Wie krank unsere Justiz mittlerweile ist, beweist einmal mehr folgendes Urteil. In Wismar bekommt ein 63-jähriger Sexualstraftäter lediglich Bewährung, der seine Tochter in mindestens neun Fällen missbrauchte. Beim ersten „Übergriff“ war das Kind gerade einmal fünf Jahre alt. Über den Vorgang berichten die Lübecker Nachrichten folgendermaßen:
Sabine (Name geändert) wollte nicht im Gerichtssaal sitzen bleiben. Als Nebenklägerin hätte die heute 19-Jährige der Verhandlung gegen ihren Vater zuhören dürfen, obwohl sie zugleich Zeugin ist. Im April 2010 hatte sie den heute 63-Jährigen aus Bad Kleinen wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt. Die neun Fälle, um die es im Verfahren ging, hatten sich zwischen März 1998 und April 2006 ereignet.
Hans-Jürgen P., der die Taten bisher immer abgestritten und in der Vergangenheit gegen seine Tochter sogar eine Strafanzeige wegen Verleumdung erstattet hatte, gestand die Taten überraschend ein. Der Tochter blieb die umfangreiche Schilderungen der Details jedes einzelnen Vorfalls erspart.
„Es ist so, wie es in der Anklageschrift steht“, leitete er seine insgesamt fast zweieinhalbstündige Aussage ein. „Ich verstehe selber nicht, wie es dazu kommen konnte.“ Der erste Übergriff hatte sich ereignet, als Sabine sich im März 1998 einer Operation in der kardiologischen Kinderklinik in Hannover unterziehen musste. Die damals Fünfjährige sollte einen Stand eingesetzt bekommen. Der Vater hatte sich für die Dauer des Klinikaufenthalts ein Appartment in Hannover gemietet, um das Kind betreuen zu können. Als er Sabine nach der Operation mit in dieses Appartment nahm, bat er sie, sich auszuziehen, um sehen zu können, was bei dem Eingriff gemacht worden sei.
„Hatten Sie vor, sexuellen Kontakt zu ihr aufzunehmen?“, fragte der Richter. – „Direkt vor hatte ich es nicht. Das hat sich so ergeben. Wie soll ich das erklären? Ich wollte körperlichen Kontakt haben“, antwortete Hans-Jürgen P. mit leiser Stimme und rieb sich unablässig mit Zeigefinger und Daumen um die Lippen.
„Sie war ein bisschen zurückhaltend“, fuhr er fort. Er habe ihr zugeredet „Papa hat dich lieb“ und „Ich pass’ auf, dass das nicht weh tut“. Die zweite vorgeworfene Tat ereignete sich knapp zwei Jahre später, während Sabines Grundschulzeit. Er sei mit ihr im Pkw zum Einkaufen gefahren, habe ihre Hand bei der Fahrt auf seinen Schoß gezogen und sie aufgefordert, ihn zu berühren.
Ein weiteres Mal folgte der Vater im Jahr 1998 seiner Tochter ins Bad, als diese baden wollte. Er habe ihr gesagt „Mama ist nicht da, da können wir uns schnell lieben haben“. Sabine habe sich bis auf die Unterwäsche ausgezogen, wie sie es von früheren Vorfällen her kannte. Sie habe sich auf der Kante des Toilettendeckels gesetzt und die Beine gespreizt. Er habe vor ihr gestanden und sich während der Tat am Vorbau des Spülkastens festgehalten. Ein paar Monate später ereignete sich Ähnliches in der Küche des Hauses, weitere Male in Schlafzimmer oder Hauswirtschaftsraum.
Drei weitere Missbrauchsfälle geschahen in der Kabine des Lkw, die der Fernfahrer berufsmäßig fuhr. Sabine habe ihn auf Touren nach Rom, Madrid und England begleitet. Hans-Jürgen P. bestritt, eines seiner anderen vier Kinder, alle älter als Sabine, missbraucht zu haben. Mit der Mutter sei er noch verheiratet, doch die bisherigen Zweifel, ob Sabine sich nicht alles vielleicht nur ausdenke, habe die ganze Familie inzwischen entzweit.
In allen Plädoyers kam die Fassungslosigkeit über das Gehörte zum Audruck, das auch nicht durch die Entschuldigung des Vaters bei der Tochter abgemildert werden konnte. Der Richter verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie zu einem Schmerzensgeld von 2400 Euro an Sabine. „Ihr Geständnis hat weittragende Bedeutung für das Strafmaß gehabt“, machte er deutlich. Es sei aber nur der erste Schritt, nun auch in seinem Umfeld für Klarheit zu sorgen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Sexualverbrecher brauchen heute nur zu ihren Taten „zu stehen“. Dann entwickeln die Richter „Verständnis“ und entlassen diese gefährlichen Triebtäter mit ein bisschen Ermahnung wieder in die Freiheit.
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Die Reformpädagogen in der Justiz wollen doch nur das befreite Kind, das widerständige Individuum züchten. Viele auch 40 Jahre später noch…
http://ethischer-realismus-workgroup.blog.de/2012/05/24/reformpaedagogische-urteile-durchsetzen-justiz-13735825/
Was meint ihr: Wenn er seine eigene Frau „vergewaltigt“ hätte, hätte er dann auch Bewährung bekommen?
Ich armer Polizist, der Linken „Bullenschwein“,
ich frage euch: „Kann es denn wirklich sein,
da? im Gefängnis ist kein Bett mehr frei –
außer wenns für nen politischen „Radikalen“ sei!
Dafür läßt man halt nen Mörder recht fix raus,
aus diesem Schwedischen-Gardinen-Haus.
Der sich gleich auf die Socken macht
und mit ner Axt das nächste Opfer schlacht.
Oder irgendwelche Sex-Psychopathen,
denen unsere Kinder in die Händ geraten –
finden hier immer nen studierten Pädagogen
mit „schwerer Kindheit“ und ähnlichen Monologen.
Um den Täter sorgt man sich ja so sehr –
von den Opfern spricht dann keiner mehr!
Gibt es deutsche Familien mit 5 Brüdern, die Hausmeister verprügeln und ein Leben lang zum Krüppel machen?
Wer einen Islamhintergrund in der folgenden Meldung vermisst, kann ihn behalten udn vielen Dank an Claudia Fatima Roth für ein neues deutsches Opfer durch rotzgrüne Umvolkungspolitik:
http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/brueder-pruegelten-hausmeister-fuer-500-euro-und-handy-brutal-nieder-id6690878.html
Und dann wird der Rechtsstaat immer als Errungenschaft dargestellt! Das wäre er vielleicht auch, wenn es nicht so viele Linksgrüne – erzogen und ausgebildet im Geiste der 68er – beim Marsch durch die Institutionen in die Roben geschafft hätten.
Vielleicht nehmen sich unsere Richter ja den Propheten der Muslime bereits zum Vorbild.
Shame on him!
Der „Prophet“ Muhammad wartete bis seine Lieblingsfrau Aisha 6 Jahre alt war und sein Penis zwischen ihre Schenkelchen rieb (sacred rite of Mufa’ Khathat) … und bis sie 8 Jahre jung war als er in sie eindrang (Sex!)
http://newstime.co.nz/save-my-innocence-say-no-to-quran.html
Was für eine pervertierte Justiz. Das passt ins heutige Sodom und Gomorrha! Und was dort geschah kann man ja nachlesen…
#7 Pedo Muhammad:
Stimmt nicht. Nicht übertreiben, das real Überlieferte ist schlimm genug.
Messer und Knarren schwingende Heroindealer, Pädos, egal alles Kroppzeug kommt wieder frei.
Wenn ein lahmer Rentner sich gegen bewaffnete Diebe wehrt und einer dabei zu Schaden kommt wandert der Rentner in den Knast.
Was ist bloß mit der Juristen los in unserem Land?
Erbärmlich.
Sexueller Missbrauch an Kindern ist Mord an der Kinderseele und muss auch wie Mord bestraft werden!
Schon, um ein Zeichen zu setzen.
Ich frag mich bei solchen Urteilen immer öfter, warum wohl bei gewissen Leuten soviel Verständnis für Sexualstraftäter vorhanden ist und ob dieses „Verständnis“ auch dann vorhanden wäre, wenn der ach so Verständnisvolle selbst das Opfer wäre.
Die richterliche Ermessensfreiheit ist sehr gefährlich wenn damit
ein politischer Wille umgesetzt werden soll, sehr gefährlich für die Opfer!
Danke Deutschland für solche abartigen Menschen!
Richter und Straftäter ähneln sich….möglich das dieser Richter ein Grüner ist, genau wie Cohn Bendit mit ähnlicher Veranlagung….
http://netzwerkb.org/2010/03/08/padophile-vergangenheit-des-daniel-cohn-bendit%E2%80%A8-der-kinderschander/
@#4 Eurabier (24. Mai 2012 21:47)
Jetzt kapier ich , warum die immer im Rudel auftreten: Weil die Opfer dann evtl. nicht mehr sagen können, wer genau ihnen welchen Schlag verabreicht hat und damit „in dubio pro reo“ greift.
OT
Türke wird verfolgt: „Ich bin kein Verbrecher“ Zum Schwarzfahren verdammt!
http://kurier.at/nachrichten/oberoesterreich/4497418-ich-bin-kein-verbrecher.php
Möchte ja nicht wieder in der Vergangenheit rumwühlen. Aber für solche Vergehen sollte die Zwangskastration wieder eingeführt werden. Im Übrigen, bevor jetzt die Gutmenschen wieder die Nazikeule schwingen: In Russland und in der Tschechei ist diese Art, der Bestrafung von Sexualtätern, wieder eingeführt worden. Um den Trieb zu dämmen und Wiederholungstaten zu verhindern.
„Dieses Volk jedoch, das vom Gesetz nichts versteht, verflucht ist es“. Joh 7,49
Zwangskastration, dann gerne Bewährungsstrafe.
Aber so nicht !
Chemische Kastration könnte reichen. Dann auch gern Bewährung, jedoch fehlt bei der Geldstrafe mindestens eine Null.
#11 Thomas_Paine
Der Mord an den Kinderseelen beginnt schon in der Schule durch die linksgrüne Indoktrination.
Sie bringt solche Richter hervor.
auch in österreich kommen pädophile vergewaltiger billigst davon.
in wiener neustadt hat das gericht entschieden, einen überführten pädophilen nicht einsitzen zu lassen, da der ärmste an platzangst leidet. prompt hat er weitergemacht und erst der aufschrei der bevölkerung, als das nichteinsitzen öffentlich wurde, hat dann dazu geführt, dass dieses monster dann doch ins gefängnis hat müssen.
mich beschleicht bei solch seltsamen urteilen immer der verdacht, da deckt ein pädophiler einen anderen.
aus beruflichem interesse: was ist unter einem stand gemeint? oder ist das ein verschreiber und es sollte shunt heissen?
pps: frau elisabeth sabaditsch-wolff ist verurteilt worden, denn mohammed kann niemals ein pädophiler gewesen sein, da er ja auch mit erwachsenen frauen verkehrt hat.
für mich ein freifahrtschein für alle pädophilen.
dieses urteil wurde in übrigen von einer richterin verfasst.
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