In Düsseldorf ist die Lehrerin Filiz M. mit ihrer Klage gegen das Kopftuchverbot vor dem Amtsgericht gescheitert. Der Richter befand, das Tragen der Kopfbedeckung bekunde, dass die Pädagogin sich zum Islam bekenne. Damit verstoße sie gegen die Vorgabe des Gesetzgebers, „keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnlichen äußeren Bekundungen abzugeben“.

Das Urteil muss dennoch nachdenklich stimmen. Es ist einfach nicht zumutbar, dass Amtsrichter sich mit den Nebenwirkungen des Islam wie Kopftuchklagen und Befreiungen von Schwimm- und Sportunterricht befassen müssen, weil sie damit zwangsläufig überfordert sind. Das kann man auch an diesem Urteil ersehen, das sich zwar an die Gesetzgebung hält, diese aber vom Richter selbst kritisiert wird, weil

die schwarz-gelbe Koalition eine unzulässige Privilegierung des Christen- und Judentums vorgenommen habe.

Wer so spricht beweist, dass er die Grundzüge islamischen Glaubens nicht kennt. Während sowohl der christliche als auch der jüdische Glaube vollständig kompatibel mit der demokratischen und freiheitlichen Gesellschaft sind, steht der Islam für ein totalitäres und undemokratisches System, das keine Gleichberechtigung der Geschlechter, keine Individualität und keine Glaubensfreiheit kennt und der das Leben der Muslime bis in die kleinste alltägliche Handlung bestimmt. Der Koran muss endlich als Gesamtwerk auf seine Vereinbarkeit mit unserer Verfassung überprüft werden, damit Richter sich an anerkannten Sachverständigengutachten orientieren können.

Natürlich wissen wir, dass der Koran eine solche Prüfung nicht bestehen könnte. Die DiaLÜG-Partner der Islamorganisationen wissen das auch. So nahmen islamische Vertreter wichtige Beschlüsse der Islamkonferenz wieder zurück.

Der „Koordinierungsrat der Muslime“ hatte zunächst den Erklärungen der Arbeitsgruppen zugestimmt. Inzwischen hat er allerdings seine Zustimmung zu einigen Punkten wieder zurückgezogen: zum Beispiel die Passage zum Thema Wertekonsens, die besagt, dass die hier lebenden Muslime sich auf die demokratisch-freiheitliche Ordnung verpflichten müssen.

Auch der Vergleich des Kopftuchs mit der Ordenstracht einer Nonne beweist nichts als Unkenntnis. Die Ordenstracht ist religiös, das Kopftuch eben nicht. Es steht für eine andere Gesellschaftsordnung. Necla Kelek, an deren Kompetenz sicherlich kein Zweifel besteht, sagt hierzu:

Als Muslimin verwahre ich mich dagegen, dass diese Frauen solch eine Verkleidung im Namen des Islam tragen. Es gibt dafür keine religiösen, sondern nur politische Begründungen.

Natürlich wird eine Prüfung des Koran auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz niemals stattfinden. Denn sie müsste konsequenterweise dazu führen, den Koran ebenso wie „Mein Kampf“ zu verbieten. Das würde angesichts westlicher Abhängigkeiten von der arabischen Welt und unserer ausgeprägten Angst vor Konfrontation niemand wagen. Und so wird das Tempo, in dem der Islam hier Einzug hält, weiter von überforderten Amtsrichtern bestimmt werden.

(Spürnasen: Ludwig St., Biggy, Jan D., Ulrike D. und Nikolaus B.)

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