt, dass junge MohammedanerInnen durch die Verstümmelung traumatisiert werden.

    Vielleicht sollte die W4-Pfeiffe Christian Pfeiffer (SPD) vom KFN einmal untersuchen, inwieweit diese Traumatisierung zur hohen Gewaltaffinität von mohammedanischen Koma-SchlägerInnen beiträgt!

  5. Die Grundrechte der Eltern aus Artikel 4 Abs. 1, 6 Abs. 2 GG werden ihrerseits durch das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Abs.1 und 2 Satz 1 GG begrenzt.

    Das Ergebnis folgt möglicherweise bereits aus Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 136 Abs. 1 WRV, wonach die staatsbürgerlichen Rechte durch die Ausübung der Religionsfreiheit nicht beschränkt werden …

    ——————–

    Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist also höher zu bewerten als das Recht auf Freiheit des Glaubens oder des weltanschaulichen Bekenntnisses !

    Und das Erziehungsrecht der Eltern gegenüber ihren Kindern hat seine Grenzen auch in den Rechten der Kinder. Darüber wacht die staatliche Gemeinschaft.

    Ein Urteil im Sinne der unveräußerlichen Menschenrechte — auch wenn weiterhin jeder „glauben“ darf wozu er lustig ist.

    Dieses Recht zu „glauben“ räumt niemandem das Recht ein, andere körperlich zu beschädigen — eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

  6. Muß am Rande mal kurz den Klugscheißermodus aktivieren, weil es sich leider, ähnlich „Sinn machen“ et al immer mehr durchsetzt: Diskussionen sind immer kontrovers, sonst wären sie überflüssig, bzw. sprächen wir von einem Konsens.

    #Klugscheißermodus aus.#

  7. #6 Bhigr (28. Jun 2012 23:05)

    Ich bin froh, dass es jetzt keine Sonderrechte wegen der Religionszugehörigkeit mehr gibt.

    Das letzte Wort in dieser Angelegenheit ist noch nicht gesprochen. Das Ganze wird vermutlich irgendwann vom Bundesverfassungsgericht abschließend entschieden werden.

    #8 Kiwitt Freising (28. Jun 2012 23:10)

    Lesen Sie mal § 228 StGB.

  8. Ich kann mir nicht helfen, aber es drückt sich mir der Eindruck auf, dass so manche Religion mehr einer Metzgerei Innung gleicht.

    Nichts gegen Metzger Innungen!

  9. #10 Rosinenbomber (28. Jun 2012 23:15)

    Die Vorhaut ist das Kopftuch des Mannes!

    Bald wird es auch in Männerduschkabinen Apartheid geben, wie heute schon auf den Toiletten auf der Zugspitze!

    2050 – Kölner Dom wird Claudia-Fatima-Roth-Moschee

  10. Ja, ja, wenn ein Kind einen Klaps auf die Finger kriegt, weil es im Supermarkt alles antatscht, dann wird die Polizei gerufen.

    Wenn es für immer verstümmelt wird, soll das gerechtfertigt sein.

  11. Der Veranlassung der Beschneidung durch die Eltern soll auch keine rechtfertigende Wirkung zukommen, da dem Recht der Eltern auf religiöse Kindererziehung in Abwägung zum Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und auf Selbstbestimmung kein Vorrang zukomme, so dass mit der Einwilligung in die Beschneidung ein Widerspruch zum Kindeswohl festzustellen sei.

    Gemäß § 1627 Satz 1 BGB sind vom Sorgerecht nur Erziehungsmaßnahmen gedeckt, die dem Wohl des Kindes dienen. Nach wohl herrschender Auffassung in der Literatur (vgl. Schlehofer in: Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., vor §§ 32 ff. Rn. 43; Lenckner/Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., vor §§ 32 ff. Rn. 41; Jerouschek NStZ 2008, 313, 319; wohl auch Exner a.a.O.; Herzberg a.a.O.; Putzke a.a.O.) entspricht die Beschneidung des nicht einwilligungsfähigen Knaben weder unter dem Blickwinkel der Vermeidung einer Ausgrenzung innerhalb des jeweiligen religiös gesellschaftlichen Umfeldes noch unter dem des elterlichen Erziehungsrechts dem Wohl des Kindes.

    Mal bitte genau lesen vor der Äusserung weiterer Plattitüden.

  12. Ein Schritt in die richtige Richtung.
    Integration fängt beim P…el an. Ohne Verstümmelung gibbet keine Diskrimminierung im „Sportunterricht“.

  13. @ #10 Rosinenbomber (28. Jun 2012 23:15)

    Frage :

    Zielt das nicht eher auf den Chirurgen, der mich operiert nachdem ich dazu meine Einwilligung gegeben habe, oder auf den Zahnarzt, der einen Zahn mit meiner Einwilligung zieht, ohne dass er sich der Körperverletzung strafbar machen würde ?

    Oder gibt es dafür gesonderte Bestimmungen im StGB ?

  14. #10 Rosinenbomber

    Bundesverfassungsgericht? Diese niedere Instanz wird das Rechtsprechen in so einer wichtigen mohammedanischen Angelegenheit mit Sicherheit an den EU-Menschenrechtsgerichtshof weiterleiten.

  15. „Lesen Sie mal Artikel § 228 StGB.“

    „Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.“

    Bei einem Kleinkind kann man doch nicht von Einwilligung reden. Das ist ja noch nicht einmal geschäftsfähig. Das Kleinkind kann also gar keine Willenserklärung abgeben.

  16. Der Islam ist eine interessante Religion, die viele Fragen auwirft.
    Wer nicht fragt bleibt dummm…
    Fragen an Pierre Vogel oder Iman Idriz

    Was will allah denn mit den ganzen Vorhaut-Opfern anfangen?
    Ist allah so wie der Briefmarkensammler ein Vorhautsammler?
    Wo lagert er sie alle?
    Müssen die nicht tiefgefroren sein um nicht mit der Zeit zu vergammeln?
    Gibt es so größe Kühlschränke überhaupt für die ganzen Vörhäute?
    Vor ganz langer Zeit, während meiner Ausbildung habe ich auch mal im Kreissaal gearbeitet. Dort gab es eine große Gefriertruhe für die Plazentas(kein Witz dafür aber ziemlich ekelig)
    Führt allah Buch wer seine Vorhaut gespendet hat und wer nicht?
    Kann man(Mann) nicht die Vorhaut eines anderen Knaben einfach abschneiden und sie als die seine eigene ausgeben? Gilt das auch?
    Gibt es Kontrollen?
    Kümmert allah sich persönlich um die Registrierung, Kennzeichnung(um Verwechslungen zu vermeiden), Lagerung und Einfrierung der Vorhäute oder hat er dafür einen Assistenten? Wer ist dieser Assistent?
    Welche Vorraussetzungen muß der Assistent erfüllen um den Vorhautjob zu bekommen?

  17. @ #17 Bhigr (28. Jun 2012 23:29)

    Ist schon klar, dass in dem Fall die Einwilligung der Eltern als den Erziehungsberechtigten einzuholen ist.

    Aber es gelten trotzdem der Artikel 6 (2) GG sowie Artikel 2 (2) GG.

  18. Weg mit der „Religionsfreiheit“, sie macht nur Ärger.

    Glauben darf ohnehin jeder jeden Blödsinn, aber Verbotenes zu erlauben mit der Ausrede „seine Religion verlangt das so“, ist wohl Schwachsinn und Unrecht pur.

    Das nächste Ziel sollte das Schächten sein.

    Weil wir schon dabei sind: darf ich einen Verein gründen, der etliche Dummheiten fördert und als Klausel drin hat, dass jeder, der dort jemals angemeldet ist oder wurde, getötet werden soll, wenn er sich entschließt, diesen Verein wieder zu verlassen? Wahrscheinlich nicht. Wenn ich das aber „Religion“ nenne, dann ist es erlaubt?

  19. #9 byrdland (28. Jun 2012 23:13)
    Muß am Rande mal kurz den Klugscheißermodus aktivieren, weil es sich leider, ähnlich “Sinn machen” et al immer mehr durchsetzt: Diskussionen sind immer kontrovers, sonst wären sie überflüssig, bzw. sprächen wir von einem Konsens.

    #Klugscheißermodus aus.#

    An sich natürlich richtig. Aber ein Gegenbeispiel: Wenn Merkel diskutiert, verläuft das nie kontrovers, weil sich die Tusse ausschließlich mit Claqueuren und Jasagern umgibt. Seien es Parteivertreter, Medienfuzzis, Kirchenhanseln oder vorher genau gebriefte, handverlesen Jugendliche. So gehört es ich eben für die Chefin der Staats- und Einheitspartei.

  20. Was spricht denn dagegen, den jungen Menschen die Wahl zu überlassen, wenn sie 18 Jahre alt sind? Kleine Kinder haben diese Möglichkeit nicht.

  21. #23:
    Sorry, Schluss sollte lauten:

    … handverlesene Jugendliche. So gehört es sich eben für die Chefin der Staats- und Einheitspartei.

  22. Ich finde es sowieso pervers, jeden Scheiß mit „Religionsfreiheit“ legitimieren zu können. Jeder darf glauben, was er will. Er kann Lieder singen, auf den Knien rutschen und von mir aus mit dem Arsch richtung Mekka beten. Aber beim Rumschneiden sollte Schluss sein. Wir leben nicht mehr im Mittelalter. Wir haben das Jahr 2012!

  23. PS: Auch wenn ich pro Israel eingestellt bin, gilt das natürlich auch für die Juden. Beschneidung ist Körperverletzung.

  24. #16 Kiwitt Freising (28. Jun 2012 23:25)

    Genau darauf zielt es ab. Ob auch auf Beschneidungen bei Jungen wird sich zeigen…

  25. Es gibt im Koran keine Stelle, die die Beschneidung vorschreibt. Wer Anderes behauptet, möge diese Sure nennen.
    Wo ist der Beweis, daß Mohammed beschnitten war ?

  26. Ach ja, noch kurz zum Urteil: Eine sehr begrüßenswerte Entscheidung, weil sie eben klarmacht, dass der von den Protagonisten der Islamisierung bis zum Exzess strapazierte und gegen die autochthone Bevölkerung gewendete Fetisch der Religionsfreiheit (von moslemischen Propagandisten bis zu Prof. Rohe oder seiner Busenfreundin Leutheusser-S.) eben doch klare Grenzen hat, etwa wenn es sich um die körperliche Unversehrtheit von Menschen handelt. Man muss es freilich noch rigider definieren, Religionsfreiheit (nicht die Freiheit zu glauben, was immer man glauben möchte!) muss immer dort an ihre Grenze stoßen, wo sie die Rechte und Freiheiten der Mitmenschen verletzt. Eine solche Verletzung der Freiheiten Andersdenkender oder Andersgläubiger muss zwingend rechtlich geahndet und darf keineswegs als Kavaliersdelikt behandelt werden. Wer seinen Glauben dagegen „brutalstmöglich“ und in aller Konsequenz ausleben möchte, soll dies in einem Land machen, dessen Verfassung ihm die Möglichkeit dazu gibt. In der westlichen, zivilisierten Welt hat er freilich nichts zu suchen.

  27. @#29 Rosinenbomber (29. Jun 2012 00:02)
    Ein Kind kann nicht rechtswirksam in seine Körperverletzung einwilligen. Und das Abschneiden der Pelle ist in aller Regel nicht medizinisch erforderlich. Also Schluss damit.

  28. @ #22 Kessa Ligerro (28. Jun 2012 23:48)

    Lass uns doch eine neue Religion gründen :

    –> Wir „glauben“, dass der Mond ein Würfel ist;
    aufgrund atmosphärischer Einflüsse erscheint er auf der Erde als runde Scheibe;
    jedem, der das nicht „glaubt“, müssen wir ein Ohr abschneiden;
    das schreibt unsere Religion so vor — um das Zusammengehörigkeitsgefühl zu stärken.

    Ironie off

    Jeder erdenkliche Blödsinn ist geeignet, „religiöse“ Kulthandlungen zu „begründen“.
    Die Kulturgeschichte der Menschheit gibt davon reichlich Zeugnis.

  29. @#33 Kiwitt Freising (29. Jun 2012 00:10)
    Prima Religion. Als Zeichen der Zugehörigkeit müssen wir unseren Söhnen das rechte Ei abschneiden. Unsere Töchter kriegen die Schneidezähne rausgebrochen, um unserem Gott wohl zu gefallen.

  30. Ich sehe es so, dass jeder Mensch die Freiheit hat, eine einmal „erlangte“ Religion – möglicherweise im Erwachsenenalter – ablegen zu dürfen. Eine religiös motivierte „Verstümmelung“ ist aber nicht mehr rückgängig zu machen – und das wiegt umso mehr, wenn der Betroffene über diese lebenslange Folge nicht selbst entscheiden durfte.
    Bei medizinischen Indikationen gilt natürlich was anderes…

  31. Ist doch klar, warum vor allem die Moslems jetzt Sturm laufen gegen dieses Urteil. Die sehen ganz einfach ihre Felle davon schwimmen; schließlich beruht die Größe und Macht der monotheistischen Weltreligionen in erster Linie auf der beständigen Aquirierung neuer Anhänger und am besten funtioniert das natürlich bei wehrlosen Kindern. Wo würde das bloß enden, ließe man jeden selbst entscheiden, was er glauben will und was nicht? Der Niedergang des europäischen Christentums ist den Moslems warnendes Beispiel; da stehen uns noch harte Auseinandersetzungen bevor. Dieses Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung, trotz des letztendlichen Freispruchs wegen des „unvermeidbaren“ Verbotsirrtums.

  32. #35 Heimat (29. Jun 2012 00:14)

    „Ich sehe es so, dass jeder Mensch die Freiheit hat, eine einmal “erlangte” Religion – möglicherweise im Erwachsenenalter – ablegen zu dürfen.“

    Jedenfalls sollte es so sein! Im Falle des Judentums ist das natürlich nicht so einfach. Letztlich ist es eine Frage der persönlichen Emanzipation und Reife, eine solche Entscheidung eigenverantwortlich zu treffen und mit den sozialen Konsequenzen zu leben (und natürlich die Aufgabe des Staates, strafbare Folgeerscheinungen zu unterbinden).

  33. Jeder Mensch sollte das Recht auf Religionsfreiheit haben. Aber natürlich erst ab dem 18. Lebensjahr. Dann sollte jeder frei entscheinden können, was er möchte. Vorher wird nicht geschnitten.

  34. Schluss mit der Beschneidung !
    Muslime und Juden sollen ein für alle Mal Schluss machen mit der Beschneidung von Jungen (und auch Mädchen)Solche reaktionären, religiöse Riten sind für die Kinder eine Quälerei.
    Was soll das überhaupt ? Das ist ein Eingriff in die Unversehrtheit der Kinder. Und dann das Tamm Tamm bei den Muslimen mit Feiern, weil ihr kleiner „Prinz“ jetzt ein „Mann“ ist oder was ? Schwachsinn !
    Welchen Nutzen hat das ? Soll man dann mal klar darlegen!

  35. #16 Kiwitt Freising (28. Jun 2012 23:25)

    Oder gibt es dafür gesonderte Bestimmungen im StGB ?

    Nein, die guten Sitten auf die sich § 228 bezieht sind ein juristisches „Totschlagargument“.

    Also, wenn Sie sich z.B. von einem Doktor ihren Penis entfernen lassen, ohne triftigen Grund, dann ist das mit koerperverletzung Einwilligung, auch wenn der Sie sicher erstmal zum Psychologen schickt bevor der das Skalpell zueckt.

    Wenn jetzt Herr Brandes von Herrn Meiwes ( der „Kannibale von Rotenburg“)das selbe fordert ist das KEINE Koerperverletzung mit Einwilligung, weil das gegen die „guten Sitten“ verstoesst sondern Koerperverletzung. Sogar wenn Brandes Einwilligung schriftlich und notariell beglaubigt vorliegt. Brandes haette fuer diesen Zweck zum Arzt gehen muessen, welcher ihn zu einem Psychologen geschickt haette usw. usw. Wenn die Doktoren ihm nach Jahren endlich gluecklich gemacht haetten und seinen Wunsch erfuellt haetten (Schniedel ab) waere das Koerperverletzung mit Einwilligung und ohne Verstoss gegen die guten Sitten gewesen. Brandes hat sich aber von Meiwes das Genital abschneiden lassen, was bedeutet er stimmt zu, aber das ganze verstoesst gegen die „guten Sitten“ und Meiwes ist somit der Koerperverletzung schuldig, da eine Einwilligung laut § 228 StGB nicht vorlag.

    soweit klar?
    H&M

  36. Was soll das für ein Gott sein, der seine Schäfchenverstümmelt haben will, damit sie einen Beweis haben?
    Sie können ja nicht mal entscheiden.

    #38 Antitoxin hat recht.

    Wenn nun aber die Juden und auch Moslems ohne Vorhaut sind, dann können sie wohl in einen Topf geworfen werden?

  37. #43: Mat: Krass ist das, befremdlich. Wie aggressiv die Moslems da auftraten. Die Amerikaner haben also auch derartige Probleme. Und wenn jemand sagt; Das wäre kein Clash der Kulturen, dann hat er keine Ahnung. Wenn es nicht mal möglich ist, mit Transparenten zu demonstrieren, dann weiss ich nicht, was das soll. Auch Christen müssen das können. Und die Integration der dortigen Muslime ist wohl auch nicht sehr weit fortgeschritten. Was für eine aufgeheizte Stimmung.

  38. Und in einem Filmbeitrag konnte ich gestern sehen, was Moslems und Juden dazu sagen:
    Sie werden ihren Untertanen dazu raten, weiterhin religiöse Beschneidungen vorzunehmen.

    Damit begehen sie also Straftaten in Deutschland und rechtfertigen dies trotzdem mit ihrer Religionsfreiheit.

    Für mich ist das inakzeptabel.
    Solche Leute, die sich nicht an Recht und Gesetz halten, gehören ABGESCHOBEN!

  39. Das Grundrecht auf freie Religionsausübung nehmen die Eltern für SICH in Anspruch, obwohl sie das Grundrecht ihres Kindes auf Unversehrtheit des Körpers verletzen! Hier prallen zwei Grundrechte aufeinander, eines von beiden wird mit Füßen getreten!

  40. #7 Eurabier

    In ihrem Buch „Die verlorenen Söhne“ zeigt Nekla Kelek u. a. auf, welche traumatischen Auswirkungen die Beschneidung auf viele muslimische Männer hat und dass manche ihrer Verhaltensweisen, z. B. der oft grausame Umgang mit Tieren (z. B. Schächten), darin begründet sind.

  41. Wer es für richtig hält, kleinen Jungs die Vorhaut abzuschneiden mit der Begründung, das stehe ja hier so in diesem Buch drin, hat schwere Schäden im Kopf.

    Man muss nur den gesunden Menschenverstand benutzen. Das können diese ferngesteuerten Marionetten nicht.

  42. Am meisten überrascht mich, wie schnell sich die ganzen „Experten“ eine Meinung gebildet haben.

    Ich bin Strafrechtler, soviel vorweg.

    Mir fällt es schwer, das Urteil in seiner ganzen Tiefe zu verstehen und mir darüber eine Meinung zu bilden, denn die Richter haben dogmatisch ein richtig großes Faß aufgemacht. Alleine schon was von Rn. 9 bis 12 geschrieben steht ist gut dafür geeignet einen Strafrechtler wochenlang zu beschäftigen.

    Mir als Strafrechtler fällt es (noch) schwer das Urteil zu bewerten; voreilige Meinungen wie sie von so vielen „Juristen“ in der Presse abgegeben wurden, sind inhaltlich wertlos. Ich habe zum Beispiel auch keine einzige brauchbare Äußerung zu den folgenden beiden Sätzen:

    Nach richtiger Auffassung kommt der Sozialadäquanz neben dem Erfordernis tatbestandspezifischer Verhaltensmissbilligung keine selbstständige Bedeutung zu. Die Sozialadäquanz eines Verhaltens ist vielmehr lediglich die Kehrseite dessen, dass ein rechtliches Missbilligungsurteil nicht gefällt werden kann.

    gelesen.

  43. Ich denke, Leuten wie z.B. Graumann, die sich geäußert haben daß sie dadurch das Selbstbestimmungsrecht ihrer Religionsgemeinschaft verletzt sehen, müßte mal folgendes unmißverständlich klargemacht werden: Einer der Grundpfeiler der westlichen Zivilisation ist, daß das Recht auf Selbstbestimmung des Individuums höher wiegt als das Recht auf Selbstbestimmung einer Gruppe. Es gibt nicht den geringsten Grund, an diesem Prinzip zu rütteln. Außerdem soll man nicht so tun, als ob das Urteil jetzt etwas völlig Neues wäre. Illegal und ein Verbrechen ist Kinderbeschneidung in dieser Republik schon immer gewesen! Hat sich nur keiner getraut zu sagen oder gar das Gesetz anzuwenden, was an sich schon ein Skandal ist. Ich sehe das jetzt als einen Test, ob nach all den Jahren Deutschland endlich wieder zu sich selbst stehen kann oder sich immer noch ins Bockshorn jagen läßt.

  44. Dieses Abschneiden von Geschlechtsteilen bei wehrlosen Kindern ist krank.

    Dieses Urteil ist vollkommen korrekt. Unglaublich, dass man es hier als mutig bezeichnen muss.

  45. ICH MEINE, DAS SOLLTEN DIE LESER VON PI WISSEN!

    MITTEILUNG vom 29.06.2012
    http://www.zivilekoalition.de http://www.abgeordnetencheck.de http://www.freiewelt.net

    Nach 50.000 Protest-E-Mails gegen den ESM gestern an Merkel und Co wurde die Seite AbgeordnetenCheck.de abgeschaltet!

    Grund für die Abschaltung soll nach Auskunft des Providers ein Virus gewesen sein, der unsere Seite befallen haben soll. Das haben wir inzwischen geprüft. Es gibt keinen Virus. Also war es Sabotage. Und diese Sabotage sollte den Proteststurm der Bürger brechen, die sich noch nie so laut zu Wort gemeldet haben wie eben gestern.

    Ich bitte Sie in diesem Moment um Ihre Unterstützung:

    Bleiben Sie an unserer Seite und helfen Sie uns, die Seite AbgeordnetenCheck.de schnell wieder einsatzbereit zu bekommen. Wir müssen dazu eine neue, sichere Lösung schaffen, die Sabotageakte von außen unmöglich macht. Wenn Sie hier spenden, dann werden wir das schaffen.

    Und hier können Sie eine Protest-Petition an Frau Merkel herunterladen, die Sie uns mailen oder faxen.

    Ich werde zur Übergabe einen Termin im Kanzleramt einfordern.

    Mit sehr freundlichen Grüßen bin ich Ihre

    Beatrix von Storch

    Zivile Koalition e. V., Redaktion -Büro Berlin- Zionskirchstr. 3, 10719 Berlin,
    Tel. 0 30/88 00 13 98, Fax. 0 30/34 70 62 64,
    Spendenkonto Nr. 660 300 31 88 Berliner Sparkasse BLZ 100 500 00
    http://www.zivilekoalition.de

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    Grund für die Abschaltung soll nach Auskunft des Providers ein Virus gewesen sein, der unsere Seite befallen haben soll. Das haben wir inzwischen geprüft. Es gibt keinen Virus. Also war es Sabotage. Und diese Sabotage sollte den Proteststurm der Bürger brechen, die sich noch nie so laut zu Wort gemeldet haben wie eben gestern.

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    Mit sehr freundlichen Grüßen bin ich Ihre

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  46. Wer seine Kinder aus „religiösen“ Gründen sexuell verstümmeln darf, kann auch sein Grundrecht auf Schächten und Steinigen einfordern. Wird auch seit Jahrtausenden praktiziert. In anderen „Kulturen“ werden die Jungen traditionell von älteren Herren zum Mann gemacht, indem sie anal vergewaltigt werden.
    Glücklicherweise sind die altorientalischen Religionen ausgestorben, die forderten, dass der erstgeborene Sohn dem Baal oder Moloch geopfert wurden. Das Judentum hat schon relativ früh das Opfer der Vorhaut als Ersatz eingeführt.

  47. @ #50 Markus Oliver (29. Jun 2012 06:39)

    Nach richtiger Auffassung kommt der Sozialadäquanz …

    Was ist denn die „richtige“ Auffassung ?

    Für mich klingt das wie eine anmaßende Verabsolutierung.

    Denn in unserem Kulturkreis mit seinem ausgeprägten Individualismus mag die Sozialadäquanz in so einem Fall von eher geringer Bedeutung sein; in anderen Kulturkreisen hat die Sozialadäquanz womöglich einen anderen Stellenwert.

    Damit will ich aber den Straftatbestand der Körperverletzung nicht relativieren.

  48. #51 gingko
    Dieser Meinung kannst du sein und das für dich entscheiden, wie du willst. Du kannst dir auch die Ohren abscheniden lassen, wenn es dir Spaß macht.
    Dies jedoch einem wehrlosen Kind aufzuwzingen, ist eine andere Sache.

  49. #59 WSD:

    Allerdings ist es diesem Personenkreis aber dann auch klar, wo die Grenzen liegen…

    Tut gut, wa, den Juden endlich mal zeigen zu können, wer hier das Sagen hat?

  50. #44 Mat:

    American Muslims Stone Christians in Dearborn, Michigan.

    Wie gesagt: Bei PI wird blind alles geglaubt, wenn „Islamkritik“ draufsteht. In Dearborn waren Christen die Aggressoren, es waren „Bible Believers“-Kerle, aus dem ganzen Land angereiste Bibelgläubige, Fundamentalisten, die mit „Only Jesus“-Plakaten und einem Schweinekopf aufmarschiert waren, um das „Arab Festival“ zu stören. Und dabei „Ihr werdet in der Hölle brennen“ brüllten. Und die behaupteten Steine dürften eher Plastikflaschen gewesen sein, einer, der dabei war, schreibt:

    „I am a Christian and was at this event. What is reported above is, sadly, accurate. It was the ,Christians‘ who incited the violence.“

    http://global.christianpost.com/news/christian-group-reportedly-protests-arab-festival-in-mich-with-severed-pigs-head-76890/

    In der verlinkten „Detroit Free Press” gibt es ein Foto der Herrschaften mit Schweinekopf und das hier ist eine ihrer Webseiten:

    http://www.officialstreetpreachers.com/Main%20Page.html

  51. Der Arzt wurde gerade nicht für schuldig befunden, da er einem Verbotsirrtum unterlag. Hier kommt PI wieder einmal nicht mit den juristischen Begriffen klar.

  52. Ich bin mir sicher, daß das Gesetz aufgrund massiver Proteste der Juden – und Moslemverbände wieder einkassiert wird.

    Dürfen wir uns dann auf öffentliche Steinigungen von nichtreligionstreuen Moslemfrauen freuen?
    Auch sogenannte “ Ehrenmorde“ sind fester Bestandteil des islamischen Glaubens. Dieses alles wird flugs mit dem Hinweis auf die vielgeschützte und der körperlichen Unversehrtheit höher gestellte Religionsfreiheit erlaubt sein.

    Wo leben wir eigentlich ? Wer sich unseren Gesetzen und Bräuchen partout nicht anpassen will, soll hier verschwinden.

  53. Die Beschneidungsbefürworter könnten sich doch auch stark machen für: Tellerlippen, beringte Giraffenhälse mit Ungeziefer darunter ab fünf Jahren, eingeschnürte Taillen – und faulende(!) Lotosfüße bei Mädchen ab zwei Jahren; langgetrimmte Schädel, wie u.a. bei den Alamannen… Ein religöses Gebot ließe sich sicher finden.
    Ursprünglich sollten wohl Giraffenhälse vor dem sexsüchtigen Sultan und Tellerlippen vor arabischen Sklavenjägern schützen bis dieses Unattraktivsein sich zum Schönheitsideal wandelte. Die Giraffenhalsfrauen können nicht nach unten blicken, nicht mal ihr Kind beim Stillen sehen. Ohne die 10-20kg Messinghalsringe ist der Kopf nicht mehr tragbar… Dank der Schaulust, gegen eine Gebühr, der Touristen wird das Halsberingen wieder gepflegt, ansonsten wäre es wohl inzwischen ausgestorben.

    Ganz verbissene Beschneidungsbefürworter sollten auch an andere religiöse Praktiken denken, FÜR die sie kämpfen könnten: Kannibalismus, Witwenverbrennung, Kinder- bzw. Menschenopfer, um Götzin oder Götze gnädig zu stimmen. Statt der Witwe könnte man modern variieren: die Geliebte als Grabbeigabe…
    Wer´s gelinder mag, der schlage nur den Hund und das Pferd des Verstorbenen tot und begrabe sie mit ihm. Das wäre doch mal ein Tip für das britische Königshaus: Lilibeth, ihre Corgis und ihr Lieblingspferd…, o, es ist schon 2008 gestorben!
    http://www.cavallo.de/news/lieblingspferd-der-queen-eingeschlaefert.261262.233219.htm

    Im übrigen, inzwischen ist widerlegt, daß Beschneidung hygienischer sei und vor bestimmten Seuchen und Krebsformen schütze. Oder anders gesagt, wer läßt seinen Kindern schon die Beine amputieren, damit sie niemals „Krampfadern“ bekommen? Allerdings sind einige Frauen schon so irre geworden, daß sie sich die Brüste amputieren lassen, aus Furcht vor Brustkrebs, weil er in ihrer Sippe gehäuft vorkommt. Am meisten verdienen wohl Ärzte am religiösen und oder narzißtischen Irrsinn.

  54. „Die Debatte um die Beschneidung von Jungen wird mit Sicherheit sehr heftig geführt werden. Bevor aber alle übereinander herfallen und die Hygiene und das verminderte Krebsrisiko von beschnittenen Penis in den Ring geworfen werden, sollten wir erstmal das Positive sehen: Vor siebzig Jahren wurden jüdische Jungen noch von der deutschen Justiz ermordet; heute macht sie sich Sorgen um ihre körperliche Unversehrtheit“:

    http://tapferimnirgendwo.wordpress.com/2012/06/26/die-vorhaut-gehort-zu-deutschland/

  55. Eine ähnliche Diskussion hatten wir schon einmal, als es um das Schächten von Tieren ohne Betäubung ging. Das Gejammer der Betroffenen war ähnlich groß.

  56. @ all:
    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fre**e halten…
    Die jüdische Beschneidung hat mit Körperverletzung nichts zu tun und bringt erwiesenermaßen gesundheitliche VORTEILE.

  57. #72 Lieber
    Was eine Körperverletzung ist, bestimmen in Deutschland die Gesetze und die Gerichte, aber nicht religiöse Eiferer.
    Wäre eine Vorhaut schädlich oder überflüssig, hätte sie die Evolution längst abgeschafft. Die Natur würfelt nicht.
    Gesundheit – einer der dümmsten Ausreden, um diesen archaischen Brauch zu rechtfertigen.
    Im Urchristentum gab es nur Erwachsenentaufe. Juden und Moslems sollten sich daran ein Beispiel nehmen und endlich ihren Glauben von solchem blutigem Schrott entrümpeln.

  58. @ #65 HaGanah

    Ich bin katholischer, als manche zeitgeistigen Bischöfe und das 2. Vat. Konzil.
    Die RKKirche wirft sich inzwischen jedem an den Hals: den Moslems, deren Anbetung des allergrößten Götzen Allah aus der Kabaa nur ein anderer Zugang zu unserem Gottvater(Jahwe) sei, Jesus-Christus bzw. die Heiligste Dreifaltigkeit wird dabei unterschlagen…

  59. Benny Peiser hat bei der „Achse“ einen Artikel des „Daily Telegraph“ verlinkt, lohnt sich, sehr lesenswert:

    „…Im mittelalterlichen Europa haben Judenverächter die Beschneidung oft als ,grausam und grotesk‘ darstellt. Die ,barbarischen und grausamen Juden‘ würden herzlos die Vorhaut ihrer eigenen Kinder abschneiden und insgeheim das auch bei christlichen Knaben tun wollen. Diese ,erbarmungslosen‘ Kreaturen wurden als ,Vorhaut-Abschneider‘ beschrieben, die moderne atheistische Beschreibung der Beschneidung heißt ,Kindesmissbrauch‘. …

    Wenn Sie glauben, sie werden beim Verbot einer physischen Praktik wie Beschneidung aufhören, denken Sie nochmal nach. Richard Dawkins hat argumentiert, dass es eine Form von ,psychischem Missbrauch‘ sei, Kinder katholisch zu erziehen. Ein anderer Atheist argumentierte, dass Kinder ,das Menschenrecht haben, dass ihr Bewusstein nicht verkrüppelt wird, indem man sie den schlechten Ideen anderer aussetzt‘. Es geht um einen Angriff auf das fundamentale Recht von Eltern und Gemeinschaften, ihren Glauben an ihre Nachkommen weiterzugeben“:

    http://blogs.telegraph.co.uk/news/brendanoneill2/100168081/the-rebranding-of-circumcision-as-child-abuse-echoes-the-ugly-anti-semitism-of-medieval-europe/

  60. In dem Zusammenhang müsste dringend auch das Ohrlöcherstechen bei Kindern angesprochen werden. Ist doch der gleiche Fall. Z.T. werden kleinen Mädchen schon mit 4 Jahren Löcher verpasst. Auch das ist Körperverletzung…

  61. Juden und Moslems scheinen der Meinung, daß Gott sich irrte, als er den Menschen mit Vorhaut schuf und es sei nun ihre Aufgabe, diesen göttlichen Irrtum zu korrigieren.
    Damit stellt sich der Mensch über die göttliche Schöpfung.

  62. Juden und Moslems scheinen der Meinung, daß Gott sich irrte, als er den Menschen mit Vorhaut schuf…

    Jetzt wird der ganze Käse von vorgestern nochmal durchgekaut.

  63. Ich halte das für ein ganz ganz wichtiges Urteil.
    Denn erstens hat hier die Justiz mal gezeigt, dass sie noch Eier hat 🙂 und zweitens klargestellt, dass die Religionsfreiheit halt ihre Grenzen in den Gesetzen unseres Landes hat.

    Wer jetzt meint, das macht eh keinen Unterschied, jetzt fahren die alle dafür in die Türkei… sollen sie doch, dann machen sich die Eltern aber strafbar. Denn dem Deutschen Recht ist es ziemlich egal, wo auf der Welt ein „Deutscher“ einen anderen „Deutschen“ körperlich mishandelt.
    Das heisst, das wir ab sofort jedes Jahr mit ca. 10.000 Straftaten von Moslems gegen die körperliche Unversehrtheit rechnen müssen.
    Jetzt muss man nur noch Haftstrafen dafür verhängen und der Islamisierung wurde ein schwerer Schlag versetzt 😀

    Als nächstes bitte noch die Sonderregelung für das Schächten kippen, dann sind wir auf dem bestem Weg.

  64. #70 WahrerSozialDemokrat:

    Der Link steht doch bei der „Christian Post“, unten links, „Christian protesters on Friday at the Arab International Festival in Dearborn”:

    http://www.freep.com/article/20120616/NEWS05/120616015/Christian-missionaries-with-pig-s-head-taunt-Arab-Americans-at-Dearborn-festival?odyssey=mod%7Cmostview

    Unabhängig davon, sind Sie also der Meinung, dass dann das Verhalten der Muslime gerechtfertigt ist???

    Könnt Ihr nicht mal nüchtern Informationen als solche wahrnehmen? Es geht hier nicht darum, was ich meine, sondern darum, was in Dearborn los war.

  65. #81 mabank:

    Denn erstens hat hier die Justiz mal gezeigt, dass sie noch Eier hat…

    Ihr immer mit euern „Eiern“! Wie kommt ihr eigentlich auf die Idee, dass ihr Eier habt, die haben wir, ihr habt Keimdrüsen.

  66. #78 fraktur:
    „Damit stellt sich der Mensch über die göttliche Schöpfung.“

    Ja, aber zum Glück nicht jeder Mensch.

    Wenn ein Vorhautopfer das einigende Band sein soll, dann ist mit dieser Religion nicht viel los.

    Die Freiheit für uns Christenmenschen besteht darin, an Gott zu glauben und unseren Nächsten zu lieben.

  67. Beschneidung wird natürlich weiterhin stattfinden, dazu wird entweder in die Türkei gereist oder sie heimlich durchgeführt.
    Vom Urteil bleibt also höchstens ein Fingerzeig übrig, welches allerdings allein schon den Schritt in die richtige Richtung markiert.

  68. #84 WahrerSozialDemokrat:

    Ich darf mich wiederholen: Schon seltsam, wie sich manche echauffieren können wegen eines religiösen Rituals, das sie überhaupt nichts angeht.

  69. #86 Stoerenfried:

    Wenn ein Vorhautopfer das einigende Band sein soll, dann ist mit dieser Religion nicht viel los.

    Ich würde an Ihrer Stelle mal die Bibel lesen, sollten Sie sowas zu Hause haben, Gen 17,9ff.

  70. @ #89 Heta

    Witwenverbrennung ist ein religöses Ritual.
    Kinderopfer für die Göttin Kali ebenfalls.
    Kannibalismus in der Südsee auch.

    Alles verboten, fühlen sich Hindus und Polynesier jetzt diskriminiert?

  71. #90 Heta:
    „Ich würde an Ihrer Stelle mal die Bibel lesen, sollten Sie sowas zu Hause haben, Gen 17,9ff.“

    Habe ich und deshalb auch woanders nachgelesen.

    Auf die Steinigung als Strafe für „schwere Sünden“ darf aber wohl verzichtet werden?
    Oder führen wir die auch wieder ein. Steht ja in der Bibel in
    3. Mose – 20. Kapitel
    „Strafbestimmungen für einige schwere Sünden

    – Ehebruch – beide, Ehebrecher und Ehebrecherin
    – bei seines Vaters Weibe schlafen
    – Vater Blöße aufdecken
    – bei seiner Schwiegertochter schlafen
    – beim Knaben schlafen wie beim Weibe
    – ein Weib nehmen und ihre Mutter dazu
    – beim Vieh liegen
    – ein Weib sich irgend zu einem Vieh tut
    – seine Schwester nehmen, seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter
    – ihre Blöße schaut und sie wieder seine Blöße
    – beim Weibe schlafen zur Zeit ihrer Krankheit
    – ihre Scham und den Brunnen ihres Bluts entblößen“

    Kann jeder selber weiterlesen. Und die nächsten Kapitel auch.
    Aber immer soll ihr Blut über sie kommen, man soll sie steinigen o. a.
    Ist ’ne Menge Unterleib beschrieben.

    Sind bestimmt Übersetzungsfehler.

  72. #91 WSD:

    Es geht nicht um mein Rechtsempfinden, sondern darum, dass deutsche Gerichte den Juden nicht vorschreiben sollten, was sie zu tun und zu lassen haben. Ausgerechnet wir, als weltweit Einzige, befinden darüber, dass dieses religiöse Beschneidungsritual eine strafbare Handlung darstellt – merken Sie nicht, wie absonderlich das ist?

    Ich besitze keine Keulen. Im Übrigen, sagt der Ethikprofessor Michael Bongardt im „Cicero“-Interview,…

    „…beobachte ich – vor allem, wenn ich mir verschiedene Blogs zu dem Thema angucke –, dass antireligiöse Klischees seitens der nicht Betroffenen sich durch dieses Urteil in einer Form bestärkt fühlen, die ich für hochproblematisch halte. Es kann als Ausdruck von Feindlichkeit gegenüber Religionen insgesamt oder gegenüber diesen speziellen Religionen gewertet werden. Für einzelne Muslime und Juden führt das zwangsläufig dazu, dass sie gegenüber einer Gesellschaft, die eigentlich viel von ihrer Toleranz hält, zurückhaltender und skeptischer werden.“

    http://www.cicero.de//salon/toleranz-gehoert-nicht-zu-deutschland-beschneidungsurteil/49859

  73. # 94 Heta
    Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt.
    Religion ist keine Freibrief für jede Art von Unsinn. Gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu verstoßen kann nicht toleriert werden.
    Jeder ist frei in seiner Religionsausübung, solange er die Rechte Dritter nicht verletzt.
    Auch Kinder haben Menschenrechte und ein Recht auf Unversehrtheit. Sie steht vor jeder Religion.

  74. #94 Heta (29. Jun 2012 13:30)

    Es geht nicht um mein Rechtsempfinden, sondern darum, dass deutsche Gerichte den Juden nicht vorschreiben sollten, was sie zu tun und zu lassen haben.

    Es geht sehr wohl um Ihr wie um unser aller Rechtsempfinden und darum, daß Juden, Mohammedaner oder irgendjemand sonst seinen eigenen Kindern nicht vorzuschreiben haben, ein unumkehrbares körperliches Zeichen ihrer Religionszugehörigkeit zu tragen, bevor sie selbst sich dazu freiwillig entscheiden können. Dieser Sachverhalt ist doch jetzt mehrfach ausführlich dargestellt worden.

  75. „Das Ergebnis folgt möglicherweise bereits aus Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 136 Abs. 1 WRV, wonach die staatsbürgerlichen Rechte durch die Ausübung der Religionsfreiheit nicht beschränkt werden“

    Das ist der wichtige Satz mit dem viele Islamisierungsvorstöße eingedämmt werden könnten!

  76. „Es geht nicht um mein Rechtsempfinden, sondern darum, dass deutsche Gerichte den Juden nicht vorschreiben sollten, was sie zu tun und zu lassen haben. Ausgerechnet wir, als weltweit Einzige, befinden darüber, dass dieses religiöse Beschneidungsritual eine strafbare Handlung darstellt – merken Sie nicht, wie absonderlich das ist?“ (heta)

    Merken Sie nicht, wie absonderlich Ihre Aussage ist?
    Wenn eine Handlung nach den geltenden Gesetzen eines Landes strafbar ist, und dies hat das LG Köln nachvollziehbar dargelegt, dann soll, nur weil auch Juden davon betroffen sind, die Strafbarkeit entfallen!? Immer in Hinblick auf die Vergangenheit!?

    Was ist das für ein Rechtsverständnis?

    Wenn Sie jetzt irgendeine Keule rausholen wollen, bitte.

    Ich persönlich bin froh, dass ein Gericht das Grundrecht auf freie Religionsausübung in richtige Abwägung zum Recht auf körperliche Unversehrtheit, auch unter Berücksichtigung des Elternrechts, gebracht hat.
    Wenn Grundrechte kollidieren, ist diese Abwägung nach Höherrangigkeit zwingend.

    In diesem Bereich haben artfremde Erwägungen und alte Schuld nichts zu suchen. Denn alte Schuld wird nicht getilgt durch Zulassen grundgesetzwidrigen Verhaltens.

    Und weiterhin müssen deutsche Gerichte allen Menschen, also auch Juden, vorschreiben, was sie zu tun oder zu lassen haben, solange sie sich rechtlich relevant verhalten.

    Vor dem Gesetz ist jeder gleich, im positiven wie im negativen Sinne.
    So einfach ist das.

    Extrawürste kennt unser GG nicht.
    Auch wenn dies desöfteren gerne so gesehen wird.

  77. #51 Gingko (29. Jun 2012 07:40)

    Scheiß Rollkragenpullis!!! Cut ist besser, als uncut. Islam hin oder her….

    Bist schwul, gell?

    Habe auch einen homosexuellen Arbeitskollegen, der sich beschneiden ließ. Soll wohl bei Schwulen irgendwie gut kommen.

  78. #99 meritaton (29. Jun 2012 15:38)

    Denn alte Schuld wird nicht getilgt durch Zulassen grundgesetzwidrigen Verhaltens.

    Volle Zustimmung.

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